Umbau & Abbau, aber „kein goldener Handschlag“
Die Bundeswehr schrumpft, und die Truppe muss sich überlegen, wie sie die Verkleinerung hinkriegt. Die Verringerung der Zahl an Soldaten ist das eine, noch dazu mit unterschiedlichen Problemen bei Zeit- und Berufssoldaten, die Verringerung der Zivilbeschäftigten das andere – und bei alledem soll die Truppe in ihrer Struktur nicht überaltern: Ein simpler Personalabbau scheidet aus. Verteidigungsminister Thomas de Maizière stellte heute das Reformbegleitprogramm vor, mit dem der ganze Personalum- und Abbau in den nächsten Jahren bewältigt werden soll – und zugleich die Bundeswehr auch für die (schon vorhandenen) Soldaten attraktiv wird oder bleibt (je nach Perspektive) und zudem auch der trotz Verkleinerung dringend gebrauchte Nachwuchs geworben werden kann.
Das heute vom Minister vorgelegte Programm ist in wesentlichen Teilen noch ein Entwurf – die endgültige Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung, allen voran dem Finanz- und dem für das Beamtenrecht zuständigen Innenministerium, steht noch aus, ebenso einige nötige Gesetzesänderungen. Dennoch gab sich de Maizière zuversichtlich, dass das überwiegend bis zum Jahr 2017 befristete Programm im ersten Quartal 2012 anwendungsfähig sein wird und dass Ende des Jahres der Hauptfeldwebel X weiß: wo ist meine Zukunft in der Bundeswehr. Dazu gehört auch, dass nur der geringere Teil der für den Personalum- und abbau vorgesehenen Gelder – bis 2015 ist zunächst gut eine Milliarde Euro veranschlagt – für den Abbau ausgegeben werden soll: Zwei Drittel bis drei Viertel der Maßnahmen gehen in die Attraktivität.
Deshalb auch zunächst eine wesentliche Punkte, die die Attraktivität für bleibende Soldaten (und natürlich für Neuanfänger) steigern sollen:
Das Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld wird per Verordnung verankert – allerdings nur auf fünf Jahre befristet. Von Seiten der Soldaten (und auch vom Bundeswehrverband) wird das seit Jahren gefordert: In einer Zeit, in der vom (Ehe)Partner eines Soldaten bei Versetzung nicht mehr automatisch der Umzug und Verzicht auf den Arbeitsplatz gefordert werden kann, wollen die Soldaten wählen können, ob sie bei einer Versetzung für wenige Jahre den Familienwohnsitz ändern oder pendeln. Der Verteidigungsminister mag dieses Wahlrecht jedoch nur als Ausnahme in der Zeit des großen Umbruchs gelten lassen: Wir müssen darauf bestehen, dass Beamte versetzungsfähig sind, und erst recht Soldaten. Ein völliges Wahlrecht wäre deshalb aus seiner Sicht ein Problem – aber die Debatte könne jetzt gerne für fünf Jahre unentschieden bleiben.
Eine Fachkräftegewinnungsgesetz (das für alle im Bereich der Bundesregierung gelten soll, also keine Bundeswehr-spezifisiche Regelung ist) soll künftig viele lange geforderte Zulagen und Prämien vorsehen. Zum Beispiel Personalgewinnungszuschläge zur Gewinnung insbesondere von hochqualifizierten Fachkräften. Denkbar ist nach den Worten von Generalleutnant Wolfgang Born, dem Personalchef des Ministeriums, ein auf vier Jahre befristeter Gehaltszuschlag – oder eine Verpflichtungsprämie von 50.000 Euro für die Gehaltsstufe A14. In das Gesetz sollen auch die finanzielle Abgeltung der ärztlichen Sonderdienste von Sanitätsoffizieren in Bundeswehrkrankenhäusern und eine Stellenzulage für Luftfahrzeugführer von unbemannten Großluftfahrzeugen aufgenommen werden. Die bisherige Altersgrenze von 40 Jahren als Einstiegsalter für Berufs- und Zeitsoldaten soll ersatzlos wegfallen.
Während das vor allem für Spezialisten gilt, sollen alle Soldaten von der Fast-Verdoppelung der Vergütung für besondere zeitliche Belastungen profitieren: Für einen 24-Stunden-Dienst wird sie von brutto 35,79 Euro auf 65,40 Euro angehoben. Immerhin sei diese Zulage seit fast 15 Jahren nicht erhöht worden, sagte der Minister. Eine gewünschte Vervierfachung wäre zwar schön gewesen, aber das ist nicht finanzierbar. Und: Die Verdoppelung muss auch gegenüber anderen Ressorts durchgesetzt werden.
Was im schönsten Ministeriumssprech so ausgedrückt wird Im militärischen Bereich erfordert die einsatzorientierte Verjüngung des Personalkörpers vor allem den Abbau lebensälterer Berufssoldaten zugunsten von Neueinstellungen, lässt sich auf die knappe Formel bringen: Weniger Häuptlinge, mehr Indianer. Wie schon länger geplant, sollen künftig mehr Mannschaftsdienstgrade sich für eine längere Zeit als bisher verpflichten können – Mannschafter mit acht Jahren Dienstzeit werden relativ normal, auf der anderen Seite soll die bisherige Höchstgrenze von Zeitsoldaten von 20 auf 25 Jahre angehoben. Wie sich das konkret auf die Zusammensetzung der Truppe auswirkt, soll mit einem neuen Personalstrukturmodell bis Ende des Jahres klar sein.
Was in der Öffentlichkeit am meisten beachtet wird, ist im Vergleich zum Personalumbau (und erst recht zu den Planungen für die Stationierung, die kommende Woche bekanntgegeben werden sollen) ein recht kleines Problem – so rechnet es jedenfalls de Maizière vor: Die künftige Bundeswehr soll 170.000 Zeit- und Berufssoldaten umfassen. Das bedeute eine Verringerung gegenüber heute von 56.000 auf 45.000 Berufssoldaten und von 131.000 (Ist) auf 123.000 Zeitsoldaten. Beim Abbau der Zeitsoldaten hilft die Zeit, weil jedes Jahr welche ausscheiden, bei den Berufssoldaten sie die tatsächliche Differenz angesichts absehbarer Pensionierungen geringer als die rechnerische: voraussichtlich 6.200 der Berufssoldaten, maximal aber 9.000, müssten irgendwie motiviert werden, aus der Bundeswehr auszuscheiden – oder in einem anderen Bereich der Streitkräfte eine Arbeit zu finden.
