Nachwuchswerbung? Definieren Sie „freiwillig“

Mit dem Ende der Wehrpflicht zum 1. Juli kommt der Freiwillige Wehrdienst (FWD). Und für den muss geworben werden – noch sieht es mit den Freiwilligen ja nicht so gut aus.

Die Werbung will aber wohl durchdacht sein (ein bisschen zu dem Drumrum ist hier und hier schon nachzulesen). Und sie muss schnell kommen. Aber auch nicht zu schnell.

Heute musste nämlich das Verteidigungsministerium den Entwurf eines Werbe-Flugblatts für den Freiwilligen Wehrdienst erst mal zurückziehen:

Stand da doch drin: Als Freiwillig Wehrdienstleistender nehmen Sie nur an einem Auslandseinsatz teil, wenn Sie das wollen. Großes Fragezeichen. Alles jetzt richtig freiwillig? Was ist denn dann mit den Auslandseinsätzen? Gibt’s dafür noch genug Personal?

Also: Von Anfang an war erklärte Absicht, dass diese freiwilligen Kurzdiener auch in die Auslandseinsätze gehen – allerdings nur, wenn sie sich für länger als zwölf Monate verpflichten (was ja auch sinnvoll ist, schon wegen der Ausbildung). Und da hatte sich das Personalmarketing der Bundeswehr gedacht, dass erst mal alle kommen, und nach einem Jahr erklären die, die sich länger verpflichtet haben, dass sie auch zum Auslandseinsatz bereit sind.

Das fanden die Koalitionsfraktionen nicht so lustig und plädierten für die etwas klarere Regelung, dass im Wehrrechtsänderungsgesetz (das voraussichtlich in dieser Woche verabschiedet wird) mit einer Formulierung klar gestellt wird: wer sich für mindestens zwölf Monate oder länger verpflichtet, erklärt damit auch seine Bereitschaft zum Auslandseinsatz. Und die etwas irreführende Formulierung in dem Flugblatt musste dann halt weg…