EuroHawk: Abgestürzt in den Wahlkampf
Ein ganz klein wenig hätten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgewarnt sein können. Im Sommer vergangenen Jahres schlug der Bundesrechnungshof (BRH) Alarm: Das Verteidigungsministerium, klagten die Prüfer, wolle die Unterlagen über ein Millionen-Rüstungsprojekt nicht an den BRH herausrücken, weil mit dem Lieferanten Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Das Millionenprojekt: Die Riesen-Drohne EuroHawk, im Juli 2011 vom US-Hersteller Northrop Grumman nach Deutschland überführt, zur weiteren Ausrüstung mit moderner Sensortechnik durch die EADS-Tochter Cassidian.
Rückblickend scheint offensichtlich, dass das Misstrauen der Rechnungsprüfer nicht unberechtigt war. Zwar hat das Verteidigungsministerium, in seinen eigenen Worten, die Reißleine gezogen und das Projekt beendet: Zu teuer wäre es geworden, den einen bereits beschafften EuroHawk und die geplanten weiteren vier unbemannten Flieger dieses Modells für eine Zulassung in Deutschland fit zu machen. Wie viel Steuergelder mit dem gescheiterten Anlauf versenkt wurden, seit wann den Deutschen die rechtlichen Probleme klar waren und wer dafür letztendlich die Verantwortung trägt: Das blieb auch nach einer Sitzungs des Bundestags-Verteidigungsausschusses, in der sich Staatssekretär Stéphane Beemelmans den kritischen Fragen der Abgeordneten stellen musste, weitgehend offen.
Damit trudelt der Riesenflieger direkt in den anlaufenden Wahlkampf vor der Bundestagswahl im September. Die Aussagen der Parteienvertreter boten dafür schon eine kleine Kostprobe. So ist aus Unionssicht bedeutsam, dass die ersten Beschaffungsplanungen für den EuroHawk unter Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) stattfanden und der Vertrag 2007 zwar unter dem CDU-Verteidigungsminister Franz-Josef Jung, aber vom SPD-Staatssekretär Peter Eikenboom unterzeichnet wurden. Und das CDU-geführte Ministerium unter Thomas de Maizière das Projekt gestoppt habe. Die Opposition wiederum beklagt, seit Ende 2011, also unter der schwarz-gelben Koalition, hätte klar sein müssen, dass dieses unbemannte Flugzeug in Deutschland auf Hürden bei der Zulassung stoßen würde: Die derzeitige Bundesregierung, sagt der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold, habe das Parlament veräppelt.
Ähnlich kontrovers werden die Kosten gesehen. Mindestens 680 Millionen Euro seien sinnlos ausgegeben worden, klagt die Opposition. Verteidigungsministerium und CDU verweisen dagegen darauf, die für den EuroHawk geplante Aufklärungstechnik sei doch gut und könne in einer anderen Plattform verwendet werden (welche, ist noch ziemlich offen), so dass nur die Kosten für das eigentliche Fluggerät abzuschreiben seien.
Auch wenn die Perspektiven nach politischem Standpunkt unterschiedlich sind: Dass das Projekt EuroHawk als Debakel endet, kann keiner bestreiten. Und ein Debakel ist es gleich in mehrfacher Hinsicht: Der Bundeswehr (und ganz nebenbei, auch dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND) fehlen die Aufklärungsergebnisse der so genannten SIGINT, der elektronischen Aufklärung aus der Luft. Was der Stopp des Projekts generell für Drohnenpläne der Truppe und des Ministeriums bedeutet, technisch wie politisch, ist noch völlig offen. Und nicht zuletzt hat sich erneut gezeigt, wie abhängig die deutschen Streitkräfte von der Industrie sind, in diesem Fall der amerikanischen.
