Bayern will Grundgesetz für Bundeswehreinsatz im Inneren ändern
Noch vor der für Anfang März geplanten Übung von Bundeswehr und Länderpolizeien, die den nach derzeitiger Rechtslage möglichen Einsatz der Streitkräfte im Inneren bei Terror-Großlagen ausloten soll, hat Bayern eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes gestartet: In der Verfassung soll ausdrücklich festgelegt werden, dass die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren im Inland eingesetzt werden könne. Einen entsprechenden Beschluss fasste das bayerische Kabinett am (heutigen) Dienstag.
Aus der Mitteilung der Staatskanzlei in München:
Bayern will im Grundgesetz explizit die Möglichkeit verankern, dass die Bundeswehr im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus eingesetzt werden kann, das heißt zum Schutz ziviler Objekte oder zur Abwehr sonstiger Gefahren, wenn die Polizeikräfte von Bund und Ländern nicht mehr ausreichen. Zudem soll die Bundeswehr die Bundespolizei in Ausnahmesituationen auch bei der Grenzsicherung unterstützen können.
(…)
Dass sich die Bundeswehr bei einer terroristischen Bedrohung besonders um den Schutz von Gebäuden und die Abwehr sonstiger Gefahren kümmern soll, erläuterte Bundesratsminister [Marcel] Huber so: „Im Ernstfall brauchen wir die Polizei für Aufgaben, die nur sie gut erledigen kann. Da wäre die militärische Unterstützung zum Beispiel zur Bewachung gefährdeter Gebäude eine enorme Entlastung. In vielen europäischen Ländern helfen Soldaten bereits heute in solchen Ausnahmesituationen aus und die Erfahrungen zeigen, dass sich die Menschen dadurch sicherer und nicht eingeschüchtert fühlen. Auch wir in Deutschland können volles Vertrauen in die Bundeswehr haben. Sie ist eine Verfassungsarmee und die Soldatinnen und Soldaten sind verlässliche Mitbürger in Uniform.“
Die aktuelle Gesetzeslage dazu hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im vergangenen Jahr hier übersichtlich zusammengefasst.
(Archivbild 2009: Feldjäger bei einer Übung auf dem Truppenübungsplatz im mecklenburgischen Lübtheen – Thomas Trutschel/ photothek.net)
Aus meiner SIcht konzentriert sich die Diskussion viel zu sehr auf den Aspekt „Personalstärke“.
Selbstvertsändlich kann die Bundeswehr Wach- und Schutzaufgaben zur Entlastung der Polizei übernehmen. Darüber hinaus hat sie aber auch Ausrüstung und Fähigkeiten, die die Polizei nicht hat und wirtschaftlicherweise auch nie aufbauen wird.
Bestes Beispiel: ABC-Abwehr
Selbst für eine wirksame Strassensperre, die auch oberhalb der Smart-Klasse funktioniert, ist die Bundeswehr besser ausgerüstet und hat auch deutlich mehr Erfahrung.
Es geht schliesslich um Ereignisse, bei denen die Polizei – warum auch immer – Unterstützung braucht. Beispiel wären asymmetrische terroistische Angriffe. Diese Ereignisse werden immer kurz, d.h. wenige Tage dauern, deshalb stellt sich die Frage der Durchhaltefähigkeit real gar nicht. Und deshalb hat man auch keine Zeit, erst eine Wettbewerb der Juristen auszurufen, wer die schönste Auslegung des Art. 35GG hat. Das muss vorher geklärt werden und deshalb finde ich den Antritt Bayerns gut und wichtig