Dokumentation: Entwurf des neuen Traditionserlasses der Bundeswehr

Der Entwurf des neuen Traditionserlasses für die Bundeswehr ist am (heutigen) Montag versandt worden, und der Kollege Matthias Gebauer von Spiegel Online war schneller als ich, eine Fassung davon zu ergattern. Er wolte das zunächst in einem Kommentar hier einstellen, aber der lange Text hätte ein wenig den Rahmen – und auch das Layout – gesprengt, deshalb mit Dank an den Kollegen hier zur Dokumentation. (Die Debatte dazu aber bitte weiter im anderen Thread):

Der Wortlaut:

ENTWURF
Die Tradition der Bundeswehr
Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege
Stand: 16. November 2017

1. GRUNDSÄTZE
1.1 Tradition ist der Kern der Erinnerungskultur der Bundeswehr (einschließlich des Bundesministeriums der Verteidigung). Traditionspflege ermöglicht das Bewahren und Weitergeben von Werten und Vorbildern, die sinnstiftend sind. Sie verbindet die Generationen und gibt Orientierung für das Führen und Handeln als geistige Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft. Sie fördert den kameradschaftlichen Zusammenhalt und das Innere Gefüge der Bundeswehr.
1.2 Das innere Gefüge und der innere Zusammenhalt der Bundeswehr beruhen auf gemeinsamen Werten und überlieferten Vorbildern, die durch Tradition symbolisiert, bewahrt und weitergegeben werden. Tradition dient so der Selbstvergewisserung. Sie schafft und stärkt Identifikation, erhöht Einsatzwert und Kampfkraft und motiviert zu einer verantwortungsvollen Auftragserfüllung. Um ihre sinnstiftende, integrative und motivierende Wirkung entfalten zu können, muss die Tradition der Bundeswehr geistiges Allgemeingut aller Angehörigen der Bundeswehr sein. Sie ist im dienstlichen Alltag sichtbar und erlebbar zu machen. Gelebte Tradition spricht nicht ausschließlich Kopf und Verstand an, sondern auch Herz und Gemüt. Traditionsinhalte können daher auch durch Symbole und Zeremonien anschaulich werden.
Die Tradition der Bundeswehr ist Teil ihres Selbstverständnisses und stärkt den Rückhalt der Bundeswehr in der Gesellschaft.
1.3 Die Tradition der Bundeswehr überliefert und bewahrt ihr Erbe auf Grundlage des Wertefundaments des Grundgesetzes. Sie bildet sich in einem fortlaufenden und schöpferischen Prozess wertorientierter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Tradition ist nicht Geschichte, sondern eine absichtsvolle und sinnstiftende Auswahl aus ihr.
1.4 Geschichtswissen und Geschichtsbewusstsein sind Voraussetzungen für Traditionsverständnis und für eine Traditionspflege, die sich an Werten orientiert. Fehlen sie, bleibt Tradition seelenlose Hülle und verkümmert zum Traditionalismus.
Die Tradition der Bundeswehr beruht auf den Werten und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, auf der kritischen Auseinander- setzung mit der Vergangenheit, auf den ethisch-moralischen Geboten der Konzeption der Inneren Führung und auf ihrer gesellschaftlichen Integration als Armee der Demokratie.
1.5 Traditionsstiftung und Traditionspflege sind dynamische und niemals abgeschlossene Prozesse. Sie setzen staatsbürgerliches Bewusstsein sowie Verständnis für historische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge voraus und fordern zur geistigen Auseinandersetzung auf.
Lebendige Tradition muss gegenwartsbezogen sein und die Lebenswirklichkeit der Angehörigen der Bundeswehr berücksichtigen. Sie ist daher ständig zu überprüfen und fortzuentwickeln.

2. HISTORISCHE GRUNDLAGEN
2.1 Die deutsche (Militär-)Geschichte ist geprägt von tiefen Zäsuren. Insbesondere aufgrund des folgeschweren Missbrauchs militärischer Macht, vor allem wäh- rend der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, gibt es keine ungebrochene deutsche Militärtradition.
Die Bundeswehr ist sich des zwiegespaltenen Erbes der deutschen (Militär-) Geschichte mit ihren Höhen, aber auch ihren Abgründen bewusst. Tradition und Identität der Bundeswehr nehmen daher die gesamte deutsche (Militär-) Geschichte in den Blick und grenzen dabei bewusst jene Teile ab, die
unvereinbar mit den Werten unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung sind.