Alle, bei denen es geht, versuchen wir weiter zu beschäftigen, betonte de Maiziere – dazu sei die Bundeswehr auch zu Personalkostenzuschüssen oder Einmalzahlungen zum Ausgleich von Einkommenseinbußen bereit, ebenso zu Qualifizierungsmaßnahmen und, auch das noch ein möglicher Streitpunkt mit dem Innenministerium, zur Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen.
Für die Personalausgliederung (Ministeriumsprech) der Soldaten haben die Planer im Ministerium das Altersband gedrittelt. Noch nicht 40 Jahre alte Zeitsoldaten sollen motiviert werden, ihre Dienstzeit zu verkürzen – und dafür einen Anspruch auf die Dauer des Berufsförderungsdienstes bekommen, den sie bei ursprünglicher Dienstzeit gehabt hätten. Berufssoldaten in diesem Alter sollen ihre Stellung in die eines Zeitsoldaten umwandeln können, erhalten die gleiche Leistung bei Ausscheiden wie Zeitsoldaten und sollen zusätzlich eine steuerfreie Abfindung von 5.000 Euro je (geleistetem) Dienstjahr bekommen.
Die so genannten BS flex, Berufssoldaten zwischen und 40 und 50 Jahren mit mehr als 20 Dienstjahren, sollen auf Antrag und mit Zustimmung des Dienstherrn vorzeitig in den Ruhestand gehen können – allerdings nur mit einer Pension, die ihren bereits erlangten Ansprüchen entspricht. Für jedes Jahr, das sie vor ihrer Pensionierung ausscheiden, soll es 5.000 Euro Abfindung geben, ebenfalls steuerfrei.
Wer als Berufssoldat 50 Jahre und älter ist, kann gleich in den Ruhestand gehen – mit den Versorgungsbezügen, die er bei normalem Ruhestand erhalten würde. Für Beamte gilt ähnliches, allerdings erst ab 55 Jahren. (Bei den Beamten übrigens beziffert de Maizière die Zahl derjenigen, die gehen sollten, mit etwa 3.000 – und ein überalteter Personalkörper mache den Abbau einfacher.)
Ein goldener Handschlag? Keineswegs, sagt der Minister – Ein goldener Handschlag passt nicht in die Zeit, und es ist auch kein goldener Handschlag. Vor allem sei es kein neues Anreizsystem für Altersteilzeit. Die Höhe der Abfindung ist noch nicht endgültig festgelegt – hier sind auch die Gespräche mit Finanz- und Innenressort entscheidend.
Die Bundeswehr werde sich sehr genau angucken, wen sie gehen lasse. Entscheidend sei immer die Einzelfallentscheidung, betonte de Maizière. Wie er denn das einfachste Instrument der Personalreduzierung, nämlich die Entlassung von Generalen und Admiralen ohne Begründung, festgelegt im Soldatengesetzt, nutzen werde, wollte ich noch von ihm wissen. Da blieb die Antwort allerdings sehr offen: Das habe ich mir noch nicht überlegt.
Für Detailfreunde: Hier das Ministeriumspapier zum Runterladen und Durchlesen, außerdem als O-Ton das Statement von de Maizière im Anschluß an das Pressegespräch (am Ende angehängt, ich hoffe die Kollegen von Radio Andernach sehen mir das nach, was der Minister für die Soldaten im Einsatz ins Mikrofon sagte):
Das unterschiedliche Angehen bei den verschiedenen Dienstalterszeiten finde ich gut, ob die Summen genügend Leute reizen werden weiß ich nicht. 100k € bei einem 40-jährigen Soldaten sind gerade mal das doppelte eines Jahreseinkommens. Ob es eine Deckelung gibt, falls plötzlich die Soldaten reihenweise aussteigen wollen?
Allerdings ist auch mancher Unfug dort wieder vertreten. 1,2 Mill € einmalig für 2012 für die Wohnungsführsorge! Der Dienstherr hat noch immer nicht die Lebensrealität seiner Soldaten begriffen. Stellenzulage für Führer von unbemannten Großflugzeugen mit der Begründungen Fachkräftemangel ist Lobbyismus vom feinsten. Die Zahl der Leute ist zwar klein und die damit benötigten Gelder auch. Aber warum sollte so jemand noch eine Stellenzulage bekommen?
@T.W.: Vielen Dank für das Einstellen des Audiobeitrags.
Was mich immer und zunehmend ärgert: Die ständige Konzentration der Medienvertreter auf den Personalabbau im Ministerium.
Hier reden wir von ca 3500 Personen in einem Gesamtumfang von noch über 200.000.
Natürlich geht es hier um die gut bezahlten Spitzendienstposten, aber im big picture spielt der Umbau im Ministerium KEINE Rolle.
@TomTom
Vollkommen richtig! Nur interessiert sich halt leider niemand für den „kleinen Mann“, der von der xten Standortschließung betroffen ist und mal wieder umziehen bzw. wenn er sich ein Häuschen zugelegt hat, eine Wochenendbeziehung führen darf.
http://www.stern.de/news2/aktuell/de-maiziere-plant-milliarden-begleitprogramm-fuer-bundeswehr-1740074.html
Da scheint wohl einer wieder mal am Rad zu drehen.
Kein „Goldener Handschlag“ ? Das muss doch nicht erwähnt werden! Wenn ich mir ausrechne das ich ca. 50% an Pension bekomme bei einer Einmalzahlung von ca. 40.000€, muss ich einen verdammt guten Job in der Wirtschaft bekommen, (Die warten sicher auf mich) die Hinzuverdienstgrenze muss deutlich angehoben werden, um meine Altersbezüge auf den jetzt zu erwatenden Level zu bekommen.
