14 Prozent der Bundeswehr-Drohnen abgestürzt
Die Bundeswehr hat nach eigenen Angaben bislang 14 Prozent ihrer Drohnen durch Flugunfälle verloren. Von 871 in allen Teilstreitkräften betriebenen unbemannten Flugsystemen seien 124 auf diese Weise verloren gegangen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) vorab unter Hinweis auf die bislang unveröffentlichte Antwort zu einer Anfrage des Linkspartei-Abgeordneten Andrej Hunko. Damit habe, schreibt das Blatt, das Verteidigungsministerium seine früheren Angaben berichtigt: Im März 2011 seien lediglich zwölf Abstürze, im Februar 2012 dann 17 Abstürze berichtet worden – obwohl die Zahl schon damals deutlich über 100 gelegen habe. Gegenüber der FAS habe das Ministerium Fragen zu den unterschiedlichen Zahlen nicht beantwortet.
Den Link zu dem FAS-Vorabbericht im Netz Jede siebte Bundeswehr-Drohne ist abgestürzt gibt es aus bekannten Gründen nicht; ich bemühe mich um das Antwortpapier.
Der genaue Zeitraum, auf den sich die Zahlen beziehen, wird in dem FAS-Artikel nicht genannt. Bei den meisten Abstürzen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf die Ministeriumsangaben, sei die Aufklärungsdrohne LUNA (Luftgestützte unbemannte Aufklärungsausstattung; s. Foto oben) betroffen gewesen: Von den rund 150 beschafften Exemplaren seien 52 seit 2004 abgestürzt, also etwa ein Drittel – der Großteil in Afghanistan.
Der Linkspartei-Abgeordnete Hunko geht laut FAS davon aus, dass das Ministerium die Abgeordneten mit den bislang genannten niedrigeren Zahlen wissentlich belogen habe. Die Informationspolitik beim Thema Drohnen müsse deshalb auch Bestandteil des Untersuchungsausschusses zum EuroHawk werden, der am kommenden Mittwoch eingesetzt werden soll.
Nachtrag: Hohe Verlustraten bei Drohnen sind nicht ungewöhnlich, auch bei anderen Nationen nicht. Das zeigt schon ein erster Blick auf die Drone Crash Database von Drone Wars UK, die nur die aus öffentlichen Quellen erfasste Abstürze auflistet.
Die L.A.Times berichtete 2010:
Thirty-eight Predator and Reaper drones have crashed during combat missions in Afghanistan and Iraq, and nine more during training on bases in the U.S. — with each crash costing between $3.7 million and $5 million. Altogether, the Air Force says there have been 79 drone accidents costing at least $1 million each.
Die britische Mail on Sunday berichtete im Dezember 2012:
Nearly half of Britain’s top-secret military drones deployed in Afghanistan have crashed – many because of pilot error.
The alarming loss rate has raised concerns about British forces’ capability to wage a successful war against the Taliban.
The Mail on Sunday has discovered that since drones were fully deployed in Afghanistan in 2007, 12 have been lost, costing the British taxpayer more than £30 million.
Nachtrag 2: Dazu gibt es jetzt eine so genannte Sprechererklärung des Verteidigungsministeriums:
Die Vorwürfe, dass das Verteidigungsministerium den Bundestag jahrelang über das Ausmaß von Drohnen-Unfällen bei der Bundeswehr im Unklaren gelassen hätte und Abgeordnete falsch informiert hätte, sind konstruiert und falsch.
In der im Artikel zitierten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die in der FAS und in der Kritik der Opposition verkürzt dargestellt wird, ist Folgendes ausgeführt:
„Von den in der Bundeswehr betriebenen UAS sind in den Jahren 2012 und 2013 acht taktische UAV des Heeres verloren gegangen. Insgesamt gingen in der Bundeswehr von 871 betriebenen UAV aller Teilstreitkräfte 124 durch Flugunfälle verloren. Dies schließt auch alle Fälle mit ein, in denen UAV bei der systemkonformen Landung so beschädigt wurden, dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich war.“
In den genannten Zahlen waren nicht nur – wie bei Antworten auf vergangene Anfragen – Abstürze im engeren Sinne, sondern auch sog. „systemkonforme Landungen“ enthalten, die aus Sicherheitsgründen ausgelöst werden, sobald eine Störung, wie zum Beispiel ein Bedienfehler oder Funkübertragungsfehler, auftritt. In solchen Fällen löst automatisch ein Fallschirm aus und das Fluggerät kommt kontrolliert zur Landung.
Die überwiegende Anzahl der in der parlamentarischen Antwort genannten Fälle bezieht sich im Übrigen auf kleine Systeme, wie zum Beispiel die LUNA.
Den Vorwurf, dass das Verteidigungsministerium den Bundestag im Unklaren gelassen bzw. Abgeordnete falsch informiert hätte, weise ich deutlich zurück.
Tja. Leider fehlt auch hier die Angabe, von welchem Zeitraum die Rede ist. Aber grundsätzlich steht da ja die Bestätigung, dass 124 von 871 Drohnen durch Flugunfälle verloren gingen. Auch wenn da offen bleibt, bei wie vielen systemkonformen Landungen dann ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist.
Nachtrag: zu dem Thema der stellvertretende Sprecher des Verteidigungsministeriums, Kpt.z.S. Christian Dienst, und Regierungssprecher Steffen Seibert am 24. Juni vor der Bundespressekonferenz:
FRAGE (zu bei Flugunfällen verlorenen Drohnen der Bundeswehr): Herr Dienst, hat man sich in Ihrem Hause einmal Gedanken darüber gemacht, ob es Zufall ist, dass sich in den letzten Wochen die Einschläge hinsichtlich Ihres Ministers in den Medien im Hinblick auf Reaktionen und Vorwürfe, worauf dann mit diversen Sprechererklärungen reagiert wurde, gehäuft haben? Ist das Zufall, oder vermutet man in Ihrem Hause dahinter eine Absicht, sprich eine gewisse Art von Kampagne?
DIENST: Wollen Sie als alter Ritter einen alten Recken aufs Glatteis führen? Journalisten fahren mit dir im Fahrstuhl hoch, und sie fahren mit dir auch im Fahrstuhl wieder herunter. Ich glaube, das ist ein Bild aus Ihren Reihen.
ZUSATZFRAGE: Können Sie mir das übersetzen? Ich habe nicht gedient.
DIENST: Es gehört zum politischen Geschäft dazu, dass die Situation so ist, wie sie ist.
ZUSATZFRAGE: Nehmen der Minister und auch sein Pressesprecher den Medien das, was sie tun, gar nicht übel, wie es andere tun? Andere grollen dann oder sind dann patzig.
