Petraeus-Affäre erreicht die NATO
ISAF-Kommandeur John R. Allen (rechts) bei einem Besuch im ISAF-REgionalkommando Ost im September (U.S. Air Force photo/Master Sgt. Michael O’Connor)
Und wenn man denkt, die Geschichte um den Ex-CIA-Direktor und Ex-ISAF-Kommandeur David Petraeus und seine außereheliche Affäre könne nicht abstruser werden…. kommt noch was Neues dazu. Jetzt scheint die etwas merkwürdige Geschichte um Generale und Frauen auf seinen Nachfolger als ISAF-Kommandeur, US-General John R. Allen, überzugreifen – und der ist als künftiger NATO-Oberbefehlshaber vorgesehen. Bislang.
Aus der Washington Post:
The FBI probe into the sex scandal that led to the resignation of CIA director David Petraeus has expanded to ensnare Gen. John R. Allen, the commander of U.S. and NATO troops in Afghanistan, the Pentagon announced early Tuesday.
According to a senior U.S. defense official, the FBI has uncovered between 20,000 and 30,000 pages of “potentially inappropriate” e-mails between Allen and Jill Kelley, a 37-year-old Tampa woman whose close friendship with Petraeus ultimately led to his downfall. Allen, a Marine, succeeded Petraeus as the top allied commander in Afghanistan in July 2011.
Ich dachte ja im ersten Moment, ich wäre auf der Satireseite The Onion gelandet…
20 bis 30 rpivate Sex-Emails jeden Tag über drei Jahre. F: Wie kann ein Kommandeur Zeit dafür haben ohne den Krieg zu verlieren? A: Er kann nicht.
Interessant ist die Rolle dieser Jill Kelley AKA Jill Khawam AKA Gilberte J. Kelley AKA Gigi Khawam AKA Gigi Kelley. Sie ist unbezahlte „social event planner“ im CENTCOM Hauptquartier in Tampa, Florida. Sie hatten den Email-Verkehr mit Gen. Allen und die Petraeus Geliebte Laura Broadwell bezichtigte sie Petraeus bei einer Veranstaltung unter dem Tisch etwas zu sehr an die Hose gegangen zu sein. Interessante Variante eines „social Events“. Bei diesen Bildern kann man sich das gut vorstellen.
Jill Kelley ist libanesischer Abstammung. Für welchen ausländischen Dienst arbeitet sie?
Allen als SACEUR kann man jetzt wohl abhaken.
Syrien-Israel Eskalation, kommt da noch was zu?
20.000 bis 30.000 Seiten? Allmählich verstehe ich was Petraeus mit „Winning hearts and minds“ und „Partnering“ meinte.
Und manche Leute in den USA glauben noch immer, daß Homosexuelle in der Truppe ein Problem wären. Haha! – http://andreasmoser.wordpress.com/2012/11/13/gays-in-the-us-military/
Da hat jemand den Begriff „embedded Journalist“ etwas zu wörtlich gemommen…
Irgendie verkommt das gerade zu einer Jerry Springer Show episode
Ich habe mal einen ähnlichen Fall miterlebt und habe die Reaktion der Amerikaner zunächst nicht nachvollziehen können. Ich hatte den Eindruck, daß man dort eine ungesunde Faszination bzgl. des Privatlebens von Soldaten pflegt. Man erklärte es mir dann so: Wer seine Frau betrüge, offenbare damit charakterliche Schwäche, und man könne ihm nicht mehr vertrauen, daß er sich z.B. gegenüber dem Dienstherrn oder gegenüber Untergebenen anständiger verhalten würde. Der Ehebrecher hätte das höchste Treueversprechen gebrochen, das man abgeben könne, und man müsse davon ausgehen, daß er andere Treueverhältnisse ebenso zu brechen bereit. Als besonders schwerwiegend empfand man Fälle, bei denen die Frau die Partnerin eines Kameraden war. Dann kam noch unkameradschaftliches Verhalten zu den Vorwürfen dazu, weil man auch noch die Ehe eines Kameraden zerstört habe. Das war zwar keine juristische Begründung, aber ethisch war das bei den Amerikanern, die ich erlebt habe Konsens, und ich konnte das nach dieser Beschreibung nachvollziehen.
Was vielleicht einige überraschen mag: Ehebruch ist, jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen, nach Artikel 134 des amerikanischen Militärstrafrechts (Uniform Code of Military Justice, USMJ) strafbar.
Normalerweise wird man wegen so etwas nicht mehr vor ein Kriegsgericht gestellt, aber wenn durch die Beziehung dienstliche Belange berührt sind, sieht es anders aus.
https://en.wikipedia.org/wiki/Uniform_Code_of_Military_Justice#The_General_Article_.28Article_134.29
Vielleicht noch ein kleiner Nachtrag, denn gerade jüngere Zeitgenossen können es kaum glauben:
Auch in Deutschland war bis 1969 der Ehebruch strafbar (nach § 172 StGB in der bis dahin gültigen Fassung).