Die reihenweise Aussteiger sind nicht zu befürchten oder man ist von Beruf Sohn.
@Tom
Nichts gegen Sie persönlich, aber Sie beschreiben das grundlegende Problem sehr gut.
„Job in der Wirtschaft bekommen, (Die warten sicher auf mich)“
Man will nicht nur die Truppenstärke reduzieren, man will ganz bestimmte Personen loswerden, nämlich vor allem die unproduktiven. Die würden aber nur gehen, wenn man richtig tief in die Tasche greift. Also erreicht man nur diejenigen, die das Angebot als zweite Chance verstehen, weil sie wissen, das sie auch andere Angebote bekommen können. Genau diese produktiven Leute will man aber eigentlich halten!
Ein Dilemma…
Also wird man nur die hinreichend alten Unproduktiven los, die ohne Abschläge in Pension gehen können.
So ein Wandel braucht leider sehr viel Zeit.
@ Hannes
„Man will nicht nur die Truppenstärke reduzieren, man will ganz bestimmte Personen loswerden, nämlich vor allem die unproduktiven. Die würden aber nur gehen, wenn man richtig tief in die Tasche greift.“
Anderer Vorschlag: Gerade weil die Truppenstärke reduziert wird und wir ja vom Einsatz her denken, müssen alle verbliebenen SaZ und BS für den Einsatz zur Verfügung stehen. Also wird bei allen ein 90/5 Borddienstverwendungsfähigkeit bzw. Ausland durchgeführt. Wer es nicht bekommt, hat eine Frist zur Erreichung und dann die Einleitung des DU-Verfahrens.
Was glauben sie, wie viele Leute plötzlich nach Hause gingen?
@Roman
Die Stellenzulage für Führer von unbenmannten Großflugzeugen (z.B. Heron I und Eurohawk) begründet sich einfach dadurch, dass diese Führer alle ausgebildete Berufspiloten sind, deren Fliegerzulage durch die Versetzung zur Drohne wegfällt.
Es ist die Anerkennung, dass die Pilotenzulage keine Erschwerniszulage ist, sondern eine Stellen- bzw. Funktionszulage.
@ all
Es hört sich alles toll an, was der Minister da ankündigt, aber 200 Mio Euro / Jahr reicht sinnbildlich gesprochen noch nicht mal für die Portokosten zum Umbau des Personalkörpers der Bundeswehr aus
Eine Überstundenregelung (Bezahlung und / oder Ausgleich) wie es die Bundespolizei per Gesetz hat ( ohne Neiddebatte, sondern einfach eine Selbstververständlichkeit im Jahre 2011 ) würde 500 Mio Euro / Jahr kosten !
Nachdem die große Anrechnungspauschale aus DM-Zeiten stammt, (70 DM für 16-24 Std Dienst, also für ca. 8 – 16 Überstunden ) ist eine knappe Verdoppelunng auf 65,40 Euro nur der Inflationsausgleich nach 12 Jahren ohne Anpassung der Pauschale.
Für jüngere Berufssoldaten (jünger als 40 Jahre) kann es attraktiv sein, sich als Zeitsoldat zurückstufen zu lassen und dafür eine Prämie von 5000 Euro pro geleisteten Dienstjahr zu kassieren.
Ebenso mag es für BS ällter als 50 Jahre attraktiv sein in den Vorruhestand zu gehen, wenn die Umstände passen (Immobilie abgezahlt, Kinder mit Studium fertig usw.)
Das haupstächliche betroffenene Altersband der BS zwischen 40 – 50 Jahren findet jedoch in der BS flex-Regelung keine attraktives Angebot zum Gehen vor.
Wenn ein Soldat im Dienstgrad HFw nach 25 Dienstjahren im Alter von 45 Jahren sich zur Kündigung entschließt, erhält er 25 * 1,875 % Pensíon (46,87 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge) und ca. 9 Jahresprämien von 5000 Euro für die vorzeitige Freistellung. Dies macht bei einem HFw, verheiratet mit zwei Kindern, ca. 1300 – 1400 Euro (brutto !) im Monat aus. Ich frage mich, wer für diesen Betrag bereit ist, sein gesichertes Berufssoldatenverhältnis aufzugeben ?
Wenn er sich und seine Frau als Hartz IV Empfänger deklariert, bzw. eine Arbeitslosenkarriere startet, dann erhält er mehr Unterstützung als die Pension nach 25 Dienstjahren !
Also Quintessenz dieser Offerte ist es, der ausgeschiedene Soldat kann nicht zum Sozialamt gehen (dafür bekommt er zuviel Unterstützung und Abfindung), aber gleichzeitig hat er eher weniger als ein Hartz IV Empfänger mit Familie an Unterstützung bekommt !
Welcher Mittvierziger mit Familie lässt sich auf so ein Risiko bei einem beruflichen Neuanfang in einer fremden Branche ein ?
@cynic2
Endlich mal ein brauchbarer Vorschlag!
Ich fürchte aber, er ist unsozial :)
Ich hatte mal vorgeschlagen, alle rauszuschmeissen, die nicht innerhalb von 2 Monaten ihren BMI unter 25 drücken und wurde als Faschist bezeichnet :)
@Hannes
BMI unter 25? Das kann nur jemand fordern, der keine Ahnung hat. Die Einsatzzüge werden sich bei ihnen bedanken.
BMI von 25 nutzt nicht mal mehr die gesamte deutsche Polizei bei der Auswahl, die gehen auf 27,5. Außerdem werden die ganzen Ü-25-BMI-ler gebraucht, weil das gerade im ASB u.ä. die Herren sind, die ihr eigenes Körpergewicht plus Ausrüstung aus einem Dingo ziehen und wegtragen können.
Soll heißen: BMI bedenkt den Unterschied zwischen Fett und Muskeln nicht und ist daher ungeeignet.