DIENST: Ich meine, manches aus unserem Haus mag zurzeit nicht ganz so professionell herüberkommen. Aber in dieser Frage sind wir wirkliche Profis. Wir lassen jeden seine Arbeit machen, und zwar so gut, wie er meint, es tun zu können und können zu müssen, und wir tun unsere Arbeit so gut, wie wir meinen, es tun zu können und können zu müssen.
FRAGE: Herr Dienst, Piloten bezeichnen Landungen gerne als kontrollierte Abstürze. Ist der Begriff einer systemkonformen Landung eine kreative Weiterentwicklung dieses Begriffs?
DIENST: Nun haben Sie in aller Bescheidenheit den Vorteil, dass Sie an dieser Stelle mit einem Piloten sprechen. Insofern weiß ich relativ gut, wie in dieser Frage zu differenzieren ist. Ein Absturz ist natürlich immer ein Absturz. Wenn mit einem Absturz ein Totalverlust einhergeht, dann ist es ein Totalverlust. Das ist das, was landläufig darunter zu verstehen ist, wenn man mit Lufthansa, easyJet oder Luftfahrzeugen sonstiger Gesellschaften unterwegs ist.
Dann kommen wir in den Bereich der technischen Geräte, zu denen nun einmal Drohnen in allen Größenordnungen gehören. Dabei ist es durchaus so, dass sie Abstürze im erstgenannten Sinne erfahren können. Außerdem können sie Systemfehler erfahren, bei denen der Systemfehler dann mit einer sogenannten kontrollierten Landung erst einmal behoben wird. Wenn zum Beispiel das System LUNA nicht mehr funktioniert, dann ist es so, dass es sich, wenn es einen Abbruch der Funkverbindung „verspürt“, auf den Rücken dreht, den Fallschirm auslöst und dann eben am Fallschirm kontrolliert zu Boden geht. Dann lauten die Fragen: Kann man das Gerät überhaupt noch dort bergen, wo es zu Boden gegangen ist? Wenn man es geborgen hat, lohnt es sich dann, das Gerät zu reparieren, oder schreibt man es im Zweifelsfall ab?
Ich kann Ihnen ein anderes Beispiel aus dem Bereich der Meteorologie geben: Es steigen jeden Tag Dutzende von Wetterballons mit entsprechenden Sonden darunter über Deutschland auf. Jetzt könnten Sie sagen: Diese Wetterballons können natürlich auch wieder kontrolliert zur Landung gebracht werden. Das werden sie aber nicht, weil es einfach wirtschaftlicher und technisch einfacher ist, diese Wetterballons aufsteigen zu lassen, und irgendwo oben zerplatzen sie, nachdem sie diese Messstrecke von zigtausend Metern durchlaufen haben. Die Sonde fällt dann am Fallschirm herab. Wenn Sie diese Sonde dann irgendwo im Wald finden daran hängt ein kleiner Zettel mit den Worten „Schicken Sie das bitte an diese und jene Adresse zurück“ , dann wird das Gerät eben geborgen, und ansonsten geht es eben verloren.
Damit will ich einfach nur beschreiben, dass es in diesem Bereich eben verschiedene Verfahren in Bezug darauf gibt, wie man den Flug systemkonform durchführen oder wie man ihn im Zweifelsfall systemkonform abbrechen kann.
ZUSATZFRAGE: Ich wusste ja, dass Sie Pilot sind, und deswegen finde ich es schön, dass wir hier Ihre Fachkompetenz erleben. Jetzt bin ich, wenn ich das sagen darf, Germanist. Darf ich vor dem Hintergrund dieses Kompetenzaustausches dann etwas fragen? Bedeutet der Begriff „Landung“ im Zusammenhang mit dem Begriff „systemkonform“, dass das Teil in irgendeiner Weise Land erreicht, was, den Gesetzen der Schwerkraft folgend, dann eben auch passiert? Ist es richtig, dass in diesem Fall der systemkonformen Landung die Auswirkungen im Sinne eines Totalschadens mit denen eines Absturzes vergleichbar wären oder gleichzusetzen wären?
DIENST: Wie ich Ihnen eben sagte, bedeutet ein Absturz in der Regel eigentlich immer einen Totalverlust. Bei einer systemkonformen Landung wie gesagt: bei einem Flugabbruch aufgrund einer Systemstörung kann man Glück haben man findet das Gerät wieder, es ist auch noch in dem Zustand, in dem es sein sollte, man kann es reparieren und hat es dann , oder man findet es im Zweifelsfall irgendwo im Meer dann versinkt es einfach, und das war es; man findet es also gar nicht mehr , oder man findet es so demoliert, dass es sich nicht lohnt, das Gerät zu reparieren, sondern man kauft sich einfach ein neues.
Im Übrigen muss ich noch darauf hinweisen, dass das System LUNA, wenn es denn zur Landung kommt das gilt neben LUNA auch für andere Systeme , auch nicht auf einer Landebahn landet, sondern landet, indem es über ein bestimmtes Gebiet gesteuert wird, wo die Bergemannschaft steht. Dann wird die Landung einfach ausgelöst. Das heißt, der Fallschirm wird ausgelöst, und das Gerät geht auf diesem definierten Gebiet nieder. Es wird dann geborgen und für den nächsten Einsatz klargemacht. Das Verfahren mit diesem Fallschirm ist ein völlig normales Landeverfahren. Mit easyJet oder Lufthansa landen Sie in der Regel nicht mit einem Fallschirm.
FRAGE: Herr Dienst, hat Ihr Haus inzwischen eine Zwischenbilanz im Hinblick auf die Drohnen und die abgängigen Drohnen gezogen? Würden Sie im Nachhinein sagen, dass Ihr Haus die parlamentarische Öffentlichkeit im Hinblick auf diese Anfragen zu 100 Prozent korrekt unterrichtet hat, oder hätte man im Nachhinein mit dem Wissen von heute und der Sensibilität der öffentlichen Reaktionen vielleicht auf das eine oder andere zusätzliche Problem aufmerksam machen können?
DIENST: Um diesen Vorgang noch einmal aufzunehmen: Zuerst einmal weise ich auf die Worte von Herrn Paris in der entsprechenden Sprechererklärung hin, in der, wie Sie es teilweise auch aufgenommen haben, scharf daran herangegangen wird. Wir sagen, dass diese Vorwürfe der Opposition schlichtweg konstruiert und falsch sind.
Es geht hierbei jetzt um vier Parlamentarische Anfragen eine aus dem Jahr 2011, eine aus dem Jahr 2012 und zwei aus diesem Frühjahr , die sich alle irgendwie mit der Thematik der Drohnen befassen. Der Teufel liegt einfach im Detail. Sie müssen sich immer sehr genau die Fragestellung anschauen und dann sehen, welche Antwort auf die Frage gegeben worden ist. Sie können nicht die Frage, die heute gestellt worden ist, einfach einmal so pauschalisieren, sie mit der Fragestellung aus 2011 vergleichen, die eine ganz andere gewesen ist, und dann die Zahlen miteinander vergleichen.
