Neubürger für Wilhelmshaven
Die Stadt Wilhelmshaven kann sich auf viele Neubürger freuen: Der Marinestandort wird mit mehr als 8.500 Dienstposten künftig der größte Stationierungsort der Bundeswehr. Und viele dieser Soldaten werden künftig ihren Hauptwohnsitz in Wilhelmshaven haben, dort wählen und Steuergeld in die Gemeindekasse spülen …
Dass das so werden könnte und vermutlich wird, liegt an der Neufassung des Meldegesetzes, die an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Feinheiten vieler rechtlicher Bestimmungen außerhalb meines Bereichs habe ich, hoffentlich verständlich, nicht im Blick – und deshalb bin ich auch erst vor kurzem durch Kommentare hier im Blog darauf gestoßen, dass die geplante Änderung des Meldegesetzes Auswirkungen auf viele Soldaten haben dürfte. Worum es geht, erklärt eine (heutige) Pressemitteilung des Reservistenverbandes:
Der Reservistenverband wehrt sich vehement gegen den Änderungsentwurf zum neuen Bundesmeldegesetz, das am Donnerstag verabschiedet werden soll. Entgegen ursprünglicher Pläne, den melderechtlichen Unsinn der Vergangenheit zu beenden, sieht der aktuelle Entwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens weiterhin eine Meldepflicht für unverheiratete Soldaten vor. Betroffene Soldaten, die aus Rücksicht auf Familie und Kinder regelmäßig pendeln, müssten ihren ersten Wohnsitz an ihrem Dienstort anmelden, wenn sie dort länger als sechs Monate stationiert sind.
„Die neue Bundeswehr will modern und familienfreundlich sein. Dem widerspricht der jetzt vorliegende Änderungsentwurf“, sagt der Präsident des Reservistenverbandes, Roderich Kiesewetter MdB. „Hier verbaut man sich eine wichtige Chance, die Attraktivität des Soldatenberufes zu steigern.“ Mit dem neuen Entwurf dränge man die betroffenen Soldaten dazu, ihren Lebensmittelpunkt immer wieder zu verlegen – ohne Rücksicht auf berufstätige Frauen und schulpflichtige Kinder, die auf ein stabiles Wohnumfeld angewiesen sind.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), lässt derzeit durch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages prüfen, ob die angestrebte Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen politische Grundsätze verstößt. Königshaus findet es „verfassungsrechtlich bedenklich“, wenn ein Bürger daran gehindert werde, dort sein Wahlrecht auszuüben, wo er seinen Lebensmittelpunkt sehe.
„Der neue Gesetzesentwurf wird der Lebenswelt der aktiven Soldaten nicht gerecht“, sagt Kiesewetter. „Denn die Neuausrichtung der Bundeswehr wird die Welle der Versetzungen noch weiter verstärken. Immer mehr Soldaten werden zwischen ihrem Dienst- und ihrem Wohnort pendeln. Die Bundeswehr entwickelt sich zur Pendlerarmee.“
Ursprünglich sollte das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens alle Berufs- und Zeitsoldaten von der Meldepflicht befreien, solange diese in einer dienstlich gestellten Gemeinschaftsunterkunft leben und bereits eine Wohnung im Inland haben. Damit wären die betroffenen Soldaten von einer Ummeldung des Wohnsitzes sowie einer Zweitwohnungssteuer befreit gewesen. Gegen diesen Gesetzesentwurf sprach sich im November letzten Jahres jedoch der Bundesrat aus. Anschließend wurde der nun vorliegende Änderungsentwurf vorgelegt.
Kiesewetter rechnet damit, dass im Herbst dieses Jahres in den parlamentarischen Gremien das Melderecht für Soldaten noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand kommt. Dies haben ihm verantwortliche Regierungsabgeordnete aus dem Innenausschuss zugesichert.
Nun sollten Abgeordnete auch aus dem Verteidigungsausschuss (der oben genannte Reservistenverbandspräsident ist zwar CDU-Abgeordneter, aber nicht im Verteidigungsausschuss) das vielleicht gesehen haben. Und vielleicht hatten sie ihre Reserven bereits in den Gefechten mit den Kollegen aus dem Innenausschuss um das Reformbegleitgesetz verbraucht – ich höre, dass es da, fraktionsunabhängig, wohl heftige Auseinandersetzungen gegeben haben soll.
Wie auch immer: Öffentlich hat das bislang keine Wellen geschlagen, aber: wie auch. Wer wusste denn außerhalb eines kleinen Expertenkreises bislang davon? Ein, zwei Tage vor der Verabschiedung lässt sich da wenig ändern.
(Die dazu aufgelaufenen Kommentare aus einem anderen Thread verschiebe ich hierher.)
Das neue Bundesmeldegesetz, über das der
Bundestag am Donnerstag entscheiden soll ist ein weiterer Schritt die Attraktivität des Soldatenberfes zu verhindern. Mit dem Gesetz wären
unverheiratete (auch geschiedenen mit Kindern die nicht im eigenen Haushalt leben)Soldaten verpflichtet, ihren ersten Wohnsitz an ihrem Dienstort
anzumelden. Im Falle eines Marinesoldaten auf einem Schiff wäre dies der
Heimathafen. Somit dürfte dieser Soldat nicht dort wählen, wo sein
Lebensmittelpunkt ist.
Wer das möchte sollte es auch politisch vor den Soldaten verantworten.
Wir.Dienen.Deutschland …….
und werden vom Parlament zunehmend im Stich gelassen. Das macht den Dienst als FWDL nicht begehrenswerter.
So wird Mobilität und Attraktivität verhindert und werden Familien zerstört!
Der Wille etwas für die Soldaten (auch FWDL) über das Notwendige hinaus zu tun ist nicht vorhanden. Der Wehrbeauftragte beschreibt es an einem Beispiel für diesen „melderechtlichen Unsinn“: „Ein Soldat der sein Haus in Hamburg hat, sich dort politisch engagieren möchte und auf einmal in Wilhelmshaven oder Munster wählen muss, weil er dort unter der Woche seinen Dienst tut, hat wenig Verständnis dafür, dass er an seinem eigentlichen privaten Lebensmittelpunkt auch noch Zweitwohnungssteuer zahlen muss.“ „Sollte das Melderecht in der derzeit vorliegenden Form beschlossen werden, wäre es eine vertane Chance, die Attraktivität des Soldatenberufes zu steigern“, sagte Königshaus in der „Welt“.
