Wenn die Wehrbereichsverwaltung gratuliert
Das Ringen um die Neuregelung der Versorgung für im Einsatz verwundete Soldaten, sperriger Titel Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz, geht in die letzte Runde. Vor der abschließenden Parlamentsberatung voraussichtlich Ende Oktober hatte der Verteidigungsausschuss des Bundestages heute zur öffentlichen Anhörung geladen. Und dabei ging es zwar großenteils um die Defizite, die der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf gegenüber der ursprünglichen Forderung der Bundestagsabgeordneten hat, wie eine Beweislastumkehr bei einem Post-Traumatischen Belastungssysmptom (PTBS) und der Senkung der Erwerbsminderung von 50 auf 30 Prozent als Voraussetzung für
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