ZUSATZFRAGE: Aber deswegen habe ich ja gefragt, ob es im Lichte der heutigen Diskussion besser gewesen wäre, wenn bestimmte Antworten auf die vier zurückliegenden Anfragen vielleicht etwas erweiterter ausgefallen wären.
DIENST: In der Regel sind unsere Bearbeiter gehalten, Parlamentarische Anfragen im Sinne der Frage sauber und genau zu beantworten, nicht mehr und nicht weniger. Wir sind nicht gehalten, zu antizipieren, was der eine oder der andere daraus herauslesen könnte.
Wenn ich heute lese, dass es bestimmte Repräsentanten der Opposition gibt, die sagen, das sei alles genau so von Minister de Maizière hingebogen worden, damit die Drohnendebatte im Hintergrund weiterlaufen kann und nicht gestört wird, kann ich Ihnen einfach sagen: Das ist völlig lächerlich. Erstens ist die Drohnendebatte nämlich von Minister de Maizière höchstpersönlich angestoßen worden, und zwar ziemlich genau vor einem Jahr. Die Antwort aus dem Jahr 2011 ich habe sie hier stammt vom 22. März 2011, und der Dienstbeginn von Minister de Maizière im Ministerium war Anfang März 2011. Insofern überlasse ich es Ihnen, das jetzt alles in Bezug darauf übereinander zu schieben, wie viel davon konstruiert ist und wie viel davon wahr ist.
Um jetzt aber letztendlich alle zufriedenzustellen, sind wir im Haus zurzeit dabei, eine große Tabelle darüber aufzustellen, welche Drohnenarten es gibt und welche Arten von Absturz und Verlust kontrolliert oder unkontrolliert es gibt. Diese Matrix wird Ihnen dann, sobald sie fertig ist, über den Verteiler der Bundespressekonferenz zur Verfügung gestellt werden, und dann können Sie sich damit alle Ihre Fragen selbst beantworten, die sich Ihnen gestellt haben oder noch nicht einmal gestellt haben.
ZUSATZFRAGE: Darf ich das als eine gewisse Nachbesserung der Information des Ministeriums oder als eine freiwillige Dienstleistung, die eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre, bezeichnen?
DIENST: Sie ist anscheinend nötig, sonst würden Sie ja nicht so intensiv fragen. Sie ist einfach eine Maßnahme ausgewiesener Transparenz, um diesen Komplex, der anscheinend mit einfachen Worten und auch mit meinen Worten nicht ganz zu erhellen ist, dann entsprechend darzulegen. Das ist einfach eine Transparenzinitiative aus gegebenem Anlass und eben nicht, um etwas nachzubessern. Warum sollten wir die Antworten auf die Fragen aus dem Jahr 2011 auch nachbessern? Dazu haben wir überhaupt keinen Anlass.
FRAGE: Zu der Aufstellung, wenn es sie gibt: Gibt es die schon? Stellen Sie uns die dann zeitnah zur Verfügung?
Zweite Frage: Über was für einen Gesamtzeitraum reden wir jetzt? Aus Ihrer Sprechererklärung geht ja hervor, dass es zum Teil, wenn es um die größeren Geräte geht, um die letzten zwei oder drei Jahre geht, wenn ich das richtig sehe. Wenn es jetzt um all die „LUNA“-Drohnen und all die anderen kleineren Aufklärungsgeräte geht, wie weit geht das dann zurück? Kann man das schon sagen?
Noch einmal zu dem Vorwurf, über den Verlust dieser Systeme sei nicht akkurat berichtet worden: Wenn ich Sie richtig verstehe, dann ist der Verlust der Systeme ja in gewisser Weise auch systemkonform. Das heißt, beim Betrieb dieses Systems ist der Verlust einer gewissen Zahl dieser Geräte sozusagen schon einkalkuliert. Oder kann man das so nicht sagen?
DIENST: Genau so würde ich es sagen. Das ist genau das Beispiel, das ich Ihnen mit dem Wetterballon und der entsprechenden Sonde geben wollte. Es gibt Systeme, die vor allem aus Kostengründen und weil die technische Entwicklung heute noch gar nicht so weit ist letztendlich einfach auf Verlust setzen. Letztendlich setzt jede Rakete auf Verlust, weil es einfach zu teuer ist, sie wieder zurückzuführen. Dann betreibt man einen ungleich höheren Aufwand, und über den Effekt, den man dadurch gewinnt, kann man sich dann Gedanken machen.
Es ist in der Tat so, wie Sie danach fragten. Diese Matrix, hatte ich eben gesagt, werden wir Ihnen allen über den Verteiler der Bundespressekonferenz zur Verfügung stellen, wenn sie denn hoffentlich heute Abend fertiggestellt sein wird.
Zu den Zeiträumen: In all diesen vier Parlamentarischen Anfragen ist auch nach verschiedenen Zeiträumen gefragt worden. Zum Beispiel ist durch den Abgeordneten Schäfer nach dem Zeitraum hinsichtlich des Verlustes des Systems LUNA bis in das Jahr 2003 zurück gefragt worden. Andere Fragen bezogen sich nur auf die Jahre 2012 und 2013. Um welchen Zeitraum, der mit „insgesamt“ bezeichnet ist, es in den Angaben in der Kleinen Anfrage der Linken geht diese 800er-Zahl und die entsprechenden, in die Hunderte gehenden Verluste, „kontrolliert abgestürzt“ oder wie auch immer , werden wir bis heute Abend dann wirklich juristisch und wasserdicht geprüft haben. Aber mit Sicherheit betrifft das nicht die letzten 18 Monate, wie es manche Kollegen von Ihnen heute in der Überschrift tituliert haben, sondern einen wesentlich längeren Zeitraum.
ZUSATZFRAGE: Können Sie sagen, wie viele von den Dingern Sie aktuell überhaupt betreiben? Wenn man diese Zahl von 871 sieht, sind das dann 871, die jetzt im Betrieb sind, abzüglich der verlorenen, oder sind vielleicht 200 pro Jahr im Betrieb, während die anderen längst außer Dienst gestellt sind? Um was für Größenordnungen geht es im aktuellen Betrieb eigentlich?
DIENST: In Betrieb selbst sind mehrere Hundert, von der 5-Kilo-Größe bis zur Größe von mehr als 1 Tonne. Das ist auch schon mehrfach gesagt worden. Die genaue Zahl müssten Sie jetzt bitte bei den Fachsprechern in meinem Haus abfragen, weil es ja auch immer wieder um unterschiedliche Konfigurationen geht, also darum, ob es um MIKADO, LUNA, KZO, „Heron“ oder sozusagen sonst etwas geht. Das muss man dann ganz genau herausfinden.