Es muss wohl in Zukunft heißen
„Nur.Wir.Dienen.Deutschland“
und für die Politik:
„Wir.Verdienen.An.Deutschland.“
@Elahan, auch wenn jetzt gleich wieder jemand annimmt , ich sei Pfarrer und/oder aus den 50er Jahren….
Schon mal ueber die Probleme kleiner Komunen nachgegedacht, die ja nun auffgrund der gewollten Dislozierung in der Flaeche die Infrastruktur stellen muessen , fuer Steuerzahler, die das ganze an 5 von 7 Tagen der Woche nutzen, aber aus privaten Gruenden ihren ersten Wohnsitz woanders haben (wollen)….
Die persoenliche Betroffenheit ist verstaendlich, die mancherorts uebliche 2. Wohnsitzsteuer ist im uebrigen genauso humorlos, wenn man vom Arbeitgeber regelmaessig versetzt wird und versucht, seiner Familie zumindestens in den Jahren in denen Kinder stabile Verhaeltnisse in der Schule brauchen, etwas Halt zu geben. Aber irgendjemanand muss am Ende aller Tage bezahlen
die Komunen haben 133 Mrd. Euro (Welt v. 26.6.)
„Vor der Stadt Wilhelmshaven türmt sich bis 2015 ein Schuldenberg in Höhe von 226,5 Millionen Euro auf.“ WHV OB bei Podiusmdiskussion mit Schuelern im letzten Jahr…
…… Glauben Sie wirklich, der Stadtkaemmerer von Hamburg verzichtet zugunsten WHV auf seinen (An)teil (5/7 oder 7/7) vom Steuerkuchen?
@Soenke
Wobei WHV nun noch ein ganz anderes Problem der Überalterung und des „Wegsterbens der Alten“ hat. Daher kommt die hauptsächliche Reduzierung der Einwohnerzahl dieser Stadt.
Nein ich kann sehr gut verstehen, was @Elahan sagt.
Und entschuldigung, aber jetzt muss ich mal etwas grundsätzlich werden.
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Entstehen für die Allgemeinheit aufgrund der paar Soldaten in diesem Land entsprechende Belastungen die eine Einschränkung des Satz 1 begründen würden?
Es wird zum Problem der (armen ledigen, und somit der gewünschte Idealfall) Soldaten gemacht, dass sie keinerlei Unterstützung erfahren?
Oder andersrum: Ich baue mir dort eine Heimat auf, wo ich mich wohl fühle, wo ich für mich und meine Familie eine Zukunft sehe.
Bislang sind Verheirate von diesem Mist in Ansätzen ausgenommen (bis dann die drölfte Versetzung kommt mit Zusage Umzugskostenvergütung UKV anstatt Trennungsgeld. Denn auch dort greifen weiterhin uralte Vorschriften).
Und auch dabei gilt: Ich lasse mich dort nieder, wo sich der Partner um die Hauptlast zu Hause kümmern kann. Wo die helfenden Hände (bspw. Großeltern) keine 500km einfache Fahrt entfernt sind. Wo der PArtner einer vernünftigen Arbeit nachgehen kann (denn von dem Gehalt kann eine Familie mit einem Ernährer nun echt keine großen Sprünge machen).
Nur weil meine Frau regelmäßig quer durch die ganze Republik reisen darf, werden Kind und ich ganz bestimmt nicht hinterher ziehen. Wenn ich bei dem Verein geblieben wäre, würde es noch katastrophaler aussehen. Unsere Freunde von denen viele beide bei dem Verein sind können ein Lied davon singen.
Denn auch Soldaten wollen
a) stabile Verhältnisse (die Sönke Mararens ja auch erwähnt hat), dazu zählt auch ein gewisses soziales Umfeld (Nachbarn, Kollegen usw.), von Freunden und Familie rede ich noch gar nicht.
und mal ein spezielles Thema:
b) einen Arbeitgeber der diese manchmal spezielle Situation für den Partner (Einsatzrealität und auch Dienstzeiten) einsieht und mir als Daheimbleibenden die entsprechende Bewegungsfreiheit zusteht. Meiner tut das zum Glück für uns.
Nun mag dies etwas durch meine persönliche Sicht gepägt sein und die Schwerpunkte liegen mitunter anders, aber auf a) können wir uns glaube ich hier alle einigen. Und das unabhängig von der persönlichen Situation.
Nachtrag:
Entschuldigung, aber es war mir irgendwie gerade ein inneres Bedürfnis dieses mal loszuwerden. Auch wenn es etwas OT wurde.
@Elahan
Ich verstehe das Problem nicht!
Das ist doch auch bisher schon so…
@Koffer
Nein das ist nicht so!
Der unverheiratete Soldat hat seinen Wohnsitz dort wo sein Standort ist, das kann auch der Zweitwohnsitz sein. Der Hauptwohnsitz ist dort wo der Soldat seinen Lebensmittelpunkt hat und der muss mit dem Dienstort nicht übereinstimmen.
In der Summe haben Kommunen doch einen Vorteil durch einen Bw-Standort und wer behauptet, dass Soldaten die im Einzugsbereich des Standorteswohnen am Standort wohnen liegt falsch. Gerade Soldaten die heute keine Bw Wohnung mehr bekommen ziehen in die Nähe des Standortes aber nicht in ihn. Unverheiratet zu sein heißt nicht keine Familie zu haben und wie in vielen Fällen können heute auch Eltern zu den zu betreuenden Personen am Lebensmittelpunkt gehören. Welcher Soldat ist den an 5 Tagen in der Woche übers Jahr an seinem Standort? Wer kümmert sich um die Wohnung wenn man im Einsatz ist? Wer kümmert sich um die Post bei Abwesenheit? Bei vielen Dingen im Alltag ist es heute Nötig Verwandte und Bekannte zur Unterstützung zu haben! Der Dienstherr hat seine Fürsorge in den letzten 30 Jahren dermaßen eingeschränkt, dass es für viele notwendig ist einen Festenwohnsitz zu haben der nicht am Standort ist. Man muss die Lebenswirklichkeit endlich wahrnehmen und sich auf die Menschen einstellen sonst verliert man sie und gewinnt erst recht keine neuen. Jetzt die Armen Kommunen als Vorwand für die Diätenerhöhung der Bürgermeister zu nehmen ist eine Sauerei. Die verdienen durch die Soldaten und deren Einkäufe vor Ort ausreichend und bekommen für alle Mitnutzung durch den Bund eine Entschädigung!
