Schlagwort: Einsatzversorgung

Wenn die Wehrbereichsverwaltung gratuliert

Das Ringen um die Neuregelung der Versorgung für im Einsatz verwundete Soldaten, sperriger Titel Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz, geht in die letzte Runde. Vor der abschließenden Parlamentsberatung voraussichtlich Ende Oktober hatte der Verteidigungsausschuss des Bundestages heute zur öffentlichen Anhörung geladen. Und dabei ging es zwar großenteils um die Defizite, die der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf gegenüber der ursprünglichen Forderung der Bundestagsabgeordneten hat, wie eine Beweislastumkehr bei einem Post-Traumatischen Belastungssysmptom (PTBS) und der Senkung der Erwerbsminderung von 50 auf 30 Prozent als Voraussetzung für

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Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (2)

Zwei Drei Nachträge zu dem komplexen Gesetzesthema: Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, hat dazu im Deutschlandfunk ausführlich Stellung genommen. Und für die, die – möglicherweise über den RSS-Reader – nur die Einträge hier, aber nicht die Kommentare verfolgen: Die sind zu dem Thema auch lesenswert. Dazu aus der heutigen Bundespressekonferenz mit Antworten von Regierungssprecher Steffen Seibert und dem Sprecher des Verteididgungsministeriums, Stefan Paris: STS SEIBERT: (…) Ein zweiter Punkt war ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen

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Für Juristen und andere Profis: Das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz

Wie angekündigt, hat das Bundeskabinett heute das so genannte Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz beschlossen. In Teilen greift die Bundesregierung dabei Vorschläge aus dem Parlament auf (zum Beispiel die Höhe der Entschädigung bei schweren Einsatzverletzungen), zum Teil aber auch nicht (wie die Senkung des nötigen Grades der geminderten Erwerbsfähigkeit von 50 auf 30 Prozent). Das Gesetz selbst ist was für Fachleute. Wer sich an die Exegese machen möchte: Hier steht der Entwurf zum Herunterladen bereit.

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Auf Wiedervorlage: Absicherung von Verwundeten und Traumatisierten

Am Mittwoch steht im Bundeskabinett eine bessere Absicherung der im Einsatz verwundeten und traumatisierten Soldaten auf der Tagesordnung. Deshalb sollte man sich noch mal raussuchen, was die Fraktionen im Bundestag im vergangenen Jahr fast einmütig beschlossen haben – aufgelistet in der Bundestags-Drucksache 17/2433. Interessant wird es, den Regierungsentwurf neben die Forderungen der Abgeordneten zu legen – trotz aller Verbesserungen ist schon vorher klar, dass es da gewisse Unterschiede geben wird und die Parlamentarier damit nicht besonders glücklich sind.  Aber es

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Mehr Absicherung für die, die den Kopf hinhalten

Eine positive Meldung gibt es heute auch: Mit den Stimmen fast aller Bundestagsfraktionen (bei Enthaltung der Linkspartei) hat das Parlament von der Bundesregierung eine bessere Versorgung von im Einsatz verwundeten und traumatisierten Soldaten verlangt. Für einen Antrag, also noch lange kein Gesetz, ist das Bundestagsvotum erstaunlich detailliert – zum Beispiel, wenn die einmalige Entschädigung für Verwundete auf 150.000 Euro erhöht oder Erleichterungen für die Anerkennung post-traumatischer Belastungsstörungen (PTBS) nach einem Auslandseinsatz gefordert werden. Die Details des Antrags, der von den

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