Ich sage jetzt aber bewusst bis heute Abend: Diese Gesamtziffer, die hier aufgeführt ist, beinhaltet die Drohnen, die wir bis heute überhaupt gehabt haben. Nur daraus kann man dann auch die Verluste bis heute berechnen.
FRAGE: Herr Seibert, geht die Bundeskanzlerin noch von einer systemkonformen Landung ihres Ministers bis zur Wahl aus?
STS SEIBERT: Ich muss zugeben, dass ich Ihre Frage nicht verstehe.
ZUSATZFRAGE : Glauben Sie, dass er bis zur Bundestagswahl und vielleicht sogar darüber hinaus im Amt bleiben wird?
STS SEIBERT: Ich habe für die Bundeskanzlerin gar keinen Grund, daran zu zweifeln.
ZUSATZFRAGE: Auch für die Zeit darüber hinaus?
STS SEIBERT: Wir haben eine Bundestagswahl vor uns. Deshalb werden wir über künftige Kabinette nach einer aus Sicht dieser Regierung hoffentlich gewonnenen Bundestagswahl sprechen.
FRAGE: Noch einmal zur Systemkonformität des Verlusts dieser Systeme: Schaffen Sie diese Dinger jetzt an KZO oder LUNA und sagen „Wir haben 100, und wir müssen damit rechnen, dass wir im Einsatz jährlich so und so viele von denen verlieren“? Gab es, bevor die Dinger in Betrieb genommen wurden oder als die Dinger in Betrieb genommen wurden, eine Kalkulation über die Höhe der Verluste? Sie müssen ja sozusagen Pläne für die Nachbeschaffung usw. machen. Wenn es sozusagen systemkonform ist, dass man im Betrieb immer die Hälfte von den Dingern irgendwie abschreiben muss, dann muss man sich also sozusagen auch darauf einstellen, im nächsten Jahr die Hälfte von denen nachzubeschaffen oder so etwas. Gibt es irgend so eine Kalkulation vorher und bei Inbetriebnahme dieser Systeme, sodass man im Nachhinein sagen kann „Ja, die Verlustrate hat unsere Erwartungen erfüllt“ oder „Nein, die Verlustrate ist viel größer oder viel kleiner, als wir gedacht haben“?
DIENST: Es ist so: Bei den Systemen, die eben diesen kontrollierten Systemabbruch vorsehen, kalkuliert man natürlich auch eine bestimmte Verlustrate mit ein und bestellt gleich entsprechend mehr. Dann gibt es Systeme, die, sagen wir einfach einmal, günstiger sind von denen kalkuliert man naturgemäß im Zweifelsfall vielleicht ein bisschen mehr ein , und dann gibt es Systeme, die eben sehr teuer sind und hinsichtlich derer man sich nachher letztendlich auch scheut, schon im Vorwegabzug mit hohen Verlustraten daran heranzugehen. Das System KZO ist beispielsweise in den Einsatz eingeführt worden, und man hat überhaupt keine Erfahrungswerte in Bezug darauf gehabt, wie hoch die Verluste sind. Man muss dann im Zweifelsfalle nachjustieren. Bei dem System „Heron“, welches ja das teuerste und größte System ist, das wir betreiben, haben wir dann auch zwei Verluste gehabt einen im Flug und einen am Boden , und wir haben dann von der Firma, obwohl das so vorher nicht bestellt worden war, ein Gerät ich sage: zum Glück – nachgeliefert bekommen können, sodass wir die Einsatzkonfiguration in Afghanistan dann auch weiterhin planmäßig durchführen konnten.
Wenn die angekündigte Liste kommt, erfahren die Leser von Augen geradeaus! das natürlich.
(Foto: LUNA in Afghanistan – ISAFmedia via Flickr unter CC-BY-Lizenz)
@ Echo: Zu Ihrem OT (T.W. möge bitte entschuldigen, aber das kann und darf so nicht stehen bleiben) sowie noch vor meinem „Kongo-Urlaub“ in 20 Jahren, weil zu Einem Insiderwissen, was vielleicht alle interessiert, überholt sein könnte,
weil zum Anderen die Argumentation von @Echo – samt seinem „Kopfschüttel“ voll an der 25 Mio. € Vorlage und an den ursprünglichen Realitäten vorbei geht.
1.) Die 220 Mio. € des „wirtschaftlichsten Angebots“, laut @Echo „vermutlich recht teurer Serviceleistung“, beinhalten die optional abrufbare Schulung und Ausbildung i.H.v. 1,1 Mio, was sage und schreibe gerade einmal 0,5 % des Gesamtinvests entspricht.
2.) Dem AN werden kryptofähige Funkausstattungen für die dauerhafte Einrüstung in die LFZ beigestellt, welche mittels FMS (foreign-mililtary-sales) aus USA beschafft werden (… man hat also aus dem EuroHawk-Desaster offenbar absolut nichts gelernt?) Es sind zudem Ergänzungsverträge hinsichtlich der notwenigen weiteren Beistellung der Funkausstatung i.H.v. 23,640 Mio. zu schließen.
3.) Weder die derzeit in der Bundeswehr verfügbaren Hubschraubertypen, noch die in der Beschaffung befindlichen Systeme sind aufgrund der „querschnittlichen Ausstattung“ („Breite vor Tiefe“, à la „eierlegende Wollmilchsau = NH90“ bzw. „Anti-Warschauerpakt-Panzerknacker = UHT“) in der Lage, Spezialkräfte-Operationen in extremen geographischen und klimatischen Umfeldern adäquat zu unterstützen.
Somit enstand und besteht eine Fähigkeitslücke, die dazu führte, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten des Einsatzverbundes Spezialkräfte selbst bei Aufgaben, die unter absolut nationalem Vorbehalt stehen, auf Unterstützung durch befreundete Nationen angewiesen sind. Der Einsatzverbund Spezialkräfte operiert nach Mandatierung durch den Deutschen Bundestag ggf. sehr kurzfristig und weltweit und sollte tunlichst völlig autark von anderen HS-Typen sein (ausgenommen CH 53 für den äußeren Sicherungskireis bzw. für die 2te Welle).
