Dronewatch: Von wegen Rückzieher (Update: BPK)
Ehe sich das festsetzt: Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat sich zwar (erneut) zum Thema unbemannte bewaffnete Flugsysteme, vulgo Kampfdrohnen, geäußert. Aber da sollte man ganz genau hingucken, was er gesagt hat:
In dieser Legislaturperiode wird es keine Bitte an den Deutschen Bundestag zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen geben.
zitiert die Rheinische Post (Link aus bekannten Gründen nicht) in ihrer Ausgabe vom (heutigen) Mittwoch den Minister. Ist das ein Rückzieher, wie Spiegel Online textet? Oder, etwas weniger knallig, eine Verschiebung, wie die FAZ meint?
Irgendwie nichts von alledem. Zwar hat de Maizière zuletzt im Januar noch mal bekräftigt (in einem Interview der Bild-Zeitung), dass es eine Entscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr im Frühjahr geben solle. Aber da empfiehlt sich ein Blick auf den Ablauf von solchen Entscheidungen.
Vereinfacht gesagt: Da steht am Anfang die begründete Forderung der Streitkräfte, ein Waffensystem zu beschaffen. Darauf folgt eine Sichtung, was es überhaupt gibt, was vielleicht entwickelt werden muss, wer als Lieferant oder, wenn es um etwas Neues geht, als Entwickler infrage kommt. Dann ist sogar eine – europaweite – Ausschreibung nötig, und ziemlich am Ende des langwierigen Prozesses steht erst eine Beschaffungsvorlage, die das Verteidigungsministerium über das Finanzministerium an den Haushaltsausschuss des Bundestages weiterleitet – alle Beschaffungen mit einem Wert von mehr als 25 Millionen Euro müssen vom Parlament einzeln gebilligt werden.
Nun wäre es etwas vermessen zu glauben, dieser ganze Prozess wäre bis zur Sommerpause schon so weit gediehen, dass den Abgeordneten ein entscheidungsreifes Projekt vorgelegt werden könnte. Damit hat auch wohl niemand ernsthaft gerechnet. Eine Entscheidung könnte es, wenn Ministerium und vor allem Minister wollten, innerhalb des Ressorts geben – welche Drohne denn die Deutschen gerne kaufen würden. Da kommen ohnehin nur die USA und Israel infrage, die beiden einzigen Länder, die derzeit Drohnen in der nötigen Größe und mit der Möglichkeit zur Bewaffnung im Angebot haben. Im Fall USA müsste ein solcher Wunsch – nach Predator oder Reaper – zudem auch noch als Foreign Military Sale vom US-Kongress gebilligt werden.
Strich drunter: Eine Beschaffungsentscheidung des Bundestages war in dieser Legislaturperiode ohnehin nicht mehr zu erwarten; bis zur Sommerpause gibt es noch sechs Sitzungen des Haushaltsausschusses, und auf der Liste der Beschaffungsvorhaben steht ohnehin schon einiges, bis zum neuen Aufklärungssatelliten. Bewaffnete Drohnen dürften kaum hinzukommen.
Update aus der Bundespressekonferenz: Da hat der stellvertretende Sprecher des Ministeriums, Christian Dienst, sich ziemlich genau so geäußert:
Dienst: Auch ich darf auf Agenturmeldungen Bezug nehmen, die sich mit dem Thema bewaffnungsfähiger Drohen beziehungsweise deren geplanter Beschaffung beschäftigen. Ich zitiere aus der Agenturmeldungen: „Verteidigungsminister Thomas de Maizière will vor der Bundestagswahl nun doch keine Entscheidung mehr über die Anschaffung von Kampdrohnen für die Bundeswehr herbeiführen.“ Da dies eine Grundsatzdebatte ist, die zurzeit ganz im Sinne des Ministers verläuft, muss ich eine entsprechende Einordnung vornehmen, da hierbei leicht Äpfel mit Birnen verwechselt werden.
Ich darf grundsätzlich dazu anmerken, dass der beste inhaltliche Bezug, was die Position des Ministers angeht, nach wie vor die Aktuelle Stunde ist, die vor ein paar Wochen, nämlich am 31. Januar, im Deutschen Bundestag stattgefunden hat und bei der Minister de Maizière seine Position in sieben Punkten dargelegt hat.
Gestern hat sich Minister de Maizière gegenüber den Kollegen der „Rheinischen Post“ ebenfalls zu dem Thema „Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen“ geäußert. Ich darf hier die entsprechende Passage zitieren:
„In dieser Legislaturperiode wird es keine Bitte an den Deutschen Bundestag zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen geben. Das ist mit den Regierungsfraktionen so auch seit Wochen abgestimmt. Natürlich arbeiten wir aber weiter an der Klärung vieler Fragen. Dazu gehört sicherlich der ethische Aspekt. Ich freue mich beispielsweise auf die öffentliche Diskussion mit den Militärbischöfen Ende des Monats dazu. Aber auch andere Fragen sind zu prüfen: industriepolitische – Was kann und sollte Europa leisten? – , rechtliche Zulassungsfragen für den deutschen und europäischen Luftraum oder auch Finanzierungsfragen.“
Ich darf hier darauf hinweisen, dass es sich um einen zweistufigen Ansatz bei der Nachbeschaffung handelt. Erstens handelt es sich um die Auswahlentscheidung im Hause BMVg. Diese ist nach wie vor vor der Bundestagswahl geplant. Das ist auch das, worauf der Minister immer, wenn er über das Haus redet, Bezug nimmt. Dem folgt dann logischerweise und konsequent – wie immer bei Beschaffungsangelegenheiten – die Beschaffungsentscheidung im Parlament. Diese wird, weil das organisatorisch gar nicht anders geht, aller Voraussicht nach der Bundestagswahl fallen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frage: Herr Dienst, es bleibt dabei, dass es im zweiten Quartal noch eine Entscheidung des Hauses geben wird, ob – wenn ja, wann – solche Drohnen beschafft werden sollen?
Dienst: Es ist angestrebt, die Beschaffungsentscheidung im zweiten Quartal im Hause treffen zu können. Ich darf das noch einmal betonen.
Ob das im zweiten Quartal oder irgendwann vor der Bundestagswahl möglich sein wird, hängt von den Gesamtparametern ab. Ein paar hat der Minister in dem von mir eben erwähnten Zitat angeführt. Aber eine Auswahlentscheidung bedingt im Zweifelsfall mehr. Wenn nicht alle Parameter für die Entscheidung im zweiten Quartal vorhanden sind, wird es unter Umständen das dritte Quartal werden. Aber es ist nach wie vor angestrebt, diese Entscheidung vor der Bundestagswahl zu treffen.
Zusatzfrage: Geht es um marktverfügbare Lösungen? Oder geht es darum, generell zu sehen, dass es ein Nachfolgemodell für bisherige Drohnen – ähnlich der HERON 1 in Afghanistan – gibt?
Dienst: Um es in aller Kürze zu sagen: Es gibt erst einmal die Frage der Zwischenbeschaffung, also eine Ablösung des derzeit geleasten Modells, welches wir in Afghanistan rein zu Aufklärungszwecken betreiben, um dann unter Umständen nach dieser Zwischenlösung in eine europäische Lösung überzugehen. Das ist nach wie vor der Entscheidungsrahmen.
Was für diese Zwischenlösung beschafft wird – ob marktverfügbar in den Vereinigten Staaten, ob marktverfügbar in Israel, ob marktverfügbar sonst wo -, wird Bestandteil der Entscheidung sein. Wenn die Entscheidung so fällt, dass man keine Zwischenlösung wählt, weil keines dieser angedachten Modelle gangbar ist, dann ist auch das letztendlich eine Entscheidung. Ich kann sie nicht vorwegnehmen, weil sie bisher im Hause läuft und noch nicht gefallen ist.