„§ 9 Bürgerliches Gesetzbuch Wohnsitz eines Soldaten
(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können.“
Dieses Gesetz wird geändert, denn ein Wohnsitz kann auch ein Nebenwohnsitz sein und dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Das war der Entwurf des Bundesmeldegesetz!
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/MeldFortG.pdf?__blob=publicationFile
@elahan
Der von Ihnen gepostete Entwurf lässt aber eine Wahlfreiheit zu bzw. Löst die Verbindlichkeit des Wohnsitzes durch ein Wahlrecht ab?
@ Elahan
Volle Zustimmung, wenn dies so kommt, dass der unverheiratete Soldat seinen Erstwohnsitz am Standort nehmen muss, ist dies de facto eine Gehaltskürzung.
Angenommen der unverheiratete Soldat hatte bisher seinen Lebensmittelpunkt in HH und pendelt nach Wilhelsmhaven dann sind das wöchentlich 2 x 220 zu fahrende Kilometer. Dafür beantragt er Werbungskosten in seiner Einkommenssteuer / seinem Lohnsteuerjahresausgleich von 45 Wochen a 220 Entfernungskilomenter mal 0,30 Euro sind 2970 Euro Werbungskosten. Bei einem Spitzensteuersatz von ca. 30 – 33 % bedeutet dies ca. 1000 Euro Steuererstattung, die wegfallen.
Dabei ist es jetzt völlig unerheblich welche Kommune den Einkommenssteueranteil des Soldaten kassiert !
Der Soldat hat durch diese Reform des Bundesmeldegesetz eine Einschränkung seiner Grundrechte (Freizügigkeit des Wohnortes), die nicht durch seinen Status als Soldat bedingt sind (dies wäre die Kasernenwohnpflicht). Meiner Meinung nach Verfassungswidrig !
Ergo eine weitere Verschlechterung der Attraktivität des Soldatenberufes.
Wir.dienen.Deutschland verkommt immer mehr zu
Wie.dämlich.(ist) Deutschland ?
Nach mE ist der Satz „Die Bundeswehr entwickelt sich zur Pendlerarmee.“ so nicht richtig. Die Bundeswehr ist längst eine Pendlerarmee.
@Soenke:
zum Thema Infrastruktur und Kommunen:
ich habe einige Zeit an kleinen Standorten verbracht und eigentlich nie den Eindruck gehabt, Kommunen ‚müssten‘ für die Soldaten Infrastruktur vorhalten. Eigentlich habe ich immer eher den umgekehrten Effekt gesehen:
– Kommunen, welche Sporteinrichtungen nutzen, die es sonst am Ort nicht gäbe (und eine Truppe die sich eher nach den Nutzungsplänen der Gemeinde richten muss, denn selbst Sport zu machen)
– bessere Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote, denn die erschafft in der Regel nicht die Kommune, sondern das Spiel von Angebot und Nachfrage… die Kommune gewinnt nur an der gestiegenen Nachfrage
Ich kenne es ehrlich gesagt gar nicht anders, als dass unverheiratete Soldaten ihren Erstwohnsitz dort anmelden mussten, wo sie stationiert waren.
Ich erinnere mich noch gut, wie die Gemeinde Neubiberg schon vor 11 Jahren jeden neuen Jahrgang im Studentenbereich einrücken und den Erst(!)wohnsitz in Neubiberg anmelden ließ. Es gab sogar einen Fall, wo ein Kamerad mit Wohneigentum ohne dessen Kenntnis bzw. Einverständnis von Amts wegen umgemeldet wurde, was zu heftigem Ärger führte.
@Sönke Marahrens | 26. Juni 2012 – 19:05 – und alle anderen die eine Originalquelle für die Änderung des Entwurfes suchen:
Einfach in die Bundesratsdrucksache 542/1/11 (http://www.bundesrat.de/cln_117/SharedDocs/Drucksachen/2011/0501-600/524-1-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/524-1-11.pdf) schauen – das ist die angenommene Änderungsliste des BR zum (bereits verlinkten) Gesetzentwurf. Dort findet sich in der Nr. 17 (S. 10) die Streichung der Meldepflichtbefreiung von Soldaten samt Begründung.
Der zivilrechtliche Wohnsitz nach § 9 BGB ist melderechtlich irrelevant.
Das geltende Melderecht sieht mit § 15 Abs. 1 Nr. 2 MRRG bzw. den entsprechenden Landesmeldegesetzen eine Ausnahme von der Meldepflicht vor, wenn der Soldat für nicht länger als 6 Monate eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht (und für eine Wohnung im Inland gemeldet ist). Entfällt diese Ausnahme durch längeren Aufenthalt, so führt dies nicht zur zwangsläufigen Pflicht, den Erstwohnsitz am Standort anzumelden, sondern zur Anwendung des allgemeinen Melderechts, so wie ihm jeder andere Bürger auch unterfällt. D.h. dass am Ort des tatsächlichen Lebensmittelpunktes der Hauptwohnsitz und ansonsten etwaige Nebenwohnsitze anzumelden sind. Für viele ledige Soldaten, wenn sie nun mal fünf von sieben Tagen am Ort der Stationierung verbringen, bedeutet das natürlich die Anmeldung des Hws am Stationierungsort und einen ggf. steuerpflichtigen Nws. Insbesondere für Marinesoldaten ist hingegen die umgekehrte Konstellation verwaltungsrechtlich zu begründen, da am Standort nicht gelebt wird, auch nicht dienstlich. Man kann sich streiten, ob die Abgrenzung ledig/verheiratet noch zeitgemäß ist, aber die Diskussion kann man auch über Art. 6 Abs. 1 GG führen. Die Unterscheidung schafft die erforderliche Rechtssicherheit.
Der Entwurf des MeldFortG ändert daran nichts wesentlich, vielmehr entfällt die 6-Monats-Frist.
Das kann man als „vertane Chance“ begreifen, den Soldatenberuf attraktiver zu gestalten, aber ich vermag es weder als sachwidrig noch als ungerecht zu erkennen.
@Elahan
„Der unverheiratete Soldat hat seinen Wohnsitz dort wo sein Standort ist, das kann auch der Zweitwohnsitz sein. Der Hauptwohnsitz ist dort wo der Soldat seinen Lebensmittelpunkt hat und der muss mit dem Dienstort nicht übereinstimmen.“
Das ist richtig und dennoch ohne belang.