4.) Daher werden an den zur Sache stehenden – neuerdings – „leichten Transport-Hubschrauber“ (statt SOF-LUH) besondere Anforderungen gestellt: Ein echter SOF-LUH muss vielseitig z. B. im Rahmen der Aufklärung, der Feuerunterstützung, im „Buddy-Lasering“, im Transport von Innen- und Außenlasten, im PR- und im Truppen- sowie Verwundetentransport einsetzbar sein. Mit vorrangiger Kompaktheit, bei höchster Agilität sowie geringster Geräuschentwicklung im Anflug, muss er über ein sehr gutes Navigations-EQMT verfügen und voll nachtkampf- und nachttief-flugfähig sein. Eine geringe Silhouette bei max. Kabinenvolumen, bester Ergonomie und eine hervorragende Landeübersicht (speziell der „Blick des Piloten an seinen Füssen vorbei“) befähigen ihn auch zum Einsatz in urbanem Gelände.
Eine hohe Verfügbarkeit und Flugleistungsparameter zum Einsatz in Regionen mit besonderen geografischen und klimatischen Bedingungen (z.B. „Hot & High“ oder auch im maritimen Einsatz) runden das Profil des LUH ebenso ab, wie hohe Einsatz- und Überführungsgeschwindigkeiten samt opportuner Reichweiten (z.B.: Notfalls muß man auch ohne A400M binnen 24 Std das ganze Kontingent nach Djibuti oder in den Kongo (zu meiner Urlaubsreise) verlegt werden können.)!
5.) Die originären Forderungen der Truppe (KSK & SOF AIR bzw. der 1.(PR-) Staffel des HTG 64 in Laupheim) waren folgende Zuladungs- bzw. Einsatzvarianten für den LUH der SOF-/ KSK-Kräfte und dies unter der absoluten Prämisse an den den Flieger „schnell rein und schnell raus in/aus dem Einsatzscenario“ und an die Spezialkräfte „beste Wirkung aus dem Flieger im Anflug und als „Buddy“ sowie schnell raus aus dem Flieger und schnell wieder rein“ (was eben eindeutige Anforderungen an Ergonomie, optimale Sitzplatzanordnung, Kabinenbreite sowie Größe und Anordnung der Schiebetüren in Relation zur Kabine stellt, samt adäquater Bewaffnung, die ein rein zivil konzeptionierter EC 145 T2 nur schwerlich erfüllen kann):
5.1) 2 Piloten (P + Kommandant bzw. WSO) und max. mögliche externe Bewaffnung,
5.2) oder 2 Piloten (P + Kommandant bzw. WSO) + 4 KSK-Kräfte (bei noch möglicher Bewaffnung),
5.3) oder 2 P + 4 KSK-Kräfte + KSK-Hunde-Fhr + Malinois (bei noch möglicher Bewaffnung),
5.4) oder. 2 P + 2 Mann Führungskräfte + Nav-, Com-, Sat-, Crypto- & Tactical-Eqmt (bei noch möglicher Bewaffnung),
5.5) oder 2 P + 2 KSK-Medical-Attendants + 2-3 Verwundete (teils liegend, teils sitzend, je nach Rüstsatz),
zu 5.1) – 5.4) Die Bewaffnung und Ausrüstung wird wie nachfolgend auf Kosten der Bw beigestellt (Ziffer 5.5, Casevac-Rüstsatz ist offenbar ohnehin untergegangen).
6.) Diese Beistellungen sind: Je Lfz 2x ARC 210, davon 1x mit TacSatModul, zeitweise insgesamt 2 M134D mit Anbauteilen, 1x insgesamt Lagedarstellungssystem ROVER 5i, 2x FastRope-Seile, zwei Langwaffen (MP7 oder G36), ein drahtloses Intercom mit Headsets, ein Quickdraw, Flares, Helme und BiV-Brillen.
7.) Die IABG hat im Zuge der vom BAAINBw beauftragten Marktsichtung zwei Muster (Baureihen) als geeignete Helicopter ermittelt (eine „gepimpte Bell“ – schon gar nicht der RUAG – war da nicht dabei!).
8.) Bei dem zeitlich überschneidenden europaweit ausgeschriebenen Teilnehmerwettbewerb haben sich drei Anbieter qualifiziert.
9.) Mit Ablauf der Angebotsfrist am 05.02.2013, gingen zwei Angebote ein, wobei das der EUROCOPTER Deutschland GmbH ausweislich des BAAINBw das wirtschaftlichste war. Der dritte ursprüngliche Anbieter hatte nach sorgfältigster Analyse der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen (auch unter dem Aspekt weiterer auszuschreibender PPP-BWI-Vertrag), trotz eines absolut wettbewerbsfähigen Produkts – wahrscheinlich sogar mit den höchsten Nutzwerten und konkurenzloser Hot & High-Performance – deshalb von einer Angebotsabgabe Abstand genommen. Man wollte sich nicht zum „Alibi-Anbieter“ in einem abgekarteten Spiel degradieren, denn solche Geschäftspraktiken hat man nicht nötig.
10.) Bereits am 22.02.2012 wurde an einen maßgeblichen Vertreter des originären Bedarfsträgers u.a. geschrieben
„[…] aber leider müssen einige Herren in Bückeburg und in Koblenz unseres Erachtens zunächst erst einmal lernen, Flughandbücher und technische Datenblätter richtig und mit Sachverstand zu lesen, bevor man überhaupt auf einem adäquaten Niveau über eine angeblich fähigkeits- und bedarfsgerechte Leistungsbeschreibung weiterdiskutieren sowie auch preislich verhandeln darf! […].
Zudem ist – wie nicht von Ungefähr durch die beteiligten Parlamentarischen Ausschüsse und wenn auch erst jüngst festgestellt – die verfassungsgemäß festgeschriebene und zu gewährleistende Einsatzbereitschaft, Funktionalität und Auftragserfüllung der Bundeswehr, speziell im Bereich SOF- und KSK-Kräfte sowie im anstehenden SOF-LUH-Beschaffungverfahren von derart hoher Sensibilität, dass vorgenannte „Experimente“ tunlichst zu unterlassen sind, denn spätestens im Einsatzfall – und dann aber im wahrsten Sinne des Wortes – sind diese “absolut tödlich und damit höchst sträflich“! […]
Ein „Deutscher SOF-LUH und wie gefordert auch noch tag- und nachtkampffähiger SOF-ARH“ mit jeweils einsatzspezifischer, also modularer und dennoch variabler Aufrüstung, Bewaffnung und Ausrüstung, samt der gegebenen Einsatzprofile in Krisengebieten, i.d.R. nur aus behelfsmäßigen Infrastrukturen autark operierend und dies auch noch bei extremen Umweltbedingungen, bei höchsten navigatorischen Anforderungen im taktischen Tiefflug bei Tag und bei Nacht sowie bei ganz erheblichen Ansprüchen an die militärischen Kommunikationsmittel samt Informationssicherheit (Abhörsicherheit und Störsicherheit) hat mit einem „American Home-Guard-LUH“ absolut nichts mehr gemein! Es muss auch nicht aus logistischen oder gar wirtschaftspolitischen Gründen die Seriennähe zu einem solchen „pseudo-militärischen LUH“ gesucht werden. Es handelt sich nämlich nicht wie bei der US-Army um ein LUH- & ARH-Gesamtkontingent von mehr als 500 Hubschraubern der US-National-Garde!