Ansonsten sehe ich das ähnlich wie einige Vorredner.
Einige junge BS die Angebote draußen haben, sei es nun z.B. DynCorp für die TrDstFw oder für die IT-Fw eine IT-Firma, die überlegen schon, zu gehen.
Der SaZ12, der gerade drei Jahre rum hat und mit den Ansprüchen eines SaZ12 sofort gehen kann, wäre schon dämlich, wenn er bliebe.
Interessant ist doch auch die Frage wer entscheidet ob man zu den „Superbedingungen „mit Mitte 40 gehen darf ( 1,79375 pro Jahr x27=48,43%)mit 3 Kindern und Haus.
Muss der Disziplinarvorgesetze entscheiden das man unnütz ist oder nur der P-Referent ( Kraft eigener Willkür oder gibt es eine Konferenz bei P. Die Leute die es sich leisten können IT, San dürfen ja sowieso nicht gehen.
Interresante Szenarien , auch die Frage ob man jetzt schon gefragt wird in 4 Jahren mit 50 zu gehen?
@Buzz
stimme voll und ganz zu, BMI unter 25, da würden meine muskelbepackten Kämpfer alle nach Hause gehen müssen. Achja und wer bzw. welche Gruppe hat wohl die meisten BA 90/5 mit nicht Auslandsdienstverwendungsfähigkeit? Getreu dem Motto wer schreibt der bleibt unsere lieben Ärzte.
@cynic2
was machen die mit nur einer Niere, woher sollen die so schnell eine neue bekommen. Nee das ist zu kurz gedacht und zeugt von wenig Lebenserfahrung im Umgang mit Untergebenen.
@Georg
stimme wiederum zu BS Flex ist völlig unrealistisch es sei denn, man hat eine reiche Frau und trägt mit dem Ruhegehalt zur Portokasse bei.
Zum Glück rutsche ich in 3 Jahren ins dritte Band und dann – na mal sehen.
Nicht die Alten müssen raus, sondern die Jungen. Das spart erheblich Pesionskosten, verschleißt sie ordentlich durch das Pendlerdasein und reduziert damit die Folgekosten. Der 60jährige Zugführer, der dem Gefreiten zeigt wo es lang geht. Da kommt Berufszufriedenheit auf. Man kann Stäbe sparen und erhält Kämpfer. Die Besoldung wird beibehalten, der Dienstgrad sinkt natürlich. Ich nenne das Ausnutzung von Erfahrungsschätzen.
Und die Jungen, Zwangspensionierung per Gesetz. Einkommensreduzierung durch tlw Streichung des 13ten hat im Bundestag doch auch immer geklappt. Da wird doch so ein Gesetz keine Probleme machen.
Die jungen, guten, fähigen und einsatzbereiten- sowie -fähigen Soldaten kann man nicht gehen lassen, weil man ihre Fachexpertise benötigt.
Die Alten, dicken, unflexiblen kriegt man nicht los, weil die zum Einen nicht gekündigt werden können und zum Andern schlichtweg dämlich wären, wenn sie ein wie auch immer geartetes Angebot annehmen würden, so einige Jahre vor der Pensionierung.
Wen also wird es treffen? Mir fällt wirklich kaum einer ein, außer den SaZ die in einigen Jahren sowieso den Verein verlassen werden, innerlich eh schon gekündigt haben und so im Leben nicht Berufssoldat werden.
Immerhin, eine Verdoppelung des DzuZ würde schnell bei den Richtigen ankommen.
Nicht nur der BfD ist hier gefordert. Auch die Qualifizierung der aktive ist erforderlich. Ich schlage intensive Trainingsprogramme für die Alten vor. Sport, Adipositasselbsthilfegruppe und Motivation, wenn dann alle wieder top fit sind, das spart Geld. Und wer nicht mehr kann (Hindernisbahn vorweg mit 60 und es dem Jungen mal wieder so richtig zeigen) der bekommt ein überhitztes Büro mit Schreibtisch und PC. Letzterer ist natürlich eine Attrappe und Aufgaben gibt es natürlich auch nicht. Kein Papier und keine leeren Ordner. Sonst besteht die Gefahr, das Vorgänge geschaffen werden und die beschäftigen wohlmöglich noch das Mysterium. Die Japaner sagen Fensterplatz dazu. Langeweile tötet und spart wiederum.
Wenn ein „Alter“ den Platz räumen soll um den „Jungen“ eine Chance zu geben, müssen doch die Angebote entsprechend sein. In der Regel fehlen auf einen Schlag 1000 € netto. Hinzu kommt die Tatsache das der Soldat eine Restkostenversicherung braucht (100-250 €). Wer kann sich das leisten…? Warum bekommt er nicht bis zum erreichen der Pension die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sowie ein zinsloses Darlehn in Höhe seiner nachgewiesenen Verpflichtungen.
@hannes und cynic2
Zwar bin ich der Meinung, dass man ein solches 90/5er nicht einführen sollte gezielt um die Truppenstärke zu reduzieren (das wäre nun tatsächlich unsozial).
Aber als Nebeneffekt wäre es schon hinzunehmen.
Und die Hauptfrage ist ja nun wirklich: wofür brauche ich einen Oberstlt oder einen StFw im Alter von ca. 40 die nicht einsatzfähig sind und es auch die nächsten 15-20 Jahre bis zur Pensionierung nicht werden?!
Natürlich gibt es Ausnahmen (Spezialisten die die Bw dringend auch in DEU braucht z.B.), aber im Regelfall sollte man hier meines Erachtens nach in der Tat ein DU-Verfahren einleiten.
Begründung: ein Soldat muß einsatzfähig sein oder mittelfristig wieder werden.
Und den von Ihnen beschriebenen Nebeneffekt könnte man dann sicherlich freudig in Kauf nehmen ohne unsozial zu sein :)
@TomTom
Ich glaube Sie verwechseln da etwas (oder ich habe etwas überlesen), von einer Erhöhung DzuZ (Dienst zu ungünstigen Zeiten) ist (leider) nicht die Rede. Es geht vielmehr um den sog. DA (Dienstausgleich). Also nicht um die „Nacht/Wochenendzuschläge“, sondern um die „Überstunden“.