Schon für die Ausnahmegenehmigung, mit der der EuroHawk sich in Deutschland in die Luft erheben konnte, waren nach Angaben eines Kenners 6.000 Dokumente vorzulegen. Für eine reguläre Zulassung fehlten dann noch etliche Papiere, die ganz offensichtlich nicht Bestandteil des Vertrages mit dem US-Lieferanten waren und für größere Summen hätten beschafft werden müssen – so kommen die Schätzungen für die Kosten einer Zulassung für den deutschen Luftraum zusammen, die bei 500 bis 600 Millionen Euro liegen. Und diese Summe wäre voraussichtlich nicht nur einmal fällig geworden – weil in der (inzwischen beendeten) Produktion dieses Drohnenmodells kein Flugzeug mit dem anderen identisch ist.
Wer letztendlich für das Debakel verantwortlich ist, wird sich vermutlich nie endgültig klären lassen: Zu komplex sind bei Großprojekten, in der Rüstung wie im zivilen Leben, die Zuständigkeiten, Berichtswege, die Wechsel der Verantwortlichen auf der Arbeitsebene (oder weiß jemand, wer eigentlich letztendlich das Problem des Berliner Großflughafens zu verantworten hat?).
Und so dürfte das Thema vor allem der Opposition ein wenig Wahlkampfmunition liefern. So dicke hat’s die Bundeswehr ja auch nicht. Für Verteidigungsminister Thomas de Maizière bleibt das Problem: Er hat schon 2011 den Versuch begonnen, mit der Rüstungsindustrie über Großprojekte, die Belastung für den Verteidigungshaushalt und über Umsteuerungen bei lange laufenden, teuren Vorhaben zu reden. So richtig geklappt hat das bislang nur ein einem Fall.
(Foto: Der EuroHawk beim Überführungsflug nach Deutschland am 21. Juli 2011 – Pressefoto Northrop Grumman)
Man suche nach : > Vertrag für die Beschaffung des FSD EUROHAWK Januar 2007 im BWB unterzeichnet. Harald Stein Präsident des BWB <. Ich schätze mal, ganz bewußt zum Wochenende werden die Medien in der Sache erneut zuschlagen, denn da können Alle in Ruhe lesen und am Montag kommt dann die nächste (Panik-) Reaktion des BMVg. Bis zum 05.06.2013, der nächsten Sitzung des Verteidigungsausschusses, müssen Fakten auf dem Tisch liegen. Wenn der Bundesrechnungshof noch im Juni dem Haushaltsausschuss berichtet, dürfte das Ganze noch vor der Sommerpause in den Rechnungsprüfungsausschuss gehen Die „Schwäbische Zeitung“ kommentiert trefflich: „Das Drohnen-Desaster trifft einen Minister, der vielen lange als Idealbesetzung für den Posten galt und der nun als blauäugiger Amateur dasteht."
@Ben
Laut Augen geradeaus! prüft der Bundesrechnungshof das Projekt EuroHawk seit November 2011.
@Vtg-Amtmann,
da sie sich immer wieder als ausgesprochener Kenner der Materie ausweisen, ist ihnen sicherlich klarer, als manch anderem, dass das System BMVg bei Bedarf, noch viele weitere Projekte hat, die für ein Millionen bzw. Milliarden Desaster taugen. Ist eigentlich irgendein Verteidigungsminister in der Geschichte ohne Skandal ausgekommen? Insofern wird jeder Minister irgendwann wieder auf Linie gebracht.
Nachdem die Politik ja von den Problemen des EH so überrascht worden ist habe ich jetzt auf der Seite vom „Büro für Technikfolgen-Abschätzungen beim Deutschen Bundestag“ auf einen Bericht vom Mai 2011(Nr. AB144) gefunden.