Vielmehr handelt es sich bei den für die Bundeswehr gegebenen und absolut klar zudefinierenden SOF- und PR-Einsatzszenarien (samt CASEVAC), um eine möglichst kompromisslos zu realisierende und deshalb um eine zunächst relativ komplexe und völlig autark zu anderen HS-Mustern operierende „militärische LUH-/ARH-Insellösung“ von schätzungsweise wenigen 12 bis 15 Helikoptern. Dies erfordert zwar nur ein relativ geringes Gesamtbudget, aber – neben einem gehörigen Maß an Expertise zur Einsatz- und Praxisnähe der beteiligten Beschaffungsbehörden und der „mitredenden“ Ämter der Bundeswehr – erfordert das SOF-LUH-Beschaffungsvorhaben bestes Material, zu günstigsten (oder zumindest gleichen Preisen) bei objektiv optimierter Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sowie zeitnaher Auslieferung und Inbetriebnahme, eines bereits in der Serienproduktion längst befindlichen Hubschraubers, dies kompromißlos inklusive aller erforderlichen zivilen und militärischen Zulassungsvoraussetzungen!
11.) Was also im Zuge einer „Nachbereitung“ höchst interessant wäre, ist persönlich von @Echo zu erfahren, wer der von diesem mehrfach bemühte „Wir“ denn ist? Vtg-Amtmann glaubt nämlich, ganz erheblich zur extrem kurzen Zeitschiene in Sachen SOF-LUH beigetragen zu haben (bis zur Marksichtung, denn die Lieferzeit- und Zulassungsfragen beim EC 145T2 fallen auf andere Zuständigkeitsbereiche!). Aber da kann könnte ja T.W. die Kommunikationsdaten vermitteln, falls seitens @Echo Interesse besteht.
12.) Und, daß wir überhaupt wissen, wovon wir hier reden, sehe man bitte in http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/27repersonelxw2b0qr7ia.jpg und lese die seinerzeitige Berichterstattung zu „Hansa Stavanger und GSG 9“!
Manchmal kann einem schon mehr als nur übel werden. Nimmt man diesen Nonsens des BMVg als Maßstab, dann müssen viele schwerste Passagierflugzeugabstürze, bei denen die Notlandung misslang, als systemkonforme Landung eingestuft werden. Schließlich ist jede Notlandung ist eine systemkonforme Landung, denn die Verfahren sind,abhängig vom technischen Fehler, für jedes System konkret vorgeschrieben und von der Besatzung geübt.
Mir ist völlig unverständlich, wie Abgeordnete des Bundestages es sich gefallen lassen können, auf diese Art und Weise vera….. zu werden.
Laut SpOn soll am Mittwoch nur eine VA und HA Genehmigung für die Absichtserklärung mit Eurocopter DE eingeholt werden. Die NH90 und UHT Beschaffungsgesellschaften und die EADS Konzernführung scheinen wohl immer noch nicht dem Vergleich zugestimmt haben. Ohne Zustimmung der drei ist der Vergleich hinfällig. Bei den LUH dürften wohl auch etwa 200 Mio genehmigt werden, ohne das ein Beschaffungsvertrag schon unterschrieben wurde.
Scheinbar gibt es dort genauso wie an der Drohnenfront keinen Millimeter Bewegung.
@Ben, @all, der „SOF-LUH-Fisch“ ist auch längst noch nicht gegessen, denn auch dieser Fisch „hat systembedingt vom Kopf her das Stinken angefangen“ (in sächsisch-preussischer Tradition) und schmeckt deshalb fraktionsübergereifend den Wenigsten, auch wenn in Sache und Aufgabe der SOF-LUH weitestgehend Einigkeit besteht..
Also, genaue Zahlen kann ich nicht mehr nennen, aber in einem halben Jahr haben wir damals in 2003 wohl mehrere hundert Starts gemacht, verloren haben wir glaube ich 2 LUNA.
Eine davon ging mit Höchstgeschwindigkeit gegen einen Berg, hier haben wohl die Winde und ein aufgezogenes Gewitter mit geholfen.
Ansonsten war LUNA sehr stabil, übrigens sind wir damals noch mit dem kontrollierten Absturz, also Fallschirm gelandet.
Auch von größeren Schäden nach einer Landung ist mir nichts bekannt, zwar gingen mal ein paar Flügel kaputt, aber nichts was besonders war.
Mir kommt die Zahl daher etwas hoch vor, auch wenn unsere damals bei uns angesiedelten MIKADO-Kameraden etwas mehr Probleme hatten, aber MIKADO ist nun wirklich ein ferngesteuertes Modellflugzeug und kostet (ohne Steuerungsmodul) wirklich so gut wie gar nichts,
Werferfehler
Der „tüchtige Herr de Maizière“ müßte doch endlich mal gemerkt haben, dass in seinem Laden alle wichtigen Beschaffungsmaßnahmen desaströs enden:
• Hubschrauber Tiger – ein Flop
• Hubschrauber NH-90 – ein Flop
• Airbus A400M – ein Flop
• Die Drohnen Euro Hawk u. Global Hawk – Riesenflops
• Die Drohne Luna – Fallobst
• Gewehre, die nicht schießen – Flops
• Schiffe, die nicht fahren – Flops
• Panzerhaubitzen mit falscher Munition – Flops
• … und und und
Was muss denn noch alles geschehen, bis irgendjemand dem tüchtigen Herrn de Maizière“ eine Vorlage schreibt, aus der sich ergibt, dass er Handlungsbedarf hat. Er selbst scheint nicht darauf zu kommen. Seine Amtsführung ist alles andere als eine Erfolgsstory – um nicht zu sagen, er ist als Verteidigungsminister er eine erstklassige Fehlbesetzung, da fehlen Format, Fach- und Führungskompetenz. Treuer Parteisoldat und Weggefährte von Merkel ist einfach zu wenig. Der Mann ist für die Truppe eine Gefahr und für den Steuerzahler eine teure Fehlbesetzung.
@ a.D.
Vollkommen recht hast du. Dazu kommen dann noch die katastrophalen Baumaßnahmen (fehlgeplant, zu langwierig, oftmals viel zu teuer und erheblich teurer als geplant etc.) mit den ganzen fatalen Nebenwirkungen (Einschränkungen für die Truppe etc.) … OK, er ist nicht unmittelbar verantwortlich, aber mittelbar schon. Und abgesehen von den ganzen Ärgernissen für die Truppe werden sinnlos 2bis3-stellige Millionensummen verblasen oder gar mehr … Geld was sinnvoller hätte eingesetzt werden können und auch hätte werden sollen.