Wobei hier vorliegende Änderung glaube ich auch erst mal die wichtigere ist und ich HOFFE, dass DzuZ auch bald folgen wird… (oder ist der Satz identisch mit dem der Beamten, denn dann hätten wir ja sicherlich keine Chance auf eine Erhöhung?!?!).
Gilt die <40 Gruppe denn nur füer BS oder sind hiermit uach schon SaZ gemeint? Und überhaupt gibt es eine aufschlüsselug wer gehen kann/muss oder läuft das rein nach dem freiwilligen Prinzip?
@ Mike
Das mit dem BMI unter 25 sehe ich auch als wenig sinnvoll an. Aber hier gibt es ja etwas, was auch bei meinem, zugegeben rein akademischen Vorschlag, zum BA 90/5 zum Tragen käme, die Ausnahmegenehmigung bzw. die Ausführungsbestimmungen. Während ihr Kommentar zu meinem Vorschlag inhaltlich valide ist, zeugt er doch scheinbar von großer Lebenserfahrung in der vorschnellem Urteilsfindung, zumal die Zielrichtung aus dem Kontext deutlich wurde und offensichtlich nicht auf die Besitzer nur einer Niere zielte. ;-)
Ich nehme ihre implizite These, dass Vorgesetzte mit größerer Lebenserfahrung im Umgang mit Untergebenen dazu neigen, aus Fürsorgegründen Standards nicht mehr durchzusetzen, aber gerne auf. Die in vielen Fällen übertriebene Fürsorge des Vorgesetzten gegenüber dem Einzelnen hat dorthin geführt, wo wir heute sind, als dass ganze Hundertschaften an Soldaten aus gesundheitlichen, persönlichen oder gefühlten Härtefallgründen nicht mehr außerhalb ihres Schreibtisches einsetzbar sind (und auch damit meine ich nicht die Fälle mit nur einer Niere).
Ebenso verschiebt sich die Durchschnittsnote in Beurteilungen ja regelmäßig nach Änderung des Beurteilungssystems nach oben, weil wenige Vorgesetzte ihren Untergebenen eine 3,5 geben wollen, auch wenn jene entsprechende Leistungen zeigen. Das beendete ja die Karriere und aus Fürsorgegründen könne man das doch nicht machen. Der weitverbreitete Glaube, irgendwo in dieser „großen“ Armee werde sich doch ein Platz finden lassen, wo derjenige noch dienen könne, auch wenn er nicht mehr voll einsatzfähig oder einfach inkompetent ist, führte dazu, dass erhebliche Teile unseres Personalkörpers sich nicht mehr bewegen lassen und nicht mehr einsatzbereit sind – sei das zum Auslandseinsatz oder zum klassischen Verteidigungsauftrag.
Da muss man sich fragen, welchen Anspruch diese Armee eigentlich an sich selbst und ihre Soldaten hat, wenn sie dies zulässt. Das es solche Härtefälle auch in Zukunft, z.B. für Verwundete geben muss, ist unstrittig. Aber Härtfälle hin oder her muss man sich fragen, in welchem Umfang und an welchen Dienststellen sich verkleinerte Streitkräfte dies in Zukunft noch leisten können.
Es ist doch schon erstaunlich, wie der ein oder andere mit seinem Mitmenschen umgehen möchte. 90/5er mit BMI >25 und wegtreten. Die Masse (Achtung Wortwitz beabsichtigt) der Streitkräfte sind offensichtlich adipöse Dienstbezügeschmarotzer. Nichts geleistet in ihrer Dienstzeit und jetzt ohnehin zu nichts mehr zu gebrauchen. Dann können sie auch gleich von einer staatlichen Unterstützungsleistung, sprich Besoldung, in die nächste, sprich Hartz4, wechseln. Finde da wirklich keine Worte mehr die mir angemessen für dieses Forum erscheinen. Als Schlussbemerkung möchte ich lediglich noch anführen, dass Herr Wiegold offensichtlich der Einzige in der Presselandschaft ist, der den goldenen Handschlag, in Verbindung mit dem Reformbegleitgesetz, NICHT sieht. Detailskenntnis schadet offensichtlich dumpfen Parolen.
@ BausC
Diese unsäglichen BMI-Kommentare und „alt gleich faul-kann nix-krank-also DU-Verfahren und schnell weg“-Meinungen habe ich bisher hier als Ironie verstanden.
Meinen Sie, die Kommentare sind tatsächlich ernst gemeint? Dann müsste ich mich nämlich beginnen sehr zu ärgern …
@SchreckStarr,
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich mich vertan hätte. Wenn ich noch mal so durchblättere, scheint sich mir diese Art des Humors nicht zu erschließen.
Danke für den O-Ton BM.
Alle warten schon auf die Einzelgespräche mit ????. Man hat das Gefühl hier wird zum Mobbing gegen alle Dienstunwilligen aufgerufen.
Schade, dass das Angebot eine Lachnummer ist und nur für Hobby-Soldaten in Frage kommt.
Herr Minister wie bleiben und warten auf Nachbesserung!!!!
Ich hätte nen einfachen Vorschlag, der nix kostet. Man müsste nur endlich mal alle militärischen Qualifikationen Zivilberuflich anerkennen.
Dann kann man auch als Pilot, aus der Flugsicherung und vielen weiteren Bereichen draußen was finden.
Wenn man schon jetzut ein neues Gesetz auf den Weg bringt, welches ausländische Abschlüsse anerkennt, dann sollte dies auch bei uns gelingen.
Aber auf den Gedanken kommt man bestimmt nicht, denn da hätte Soldat ja nen Vorteil von.
