Piraten und die Bundeswehr-Reform
Das nenne ich kreativ: Im Streit, ob gegen die Piraterie vor Somalia nach deutscher Rechtslage die Bundeswehr oder die Polizei vorgehen soll, hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, sich mit einem salomonischen Vorschlag zu Wort gemeldet, der gleichzeitig die Reform der Streitkräfte berührt und angesichts der Verkleinerung der Truppe ausscheidenden Soldaten eine neue Perspektive bietet:
Durch die Bundeswehrreform wird viel Personal abgebaut. Die Bundespolizei könnte kurzfristig bis zu 500 Zeitsoldaten übernehmen, sie für den Kampf gegen Seepiraterie ausbilden und sie dann auf deutschen Frachtschiffen einsetzen. Anschließend könnten sie als Polizeibeamte ausgebildet werden. Das wäre ein Anfang. Die Soldaten sind vorhanden, ihre Stellen werden im Haushalt ohnehin finanziert.
sagte der Gewerkschaftschef der Welt in einem Interview.
Interessant. In erster Linie führt das dazu, dass die Bundespolizei aufgestockt wird, aber der Verteidigungshaushalt dafür bezahlt? Könnte man die 500 nicht gleich als Soldaten auf den Handelsschiffen einsetzen? Aber ich hab‘ ja auch keine Ahnung von den Feinheiten des Beamtenrechts.
Archivbild: Deutsche Soldaten in Djibouti im Dezember 2008 (Foto: Hannibal Hanschke/Reuters via fotoglif)
Also ich kann ja den Denkansatz nachvollziehen, aber ist es denn das Anliegen dt. Bundespolizisten als Schutztruppe auf dt. Frachtern einzusetzen, man quasi in internationalen Gewässern Polizeikräfte einsetzt? Das wäre ja eben so widersinnig wie der Einsatz von Soldaten im Inneren. Man möge mich bitte eines besseren belehren, was das rechtliche betrifft, aber meinem Verständnis nach stellt es sich so dar.
Gibt es andere Nationen, die diesen Ansatz verfolgen und Polizeikräfte als Schutz gegen Piraten auf ihren Schiffen einsetzen und wer trägt die (wohl recht immensen) Kosten für einen solchen Dauereinsatz dieser Neu-Polizisten?
Rechtlich kann ich auch nichts beitragen, außer dem Bekannten. 3 Juristen 5 Meinungen…
Aber, finanziell wird der Reeder dafür gern aufkommen. Die Personalkosten für Verpflegung und Unterbringung sind im Verhältnis zum Ladungsverlust (auch zeitweise), Lösegeld, Versicherungsprämien usw. minimal. Orientieren kann man sich an Mitfahrten von Passagieren bei Frachtschiffreisen, die zahlen meist nie mehr als 3 T€ für 14 Tage.
Rechtlich richtet sich das anzuwendende Recht m.E. nach dem Flag-State-Prinzip. Will sagen, deutscher Frachter in internationalen Gewässern = deutsches Recht anzuwenden an Bord des Frachters.
Ob dies nun bedeutet, dass man die Bundespolizei oder die Bundeswehr an Bord der Schiffe einsetzen muss, das vermag ich nicht zu sagen.
Die Mission ATALANTA stellt im Prinzip eine polizeiliche Mission unter Rückgriff auf militärische Strukturen dar.
Daher ist es auch oft nicht so einfach, ein „robustes“ vorgehen gegen Piraten zu begründen, solange diese nicht eine konkrete Bedrohung darstellen.
Neben der Prävention gegenüber Angriffen von Piraten stellt sich die Frage nach der strafrechtlichen Verfolgung der Piraterie.
Werden Piraten auf hoher See gestellt, muss eine umfangreiche Beweißsicherung durchgeführt werden, dessen Grundsätze und Verfahren sich nach dem Rechtsverfahren des anklagenden Staates zu richten hat. Hierfür fehlt an Bord der militärischen Einheiten jedoch oft die notwendige Expertise (Bsp. das über Bord werfen von sichergestellten Handwaffen kommt der Vernichtung der Beweißmittel gleich), die durch geschultes Personal (mgl. Militärpolizei oder Einheiten von INTERPOL) gestellt werden könnte. An Bord von zivilen Schiffen fehlt diese Expertise mit Sicherheit.