2.2 Deutsche Streitkräfte bis 1945
Bis zum Ende des Kaiserreichs waren deutsche Streitkräfte loyale Machtinstrumente ihrer feudalen Landesherren und stabilisierender Bestandteil einer vornehmlich kleinstaatlichen und dynastischen Ordnung. Sie leiteten daraus eine herausgehobene Stellung in Staat und Gesellschaft ab. Dessen ungeachtet entwickelten deutsche Streitkräfte zahlreiche fortschrittliche und richtungsweisende Verfahren, Strukturen und Prinzipien, etwa die moderne Stabsarbeit, das Führen mit Auftrag, das Führen von vorne oder das Generalstabswesen.
In der Weimarer Republik gab es erstmals gesamtdeutsche Streitkräfte. Die Reichswehr legte ihren Eid auf die Verfassung ab, sicherte sich jedoch eine weitgehende innere Autonomie und blieb Zeit ihres Bestehens zu großen Teilen einem vor- und antidemokratischen Geist verhaftet. Der demokratisch verfassten Weimarer Republik blieb sie fremd und ein „Staat im Staate“.
Mit Wiedereinführung der Wehrpflicht 1935 ging aus der Reichswehr die Wehrmacht hervor. Ihr Eid unbedingten Gehorsams galt allein Adolf Hitler als „Führer“ und „Oberstem Befehlshaber“. Die Wehrmacht diente dem national- sozialistischen Unrechtsregime und war in dessen Verbrechen schuldhaft verstrickt, die in ihrem Ausmaß, in ihrem Schrecken und im Grad ihrer staatlichen Organisation einzigartig in der Geschichte sind.
2.3 Deutsche Streitkräfte nach 1945
2.3.1 NVA
Die NVA war mit ihrer Aufstellung fest in das Bündnissystem der sozialistischen Staaten, den Warschauer Pakt, integriert. Ihr Ethos orientierte sich an der Staatsideologie der DDR. Traditionsverständnis und Fahneneid der NVA leiteten sich aus ihrem Selbstverständnis als sozialistische Klassen- und Parteiarmee ab. Die NVA wurde von der SED geführt, handelte im Sinne ihrer Politik und trug maßgeblich zu ihrer Herrschaftssicherung bei.
2.3.2 Bundeswehr
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee unter demokratischer Kontrolle und unabhängiger Gerichtsbarkeit. Sie ist eingebunden in die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Aus den Werten des Grundgesetzes leitet sich die Konzeption der Inneren Führung ab. Dieses Selbstverständnis vereint militärische Leistungsfähigkeit und soldatische Pflichten mit demokratischen Rechten und den Normen des Grundgesetzes. Soldatinnen und Soldaten sind mündige Staatsbürger und Staatsbürgerinnen in Uniform.

3. DAS TRADITIONSVERSTÄNDNIS DER BUNDESWEHR
3.1 Mit ihrer Tradition überliefert und pflegt die Bundeswehr die Erinnerung an Personen, Ereignisse, Prinzipien und Institutionen aus der Gesamtheit der deutschen (Militär-)Geschichte, sofern diese beispielhaft, vorbildlich und sinnstiftend für ihren heutigen Auftrag wirken. Tradition und Auftrag der Bundeswehr greifen so ineinander.
3.2 Zentraler Bezugspunkt der Tradition der Bundeswehr sind ihre eigene, lange Geschichte und die Leistungen ihrer Soldatinnen und Soldaten, zivilen Angehörigen sowie Reservistinnen und Reservisten. Dazu zählen insbesondere
• das treue Dienen in Freiheit,
• die Entwicklung und Verwirklichung der Konzeption der Inneren Führung mit ihrem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform,
• der Beitrag der Bundeswehr zum internationalen Krisenmanagement sowie ihre Bewährung in Einsätzen und im Gefecht,
• die Bewahrung von Freiheit und Frieden im Kalten Krieg und das Eintreten für die deutsche Einheit,
• das Erbe der allgemeinen Wehrpflicht (derzeit ausgesetzt) und die Leistungen der über acht Millionen Grundwehrdienstleistenden,
• die tiefe Einbindung in multinationale Strukturen und Verbände,
• die erfolgreiche Hilfeleistung in humanitären Notsituationen im In- und Ausland,
• die Integrationsleistung der Bundeswehr als Armee der Einheit.
Diese Geschichte zu würdigen und zu entfalten, ist Aufgabe aller Angehörigen der Bundeswehr. Sie bietet eine breiten Fundus, um Tradition zu stiften. Daraus gewinnt das Selbstverständnis unserer Bundeswehr Sinn und Stolz.
