Bundeswehr soll bei Gefahr Drohnen in Amtshilfe abschießen dürfen
Die Bundeswehr soll künftig auch in Friedenszeiten Drohnen über Deutschland abschießen können, wenn von ihnen eine besondere Gefahr ausgeht. Einen entsprechenden Vorschlag für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hat das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch auf den Weg gebracht. Ob die Neufassung noch vor der Neuwahl des Parlaments verabschiedet wird, ist offen.
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