Zur weiteren Vertiefung empfehle ich die Pressemitteilung des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht in Freiburg zum Ergebnis eines Expert-Meetings http://tinyurl.com/44heplo
und Publikationen, die auf deren Homepage benannt sind:
http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/forschungsarbeit/strafrecht/piracy.htm
@ Victor Hugo
Mag sein, allerdings hast du da recht kurz gedacht. Die Polizisten wollen alimentiert werden, ggf. auch mit Gefahren- und Schichtzulage, zudem andere diverse Bordzulagen. Die Waffen, Ausrüstung sowie eine Führungsstelle müssen beschafft und bewirtschaftet werden.
Hinzu kommen die Wechselcrews etc.. Mit 500 Mann kann man nicht allzuviele Schiffe schützen, außer die Sicherungsgruppen verlegen mit dem Heli, was wieder zusätzlich kostet.
Aber warum sollen das Beamte sein und nicht Sicherungspersonal des Freien Marktes? Es wäre deutlich einfacher und billiger, dass die Politik die Länder mit Passagehäfen auffordert, die Sicherheitsleute auch mit Waffen aller Art an Land zu lassen (bspw. nur innerhalb eines Hafens mit versiegelten Seecontainern) und die anderen Rahmenbedingungen wie Notruffrequenzen, Hilfen aller Art organisiert. Und den Rest regelt der freie Markt. Wenn die Versicherungen mitspielen, dann dürfte sich der Einsatz von solchen Sicherheitsteams reltiv schnell rentieren.
Der Irrglaube, hier mit Verhaftungen und Bestrafung der Plage Herr zu werden, scheint ja so langsam aus den Köpfen zu weichen. Vielleicht lernt es unsere Polizeigewerkschaft ja auch noch.
Die Bundespolizei ist für die innere Sicherheit Deutschlands zuständig und kein Weltpolizist für den Schutz auf den Weltmeeren. Die BW ist für den äußeren und die Polizei für den inneren Schutz zuständig. Da wäre eine Spezialeinheit der Feldjäger (Militärpolizei), zur Piratenbekämpfung, wohl die logischere und bessere Lösung.
Aus einer Reederei, die bereits privat geheuerte „Armed Guards“ der Sicherheitsfirmen einsetzen, habe ich die Info, dass die Einsparungen durch gesparte Umwege um besonders gefährdete Gebiete herum, wirtschaftlichere Fahrtstufen (nicht immer Volldampf ) etc. die Kosten für die private Bewachung ungefähr ausgleichen. Das sollte bei den Staatsdienern unterm Strich nicht völlig anders ausfallen.
Für Zuständigkeit von Polizei oder Militär ist das deutsche Recht faktisch nicht so bedeutsam, weil es in erster Linie auf den Flaggenstaat ankommt. Da aber mehr als 80% der Schiffe deutscher Eigner unter fremder Flagge fahren, kann man sich diese Diskussion so ziemlich sparen. Sie hat kaum praktische Bedeutung.
Zur Bekämpfung von Piraten bedarf es des Einsatzes von Kriegswaffen. Diese gehören nicht in die Hände von Zivilisten und Polizisten.
@Stefan
Na dann passen Sie mal auf dass Sie in Zukunft keinem Bundespolizisten über den Weg laufen. Der Kamerad wird Ihnen was husten bzgl. der Unvereinbarkeit von „Kriegswaffen“ und Polizei.
JugendOffz hat das doch so schön erklärt und auch mir erschließt sich nicht, warum die Bundespolizei solche Aufgaben nicht wahrnehmen sollte.
Ergänzung zu den Zahlen: lt. BSH belief sich der Bestand an seegehenden Handelsschiffen deutscher Eigner per Juli 2011 auf 3659 Schiffe von denen gerade mal 570 Schwarz-Rot-Gold geflaggt waren (ca. 15%), der Rest in ausländischen Registern (und damit Rechtsordnungen), gut 2.200 davon allein Liberia und Antigua-Babados. Meiner Kenntnis nach (Korrekturen und/oder Präzisierungen sind willkommen) ist es so, dass außerhalb 3-Meilen-Zone deutsche Soldaten oder Polizisten dann und nur dann auf einem unter fremder Flagge laufenden Schiff eingreifen dürfen, wenn eine akute Gefährdung (laufender, noch nocht abgeschlossener Piratenangriff) vorliegt. Alles andere müsste zunächst durch internationale Verträge geregelt werden. Davon sind wir weit weg.