Warum nicht Mobbing gegen Dienstunwillige? Ich empfehle nur so als Beispiel das Drama, als vor nicht allzukurzer Zeit die größte deutsche Division in den Einsatz gehen sollte und nicht in der Lage war die Stabsfunktionen über den gesamten Zeitraum aus den entsprechenden Führungsstäben heraus zu besetzen. Stattdessen wurde die unterstellte Truppe solange geknechtet, geknebbelt und beschimpft und mit Truppenstellerkonferenzen Freitag nachmittags terrorisiert, bis auf dem Papier alles ok war. Dabei war inzwischen soviel Zeit vertrödelt worden, das zwischen Stellenbesetzung und In-Termin tlw. keine zwei Wochen lagen. Und wer hat das ganze i.d.R. ausgebügelt? SaZ und semioptimal beurteilte BS im Laufbahnstau während die vermeintliche Spitze der Beurteilten in Hannover Tennis spielen ging und sich über den Irrsinn in der heutigen Zeit austauschte.
@Roman
Wie 1941 in der Etappe, oder ?
Viele interessante Vorschläge. Allerdings nützen alle diese nichts, wenn sich in den Köpfen von Vorgesetzten und Beurteilenden nichts ändert. Es ist keine vier Wochen her, da durfte ich hören, das man in Kauf nehmen müsse sehr junge BS ( <25) zu schaffen, auf die Gefahr hin dass sie auf Dauer nicht in ihrem Bereich verwendungsfähig sein werden (wegen frühen Erkrankungen, die auf eine weitere Krankheitskarriere hindeuten) und dass man diesen Armen jungen Leuten die Zukunft nicht verbauen darf.
Soviel zum Thema Verjüngung der Truppe, wenn ich schon jetzt aus Attraktivitätsgründen dagegen arbeite.
Bei der Nutzung von 90/5 ern zur Reduzierung der Truppe geht es mit Sicherheit nicht um einen Massenausschluss (um das Wortspiel aufzugreifen) wenn man aber die Vorschriften beachtet, so ist nur Dienstfähig, wer auch Auslandsdienstverwendungsfähig ist. Mit anderen Worten, wer auf Dauer nicht Auslandsdienstverwendungsfähig ist, ist eigentlich nicht dienstfähig uns sollte daher überprüft werden. Bitte jetzt keine Detaildiskussion, was Spezialisten und Verwundete angeht, diese Frage stellt sich eigentlich nicht.
Vielleicht käme dann auch der kleine Nebeneffekt zustande, dass Leute, die bislang mit ihrem Status gut leben konnten, versuchen diesen wieder zu ändern. Das heißt Menschen, die eigentlich doch verwendungsfähig sind, geben dies auch zu. Damit würde sich ja schon die Verfügbarkeit des Personals erhöhen, nicht….?
Moin Roman
danke für den guten Beitrag.
Die Im Gleisbau befindlichen Offiziere wollten sich doch keinen Burnout holen vom „Burn- out Macher“. Außerdem muss man sich schon langfristig auf den neuen Standort Oldenburg oder vielleicht Leipzig einstellen.
Diejenigen, die fordern Personal mit BA 90/5 rauszumobben, glauben wohl auch noch daran, dass Gesundheit ein persönlicher Verdienst ist!! Aufgepasst, das kann sich schlagartig ändern, z.B. beim Skifahren oder beim nächsten Absprung!
Viele haben doch deshalb ein BA 90/5 weil sie jahrzehntelang genau das gemacht haben, was der Dienstherr von ihnen verlangt hat. Bei Wind und Wetter draussen sein und dabei alle Anstrengungen bei Kälte, Nässe und Schnee ertragen.
Diejenigen, die glauben ein BA 90/5 sei mobbing, sollten noch einmal im SG und der Vorschrift nachschlagen, was die Voraussetzungen zum Dienst in den Streitkräften und die Pflicht des Soldaten zur Erhaltung derselben betrifft. Gesundheit ist mitnichten ein Verdienst, sondern eine Voraussetzung zum Dienst und wer sie dauerhaft verliert, ist zum Dienst nicht mehr geeignet. Wer sie dauerhaft nicht zurückerlangen will, begeht ein Dienstvergehen.
Nun kann man mit Sicherheit in einem begrenztem Umfang Personal, das nicht mehr voll einsatzfähig ist, auf anderen Dienstposten behalten. Das ist unstrittig. Dies kann aber mitnichten in einem Kampfverband oder einem solchen Stab sein. Was macht denn die glorreiche Division der Eingreifkräfte (wie durch Roman beschrieben) wenn sie tatsächlich mal verlegen soll und ein Drittel des Divisionsstabes kann gerade nicht? Dann ist dieser Stab personell nicht einsatzbereit, egal für welchen Auftrag.
Diejenigen, die hier von mobbing sprechen, können aber dem StFw, der in vier Jahren drei Einsätze machen durfte, weil alle anderen mit seiner Qualifikation, auf die sein Großverband zurückgreifen konnte, entweder keinen Bock (unabkömmlich)oder „Rücken“ hatten, bestimmt erklären, warum er aus Gründen der Fürsorge mal Rücksicht auf seine Kameraden in der Heimat nehmen muss?!
Was ist eigentlich ihr Gegenmodell? Mit 20 Jahren Vereinszugehörigkeit bekommt der verdiente Mitarbeiter das Ehrenkreuz in silber, seinen Altersdienstposten und die Garantie nicht mehr in den Einsatz geschickt zu werden? Sarkasmus aus.
@cynic2
„Was ist eigentlich ihr Gegenmodell? Mit 20 Jahren Vereinszugehörigkeit bekommt der verdiente Mitarbeiter das Ehrenkreuz in silber, seinen Altersdienstposten und die Garantie nicht mehr in den Einsatz geschickt zu werden?“
Genau das! Wenn ein Soldat in seinem Leben 20 Jahre damit rechnen musste, dass er dieses verliert und auf ein normales Familienleben verzichten musste, soll auch entsprechent alimentiert werden! Das hat im Übrigen mehr als 2000 Jahre Tradition.
