Targeting und gezielte Tötungen in Afghanistan – die deutsche Position zum Nachlesen

Das Verteidigungsministerium, das Auswärtige Amt und nicht zuletzt der (deutsche) Sprecher von ISAF haben sich in jüngster Zeit mehrfach zum Thema gezielte Tötung gegnerischer Kämpfer in Afghanistan geäußert. Jetzt gibt’s das Ganze in gesetzten offiziellen Worten zum Nachlesen auf der Bundeswehr-Seite: Zum Thema „gezielte Tötungen“ im Rahmen eines nicht-internationalen bewaffneten Konfliktes

Kernsatz für die deutsche Position:

Zugriffsoperationen, bei denen deutsche Kräfte die Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt haben, die Ausführung übernehmen oder an denen sie sich beteiligen, erfolgen ausschließlich mit dem Ziel, die Person festzusetzen.

A MARSOC Marine holds security while coalition forces set up camp for the evening in the hills of Farah Provence, Afghanistan on February 25, 2010. Afghan National Army from the 2/2/207th Kandak, Italian Army Operational Mentoring Liaison Team and Marines from the Marine Special Operation Command conduct a combat reconnaissance patrol through the mountainous region of Farah. UPI/Nicholas Pilch/U.S. Air Force. Photo via Newscom

(Foto: UPI/Nicholas Pilch/U.S. Air Force/Newscom via picapp)

Und grundsätzlich gilt:

In einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt dürfen die Regierungstruppen und die sie unterstützenden Truppen feindliche Kämpfer gegebenenfalls auch außerhalb der Teilnahme an konkreten Feindseligkeiten auf der Grundlage des humanitären Völkerrechtes gezielt bekämpfen, was auch den Einsatz tödlich wirkender Gewalt einschließen kann. Das humanitäre Völkerrecht setzt Grenzen, in denen sich die Bekämpfung feindlicher Kämpfer bewegen muss.
Ob bestimmte Handlungen dem Völkerrecht entsprechen, kann nur im Einzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen von den dazu berufenen Stellen entschieden werden.

Damit gibt’s jetzt über die Äußerungen in Bundestag, Pressekonferenzen und Interviews hinaus eine schriftlich festgelegte deutsche Position.