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Aus der Schlammzone weit unterhalb von Gen Petraues:
http://www.faz.net/artikel/C31325/ausruestungsmaengel-bei-der-bundeswehr-de-maiziere-weist-vorwuerfe-zurueck-30465839.html
Wiedermal bezeichnend für Bw und TdM ist folgende Passage:
„Wir müssen also wegen des Verfallsdatums bei unserem Blut über die sogenannte Zivilschutzausnahmeverordnung ausweichen, die es uns erlaubt, ausländische Blutkonserven in Afghanistan einzusetzen. Diese Ausnahmemöglichkeit müssen wir nutzen, weil wir aus Deutschland wegen des kurzen Verfalldatums nicht genug Blut bekommen können. So verwenden wir zum Beispiel auch US-Blutplasma. Wir sind dabei, diese bürokratischen Überspannungen zu beenden. Das ist ein mühsamer Weg.“
Ganz kurze pol. Bil.: Verordnungen werden vom Bundeskabinett beschlossen. Von „müssen“ kann also nicht die Rede sein. Eine Änderung einer Verordnung ist innerhalb einer Woche möglich. Aber auch TdM ist eben vorallem Verwalter und nicht Gestalter.
Dieses Beispiel sollte man sich ganz genau anschauen es zeigt wie kaputt das Gesamtsystem ist. Nach fast 10 Jahren Krieg merkt man in der Bw – erst nach Hinweisen des Wehrbeauftragten (!) – daß man bei der Blutversorgung ein Problem hat.
Anstatt dafür eine Reihe Admiral-/Generalärzte – nach Degradierung (!) – nach Hause zu schicken wiederholt der Minister noch die Ausreden der eigenen Bürokraten. Ich verlier jeden Tag noch einen Funken Hoffnung.
Nachtrag:
Zumal die Bw lt. (der von TdM erwähnten) Zivilschutzausnahmeverordnung einfach Blutkonserven selbst länger lagern könnte:
„(1) Abweichend von § 21 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes dürfen in § 1 Abs. 2 genannte Arzneimittel auch dann in den Verkehr gebracht werden, wenn für sie weder eine Zulassung durch die nach § 77 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes zuständige Bundesoberbehörde noch eine Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 3 Abs. 1 oder 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (ABl. EG Nr. L 214 S. 1) durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder den Rat der Europäischen Union erteilt ist, sofern das Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel für die Erfüllung der Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Bereitschaftspolizeien der Länder unverzichtbar ist.“
Also: Kein Problem. Wenn man den will. Wie so oft.
Aber in Deutschland ist ja immer jemand anderes Schuld, wenn man selbst zu blöd ist zum Denken.
@ Memoria
„Wie Robert Conquest einmal bemerkt hat, verhält jede Großorganisation sich so, als würde sie von den Geheimagenten ihrer Gegner geleitet.“
@klabautermann:
Das ist eine wahrlich treffende Zustandbeschreibung.
Aber an der Spitze von Großorganisationen stehen Leute die genau das ändern können und müssen.
Um ein weiteres Bonmot einzubringen:
„Krieg ist zu wichtig als daß man ihn den Generalen überläßt.“
Was mich an den Aussagen von TdM verwirrt ist der Begriff „Blutplasma“. Meiner bescheidenen Meinung nach handelt hier eben nicht um Plasma – dieses ist als FFP (fresh frozen plasma) immerhin zwei Jahre haltbar – sondern um Blutplättchen (Thrombozytenkonzentrat).
Diese darf man nach Richtlinien der BÄK nur bis max. 5 d nach Spende verwenden, was augrund der begrenzten Lebenszeit von Plättchen (9-12 d) auch durchaus sinnvoll ist. Eine längere Lagerung allein löst also das Problem mitnichten.
Zum Thema Tragentische (das sind plump ausgedrückt die Halterungen, an denen die Tragen ins Fahrzeug geschoben und dann festgehalten werden) und dem Beinahe-Absturz eines Verletzten aus 1,5m Höhe sei gesagt, das wir die Dinger schon im letzten Jahr auf mehreren DIN A4 Seiten bemängelt haben, inkl. Photos und Erläuterungen. Fazit: Nicht für den harten Einsatzalltag geeignet. Daraus folgte wohl die offensichtliche Maßnahme Bw: Vertrag erweitert und Modelle in den Eagle IV BAT eingebaut. Das ist schon fast grob fahrlässig, was sich die Führung ZSanDBw da erlaubt. Hauptsache wir machen Ärzte mit null Hintergrundwissen zu Entscheidungsträgern ausserhalb medizinischer Kompetenzen… Zum Heulen, einfach nur zum Heulen – kaum werden die in Begleitung eines Firmenvertreters a la Grima Schlangenzunge über die fast ebenen Strassen des Übungsplatzes in Feldkirchen gefahren, schon empfinden sie das Fahrzeug als top – notch mit Sternchen und uneingeschränkt als Musterlösung für AFG einsetzbar. Sch**** auf Erfahrungsberichte, der ZSanDBw braucht sowas nicht, hier entscheidet der Fürst noch persönlich!
