Facebook, Google plus, Slideshare, LinkedIn: Einmal Bundeswehr mit alles
Wer mal so richtig bei der Bundeswehr alle möglichen Social Media nutzen will, kann sich hier austoben: Die Bundeswehr ruft zur Diskussion über eine neue, genau genommen überhaupt erst mal Veteranenpolitik auf. Und geführt werden soll die Debatte auf Facebook, die Infos gibts über Slideshare, und auf Google plus oder LinkedIn kann man sie teilen. Nur Twitter haben die merkwürdigerweise bisher vergessen.
Und Pinterest auch ;-)
Twitter würde vermutlich jeden Freigabeprozess torpedieren – oder so laufen, wie das Twitterinterview mit der NASA-Sonde :
http://www.youdaz.com/2012/03/23/interview-mit-einer-raumsonde/
Die intensive Diskussion und Auseinandersetzung mit Einzelthemen im Kontext Bundeswehr in den Social Medias einfordern, den eigenen Mitarbeitern aber den Verzicht auf die Teilhabe an Social Medias und den dahinterliegenden Prozessen untersagen, dass ist zumindest mal Konzeptlosigkeit, wenn nicht sogar Strategielosigkeit.
„Aus Fürsorge rät die Bundeswehr ihren Soldaten davon ab, Social Media für Meinungsäußerungen aus dem dienstlichen Umfeld heraus zu nutzen.“
„Diskutieren Sie mit uns auf Facebook über Veteranenpolitik.“ Ich glaube ja inzwischen, das ist Absicht der Bundeswehr, um möglichst viel Aufmerksamkeit zu bekommen. Dass dabei eine Empfehlung existiert, die diejenigen, denen am ehesten der Veteranenstatus zukommen wird, von der Diskussion systematisch ausschließt, nennt man wohl Kollateralschaden.
@Sascha
…das nennt man internal mainstreaming ;-)
Natürlich hat auch ein Soldat als Bürger ein Recht auf Meinung, aber doch nur politisch korrekt !!! Denn nur was semantisch – als dienstherrliche ‚holy language‘ vorgegeben ist – ist politisch korrekt.
Nach 41 Soldatendientjahren grübele ich letztlich darüber nach, ob ich mit Blick auf meine political and military lords and masters nicht in der gleichen Lage bin wie mein Papa anno 1938.
Es gilt wie immer: denken, drücken, sprechen.
Die Bundeswehr sorgt sich um die Kameraden, die immer alles sofort posten müssen. Interessierte Kreise scannen die diversen Social Media-Portale. Und wenn dann der Auslandseinsatz erwähnt wird, gefährdet man die Sicherheit seiner Wohnung und auch die eigene Sicherheit. Beispiele ließen sich genügend weitere finden.
Somit möchte die BW nur, dass die Soldaten keine irgendwie relevanten Informationen über Social Media gestreut werden. Aber da hilft dann, siehe Anfang!
@ klabautermann
Ich lege meine 35 Dienstjahre darauf und sage: „Ja, so ist es !“
Ich befürchte jedoch, dass wir damit wie jeder andere Angestellte / Mitarbeiter in einem Unternehmen öffentlich Loyalität mit der Unternehmensführung demonstrieren müssen. Das Problem ist jedoch die vorhandene Schizophrenie zur der Rolle als „Staatsbürger in Uniform“. Als Staatsbürger sehe ich z.B. keinen „lupenreinen“ Demokraten im Kreml regieren. BK Schröder als oberster Dienstherr hat dies aber mal so verkündet. Muss ich jetzt meine Meinung hinter der Meinung des ehemaligen BK zurückhalten, weil ich „Staatsbürger in Uniform“ bin ?
Ein weiteres schönes Beispiel ist der vielgeliebte Passus des „Primates der Politik“ gegenüber dem Militärischen. Die Wehrmachtsangehörigen haben das Primat der Politik bis zum 20.Juli 1944 hochgehalten. Da haben sich ein paar Offiziere rund um Claus Schenk Graf zu Stauffenberg das erste Mal gegen das Primat der Politik während des dritten Reiches gestellt. Genau dieser Fall wird als einer der drei Traditionslinien der Bundeswehr geführt, regelmäßig bei öffentlichen Veeidigungen auf den zivilen Widerstand, auf Zivilcourage usw hingewiesen.
Gleichzeitig wird jedes geringste Aufmucken von Generälen mit § 50a SG, der sofortigen Zurruhesetzung „geahndet“, so dass Generäle im vorauseilendem Gehorsam die Meinung der politischen Entscheidungsträger vertreten. Insofern war der Schritt von VM zu Guttenberg in der politischen Spitze seines Ministerium aufzuräumen, ein richtiger Schritt um den „vorauseilenden Gehorsam“ des obersten Soldaten wieder einzufangen.
Insgesamt gesehen ist diese Anforderung an staatsbürgerlicher Zivilcourage und öffentlicher Zurückhaltung in der Meinungsäußerung von militärischen Fachleuten jedoch schizophren !
