EuroHawk: Abgestürzt in den Wahlkampf
Ein ganz klein wenig hätten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgewarnt sein können. Im Sommer vergangenen Jahres schlug der Bundesrechnungshof (BRH) Alarm: Das Verteidigungsministerium, klagten die Prüfer, wolle die Unterlagen über ein Millionen-Rüstungsprojekt nicht an den BRH herausrücken, weil mit dem Lieferanten Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Das Millionenprojekt: Die Riesen-Drohne EuroHawk, im Juli 2011 vom US-Hersteller Northrop Grumman nach Deutschland überführt, zur weiteren Ausrüstung mit moderner Sensortechnik durch die EADS-Tochter Cassidian.
Rückblickend scheint offensichtlich, dass das Misstrauen der Rechnungsprüfer nicht unberechtigt war. Zwar hat das Verteidigungsministerium, in seinen eigenen Worten, die Reißleine gezogen und das Projekt beendet: Zu teuer wäre es geworden, den einen bereits beschafften EuroHawk und die geplanten weiteren vier unbemannten Flieger dieses Modells für eine Zulassung in Deutschland fit zu machen. Wie viel Steuergelder mit dem gescheiterten Anlauf versenkt wurden, seit wann den Deutschen die rechtlichen Probleme klar waren und wer dafür letztendlich die Verantwortung trägt: Das blieb auch nach einer Sitzungs des Bundestags-Verteidigungsausschusses, in der sich Staatssekretär Stéphane Beemelmans den kritischen Fragen der Abgeordneten stellen musste, weitgehend offen.
Damit trudelt der Riesenflieger direkt in den anlaufenden Wahlkampf vor der Bundestagswahl im September. Die Aussagen der Parteienvertreter boten dafür schon eine kleine Kostprobe. So ist aus Unionssicht bedeutsam, dass die ersten Beschaffungsplanungen für den EuroHawk unter Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) stattfanden und der Vertrag 2007 zwar unter dem CDU-Verteidigungsminister Franz-Josef Jung, aber vom SPD-Staatssekretär Peter Eikenboom unterzeichnet wurden. Und das CDU-geführte Ministerium unter Thomas de Maizière das Projekt gestoppt habe. Die Opposition wiederum beklagt, seit Ende 2011, also unter der schwarz-gelben Koalition, hätte klar sein müssen, dass dieses unbemannte Flugzeug in Deutschland auf Hürden bei der Zulassung stoßen würde: Die derzeitige Bundesregierung, sagt der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold, habe das Parlament veräppelt.
Ähnlich kontrovers werden die Kosten gesehen. Mindestens 680 Millionen Euro seien sinnlos ausgegeben worden, klagt die Opposition. Verteidigungsministerium und CDU verweisen dagegen darauf, die für den EuroHawk geplante Aufklärungstechnik sei doch gut und könne in einer anderen Plattform verwendet werden (welche, ist noch ziemlich offen), so dass nur die Kosten für das eigentliche Fluggerät abzuschreiben seien.
Auch wenn die Perspektiven nach politischem Standpunkt unterschiedlich sind: Dass das Projekt EuroHawk als Debakel endet, kann keiner bestreiten. Und ein Debakel ist es gleich in mehrfacher Hinsicht: Der Bundeswehr (und ganz nebenbei, auch dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND) fehlen die Aufklärungsergebnisse der so genannten SIGINT, der elektronischen Aufklärung aus der Luft. Was der Stopp des Projekts generell für Drohnenpläne der Truppe und des Ministeriums bedeutet, technisch wie politisch, ist noch völlig offen. Und nicht zuletzt hat sich erneut gezeigt, wie abhängig die deutschen Streitkräfte von der Industrie sind, in diesem Fall der amerikanischen.
Schon für die Ausnahmegenehmigung, mit der der EuroHawk sich in Deutschland in die Luft erheben konnte, waren nach Angaben eines Kenners 6.000 Dokumente vorzulegen. Für eine reguläre Zulassung fehlten dann noch etliche Papiere, die ganz offensichtlich nicht Bestandteil des Vertrages mit dem US-Lieferanten waren und für größere Summen hätten beschafft werden müssen – so kommen die Schätzungen für die Kosten einer Zulassung für den deutschen Luftraum zusammen, die bei 500 bis 600 Millionen Euro liegen. Und diese Summe wäre voraussichtlich nicht nur einmal fällig geworden – weil in der (inzwischen beendeten) Produktion dieses Drohnenmodells kein Flugzeug mit dem anderen identisch ist.
Wer letztendlich für das Debakel verantwortlich ist, wird sich vermutlich nie endgültig klären lassen: Zu komplex sind bei Großprojekten, in der Rüstung wie im zivilen Leben, die Zuständigkeiten, Berichtswege, die Wechsel der Verantwortlichen auf der Arbeitsebene (oder weiß jemand, wer eigentlich letztendlich das Problem des Berliner Großflughafens zu verantworten hat?).
Und so dürfte das Thema vor allem der Opposition ein wenig Wahlkampfmunition liefern. So dicke hat’s die Bundeswehr ja auch nicht. Für Verteidigungsminister Thomas de Maizière bleibt das Problem: Er hat schon 2011 den Versuch begonnen, mit der Rüstungsindustrie über Großprojekte, die Belastung für den Verteidigungshaushalt und über Umsteuerungen bei lange laufenden, teuren Vorhaben zu reden. So richtig geklappt hat das bislang nur ein einem Fall.
(Foto: Der EuroHawk beim Überführungsflug nach Deutschland am 21. Juli 2011 – Pressefoto Northrop Grumman)
Wer wars? Follow the money …
Naja, wenn es auch nur den Hauch einer Mitverantwortung der Hausspitze für das Desaster gibt, dann wäre jetzt wohl, preußisch-politisch korrekt, ein Rücktritt derselben nur konsequent. Es gab mal Zeiten, da brauchte es keinen Druck dazu, wenn man angesichts belegbarer Tatsachen derartig von der veröffentlichten und öffentlichen Meinung abgewatscht wurde. Ganz abgesehen von dem Fähigkeitsdefizit, das sich da offenbar (bin kein Experte) auftut.
Die größere politische Frage ist, ob wir Deutsche Großprojekte nicht mehr können (Bahnhof Stuttgart, Flughafen Berlin, Philharmonie Hamburg etc.). Selbst wenn militärische Beschaffungen besonderen Bedingungen unterliegen, kommt ja doch zum Nachdenken. Was könnte man in diesen Zeiten mit der versenkten Kohle nicht alles Gutes tun? Auch innerhalb der Bw…
Da war doch ´mal etwas: Dornier GEAMOS/SEAMOS…
In der Projektierungsphase der Korvette K130 (um die Jahrtausendwende herum) war die Problematik der Luftfahrtzulassung für unbemannte Fluggeräte im Verkehrsluftraum schon ein heißes Thema.
Und daran soll sich in Bonn/Koblenz, etc. keiner mehr erinnern???
„Der Bundeswehr (und ganz nebenbei, auch dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND) fehlen die Aufklärungsergebnisse der so genannten SIGINT, der elektronischen Aufklärung aus der Luft.“
Gibt es da genaueres zu? Inwieweit wird der BND in die Strukturen der Bundeswehr eingebunden, wer hätte den Vogel wohin schicken dürfen?
Dominik | 15. Mai 2013 – 16:54
Schon immer … siehe z.B. „Bundesamt für Fernmeldestatistik“.