Vieleicht sollte man eher unterscheiden welche Tätigkeit für Beamte oder für Berufssoldaten geeignet ist! Und wenn die Erfahrung eines alten Soldaten in Stäben gefragt ist, dann muss der Dienstherr eben noch ne Schippe drauflegen! Ob der dann eine Uniform trägt oder den Beamtenstatus hat spielt doch keine Rolle! Dieser Blödsinn, dass wir nur Kämpfer benötigen ist ja wohl mehr als Satire. Auch die Kämpfer werden älter aber eben oft nicht dümmer und unnützer! Könnte sein, dass unsere Stäbe ja deshalb nicht mehr richtig funktionieren weil zuviel junge Akademiker ohne Erfahrung dort ihren Dienst versehen!
Die Diskussion über das BA 90/5 beginnt unerträglich zu werden. Alle wesentlichen Faktoren wurden bisher hier eher von denjenigen genannt, die dagegen argumentieren bzw diesen „Humor“ nicht verstehen.
Natürlich ist Gesundheit kein Verdienst. Niemand weiss doch als junger Mensch, wie lange er gesund bleibt und ob sich das nicht plötzlich ändert. Das man dann als Soldat abgesichert bleibt ist doch wohl bisher Teil der Sozialleistungen des Dienstherrn, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Wenn jemand die Gesundheit also verloren hat ist eine Prüfung des Einzelfalles angebracht.
Oder möchten die Befürworter hier auch folgende Kameraden aus dem Dienstverhältniss entfernt sehen:
a) Schwer verwundet im Gefecht in Afghanistan, jetzt SaZ aufgrund des Weiterverwendungsgesetzes – sofern nicht BS? (und jetzt nicht argumentieren, dass dieser Kamerad ja gerade nicht gemeint gewesen sei – wir werden noch einige solche Fälle haben)
b) Rückenleiden nach 20 Dienstjahren bei der PzGrenTr und Jahren im Turm des SPz Marder?
c) Eingeschränkt dienstfähig nach Verkehrsunfall auf einer der langen Pendlerfahrten zum Dienst?
d) Sprungunfall?
e) PTBS nach Auslandseinsatz?
f) schwere Krankheit, die den einen oder anderen Menschen in einem gewissen Alter nun mal erreicht?
Ja es gibt sicherlich den einen oder anderen Kameraden der nicht mehr so will wie er noch kann. Und es gibt auch einige „Dicke“. Im Einzelfall ist ein Hinweis auf das 90/5 sicherlich berechtigt, aber hier wird mir zuviel pauschaliert. „Hundertschaften“ an „dicken, alten, unflexiblen“ Kameraden sind mir jedenfalls nicht bekannt.
@ KommandeurQRF3
Die Tatsache, dass die deutschen Streitkräfte mit derzeit über 190.000 Soldaten nicht in der Lage sind durchhaltefähig ihren Einsatzverpflichtungen nachzukommen, sondern mit regelmäßigen Vakanzen oder aus 30 TE zusammengestückelten Abt leben müssen, da Verbände nicht zum geschlossenen Einsatz in der Lage sind, kann ich nicht als unwesentlichen Faktor betrachten.
In Antwort auf ihre vollkommen richtige Aufzählung an verständlichen Härtefällen schreibe ich, nunmehr zum dritten Mal (!): „Das ist unstrittig!“. Aber gerade weil die Streitkräfte in Zukunft mit mehr Schwerverwundeten rechnen müssen, müssen wir uns doch fragen, wo die Dienstposten für dieses Personal sein sollen. Wo ist denn in der künftigen Struktur das „wounded warrior battalion“?
Die gesamte Berechnungsgrundlage, zumindest des Heeres, für die Durchhaltefähigkeit im Einsatz geht davon aus, dass eine Brigade die komplette Einsatzverpflichtung des Heeres im Level of Ambition Stabilisierungseinsatz für vier Monate erbringen kann. Dazu müsste so eine Brigade nicht nur annährend geschlossen eingesetzt werden, sondern auch mit Führungspersonal aus zentralen Dienststellen verstärkt werden. Das funktioniert bereits jetzt nur unter Heranziehung von Reservisten und Toleranz von Vakanzen.
Das wir Dientsposten für das Personal ihrer Aufzählung a) bis f) haben sollten, sehe ich ganz genauso. Aber wir müssen uns überlegen, wie viele dieser Dienstposten sich eine verkleinerte Armee leisten kann (5%, 10%, 15%???) und wo sich diese Dienstposten befinden (Auch das schreibe ich gerade zum zweiten Mal.). Und dann sind diese Dienstposten auch klar zu identifizieren und aus dem Kräftedispositiv Einsatz herauszurechnen. Dann müssen wir in der STAN auch ehrlich zugeben, dass es Soldaten gibt, die nicht mehr einsatzbereit sind und nicht mehr werden und mit dieser Ausgangslage arbeiten. Das wiederum heißt, ein einsatzbereiter Verband muss auch ohne diese Dienstposten jederzeit in den Einsatz gehen können und wer nicht auf so einem Dienstposten sitzt, muss auch einsatzbereit sein.
Und dann wird sich herausstellen, ob da plötzlich Hundertschaften ohne 90/5 stehen oder nicht. Nichts wäre mir lieber als mich zu irren, aber das sehe ich noch nicht.
@Roman, dienstunwilliger
Danke!
@cynic2
Volle Zustimmung. Das sind die wesentlichen Punkte. Und leider haben Sie mit dem letzten recht. Gilt übrigens nicht nur für das Heer!
Danke cynic2,
volle Zustimmung. Es geht nicht darum, andere rauszumobben etc. Es kann aber auch nicht sein, das immer wieder die gleichen gehen müssen, weil andere auf gleichen oder ähnlichen Posten nicht können oder wollen, tlw. aus obskuren Gründen. Dann muss man sie woanders hin versetzen, bspw. auf Stellen in den Schulen oder Ämtern oder vmtl. für alle noch besser in die Wehrverwaltung. Dort gibt es das gleiche Geld, weniger Belastung und ihre Expertise kann allen helfen. Und ganz ehrlich: Soviel verunfallte Soldaten gibt es gar nicht bzw. sie dienen nicht alle in den Stäben der 1. PD. Zudem kennt man seine Kameraden ja auch nicht erst seit gestern. Im Gegenzug sehe ich Kameraden, die mit dem dritten Bandscheibenvorfall wieder in den Einsatz gehen, weil sie glauben es ihren Männern, ihrem Zug oder Kompanie oder (wie dumm :-/) ihrem Land zu schulden.