Grundlage und Maßstab für das Traditionsverständnis der Bundeswehr und für ihre Traditionspflege sind die Normen und Werte des Grundgesetzes sowie die der Bundeswehr übertragenden Aufgaben und Pflichten. Zu ihnen zählen insbesondere die Achtung der Menschenwürde, die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht sowie die Verpflichtung auf Freiheit und Frieden. Die Angehörigen der Bundeswehr sind zudem der Menschlichkeit verpflichtet, auch unter Belastung und im Gefecht.
Die Ursprünge der Werte und Normen des Grundgesetzes reichen weit in die Vergangenheit zurück. In diesem Verständnis lassen sich vorbildliche soldatisch-ethische Haltung aus allen Epochen der deutschen (Militär-) Geschichte in das Traditionsgut der Bundeswehr übernehmen.
3.3 Historische Beispiele für zeitlos gültige soldatische Tugenden, etwa Tapferkeit, Ritterlichkeit, Anstand, Treue, Bescheidenheit, Kameradschaft, Wahrhaftigkeit, Entschlussfreude und gewissenhafte Pflichterfüllung, aber auch Beispiele für militärische Exzellenz (z.B. herausragende Truppenführung), können in der Bundeswehr Anerkennung finden. Sie sind jedoch immer im historischen Zusammenhang zu bewerten und nicht zu trennen von den politischen Zielen, denen sie dienten. Für die Bundeswehr, die freiheitlichen und demokratischen Zielsetzungen verpflichtet ist, kann nur ein soldatisches Selbstverständnis mit Wertebindung, das sich nicht allein auf rein handwerkliches Können im Gefecht reduziert, sinn- und traditionsstiftend sein.
3.4 Der verbrecherische NS-Staat kann Tradition nicht begründen. Für die Streitkräfte eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates ist die Wehrmacht als Institution nicht sinnstiftend. Gleiches gilt für ihre Truppenverbände, Organisationen, Militärverwaltung und den Rüstungsbereich. Die Aufnahme einzelner Angehöriger der Wehrmacht in das Traditionsgut der Bundeswehr ist dagegen grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist immer eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung und Abwägung, die die Frage persönlicher Schuld einschließt sowie eine Leistung zur Bedingung macht, die vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart wirkt, etwa die Beteiligung am militärischem Widerstand gegen das NS-Regime oder besondere Verdienste um den Aufbau der Bundeswehr.
Auch die NVA begründet als Institution keine Tradition der Bundeswehr. Als Hauptwaffenträger der Partei-Diktatur der SED war sie fest in die Staatsideologie der DDR eingebunden und wesentlicher Garant für die Sicherung ihres politisch-gesellschaftlichen Systems.
Auch die Aufnahme einzelner Angehöriger der NVA in das Traditionsgut der Bundeswehr ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ebenfalls eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung und Abwägung, die die Frage persönlicher Schuld einschließt sowie eine Leistung zur Bedingung macht, die vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart wirkt, etwa die Auflehnung gegen die SED- Herrschaft oder besondere Verdienste um die Armee der Einheit.
Ausgeschlossen aus der Tradition der Bundeswehr sind insbesondere Personen, Truppenverbände und militärische Institutionen, die nach heutigem Verständnis eindeutig verbrecherisch, rassistisch oder menschenverachtend gehandelt haben.

4. TRADITIONSPFLEGE IN DER BUNDESWEHR
4.1 Historische Bildung ist eine soldatische Schlüsselkompetenz und Voraussetzung für eine wertorientierte Traditionspflege. Sie vermittelt Orientierungswissen, Identität sowie die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. Der Vermittlung von Traditionsverständnis und Traditionsgut ist an den Schulen und Bildungs- einrichtungen der Bundeswehr, aber auch im täglichen Dienst, ausreichend Gelegenheit und Zeit zu geben.
4.2 Die Traditionspflege in der Bundeswehr stärkt den Stolz auf die Geschichte der Bundeswehr und ihre Leistungen. Sie verfolgt insbesondere folgende Ziele:
• demokratisches Wertebewusstsein und Verfassungstreue,
• das Bejahen des Auftrags zum Erhalt des Friedens in Freiheit als Grundlage des soldatischen Selbstverständnisses der Bundeswehr,
• die Vermittlung von soldatischen Tugenden und soldatischer Haltung,
• Einsatzbereitschaft und der Wille zum Kampf, wenn es der Auftrag erfordert,
• die Identifikation mit der eigenen Teilstreitkraft, Organisationsbereich, Truppengattung oder Dienstbereich,
• die Auseinandersetzung mit der ethischen und moralischen Dimension
des Dienstes in der Bundeswehr, die Voraussetzung für die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Kampf ist und die den Soldaten und Soldatinnen hilft, die damit verbundenen Belastungen zu tragen,
• einen verfassungsorientierten Patriotismus,
• die Verinnerlichung der Grundsätze des Berufsbeamtentums sowie des Dienst- und Treueverhältnisses.