Es geht -glaube ich- nicht darum, ob es überhaupt möglich ist, Verantwortliche zur Verantwortung zu ziehen, sondern, ob es gewollt ist. Woher soll der Druck dazu kommen. Verantwortlich ist doch wohl der, der den Vertrag unterzeichnete und der, der in Kenntnis des Sachverhaltes, das Projekt nicht rechtzeitig stoppte. Als Minister wird er es gewusst haben.
Auch bei diesem Vorgang, wie auch bei anderen Großprojekten und auch bei der Neuausrichtung wirkt sich nun die Managementgläubigkeit negativ aus: Statt auf einer soliden Basis zu planen wird mit mächtiger Arroganz davon ausgegangen, dass halt passend gemacht wird, was nicht passt. Aus diesem Grund sind auch alle Pleiten bei Großprojekten so plötzlich. Die Regierungserklärung zur Neuausrichtung wird Morgen ein Beispiel geben: Alles ist gut. Alles ist im Plan. Wir haben alles im Griff. Den Offenbarungseid leisten danach dann andere. Und die Kosten für dieses Projekt eines adeligen Politphantasten stehen doch noch lange nicht fest.
Aber sind wir doch mal ehrlich: Die Entrüstung über die Kosten für solche Pleiten hat doch eine Halbwertzeit von wenigen Stunden. Auch das wissen die Verantwortlichen. Und ist es nicht geradezu typisch deutsch diese Entrüstung mit dem Satz zu begleiten:“ Da kannste nix machen.“
Weiß man eigentlich wieviel Geld in Jagel verbaut und was nun damit geschehen soll?
Geht der T€uroHawk in einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß?
@KeLaBe: Zu http://augengeradeaus.net/2013/05/dronewatch-aus-fur-den-eurohawk/#comment-64966 darf gesagt werden: Fliege erst seit 1969, 12 Jahre bei der Fa. „Y“, zusätzlich Technik und BWL und bin immer noch in Sachen Luftfahrt – u.a in Bw-Beschaffungsvorhaben – für ein Luftfahrtunternehmen samt 2er LTBs und eine ARGE von drei Unternehmen tätig. Teile deshalb voll Ihre Meinung. Personelle Konsequenzen – keine Bauernopfer – tuen not und ich wage mal zu behaupten, was die soliden Blätter so schreiben ist zumindest zu 80% – 90% richtig.
Ich kann es nicht glauben, daß bereits in der Sache sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuß eingesetzt habe und heute schon tagen sollte. Da hat sich „hr-online“ offenbar kräftig verritten und „Verteidigungsausschuss“ mit „Untersuchungsausschuss“ verwechselt. Aber das wird wohl noch kommen, denn mittlerweile ist man bei „verbratenen“ Kosten i:H.v. 680 Mio € + XXX €!
Es verwundert damit nicht, dass nach dem Scheitern des Projekts T€uroHawk die Opposition Aufklärung.fordert. “Wir sind fassungslos”, sagte der Verteidigungspolitiker Omid Nouripur und stellt fest “eine halbe Milliarde sei aus dem Fenster gepulvert worden. Wir wollen wissen warum, es müsse geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt klar gewesen sei, dass das Drohnen-Projekt nicht zustande kommt. “Nach jetzigem Stand ist mindestens zwei Jahre weitergearbeitet worden, obwohl klar war, dass dieses System nicht mehr kommen wird”.
Damit verwundert auch nicht, daß Nouripur heute mittag – also nach dem der Verteidigungsausschuss getagt hatte – gegenüber hr-online unter dem Titel ausführte „Hier ist vertuscht worden, damit man über die Bundestagswahl kommt “ und sich im Gespräch mit hr1 fassungslos zeigte: „Das ist ein Stück aus dem Tollhaus“, soll Nouripour weiter gesagt haben, und hr1 führt aus „der Mitglied des Unterrsuchungsausschusses ist, der sich heute mit dem Scheitern von „Euro Hawk“ befasst.
Nouripur weiter: „Es gibt Riesenchaos im Ministerium, es gibt Planungsfehler.
Es gibt einen Rüstungsstaatssekretär, dessen Job es genau ist, zu erkennen, wenn etwas nicht funktioniert.“ Bereits die Verträge seien „falsch aufgesetzt“ worden. Der Grünen-Politiker fordert vom Ministerium, angesichts der Schadensdimension „Verantwortung zu übernehmen für das, was verbockt“ worden sei. „Wenn eine halbe Milliarde einfach so verschwindet, dann wird sie irgendwo gelandet sein. Wir müssen die Frage stellen, ob die Nutznießer der Sache die Finger mit drin haben.“
Die Linken gehen noch weiter, Neues Deutschland titelt „Euro-Hawk-Pleite: Linke fordert Rücktritt von de Maizière“.
Rainer Arnold erschien dagegen im Presseinterview außerordentlich substantiiert, sehr pragmatisch und in Sachen Rücktrittsfragen ausgesprochen moderat, allerdings auch in der Sache hart. Mit der Stückzahl hat ers ich aber verhauen.
Sogar der „Bundeswehrverband fordert Konsequenzen aus Flop um Euro Hawk“
„…Oberst Ulrich Kirsch, …. Die gesamte Truppe schüttelt darüber den Kopf, sagte Kirsch der Saarbrücker Zeitung (Donnerstagausgabe). …Das Geld, das hier fehlinvestiert worden ist, hätten wir an anderer Stelle gut gebrauchen können. … Wo, das muss im Zuge der Aufarbeitung dieses Falles geklärt werden. Für persönliche Schuldzuweisungen sei es zu früh“.
Alles ab Top 14 der heutigen Tagesordnung soll in die nächste nicht-öffentliche 142. Sitzung des Verteidigungsausschusses am 05.06.2013 vertagt worden sein, da das „SB-Barbeque-Fest“ heute bis Torschluß ging (so der O-Ton eines Referenten).
Damit kommen u.a. „die BO 105 nach Pakistan“ (Top 17) und der Basisschulungshubschrauber (Top 18 bzw. Top19) erst bei der nächsten Sitzung dran und der BSHS hat derart die Chance als regulärer Tagesordnungspunkt Einzug zu halten.
Wesentliche Punkte in Sachen T€uroHawk werden für den Verteidigungsausschuss in der Sitzung am 05.06.2013 sein:
1.) Ab wann war wem bekannt bzw. hätte bekannt sein müssen, daß der Vogel voraussichtlich nicht zulassungsfähig sein wird?
1.1) Dazu sage ich mal, allen beteiligten Insidern spätestens ab Abschluß des Entwicklungsvertrages am 31.01.2007. Dieser wurde freihändig vergeben und damit war von vorneherein klar, daß gem. europäischen und nationalen Vergaberecht _n_i_c_h_t_ das ganze Entwicklungs-Know-How offengelegt wird (… was ja auch zu den US-Praktiken gut paßte)!
2.) Ab wann wann war wem bekannt bzw. hätte bekannt sein müssen, daß der Vogel definitiv nicht zulassungsfähig und nicht einsatztauglich ist?
2.1) Mit Vorliegen der Erkenntnisse zu „Sense & Avoid“ und spätestens mit Publikation des US-Evaluierungsberichts zu Globalhawk Block 30 im Mai 2011, also noch vor dem Überführungsflug von USA nach Deutschland.
3.) Wann hätte man allerspätestens die Reißleine Ziehen müssen?