Denn nach ständiger Rechtsprechung ist bei Soldaten (ohne Familie) grundsätzlich davon auszugehen, dass diese den Hauptwohnsitz am Dienstort haben (da 5/7) und nur in BEGRÜNDETEN Ausnahmefällen weichen die Verwaltungsgerichte (zumindest die bayrischen) davon ab.
Denkbare Nachweise für einen anderweitigen Lebensmittelpunkt können z.B. durch Fahrtenbücher, Vereinsmitgliedschaften etc. etc. erbracht werden.
Aber Ausgangspunkt des Ermessens ist der Dienstort (ausgenommen Verheiratete und Wehrpflichtige und unter bestimmten Umständen Marineangehörige).
Das das häufig anders gehandhabt ändert nichts an der Rechtslage.
Und woher weiß ich das? Weil die Gemeinde Neubiberg diese Fragen vor einigen Jahren ganz konsequent auch durch Gerichte hat lösen lassen…
@Soenke Marahrens
Tut mir Leid. Schon als ich Ihre ersten Sätze Ihres ersten Posts gelesen habe, kam in mir der Drang hoch Sie auf folgendes hinzuweisen:
Die Soldaten, die nur über der Woche in irgendwelchen Kaffs – mir tut auch Leid das so deutlich zu sagen, aber die Bw ist nunmal hauptsächlich in irgendwelchen ländlichen, außerhalb jeglicher Perspektiven, vor sich hinlebenden dörflichen Städtchen präsent – leben, um dann pünktlich freitagmittags nach Hause – ja nach Hause, da wo man sich „zu Hause“ fühlt und es als sein „zu Hause“ definiert und nicht da wo der Dienstherr einen hinschickt, das ist nämlich kein „zu Hause“ – abzureisen, tun schon wirklich genug für die dortigen Kommunen und Städchenkassen.
Tut mir Leid, dass ich so einen Monstersatz gebastelt habe. Schon meine Deutschlehrerin in der 9. Klasse meinte, ich mache zu viele Fehler und sollte gefälligst einfacherere Sätze formulieren.
Was meinen sie wo die meisten Soldaten ihren Lohn prozentual am höchsten liegen lassen?
Ich sag es Ihnen: am Dienstort!
Das „zu Hause“ ist nicht da, wo man die meiste Zeit ist, sondern da wo man seine Wurzeln hat! Wurzeln lassen sich nicht leicht umpflanzen!
Achja, mir tut so einiges Leid in diesen Tagen.
-Invisible
Immer ruhig bleiben:
1. @Georg – Hauptwohnsitz nicht mit dem steuerrechtlich bedeutsamen Lebensmittelpunkt verwechseln, Zitat aus LStR 2005:
„…Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet. “
2. @ Alle: Gesetzentwurf bis zum Ende lesen, dort findet sich die Antwort der Bundesregierung auf die Änderungswünsche des Bundesrates, Zitat aus Drucksache 17/7746, MeldFortG:
Zu Nummer 16 (Artikel 1 – § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG)
Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu.
Die vorgeschlagene Streichung des § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG würde dem mit dem Gesetz angestrebten Zweck der Vereinfachung des Melderechts zuwiderlaufen.
Nach der vorherrschenden Rechtslage in den Ländern müs- sen sich Vollzugsbeamte der Landespolizei, wenn sie eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereit- gestellte Unterkunft beziehen und im Inland für eine Woh- nung gemeldet sind, nicht an ihrem Standort anmelden. Diese Regelung wurde durch § 27 Absatz 1 Nummer 6 BMG aufgegriffen. Die Situation von in Gemeinschaftsun- terkünften untergebrachten Vollzugsbeamten der Bundespo- lizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten ist mit dieser Fallge- staltung vergleichbar. Deshalb wird die bisherige Regelung auch auf diese Personengruppen erstreckt. Bei Aufenthalten unter sechs Monaten ist dies auch bisher schon gesetzlich vorgesehen.Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeit- soldaten, die am Standort eine Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft beziehen oder nicht bereits für eine inländische Wohnung gemeldet sind, haben sich am Standort anzumelden.
Die geplante Neuregelung bringt Erleichterungen für den betroffenen Personenkreis mit sich. Sie ist zudem sachge- recht, denn Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Be- rufs- und Zeitsoldaten, die am Standort lediglich eine Ge- meinschaftsunterkunft beziehen und für eine andere Woh- nung im Inland gemeldet sind, haben ihren Lebensmittel- punkt typischerweise in der anderen Gemeinde. Der Pass- und Personalausweisbehörde des Standortes ist es auf Grundlage des § 8 Absatz 4 PAuswG und § 19 Absatz 4 PassG möglich, auch den nicht dort gemeldeten Polizisten und Soldaten auf Antrag einen Personalausweis oder Pass auszustellen.“
Das ist meines Wissens der aktuelle Stand, die Anmeldepflicht stammt aus der Feder des Bundesrates im Zuge des normalen Gesetzgebungsverfahrens und findet sich nicht im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung. Der durch den Bundesrat verlangten Änderung hat die Bundesregierung nicht entsprochen, daher wird im Bundestag erstmal keine Anmeldepflicht von unverheirateten Soldaten beschlossen werden (HOFFE ICH), so ist zumindest der aktuelle Stand.
Also, war zwar etwas länger, aber dafür ausführlich.