In der Tat ist nicht erkennbar, inwiefern der Minister von seiner Grundsatzposition abgerückt ist, wie er sie Ende Januar vor dem Bundestag erläutert hat. Zur Erinnerung noch mal seine – auch von Dienst erwähnte – Rede vom 31. Januar laut Parlamentsprotokoll:
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister der Verteidigung:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion der Linken dankbar für die Aufsetzung dieses Themas; das gibt uns Gelegenheit, im Deutschen Bundestag über das Thema Drohnen zu diskutieren. Ich habe die Diskussion ja letzten Sommer selber eröffnet.
Ich will versuchen, in der knappen Zeit in sieben Punkten Gründe vorzutragen, die für die Anschaffung von Drohnen sprechen, und mich mit den Gegenargumenten auseinandersetzen.
Zum ersten Punkt. Drohnen bieten technologisch in einer Weise eine kontinuierliche Aufklärung mit einer langen Stehzeit – viel länger, als jeder Pilot wach bleiben kann – und Übertragungsergebnisse, die in Echtzeit, also live, übertragen werden können, wie sie kein Flugzeug leisten kann. Deswegen sind sie technologisch sinnvoll. Sie sind auch nicht so teuer wie Flugzeuge; denn ganz wesentliche Ausgaben für Flugzeuge haben damit zu tun, den Piloten zu schützen, zu Recht; das entfällt bei Drohnen.
Zweitens. Die Zukunft der Luftfahrt insgesamt wird ganz wesentlich in den nächsten 20, 30, 40 Jahren von dem Thema „unbemannte Luftfahrzeuge jeder Art“ geprägt sein. Das gilt jedenfalls unterhalb der Ebene der Satelliten, das gilt für das Thema Klimabeobachtung, das gilt für das Thema Verkehrsbeobachtung, das gilt für das Thema Logistik, das gilt für das Thema Luftfracht. Deswegen haben wir auch komplizierte Zulassungsthemen, die wir nur im europäischen Verbund erörtern dürfen. Bei dieser Zukunftstechnologie muss Deutschland dabei sein. Wir können nicht sagen, wir bleiben bei der Postkutsche, während alle anderen die Eisenbahn entwickeln. Das geht nicht.
Drittens. Die Einführung von Drohnen ist auch taktisch und sicherheitspolitisch sinnvoll. Ich kann dazu viele Beispiele nennen, ich nenne hier nur mal eines. Nehmen wir an, wir schicken eine Patrouille in eine gefährliche Gefechtssituation, oder nehmen wir an, wir haben einen KSK-Einsatz zur Verhaftung von Terroristen oder zur Rettung von Geiseln. Kein anderes Mittel ist so gut geeignet wie eine Drohne, diese Patrouille zu begleiten, aus der Luft zu beobachten, was passiert, und dann, wenn unsere eigenen Soldaten in Gefahr geraten, auch zu kämpfen und den Gegner zu bekämpfen und nicht erst Close Air Support anzufordern, der 10, 15 Minuten später kommt, gar nicht die Präzision hat und das Leben unserer Soldaten gefährdet. Das wollen wir nicht.
Nun zu den kritischen Gegenargumenten:
Viertens. Es wird gesagt, Drohnen seien völkerrechtlich problematisch, und das Grundgesetz lasse solche Waffen nicht zu. Ich will dazu sagen: Drohnen und der Einsatz von Drohnen unterscheiden sich zunächst einmal rechtlich in überhaupt keiner Weise von anderen fliegenden Plattformen oder vergleichbaren Waffensystemen.
– Ich komme auf diesen Punkt. – Ob Sie einen Torpedo aus einem U-Boot abschießen, ob Sie eine Lenkrakete vom Boden abfeuern, ob Sie eine Rakete von einem Flugzeug auf den Boden abfeuern oder ob Sie eine Drohne mit Bewaffnung einsetzen und auslösen, es sind immer die gleichen Regeln, auch die gleichen rechtlichen Regeln.
Das heißt für Deutschland: Grundlage für jeden militärischen Einsatz einer Drohne, insbesondere wenn sie bewaffnet ist, ist immer unser Grundgesetz, das heißt die verfassungsrechtliche Grundlage zum Einsatz von militärischer Gewalt überhaupt, also Art. 87 a und Art. 24 mit Beschluss der Regierung und Parlamentszustimmung.
Ich weiß, dass andere Staaten anders handeln. Ich sage Ihnen aber: Sie können nicht von der Einsatzart und der Einsatzmethode anderer Staaten auf das Einsatzmittel selbst schließen. Für uns gilt unser Recht und unser Grundgesetz, und das würde auch gelten bei dem Einsatz von Drohnen.
Fünftens. Es wird gesagt, mit Drohnen entsteht eine Art Computerkrieg, es entsteht eine emotionale Distanz zum Kampfgeschehen. Das ist durchaus ein gewichtiges Argument, weil es in der Debatte in der Tat schon den einen oder anderen gibt, der sagt: „Wir haben klinisch reine Kriege. Das machen wir mit dem Skalpell, das ist alles sauber.“ Ich teile diese Auffassung nicht. Es gibt keinen sauberen Krieg; es ist immer bitterernst. Insbesondere der Einsatz von Waffen ist keine Operation medizinischer Art. Es ist das Schwerste, was es zu entscheiden gibt, egal welche Waffe eingesetzt wird.
Gemeint ist hier aber, dass dadurch, dass jemand an einem Monitor sitzt, eine neue Qualität entsteht. Meine Damen und Herren, das ist überhaupt nicht der Fall. Auch heute schon wird nahezu bei jeder indirekten Waffe auf einen Monitor geguckt. Der U-Boot-Schütze, der einen Torpedo abschießt, guckt auf einen Monitor. Wer eine Rakete abschießt, eine Cruisemissile, eine Interkontinentalrakete, eine Patriot-Rakete, guckt natürlich auf einen Monitor. Ich sage Ihnen, dass – ich habe das natürlich auch selbst gesehen – der Blick eines Drohnenpiloten auf einen Monitor sogar viel konkreter ist als die Zielerfassung durch einen Cockpitpiloten in einem Flugzeug. Von daher hat jede Distanzwaffe, jede indirekte Waffe eine technische Überbrückungsmöglichkeit für denjenigen, der sie auslöst. In der Ausbildung muss man natürlich durch viele Dinge dafür sorgen, dass keine emotionale Distanz entsteht, aber mit Drohnen hat das nichts zu tun.
Sechstens. Sie haben auch gesagt, die Hemmschwelle von Gewalt würde bei Drohnen herabgesetzt. Das ist auch ein gewichtiges Argument, das ich oft höre. Ich habe das in einem Interview schon einmal gesagt: Egal ob man ein Flugzeug oder eine Drohne hat: Immer entscheidet ein Mensch über den Einsatz dieser Waffen. Immer! – Das ist aber, glaube ich, nicht das Hauptgegenargument. Ihr Argument, hier würde die Hemmschwelle von Gewalt gesenkt, zu Ende gedacht, hieße doch im Umkehrschluss – ich bitte Sie wirklich einmal, das klug zu überlegen -, dass nur der, der das Leben eigener Soldaten besonders intensiv aufs Spiel setzt, sorgsam mit militärischer Gewalt umgeht. Ich sage Ihnen: Das ist zynisch und unerhört. Ich finde dieses Argument unerhört.
Es ist seit jeher die Aufgabe militärischer und politischer Führung, die eigenen Soldaten zu schützen und nicht dadurch in Gefahr zu bringen, dass man sie sozusagen der Tötung durch andere aussetzt.