3.1 Nach den zwei Zwischenfällen beim Überführungsflug, wie vom Handelsblatt berichtet und vom BMVg schriftlich eingestanden.
4.) Welche Kosten sind wann entstanden, wären durch Projektabruch vermeidbar gewesen und sind wem anzulasten?
4.1) Alle Kosten ab März 2011 (ab Amtsübernahmen) sind dem Minister TdM und dessen StS SB anzulasten und das dürfte ein ziemlich großer Brocken sein.
5.) Welche Kosten und welche Schadensersatzansprüche sind von der EUROHAWK GmbH (zurück) zu fordern?
5.1) ??? … dazu sollte man erst einmal den Willen und den Mut haben!
Der Euro Hawk ist ja quasi von der Stange gekauft worden. Ich dachte da wird alles besser?
Bei allen Rüstungsprojekten gibt und gab es gewisse Risiken, wenn die Entwicklung sich als nicht tauglich oder sinnvoll erweist, dann beendet man sie eben (Marder 2, KPz 70, NGP). Wer damit nicht leben kann, sollte die Beschaffung von Rüstungsgütern bleiben lassen.
PS: Es gab mal eine Zeit, in der dieses Land in der Luftfahrtindustrie führend war, heute schaffen wir es nicht einmal Drohnensysteme zu entwickeln oder überhaupt in Auftrag zu geben, geschweige denn im Ausland zu kaufen. Lieber diskutiert man über die ethischen Konsequenzen eines Kampfflugzeuges. Wo ist der Fortschrittsglaube und Ehrgeiz hin?
„Nun erwäge man, die Technik in andere Flugzeuge, konkret nannte Beemelmans den Uralt-Flieger „U2″ der USA, einzubauen.“ (Spon)
Beemelmans kann man doch nicht mehr ernst nehmen…oder?
….. und der Nachfolger der bewaffneten Drohne wird die OV-10 Bronco :-)
Schlage vor, den EuroHawk in Schönefeld am Haupteingang des Flughafens als Sockelflieger zu plazieren.
“Nun erwäge man, die Technik in andere Flugzeuge, konkret nannte Beemelmans den Uralt-Flieger “U2″ der USA, einzubauen.” (Spon)“
Wie so jemand Staatssekretär sein kann, ist mir ein Rätsel. Erklärt aber wohlmöglich die Probleme der Bundeswehr. Bei so einer Aussage muss doch der halbe Ausschuss lachend am Boden liegend?
Kann mir gut vorstellen, dass es für die Generalität schwierig sein dürfte mit solchen Leuten über Rüstungsprojekte zu diskutieren.
Also wenn es nicht so traurig wäre fände ich „my other ride is an EuroHawk“ ganz lustig.
Was ist denn eigentlich aus den Grob Highflyern geworden? Hatten Egrett und Stratos schon die Musterzulassung? 2.0 Versionen von denen möglich / sinnvoll?
So, jetzt kommt es „knüppeldick“ und noch besser als das „Beemelman’sche U2-Beispiel in SPON“ und deshalb war ich auch noch bis vor kurzem im Büro:
Die Vögelein zwitschern aus der heutigen Sitzung des Verteidigungsausschusses weiter:
a.) Der Entwicklungsvertrag vom 31.01.2007 über den T€uroHawk soll angeblich _k_e_i_n_e_ Kriterien zur Zulassungsfähigkeit für eine (militärische) Verkehrszulassung und damit auch _n_i_c_h_t_ zu einen Betrieb im „Non segrated Airspace“ beinhalten!
Offenbar ging man davon aus (soll angeblich so von „irgend jemand“ im Verteidigungsausschuß kommentiert worden sein), „dass man den T€uroHawk raketengleich von null auf 20.000 m schießen oder gar beamen könne und daß daher keine Zulassung für den zivilen Luftraum von Nöten gewesen sei.“
a.a) Ich sage dazu nur, wenn dem tatsächlich so sein sollte, typische Arroganz und von Unwissen gekennzeicnete Selbstherrlichkeit von LW und BWB (wohl Referat Recht/Verträge) sowie dilettantisches Gottvertrauen in die Ausnahmeregelung des § 30 Luft VG und in die ZDv 19/1 sowie schon mehrfach bewiesene Ahnungslosigkeit in der Materie Europäisches Luftrecht (EASA und zuvor JAR).samt ziviler und milttätischer Zulassungsprocedures.
a.b) Damit kommen die PPT-Präsentationen http://ec.europa.eu/enterprise/docs/uas/4_3_EUROHAWK.ppt und http://www.dglr.de/veranstaltungen/archiv/2004_uav-ucaf-mav/19-Herbe/dglr_2004uav_Sense-Avoid-EADSDornier.pdf, beide bereits aus 2004, voll zum Zuge.
b.) Ein weiterer Teil des Vertrages (angeblich sei das bei militärischen Großprojekten so üblich und auch bei anderen militärischen Projekten Praxis) soll Rückzahlungsforderungen verhindern, nämlich eine sogenannte „_B_e_m_ü_h_u_n_g_s_k_l_a_u_s_e_l_“.
b.b) Ich glaube zu wissen, „wo da der Hase im Peffer liegt“, denn in einem der vorausgegangenen EuroHawk-Threads schrieb ich (Zitat):
„Deshalb könnte eine der Kernfragen an den StS-Rü S Stéphane Beemelmans in der 141. Sitzung des Verteidigungsausschusses am Mittwoch, den 15.05.2013 m.M.n. sein, ob der seinerzeit zwischen dem BWB und der EUROHAWK GmbH abgeschlossene Entwicklungsvertrag vom 31.01.2007,
sowohl den „Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (_A_B_E_I_)“, Stand: 27. Juni 2005 (vgl. htp://www.baain.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzYzNDc3NmQ2NjM1MzUyMDIwMjAyMDIw/B86.pdf)
als auch den Bestimmungen „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ (vgl. htp://www.baain.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3NTczNjk2MTY1NzUyMDIwMjAyMDIw/BEK.doc)
voll entspricht?
2.2) Die Goodwill-Klausel“ der _A_B_E_I_, nämlich
„§ 1 Durchführung der Entwicklungsarbeiten
1. Der Auftragnehmer kommt seinen Verpflichtungen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten nach, wenn er sich nach besten Kräften bemüht, unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik und unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.“
wird durch die Bestimmungen „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ _a_u_s_g_e_s_c_h_l_o_s_s_e_n_, wogegen aber die restlichen §§ voll in Gültigkeit bleiben, auch § 19 “Außerordentliche Kündigung, Restabgeltung“.
Die damit verschärften Bestimmungen „Musterprüfung/-zulassung, ….“ lauten u.a.:
„1. Allgemeines
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen seiner Leistungserbringung die Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit/Luftfahrtverträglichkeit nach Maßgabe der folgenden Regelungen herzustellen (bei Entwicklung und/oder Beschaffung) bzw. wiederherzustellen (bei Änderungen, Instandhaltungen) und nachzuweisen. Diese Verpflichtung schließt Leistungen aus Unteraufträgen ein.
BEI _A_B_E_I_-_V_E_R_T_R_Ä_G_E_N_ GILT IM RAHMEN DIESER ANLAGE § 1 ABS. 1 _A_B_E_I_ ALS AUSGESCHLOSSEN.
1.2 Durch Beachtung dieser Regelungen wird die im übrigen vertraglich oder gesetzlich begründete Verantwortlichkeit des Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmer nicht berührt.