So langsam freue Ich mich von Tag zu Tag mehr auf meinen BFD… Und eigentlich muss Ich mich fragen, ob es nicht langsam Zeit wird auszuwandern…
Der Dienstherr, dessen Legislative so „grosszügige“ und soldatenfreundliche Regeln erlässt, wird bestimmt dafür sorgen, dass sich die Soldaten Zuhause fühlen, denn schließlich:
– richten sie sich ja am Dienstort eine Wohnung ein ( die sie für teuer Geld (Courtage, Kaution, Mobiliar) am zivilen Wohnungsmarkt beschafft haben)
– pendeln an den Wochenenden auf eigene Kosten nach Hause ( weil sie „nur“ die UKV-Zusage haben)
– und dürfen diese Heimfahrten jetzt nichtmal mehr steuerlich geltend machen (weil sich ja jetzt am DO der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt befinden)
In der nächsten Legislaturperiode wird dann die deutschlandweite Zweitwohnungssteuer eingeführt, um die am „lebenswirklichen“ Lebensmittelpunkt behaltene Wohnung steuerlich auch noch ansetzen zu können…
Liebe Parlamentarier,
Macht es uns und euch doch nicht so schwer….wie wäre es
So langsam freue Ich mich von Tag zu Tag mehr auf meinen BFD… Und eigentlich muss Ich mich fragen, ob es nicht langsam Zeit wird auszuwandern…
Der Dienstherr, dessen Legislative so „grosszügige“ und soldatenfreundliche Regeln erlässt, wird bestimmt dafür sorgen, dass sich die Soldaten Zuhause fühlen, denn schließlich:
– richten sie sich ja am Dienstort eine Wohnung ein ( sie für teuer Geld (Courtage, Kaution, Mobiliar) am zivilen Wohnungsmarkt beschafft haben die )
– pendeln an den Wochenenden auf eigene Kosten nach Hause ( weil sie „nur“ die UKV-Zusage haben)
– und dürfen diese Heimfahrten jetzt nichtmal mehr steuerlich geltend machen (weil sich ja jetzt am DO der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt befinden)
In der nächsten Legislaturperiode wird dann die deutschlandweite Zweitwohnungssteuer eingeführt, um die am „lebenswirklichen“ Lebensmittelpunkt behaltene Wohnung steuerlich auch noch ansetzen zu können…
Liebe Parlamentarier,
Macht es uns und euch doch nicht so schwer….wie wäre es mit folgendem Maßnahmenkatalog (dann können wie uns diese Salami-Taktik sparen):
1. Ab sofort schlafen alle Soldaten wieder in der Kaserne ( 30-Mann Schlafräume, alte Inst-Hallen (wir haben eh‘ keine Fahrzeuge mehr…), oder jeder Mann in seinem Zelt.
2. Der Wochendausgang sowie das tragen privater Kleidung wird untersagt,
3. Alle Betreuungseinrichtungen werden mit sofortiger Wirkung geschlossen,
4. Das Privat-KfZ wird ab Dienstantritt oliv foliert und ab sofort zum Dienst-Kfz
Und jetzt kommt der Clou:
Als Gegenleistung bekommt der Soldat ab sofort jede Woche 50 EUR Taschengeld, aber kein Gehalt / keinen Sold mehr….für was auch … Der Staat kommt seiner Alimentationspflicht doch durch Naturalien nach…um Gegenzug erhöhen wir die Diäten der MdB, die B-Besoldung und senken den Spitzensteuersatz, wäre das in eurem sinne, verehrte Parlamentäre??!
Wenn das so weiter geht, möchte Ich vom Dienstherr eine bunte Kappe mit Glöckchen dran; denn wenn er mich schon zum Deppen macht, möchte Ich auch so aussehen…
Ich bitte die Tippfehler (bedingt durch meine Smartphone-Tastatur) zu entschuldigen…
Kleiner Hinweis. Das ist alles nichts Neues! Schon 2003 ging mir das mit einer Versetzung aus Hamburg nach Wilhelmshaven an Bord genau so wie dem hier [Link aus bekannten Gründen entfernt. T.W.] geschilderten Protagonisten. Allerdings war Hamburg damals so lehning, in diesem Fall auf die Zweitwohnungssteuer zu verzichten……..
[Wenn die verlinkte Geschichte von Bedeutung ist, bitte einfach kurz zusammenfassen. Wie schon mehrfach erläutert, finden hier Links zu deutschen Printmedien nicht statt. T.W.]
@Interessierter
Und Sie glauben im Zivilleben ist alles besser?
Vielleicht werden Sie sich eines Tags noch umschauen und feststellen, dass der Dinstherr im Vergleich doch nicht so schlecht ist…
@all
Ich bin ja kein Freund der Welt, aber der von @Z25 gepostete Link hat den richtigen Duktus. Denn er zeigt ganz gut, dass mit der neuen Regelung NICHTS anders wird. ALLERDINGS die Politik eine Chance verpasst hat etwas zu verbessern.
Nebenbei: das Argumemt der großen Garnisonen bzgl. der zu schaffenden Infrastruktur ist aus meiner Sicht durchaus valide. Aber das könnte man ja durch eine Zweitwohnsteuer lösen, die für Pendler vom der WBV gezählt wird (quasi als Teil der trennungsbedingten Sonderkosten…).
@Koffer
Das gute alte Argument…Draussen ist auch nicht alles besser….
Meiner Meinung nach sind solche Sprüche nur Ausflüchte. Bitte nicht persönlich nehmen ;)
Es kommt halt darauf an wo man landet. Und was man daraus macht.
Ich kann Ihnen sagen, es hat alles seine Vor- und Nachteile. Es hängt alles von den Entscheidungen ab, die ich treffe. Und diese muss ich dann aber auch konsequent verfolgen
Aber eines habe ich mittlerweile: Es ist für mich aufgrund der besseren Personalführung meines Arbeitgebers/Geschäftsführung und Unternehmensleitung um einiges planbarer und vorhersehbarer geworden. Und auf unsere! Belange wird anders eingegangen. Es gleicht sich alles aus.
Aber das ist eine Frage der Einstellung und des Durchsetzens der eigenen Interessen und Lebensvorstellung.
Philosophisch bei einer Tasse Bier in der Messe (‚tschuldigung, OHG)… ;)
Zum Thema Garnisonsstädte: Ihren Punkt kann ich so unterstützen.
Trotzdem habe ich meine Zweifel ob für die Partner, die ebenfalls einer guten und qualifizierten Beschäftigung nachgehen, diese adäquat an solchen Standorten darzustellen wäre. Denn auch das sind Realitäten die weiter vielfach negiert werden.
Da ja oben beim Reservistenverband nur von berufstätigen Frauen die Rede ist nehme ich den Ball auf und stelle fest:
Soldatenfrau = Heimchen am Herd mit ab und an mal 400€ an der Kasse bei Schlecker o.ä.
Das ist glaube ich schon lange nicht mehr die Lebenswirklichkeit der Partner von Soldaten.
Mal ein Nachtrag zum Thema, auch bereits in Ländern z.B. Bayern ist das Meldegesetz bereits entsprechend geändert.
Aufgrund desswen werden bereits Soldaten verpflichtet sich mit dem Hauptwohnsitz nach Bayern umzumelden.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-MeldeGBY2006rahmen&doc.part=X
Wenn ich von gesetzlicher Verpflichtung spreche, dann meine ich Mahnungen und Ordnungsstrafen.
