Bundestag pro Marine

Der Ordnung halber sei es erwähnt: Der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen Woche für die Deutsche Marine stark gemacht – auch (aber nicht nur) unter dem Gesichtspunkt der Pirateriebekämpfung. Union und FDP legten einen Antrag vor, der zwar erst mal an die Ausschüsse überwiesen wurde, aber wohl verabschiedet werden dürfte. Mal sehen, ob das Unions-Fraktionsmitglied Thomas de Maizière das bei seinen Reformvorstellungen berücksichtigt…

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– bei der anstehenden Bundeswehrreform der besonderen Bedeutung der Deutschen Marine
für die Außen- und Sicherheitspolitik strukturell und finanziell Rechnung zu tragen;
– im Rahmen der Bundeswehrreform die zu erhaltenden maritimen Kernfähigkeiten zu definieren, in einem ressortübergreifenden Vorgehen Möglichkeiten zur Erhaltung dieser Fähigkeiten auszuarbeiten und in Abstimmung mit der deutschen maritimen wehrtechnischen Industrie ein zukunftsfähiges Konzept zu erarbeiten;
– die maritime Wirtschaft aufzufordern, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ei-
gensicherung ihrer Schiffe zu erhöhen und Schiffsbewegungen in den gefährdeten Gebieten
noch enger mit den eingesetzten militärischen Kräften abzustimmen;
– sich bei der VN dafür einzusetzen, dass diese der NATO, der EU und den anderen durch nationale Marinekräfte an der Pirateriebekämpfung im Indischen Ozean beteiligten Staaten eine koordinierende Rolle der VN anbietet, damit eine bessere Koordinierung der vor Ort befindlichen Einsatzkräfte erreicht wird;
– das internationale Vorgehen zur Beschlagnahme von aus Piraterie stammenden Finanzmit-
teln, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten Somalias, in der Region deutlich zu verstärken
– die Nachbarn Somalias sowie die Staaten der Region einschließlich der Mitglieder des Golf Kooperationsrates (GCC), die ein besonderes Interesse an der Sicherheit der Seewege im Indischen Ozean haben, stärker bei der Pirateriebekämpfung in die Pflicht zu nehmen;
– die Anstrengungen des VN-Generalsekretärs im Rahmen der VN-Resolution 1976 (2011) zur Schaffung von durch somalische Juristen besetzten Gerichte in der Region zur Strafverfolgung somalischer Piraten zu unterstützen;
– bis zur Verfügbarkeit einer ausreichend effektiven Strafverfolgung in der Region Piraterieverdächtige, die im Verdacht stehen, auch deutsche Rechtsgüter verletzt zu haben, falls notwendig in Deutschland vor Gericht zu stellen, um zu verhindern, dass weiterhin ein so hoher Anteil an Piraterieverdächtigen einfach wieder auf freien Fuß gesetzt wird;
– sich für eine Stärkung der staatlichen Strukturen in Somalia, insbesondere in den Regionen Somaliland und Puntland, einzusetzen;
– zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche politischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Schutz der Schiffe vor Piraterie zu erweitern und deren Sicherheit zu gewährleisten.