Darin bewerten Thomas Petermann und Reinhard Grünwald „Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme“
Unter anderem kommen Sie zu folgenden Folgerungen:
Zitat:
„Eine Integration von großen unbemannten
Systemen in den zivilen Luftraum unter Gewährleistung eines gleichen Sicherheitsniveaus wie in der bemannten Luftfahrt ist aber noch in weiter Ferne.“
und
„Für alle Typen unbemannter Systeme ist eine Vielzahl von erforderlichen Rahmenbedingungen
noch anzupassen oder neu zu gestalten. Dazu gehören eine
möglichst international harmonisierte Rechtsetzung, international gültige technische
Standards, Versicherungsmodelle oder ausreichendes Wagniskapital.“
Meine Frage dazu: Wenn der Bundestag schon derartige Studien in Auftrag gibt, warum verdammt nochmal liest (und beachtet) sie dann niemand?
„Meine Frage dazu: Wenn der Bundestag schon derartige Studien in Auftrag gibt, warum verdammt nochmal liest (und beachtet) sie dann niemand?“
-> übergeordnete politische Interessen ?
Ergänzung zu T.W. (http://augengeradeaus.net/2013/05/eurohawk-abgesturzt-in-den-wahlkampf/#comment-65221)
Und das Ganze läuft unter Regie einer Dame des BRH, die nur fachlich fundierte Argumente, aber keine Ausreden oder Schönrechnereien überzeugen. Ganz bestimmt muß man diese Expertin und ihren Prüferstab „nicht zum Jagen tragen“ (man vgl. FOCUS Magazin | Nr. 50 (2005) Zerberusse des Geldes).
@ BausC: Wenn überhaupt, dann Prof. Dr. Ruppert Scholz, welcher vom 18. Mai 1988 bis 21. April 1989 Verteidigungsminister war, aber die schwere Erblast Jäger 90 von seinem Vorgänger Wörner übernehmen mußte.
@Schnuckel: Vgl. http://augengeradeaus.net/2013/05/eurohawk-abgesturzt-in-den-wahlkampf/comment-page-1/#comment-65204 und genau diese „Urkundsbeweise“ – darunter auch der Bericht vom Mai 2011(Nr. AB144) des “Büro für Technikfolgen-Abschätzungen beim Deutschen Bundestag” – werden den Minister TdM und dessen StS SB der Lügen strafen und könnten diesen das politische Genick brechen.
Im Mai 2011 lag auch der vernichtende „Operational Test and Evaluation Report des Director, US-Evaluation & Test Centers zum RQ-4B Global Hawk Block 30“ vor (vgl. hddp://media.bloomberg.com/bb/avfile/rxEWG2sYf7BM).
Dies wäre nur ein weiterer Anlaß für TdM und SB gewesen, sofort die Notbremse zu ziehen und das Projekt EuroHawk (basierend auf dem noch älteren Block 20) unverzüglich abzubrechen, so daß die ab Mai 2011 bis heute entstandenen Kosten auf jeden Fall für den Verteidigungsausschuss und damit zu Lasten des Ministers und seines längst ablösungsreifen StS zur Diskussion stehen werden.
Sage nur, mal das kommende „Medien-Wochenende“ abwarten.
Stern.de hat schon zutreffend festgestellt, dass der Generalangriff der Opposition ausgeblieben ist. Von den Medien kam bisher auch nicht viel mehr. Der Bericht des Bundesrechnungshof wird wohl auch kein Karrierekiller für TdM werden. Die Zahlen sind ja mehr oder weniger bekannt. Der Rechnungshof wird wohl auch „nur“ feststellen, dass CDU VMinister Jung und sein SPD StS Verträge Unterschrieben haben, wo der Bund Einseitig das Komplette Risiko übernommen hat und es keine Ausstiegsklauseln gibt. EADS und NG haben sich dumm gestellt, und das Unschuldslamm gespielt. Wieso auch trauern, schließlich kassiert man für etwa ein halbes Jahr T€uroHawk testen 94 Mio, während 2 Jahre Heron 1 Leasing nur rund 75 Mio kosten.
@Vtg-Amtmann
Wäre über ein kleines Sachstandsupdate z.T. BSHS dankbar. Autorotation derzeit weiterhin mit BO 105?