Weis jemand was der AVZ Zug an Drohnen hat Aladin oder Mikado
Heeresaufklärer
Weil Offiziell sind KZO und Luna in der 4 Kp
Aladin in der 2 Kp
Und Pio Erkunder haben auch Aladin
Vielleicht sollte man einfach mal die „Verluste“ kleiner, taktischer Drohnen in einer korrekte Perspektive rücken, bevor man sich aufregt.
Augengeradeaus berichtete über 50% Verluste bei britischen Drohnen:
http://augengeradeaus.net/2013/02/eine-drohnen-bilanz-anderer-art-die-briten-verloren-die-halfte/
Und große Drohnen der Amerikaner sind nicht wesentlich besser. Der Stern hat am 28. Mai einen Artikel über Abstürze der Global Hawk veröffentlicht. Zitat: „Global Hawk“, „Predator“ und „Reaper“ bringen es in den vergangenen 15 Jahren zusammen auf 129 Unfälle, was einer Crash-Rate von 9,31 je 100.000 Flugstunden entspricht. Zitat Ende.
Da sind die Zahlen deutschen UAS sehr positiv. Und wir reden hier über Drohnen, die kein Fahrwerk haben, also bei jeder Landung an einem Fallschirm runterkommen oder in ein Netz brettern.
Das ist kein Absturz oder Verlust, sondern eine normale Ausfallrate. Und das bringt einfach die Tatsache mit sich, dass diese UAS auf jeder Wiese starten und nicht auf einem Flugplatz. Und auf dieser Wiese auch wieder landen.
Zudem erledigt sich eine Reparatur durch den Austausch einiger weniger Komponenten.
Ich bin der letzte, der fehlgelaufene Rüstungsprojekte verteidigt. Aber BILD-Aufreger ohne faktischen Hintergrund bringen unsere Armee auch nicht weiter.
Es ist doch bemerkenswert, dass Diejenigen die LUNA selbst betrieben haben, die Aussagen des BMVg so nicht bestätigen:
• marcel84 | 22. Juni 2013 – 16:29
• marcel84 | 22. Juni 2013 – 16:41
• Werferfehler | 23. Juni 2013 – 11:11
Offensichtlich wurden von BMVg einfach Betriebsbeschädigungen (Afghanistan ist raues Kampfgebiet) als „Abstürze/Flugunfälle“ gewertet.
Interessant ist doch, dass die Luftwaffe mit der Heron eine tatsächliche Verlustquote von 40% hat. Und dies seit 2009 und nicht, wie LUNA, seit 2000.
Das die Geräte vom Himmel fallen, ist im Einsatzland kaum ein Problem. Wer jedoch glaubt die bei Fluggeräten über 150kg auf den Übungsflugbetrieb in DEU übertragen zu können, unterliegt einem Irrglauben.
@Elahan, @all. Man sollte Ihren letzten Satz wie folgt umformulieren: „Wer jedoch glaubt dieses bei Fluggeräten über 150kg auf den Übungs-, Überführungs- und Einsatzflugbetrieb in EASA- und ICAO-Länder übertragen zu können, unterliegt einem Irrglauben. Da zähle ich z.B. „Berlusconi-Land“ samt AGS mit dazu. Im Übrigen ist http://wikileaks.org/cable/2008/01/08ROME94.html eine Stationierungszusage und keine Zulassungszusage für Global-Hawk.
Es wurden bei 15.000 Einsatzflugstunden 2 Heron verloren. 1x am Boden human error. 1x im Flug Motorausfall.
Kann man natürlich 40% draus machen…. 2 RPA in über 3 Jahren….
Aber kein FLUG-Unfall den man als RPA-Spezifisch bezeichnen kann.
Es geht doch um zwei getrennte Aspekte. Der eine ist, dass Drohnen vom Himmel fallen. Das kostet nicht nur Geld, sondern gefährdet auch Personen am Boden und alles, was unterhalb der abstürzenden Drohne fliegt. Das Argument „betrifft uns in Deutschland nicht, weil Flugbetrieb nur in gesperrtem Luftraum über Übungsplätzen“ ist in zweierlei Hinsicht kurzsichtig: Erstens ist die Bundesregierung auch für Personenschäden durch Drohnenabstürze in den Einsatzländern haftbar, zweitens gibt es durchaus auch Begehrlichkeiten für den Inlandseinsatz.
Der zweite Aspekt ist, dass das Verteidigungsministerium das Parlament belügt. Man vergleiche die hier verlinkten Dokumente hinsichtlich Zahlen und Wortwahl und bilde sich selbst ein Urteil. Da steht nichts von „systemkonformen Landungen“ oder Änderungen der Absturzdefinition. Dass die Regierung versucht, dem Parlament die Möglichkeit zu entziehen, seine Kontrollrechte auszuüben, ist unter Demokratieaspekten ein inakzeptabler Vorgang.
Die durchschnittliche Crash-Rate pro 100.000 Flugstunden lag in 2012 für Airlines und Corporate/Executive Aircraft bei 0,1435 und für General Aviation bei 6,44. Rechnet man die sehr moderate Crash-Rate der Bundeswehr für Heron auf 100.000 FlugStd hoch, ergeben sich 13,333… . Von der Sicherheit bemannter, professionell betriebener LFZ – und dazu zählt sicherlich nicht der Bereich General Aviation – ist man also noch ganz weit weg!
Sehr geehrter Herr Schäfer,
auch wenn ich den Veröffnetlichungen des Ministeriums durchaus kritisch gegenüberstehe, gilt es hier mE doch sehr genau zu erfassen, was als Absturz gezählt wird und was nicht.
Ich selbst bin in der Drohnenproblematik eher unbeleckt bzw. mit gefährlichem Halbwissen gesegnet, dennoch denke ich kann man hier unterscheiden zwischen (man möge mir den Laienhaften Jargon bitte nachsehen):
1. „regulärer/kontrollierter“ Landung mit Beschädigung (system- bzw. bauartbedingte Sollbruchstellen)
2. „regulärer/kontrolleirter“ Landung mit Problemen und folgender Beschädigung
3. „Notlandung“ mit Beschädigung
4. Absturz durch/nach Kontrollverlust durch Operator/Pilot
Hierbei geht es keineswegs um Wortklaubereien. Da es sich bei den Fluggeräten (mit Ausnahme der Heron) um aufgebohrte Modellflieger handelt, sind diese auch entsprechend empfindlich. Und der Verlust (ggf. auch die Abschreibung nach wirtschaftlichem Totalschaden) auf Grund der Punkte 1. – 3. mit einem „Absturz“ nach Pkt. 4. gleichzusetzen, mag zwar politisch opportun sein, geht aber an der militärischen Lebens- und Einsatzwirklichkeit mE vorbei.