@ Georg
„Gleichzeitig wird jedes geringste Aufmucken von Generälen mit § 50a SG, der sofortigen Zurruhesetzung “geahndet”,….“
…was nun zu beweisen wäre.
Bislang gab es noch keine Klage gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten.
Ich meine jedoch mich erinnern zu können, dass er nicht immer dem Antrag der Bundesregierung nach § 50 SG gefolgt ist.
@Georg
…sic ;-)
@ Klabautermann
1. Volle Sympathie. Maulkörbe werden selten direkt erteilt, eher im Rahmen kameradschaftlicher Hinweise. Diese Hinweise beziehen sich nicht auf Soldatenpflichten wie Wohlverhalten oder Zurückhaltung im Dienstgrad, schon gar nicht auf die Wahrheitspflicht (oder was man dafür hält). Juristisch nicht gefaßte aber real existierende Keulen wie „politisch brisant“ oder „Loyalität“ (zur Sache? zu Mitarbeitern? zu Vorgesetzten?) werden ersatzweise geschwungen.
2. Kritische Einlassungen gefährden m.E. die Einsatzbereitschaft oder Disziplin weniger bleiernes Schweigen. Eine Frage des Gewissens, wie weit man geht, sich mitnehmen läßt oder mitgenommen zurückbleibt.
3. Wie zeitgemäße Medienarbeit aussieht, zeigen Blogs und freie Medien. Aktuell läuft ein Live Ticker zum Besuch des Bundesministers der Verteidigung in Rheine. Hier verweise ich auf die Online Ausgabe der Münsterschen Volkszeitung. Warum bekommt so etwas die Bundeswehr im Rahmen der Kommunikation nach innen und nach außen nicht selber hin?
4. Substantiell hat dieser Blog am 02. April das Konzeptpapier zur Veteranenpolitik thematisiert.
Wortlaut § 50 SG
„Der Bundespräsident kann die Berufsoffiziere vom Brigadegeneral und den entsprechenden Dienstgraden an aufwärts jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen.“
Er kann … er muss nicht.
@J.König
…..was mit Bundespraesidenten passiert, die ’nicht mainstream spuren‘, haben wir doch in den letzten 2 Fällen gesehen….
Oha, der werden wohl zwei Rücktritte und die Gründe, die dazu führten, durcheinander gewirbelt.
Die Causa Köhler liegt doch anders als die Causa Wulff, oder liege ich falsch?
@J.König
…im Detail unterscheiden sich die causae…..aber beide haben gegen den pc mainstream codex verstoßen,
der eine, weil zu naiv…
der andere, weil zu blöd
Was ist eigentlich mit der Causa Grass?
Ich habe die Artikel der letzten Woche hier überflogen und keinerlei Stellungnahme zu seinem Diskussionsanstoß gesehen, keine weiteren U-Boote nach Israel zu verschenken.
Das ist doch ein Thema höchster sicherheitspolitischer Relevanz oder? Warum wurde es hier noch nicht prominent thematisiert?
@ J.König
Mag sein, dass es bereits vorgekommen ist, dass der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung einen General nicht vorzeitig nach § 50 SG pensioniert hat. Dies kann ich mangels Detailkenntnise der Registratur beim Bundenspräsidenten nicht nachvollziehen.
Fakt ist aber, dass in einem ähnlich gelagerten Fall, der BMVg erhebliche Probleme mit dem Präsidenten des BwB gehabt hat. Dieser wollte den Sparbeschluss mit der Einsparung von 1000 Beamten Dienstposten nicht mittragen. Um den widerspenstigen Beamten loszuwerden, wollte er ihn nach Bonn auf einen Dienstposten eines politschen Beamten befördern. Dieser erkannte jedoch die hinterhältige Absicht des Ministers und ging zum Arzt. Fortan war er nicht mehr versetzungsfähig, konnte also auf den Beförderungsdienstposten nach Bonn nicht versetzt werden und blieb bis zu seiner Pensionierung Präsident des Bundeswehrbeschaffungsamtes in Koblenz.
Was ist Quintessenz von der Geschichte ?
Bei der Neuordnung der Bw, der Bw-Strukturreform wurden die Leiter, Präsidenten der drei großen zukünftigen Bw-Bundesoberbehörden ( B9 ) gegen den Willen der politischen Oppostion zum politischen Beamten gemacht. Sie können also jederzeit gegen ihren Willen ohne Angaben von Gründen pensioniert werden.
Wem sind sie zukünftig verpflichtet, den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland inkl. des § 7 der BHO (Bundeshaltsordnung), (Pflicht zum sparsamen Wirtschaften), oder dem politischen Willen der jeweils amtierenden Regierung die deutsche Rüstungsindustrie gegen die gesetzlichen Regelungen zu subventionieren ? (Wie es gerade bei dem EGV „Bonn“ geschieht, dreifacher Preis wie die beiden Vorgängermodelle).
Wenn sie nicht vorzeitig pensioniert werden wollen, werden sie sich nach der politischen Großwetterlage richten und nicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland !
Ein Schelm wer glaubt, diese Neuregelung (Präsidenten der 3 Behörden zu politschen Beamten gemacht) sei mehr oder wenig zufällig passiert !