@ Vtg-Amtmann
Ihr Engagement und Ihre Meinungsfreude werden allemein geschätzt.
Ich erlaube mir jedoch anzumerken, dass Ihre Ausführungen bzgl. „Verantwortlichkeiten im Beschaffungsgang“ mitunter spekulativen Charakter annehmen und „gesundes Halbwissen“ offenbaren.
Jedenfalls scheinen Sie mit den Abläufen und Verantwortlichkeiten im BWB/BAAINBw nicht ausreichend vertraut zu sein.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Fachtechnik, weiterer technischer und sonstiger Querschnittsreferate sowie der Vorhabenaufsicht BMVg werden Ihrerseits „der Einfachheit halber“ komplett den Vertragsleuten L2 zugeschrieben.
Sie sollten etwas vorsichtiger mit solcher undifferenzierter Schelte sein.
@Carlos:
Zustimmung.
Aus meiner Sicht ist der poliitisch relevante Dreh- und Angelpunkt die Vorhabenaufsicht.
Wann hat die Vorhabenaufsicht die Führungsebenen UAL/AL/HAL der Rü bzw. AIN informiert?
Der allgemeinen Arbeitsweise des BMVg folgend galt wohl auch hier:
„weil nicht sein kann, was nicht sein darf.“
Meine Vermutung: Vorhabenaufsicht stellte die rote Lampe an und keiner wollte es wissen.
L2.2 als Vertragsreferat ist da dann sicher kein echter „Spieler“, sondern ggf. der formale „Kommunikator“.
Das Vertragsreferat ist formell Hauptansprechpartner des Auftragnehmers, die Kommunikation mit der Vorhabenaufsicht erfolgt wohl eher im Berichtsweg über die Fachtechnik in ihrer Eigenschaft als Projektleitung.
Es ist doch schwer zu vermuten, dass das ganze Ding vor Vertragsschluss als 25-Mio Vorlage über den Haushaltsausschuss des Bundestags gelaufen ist. Da haben doch dann „Gott und die Welt“ mitgezeichnet.
Im Übrigen ist es nun mal so: Die Industrieseite schließt lieber keinen Vertrag, als dass sie sich mit unkalkulierbaren Risiken belastet.
Man muss als Auftraggeber dann halt wissen, ob man dem Steuerzahler im Wege einer Prognose/Risikoabschätzuung ein gewisses Risiko „aufbürdet“ oder ob man es bleiben lässt. Diese Abwägung ist aber mit Sicherheit nicht Sache des Amtmanns/der Amtfrau im Vertragsreferat.
Ob hier irgendwo „schlecht verhandelt“ wurde, lässt sich von einem Unbeteiligten gar nicht beurteilen.
Und immer bedenken (unabhängig von EH): Jede Haftung und Leistung, die ich dem Auftragnehmer „in den Vertrag/die LB schreibe“, muss ich hinten auch bezahlen.
@Carlos: Dass die Abläufe und Verantwortlichkeiten im BWB/BAAINBw, im BMVg und den im Vorfeld beteiligten sowie mitzeichnenden Ämtern bei der Vertragsgestaltungen formell und informell sehr komplex sind, ist mir absolut klar. Es würde aber m.M.n. zu weit führen, in einem Blog diese Komplexität in Gänze darzustellen.
Fakt ist, das BWB/BAAINBw L2 ist – egal ob öffentliches oder auch nichtöffentliches Verfahren – in Sachen Verträge der primäre Ansprechpartner (vgl. anonymisierter Screenshot aus einem nichtöffentlichen Verhandlungsverfahren aus dem Jahre 2010 (http://www.fotos-hochladen.net/view/l2c8yaljbugq.png).