@Interessierter | 24. Juni 2013 – 12:05
In Ihrer Auflistung -und wohl auch in der des BMVg- fehlt eine Gruppe: 5. “Notlandung” ohne ernsthafte Beschädigung der Drohne.
Ich möchte keine am Fallschirm hinabsegelnde Notprogramm-Luna auf den Kopf oder das Haus bekommen.
@Paul Schäfer
zu erstem Aspekt:
„Der eine ist, dass Drohnen vom Himmel fallen. Das kostet nicht nur Geld, sondern gefährdet auch Personen am Boden und alles, was unterhalb der abstürzenden Drohne fliegt.“
Das ist ärgerlich aber im Krieg nicht vermeidbar. Kollateralschäden sind nicht vermeidbar und Krieg kostet Geld und Leben.
„Das Argument „betrifft uns in Deutschland nicht, weil Flugbetrieb nur in gesperrtem Luftraum“ hat keiner behauptet, nur dafür wurde ja schon die Lösung präsentiert => bessere Ausbildung und Homingfunktion.
„zweitens gibt es durchaus auch Begehrlichkeiten für den Inlandseinsatz.“
Mag sein, ist aber dann ein anderes Problem, mit dem sich der Gesetzgeber dann beschäftigen muss.
Zum zweiten Aspekt:
„Verteidigungsministerium das Parlament belügt. Man vergleiche die hier verlinkten Dokumente hinsichtlich Zahlen und Wortwahl und bilde sich selbst ein Urteil. Da steht nichts von „systemkonformen Landungen“ oder Änderungen der Absturzdefinition. Dass die Regierung versucht, dem Parlament die Möglichkeit zu entziehen, seine Kontrollrechte auszuüben, ist unter Demokratieaspekten ein inakzeptabler Vorgang.“
Stimmt und systemkonforme Landung ist, wenn die Landung geplant war und nicht auf Grund eines Notverfahrens eingeleitet wurde.
Was passiert jetzt eigentlich mit dem Prototypen des Euro Hawk, nachdem die Industrie den Ende September an die Bw abgegeben hat?
Wird die Kiste von der Bw weiter betrieben werden? Weiterhin mit VVZ?
Mich würde echt mal interessieren was da jetzt läuft. Die hohen Herren sagen ja nix!
Oh, man wird/ist sensibilisiert:
Jetzt wirds lächerlich… Morgen auf BMVg.de
Zwischenfall mit Dienst-Kfz
„Am 24. Juni 2013 führte die Unachtsamkeit des systemkonform eingesetzten Kraftfahrers beim Ausparken vor der UHG in der Julius-Leber-Kaserne zur Beschädigung am Dienst-Kfz. Personen kamen nicht zu Schaden“
SCNR
@Interessierter:
So schnell wird aus investigativem Journalismus dann Realsatire.
1. Ergänzung
„Natürlich wurden daraufhin reflexartig alle Kraftfahrzeuge der Bundeswehr stillgelegt, Ermittlungen eingeleitet, die Opposition verlangt einen Untersuchungsausschuss, um zu beweisen, dass TdM behauptet habe, es habe noch nie Unfälle in der Bw gegeben.
Die Linken erklären, dass es unverantwortlich sei, einer Armee überhaupt Kraftfahrzeuge zur Verfügung zu stellen und dies erst einer breiten gesellschaftlichen Diskussion bedürfe. Schließlich sei zu Fuß gehen deutlich ungefährlicher, insbesondere im Hinblick auf Kollateralschäden.“
Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, daher können zu einem laufenden Verfahren keine weiteren Angaben gemacht werden.
@Vtg-Amtmann: „Rechnet man die sehr moderate Crash-Rate der Bundeswehr für Heron auf 100.000 FlugStd hoch, ergeben sich 13,333… . Von der Sicherheit bemannter, professionell betriebener LFZ – und dazu zählt sicherlich nicht der Bereich General Aviation – ist man also noch ganz weit weg!“
Stimmt! Ein Problem aus der Stochastik. Wenn man nur 3 Flugzeuge betreibt und 1 Flugunfall hat (Ironie des Schicksals 1.Flug nach der Landung), dann sind sie statistisch gesehen auf Jahrzehnte hin durch.
@CRM-Moderator: Schon klar mit der „Schicksalsironie“ und der „Stochastik“, aber bei den Israelis, den Amis und den Briten sieht es bei den repräsentativen Werten auch nicht besser aus, eher noch schlechter, wie bereits in einem früheren Thread dargestellt.
Genau. Erheblich schlechter, weil mehr manueller Flugbetrieb. Und das Personal macht eben auch den Unterschied.
Trotzdem darf man nicht vergessen, dass Einsatzflugbetrieb herrscht. Sprich: Da werden die Limits (Wx ) bei allen UAS oftmals gepusht oder mit Genehmigung überschritten um TICs etc. zu unterstützen. Damit setzt man bewusst das UAS einer erheblich höheren Gefährdung aus als im Friedensflugbetrieb.
Das macht man mit Pax an Bord SO nicht. Bzw. keiner würde auf die Idee kommen einen abgeschossenen Kampfhubschrauber als „Flugunfall“ zu bezeichnen.
Das geht hier ein bisschen unter in diesem Thread. Aber wahrscheinlich wurde das schon mal in einem früheren Thread beackert.
@all
Als Nachtrag oben die Aussagen in der Bundespressekonferenz heute dazu.
{quote}Zwischenfall mit KZO
Am 20. Juni 2013 führten technische Probleme zu einer systemkonformen Landung eines
Kleinflugzeuges Zielortung (KZO) auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Baumholder.
Personen kamen nicht zu Schaden. Es entstand Sachschaden am Kleinfluggerät.{/quote}
Mal schauen ob auch das Ergebnis der Untersuchung veröffentlich (intern/extern) wird, als was der Zwischenfall eingestuft wird und ob Masßnahmen getroffen werden (müssen).
{quote}
DIENST: Wollen Sie als alter Ritter einen alten Recken aufs Glatteis führen? Journalisten fahren mit dir im Fahrstuhl hoch, und sie fahren mit dir auch im Fahrstuhl wieder herunter. Ich glaube, das ist ein Bild aus Ihren Reihen.
ZUSATZFRAGE: Können Sie mir das übersetzen? Ich habe nicht gedient.
DIENST: Es gehört zum politischen Geschäft dazu, dass die Situation so ist, wie sie ist.
ZUSATZFRAGE: Nehmen der Minister und auch sein Pressesprecher den Medien das, was sie tun, gar nicht übel, wie es andere tun? Andere grollen dann oder sind dann patzig.
{/quote}
LOL?