@ L.Lustig
Wenn ich aber nicht in Bayern wohnen will, weil ich ja meinen Lebensmittelpunkt bspw. in HH habe, helfen auch nur die Gerichte weiter.
Der nächste Sargnagel für die Attraktivität dieses Berufs.
Damit wird also noch die politische Betätigung in der Heimat erschwert. Ich habe da meine Zweifel, ob dies vor dem BVerfG bestehen wird.
Aber in einer Armee, in welcher man für Post aus dem Einsatz an die Daheimgebliebenen auch noch zahlen muss, wundert einen nichts mehr…
Bedenklich. Nicht nur wegen der Einzelregelung und ihren Folgen. Sondern vielmehr wegen der Tatsache, dass sich hier nun dankenswerterweise der Wehrbeauftragte und der Reservistenverband einschalten müssen, um das Thema hochzubringen.
Ist das BMVg in juristischen Fragen wirklich so überfordert, um hier die Folgen rechtzeitig ein- und abzuschätzen? Oder gar mal vorausschauend eine Gestaltung auf den Tisch zu legen, um dann im normalen Wechselspiel der Kräfte ein Resultat zu verhandeln? So was kann doch nicht erst Stunden vor der parlamentarischen Behandlung im Gesetzespaket hochkommen, berät denn da der Verteidigungsausschuss nicht frühzeitig mit? Vielleicht liegt es ja auch daran, dass der beschauliche Verwaltungsapparat des BMVg das Problem gar nicht zu verstehen vermag – denn viele davon halten ja schon einen Umzug von Meckenheim nach Rheinbach für eine Zumutung und begründend für einen „Migrationshintergrund“…
Wie auch immer : Fachkreise sind aufgeregt, es wird hektisch beraten und man wird auch jemanden finden, der da was verpennt hat. Ob der es war, ist eher nachrangig.
Aber nochmals: es beweist sich, dass gewisse Institutionen wie der Wehrbeauftragte (und hier sogar der Reservistenverband) nicht verzichtbar sind. Weil die, die die Verantwortung tragen, versagen.
99,9% alle
Wir sind eben Perfektionisten und das auch oder vor allem beim Blödsinn. 1986 war ich für immerhin 6 Monate in Flensburg stationiert und musste dort den Zweitwohnsitz anmelden. Kein Problem, der Spieß hatte die nötigen Formulare und wir konnten brav und artig unserer Bürgerpflicht nachkommen. Schlappe 15 Jahre später bekam ich Post aus Flensburg und wurde befragt ob ich diesen Wohnsitz denn noch habe. Erstaunlich wieviel Mühe die sich gegeben haben. Sehr wahrscheinlich saß eine Praktikantin oder Auszubildene vor kilometerhohen Stapeln von Zweitwohnsitzinhabern und widmete sich dieser ehrenvollen Aufgabe. Der Staat sorgt stets selbst dafür, dass ihm die Arbeit nicht ausgeht. Letztlich kommen viele Behörden ohne den Bürger aus und beschäftigen prima mit sich selbst. So wird es jetzt auch wieder sein. Man könnte aber auch sagen, solange das unsere Sorgen sind, ist alles gut.
@ Mitwisser
Zitat:“Vielleicht liegt es ja auch daran, dass der beschauliche Verwaltungsapparat des BMVg das Problem gar nicht zu verstehen vermag – denn viele davon halten ja schon einen Umzug von Meckenheim nach Rheinbach für eine Zumutung und begründend für einen “Migrationshintergrund”…“
Genau so ist es ! Nachdem die rechtlichen Angelegenheiten der Soldaten von Beamten im BMVg und im BMI federführend bearbeitet werden, kommen solche Konstruktionen heraus. Das die Gemeinden Geld brauchen ist klar, dies kann aber nicht auf Kosten der dort stationierten Soldaten gehen.
Die Versetzungshinderungsgründe aufgrund von kommunalen Mandaten sind vor einigen Jahren deutlich eingeschränkt worden. Mit dieser Reform, wäre ein kommunales Mandat am Lebensmittelpunkt (Zweitwohnsitz) gar nicht mehr möglich. Hoffentlich wird diese Gesetzesänderung gestoppt, bzw. in der Form wie von den Ländern beabsichtigt. nicht realisiert.
Wo leben wir denn eigentlich, wenn eine Verwaltungbehörde festlegen kann, wo ich zu wohnen habe und wo zu leben?
Wenn es überhaupt noch eines Beweises bedurft hätte, daß unsere politische Führung längst jeden Überblick über die Millionen konkurrierender und einander widersprechender Vorschriften verloren hat – hier ist er.
Davon, daß die Anwendung des gesunden Menschenverstandes heute schon fast ein Grund für die Einweisung in die geschlossene Abteilung ist, mal ganz abgesehen
Ich finde es gut wenn man solche Dinge konsequent zu Ende denkt. Was macht eigentlich der Angehörige der Handelsschifffahrt? Formal kann sein Lebensmittelpunkt, ja wohl nicht an seinem Wohnort sein. In der Regel ausgeflaggt, wäre dieser z.B. Nassau/Bahamas. Ein reizvoller erster Wohnsitz aber da müssen unsere Juristen möglicherweise noch nacharbeiten. Ebenfalls gilt dies doch wohl für LKW-Fahrer die die meiste Zeit nicht an ihrem gefühlten Heimatort verbringen. Auch andere Berufsgruppen betrifft das. Also Einzelfallprüfung der genauen Lebensumstände! Das ist aber, mit dem ohnehin knappen Personal, nicht zu machen. Ggf. könnte eine neue Behörde Abhilfe schaffen oder die durch die Reform entlassenen Soldaten und Beamten übernehmen dies, in einer Auffanggesellschaft, selbst. Der erlauchte Kreis der Blogger kommt bestimmt noch auf viel bessere Ideen.