1.3 Alle Luftfahrttechnischen Betriebe bedürfen einer besonderen Zulassung zum Nachweis ihrer Befähigung, Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrtgerät der Bundeswehr gemäß den gültigen Bestimmungen/Vorschriften zu entwickeln (einschließlich Produktänderung) herzustellen, instandzusetzen oder zu betreuen. Sie haben dazu ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem zu unterhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Vorliegen eines Vertrages mit dementsprechenden Forderungen eine derartige Zulassung beim Auftraggeber (BWB T3.1) unverzüglich mit den erforderlichen Unterlagen zu beantragen.
H_ä_n_d_l_e_r_ von Luftfahrtgerät müssen ebenfalls ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem unterhalten und die Qualitätssicherungsforderungen, Teil D (QSF-D / QM-System nach EN/AS 9120), des BDLI erfüllen. Sie müssen in der Lage sein, die Herkunft des Luftfahrtgerätes sowie den einwandfreien und spezifikationsgerechten Zustand nachzuweisen.
1.4 Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit für Luftfahrzeuge/Luftfahrtgerät werden amtlich festgestellt, ebenso, dass durch die Nutzung von Zusatzausrüstung, für Bodendienst- und Prüfgerät sowie Bodenanlagen die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugmusters/ die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätemusters nicht beeinträchtigt wird (in dieser Anlage als “Luftfahrtverträglichkeit“ bezeichnet).
Bei der Vergabe von _U_n_t_e_r_a_u_f_t_r_ä_g_e_n_ hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Rechte aus dieser Anlage vertraglich einräumen zu lassen.
Damit dürfte es eigentlich für die 1-Mann-EUROHAWK GmbH aus der seit Jahren längst absehbaren Pleite kein Entrinnen mehr geben, es sei denn die damaligen Verträge wurden ebenso wie das ganze Beschaffungsvorhaben “T€euroHawk mit heißer Nadel gestrickt“? Nachdem es aber seinerzeit zu einer „freihändigen Auftragserteilung“ im Sinne von EG-Richtlinie 2004/18/EG – Art. 16 “Besondere Ausnahme“ = § 100 IV Nr. 2 GWB „Anwendung“ kam, also kein Auswahl- und Vergabeverfahren stattfand, dürfte die entsprechende Antwort ziemlich naheliegen.
b.b.c) Auch sollte man an das Konzept für die Qualitätssicherung denken, wie bei der NATO in der AQAP-2000 »Grundsätze für einen systemintegrierenden Ansatz zur Qualität während des gesamten Lebenszyklus« niedergelegt und wie durch das Standardisierungsübereinkommen STANAG 4107 »Gegenseitige Anerkennung der Güteprüfung und Anwendung der NATO-Qualitätssicherungsdruckschriften AQAP« in den NATO-Staaten und -Organisationen eingeführt.
(vgl. htp://www.bdi.eu/download_content/marketing/BDI_Auftraege_Bundeswehr_Web.PDF)
Was für die Wettbewerber des H&H-Lieferantenten stets bindendes Recht ist, sollte dem Letzterem zumindest „billig“ sein! Ich denke da so an „AQAP 2110 / 2210 Entwicklung, AQAP 2120 Produktion, AQAP 2130 Prüfung und Test, AQAP 2131 Endprüfung sowie an die Zulassung und Anerkennung als Entwicklungs-, Hersteller- und Instandhaltungsbetrieb gem. ZDv 19/1 und dies in engster Anlehnung an die EASA-Regulations.
Aber die Gruppe L2 „Wirtschaft / Recht“ der Abteilung Luft des BAAINBw scheint von ganz spezieller Spezies zu sein.“ (Zitatende)
Fazit: Wenn man keine den Bestimmungen „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ entsprechende Vertragsergänzung mit der EUROHAWK GmbH abgeschlossen bzw. durchgesetzt hat, ist auch nicht die „Good-Will-Klausel“ bzw. „Bemühungsklausel“ gemäß _A_B_E_I_ entfallen! Und das scheint ja offenbar Fakt zu sein?
Da kann man nur sagen TdM und SB sind Volljuristen und in die Verträge sollte man mal als Minister oder als StS-AIN (Rü) reingesehen haben!? Alternativ: Gott laß bitte Hirn oder Tomaten regnen.
So eine „Bemühungsklausel“ hätte ich übrigens auch gern in meinem Vertrag mit meinem Brötchengeber, aber vielleicht haben die schon einige bemühte Abteilungsleiter Rü (übrigens mein Tip für die nächste Beförderung) und auch bemühte Herren beim BWB (Ref. Recht / Verträge) sowie bei den Ämtern der LW?
PS.: Bei den Links überprüfen ob ein „t“ fehlt und einfügen, schon funktionieren diese, Danke.
„Oh Herr, bitte schenk´ mir Demut, Sanftmut und Geduld… Amen.“
Viel besser ist sich vorzustellen wo der STS die Idee mit der U2 her hat.
Nächtliche NTv Doku oder ein Scherz eines alten Generals.
Bundeswehr und Verträge, einmal ganz laut lachen.
Die Firmen, die etwas an den Mann bzw. an die Bundeswehr bringen wollen und
vieles versprechen, haben ganze Hochhausetagen mit Juristen und Leuten die nichts anderes machen, als Verträge zugunsten der Firma auszuhandeln bzw. zu gestalten.
Und die Bundeswehr? Beamte, die nicht so unter Druck/in Verantwortung stehen,
wie die Juristen/Verkäufer der Firmen, die Projektbezogen entlohnt werden, oder deren Afbeitsplatz vom Vertragsabschluss abhängt.
Als Beispiel sei nochmals der Vertrag zwischen BWI und Bundeswehr, der eines der größten Rüstungsprojekte der Bundeswehr war/ist, ins Gedächtnis gerufen.
LG Pepe
Mal kurz OT und betreffend des MV-22 Osprey…
Ich fand bei whq folgende Bildunterschrift zu einer Marine Corps Osprey:
„A U.S. Marine Corps MV-22B Osprey tiltrotor aircraft assigned to the Air Combat Element of the 26th Marine Expeditionary Unit, II Marine Expeditionary Force prepares arrives at Stuttgart Army Airfield March 26, 2013, in Stuttgart, Germany. The aircraft flew to Suttgart to conduct a capabilities demonstration.“
(U.S. Marine Corps photo by Staff Sgt. Matt Lyman)
http://www.whq-forum.de/invisionboard/index.php?showtopic=27915&pid=1221799&st=2190&#entry1221799
Für wen war die Demonstration in Deutschland denn gedacht?
Seufz, weiterlesen bildet… Hat sich erledigt:
„The MV-22B was participating in an exercise to demonstrate its capabilities to the community and U.S. European Command and U.S. Africa Command combatant commands.“
@all und halb O.T.:
So, nach einem ziemlich verspäteten Abendessen und einem heißen Arbeitstag ist mein Beitrag http://augengeradeaus.net/2013/05/eurohawk-abgesturzt-in-den-wahlkampf/#comment-65056 an „meine“ Abgeordneten per Mail rausgegangen.
Das sind übrigens keine Lobbyisten, sondern eine der Wenigen, die fraktionsübergreifend eher die Fakten und Wahrheiten bevorzugen, denn Lobbyisten fürchten Tatsachen wie das der Teufel das Weihwasser, sonst wären diese keine solchen.