Noch in den 70er Jahren wurde gegen Beamte, die geschieden wurden, und bei denen das Familiengericht festgestellt hatte, dass sie schuld am Scheitern der Ehe waren (z. B. Ehebruch), ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Nicht ohne Grund kennt das Soldatengesetzt (SG) in § 12
„Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.“
In der Regel wird „Einbruch in die Kameradenehe“ disziplinargerichtlich gewürdigt.
Das passt zwar nicht ganz auf die Causa, die hier diskutiert wird, aber das gilt es schon in Erinnerung zu rufen.
@ J. König:
Aktuell gibt es den Tatbestand „Einbruch in die Kameradenehe“ so nicht mehr, und er wird auch nicht mehr vom Truppendienstgericht gewürdigt, wie der für mich zuständige Rechtsberater /WDA mir mitteilte, als ich einen solchen Fall in meinem Verantwortungsbereich hatte.
Was ich leider sehr bedauere.
Auch von einer einfachen Disziplinarmaßnahme wurde mir abgeraten. Hat mich sehr überrascht.
@ O. Punkt
Ich dank für die klarstellende Erläuterung.
@O.Punkt
Soweit mir bekannt wird das nur noch verfolgt sofern „Dienstliche Wissen oder Tätigkeit“ genutzt wurde um „den Einbruch“ zu machen. Beispiel KomChef nimmt Kontakt mit Ehefrau unterstelltem Soldaten auf, erzählt Märchen was der so im Einsatz treibt und so weiter.
Ist das noch aktuell?
@Fred
Nach meinem Kenntnisstand immer noch ja. Zumindest ist das derzeit die Lehrmeinung der RB und Rechtslehrer :)
@Fred:
Ja, dies wird mal wohl so allgemein befürworten können. Allerdings wird man in so einem Falle nicht auf §12SG (Kameradschaft) aufbauen, wie seinerzeit im Fall des Einbruchs in die Kameradenehe. Vielmehr wird die Argumentationskette im Wesentlichen auf §10SG (Pflichten des Vorgesetzten) abstellen. Denn ohne Zweifel, ist eine solche Maßnahme nicht geeignet um das Vertrauensverhältnis zu wahren, dass einem Vorgesetzten obliegt.
@ b
Defintiv ein Ansatz den man gründlichst prüfen sollte.
Demnach würden wir hier über weit mehr sprechen als „nur“ über ehrloses Verhalten.
Was Mr. Allen angeht… Man hat im Einsatz ja nichts zu tun, ne…
@ Orontes
Die von Ihnen geschilderte Einstellung teile ich voll und ganz und ich bin
weder Amerikaner noch religiös. Sie werden definitiv recht wenige Deutsche finden,
die das überhaupt stört. Und das ist ein Indiz dafür, dass es in den USA offenbar gelungen ist, einen fundamentalen Wert zu erhalten, welcher hier erodiert,
was wir an O. Punkts Statement unfassbarerweise auf eine Institution übertragen können, in der Ehre und Integrität absolute Basics sind / sein sollten.
Hier würde man dann eher mit „Privatsache“ ankommen. Zum Teil ist das sogar richtig, aber es gehört trotzdem verurteilt.
Echt der Hammer, wie sich die hohe Achtung eines Mannes innerhalb weniger Tage in das absolute Gegenteil verkehren kann. So schnell fallen nur wenige.
Die ganze Geschichte wird von Tag zu Tag bizarrer.
Jetzt wird berichtet, dass der FBI-Agent, an den sich Jill Kelley (die Frau, mit der General Allen einen umfangreichen romantischen Email-Austausch pflegte) wegen der bedrohlichen Emails der Petraeus-(Ex-)Geliebten gewandt hatte, seinerseits Frau Kelley Fotos von sich schickte, auf denen er kein Hemd anhat. Der FBI-Mann wurde deswegen vom Dienst suspendiert.
Irgendwie scheinen bei den Amerikanern derzeit die Hormone vollkommen verrückt zu spielen.
Das alles ist einfach unfassbar. Punkt.
Ich kann Orontes Argument nachvollziehen.
Persönlich finde ich diesen Maßstab aber etwas blauäugig/unrealistisch.
Und wenn man sich anschaut wie der Umgang im US-Militär mit häuslicher Gewalt ist (ist verbreitet und wird totgeschwiegen), dann finde ich ihn schlicht scheinheilig. Oder verstößt die etwa nicht noch eklatanter gegen das geleistete Treueversprechen?
