Für Juristen und andere Profis: Das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz
Wie angekündigt, hat das Bundeskabinett heute das so genannte Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz beschlossen. In Teilen greift die Bundesregierung dabei Vorschläge aus dem Parlament auf (zum Beispiel die Höhe der Entschädigung bei schweren Einsatzverletzungen), zum Teil aber auch nicht (wie die Senkung des nötigen Grades der geminderten Erwerbsfähigkeit von 50 auf 30 Prozent).
Das Gesetz selbst ist was für Fachleute. Wer sich an die Exegese machen möchte: Hier steht der Entwurf zum Herunterladen bereit.
Ich ahnte es schon. Es ist alternativlos.
Soweit so gut.
Interessant wird es IMHO erst, wenn die Verwaltungsbestimmungen (und damit auch die Leistungskataloge) dazu in Kraft treten. Erst dann lassen sich auch abschließend qualitative Aussagen tätigen. Ich möchte daher nur einmal auf folgendes hinweisen bzw. ich vermisse hier bei der Initiative den einen oder anderen Passus:
1. Es fehlt, z.B.: Die uneingeschränkte Garantie, der zur Verfügung Stellung der medizinischen Mittel und Hilfsmittel, die absoluten jeweiligen state of the art der medizinischen Kunst entsprechen.
Es kann z.B. nicht sein, dass neueste Prothesentechniken, das Maximum der kieferorthopädischen bzw. allgemeiner: gesichts-chirurgischen Kunst (auch das Stichwort: Schönheitschirurgie sei hier ohne negative Hintergedanken genannt), usw. nicht zur Anwendung gebracht werden können -sofern der Soldat dies nicht selbst finanziert- weil sie nicht im Leistungskatalog der Heilfürsorge stehen (eben selbiger in einigen Teilen unter dem Standard eines Kassenpatienten ist).
2. Es fehlt z.B.: medizinische Nachsorge die state of the art der medizinischen Kunst entspricht. So ist bekannt, dass ein Soldat der in einer Reha-Klinik z.B. eine Traumatabehandlung erhält, dabei aber nicht so umfassend abgerechnet werden kann, wie ein Deutscher der in Deutschland verunfallte und in der GKV ist, folglich auch nicht so umfangreich behandelt bzw. frühtherapiert wird.
3. Es fehlt z.B. ein angemessener Ansatz, dass der Soldat sein Heim entsprechend umbauen kann -auch ohne explizite Versicherung im Vorfeld für die nun richtigerweise in jedem Fall „projektbezogen“ das Ausfallgeld gezahlt wird an den Versicherten- oder aber in einem Pflegeheim unterkommt, die weiter therapieren und nicht wie -derzeit vorgesehen- der Soldat nur einen gesetzlichen Ansatz zur Verfügung gestellt bekommt, der „lediglich“ für das Altenheim reicht, folglich keine Langzeittherapien ermöglicht werden.
4. Es fehlt z.B., dass der Soldat in jedem Fall sein „Schmerzensgeld“ behalten kann. Dem ist meines Wissens nicht so, wenn er -aufgrund seiner Verwundungen/ Verletzungen- zum Sozialträger wechseln muss, bisher werden seine Haushaltsmittel im gesetzlichen Sinne angerechnet um Leistungen zu finanzieren. Was bei einem in Deutschland verunfallten Deutschen logisch erscheint, halte ich es hier für bestenfalls zynisch. Die „Zahlungen“ also nur symbolischen Wert besitzen, da sie vom Sozialträger bisher gleich wieder „geschluckt“ werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
5. Zur Frage, warum es meiner Meinung nach daran fehlt, heißt es doch im vorliegenden Papier auf Seite 33: […] Zu Artikel 7 (Änderung des § 94 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch):
Die Neuregelung eröffnet der Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) als dem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Möglichkeit, in ihrer Satzung spezielle Mehrleistungen für Versicherte zu schaffen, die im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung nach § 63c Absatz 1 SVG oder § 31a Absatz 1 BeamtVG einen Körper- oder sonstigen Gesundheitsschaden erleiden. […]
Das ist schön, dass das dort so steht, aber zum einen muss dass dann im Leistungskatalog erstmal umgesetzt werden und zum anderen: „Regel-Soldaten“ sind darin nicht erfasst und ich mag etwas übersehen haben: Beamtenversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Einsatzversorgungsgesetz, Heilfürsorgekatalog, usw. kennen diese hier ergriffenen Regelungen so explizit nicht und es wird auch nicht explizit diesbezüglich darauf Bezug genommen in der Vorlage, dass man hier eine Anpassung andenkt. Aber wie gesagt: ich mag es übersehen haben.