Sowas kann man sich natürlich nur erlauben, wenn man einen Chef hat, der samt seines Unternehmens nicht auf Bw-Aufträge angewiesen ist, diese aber gerne und dann mit vollem Engagement und auch mit zumutbaren Vorabkosten „mitnimmt“.
Wer es nicht glaubt, der schaue mal unter „Kathy Agert“ bei Youtube und die dort hochgeladen Videos. Da haben wir in einem bestimmten Beschaffungsprojekt „Polnischen Werks- und Testpiloten“ (jetzt AgustaWestland) erst einmal eine Woche lang und mit vollem Programm samt ganz erheblicher Kosten beigebracht, wie die westliche Welt im Gegensatz zu den früheren Lehrmeistern bzw. den Russen mit Hubschraubern autorotiert und weshalb aber auch andere westliche HS bei der AR kollabieren.
Dann kann man auch irgendwann sagen, entweder Biedermann, oder Brandstifter bzw. lieber Ende mit Schrecken, statt Schrecken ohne Ende.
Und da kenne ich ein paar Beschaffungsvorhaben, die voll in dieses Raster und auch in den Kompetenz- und Verantwortungsbereich des noch aktuellen STS-Rü fallen.
Nur was StS S.B. beim T€uroHawk abgeliefert hat, war „des Schlechten zuviel“, auch wenn Gott sei Dank „Chefe und ich keine Aktien“ in diesem Drohne-Chaos haben.
Aber Staatsbürger und Steuerzahler sind wir Alle, der Eine mehr und der Andere weniger bewußt..
Und im Nachschlag, ein m.M.n. sehr guter Artikel aus dem liberalen Luxemburg: http://www.tageblatt.lu/nachrichten/meinung/story/Der-Streit-um-die-Drohnen-12961483
sowie im Tagesspiegel.de „Aufklärung – dringend gesucht“
In bitterer Ironie zum StS-Rü S.B. gesagt, könnte es sein, daß im Staatsbetrieb „Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens“ erneut ein Job frei ist? Dann könnte man sagen, wir gratulieren Ihnen und der Bundeswehr zu Ihrem neuen Amt.
@Vtg-Amtmann | 16. Mai 2013 – 0:46
In dem Artikel aus Luxemburg geht es aber nicht um unbewaffnete Aufklärungsdrohnen, sondern um bewaffnete Kampfdrohnen. Zwei unterschiedliche Dinge. Hier eigentlich O.T..
Zur U2: Die USAF verbessert derzeit die IMINT-Sensorik, da Nachfolger GlobalHawk nicht realisiert wird. Das hat man wohl auch im BMVg erfahren – und nun ohne Kontext wieder gegeben.
Zeigt mir wie planlos man weiterhin ist.
Bevor die Missionsausrüstung (SIGINT Sensoren) in ein anderes Luftfahrzeug eingebaut werden kann, muss diese Ausrüstung erst umgebaut werden. Ohne Rücksprache mit EADS wird man da keine Alternative präsentieren können. Der US Hersteller der EH weiß von der Einstellung des EH Programmes noch nichts. Man hat vielleicht nach den Faz.net Artikel schnell intern die Reißleine gezogen, ohne mit EADS oder NG vorher zu sprechen.
In drei Wochen muss wohl TdM noch vor den Verteidigungsausschuss seinen Senf zum T€uroHawk Debakel geben. Bis dahin wird der StS sicherlich keine Alternativen zum T€uroHawk schon gefunden haben.
„Wer letztendlich für das Debakel verantwortlich ist, wird sich vermutlich nie endgültig klären lassen: Zu komplex sind bei Großprojekten, in der Rüstung wie im zivilen Leben, die Zuständigkeiten, Berichtswege, die Wechsel der Verantwortlichen auf der Arbeitsebene (oder weiß jemand, wer eigentlich letztendlich das Problem des Berliner Großflughafens zu verantworten hat?).“
Nonsens! Im Zweifelsfall arbeitet man sich auf der Verantwortungs-Etage so weit nach oben wie noetig, dh. die Fuehrungsspitze hat die Konsequenzen zu ziehen. Exakt die gleiche Methode waere bei Berlin angemessen gewesen und man hat ja gesehen, wie das abgelaufen ist. Mit Entscheidern, die an ihren Sesseln kleben und niemand, der Druck macht, damit sie trotzdem rausfliegen.
Hier gehts nicht um „nicht gekonnt“, sondern um „nicht gewollt“. Am Ende hat der Waehler nicht die Regierung, die er will, sondern die, welche er verdient.
@Stefan: Auch für bewaffnete Drohnen gilt die Zulassungsproblematik, die Erfordernis von Sense & Avoid sowie die Beurteilung der Nutzwerte (Kosten- / Leistungsverhältnis) und bewaffnete Drohnen können sogar vom gleichen Typ sein, wie unbewaffnete. Statt dessen haben sich TdM, SB, das BMVg und die Lw in ihrer Drohnen-Euphorie in unnütze, ja sogar kontraproduktive Diskussionen verloren, wie „Killerdrohnen“ vs. „Kampfdrohnen“ sowie in „Spionagedrohnen“ vs. „Aufklärungs- und Überwachungsdrohnen“ und das Ganze sogar auf „Pfeil & Bogen- bzw. ND-Niveau“. Daß ist der gemeinsame Nenner.
Merken Sie, @Stefan etwas? Mit dem T€uroHawk sind auch REAPER und ähnliche Schnapsideen von TdM, SB und der Lw abgestürzt. Das sind die Wirkungen!
Die Ursachen sind auch identisch, nämlich „Management bei Helicopter“: D.h. Über allem schweben, von Zeit zu Zeit auf den Boden kommen, viel Staub aufwirbeln, auch in USA und Israel, viel Lärm um den Kauf von ungelegten Eier machen, dann wieder ab in die Wolken, weit über den Tatsachen und Fakten, eben „Breite vor Tiefe“ und wenn der Sprit (das Geld) ausgeht, landet man ganz plötzlich und völlig überrascht auf dem Bauch!.
@Ben: Es war in der Tat fast so, wie Sie schreiben. Das BMVg hat nach dem FAZ-Artikel von Marco Seliger kapieren müssen, daß man längst voll auf dem Bauch gelandet ist. Man ist dann ganz schnell aufgestanden, hat dumm gegrinst und behauptet nunmehr „alles paletti, wir haben die Reißleine gezogen“!
Zwischen der Mitteilung der Projekteinstellung an die Arbeitsgruppen Verteidigung und Sicherheit der Fraktionen, der Agenturmeldungen und des Auftauchens Beemelmans samt „froher Botschaft“ bei einem Hintergrundgespräch mit dem Inspekteur der Marine lagen nur wenige Minuten. Das BMVg hat es sehr wohl gemerkt, daß es jetzt „um Kopf und Kragen“ geht, nur der „Kopf samt Kragen“ ist offenbar noch nicht ausgeguckt.
Auch die Art der Reaktionen von EADS-Cassidian und deren Zeitpunkt sind Insidern bekannt, so daß man tatsächlich davon ausgehen muß, daß diese von ihrem Glück über die Medien erfahren haben.
Die Stellungnahmen von BMVg (StS Beemelmans) und auch von EADS-Cassidian (CEO Gerwert) zur Weiternutzung der SIGINT Sensoren sind bislang noch so dilettantisch, unausgegoren und auf Eigenschutz bedacht, daß man von einem abgestimmten und substantiierten Agieren nicht ausgehen kann.