„Ein Befehl, sich mit Hauptwohnsitz in einem Standort zu melden hat keinen dienstlichen Zweck und ist somit nicht bindend! Vorgesetzte können unterstellte Soldaten im Rahmen der Fürsorge darauf hinweisen, dass diese sich unter bestimmten Voraussetzungen (Lebensmittelpunkt) in der Gemeinde aufgrund des gültigen Meldegesetzes, sich mit Hauptwohnsitz zu melden haben. Aussschlaggebend ist nicht die hauptsächlich verbrachte Zeit, sondern der Lebensmittelpunkt. Auch ist es unerheblich, ob ein Soldat kasernenpflichtig ist, dieser kann seinen Lebensmittelpunkt auch woanders haben! Weiter ist es ein Dienstvergehen und Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, kasernenpflichtige Soldaten an die Gemeinde zu melden. Ausschlaggebend für die mil. Dienststelle ist das Bundesmeldegesetz und nicht die Landesmeldegesetze! Auch nicht durch die von der Gemeinde beauftragen Rechtsanwälte beeindrucken lassen, sondern sich im Bedarf einen Anwalt nehmen. Ein Hauptwohnsitz an der Dienststelle kann evtl. Fahrkosten zum Lebensmittelpunkt in Frage stellen, somit kann dies finanzielle Einbußen bedeuten……… Eine Begründung durch Amtshilfe müsste schwer nachvollziehbar sein. Dies wäre dann möglich, wenn die Gemeinde im Speziellen, einen bestimmten Soldaten befragen möchte. Die Einheit darf aber nicht bei der Ermittlung aufgrund Verdachtsfälle Amtshilfe leisten, da dies kein typischer Bundeswehrauftrag ist. Das eigene Kfz muss seit ein paar Monaten immer am Hauptwohnsitz angemeldet sein!“
http://www.gutefrage.net/frage/meldepflicht-von-soldaten-die-kaserne-als-erstwohnsitz
Es hat schon eine andere Dimension, wenn Geschiedene mit Kindern die pendelnverpflichtet werden ihren Hauptwohnsitz am Standort zu melden, wenn sie ihre Zweitwohnung die sie im Nachbarort des Standortes bezogen haben und ihr Lebensmittelpunkt und die Familie 600km weit entfernt ist.
Oft wird auf die Gemeinschaftsunterkunft verwiesen, in der der Soldat ja am Dienstort untergebracht ist.
Soweit ich die Bundeswehr kenne stehen bei Weitem nicht genügend Pendlerunterkünfte zur Verfügung, meistens ist man gezwungen, sich eine private Wohnung zu mieten. Mit allem Spaß, den das so mit sich bringt.
Wenn der Dienstherr möchte, dass seine Soldaten pendeln, soll er verdammt nochmal dafür sorgen, dass das auch möglich ist.
Und hierfür reicht es nicht, aus „Kulanz“ das Trennungsgeld länger zu zahlen. Hierfür muss Infrastruktur geschaffen werden, ähnlich den „married quarters “ oder „bachelor quarters“.
Die Meldegesetze und insbesondere die TG-Verordnung sind Dinosaurier aus einer anderen Zeit.
Stelle ich jedem Pendler eine vernünftige(!!) Bleibe kostenlos oder maximal zu den Kosten der Nebenkosten zur Verfügung, und zwar garantiert, kann ich mir den ganzen Krempel sparen und habe halbwegs motivierte Leute vor Ort.
Denn es wäre doch mal interessant zu wissen, wie viele Milliarden Euro der Bund an Reisebeihilfen, Mietkostenzuschuss und TG jährlich zahlt.
Kann mir keiner erzählen, dass man davon keine Unterkünfte zur Verfügung stellen könnte.
@Elahan
Gute Frage als Quelle zu nehmen ist doch recht fragwürdig auch wenn die Antwort ganz gut geschrieben ist.
Nach kurzer Recherche steht das Bundesmeldegesetz nicht über den Landesgesetzen sondern löst dieses komplett ab sofern es mal in Kraft tritt.
Die aktuelle und geplante Gesetzeslage ist zwar unschön aber trotz allem gültig.
Auch ich musste das schon kennen lernen, als man mir in Bayern einen Zweitwohnsitz versagte und den Erstwohnsitz wollte. Ich habe den Wohnsitz am Ende über mehrer Jahre garnicht gemeldet und gut wars. Ist eine Owi die in vergleichbaren Fällen mit 500 € zu buche schlägt. Nicht schön aber riskierbar. Den Dienstherr hat es nicht interessiert, den interessiert nur sein SAP Datenbestand.
@ Oberleutnant
Ist das wahr ???
@all
NOCHMALS
Das neue Gesetz ändert nicht! Es hält lediglich auf Bumdesebene das fest, was durch die Länder bisher auch schon so war.
Der Punkt hier ist nicht, dass es schlechter wird, sondern das die Länder einen Versich verhindert haben unsere Situation zu verbessern.
@Elahan
Es gibt hierzu eine stehende Recjtprechung und eine Erlasslage die Ihre Position widerlegt!
Ich persönlich bin zwar durchäßet Meinung, dass Sie einige gute Punkte ansprechen, aber die derzeitige Rechtslage gibt da (leider) so nicht her!
@NMWC
Ich stimme Ihnen vollkommen zu!
Es liegt an jedem selbst was er aus sich (drinnen wie draußen) macht!!!
Was mich stört, sind Soldaten die alles (drinnen) schlecht reden und von dem „zivilen“ Paradies schwärmen!
Servus,
Auswirkungen?
Keine?
Lebensmittelpunkt kann immernoch der 2. Wohnsitz sein, weshalb – wie bei mir zzt auch – Pendelkosten angegeben werden können.
Mein 1. Wohnsitz ist d. Standort, 2. Wohnsitz ist der Lebensmittelpunkt. Pendelkosten abzugsfähig: ja…. Nachweis: Vereine / Freundin u.s.w.
Ihr werdet sowieso idR als SaZ keine dienstl. Unterkunft erhalten, da ihr die Altersgrenze zur Bereitstellung einer dienstl. Unterkunft überschreitet (25). D.W.: Selbst wenn dies mgl. sein sollte: Mal ganz ehrlich….. Wer will schon seine gesamte Dienstzeit als SaZ in einer Gemeinschaftsunterkunft leben? D.h.: Es werden sowieso 2 Wohnsitze gemeldet.
Problematisch ist einzig d. Wählen, da dieses am 1. Wohnsitz stattfindet und nicht am Lebensmittelpunkt.
Ggf. könnte man hier das etwas auflockern, sodass der SaZ wählen kann, wo er wählen möchte. Bsp. Wahlrecht hat d. Bürger da, wo sein 1. Wohnsitz ist. Sollte er begründeter Weise kenntlich machen, dass sein Lebensmittelpunkt ungleich dem 1. Wohnsitz ist, so darf er wählen, ob er das Wahlrecht am 1. Wohnsitz od. am Lebensmittelpunkt ausüben möchte.