Zu General Allen:
Irgendwie bleibt bei einer Schwurbelphrase wie „möglicherweise unangemessen“ ein sehr schaler Beigeschmack. Hat viel von Hexenjagd, liefert aber keinerlei ernsthafte Information. Cui bono?
PS.: Hätte ich einen Biographen, und würde der mir Seiten zur Vorlage schicken, und ich die auch nur mit einem Reply von wenigen Worten beantworten, dann kämen da auch ruckzug tausende von Seiten zusammen. Selbst dieser pobelige Post ist schon fast ne halbe Din-A4-Seite, und das ohne dass irgendwelche Zitate, Vorher-Mails oder Quellen mitgeschickt werden.
Naja man hat schein bar schon Angst da er Aussagen will
Interessant ist übrigens, wie Petraeus und Frau Broadwell ihre Email-Kommunikation abwickelten: Es gibt (gab…) einen Account bei Gmail, für welchen beide über die Zugangsdaten verfügten. Anstatt sich nun Emails zuzusenden, luden sie ihre Botschaften jeweils als Entwurf auf diesen Account hoch.
Es ist bekannt, dass z. B. auch al-Qaeda diese Methode nutzte, bei welcher man zumindest vermeidet, dass unverschlüsselte Mails von Server zu Server übermittelt werden (das wechselseitige Hochladen bei Gmail geht nämlich mit https, was einigermaßen sicher ist).
Der CIA-Chef hat sich also durchaus Gedanken gemacht…
@ O. Punkt | 13. November 2012 – 13:22
Ich glaube Ihnen, das vorweg. Aber ich kenne es auch anders, auch heute noch und wenn auch in diesen beiden Fällen (Einbruch in die Kameradenehe eines Kameraden/ einmal in die einer Kameradin) keine gerichtliche Disziplinarmaßnahme verhängt wurde, der Maßnahme selbst durch die Gemaßregelten nicht widersprochen wurde.
Ich kenne beide Argumentationsseiten. Sowohl die, welche annimmt, dass dies nicht mehr zeitgemäß sei, als auch die, welche argumentiert, dass a) das Grundgesetz die Ehe besonders schützt und am Art. 6 GG, sowie §§ 1353, 1565, 1566 BGB kommt man auch im Jahr 2012 nicht vorbei und dass b) gerade der Einbruch in die Kameradenehe während eines Auslandsaufenthaltes des Betreffenden eine nicht ignorierbare Handlung darstellt.
(eine Diskussion bietet: Lutze, Christian: „Sexuelle Beziehungen in der Truppe“, in: NZWehrr 2007, Heft 5 … einfach in die google Adressleiste kopieren … zwar aus dem Jahre 2007, aber an den höchstrichterlichen Auffassungen hat sich mE bisher nicht viel geändert, und er widmet sich auch der Frage nach den eingetragenen Lebenspartnerschaften…in beiden interessant: die Betrachtung des §17 SG )
@ Niklas | 14. November 2012 – 19:19
[…]Und das ist ein Indiz dafür, dass es in den USA offenbar gelungen ist, einen fundamentalen Wert zu erhalten, welcher hier erodiert,[…]
Ich selbst wählte ein konservatives Lebensmodell (sprich: bin als bekennender evangelischer Christ mit einer bekennenden Katholikin katholisch verheiratet), dennoch halte ich Ihre Wortwahl für unangemessen.
Meine Meinung ist: Das Privatleben einer Kameradin bzw. eines Kameraden ist tabu. Auch wenn es nach wie vor geboten scheint, die Lebensumstände seiner unterstellten Kameraden und -/innen, gerade bzgl. von Problemen, zu kennen (aus Fürsorge- und Kameradschaftsgründen), so verbietet sich mE eine Kommentierung, solange es sich um legale Angelegenheiten handelt. Wir sind ein freies Land. Die Grundrechte unserer Soldatinnen und Soldaten, die ja eine gewisse Einschränkung erfahren wie auch erfahren müssen, sind eingeschränkt genug. Sie an Hand von Geschmacksfragen weiter einzuschränken, halte ich für unangemessen.
Oder anders: Die Zeiten, wo ein Kommandeur sich nicht in einem einschlägigem Etablisment (egal welcher Coleur) aufhalten darf aus „Vorbildgründen“ erscheinen mir vorbei. Was er nicht dort darf: strafbare Handlungen begehen. Gesellschaftliche Gepflogenheiten? Diplomatische Gepflogenheiten? Nein. Wer sich an Recht und Gesetz hält, muss zwar evtl. mit moralischem Gegenwind rechnen (und muss damit leben), darf aber wie jeder andere auch sich unter den Schutz unseres Rechts stellen.