Weitere Fakt ist z.B. in diesem konkreten nichtöffentlichen Verhandlungsverfahren über Lieferung, Bereitstellung, Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen, die ergänzende Vertragsvereinbarung gemäß Anlage 7 zur „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“, wie den beim BWB/ BAAINBw aufliegenden Vertragsmustern entsprechend (vgl. http://www.uploadarea.de/upload/1xkva8rzvrnanqckfwax4h4zm.html).
Regelmäßig wird derart die sogen. „Bemühungsklausel“ bei Entwicklungsverträgen mit den Vereinbarungen dieser Anlage 7 gemäß Ziffern 1.1. und 1.2. ausgeschlossen. Immerhin waren bei den 3 originären Wettbewerbern in diesem Verfahren die größten 3 Hubschrauberhersteller der Welt mit im Boot und auch diese haben sich diesen Vertragsanhang geradezu selbstverständlich „bieten“ lassen. Ohne „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung und Nachprüfung“ fliegt nunmal kein Flugzeug auf der Welt, auch kein unbemanntes der Bundeswehr, wie z.B. der T€uroHawk!
Das ist auch keine Frage von „gut oder schlecht verhandeln“ oder von letztendlich „zu bezahlender Haftungen und Leistungen“, sondern eine Frage von Logik und Vernunft sowie Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler. Im Übrigen gehört es zu einem soliden Unternehmensgebahren, Verträge die technisch unerfüllbar sind, erst gar nicht einzugehen. Auch solches habe ich schon durchexerziert, wobei die Rüge einer Leistungsbeschreibung i.d.R. eine fast soviel Arbeit macht, wie eine Angebotsausarbeitung.
Welcher Art die „systemimmanenten“ Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Fachtechnik, weiterer technischer und sonstiger Querschnittsreferate sowie die Vorhabenaufsicht des BMVg sich in „Realitas“ ausgestalten, ist ex-ante und in der Verhandlungsphase natürlich stets von Interesse. In einer ex-post Betrachtung jedoch – auch im Falle T€uroHawk -, sind Vertragspartner der Auftraggeber das BWB / BAAINBw und der Auftragnehmer die EuroHawk GmbH.
Und wenn es keine vertraglichen Vereinbarungen über „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung des Luftfahrzeuges samt Luftfahrtgerät“ zum EuroHawk der Bundeswehr geben sollte und damit auch keinen Ausschluß der „Bemühungsklausel“, was nach jüngsten Erkenntnissen des Verteidigungsausschusses im Fall leider unterstellt werden darf, ist auch dies primär eine „Baustelle“ des BWB / BAAINBw L2!
Selbst wenn jemand („Höheres“) in diese Baustelle „reingepfuscht“ hat, bleibt auch dies immer noch ein Problem des BWB / BAAINBw Abt. L2 Wirtschaft/Recht, denn zum „Reinpfuschen“ gehören in Praxis immer Zwei. Nämlich Diejenigen die „reinpfuschen“ und die Experten sowie Fachleute an der Arbeitsfront des BWB / BAAINBw, die sich „reinpfuschen lassen“ und deren Chefs, notfalls bis hoch zum Präsidenten..
Noch gilt – auch in der Bundeswehr – das Prinzip der Delegation von Kompetenz und Verantwortung: (Zitat) „Der Projektservicebereich Wirtschaft/Recht (L2) zeichnet verantwortlich für die vertraglichrechtliche Bearbeitung der Projekte sowie die Preisverhandlung im Rahmen der Vertragsverhandlung und abwicklung. Der Servicebereich setzt sich aus vier Vertragsteams und dem Preisverhandlungsteam zusammen. Dort erarbeiten die Fachleute des Vergabe, Vertrags und Preisrechts in Zusammenarbeit mit den Projektteams die Verträge zur ordnungsgemäßen Umsetzung und Abwicklung der Projekte. Dies schließt auch die Unterstützung der Projekte durch das Vertragsmanagement bei Gestaltung und Abschluss internationaler Vereinbarungen der Abteilung ein“ (Zitatende; Quelle: BAAINBw).