– Ich respektiere, dass Sie keinen Einsatz wollen, aber zu sagen, dass dadurch, dass wir ein unbewaffnetes Flugzeug gegenüber einem bewaffneten Flugzeug haben, die Hemmschwelle gesenkt würde, heißt umgekehrt, dass Sie lieber das Leben eines Piloten gefährden und auf den Einsatz dieser Waffe verzichten wollen. Das finde ich auch ethisch nicht in Ordnung, und das entspricht auch nicht meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Soldaten.
Siebtens und letztens. Es wird gesagt – das ist auch ein gewichtiges Argument -, mit Drohnen werde gezielt getötet. Ich sage Ihnen jetzt einmal eines: Jeder Polizist und jeder Soldat lernt in seiner Grundausbildung, gezielt zu treffen. Der Sinn des Zielens ist, dass man das trifft, was man treffen will, und nicht das, was man nicht treffen will. Wir Deutschen wissen, was Flächenbombardements sind. Wer Kollateralschäden in der Zivilbevölkerung vermeiden will, wer nicht will, dass wir Unbeteiligte gefährden, der muss Waffensysteme entwickeln und einsetzen, die nicht flächig, sondern gezielt wirken. Ich halte das ethisch eher für einen Fortschritt als für einen Nachteil.
Aus dem Punkt, hier werde gezielt getroffen, einen ethischen oder rechtlichen Vorwurf zu machen, halte ich angesichts der Kriege und der Folgen – auch für die Zivilbevölkerung -, die wir erlebt haben, geradezu für ganz falsch.
Ja, wir verlangen von unseren Soldaten, dass sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gezielt wirken und nicht einfach durch die Gegend ballern, und die Drohne wirkt gezielt.
Sie haben gesagt, es gebe Opfer von Drohneneinsätzen.
– Auch unschuldige Opfer von Drohneneinsätzen. – Das ist wahr, aber auch das hat nichts mit dem Einsatz der Drohne zu tun. Es gibt Millionen von unschuldigen Opfern von Kriegen. Dass man vorbeizielen und etwas anderes treffen kann, ist klar, aber das hat nichts damit zu tun, dass wir uns bemühen, in modernen Kriegen gezielt und nicht ungezielt Wirkung zu erzielen und zu treffen. Aus der Vermeidung von Flächenwirkung einen ethischen Vorwurf zu machen, halte ich für absurd.
Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen will ich jetzt gar nicht auf eine Übergangslösung oder eine deutsch-französische Lösung eingehen. Ich glaube, das können wir an anderer Stelle und in den Ausschüssen noch einmal diskutieren.
Ich will zusammenfassend sagen: Ich halte den Einsatz von Drohnen unter Einhaltung unserer bestehenden rechtlichen Regelungen für ethisch in Ordnung, und ich halte die Beschaffung von Drohnen auch für die Bundeswehr für sicherheitspolitisch, bündnispolitisch und technologisch sinnvoll.
Vielen Dank.
(Foto: De Maizière bei einer namentlichen Abstimmung im Bundestag – Bundeswehr/Andrea Bienert via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
exactly my thoughts! Ich kann diese Diskussion gar nicht nachvollziehen. Die Linken stellen einmal mehr unter Beweis, dass sie sich zu Themen äussern, von denen sie keine Ahnung haben.
Äh, welche Linken? Wüsste nicht, dass an der Stelle welche vorkommen. Oder greift der Beißreflex?
soweit ich diesen Artikel verstehe, war de Maizieres Rede eine Reaktion auf eine Anfrage der Linkspartie
Die Rede war schon im Januar, die habe ich hier nur noch mal eingestellt… Das Interview mit der Rheinischen Post hatte dazu keinen Bezug.
ah, ich wusste, dass die Rede etwas aelter ist. Sorry, mein Kommentar war auf die Rede bezogen;)
Was T.W. schreibt – auch in der Threaderoffnung – ist absolut zutreffend. Dennoch bin ich der Meinung, dass dieses jüngste Statement von TdM auch eine Art „Befreiungsschlag“ auf Grund „diskreter Hinweise“ aus den eigenen Reihen und denen der FDP war, um eben der lästigen und eher emotional geführten politischen Diskussion zum Thema „bewaffnete Drohnen“ einstweilen die Basis zu entziehen. Hinzukommt, was noch nicht bestellt oder da ist, kostet auch nichts und darüber kann man auch schlecht debattieren. Beim EUROHAWK sieht das völlig anders aus. Erstens ist dieser da und zweitens kostet er jeden Tag. Hier ist also eine schnelle und klare Entscheidung von TdM noch vor den Wahlen gefragt.
Tom stellt einmal mehr unter Beweis, dass er sich zu Threads äußert, die er nicht aufmerksam genug gelesen hat. ;-)
Spaß seibeite: Eigentlich stellt hier hauptsächlich die deutsche Medienlandschaft mal wieder unter Beweis, dass es mehr um kräftige Schlagzeilen und vermeintliche Neuigkeiten als um seriöse Berichterstattung geht.
Erstmal ist die Frage, ob TdM in der nächsten Regierung noch VMinister ist. Bis eine neue Regierung steht, dauert das auch bis ca. Dezember 13. Eine DE Reaper dürfte dann etwa Mitte 2016 in Afgh eintreffen. Die nächste Frage wäre dann, ob man denn dann noch in Afgh noch braucht.
@Ben
Das KSK ist nicht nur in Afghanistan im Einsatz. Zudem bahnen sich bis 2016 bestimmt noch etliche andere Krisenherde.
Insgesamt finde ich die ganze Diskussion um die Drohnenbeschaffung, mit Waffe oder doch ohne Waffe, ziemlich überflüssig.
Die Gegner wollen doch nicht allen Ernstes eine Beschaffung verhindern, indem sie sagen das sei eine ethisch nicht vertretbare Waffe. Das ist an Lächerlichkeit nicht zu übertreffen meiner Meinung nach. Aber wenn sie meinen, sollen sie sich doch eine Zeitmaschine bauen und die Erfindung des Schießpulvers vereiteln. War ja eh viel ehrenvoller sich mit Säbeln, Schwertern und Äxten den Kopf zu spalten.
Die wollen aber Drohnen auf eine Stufe mit Massenvernichtungswaffen stellen.
Diese Friedensaktivisten, wie sie einfach alles zum Anlass nehmen, um Schlagzeilen zu produzieren.
-Invisible
EDIT:
Und dann nehmen sie auch noch das schlechte Beispiel der USA, um uns zu prophezeien wir würden dann auch am laufenden Band Menschen im sonstwo umbringen.
Wozu brauchen diese Menschen (nicht die, die wir angeblich umbringen würden) eigentlich Augen? Sie sollten ernsthaft an eine Spende denken und sie verschenken, wenn sie eh nichts damit anfangen.
Anders herum wird ein Schuh draus.
Einmal mehr stellt TdM unter Beweis, dass er sich zu Themen äußert, von denen er keine Ahnung hat.
Hier seine Argumente in Anführungsstrichen und die folgende Bewertung:
„lange Stehzeit“ – i.o.
„Übertragungsergebnisse, die in Echtzeit, also live, übertragen werden können, wie sie kein Flugzeug leisten kann.“ – Nonsens.
„Sie sind auch nicht so teuer wie Flugzeuge“ – Falsch. Elahan schreibt ja gerne, man muss hier Birnen mit Birnen vergleichen. Wenn eine Drohne, das gleiche wie ein Tornado oder Eufi können soll, dann wird sie mindestens genauso teuer.
Und einen EO/IR-Pod inkl. Datenübertragung unter eine gebrauchte KingAir schrauben, ist viel billiger als eine neue MALE-Drohne (inkl. SAT-Anbindung und Bodenstation) zu beschaffen. Auch im Betrieb ist die KingAir mit 6000$ pro Flugstunde billiger als eine Reaper-Drohne mit 8000$ pro Stunde.
