Bundestags-Gutachten: Kein Rettungsverbot in libyischer Rettungszone
Ein Merkposten für die künftige Arbeit auch der Deutschen Marine in der Operation Sophia vor Libyen: Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bedeutet die von Libyen ausgerufene SAR-Zone (Search and Rescue, Suchen und Retten) vor der Küste des nordafrikansichen Landes keineswegs, dass damit ausländischen Helfern ihre Aktivitäten zur Rettung von in Seenot geratenen Personen in dieser Zone, die über die Territorialgewässer Libyens weit hinausreicht, etwa verboten wäre. Über das Gutachten haben am (heutigen) Montag bereits mehrere Medien berichtet;
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