Verfassungsgericht lehnt Klage gegen Anti-IS-Einsatz ab – und stellt Weichen für künftige Mandate (m. Nachtrag)
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen die Beteiligung der Bundeswehr an der Anti-IS-Koalition zurückgewiesen. Die Klage sei unzulässig, weil die Parlamentarier nicht in ihren Rechten verletzt worden seien, urteilte das höchste deutsche Gericht. In der Begründung stellten die Karlsruher Richter aber zugleich die Weichen für eine Mandatierung von Bundeswehreinsätzen für EU-Einsätze.
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