Und wenn wir mit der Diskussion fertig sind dann handeln wir…
So 2020 etwa :-(
@StFwdR: Wenn sich das Zieldatum 2020 auf den Abschluss neuer Verträge / Konventionen beziehen sollte, wären wir an der unwahrscheinlichsten aller denkbaren Quellen auf völlig unrealistischen Optimismus gestoßen: Da es um Hoheitsrechte der Staaten geht, ist St. Nimmerlein zutreffender.
@Stefan | 10. August 2011 – 14:57 : Wie Chris schon schrieb. Und man braucht nicht zwangsläufig Kriegswaffen, um ein Schiff zu verteidigen.
Jetzt vollkommen off-topic:
was hat denn die Bundespolizei für Fusstruppen an Kalibern zu bieten? Über 9mm dürfte es doch nicht hinaus gehen?
@Chris | 10. August 2011 – 15:20
Zitat: „JugendOffz hat das doch so schön erklärt und auch mir erschließt sich nicht, warum die Bundespolizei solche Aufgaben nicht wahrnehmen sollte.“
Und mir erschließt sich nicht, warum die BW solche Aufgaben nicht wahrnehmen sollte. Sie verfügt im Gegensatz zur Bundespolizei über die erforderliche Ausrüstung, und seit Jahrhunderten wurde die Piraterie mit Soldaten bekämpft.
Und während die Politik wieder mal endlos diskutiert und aus Inkompetenz Hürden schafft wo keine sein müssten, löst die Wirtschaft Probleme und lässt einfach private Sicherheitsdienstleister mitfahren.
@Zivi a.D. | 10. August 2011 – 15:27
Nun Schiffe die unter fremder Flagge fahrend sich deutschen Steuern entziehen, sollten auch nicht mit deutschen Steuergeldern geschützt werden. Sie fahren ja bewußt unter dem „Schutz“ der Flagge eines fremden Staates und können sich jederzeit für die deutsche Flagge entscheiden.
Die bereits eingesetzten privaten Sicherheitsfirmen bringen auch nur „normale“ Schußwaffen mit, die nicht nennenswert über 9 mm hinausgehen. Und das hat sich beim Schutz der Schiffe als ausreichend erwiesen: Piraten suchen leichte und möglichst unbeschädigte Beute, keine Seekriegs-Romantik. Die aufs Flugedeck der Fregatten gelaschte PzH 2000 darf zu Hause bleiben.
@Stefan: Völlig derselben Meinung. Mir ging es nur um die Klarstellung, wie groß das Problem zahlenmäßig ist: Direkt eingreifen dürfen deutsche Sicherheitskräfte ohnehin nur auf den 570 deutsch geflaggten Schiffen, unter denen sich allein 120 Passagierschiffe und Fähren befinden, die auschließlich in Nord- und Ostsee fahren. In den Indischen Ozean verirrt sich allenfalls eine Handvoll. M.W. nach ist auch noch kein einziges Schiff unter deutscher Flagge gekapert worden sondern immer ausgeflaggte Pötte. Von daher ist das Ganze auf dieser Ebene ein Nicht-Problem.
@Zivi a.D.
Kleine Korrektur: Die Taipan fuhr bei ihrer Kaperung unter deutscher Flagge (und wurde wenige Tage nach Befreiung durch die Niederländer ausgeflaggt).
Bekämpfung der Piraterie war zu allen Zeiten und auf allen Weltmeeren immer Aufgabe der Kriegsmarine (zeitweise bildete es sogar deren Haupttätigkeit, z. B. der Royal Navy und die ersten Jahrzehnte der US Navy). Auch völkerrechtlich ist es unumstritten (was schon erstaunlich genug ist).
Nur deutsche Juristen kommen auf die Idee, darüber zu brüten. Nicht, dass es keine echten juristischen Probleme gäbe (z. B.: Was macht man mit gefangenen Piraten?), aber Bundespolizisten auf Handelsschiffen zu postieren ist abwegig.