Wie man sich also intern von der Gruppe L2 Wirtschaft/Recht über UAL/AL/HAL-Rü (AIN) und bis hoch zum StS und Minister auseinandersetzt, um nunmehr die „Schuldigen“ ausfindig zu machen und um die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, steht auch auf einem anderen Blatt. Dies interessiert auch den Auftragnehmer und den Verteidigungsauschuss, den Haushaltsausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss herzlich wenig. Letztere sind keine Disziplinargerichte.
Hier steht der Minister in der Pflicht und wenn dieser selber und oder einer seiner StS’s ursächlich an dem Desaster beteiligt waren, haben diese eben Pech gehabt. Es sei denn es läge Korruption vor und dann wäre es ein Fall für den Untersuchungsausschuss, für das BMVg /Referat Ermittlung in Sonderfällen (ES) und für die Staatsanwaltschaft.
Soweit zu meiner „undifferenzierten Schelte“ aus bieterseitigen Projekterfahrungen seit 2004.
Wenn nur das Risiko des T€uroHawk Projektes die Bw alleine tragen würde, hätte man das mit den Testen gleich sein lassen, sondern gleich das ganze Programm Ende 2012 eingesellt. Da dürfte es den letzten T€uroHawk Fan im BMVg gedämmert haben, dass man für den T€uroHawk keine Zulassung bekommen wird. Da hat man wohl in den Verträgen auch den Vorzeitigen Abbruch des Entwicklungsprojekt ausgeschlossen. Gegen die Kostensteigerung kann das BMVg wohl auch nichts machen.
Die Medien werden wohl noch einiges zu Tage führen. Das dort einen wirklichen Kracher kommt, den TdM zum Rücktritt zwingen würde, glaube ich nicht.
@Ben: Der Medien-Kracher kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, ebenso wie die beiden Letzten in der FAz und im Handelsblat samt „Begleitmusilk“ von Steffen Hebendanz. Wen es, wie trifft, lassen wir mal dahingestellt, ebenso, ob man das Projekt schon vor Vertragsabschluß in 31.01.2007 oder erst im Mai 2011 hätte einstampfen müssen, weil auch das Parlament und der Verteigungsauschuss nur zur rechtenZzeit hätten lesen müssen..
Nachschlag: Der Entwicklungs- (ABEI-) Vertrag vom 31.01.2007 zwischen dem seinerzeitigen BWB und der EUROHAWK GmbH samt „Bemühungsklausel“, welche (fast) jegliche Haftung und Regreß außer bei Störung der Vertragsgrundlage durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit ausschließt, ist ein echter „Knaller“ und scheint bis zum Himmel zu stinken (deshalb auch dei großen ED-R von Manching bis Jagel).
Speziell, weil offenbar laut Nachfragen im Verteidigungsausschuss sowie laut Stellungnahmen des StS S.B. keine Vertragsergänzungen existieren sollen, welche die Leistungen des Auftragnehmers, inklusive dessen „Unterauftragsnehmer“, zur „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen“ eindeutig festschreiben.
Ein derartiges „BEK-Papier“ hätte jedoch regelmäßig die „Bemühungsklausel“ ausgeschlossen und den Auftragnehmer samt aller Subunternehmer zwingend hinsichtlich derer (Nachweis-) Pflichten zum Thema Musterprüfung, Musterzulassung und (militärischer) Verkehrszulassung samt Qualitätsmanagement gebunden.
Herr H.J.R. müßte aufgrund seines Werdegangs bestens darüber Bescheid wissen, wie es zu diesem Vorteil für die Auftragnehmerin bzw. deren gegebenen Falles im Durchgriff haftenden Gesellschafterinnen EADS und Northrop-Grumman gekommen ist und zu den auf einen ersten Blick dem BWB L2 anzulastenden möglichen vertraglichen Defiziten. Auch dürfte Herr H.J.R. in jeglicher Hinsicht heute keinerlei Interessenskollisionen aus seinen früheren Funktionen mehr haben?
