Zwei Ex-Generale, vier Juristen: Kommission soll Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen überprüfen
Als die Bundeswehr vor fast 21 Jahren in ihren ersten bewaffneten Auslandseinsatz in Somalia zog (Foto oben), betraten die Soldaten nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich Neuland: Gesetzliche Regelungen für einen Einsatz deutscher Soldaten außerhalb des Verteidigungsfalles und außerhalb des NATO-Gebiets existierten nicht. Nach einer Klage gegen die Somalia-Mission (und gegen den Einsatz von AWACS-Überwachungsflugzeugen der NATO mit deutschen Besatzungsmitgliedern über der Adria) vor dem Bundesverfassungsgericht wurde 1995 2005 das so genannte Parlamentsbeteiligungsgesetz geschaffen, das in seiner damaligen Form
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