4.3 Traditionspflege und historische Bildung sind Führungsaufgaben und liegen in der Verantwortung der Inspekteure und Leiter(innen) der Organisationsbereiche der Bundeswehr sowie insbesondere der Kommandeure / Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen und Einheitsführer und Einheitsführerinnen. Sie sollen bei der Traditionspflege die Alleinstellungsmerkmale im Grundbetrieb und im Einsatz betonen sowie regionale Bezüge oder Besonderheiten hervorheben. Dazu verfügen sie über Ermessens- und Entscheidungsfreiheit vor allem dort, wo es sich um regionale und lokale Besonderheiten handelt.
Die Kommandeure / Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen und die Einheitsführer und Einheitsführerinnen treffen ihre Entscheidungen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Gesetze, insbesondere des Soldatengesetzes, auf Grundlage dieser Richtlinien selbständig. Sie sind damit auch für die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen verantwortlich, etwa des Kriegswaffen-Kontrollgesetzes oder des Strafgesetzbuches.
4.4 Die Traditionspflege in den Standorten und Dienststellen soll den vor Ort vorhandenen Bedürfnissen entsprechen und lokale Besonderheiten berücksichtigen. Regionale Ausstellungen sind besonders geeignet, die Geschichte des Standortes, der Dienststelle und der dort stationierten Verbände und Einheiten zu bewahren.
4.5 Tradition braucht Symbole, Zeichen und Zeremonielle. Sie prägen das Bild der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft. Viele überlieferte Formen, Sitten und Gepflogenheiten sind nicht Tradition, sondern Brauchtum, also militärische Gewohnheiten und Förmlichkeiten. Meist haben sie sich vor langer Zeit herausgebildet. Sie stehen stellvertretend für den historischen und militärischen Kontext, der sie hervorgebracht hat oder der ihnen zugeschrieben wird. Als Überlieferung auf vornehmlich emotionaler Ebene können Symbole, Zeichen und Zeremonielle auf das Traditionserbe der Bundeswehr verweisen und dazu beitragen, es zu bewahren.
Besondere Bedeutung in der Traditionspflege der Bundeswehr haben:
• die schwarz-rot-goldenen Nationalfarben als Symbol demokratischen Selbstverständnisses,
• die Nationalhymne als Ausdruck des Bewahrens von Einigkeit, Recht und Freiheit,
• der Adler des deutschen Bundeswappens als Zeichen nationaler Souveränität und der dem Recht dienenden Macht,
• das Eiserne Kreuz als nationales Hoheitszeichen und als Sinnbild für Tapferkeit, Freiheitsliebe und Ritterlichkeit,
• der Diensteid und das Feierliche Gelöbnis der Soldatinnen und Soldaten als Bekenntnis und Versprechen, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen,
• der Große Zapfenstreich als höchstes Zeremoniell der Bundeswehr zu besonderen Anlässen,
• das Lied vom guten Kameraden als letztem Abschiedsgruß und Herzstück jeder militärischen Trauerfeier.
4.6 Die Einrichtung und Pflege von Gedenkstätten sowie Mahn- und Ehrenmalen dient der Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewalt. Zentrale Erinnerungsorte, um allen militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr zu gedenken, die in Folge der Ausübung ihrer Dienstpflichten für die Bundesrepublik Deutschland ihr Leben verloren haben, sind das Ehrenmal der Bundeswehr am Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin sowie der Wald der Erinnerung in Geltow. Heer, Marine und Luftwaffe gedenken ihrer Toten zusätzlich an eigenen Ehrenmalen.
Die Bundeswehr unterstützt und beteiligt sich an der Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. sowie an den Feierlichkeiten am Volkstrauertag im Sinne eines allgemeinen Totengedenkens, ohne dadurch die Tradition früherer Streitkräfte zu pflegen.
4.7 Traditionen von Verbänden ehemaliger deutscher Streitkräfte werden an Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr nicht verliehen. Fahnen und Standarten früherer deutscher Streitkräfte werden in der Bundeswehr nicht mitgeführt oder begleitet. Es ist verboten, nationalsozialistische Symbole und Zeichen, insbesondere das Hakenkreuz, zu zeigen. Ausgenommen davon sind Darstellungen, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der politischen oder historischen Bildung dienen, etwa in Ausstellungen, Lehrsammlungen und militärgeschichtlichen Sammlungen sowie im Rahmen von Forschung und Lehre.