Wäre für T.W. vielleicht glatt als Kontrapunkt zu „jung und naiv“ wert, unter dem Motto „alt und geläutert“ in der Sache mal zu recherchieren, wie es zu dieser angeblichen und alsdann extrem obskuren Vertragsgestaltung beim T€uroHawk kam? Da könnte sich so manches höchst systemimmanente Rätsel lösen und zum längst überfälligen Aufräumen beitragen.
Laut Zeit.de („De Maizière will 16 Drohnen kaufen“) will TdM in der nächsten Kabinettsitzung am 29. Mai die Beschaffung von 16 Drohnen besprechen. In der Auswahl stehen wohl Reaper, Heron 1 und Heron TP. Eine optionale Bewaffnung soll geprüft werden. Da dürfte es sich wohl um den SAATEG MALE Bedarf handeln. Entscheiden soll darüber erst der nächste Bundestag.
Das dürfte EADS DE nicht gerne sehen. Entscheidet sich TdM für eine Drohne, ist das Verfahren beendet, egal ob die Entscheidung vom Bundestag noch verworfen wird. Für die Cassidian EuroDrohne müsste dann eine neue Drohnen Suche gestartet werden. Vor Mitte 2014 bekommt Cassidian dafür wohl keinen Zuschlag mehr, um da Mitzumachen.
Es gibt wohl noch eine Suche nach einer NATO AGS Ergänzungsdrohne. Allerdings sollen da 4 Drohnen insgesamt 260 Mio Kosten. Dafür bekommt man keine Global Hawk, und auch keine EADS Eurodrohne.
Vtg-Amtmann, sie sind ein Meister der Spekulation und Mutmaßung.
Beeindruckt bin ich auf jeden Fall von Ihrer Fähigkeit, aus Mutmaßung und Halbwissen messerscharf immer die richtigen Schlüsse zu ziehen, zutreffende Bewertungen zu liefern und das alles als ultimative Wahrheit zu verkaufen.
@Carlos: Mal was Persönliches und fast O.T.:
Haben Sie für Ihre ziemlich aggresiven Thesen auch Fakten, oder geht es Ihnen vermeintlich so wie mir, wie Sie behaupten? Messerscharf die richtigen Schlüsse ziehen und teils binnen Stunden oder auch wenigen Tagen treten diese dann in der Realität ein. Sie sollten vielleicht etwas vorsichtiger mit Ihren abwertenden Beurteilungen meiner Person sein, denn sich nicht in einem öffentlichen Blog komplett zu offenbaren (zu können), muß keineswegs von „Halbwissen“ getragen sein.
Würde sagen, Sie lesen sich mal hier alle Drohnenthreads sorgfältig durch, warten bis Pfingstsonntag ab, spekulieren bis Dienstag weiter und sehen vielleicht am Mittwoch die „ultimative Wahrheit“ bestätigt.
Sie liefern dagegen hier unsubstantiiert und vermeintlich kritische sowie letztendlich persönlich verletzende leere Worthülsen ab, ohne griffige Fakten, geschweige denn „Urkundsbeweise“ zu benennen. Mal sehen, wen die Realitäten von uns beiden als Erstes weiter einholen, oder bestätigen?
Übrigens, ich habe hier im Blog „nichts zu verkaufen“, sondern bestenfalls die Intention der Wahrheit und den Defiziten des Bw-Beschaffungswesens näher zu kommen. Dazu haben im Gegensatz zu Ihnen weitere Kommentatoren mit vielen Details und Engagement in der Sache sehr wertvoll und konkret sowie über zig Drohnen-Threads beigetragen und dafür an Diese meinen herzlichen Dank.