@Vodoo:
Zum Verständnis: Der Erfahrungsbericht wurde nach Beschaffung des Eagle IV BAT erstellt und floß dann immerhin nachträglich in die Serie ein, richtig?
Wir fragen uns aber wohl bei was man bei der Einsatzprüfung gemacht hat.
Ich beziehe mich auf den Erfahrungsbericht, der Ende des 22. EinsKtgts im Juni – Juli 2010 geschrieben wurde, anhand der Erlebnisse mit YAK und der Problematik anderer Fahrzeuge ausser Fuchs. Dazu muss man aber wissen, das die Tragentische von YAK, Fuchs 1A8 und (anhand detaillierter Bilder zu urteilen) Eagle IV BAT identisch sind und egal in welchem Chassis nicht tauglich für den Einsatzalltag sind – zu filigran, zu anfällig für Staub und Dreck und erst recht nicht Stress-sicher.
Da ich einige Kameraden aus der Erprobung kenne, weiss ich, das auf diese und andere Problematiken (auch) während der Truppenerprobung in Feldkirchen mehrmals hingewiesen wurde. Das heisst in der Sanität nur nichts, wie man mal wieder eindrucksvoll erleben kann – alle Vorschläge, Anträge und Bedenken wurde weggewischt oder ausgesessen.
Ein anderes Beispiel: Seit 2009 fordert man (und das ist seitdem auch per Befehl festgelegt!) die Bewaffnung von Sanitätsfahrzeugen aus Selbstschutzgründen, was natürlich auch durch das Kriegsvölkerrecht gestattet ist. Wie wird das umgesetzt? Gar nicht – sowohl Eagle als auch der zukünftige Boxer San verfügen bis jetzt nicht über eine Waffenstation. Plumpe Begründung eines Verantwortlichen von MOWAG, den ich auf der Rückreise ins Heimatland zufällig im Flieger hatte: „Geht nicht wegen Genfer Konvention.“ Was passiert von Seiten Führung ZSanDBw dazu? Nichts – ausser beschwichtigen und aussitzen. Kommunikation mit der Truppe? Fehlanzeige, trotz stundenlanger Vorträge und Beschwörungen der hohen Herren bei ihren Dienstaufsichtsbesuchen im Einsatzland.
Einsatzprüfung der SanFahrzeuge? Das ist das übliche Geplänkel bei BWB und WTD, dann gibt man die Fz weiter „weil man von San nicht soviel Ahnung hat“ und dort schippert man über den Übungsplatz Feldkirchen. Diejenigen, die die Kiste dort (auch mit eigener Einsatzerfahrung) wirklich testen, haben keine Lobby gegenüber SanAmt und Co. und somit wird keine wesentliche Verbesserung oder Einarbeitung von Feedback erzeugt. Stichwort: Stehhöhe im SanAufbau wäre ja total wichtig, damit der Arzt frei arbeiten könnte… bei einem taktischen Fahrzeug, bei dem der Kommandant dankbar für jeden Zentimeter ist, die das Fz niedriger oder kleiner ist… und so weiter und so fort…
@Vodoo:
Danke für die Erklärung. Die Aussagen von MOWAG würd ich mal nicht zu ernst nehmen.
Es bleibt Aufgabe des Bedarfsträgers, also des SanAmtes, derlei zu fordern und die Umsetzung zu begleiten. Die Tragetische sind wieder einmal ein sehr gutes Beispiel für die Unfähigkeit der Bw zu lernen – selbst im Krieg. Genau hier liegt das Kernproblem der Bw. Und genau Das ist selbst verschuldet. Nicht die böse Politik und nicht die noch bösere Verwaltung und die noch viel bösere Industrie, nein die eigene Führung versagt jeden Tag und daher kommt nichts voran.
Einsatzprüfungen sind auch nach meinem Eindruck viel zu oft Alibi-Veranstaltungen, da zu dem Zeitpunkt größere Änderungen gar nicht mehr im Zeit- und Kostenrahmen möglich sind.
@all:
Und jetzt bitte keinen Verweis auf die mögliche Ablösung von Generalen – wegen anderer Tragetische?