Dienstliche Kontakte mit Nachfolgeorganisationen der ehemaligen Waffen-SS oder der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger sind untersagt.
4.8 Die Darstellung und Bewahrung der deutschen Militärgeschichte in Museen und Sammlungen der Bundeswehr ist ein Instrument der historischen Bildung und dient der Traditionspflege. Geschichtsdarstellung und Traditionspflege sind deutlich voneinander abzugrenzen. Das Museumswesen der Bundeswehr ist im Museums- und Sammlungsverbund der Bundeswehr organisiert.
4.9 Dokumente und Ausrüstungsgegenstände aus der Bundeswehr, etwa Uniformen, Sockelfahrzeuge oder Truppenfahnen aufgelöster Verbände, dürfen gesammelt und ausgestellt werden.
Objekte (etwa Uniformen, Ausrüstungsgegenstände und Orden) sowie Bilder und Darstellungen früherer Streitkräfte, die zur fachlichen Aus- und Weiterbildung genutzt werden, der historischen Unterweisung oder der Ausschmückung dienen, müssen durch den Betrachter in ihren historischen Kontext einzuordnen sein.
Die Ausschmückung von Diensträumen mit Exponaten und Darstellungen der Wehrmacht und der NVA oder ihrer Angehörigen ist außerhalb von Ausstellungen in Militärgeschichtlichen Sammlungen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um traditionsstiftende Persönlichkeiten im Sinne von 3.4. Ausnahmen von dieser Festlegung kann der nächste Disziplinarvorgesetzte genehmigen, wenn ein Bezug der Exponate zur betroffenen Einheit oder eine persönliche Bindung gegeben ist (z.B. Bilder enger Familienangehöriger). Die Ausgestaltung darf der Absicht dieses Erlasses nicht widersprechen.
Im Zweifel und bei Fragen ist das Militärhistorische Museum der Bundeswehr hinzuzuziehen.
Waffen, Sockelfahrzeuge und Munition sind nur demilitarisiert auszustellen. Kulturgut muss hingegen in seinem historischen Zustand verbleiben und darf nicht demilitarisiert werden.
4.10 Historischer Bauschmuck in Kasernen und Liegenschaften sowie an Gebäuden der Bundeswehr ist nicht Gegenstand der Traditionspflege. Als historische Artefakte ist ihr Erhalt dennoch anzustreben. Eine historische Einordnung, z.B. durch eine Informationstafel, ist erforderlich. Denkmäler in Kasernen müssen den Richtlinien dieses Erlasses entsprechen.
4.11 Diensteid und feierliches Gelöbnis unter Anteilnahme der Bevölkerung sind ein öffentlich abgelegtes Bekenntnis der Soldatinnen und Soldaten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Vereidigungs- und Gelöbnispraxis im öffentlichen Raum ist Ausdruck der gesellschaftlichen Verankerung der Bundeswehr und gewachsener Teil ihrer Tradition.
4.12 Die deutsche Militärmusik pflegt überliefertes Kulturgut. Die Begleitung mit Militärmusik entspricht militärischem Brauch und ist Teil ihres Zeremoniells.
Das Singen in der Truppe ist eine alte Gepflogenheit, die bewahrt werden soll. Das Liedgut unterliegt der Wertebindung der Traditionspflege der Bundeswehr (vgl. 3.2).
4.13 Die Benennung von Liegenschaften, Kasernen und Verbänden / Dienststellen stärkt die Identifikation sowie Bindungen und ist Teil der Traditionspflege der Bundeswehr. Das Verfahren zur Benennung und Umbenennung von Liegenschaften und Kasernen ist in der ZDv A-2650/2 festgelegt.
Über die Benennung von Verbänden / Dienststellen entscheiden die Inspekteure und Leiter- / Leiterinnen des betroffenen Organisationsbereiches. Das Verfahren dazu orientiert sich an der ZDv A-2650/2 in Verbindung mit der Bereichsvorschrift und diesem Erlass.
Bestehende Benennungen müssen diesem Traditionserlass entsprechen. Bei erforderlichen Überprüfungen und Umbenennungen ist das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr einzubeziehen.
4.14 Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr steht als Ansprechstelle für militärhistorischen Rat zur Verfügung. Ihre Aufgabe ist die Beratung der Kommandeure / Dienststellenleiter und Einheitsführer im Umgang mit historischen Ausstellungs- und Erinnerungsstücken.
Die militärischen Kommandobehörden, Bundesämter und Schulen / Ausbildungseinrichtungen verfügen über Historiker, die im Umgang mit Fragen der Tradition fachlichen Ratschlag erteilen können.