Zurück zu den US-Generälen:
Ich halte es mehr noch für eher ehrabschneidend jemanden an Hand seines Emailoutputs zu unterstellen, er wäre nur halb bei der Sache. Man schaue bitte in die Vita dieser beiden Männer und nenne mir ein deutsches (!) -us-amerikaner mögen das anders bewerten, was mir aber egal ist- Argument, was es rechtfertigen soll, behaupten zu dürfen und zu können, dass diese beiden Männer in ihrer spärlichen freien Zeit:
a) keinen legalen Cybersex zu einer Frau unterhalten dürfen,
b) ihre Truppe vernachlässigten, weil sie einem außerehelichem Amusement nachgingen.
@ all: Ich will nicht sagen, dass man mir folgen muss und bin nicht zuletzt deshalb durchaus offen für eine Gegenargumentation.
@ Andreas Moser | 13. November 2012 – 10:55
Und manche Leute in den USA glauben noch immer, daß Homosexuelle in der Truppe ein Problem wären.
Es mag sein, dass die us-amerikanische Zivilgesellschaft sich hier empört gibt. Aus deutscher Sicht -auch und vor allem aus offizieller- verbietet sich mE eine Kommentierung, die Homosexuelle mit heterosexuellen „Fremdgehern“ auszuspielen gedenkt, um dies dann als Anti-US-Amusement aufzubereiten.
@sachlicher
Chapeau!
Amerika – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten! Yep, ist so. Trotzdem fragt der Kriminalist erst mal: “ Cui bono?“
Mich überrascht die Plötzlichkeit, mit der dieser Sturm losbricht. Ist vielleicht Kenneth Starr reaktiviert worden? Demokraten und ihnen zugerechnetes Leitungspersonal gehört zu seinen Lieblingsspeisen
@ Iltis
Cui bono? Wieso? Es geht noch um persönliches Fehlverhalten und noch nicht um ein ausgemachtes Verbrechen. Wem es genutzt hat ist einfach. Seiner Libido.
@ sachlicher
Hmm. Bei der „Privatsache“ habe ich mich auf die Generäle bezogen, das ist eventuell nicht ganz rausgekommen und um diese geht es nun ja auch.
Natürlich haben Sie Recht, das Privatleben eines jeden ist eben privat.
Ich will auch gar nicht der Obermoralist sein oder einem Altgedienten an die Gurgel.
Aber:
Es ist doch völlig egal über welchen Beruf wir sprechen (beim Soldaten oder anderen Staatsdienern verstärkt sich dieser Effekt aber zweifelsohne), es wird von einem immer erwartet, dass man sich mal ein bisschen zusammenreißt und sich benimmt.
Wenn man das nicht tut, hat das immer Auswirkungen auf seine Außenwirkung und / oder auf die Außenwirkung seines Arbeitgebers oder Souveräns.
Welches Bild entsteht denn bei einem Mitarbeiter, über den bekannt ist, dass er ein Ehebrecher ist oder dass er sich in Bordellen rumtreibt? Bis auf ein paar Versicherer werden da wenige Leute drauf abfahren, weil so ein Mensch einfach sofort unzuverlässig und amoralisch wirkt. Niemand riskiert wegen so jemandem Geld zu verlieren.
Wenn ich also ein hochdekorierter General bin, wird ein besonders hoher Anspruch an meine Charaktereigenschaften gestellt. Wenn ich diesen Anforderungen in Teilen überhaupt nicht gerecht werde (wir sprechen hier nicht von Leistungen) und dadurch den Ruf meines Landes schädige, dann brauch ich mich nicht zu wundern, wenn das einigen Menschen nicht schmeckt.
Mir könnte es völlig wurscht sein, was ein Amerikaner macht, aber ich sehe das als tolles Beispiel. Und so schön Liberalität in vielen Bereichen auch ist, wir sollten immer gucken, wo wir nicht etwas übertreten.
@Niklas: Daß es für den Herrn Petraeus um seine Libido ging ist schon klar, meine Frage bezog auf die Nutznießer des Skandals. Wer profitiert von der Offenlegung andrer Leute Privatleben?
@ Iltis
Achso, war spät. :) Es profitiert niemand den wir momentan benennen können.
b | 13. November 2012 – 8:33
20 bis 30 rpivate Sex-Emails jeden Tag über drei Jahre. F: Wie kann ein Kommandeur Zeit dafür haben ohne den Krieg zu verlieren? A: Er kann nicht.
Wenn Sie es nicht können, so what? Und nun ja, schon ein wenig schade für Sie…
Jill Kelley ist libanesischer Abstammung. Für welchen ausländischen Dienst arbeitet sie?
Ich habe nachgefragt: Sie arbeitet für keinen.
@ Niklas | 14. November 2012 – 23:26
Ist das wirklich das Verhalten selbst oder nicht doch eher der Verlust dessen, was wir als Goldene Regel von Jesus Christus (andere Religionen mögen das Äquivalent hier einsetzen) und als weitere Ausführung von diversen Philosophen kennen?