@ Cynic 2 14:29 Uhr
Zitat: „Was ist ihr Gegenmodell“
Nun, das Gegenmodell für die jetzigen Verhältnisse könne das amerikanische Modell für Berufssoldaten sein.
Pensionsberechtigt ab 20 Dienstjahre mit ca. 50% Pension und Sachleistungen wie Krankenversicherung, bzw. weiterhin Heilbehandlung in Armee-Krankenhäusern, verbilligter Lebensmitteleinkauf in „Commissary“ und „PX“ in der nächsten Kaserne usw.
Außerdem endet nach 20 Jahren Dienstzeit automatisch das BS-Verhältnis, wenn es nicht von beiden Seiten verlängert wird. Damit es verlängert wird muss der Soldat körperlich fit sein und einen Leistungstest in seinem Fachbereich absolvieren. Bringt er fachlich nicht die geforderten Leistungen kann er nachschulen oder gehen.
Das ist für mich eine Professionalisierung im Job und nicht in der Jugend erworbene dienstliche Besitzstände 20 Jahre bis zur Pensionierung verteidigen.
Dieses Modell entspricht der 2000 jährigen Erfahrung mit Veteranen. Also ca. im 40. Lebensjahr wird entschieden, ob eine Weiterverwendung möglich ist oder pensioniert wird (allerdings mit lebenslanger Versorgung !)
@ KommandeurQRF3
1. Ihre Fallaufzählung in allen Ehren. Wie andere schon geschrieben haben, sollen Kriegsversehrte eine Folgeverwendung bei der Bw bekommen, aber bitte doch nicht in der Kampftruppe !
Es wird doch bereits jetzt das Personal aus der Kampftruppe versetzt, wenn es nicht mehr einsatztauglich ist. Sogar in den fliegenden Verbänden der Lw geschieht dies. Im Spezialpionierbataillon, in den Feldlagerbetriebskompanien und Betriebsstoffkompanien gibt es keinen Inlandsauftrag, außer Regeneration und Einsatzvorbereitung. Dem entsprechend häufig sind deren Angehörige im Einsatz und werden bei Verlust der Einsatztauglichkeit sofort ( ! ) in einen anderen Verband versetzt. Jedoch bitte nicht in den Divisionsstab, der mit in den Einsatz gehen soll.
Das Problem ist nur, dass viele lebensältere Soldaten nicht versetzungswillig sind und deshalb wird sich durchgemogelt ! (siehe Stäbe und Divisionen)
2. Dienstunfähigkeit beim Finanzamt schaut anders aus, als bei der Bw.
Bei 12-monatiger Erkrankung wird dort automatisch ein DU-Verfahren gegen den Willen des Beamten eingeleitet und auch entlassen. Hier ist die Bw wesentlich großzügiger mit ihren kranken Soldaten !
3. Wer nicht mal mehr voll einsatzfähig für die Inlandsverwendung ist, also Leute mit „Dienst nach eigenem Ermessen“ oder „Halbtags Dienst tuen“ (natürlich ohne Gehaltskürzung), die werden zukünftig todsicher angefasst werden. Dies kann sich eine Einsatzarmee einfach nicht mehr leisten. Wenn Sie Dienststellen suchen, wo so etwas gehäuft vorkommt, gehen Sie nach Bad Neuenahr zum MatA Heer oder zur Luftwaffe nach Köln / Wahn, ins Logistikamt nach St.Augustin oder an die Schulen von Heer, Luftwaffe und Marine. Hier wird es bei einer Neuordnung einfach eine Änderung geben müssen !
@ Georg
Finde ich gut und löste sicher einige Probleme bei der Truppe. Die Heilfürsorge allein ist in den USA schon viel wert und wird bei uns auch an Bedeutung steigen.
Meinen sie, das geht als KVP-Vorschlag durch? :-)
@ cynic2
Was überhaupt nicht in die Köpfe der Berufsbeamtenwächter des BMI geht, ist, dass jemand pensionsberechtigt sein kann, der nicht ein volles Berufsleben als Beamter oder als Soldat gedient hat.
Gerade dies ist der Charme des amerikanischen Modells !
50 % Pension bei 20 Dienstjahren und dies dauerhaft bis zum Lebensende. Bei den jetzt angedachten Modell “ BS flex “ in der Altersgruppe 40 – 50 Jahre kommt ein BS mit 25 Dienstjahren gerade mal auf knapp 45 % Pensionsansprüche plus privater Krankenversicherung für sich und seine Familie (ca. 500 Euro netto im Monat).
Übrigens eine Vorraussetzung für die die BO 41 Regelung für Jetpiloten war und ist, dass sie bei der Pensionierung im Besitz einer gültigen Piloten- bzw. WSO-Lizens sind. Nur unter diesen Umständen war das Innenministerium bereit so jungen Männern eine dauerhafte Pension zu zahlen (Dies ist der Knackpunkt bei der künftigen BS-flex Regelung, sollte weiterhin genau beobachtet werden, da bis jetzt noch nicht als Gesetz verabschiedet ;-) ]
@georg
jawoll,
das war nicht nur amerkanisches Modell, sondern auch NVA.
BS 25, mit 41 ausscheiden, Grundversorgung + Hinzuverdienstmöglichkeit.
Allerdings wußte jeder, worauf er sich im Vorfeld einließ, einschließlich Standort.
Abfallprodukt war mindestens, Jobkenntnis.
Körperliche Fitness bis zu diesem Alter(meist) auch.
Ob die Idee perfect war, weiß ich nicht – muß man einen NVA Soldaten fragen.
Allen, welche meinen, selber Schuld das krank, wünsche ich das dann doch nicht, was ich zuerst dachte.,