Die Aussage laut dpa von Gerwert „Solche teuren Überraschungen ließen sich nur vermeiden, wenn die Zulassungsstandards bereits bei der Entwicklung eines Flugsystems berücksichtigt würden“ hat mich herzlich lachen lassen und ist ja wohl das größte Eigentor, daß EADS als einer der Gesellschafter der EUROHAWK GmbH schießen konnte, bezüglich einer (gesamtschuldnerischen) Durchgriffshaftung von EADS und NORTHROP- GRUMMAN.
Gerwert bestätigt doch mit diesem Statement glatt und in EADS-üblicher Selbstherrlichkeit sowie im vollen Wissen um die Sache, daß der Gesellschafter NORTHROP-GRUMMAN jämmerlich versagt hat, sich das BMVg in Einfalt und Unwissen über den Tisch ziehen ließ und daß der Geschäftsführer der 1-Mann-EUROHAWK GmbH Neset Tükenmez offenbar nichts taugte! Man lese mal ab Seite 5 „III. Haftung des Gesellschafters“ in http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/gmbh_geschaeftsfuehrer_haftung.pdf.
Mal ehrlich kann man überhaupt irgendetwas anderes erwarten?
T.W. hat grundsätzlich schon viel darüber veröffentlich, ein Beitrag bringt es, für mich, auf den Punkt:
http://augengeradeaus.net/2011/09/anderungsgenehmigung-strickmutze/
Und das ist keine Ausnahme sondern die Regel. Nahezu alle Projekte könnten effektiver und effizienter eingeführt werden. Das geht aber unter anderem nicht mehr, weil wir uns mit Gesetzen und Vorschriften so zugekleistert haben, dass vernunftgesteuerte Lösungen einfach nicht mehr möglich sind. Nur zu oft bekommt man zu hören. Ich würde ja gerne…, Wenn ich alleine das Sagen hätte… aber die Vorschriften/Gesetze sagen was anderes.
Wie wir spätestens seit unserer Kanzlerin wissen, kommen die Gesetze nicht per Fax vom lieben Gott. Es klingt jetzt ggf. trollig oder billig oder einfach nach einer ausgelutschten Binse aber für mich liegt das Kernproblem in einer uferlosen Bürokratie. Jeder erlebt das tagtäglich, mit welchem Irrsinn man sich so rumschlagen kann. Eine der Speerspitzen ist aber, dass sozialistische Beschaffungsverfahren der Bundeswehr.
Der CPM nov soll es jetzt regeln und verbessern. Schaun ma mal!
@Happy Pepe
Den BWI-Vertrag den „Beschaffern“ in die Schuhe schieben zu wollen, ist schon ein starkes Stück.
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass hier die Politik unter Führung des Radfahrers am Ruder stand.
… mit populistischer Pauschalschelte gegen „die Beamten/Juristen“ der Bw kommen wir hier auch nicht weiter.
P.S: Weiß jemand, ob das EDA-Projekt MIDCAS im Hinblick auf Sense and Avoid irgendwelche Früchte tragen wird?
Bei allem verständlichen Ärger über verschwendetes Geld – dass die Reißleine überhaupt gezogen wurde, ist nicht selbstverständlich, wie allgemein Großprojekte der letzten jahre gezeigt haben.
Zwischen BMVg und EADS dürfte das Klima auch sehr frostig sein, da EADS bei den Anpassungen bei Großgeräten nicht verhandlungsbereit ist. Bevor TdM die Redaktion des Danaukuriers besucht hatte, dürfte er auch bei der EADS DE Zentrale in München vorbei geschaut haben, und ist mit leeren Händen die Zentrale wieder verlassen haben. Das T€uroHawk Debakel dürfte das Verhältnis noch weiter belasten. Den einen EH zu übernehmen und still zu legen und keine weiteren EH zu bestellen, braucht es auch keine Genehmigungen oder Einigungen. StS SB kann es sich auch einfach machen, und nur Intern, ohne Einbindung von EADS ein grob Konzept erarbeiten, dass der neue Bundestag dann Konkretisieren und beschließen darf. Nach dem Motto, möglichst wenig Staub aufwirbeln.
Ich hoffe doch, dass.der EH wieder ausgeführt wird.
Bei einem Zollsatz von 2.7 prozent kommt da doch was zusammen…
Nach dem EH tot ist wird auch wie Amtmann sagt das andere Programm Reaper o.ä. nicht durchkommen. Es gibt die Aussage, dass Reaper aufgrund des Aussehens/Schönheit und der Affinität unserer BWLW zu den USA ausgesucht wurde.
Inerview heute WDR 5 mit MdB Hardt, er sagte der Schaden liegt nicht bei 500 Mio sondern nur bei 250 Mio da die Payload ja weiter durch die BW genutzt wird.. Über den Rest würde H.Stein BAAINBw im VTA Auskunft geben.
Alle Beteiligtern befinden im Rückzugsgefecht. Vielleicht sollte man den ersten GF von der EH GmbH (H:R:) mal befragen.
Es bahnt sich bei der Bewaffnung mit Meteor ein ähnliches Desaster an. Interessant währe es sich die Kosten für Simulation anzuschauen. Das dann noch in Zusammenhang mit der Mehrrollenfähigkeit und ASI vom EF ergibt sicherlich auch ein interessantes Thema. Vielleicht eine Aufgabe für Amtmann.
Wie sieht es eigentlich mit der luftfahrtzulassung für den Global Hawk Block 40 des NATO AGS aus? Wird es da ähnliche Schwierigkeiten wie beim TEuroHawk geben, oder haben die Italiener damit nicht solche Probleme wie die Germanen?
Schön, dass man es noch nicht einmal für nötig gehalten hat, vorher mit Northrop Grumman zu sprechen:
„Germany has not notified us formally they have canceled, terminated or any way slowed down the program,” Tom Vice, Northrop’s president of Aerospace Systems, said Wednesday. “We have received no formal feedback and we’re disappointed in what we’re seeing in the press, but we can’t speculate on any of that until we have formal discussions with the Germans.“
Übrigens so tot scheint der EH noch nicht zu sein:
„I’m hopeful we can get into a dialogue about what the issue is and find a path to fix it, to address it,” he said.“
http://www.defensenews.com/article/20130515/DEFREG01/305150028/Northrop-No-Notification-Euro-Hawk-Cancellation
@Maggus
Danke für den Hinweis und den Link.
In der Tat merkwürdig, dass der Lieferant das aus den Medien erfährt. Aber wenn er das so sagt…
Das ist doch mehr als amateurhaft… und damit meine ich nicht Northrop. Himmel hilf.
Man nehme eine A350-900R (normale Reichweite 17.600 km, Passagierkapazität 314) packe die erforderliche Technik rein. Platz für reichlich Personal zum wechseln, Schlafkabinen, Aufenthaltsräume, Zusatztreibstoff und viel mehr dürfte vorhanden sein.
Lief doch bei der Verkündung der Energiewende genauso ab. TdM hatte nach dem FAZ.net Artikel gemerkt, dass könnte extrem schädlich für den Wahlkampf werden, und hat den StS schnell den Ausstieg aus dem T€uroHawk Projekt verkünden lassen. Die Entscheidung hat die Industrie dann aus der Presse erfahren.