Denn den Ländern und Kommunen ist es meist egal, wo ihr wählt…. Die wollen primär die monetären Vorteile (verständlich!!!)
weiteres mgl. Problem: Bundesfreiwilligendienst. Diesen könnte man ruhig exkludieren von Zwang zur Erstwohnsitzwahl….
Besten Gruß
Es ist richtig so. Denn die Stadt Wilhelmshaven sowie die Landkreise FRI, WTM und BRA stellen schließlich auch die Infrastruktur bereit die die Soldatinnen und Soldaten und auch die Arbeitnehmer und Beamten in der Kommune nutzen. Und das ist nicht nur hier so sondern in allen großen Bundeswehrstandorten. Denn der Bund lässt die Kommunen im Regen stehen!!
@Alle
Nocheinmal, die Länder haben versucht die „Verbesserung“ für Soldaten zu verhindern,
ABER DIE BUNDESREGIERUNG BETSEHT AUF DIESER REGELUNG UND LEHNT ÄNDERUNGSWUNSCH DES BUNDESRATES AB !!!!!!!!!
Das heißt, dass im Bundestag über die für Soldaten, BuFDi, Polizei „bessere“ Lösung beraten und abgestimmt wird.
@Fred
Nicht die Quelle ist entscheidend sondern die Sichtweise! T.W. Ist ja auch nicht mit allen von uns einverstanden und das ist gut so!
@Koffer
Das ist nicht meine Meinung sondern ein Zitat und dieses bringt eine Sichtweise in die Diskussion, ob richtig oder falsch können wir ja dann im Ergebnis sehen!
Die Gesetzesänderung ist ein Entwurf kann und wird sich noch ändern, ob für die Soldaten zum Vorteil, werden wir ja sehen! Erst mal Trommeln sonst geht es in jedem Fall unter und die Ersten reagieren ja auch schon!
@Bwler
welche Infrastruktur nehmen die Soldaten in Anspruch wenn sie im Nachbarort des Standortes leben und die Infra der Dienstorte wird durch die Bw mehr als bezahlt warum sonst jammern sie denn, wenn die Bw ihre Standorte schließt? Hoffentlich merkt man sich diese Sandorte im BMVg für die nächste Schließungsrunde!
@Bwler: Die pendelnden Soldaten nutzen Infrastruktur ja nicht kostenlos.
Abgesehen von Sportanlagen (häufig innerhalb der Kasernen), Straßen und Restaurants / Kneipen wird wohl eher wenig genutzt. Und alles oben genannte wird auch noch vom Einzelnen bezahlt. Also ist das Argument schonmal falsch.
Vielmehr bringen diese Pendler Kaufkraft in Gegenden, wo sonst niemand tot über den Zaun hängen möchte. Auch wenn es nur von Montag bis Freitag ist…
Auch tagesschau.de widmet sich dem Thema und hat auch gleich ein paar stinksaure Unions-Politiker zu Aussagen bewegen können….
http://www.tagesschau.de/inland/stationierung100.html
Wie ist das eigentlich, wenn ich als kinderloser Single an den Standort X in der Gemeinde X versetzt werde und mir meine Wohnung (sei es aufgrund Wohnungsmangel, Attraktivität, …) in der 10km entfernten Nachbargemeinde Y nehme? Muss ich mich dann sowohl in X als auch in Y anmelden?
@Pizzajoe
Gute Frage!
Denn bisher war das ja kein Problem (7/7) Tage zu Hause, damit konnte man jederzeit (auch als Junggeselle) den Lebensmittelpunkt nachweisen.
Wenn es aber nicht mehr nach Lebensmittelpunkt, sondern lediglich nach Stationierung gehen sollte, dann wäre hier ja in der Tat ein (in diesem Fall ja absolut sinnloser) Doppelwohnsitz notwendig…
?!
Da nützt ja dann auch kein Telearbeitsplatz :-)
Es entwickelt sich für die Betroffenen (z.B. geschiedene und ledige Trennungsgeldempfänger) zu einer unglaublichen Gehaltskürzung.
Der Änderungsantrag zum Soldaten-freundlichen Gesetzesantrag der Bundesregierung wird heute Abend durchs Parlament gewunken. Die Rathauspolitiker Grindel und Beck haben das schön an allen Verteidigungspolitikern vorbei eingespielt.
Das Argument Infrastruktur der Standortkommunen ist absurd. Was nutzt denn der Soldat, der auf der Fregatte stationiert ist, in Wilhelmshaven? Wenn er einmal vor Ort ist konsumiert er fleißig. Sonst nutzt er die BUNDesstraße oder den Zug der BUNDESbahn, um möglichst schnell aus der Stadt zu kommen. Welche Infrastruktur stellen denn die Kommunen für den Großarbeitgeber Bw zur Verfügung? Eine kommunale Buslinie zur Kaserne gibt es in Wilhelmshaven bis heute nicht.
Wenn es den Herren Rathauspolitikern um die finanzielle Ausstattung der Kommunen gegangen wäre, hätte man das locker über den kommunalen Finanzausgleich regeln können. Nun verstetigt man die Einnahmen der Kommunen zugunsten realer Gehaltseinbußen der Soldatinnen und Soldaten und beraubt Bügern das Wahlrecht in ihrer eigentlichen Heimat. Auch der Zugang zu kommunalen Leistungen am Lebensmittelpunkt (KITA, Schule etc.) ist oft an den Erstwohnsitz gekoppelt.
Ich habe den Eindruck, dass vielen die Dimension dieses Einschnitts gar nicht bewußt ist. Bei der Größenordnung der Unverheirateten und Geschiedenen Soldaten geht es sicher um deutlich mehr als 50.000 Soldaten.
Es wird spanned zu zusehen, ob die Gegener der Regelung zu Ihren markigen Worten stehen werden.
Da der Bundesrat jedoch dem Gesetz zustimmen muss, ist die anstehende Entscheidung des Bundestages nur eine „Meinung“.
Das letzte Wort ist (leider) noch nicht gesprochen.
Linke Tasche, rechte Tasche und ständig werden die Soldaten gemolken und dann behauptet der Minister und Kauder man habe mit den geleisteten Verpflichtungen, die aus dem Beamtenbereich übertragen wurden, genug für die Soldaten getan! Man muss schauen was in der Summe bleibt und da steht, gerade für die Mobilen unter uns, ein deutliches Minus.