Frankreich hat UN-Rückendeckung für Einsatz in Mali
Französische Soldaten bereiten sich in N’Djamena/Tschad auf den Einsatz in Mali vor (Foto: Französische Armee/EMA – dieses Bild habe ich schon mal verwendet; derzeit gibt es aber offensichtlich keine neueren)
Frankreich hat für seinen Militäreinsatz in Mali die Rückendeckung der Vereinten Nationen. Die Militäraktion sei im Einklang mit der UN-Resolution, die unter anderem eine internationale Streitmacht in dem westafrikanischen Land vorsehe, sagte UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon am Montagabend (Ortszeit) in New York:
The Secretary-General welcomes that bilateral partners are responding, at the request and with the consent of the government of Mali, to its call for assistance to counter the troubling push southward by armed and terrorist groups. Countries with capabilities to assist Mali are now providing assistance. The Secretary-General hopes these actions will help to arrest the latest offensive while efforts continue to fully implement Security Council Resolution 2085 (2012) aimed at the full restoration of Mali’s constitutional order and territorial integrity.
These latest events underscore the urgency of implementing all aspects of the resolution, including support to ECOWAS mediation efforts, the development of a consensual roadmap for the transition and provision of support to AFISMA and the Malian defence forces.
Darüber hinaus hat auch der UN-Sicherheitsrat sein Einverständnis mit der Operation Serval erklärt, wie Frankreichs UN-Botschafter nach einer Sitzung des Gremiums mitteilte:
French Ambassador Gerard Araud told reporters following a closed meeting of the Council, late on Monday, that he briefed the members in „total transparency“ about the latest developments in Mali and that „all the members of the Security Council expressed their support and their understanding of the French decision“ to launch the military intervention last Thursday to dislodge terrorist groups from the north of Mali.
„All the members of the Security Council have recognized that we were acting in perfect international legality, on the basis of the UN Charter and upon the request of the Malian authorities,“ he added.
Wo kein Kläger, da kein Richter …
Tatsächlich war die Rechtslage etwas schwammig. Eine Dezember Resolution des UNSC forderte das ein ausreichender militärischer Plan vorliegen und abgesegnet sein müßte bevor ein Eingriff zulässig war. (Das ging auf Bedenken der USA und Algeriens zurück.)
Als die Bombardierung begann lag anscheinend weder ein detaillierter Plan vor noch war er abgesegnet.
Aber gerade im UNSC nimmt man es nicht immer so genau mit dem Recht, insbesondere wenn ständige Mitglieder dieses mal wieder brechen. Das wird dann nachträglich eben mal über gebügelt.
@b
Wo lag hier denn bitte der Rechtsbruch vor?
Das Eingreifen der frz. Streitkräfte erfolgte auf ausdrückliches Ersuchen und in Abstimmung mit der malischen Regierung.
Den internationalen Rechtsbruch findet man bestimmt nicht. Höchstens auf nationaler Ebene, weil ein Staat in der Regel seine Bürger nicht ohne Gerichtsverfahren bombardieren (lassen) darf. Da aber der Ausnahmezustand wohl vorher ausgerufen wurde, scheint dies auch hinfällig zu sein.
Das finde ich SUPER :-D ! Jetzt ist der Einwand der „Linken“, dass der Einsatz der Franzosen völkerrechtswidrig erfolgt sei, definitiv als hirnlose Parole der SED-NO erttarnt worden!
Wo lag hier denn bitte der Rechtsbruch vor?
Es wurde anscheinend gegen einen einstimmigen UNSC Beschluß verstoßen.
Ban Ki Moon weist ja auch leise darauf hin: „while efforts continue to fully implement Security Council Resolution 2085 “ und „urgency of implementing all aspects of the resolution“.
Aber, wie gesagt, andere machen das auch und solange sich niemand darüber beschwert wird das eben so gehandhabt.
Das Eingreifen der frz. Streitkräfte erfolgte auf ausdrückliches Ersuchen und in Abstimmung mit der malischen Regierung.
Die Legalität des Interimpräsidenten in Mali, Traoré, wird dort heftig diskutiert. Der ist nicht gewählt sondern als Präsident per ECOWAS „Vermittlung“, (unterstützt von ECOWAS Sanktionen gegen Mali), eingesetzt worden und wird jetzt von den Franzosen „beschützt“.
Man kann sicher darüber streiten inwieweit ein solcher Präsident ausländische Truppen gegen letztendlich innenpolitische Gegner „legal“ anfordern kann.
@b | 15. Januar 2013 – 13:32
Den Verstoß mögen Sie mir bitte zeigen.
Und Ban Ki Moon bringt lediglich zum Ausdruck, dass das in der Resolution Angestrebte noch nicht erreicht ist.
Nichts großartig anderes machen doch die Iraner in Syrien. Das mag man auch „unschön“ empfinden, aber Völkerrechtswidrig ist der Einsatz per se nicht.
Nur zur Terminologie: „Brechen“ kann man nur Gesetze, während man das Völkerrecht „verletzt“. Manche Aktivisten sprechen von „Völkerrechtsbruch“ um den Eindruck zu erwecken, als sei das Völkerrecht bzw. seine Bestandteile eine Art Weltrecht, was es jedoch nicht ist. Real sind große Teile des Völkerrechts nichts weiter als relativ unverbindliche Absichtserklärungen.
Im Fall Malis dürfte die Situation so ähnlich sein wie in Afghanistan, und völkerrechtlich gibt es hier überhaupt kein Problem, die Legitimität des französischen Einsatzes zu begründen. Selbst wenn es diese Probleme gäbe, wäre dies vollkommen egal, da niemand mit ausreichend Macht sich daran stören würde, und auf den Faktor Macht kommt es bei allen politischen Fragen hauptsächlich an, Völkerrecht hin oder her.
@Interessierter | 15. Januar 2013 – 9:53
Zitat: „Wo lag hier denn bitte der Rechtsbruch vor?
Das Eingreifen der frz. Streitkräfte erfolgte auf ausdrückliches Ersuchen und in Abstimmung mit der malischen Regierung.“
Das Eingreifen der sowjetischen Streitkräfte erfolgte 1978 ebenfalls auf ausdrückliches Ersuchen und in Abstimmung mit der afghanischen Regierung. Die dann, wie man heute sagt, auf ihr eigenes Volk schießen ließ.
Darum haben die Russen heute auch keinerlei Einwände gegen den französischen Waffengang. Vielleicht werden sie ja bald von der syrischen Regierung um einen Waffengang in Syrien gebeten?
@Tom | 15. Januar 2013 – 13:52
Zitat: „Nichts großartig anderes machen doch die Iraner in Syrien. Das mag man auch “unschön” empfinden, aber Völkerrechtswidrig ist der Einsatz per se nicht.“
Mir war bis jetzt nicht bekannt, das der Iran in Syrien, auf Wunsch der syrischen Regierung, reguläre Streitkräfte einsetzt und mit Kampfflugzeugen die syrische Bevölkerung beschießt.