@Zivi a.D. | 10. August 2011 – 16:39
Gegen Piraten (Verbrecher) hilft nur entschlossenes Handeln. Nach einem abgewehrten Angriff müssen die Piratenschiffe mit Mann und Maus, an Ort und Stelle, versenkt werden. Dies kann zur Beweisführung gefilmt werden, sollte aber nicht zwingend erforderlich sein. Wenn das Piratenleben riskant genug wird, dann erledigt sich dieses Problem recht schnell. Dazu Todesstrafe und Standgerichte auf den Kriegsschiffen. Das ist mehr Rechtsstaatlichkeit, als man den getöteten Zivilisten in den heutigen „humanitären Kriegen“ zubilligt.
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz:
Gesetz über die Bundespolizei
(Bundespolizeigesetz – BPolG)
§ 6
Aufgaben auf See
Unbeschadet der Zuständigkeit anderer Behörden oder der Streitkräfte hat die Bundespolizei auf See außerhalb des deutschen Küstenmeers die Maßnahmen zu treffen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die durch Rechtsvorschriften des Bundes anderen Behörden oder Dienststellen zugewiesen oder die ausschließlich Kriegsschiffen vorbehalten sind.
Wenn sie nicht fähig sind, muss man sie befähigen!
Und Unterstützung für eine Plattform darf die BP bei der Bw anfordern!
Doch auch da sieht es eher schlecht aus. Was hat die Marine denn schon!
Mangel mit Mangel ausgleichen.
Soldaten sind nicht für die Bekämpfung von kriminellen Banden ausgebildet.
Wer behauptet, dass die Bw für die Äußere-Sicherheit und die BP für die Innere-
Sicherheit zuständig ist liegt da wohl falsch.
Richtig wäre, jeder kämpft gegen das wofür er ausgebildet wurde!
Die Bw kämpft zur Verteidigung mit all ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf Leben und Tot. Die Polizei bekämpft Kriminelle mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Dass sich die Bw im Einsatz mit Polizeiaufgaben schwer tut, sieht man in AFG.
Es geht bei der Piraterie eben nicht um die Gefährdung der BRD, sondern um Kriminalität und da ist die Bundespolizei vernetzt mit allen anderen Instrumenten das richtige Werkzeug. Auch da gilt, Vorbeugen ist besser als Heilen!
Ich frage mich eh was den Herrn von der Gewerkschaft da geritten hat .. Es mag sich mir wol der sibjektive Eindruck aufdrängen, aber hat die Budespolizei nicht alle Hände voll zu tun? Die Zeit der friedlichen Bürgerproteste scheint wohl vorbei zu sein, wenn man sich die Gewalteskapaden bei S21 anschaut… Der Herr von der Gewerkschaft erweist seinen Männern einen Bärendienst, dass er dieses Thema so anschneidet! Ist die Sache erst einmal am Rollen und die 500 genügen nicht, dürfen sich dann die „normal“ Polizisten im Sturmabwehrschießen üben …
@T.W. Dank für den sachdienlichen hinweis, ein Schiff also. Ändert das etwas an der Lage?
@chickenhawk: Da sollte man sich aber klar machen, dass es früher auch zu großen Teilen um staatlich geduldete und manchmal sogar ganz offiziell mit Patenten und Lizenzen sanktionierte Piraterie ging. Etwa in den Auseinandersetzungen Spanien vs UK oder UK vs USA. „Pirat“ war da eine politische Defintion, deren Gegenstück auf der anderen Seite „Held“ war. In diesem Zusammenhang war natürlich jeweils die Kriegsmarine gefragt bei der Bekämpfung einesGegners, bei dem die ökonomische Seite die strategische Hauptrolle spielte.
btw: Da es sonst noch keiner gefragt hat: Wie wären denn die als Handelsschiffe getarnten, explizit auf Kaperung ausgehenden deutschen Hilfskreuzer des WK 2 in diesem Zusammenhang einzustufen? Kriegsschiff? Pirat? Seekriegs-Guerilla (gibt es so etwas?) ? Nur mal so, um Vergleichsmaßstäbe zu gewinnen.
Übrigens scheint mir die Diskussion um Polizei vs. Militär an einem Punkt fehlgeleitet: Polizeiaufgabe heißt NICHT notwendig, dass es die Polizei auch praktisch machen muss. Es gibt schließlich die Amtshilfe, die das Militär gemäß Grundgesetz jederzeit leisten darf. Die jeweilige Aktion bleibt dann aber unter Verantwortung der Polizei und muss (dies ist der Knackpunkt) auch immer den zivilen Rechtsnormen genügen.