„Bei dieser Zukunftstechnologie muss Deutschland dabei sein.“ – Dem kann man zustimmen. Aber da sind wir nicht dabei, indem wir heute US- oder israelische bewaffnete Drohnen beschaffen oder morgen genauso nur beschränkt einsatzfähige europäische Modelle. Allein die Entwicklung von Sense&Avoid-Systemen braucht einfach Zeit.
„Die Einführung von Drohnen ist auch taktisch […] sinnvoll.“ – Ja, aber nur bei klarer Sicht und ruhigem Wetter wie in AFG. Was ist bei niedrig hängenden Wolken wie in Bosnien oder über dem Kosovo? Die Form der Auslandseinsätze soll sich doch von der langandauernden Stabilisierungsmission à la ISAF in Richtung kurzfristiger Interventionsmission mit kleinem Footprint wandeln. Da habe ich doch (für bewaffnete Missionen) viel eher nur die Wahl: bemannt (z.B. Super Tucano, Tiger) oder unbemannt (z.B. Reaper). Meine Wahl wäre da klar.
Wenn ich in solchen kurzen, intensiven Einsätzen unterwegs bin, entfällt auch das Argument von Stefan H., dass meine Hilfstruppen mit ihren Mörsern überall und nirgends hinschießen, so dass es besser ist, nur eine Reaper zu verlieren, denn eine B-1.
„Ihr Argument, hier würde die Hemmschwelle von Gewalt gesenkt, zu Ende gedacht, hieße doch im Umkehrschluss – […] -, dass nur der, der das Leben eigener Soldaten besonders intensiv aufs Spiel setzt, sorgsam mit militärischer Gewalt umgeht. Ich sage Ihnen: Das ist zynisch und unerhört.“ – Zynisch, unerhört und – nun ja – leider richtig.
„Wer Kollateralschäden in der Zivilbevölkerung vermeiden will, wer nicht will, dass wir Unbeteiligte gefährden, der muss Waffensysteme entwickeln und einsetzen, die nicht flächig, sondern gezielt wirken.“ – Was primär nichts mit der Frage bemannt oder unbemannt zu tun hat.
„aus Zeitgründen will ich jetzt gar nicht auf eine Übergangslösung oder eine deutsch-französische Lösung eingehen. Ich glaube, das können wir an anderer Stelle und in den Ausschüssen noch einmal diskutieren.“ – DAS hätte ich gern öffentlich diskutiert! Denn hier werden in Hinterzimmern wieder Milliarden-Verträge ausgeklüngelt, die plötzlich „alternativlos“ sind und am Ende vom Steuerzahler bezahlt werden dürfen (siehe Eurohawk, A400M und viele andere mehr).
Abschließend ein paar Worte zur Diskursanalyse – wenn das so heißt.
Vielleicht ist TdM gar nicht so dumm, wie ich es ihm vorwerfe.
Vielleicht oder wahrscheinlich ist diese öffentliche Diskussion mit den Drohnengegnern nur eine große Nebelkerze – ein nettes Ablenkungsmanöver.
Denn während in den Medien grell und laut über ethische und rechtliche Fragen gestritten wird, kann man in aller Ruhe innerhalb des MIC (military-industrial[-political]-complex) die Milliarden verteilen.
T.W. hat es ja geschrieben: „Darauf folgt eine Sichtung, was es überhaupt gibt, was vielleicht entwickelt werden muss, wer als Lieferant oder, wenn es um etwas Neues geht, als Entwickler infrage kommt.“ Und Vtg-Amtmann hat z.T. sehr anschaulich dargelegt, wie sowas abläuft.
Die größte Gefahr ist das öffentliche Aufbauen einer Kulisse, die nur pro oder kontra zulässt. Wir oder die da. Das schließt die eigenen Reihen und macht interne Kritiker mundtot.
Oder wie es in der Debatte um Gladius hieß: „Schnauze – oder es gibt gar nichts.“
Zitat K.B.:
„“Die Einführung von Drohnen ist auch taktisch […] sinnvoll.” – Ja, aber nur bei klarer Sicht und ruhigem Wetter wie in AFG. Was ist bei niedrig hängenden Wolken wie in Bosnien oder über dem Kosovo?“
In Afghanistan gibt es keine Wolken oder schlechtes Wetter? Muss bei uns eine Ausnahme gewesen sein ;-)
Drohnen werden rund um den Erdball eingesetzt und in fast allen Flughöhen.
Offensichtlich unterschätzen Sie auch die von mir genannte Problematik der Luftraumordnung zwischen Artillerie und bemannter Luftfahrt. Ich weis jedenfalls warum ich die unbemannten Varianten in genannten taktischen Situationen vorziehe. Sonst haben sie halt taktisch entweder PzH 2000 oder Super Tucano. Da ist mir PzH 2000 und Heron TP halt lieber. Diese Überlegungen sind übrigens nicht neu, sondern führten schon im „kalten Krieg“ zu Drohnenentwicklungen für die Artilleriebeobachtung und damit z.B. zu Luna und KZO, die aus dem Artillerieverbund kommen. Also nicht nur Produkte für Afghanistan: Obwohl von dort – und aus anderen Einsätzen – halt bestätigende Einsatzerkenntnisse kommen.
Ich kann die o.g. Argumentationslinie des BM jedenfalls guten Gewissens unterstützen.
@Stefan H.
..Drohnen werden rund um den Erdball eingesetzt und in fast allen Flughöhen…
Ja, aber nicht von DEU. Wie wollen sie den Datentransfer ohne die Unterstützung der USA sicherstellen?
Was wird in AFG von welchen bewaffneten Plattformen wie oft geflogen?
Welche Waffen werden bei bew Drohnen in AFG eingesetzt?
Sind es geplante Einsätze oder sind es Einsätze wie sie TdM uns beschreiben (eine Aufklärungsdrohne ist im Einsatz, plötzlich werden unsere Soldaten in einen Kampf verwickelt und es fehlen die Waffen am Himmel).
Was kostet es zusätzlich, denn die bemannten muss man ja vorhalten?
Wenn alles so einfach ist, warum fliegt der Tiger/EH keine vollen Einsätze?
Die Amis reduzieren die Drohnenbeschaffungen recht deutlich im Fiskaljahr 13/14. Reaper Beschaffungen gehen von 24 auf 12 runter und die GlobalHawk geht von 6 auf 2 runter. Bei den Taktischen Drohnen reduzieren die Amis auch kräftig.
http://thehill.com/blogs/defcon-hill/budget-appropriations/292983-drone-programs-take-across-the-board-hit-in-pentagon-budget-
Die Drohnenkonjunktur hat seinen Zenit überschritten. Das BMVg sollte sich daran ein Beispiel nehmen, und den Bedarf an Drohnen deutlich reduzieren. Bei den T€uroHawk auf Null, und bei den Male Drohnen nicht mehr als 5 neue zu den drei Heron 1.
Wenn man die am Ende in Deutschland nirgendwo fliegen lassen kann, dann sollte man da gleich Abstand von nehmen, und bei dem Leasing es belassen.
@Stefan H.
„In Afghanistan gibt es keine Wolken oder schlechtes Wetter? Muss bei uns eine Ausnahme gewesen sein ;-)“
OK, so ein typisch westliches Klischeebild meinerseits. ;-)
Ich gehöre halt zur Gruppe der Armchair-Generals.