@ J. König
Zitat: „Bislang gab es noch keine Klage gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten.
Ich meine jedoch mich erinnern zu können, dass er nicht immer dem Antrag der Bundesregierung nach § 50 SG gefolgt ist.“
Das es noch keine Klage gegen eine vorzeitige Zurruhesetzung gab, ist so nicht richtig. Gegen die Entscheidung der sofortigen Zurruhesetzung ohne Angabe von Gründen kann wohl nicht geklagt werden, denn wie der Paragraph schon besagt, muss die Entscheidung nicht begründet werden.
Sehr wohl gab es aber schon Beschwerden gegen diese Entscheidung, weil mit den Entscheidungen gleichzeitig öffentlicher Rufmord an den betroffenenen Generälen begangen wurde. Interessant ist das diese Beschwerden bis zum Verwaltungsgericht gingen und dort dann abgewiesen wurden. Eine Rehabilitierung durch Aufklären der implizierten Vorwürfe im Rahmen eines Diziplinarverfahrens bzw. eines Verwaltungsgerichtsverfahren fand eben nicht statt.
Nachzulesen bei Generälen a.D. Ruwe und Dieter :
http://www.juergenruwe.de/index.html
http://www.md-office-compact.de/SchreibenanBundespraesident29-01-2006.htm
Nicht ganz zu der interessanten Diskussion hier passend, dafür aber eher zum Ausgangsthema. Ein Beispiel wie Kommunikation über Facebook nicht ablaufen sollte:
http://www.dailymail.co.uk/news/article-2132383/Ariell-Taylor-Brown-learned-Facebook-husband-Staff-Sgt-Christopher-Brown-died-Afghanistan.html#ixzz1sYtNXy00
@ Georg
Der Vorgang ist komplett auf den zwei bekannten Seiten nachzulesen.
Ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Fall „Flucht in die Öffentlichkeit“ geeignet ist, um Licht in die Sache zu bringen.
Der ehemalige Generalinspekteur und der ehemalige Beamtete Staatssekretär, wohl in selbiger Angelegenheit § 50 1 und 2 SG, wählten andere Wege.
Nix für ungut.
@ J. König
Der ehemalige Generalinspekteur tut bei öffentlichen Vortragsveranstaltungen, bei denen er als Redner eingeladen wird, seine vorzeitige Zurruhesetzung sehr wohl vor den Zuhörern thematisieren. Er macht dies halt nicht so tiefgreifend wie die beiden Generäle a.D. Ruwe und Dieter, die die Vorgänge minutiös im Internet auf ihre Homepages dokumentieren.
Ich bin jedoch ebenfalls der Meinung, dass diese Form der öffentlichen Aufarbeitung der Fälle nciht geeignet ist, die persönlichen Schäden der betroffenen Personen zu beseitigen.
Unser Ausgangspunkt der Diskussion war jedoch: „Was hat die Drohung mit dem § 50 SG, der vorzeitigen Zurruhesetzung ohne Angabe von Gründen, für Auswirkung auf das Verhalten der amtierenden Generäle ?“
Meiner Meinung nach wird durch die sehr restriktive Anwendung dieses Paragraphen durch die politische Führung gegenüber der Generalität, konstruktive Kritik der Fachleute an dem poltischen Prozess der Führung der Bw im Keim erstickt. Nicht umsonst erscheinen reihenweise Bücher und Interviews von pensionierten Generälen mit oftmals vernichtender Kritik am System Bw und deren politische Zielsetzungen. Im Falle von General a.D. Naumann kritisiert er jedoch Ereignisse, die er als Generalinspekteur selber zu verantworten hatte. Also politisches Wohlverhalten um nicht geschasst zu werden und nach der Pensionierung Fundamentalkritik an dem System wo man selber an prominenter Stelle mitgearbeitet hat.
Geht es noch schizophrener ?
Dem Beitrag von Beutebayer ist nichts hinzuzufügen. Es geht darum, wie im zivilen Wirtschaftsleben auch, in den Social Media keine Interna zu veröffentlichen. In den meisten Arbeitsverträgen ist dies auch ausdrücklich untersagt. Eine Diskussion über
Veteranen-„Politik“ muss solche Interna ja wohl eher nicht enthalten.
@ Georg
Das entscheidene Wort ist „jederzeit“.
„Ohne Angabe von Gründen“ ist die nicht zutreffende Interpretation dessen, was unter „jederzeit“ verstanden wird.
Im Wortlaut, also dem materiellen Recht, ist von Gründen keine Rede. Und weil Gründe nicht zu nennen sind, ist halt alles reine Spekulation.
Dass sich Soldaten als a.D. häufig zu Wort melden ist bekannt und jeder der es zur Kenntnis nimmt weiss doch, dass er sich als a.D. zu Wort meldet und kann das gewichten.
Govermedia 2012 (Veranstaltungsreihe der AkBwInfoKom, Strausberg) twittert seit einigen Wochen. Es geht dort zwar nicht um „Veteranenpolitik“, aber dort kann man sich zu Social Media Themen äußern.