Wenn Sie sich aber objektiv oder auch subjektiv auf den Schlipps getreten fühlen, können Sie gerne bei T.W. meine Kommunikationsdaten anfordern. Dann brauchen wir dessen Blog mit dem von Ihnen provozierten hohlen Zwist nicht weiter belasten. Derart und deshalb ist meinerseits die Diskussion mit Ihnen hiermit im Blog und bereits weit weg von Ihrerseitigem Stil und Form beendet.
De Maizière entschied persönlich über Rüstungsprojekt Euro-Hawk
Die Anschaffung der Aufklärungsdrohnen vom Typ „Euro Hawk“ war unter Verteidigungsminister Thomas de Maizière offenbar Chefsache. Wie die „Bild-Zeitung“ (Samstagausgabe) berichtet, erklärte der Minister am Mittwoch vor dem Haushaltsausschuss, er habe sich trotz erheblicher Probleme bei der Zulassung der Drohen im November 2011 für die Fortsetzung des Projekts entschieden. Das bestätigten mehrere Mitglieder des Ausschusses dem Blatt.
Damit bzw. wenn dem so ist, hat m.M.n. TdM loigischerweise auch persönlich die Konsequenzen zu tragen.
BMVg-Sprecher Paris in der BPK vom 15.05.13:
„Dieses “Juwel”, das da drin ist, mit dem man sehr schön gucken und schauen kann, behalten wir. […] Das, was aber da drinsteckt das ist mir wichtig , also diese 250 Millionen Euro, die für das Sensorensystem investiert worden sind, ist nicht verloren. Das ist auch der Grund, warum wir jetzt noch bis Ende September die letzten Tests durchführen, damit wir diese Aufklärungstechnik auch weiter nutzen können […].“
Aha, mit der ELINT-Sensorik kann man nun also „sehr schön gucken und schauen“.
Ist ja ne „Aufklärungsdrohne“.
Diese Fachexpertise in der Öffentlichkeitsarbeit ist medial auch noch nicht aufgegriffen worden.
Was für Stümper sind das nur in der Leitungsebene des BMVg.
Zumindest solch grundlegendes Wissen sollte man sich als BMVg-Sprecher spätestens in den letzten Tagen zugelegt haben.
Aber die Leitungsebene offenbart ja derzeit allgemein seine herausragende Exzellenz.
Hier der komplette Text:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/05/2013-05-15-regpk.html
Die Franzosen wollen ihre ersten beiden Reaper schon Ende 2013 in Mali einsetzen.
http://www.defensenews.com/article/20130517/DEFREG01/305170016/France-Expects-1st-Batch-Reapers-Soon
Ein Reaper der für die USAF bestimmt war, wird den Franzosen verkauft. Mal sehen, ob die auch bewaffnet sein werden. Wenn weitere 2 Reaper eintreffen, wollen die ihr Heron 1 Derivat dafür still legen. Die PS Partei mag wohl keine Israelischen Drohnen, die haben ja schon den Kauf der Heron TP verhindert.
Wenn TdM seine Drohnenpläne in der Kabinettsitzung vorstellt, dürfte man wohl auch schon abschätzen können, welche Drohne da gewinnen soll. Ist alles eine Frage, welche Schwerpunkte man setzt. Die drei Drohnen sind ja sehr unterschiedlich. Am interessantesten wird aber sein, wie man die im Luftraum zu fliegen gedenkt. Auch mit Sense & Avoid wird man damit nicht einfach so im Zivilen Luftraum seine Runden drehen können.
@Vtg-Amtmann
“Non semper ea sunt, quae videntur!” (Phaedrus) – “Die Dinge sind nicht immer das, was sie zu sein scheinen.”
@Ben: „Auch mit Sense & Avoid wird man damit nicht einfach so im Zivilen Luftraum seine Runden drehen können.“
Und das dauert bis 2018 – 2010! bei den israelis könnte es etwas schneller gehen, denn diese sind über ELBIT und THALES im europaeschen MIDCAS-FuE- und Förderprojekt beteiligt. Also „ungelegte Eier“ die man kaufen will und über die man diskutiert.