Aber vielleicht habe ich mich nur undeutlich ausgedrückt. Ich wollte meine Aussage ausschließlich auf die Beschaffung von MALE-UCAS (d.h. Reaper oder Heron TP) beziehen. Dass leichte Drohnen bis zur Kategorie LUNA oder ScanEagle mitkommen, hätte ich jetzt als gegeben angesehen.
Dann hätte man die Wahl zwischen Steilfeuer (Mörser, PzH), 40kg-Drohne und bemanntem CAS oder Steilfeuer, 40kg-Drohne und MALE-Drohne.
Könnten Sie dieser Argumentationslinie eher folgen?
@all
Habe die Aussagen von BMVg-Sprecher Dienst dazu vor der Bundespressekonferenz oben als Update eingefügt.
Wird einige hier wohl interessieren:
Planungen der USAF:
http://www.defensenews.com/article/20130402/C4ISR02/304020012/Whither-Hunter-Killers-USAF-Ponders-Post-Afghan-Glut-Reapers-Predators
Auszug:
„There’s not sufficient discussion about basing,” he said. “No one in my office or in many of the area Air Force offices understands that piece yet.
Um jetzt aber mal fair zu bleiben: Pazifisten sprechen sich regelmäßig gegen Waffenkäufe an sich aus, und es ist nur konsequent, gegen neuartige Waffensysteme noch lauter zu protestieren. Wenn man dagegen allgemein die BW auf dem neuesten Stand der Dinge haben will, dann sind die ethischen Implikationen von Drohnen zwar weiterhin vorhanden, aber doch relativ gering.
Stand der Dinge ist wohl jetzt:
Intern im BMVg und wohl nicht öffentlich will man bis zu Wahl eine Vorentscheidung treffen, ob bewaffnungsfähige Drohen Notwendig sind, und dann auch die Auswahl treffen, welche Drohne die Beste für die Bundeswehr ist. Die Entscheidung darüber wird der nächste Bundestag fällen. Bewaffnungsfähige Drohnen dürften derzeit nur die Predator bzw. Reaper sein. Weiter will man bis zu Wahl klären, ob auch eine Europäische Drohne in Frage kommt. Ein Hintertürchen, die Heron 1 bis Juni zu kaufen, hat man sich wohl offen gelassen.
Ergo wollte TdM wohl die Schärfe aus der Diskussion nehmen, und sich ansonsten alles offen lassen.
@Ben:
„Bewaffnungsfähige Drohnen dürften derzeit nur die Predator bzw. Reaper sein.“
Oder ne bewaffnete Heron (s.o.. Auszug BPK).
Das Problem an der Drohnendiskussion ist das BMVg und die Luftwaffe. Da geht es scheinbar nur darum, die Wunschdrohne Reaper zu bekommen. Und TdM schwimmt in den Fahrwasser wohl mit. TdMs Pseudo Diskussion ist dabei völlig außer Kontrolle geraten. Da wurden die Politischen Realitäten oder die Sinnhaftigkeit gleich von vorne ausgeklammert. Das dort so Politisch und Medial in Deutschland gegen so etwas Mobilisiert werden würden, musste man eigentlich schon vorher wissen. Da offene Diskussionen führen ist zum Scheitern verurteilt. Da muss man halt ordentliche Argumente haben und dann machen, oder sein lassen.
TdM hätte auch mal näher erläutern müssen, warum nicht unbewaffnete Drohne und UH Tiger oder Tornado ausreichen. Oder warum die Niederländer und Kanadier nach Beendigung des Afgh Kampfeinsatz ihre Heron Drohnen wieder zurückgegeben haben. Hilfreich wäre auch mal eine Vollkostenschätzung des Drohnenbetriebes aufzustellen. Bei den US Drohnen werden die Kosten pro Flugstunde werden sicherlich auch Politisch niedrig gehalten. Die Probleme des EuroHawk Programmes wurden wohl auch bis März 2013 völlig ausgeklammert.
Eine Heron 1 oder TP nachträglich zu bewaffnet, wird wohl Wirtschaftlicher viel zu Riskant sein. Das ganze wird sich wie üblich stark verteuern, und kann auch komplett scheitern.
Für mich ist die ganze Diskussion über Predator und Reaper absolut obsolet, so lange das „Sense & Avoid-Problem“ nicht gelöst ist. Wir sind hier in Europa und ansonsten im „Rest der Welt“ und nicht in ‚Wild-West‘ oder beim CIA, ob das der Luftwaffe gefällt oder auch nicht.
Wie oft muss denn die Politik und das BMVg auf die „Nice to have-Mentalität“ irgendwelcher Generale und Stäbe noch reinfallen, um dazuzulernen? Wir stehen doch immer noch auf dem Niveau vom „Radfahrer und Kujat“ und TdM samt StS-AIN sind mit ihren glorreichen 2 Jahren Bundswehrerfahrung gegenüber d Masse ihrer Vorgänger um keinen Iota besser! Man vgl. bitte die letzten beiden Absätze von http://augengeradeaus.net/2013/04/dronewatch-minister-diskussion-im-april-die-deutsche-beschaffungs-debatte-globalhawk-vs-china/#comment-61271.
Auch die USA denken über die Zukunft von COIN nach|
http://m.youtube.com/#/watch?v=1O3Onyas984&desktop_uri=%2Fwatch%3Fv%3D1O3Onyas984
Total bemannt :-))
@Memoria
„The Predator and Reaper have done well in Afghanistan, where the U.S. rules the skies.“
…. und wo gelten die Regeln der BRD?
„But most of the Air Force’s midsize UAVs have no home bases. They’ve always been deployed.“
und was geschieht mit den deutschen bew Drohnen nach AFG (wenn man sie dann beschafft)? Evtl stehen sie neben dem EH, in Manching?! Denn da hat es Patz ohne Ende :-)
@Memoria: Sie sollten kommenden Sonntag sich entweder WamS oder BamS kaufen, das Redaktionsteam ist fast das Gleiche. Es kommt nur noch darauf an, ob reißerische Teilwahrheiten vorab kommen, oder das Ganze komplett. Ich tendiere sehr zum Aufreisser bei BamS und zur mehrfachen, aber dann auch kompletten Abhandlung bei WamS. Ist ja das gleiche Verlagshaus, wieso sollte man sich also nicht die Bälle gegenseitig zuspielen?
@ Ben | 10. April 2013 – 22:19
@ Memoria | 10. April 2013 – 23:43
Was die Amerikaner genau machen ist noch nicht zusagen. Sie haben bekanntlich ihren Haushalt noch nicht auf die Reihe bekommen. Die Amerikaner stehen so unter Druck das sie diese Woche bei 17 Staffeln den Flugbetrieb eingestellt haben. Weitere Staffeln werden nur reduziert trainieren und deshalb lediglich „Basisfähigkeiten“ erhalten können.
http://www.flugrevue.de/de/luftwaffe/streitkraefte/us-air-force-stellt-flugbetrieb-bei-17-staffeln-ein.110633.htm
Aber deine genannte Quelle (@ Ben) hat nachweislich viel durcheinander geschmissen und ist daher nicht belastbar !
Richtig ist: MQ-9 Reaper sind 24 Maschinen bestellt, Reduzierung auf 12 Maschinen ist denkbar.
Falsch ist: RQ-4 Global Hawk sind 0 Maschinen bestellt, Reduzierung auf 2 Maschinen ist nicht möglich !
http://comptroller.defense.gov/defbudget/fy2013/FY2013_Weapons.pdf
„Falsch ist: RQ-4 Global Hawk sind 0 Maschinen bestellt, Reduzierung auf 2 Maschinen ist nicht möglich !“
Im Budget 2013 wurden 3 AGS GH und 3 Triton GH genehmigt. Es fehlt also noch die Genehmigung für 2 weitere AGS GH, die wohl im Haushalt 2014 wohl eingestellt werden. Bedenklich ist hier, dass die US Navy keine Triton mehr anfordert. NG wird wohl seine GH Fertigungskapazitäten auch um 2/3 Reduzieren müssen.