EADS wirbt sehr stark darum, dass Deutschland bei der Weiterentwicklung der FR Neuron Drohne mitmachen soll. Die werden auch nicht um den EH kämpfen, sondern für die EuroDrohne. Dumm gelaufen für NG.
Es gibt genügend europäische Alternativen.
Da muss doch in den letzten Jahren irgendwie mal jemand auf die Idee gekommen sein zu fragen: „Hallo Northrop, wir kriegen Probleme bei der Zulassung, weil wir die Baupläne nicht komplett einsehen können und eventuell eine Kollisionserkennung und -vermeidung fehlt“ Die wollen ihr Ding ja auch in Europa und Asien verkaufen und haben Interesse an einer Lösung. Man weiß ja nicht, was NG da noch in der Hinterhand hat.
@Ben: Die Neuron ist bloß ein Versuchträger, den Deutschland mit der Barracuda schon hat. Kann man auch nicht mit dem EH vergleichen. Außerdem finde ich, dass man sich nicht an einem Projekt beteiligen sollte, in dem FR das Sagen hat.
Sicherlich ist die Beschaffung einer Drohne wie der EH für SIGNIT und eigentlich auch Seeraumüberwachung richtig. Die Fehleinschätzung ist, dass man damit sämtliche bemannte Flugzeuge ersetzen kann. In der US-Navy ergänzen sich zum Beispiel die Navy-Variante der GH und die P3 bzw P8.
@Maggus | 16. Mai 2013 – 18:13
Wenn die die Pläne nicht herausrücken, dann unser Exemplar einfach an die Chinesen oder Iraner schicken. Die zerlegen das Ding und spätestens in 6 Monaten haben wir die Pläne und können dort die restlichen 4 Exemplare zum halben Preis kaufen. ;-)))
Unter Flugrevue.de mit der Überschrift „Euro Hawk fliegt vielleicht bis Jahresende“ vom 11.9.2012 hat der Northrop Grumman Vertreter Kohn Probleme mit der Zulassung selber eingeräumt. Die Zulassung sollte nach den NG Vertreter die Briefkastenfirma EuroHawk GmbH vornehmen. Wie er selbst einräumen musste, war und ist diese aber nicht Zugelassen um Zulassungen zu beantragen.
Irgendwelche Aktivitäten das die EuroHawk GmbH befähigt würde, den T€uroHawk zuzulassen, kann man nicht erkennen. NG und EADS hatten wohl gehofft, die Bundeswehr würde den T€uroHawk ohne Zulassung fliegen, und dann noch 4. weitere EH bestellen, und die auch noch ohne Zulassung fliegen. TdM hat diese Hoffnungen jetzt zerstört.
vlt ist das ganze auch nen willkommenes druckmittel um NG zur herausgabe des restlichen Papierkrams zu bewegen …
Wahrscheinlich fallen die Dokumente unter den US Exportbeschränkungen, so dass NG diese Dokumenten nicht raus rücken darf. Da kennen die US keine Kompromisse, auch wenn das DE und NG viel Geld kosten wird.
TdM und sein StS haben sicherlich mit schlimmeren Attacken von der Opposition gerechnet. Mehr oder weniger haben allen die Erklärung vom StS SB geschluckt. Zum großen Skandal, der den Wahlkampf beeinflussen kann, wird das T€uroHawk Debakel nicht. Da wird auch nicht viel an TdM kleben bleiben. Nächste Woche dürfte das Thema schon aus den Medien verschwunden sein. Der Verteidigungsausschus wird das Thema final am 5. Juni mit TdM besprechen. TdM wird da schon alle Angriffe ins leere laufen lassen.
Der Kollege Zippert hat sich in “Die Welt“ ebenfalls Gedanken gemacht, lol :-)…
@Quino: H. Stein ist ein guter Ansatz für den Erklärungs-Notstand des BMVg gegenüber dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages und für dessen nächste Sitzung am 05.06.2013 zum Thema EuroHawk. Bestimmt kann derart auch zur Verdeutlichung beigetragen werden, daß die Zulassungsprobleme – u.a wegen der fehlenden Sense & Avoid-Systeme, wie für den „non segrated Airspace“ bzw. die kontrollierten Lufträume erforderlich – „absolut überraschend“ dem Verteidigungsministerium erst im Dezember 2011 bekannt wurden und deren höchst komplexe Verifizierung bei enem „Breite vor Tiefe“ eben bis letzte Woche beanspruchte. Simple Frage zur TdM’schen Phrasendrescherei wird aber sein, was kommt früher, die Bauchlandung, oder die Reissleine?
Hierbei muß ich immer wieder an die Quellen http://www.dglr.de/veranstaltungen/archiv/2004_uav-ucaf-mav/19-Herbe/dglr_2004uav_Sense-Avoid-EADSDornier.pdf (hier speziell Folien 2 und 13 samt deren eindeutigen Aussagen zu „Sense & Avoid“ ) und http://ec.europa.eu/enterprise/docs/uas/4_3_EUROHAWK.ppt denken, welche beide bereits aus 2004 stammen und den Insidern in BWB /BAAINBw sowie dem BMVg als absolut und bestens bekannt unterstellt werden müssen.
Ab 1982 war Dipl.-Ing. Harald Stein im BWB als Referent in der ehemaligen Abteilung FE tätig. Seit 1989 war er als Referent im BMVg in unterschiedlichen Bereichen der Rüstungsabteilung sowie im Sekretariat der Leitung Rüstung tätig. Ab 1996 leitete Stein das Büro von Staatssekretär Simon, ab 1998 das Büro von StS Dr. Stützle. Im Juli 2000 wurde er mit der Aufgabe des Geschäftsführenden Beamten der Hauptabteilung Rüstung betraut, die er bis zum 31. Juli 2004 ausübte. Unmittelbar im Anschluss daran wurde Stein zum Vizepräsidenten beim BWB ernannt. Seit 1. Oktober 2008 ist Stein Präsident des BWB, seit 1. Oktober 2012 des BAAINBw.
Ein weiterer guter Ansatz wäre m.M.n. Ministerialdirektor Detlef Selhausen, welcher die neue Abteilung Ausrüstung, Nutzung und Informationstechnologie (AIN) leitet. Der Jurist ist seit 1988 im Geschäftsbereich des BMVg tätig und durchlief hierbei verschiedene Verwendungen. So war Selhausen unter anderem von 2007 bis 2009 als Unterabteilungsleiter eingesetzt und für den Materialhaushalt und Internationale Haushaltsangelegenheiten verantwortlich. Es folgte die Verwendung als Abteilungsleiter Rüstung, ehe er im Februar 2011 vertretungsweise auch die Funktion des Hauptabteilungsleiters Rüstung übernahm.
Vielleicht können diese beiden Herren auch dem Verteidigungsausschuss am 05.06.2013 erklären, weshalb seinerzeit, am 31.01.2007, das BWB mit der Eurohawk GmbH zwar einen Entwicklungsvertrag gemäß den „Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (_A_B_E_I_)“ abschloß, jedoch offenbar der entsprechende Vertragsanhang gemäß den Bestimmungen „Musterprüfung/-Zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ nicht zur Anwendung kam.