@Zivi a.D. 10. August 2011 – 17:09
Diese Dinge sind (bzw. waren) alle völkerrechtlich geregelt.
Für staatlich sanktionierte Piraten wurden Kaperbriefe ausgestellt (das haben vor allen Dinge die Briten gegen Spanien gemacht), es wurden sozusagen staatliche Hoheitsrechte delegiert
Seit einem internationalen Übereinkommen von 1856 werden aber keine Kaperbriefe mehr ausgestellt.
Das Aufbringen von feindlichen Handelsschiffen durch Kriegsschiffe (während eines Krieges) ist im sogenannten Prisenrecht völkerrechtlich geregelt.
@Stefan: Todesstrafe ohne formelles Verfahren? Wir haben ein paar Jahrhunderte gebraucht, um den Rechtstaat zu bekommen. M.E ist er es wert, verteidigt zu werden – auch gegen solche Vorschläge. Das Gefühl dahinter kann ich sehr wohl nachvollziehen, aber wenn ich dem persönlichen Gefühl nachgegben würde, gäb es auch eine Menge Kleinholz. Schon allein, wenn ich da so an die stattgehabte Diskussion mit Delta um die „Neue Rechte“ und deren nach meiner Überzeugung zutiefst kriminelle Grundhaltung denke. Lieber nicht. Der Kampf gegen die Barbarei darf uns nicht selbst zu Barabaren machen – weder indem wir die Barbarei „verstehen“ und entschuldigen, noch indem wir die Errungenschaften „Rechtsnorm, Beweisverfahren, unabhängige Gerichte, überprüfbares Urteil“ über Bord werfen.
@Stefan
„Sie verfügt im Gegensatz zur Bundespolizei über die erforderliche Ausrüstung“ Welche Ausrüstung denn? Wir sprechen hier von kleinen Teams zum Schutz der Schiffe. Zehn Unterbuxen und zwei Sturmgewehre mit Zielfernrohr, die die Bundespolizei natürlich in ihrem Bestand hat und schon ist alle gepackt.
„Gegen Piraten (Verbrecher) hilft nur entschlossenes Handeln. Nach einem abgewehrten Angriff müssen die Piratenschiffe mit Mann und Maus, an Ort und Stelle, versenkt werden. Dies kann zur Beweisführung gefilmt werden, sollte aber nicht zwingend erforderlich sein. Wenn das Piratenleben riskant genug wird, dann erledigt sich dieses Problem recht schnell. Dazu Todesstrafe und Standgerichte auf den Kriegsschiffen.“
Was soll man dazu noch sagen?
@Chris | 10. August 2011 – 17:28
Sie haben einen wesendlichen Teil meiner Worte nicht zitiert.
Ich ergänze: „Das ist mehr Rechtsstaatlichkeit, als man den getöteten Zivilisten in den heutigen “humanitären Kriegen” zubilligt.“
@Stefan
Also war ihr Kommentar nur gelungene Satire und Kritik an den zivilen Toten der Kampfhandlungen des Westens in den letzten Jahrzehnten oder schlagen Sie tatsächlich und klaren Kopfes vor auf deutschen Kriegsschiffen Piraten hinrichten zu lassen bzw. diese einfach im Meer zu versenken?
@Stefan
Ich ergänze: “Das ist mehr Rechtsstaatlichkeit, als man den getöteten Zivilisten in den heutigen “humanitären Kriegen” zubilligt.”
Macht die Aussage nicht besser.
Damit könnte man jede Gewalt begründen.
Man verteidigt seinen Rechtsstaat gerade wenn es schwer fällt, denn darin beweist er sich ja erst.
Mal von dem ganzen juristischen Trara abgesehen: Wenn diese Bundeswehrreform einigermaßen zielgerichtet und zweckmäßig stattfindet, handelt es sich bei dem freigesetzten Personal hoffentlich nicht um die für die hier angesprochenen Aufgaben benötigten Spezialisten (Marineschutzkräfte, Boarding Teams) sondern um Stabspersonal und ähnliche „Spezialisten“ (in was auch immer). Und die bringen für diese Aufgabe nicht die gleiche oder mehr Kompetenz mit als Angehörige privater Sicherheitsdienste sondern eher weniger.
Die Übernahme des freigesetzten Personals in andere Bundesbehörden und die öffentliche Verwaltung wäre dagegen ein sinnvoller Schritt.