@Milliway: Exzellente Quelle, Anerkennung.
@all: Wenn man da liest, MQ-9 Reaper 24 Maschinen bestellt, RQ-4 Global Hawk 0 bestellt – oder auch die von @Ben benannten 2 „Nachzügler“ mit einbezieht -, sehe ich ziemlich schwarz für eine termingerechte Einführung des ABSAA-Systems bei GlobalHawk, Reaper und Predator.
Noch ist das Air-Borne Sense-And-Avoid (ABSAA) System, welches dem Northrop Grumman RQ-4 Global Hawk ermöglichen soll im zivilen Luftraum zu fliegen, in der Anpassungs- und Optimierungsphase der FuE-Arbeiten. Das dazugehörige Multi-Sensor-System ist ein Entwicklungsvorhaben der US Air Force Research Laboratory (AFRL), welches erst 2008 unter der Projektbezeichnung “Multiple Intruder Autonome Avoidance (MIAA)“ aufgenommen wurde. Cptn Matt Schneider, AFRL Programm-Manager für das ABSAA-Projekt und Paul Schaeffer, Northrop-Grumman-Programm-Manager für das Global Hawk-ABSAA-Programm, rechnen damit, daß die MIAA-Technologie erstmals in 2015 auf dem Global Hawk fliegen kann und wie geplant eine vorläufige Einsatzfähigkeit in 2017 erreicht wird. Das System verwendet elektro-optischen Sensoren (3 Kameras) und Radar. Ziel von ABSAA und MIAA sind das autonome Erfassen (Sense) von kooperativen (TACS/AACS) und nicht kooperativen (kein Transponder) Luftfahrzeugen auf Kollisionskurs und das autonome Ausweichen (Avoid) des UAS innerhalb der gegebenen Reaktionszeiten von wenigen Sekunden.
(Man vergleiche http://www.aviationweek.com/Article.aspx?id=/article-xml/asd_07_30_2012_p03-01-481223.xml sowie http://www.aviationweek.com/Blogs.aspx?plckBlogId=Blog:27ec4a53-dcc8-42d0-bd3a-01329aef79a7&plckController=Blog&plckScript=blogScript&plckElementId=blogDest&plckBlogPage=BlogViewPost&plckPostId=Blog:27ec4a53-dcc8-42d0-bd3a-01329aef79a7Post:ce3920e6-f474-4aed-ae85-7b024e84c05c)
Im Übrigen stehe ich mit der Auffassung sicherlich nicht alleine, das ein aktives LIDAR-System (= Laser Imaging Detection and Ranging mit seinen eindeutigen 3D-Parametern, wie z.B. bei EMT / SPIES für LUNA und MUSECO derzeit bereits im sehr fortgeschrittenen Entwicklungsstand) als Ergänzung bzw. Redundanz zur aktiven Radar-Sensorik gegenüber einer Optoelektronischen-Sensorik samt sehr komplexer helligkeitsabhängiger und nur bedingt exakter 3D-Bildverarbeitung, technisch die bessere und dennoch simplere Lösung darstellt. Hinzukommt aus militärische Sicht, daß aktive Radarsysteme aufgrund ihrer Nebenkeulen relativ leicht detektierbar bzw. aufklärbar sind, was bei LIDAR-Systemen nicht der Fall ist. Nicht immer dürften UAS in Schönwetter-Regionen (Voraussetzung für Bildverarbeitung) mit absoluter Luftüberlegenheit bzw. geringer Flugabwehr (keine Detektion von Radar) wie in Afghanistan zukünftig eingesetzt werden.
Im Klartext: Nachdem keiner de US-Hersteller sich aufgrund der restriktiven Rüstungsexportbestimmungen in seine Flugführungs- und Steuerungssysteme schauen läßt, schon gar nicht von einem Wettbewerber wie z.B. CASSIDIAN, geht vor 2017 mit dem T€uroHawk und auch mit den GlobalHawk als Kernelement des NATO-AGS „theoretisch“ im Europäischen (EASA) und Internationalen (ICAO) Luftraum Null! „Praktisch“ heißt das 2018, denn die (deutsche) militärische Verkehrszulassung will für die „Habichte“ ja auch noch erledigt sein.
D.h.: Erst ab 2017 kommen dann in USA die PREDATOR und REAPER mit “ABSAA“ dran, was wiederum je nach Abschluß der US-Systemintegration für die Bundeswehr oder auch für Frankreich frühestens in 2018 bis 2019 zur Verkehrszulassung der evt. als „Übergangslösung“ beschafften PREDATOR nach STANAG-USAR- bzw. EASA-Kriterien führen könnte.
Da kann man statt voreiliger Investitionen in US-UAS-Systeme, dann gleich bis 2020 bzw. bis zu einer binationale oder auch Europäische Gemeinschaftsentwicklung abwarten. Deshalb an die Herren vom BMVg, der Abt AIN und des BAAINBw: “Read back all after good morning, till 2018 or 2019“!
Noch steht u.a. heute im Handelsblatt unter Bezug auf afp/dapd/rtr/dpa: „De Maiziere wünscht sich einsatzfähige Drohnen bis 2016!“ und Elke Hoff erklärte in hr-INFO: Zuerst sei die Frage zu klären, „was soll die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen in zukünftigen Einsätzen tun und was eben nicht“.
Es darf angemerkt werden, daß man eigentlich über diese Wünsche und Fragen auch noch rechtzeitig nach den Bundestagswahlen in 2017 diskutieren kann, denn dann wäre die Diskussion wenigstens einigermaßen beschaffungsnah und auf die gegebenen Realitäten reduziert. Ob allerdings nach 2017 TdM noch (oder wieder) im Amt ist, wage ich sehr zu bezweifeln.
@Vtg-Amtmann
Der Block 20 T€uroHawk ist ein totes System. Weder die USAF noch die Bundeswehr werden da noch dreistelligen oder gar vierstellige Millionenbeträge rein stecken, um da „Avoid & Sense“ nachzurüsten. Weitere T€uroHawks sollen nur bestellt werden, wenn der erste EH funktioniert. Das ganze Testprogramm dürfte sich bei dem Tempo locker bis 2015 hinziehen. Ob man sich dann weitere völlig veraltete GH kauft, wage ich zu bezweifeln. Ebenso bezweifele ich, dass man sich den zweiten T€uroHawk Prototypen auf Block 40 Basis basteln lässt.
Nach der mächtigen 2/3 Reduktion des GH im nächsten Jahr, ist die Zukunft des GH auch gefährdet. Die Produktion von Cassidians einzigen Umsatzbringer, den Eurofighter dürfte von 2012 bis 2014 halbieren, und dann langsam bis 2017 auslaufen. Rosig sieht da die Zukunft auch nicht gerade aus.
Es wäre ja schön, wenn TdM samt BMVg-AIN und BAAINBw zwei Dinge verstehen würden:
1.) Der Zug T€uroHawk ist endgültig abgefahren, also sollte man das Projekt sofort, d.h. noch vor den Wahlen konsequent abbrechen und den Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages damit befassen.
2.) Die Beschaffung bewaffneter UAS liegt deutlich über den Schwellenwerten und ist deshalb nach den Vergaberichtlinien zu behandeln, auch bei einem nicht-öffentlichen Verfahren.
