Vorerst keine Grundgesetzänderung für die Luftsicherheit

Na, das ging aber fix. Nur ein paar Tage nach Bekanntwerden der Pläne, den Einsatz von Kampfflugzeugen gegen entführte Zivilmaschinen mit einer Grundgesetzänderung neu zu regeln, scheint das Vorhaben erst mal erledigt:

Die Bundesregierung hat die umstrittenen Pläne, den Abschuss von Terrorflugzeugen zu vereinfachen, vorerst gestoppt. Am Donnerstag verabredeten Kanzlerin Angela Merkel (CDU), ihr Vize Sigmar Gabriel (SPD) und weitere Minister nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen, die angestrebte Grundgesetzänderung zunächst nicht weiter zu verfolgen. (…)
Die neuen Terrorabwehrpläne aus dem Haus von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) waren seit Wochen intensiv vorbereitet worden. So beschloss das Kabinett bereits Ende Januar auf der Klausur in Meseberg, Artikel 35 des Grundgesetzes zu ändern. Der entsprechende Gesetzentwurf befand sich seit Ende Februar in der Ressortabstimmung.

berichtet Spiegel Online – die hatten ja auch diese Pläne publik gemacht.

Wenn das so stimmt, müssen sich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen dringend mal fragen, ob die Kommunikation mit ihren Spitzenleuten funktioniert. In den Fraktionen herrschte nämlich nach den ersten Meldungen eine gewisse Verwirrung…

(Foto: Eurofighter beim Start – Bundeswehr/De Castro via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)