Entsprechend soll die sogenannte „Bemühungs- bzw. Goodwill-Klausel“ des § 1 Abs.1 _A_B_E_I_ voll erhalten geblieben und sollen derart Rückzahlungsforderungen des Auftraggebers (d.h. BMVg vertreten durch BWB bzw. BAAINBw) gegen den Auftragnehmer (die 1-Mann-Eurohawk GmbH) weitgehend ausgeschlossen sein (man vgl. bitte meinen Kommentar vom 15. Mai 2013 – 21:36)
Sorry, seitens des BMVg / BWB wäre das „Wahnsinn und Dilettantismus par excellence“, wenn man über die entsprechenden Vertragsvorlagen zwar verfügt (noch dazu wasserdicht erarbeitet von den Juristen des Wirtschaftsministeriums und teils auch extern vergeben und geprüft), jedoch diese Vertragsvorgaben schlichtweg aufgrund evt. „zulassungsrechtlicher Dummheiten und Überheblichkeiten à la ZDv 19/1 “ in 2006/2007 nicht verhandelt und angewendet hätte.
Es wäre ein politischer Bankrott, wenn sich dies erst auf Nachfragen des Verteidigungsausschusses am 15.05.2013 bei einer „Beemelmans-Barbeque-Party“ und dessen höchst peinliche Ausflüchte in U2, erst nach ca. 2,5 Std und beim fraktionsübergreifenden „Grillen dieses StS“ sich halbwegs aufklärt hätte.
Und wenn man eine „krankes Kind“ (T€uroHawk) mit dem neuen Haus erbt (BMVg), dann läßt man sich m.M.n. als Minister (Volljurist) und/oder StS-Rü (volljurist) die „Krankenakte“ kommen oder läßt – wenn man es selber aus irgendwelchen Gründen nicht schafft – diese zumindest von einem Juristen im Delegationsbereich prüfen und bereits dann hätten alle roten Lichter leuchten sowie die Alarmglocken beim offenbar gegebenen Vertragswerk läuten müssen!
Es ist deshalb ernsthaft zu befürchten, daß schon seit 2004 das BMVg, das BWB (BAAINBw) und die Luftwaffe – samt aller Projektleiter (BWB/Wtd 61) und Vebindungsoffiziere (USA) über die anstehende Zulassungsproblematik des T€uroHawk nicht bestens Bescheid wußten, dieses aber in einer „Dronen-Emphatie“ stets verdrängten. Das trifft selbstverständlich auch für alle beteiligten Verteidigungsminister seit Scharping und bis TdM zu, ebenso für alle StS-Rü bis Beemelmans.
Nur TDM und SB haben das „Pech der zuletzt gebissenen Hunde“ (seit Amtsübernahme im März 2011) und auch den Fakt gegen sich, daß in deren Era warscheinlich das meiste Geld in Sachen T€uroHawk verbraten wurde bzw. hätte durch unverzüglichen Programmabbruch gespart werden können!
Denn auf Initiative des Verteidigungsausschusses wurde das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) mit der Studie „Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme“ schon in 2010 beauftragt (htp://www.tab-beim-bundestag.de/de/pdf/publikationen/berichte/TAB-Arbeitsbericht-ab144.pdf). Der TAB-Arbeitsbericht Nr. 144 lag im Mai 2011 vor. Man gehe ins Suchfenster und gebe die Suchbegriffe „Sense and Avoid“, „Euro Hawk“ sowie „Zulassung“ ein und wundere sich.
Man lese ferner in der SZ „Gedränge am Himmel von Dipl. Physiker Alexander Stirn“ vom 12. November 2010 (htp://www.sueddeutsche.de/wissen/waffentechnik-gedraenge-am-himmel-1.1022822) unter dem Aspekt „Sense and Avoid“.
Ebenso lesenswert ist „Aufklärungsdrohne Eurohawk – Sicherheitsrisiko für den zivilen Luftverkehr über Deutschland?“, ein Beitrag von Axel Schröder aus der NDR-Sendereihe „Streitkräfte und Strategien“ vom 5. September 2009; (htp://www.ag-friedensforschung.de/themen/Waffen/drohnen2.html) und staune, was allen Ernstes der seinerzeitige Pressesprecher vom Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe, Oberstleutnant Hartmut Beilmann, so zum Besten gab.
Das „Sahnehäubchen“ ist dann NDR Info – Sendedatum: 15.05.2013 17:08 Uhr – „Beschaffungs-Amateure bei der Bundeswehr“ (htp://www.ndr.de/info/programm/sendungen/kommentare/eurohawk105.html)
Derart sind auch REAPER samt Wettbewerber für die nächsten Jahre bzw. bis 2018 – 2020 abzuhaken und auch das Alliance Ground Surveillance NATO-Projekt (AGS auf dem Militärflugplatz Sigonella, 16 km westlich von Catania, Sizilien): Wir befinden uns in Europa und das ist „EASA-Land“ (in welchem es nationales Luftrecht nur noch für Drohnen bis 150 kg MTOW gibt). Vom Rest der Welt sind 191 Staaten von insgesamt 210 Ländern und Gebieten „ICAO-Land“ und von den ICAO-Regulations werden auch alle Ozeane der Welt mit Regulations erfaßt (wovon die Antarktika mit einem Anteil von 9% aller Kontinentflächen der Welt abzuziehen ist).
Wie lange will man denn noch die USA samt deren „Imperial Overstretch“ und in deren Schlepptau TdM, SB und die Lw der Bw auf unserer aller Kosten sowie jenseits jeglicher Legalität bitte weiterträumen lassen?
Drohnen m.M.n. ja, weil unvermeidlich, weil alsbald etablierter und auch beherrschbarer Stand der Technik und damit zivil sowie militärisch absolut opportun. Aber wénn ja, dann bitte korrekt, konsequent, gründlich und (luft-) rechtlich sowie im Sinne des Kriegsvölkerrechts und der EMRK samt UNO-Statuten in jeglicher Hinsicht legal!
Alles Andere fällt in die Schublade „Meißener Elephant“ und „Sächsischer öffentlich-rechtlicher Obergärtner“. ’So far my two Cents’ und meine ziemlich verwirrte konservative oder auch liberale Wählerstimme, wobei ich vor Wut fast „Rot“ werden könnte!
Nachschlag „Technischer K.o. des Eurohawk“ von Steffen Hebestreit in der „Frankfurter Rundachau“.
Laut Focus „Fliegt der „Euro Hawk“ Verteidigungsminister de Maizière um die Ohren?“ prüft der Rechnungshof das T€uroHawk Projekt schon seit Anfang 2012, und will seinen Bericht im Juni den Haushaltsausschuss vorlegen. Könnte noch einmal unangenehm für TdM und sein StS SB werden. Da man aus dem Vertrag nicht raus kommt, müssen weitere 94 Mio. aus dem Fenster raus geworfen werden. Was hat Jung und sein SPD StS da nur für Knebelverträge Unterschrieben?!
@Ben,
wo die Heiligkeit am größten ist, steht ihr die Scheinheiligkeit in nichts nach.
Solche Projekte überdauern zumeist viele Regierungen. Wie aber auch in anderen Fällen, entläd sich die Entrüstung immer auf die jeweilig Regierenden. Da sich aber speziell mit Rüstungs- und Sicherheitspolitik nur wenige befassen, passt das prima in das Wahlkampfschauspiel. Die Linken haben scheinbar Oberwasser, da sie ja bisher in keiner Regierung vertreten waren. Na gut, dass sie auch als Opposition im Verteidigungsausschuss sitzen, spielt da wohl keine Rolle. Insofern kann man jetzt auch ganz genüßlich eine kleine Anfrage an die Bundesregierung starten. Thema: Militärische Drohnen-Strategie der Bundesregierung: Spionagedrohnen