2.1) Wenn aber, wie in ein Sprecher des Verteidigungsministeriums betonte, daß es nach wie vor geplant sei, vor der Wahl eine ‚Auswahlentscheidung‘ zu treffen. “Es ist angestrebt, die Beschaffungsentscheidung im zweiten Quartal treffen zu können – im Hause“ (Vgl. >> SZ Drohnen-Ankauf wird verschoben << von 11.04.2013), dann müßte schon längst ein Auswahlverfahren im Sinne der Vergaberichtlinien eingeleitet sein. Das wäre dann aber wiederum ein Fall zu vorgenanter Position 1.)!
2.2) Wenn jedoch kein marktverfügbares Produkt – z.B. ein verkehrszulassungsfähiger Predator – derzeit bzw. frühestens 2018 – verfügbar ist, ist auch keine Auswahlentscheidung möglich. Besten Falles könnte im Sinne der Vergaberichtlinien nur erneut ein Entwicklungsauftrag (wie beim T€uroHawk) außerhalb der Vergaberichtlinien freihändig vergeben werden. Aber auch das wäre wiederum ein Fall zu vorgenannter Position 1.)!
2.3) auch die weiteren Ausführungen des Sprechers des Verteidigungsministeriums „Eine solche Entscheidung ohne Beschluss des Bundestags würde allerdings keine bindende Wirkung entfalten, zumal darüber hinaus die Möglichkeit besteht, dass es nach der Wahl einen Wechsel im Amt des Verteidigungsministers gibt. Im Ministerium wies man darauf hin, dass der Minister das Thema dennoch nicht bis zur Bundestagswahl unbearbeitet lassen könne. Statt dessen müsse man den Markt sondieren und wolle sich nach Möglichkeit auch auf ein Modell festlegen“, sind m.M.n. nicht korrekt.
Regelmäßig gilt, ist ein Zuschlag bereits erteilt worden, ist damit bereits ein Vertrag geschlossen worden. Diese Entscheidung ist somit – ohne die Zustimmung des Begünstigten – nicht mehr aufhebbar (§ 114 II GWB). Aus diesem Grunde gibt es eine Vorinformationspflicht nach § 13 VgV. Auch hier wäre wiederum auf Position 1.) zu verweisen. TdM und das BMVg wollen doch wohl nicht etwa den Haushaltsausschuss und damit auch den Volkssouverän – wie damals von den Herren Scharping und Kujat beim T€uoHawk eingefädelt – erneut vergackeiern?
@Vtg-Amtmann
Die Suche nach einer Drohne wurde nach der Leasing Entscheidung der Heron 1 fortgesetzt. Die Heron 1 war nur für den Übergang gedacht, bis der Haus- und Hoflieferant so eine Drohne liefern konnte. TdM hatte auch mal die Entscheidung für das Ende des 3. Quartals 2012 angesetzt, daraus wurde dann Anfang 2013 , und jetzt das 3. Quartal 2013 BMVg Intern. Der Predator B wurde damals schon vom BMVg ausgewählt, gewonnen hat dann der Heron 1.
Die Amis würden uns natürlich lieben gerne Reaper verkaufen. Wenn FR 4 und DE 8 Reaper abnehmen würde, dann hätte man wieder ein Jahr volle Produktion gesichert. Das ganze dürfte wohl noch spannend bleiben…
@Ben:
Wenn man die Aussagen und Berichte aufmerksam liest, dann wird für mich klar:
Es wird kein Reaper gekauft werden. Man verlängert das Heron-Leasing und bewaffnet diese im Anschluss vielleicht noch. Gleichzeitig fördert man mit F&T eine europ. Lösung.
In der Gesamtschau vielleicht gar nicht so dumm.
Die Verlängerung des Heron 1 Leasing steht erst ab Frühling 2014 an. Davor steht höchsten der Kauf der geleasten Heron 1 in Diskussion. Die wird man nur unbewaffnet kaufen können. Das mit der Bewaffnung wird man wohl aus Kostengründen sein lassen. Das mit der Nachrüstung von „Sense & Avoid“ wird da ja auch kein Zuckerschlecken.
@Ben:
Einige Entscheidungen muss man trotzdem jetzt treffen, da im Haushalt Vorsorge zu treffen ist (geht im Frühjahr 2014 für Herbst 2014 nicht). Auch wenn man wohl grundsätzlich entschieden hat das Leasing nochmals (!) zu verlängern.
Das muss aber für den Haushalt 2014 berücksichtigt werden.
Ne bewaffnete Heron 1 kann man sich schon kaufen – wenn man Geld auf den Tisch legt.
Überlegungen hierzu gibt es ja auch in FRA (Harphang mit Viper).
Diese Wege lotet man wohl derzeit aus und will sich hausintern dieses Jahr festlegen.
Sense and avoid wird man da wohl nicht reinpacken – das hebt man sich wohl besser für FeMALE auf.
Ist doch so nicht ganz schlecht.
Das Waffensystem „Wirkmitteltragende Drohne“ kommt, mit oder ohne öffentliche Diskurs. Fragt sich nur wann? Diese Waffensysteme und ihre militärischen Vorteile sind ja als solche auch gar nicht das Problem, sondern vielmehr die klare sicherheitspolitische Begründung und die Bedingungen und Kontrollmechanismen, unter denen diese Waffen zur Anwendung gebracht werden sollen. Genau hierzu sollte TdM bitte schleunigst Konkreteres sagen, um den Diskurs zu entschärfen und zu versachlichen! TdM muß zudem bei diesem Diskurs auch die Courage aufbringen, sich klar von den Praktiken der USA und Israels abzugrenzen.
Deshalb und höchst aktuell stellt sich Frage „Hat Obama etwa die amerikanische Öffentlichkeit und die Welt über die weltweiten Drohneneinsätze belogen?“
Ja, wenn man den Berichten des drittgrößte Anbieters von Tageszeitungen auf dem US-Markt, der McClatchy-Newspaper–Gruppe vom 09. und12.04.2013 Glauben schenkt, der entsprechende Geheimdienstberichte vorliegen sollen.
Noch im September 2012 hatte Obama erklärt, daß sich die Drohnenangriffe ausschließlich gegen solche „einzelne, führende operative Vertreter al-Qaidas und mit dieser verbündete Kräfte“ richten, die an den Anschlägen vom 11. September beteiligt gewesen sind oder unmittelbar bevorstehende brutale Angriffe gegen US-Bürger oder US-Einrichtungen geplant und vorbereitet hätten. Obama: „Diese Bedrohung muss ernst sein und darf keineswegs nur angenommen werden, es muss sich um eine Situation handeln, in der es uns nicht möglich ist, die betreffende Person in Gewahrsam zu nehmen, bevor sie einen wie auch immer gearteten Anschlag gegen die USA vorbereitet und durchführt.“
Sorry, das sind keine militärischen Einsatzgrundsätze, schon gar nicht im Sinne des Humantitären Völkerrechts und der einer höher entwickelten Kulturgesellschaft zuzuschreibenden Ethik, sondern bestenfalls rechtlich, moralisch und ethisch haltlose Aufweichungen des Finalen Rettungsschusses gegen des Terrorismus Verdächtige „nach Wildwest-Manier“, was in Deutschland und/oder durch Deutsche schlichtweg rechtlich nicht zulässig ist.
Auch das in London ansässige „Büro für investigativen Journalismus“ berichtete, daß allein seit 2004 in Pakistan 2,627 bis 3,457 Personen durch US-Drohnen getötet worden seien, darunter 475 bis 900 Zivilisten.
(vgl. http://www.mcclatchydc.com/2013/04/12/188411/obama-urged-to-reveal-legal-linchpins.html und http://www.mcclatchydc.com/2013/04/09/188062/obamas-drone-war-kills-others.html)
In der Sache stimme ich zu, die Quelle allerdings ist mit Vorsicht zu genießen.
@Roman: Welche von den drei Quellen?
Laut SPON gibt es intensive Gespräche mit IAI bezüglich Heron-Kauf.
Die Luftwaffenführung beteiligt sich auch munter an der Arbeit des Bedarfsdeckers und ist nun angeblich auch für Heron.
Zeugt ja von professioneller Vorarbeit der Lw.
Der Heron 1 Vertrag geht noch bis ca. Oktober 2014. Die letzte Verlängerung über 2 Jahre hat etwa 75 Mio. € gekostet. http://augengeradeaus.net/2012/07/heron-bis-2014-verlangert/ Relativ gesehen, ist das nicht so viel. Spielen sicher auch Organisatorische Frage, wie z.B. ob weitere Soldaten an der Heron ausbilden zu lassen eine Rolle. Ein Systempreis der Reaper dürfte bei etwa 30 Mio liegen, der Heron TP liegt wohl dagegen bei 45 Mio €. Ein Update auf den Heron TP dürften die Kosten ordentlich nach oben treiben. Anstatt von immer größeren und teureren Drohnen zu träumen, sollte die Lw lieber Aufwachen, und mal darüber Nachdenken, was man nach Afghanistan mit den großen und teuren Drohnen den so alles noch machen könnte. Ich fürchte, das wird nicht viel sein. Bei den Drohnen sollte man lieber die Investitionen stark eingrenzen. Vor allem im Lichte des T€uroHawk Debakels.
Bei der Heron 1 ist die Frage, wie viel Gewicht man an den Außenlastträgern ran hängen kann. Für eine Minibömbchen da viel Geld zu investieren lohnt sich nicht. Wenn man die „Sense & Avoid“ Entwicklung von EMT & Co eh bezahlt, kann man die wenigsten noch einmal im Heron verwerten. Die EuroMALE wird doch ein Französisches „Sense & Avoid“ bekommen, auch wenn es doppelt Entwickelt werden muss. Da kennen die Franzosen keine Kompromisse.
@Ben, @Memoria: Wenn man die bewaffneten UAS im Sinne des KVR einsetzen will und nicht wie die Amerikaner und der CIA, sind AGM-114 Hellfire und GBU NN obsolet. Es langen z.B. 4x AGM-175 Griffin oder 4x 70 mm APKWS völlig aus. Die wiegen jeweils ca. 15 kg und 60 kg nebst Periphrie schleppt ein Heron „easy-going“ (*) (**). Für was war denn General Müllner in israel?
Die Karten für das Drohnenspiel haben doch TdM und StS SB längst „gezinkt“. Man sollte nur ehrlich sein, diese offen auf den Tisch legen, sich der Diskussion stellen und diese damit beherrschen sowie das Projekt T€uroHawk kompromisslos killen.
Hätte da einen Vorschlag für den Wahlkampf; neuer Slogan für das BMVg und für Paris (wer auch immer gemeint ist): „Wir kaufen keine US-Killerdrohnen, wir killen diese bereits in unserem Haushalt, egal ob bewaffnet oder nicht!“
(*) Das würde man selbst mit einer im „Schnellschuss“ um 2:1 vergrößerten EMT X-13 mit nur 2 Raketen schaffen sowie sehr viel Geld sparen und das Geld bliebe im eigenen „Haus bzw. Wirtschaftskreislauf“
(**) Eine zweite Möglichkeit wäre das bewährte System KZO mit „Ersatz-HAROP“. Den Job könnte eine seriennahe, abgespeckte und damit alsdann sehr schnell verfügbare EMT X-13 übernehmen, welche dann auch eine satte Menge an Sprengstoff als „Kamikazeflieger“ trägt. Kurzum, die Bundeswehr und das BMVg sollten sich technisch, ideologisch und argumentativ ganz schnell dem dubiosen Dunstkreis der US-Drohneneinsätze distanzieren und derart „Grün“ bis „Dunkelrot“ ihre Diskussionsbasis entziehen.
@Vtg-Amtmann
KZO entfällt – sie ist nicht Rover-Fähig bzw. m.W. nur nach enormen (Kosten-)Aufwand aufgrund des Frequenzsprungverfahrens. Ohne Rover-Feed (übertragenes Videobild aus Sicht des Flugobjekts) kein CAS in einem Stabilisierungseinsatz und leider auch nur ein begrenzter Nutzen für die Truppe im Feld als Aufklärungsmittel (Bediener im Lager erzählt Truppe draußen, was er auf dem Bildschirm sieht). Da merkt man halt, dass die KZO ursprünglich für die Artillerie entwickelt wurde. „Satte“ Mengen Sprengstoff will da m.E. auch keiner – die Ziele sind i.d.R. ungepanzerte Schützen. Kamikaze hat den extremen Nachteil, dass man ab dem Wirkeinsatz in der Operation ohne Auge am Himmel ist. Das macht Entscheidungsprozesse für den Führer vor Ort nicht einfacher und schränkt taktisch enorm ein.
Meiner Einschätzung nach sollte man die weitere politische Drohnendiskussion erst nach der Wahl führen. Vorher sehe ich keine Chance auf eine Versachlichung bzw. die Gefahr, dass es zum Wahlkampfthema mutiert.
@Ben
Warum lohnen sich kleine Wirkmittel nicht? Im Stabilisierungseinsatz ist möglichst klein und möglichst präzise die Maxime. Die asymmetrischen Ziele sind eh nicht gepanzert (sonst wären sie nicht asymmetrisch) und man möchte Kollateralschäde unbedingt vermeiden. Die eigene Truppe am Boden hat da – auch im Hinblick auf den Eigenschutz – ein echtes Interesse.
Müllners dauerndes anheizen der Drohnendiskussion dürften TdM inzwischen auf die Nerven gehen. Vor der Wahl wird es keine bewaffnete Drohne geben, und nach der Wahl dürfte wohl TdM kaum Verteidigungsminister bleiben. Neuer Minister, neues Spiel. Ob es dann unbedingt bewaffnete Drohnen gibt, ist ungewiss. Wenn es dumm kommt, wird noch die Heron 1 ersatzlos nach Afghanistan gestrichen.
“Ersatz-HAROP“ oder das Original bringen erstmal neue Probleme. Der Sprengstoff muss sicher gelagert und transportiert werden. Das Bergen ist auch aufwendiger, wenn kein Ziel gefunden wird.
Die Medien sind momentant in Sachen T€uroHawk ziemlich ruhig, aber es sollen Recherchen im Hintergrund zum “reibungslosen” Überführungsflug vom 20./21.07.2011 laufen. Und je nach Ergebnis dürfte es dann weitergehen, insgesamt mit dem Drohnenthema, ob das TdM „schmeckt“, oder auch nicht.
Auf Taggesschau.de vom 21.3.2013 stand ja auch:
„Die Bundeswehr wird auf absehbare Zeit weder neue Aufklärungs- noch Kampfdrohnen anschaffen: Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios gibt es für die Beschaffung von bewaffneten Drohnen keine ministerielle Vorlage. Aus den Regierungsfraktionen ist zu hören, dass es wenig Motivation gibt, daran irgendetwas zu ändern:“
Jede ministerielle Vorlage zum Kauf von Kampfdrohnen dürfte nach dem Anfertigen den nächsten Tag bei SpOn & Co. nachzulesen sein. Jede ministerielle Vorlage zu Einstellung des T€uroHawk dürfte am nächsten Tag bei EADS landen. Da wartet man nur auf Fehler, um die Regierung zu stellen. Irgendetwas Riskantes fasst TdM vor der Wahl nicht an. Dürfte wohl recht ruhig bleiben.
Das man eine Entscheidung über bewaffnete Drohnen oder EH im 3. Quartal noch treffen will, ist wohl auch mehr eine Schutzbehauptung, um die Lobby von der Industrie ruhig zu stellen.