Ich will hier nicht schon im Vorfeld alles schlecht reden -ganz gewiss nicht- meine aber, dass die ein oder andere Lücke drohen kann, wenn hier im Rahmen des Verordnungswesens nicht explizit im Sinne der Soldaten ausgelegt wird.
Auch möchte ich den Soldaten nicht aus seiner Verantwortung entlassen sehen Vorsorge eigenständig betreiben müssen -bei dessen Ausfall wegen der „Kriegklausel“ ja dann der BUND nun sachgerehter einträte- aber es gibt so einige „missing links“, vorrangig bei den unteren Besoldungsgruppen, oder meint wirlich jemand, dass sich ein FWDL oder SaZ mit A4 -7 Besoldung eigenversicherungsmäßig so absichern kann, dass er im Falle einer -wie auch immer gearteten Erwerbsminderung „unabhängig“ von Sozialträger und z.B. Heilfürsorge agieren könnte?
Vielleicht ist das aber nur mein Eindruck. Ich lasse mich gerne widerlegen bei meinen hier getätigten Ausführungen und würde mich sogar darüber freuen, wenn ich hier von „falschen“ bzw. „unzeitgemäßen“ Sachständen ausgegangen bin.
@Sachlicher
„…oder meint wirlich jemand, dass sich ein FWDL oder SaZ mit A4 -7 Besoldung eigenversicherungsmäßig so absichern kann, dass er im Falle einer -wie auch immer gearteten Erwerbsminderung “unabhängig” von Sozialträger und z.B. Heilfürsorge agieren könnte?“
Naja, von den ca. 3 TEURO (oder Teilen davon) Auslandszulage/ Monat lässt sich m.E. schon eine ordentliche Versicherung abschließen – oder?
@TOM
Vom Grundsatz her richtig.
Nur schliessen mittlerweile alle Gesellschaften aufgrund der Kriegsklausel Soldaten aus. Somit bringt die Berufsunfähigkeit leider während eines Einsatzes sehr wenig. Und dann das ewige Theater mit der Frage nach: Was sind sie? Ach ja, Soldat, ich nehme mal dann Polizist als Variante. Leider immer noch bei sehr vielen Versicherungen der Fall.
Denn da hat @Sachlicher Recht. Der „Regel-Soldat“ wird kaum betrachtet, bzw. wird nrigendwo richtig wiedergespiegelt. Ist ja auch nur eine „kleine Gruppe von ein paar tausend Leuten…“
@ TOM | 31. August 2011 – 15:49
[…]Naja, von den ca. 3 TEURO (oder Teilen davon) Auslandszulage/ Monat lässt sich m.E. schon eine ordentliche Versicherung abschließen – oder?[…]
Das will ich insofern nicht konkret beantworten, weil ich keine Diskussion über „ausreichend“ führen möchte und kann und darüber ob der AVZ/ auch die KSK-Zulage sei genannt/ nicht bewusst ein Extra bzw. Mehrwert sein sollte und eben keine blose Entschädigung für Mehrausgaben.
Ich gebe lediglich zu bedenken, dass nicht alle Einsatzeventualitäten bzw. -arten mittels AVZ „abgesichert“ sind, und dass man nicht für alle Einsatzarten ad hoc Vorsorge betreiben kann bzw. für eine langfristige Planung entsprechend persönliche Haushaltsmittel dafür dauerhaft zur Verfügung stehen -Stichworte: ORF Bereitschaft KFOR, MilEvakOp…hier müsste man sich vom Sold, den man in der Regel erhält für alle Eventualitäten absichern, evtl. ohne Eintreten einer Refinanzierung durch AVZ oder andere Zulagen, was im Falle derer, die bis 08/ 11 in KFOR ORF-Bereitschaft standen, und die in einem Verband außerhalb des KSK mit dem Auftrag „MilEvakOp-stand by“ dienen, bisher mit wenigen Ausnahmen regulär der Fall war.
Einsatzversorgung muss aber alle Eventualitäten umfassen. Dazu bitte ich die Anmerkungen von NMWC | 31. August 2011 – 15:56 zu beachten.
@TOM:
Es kann ja wohl nicht angehen, dass die Auslandszulage (die sogar geringer ist als die z.B. von Rumänien, was man so hört!!) für die Versicherung draufgehen soll… Zumal es selbst damit nicht getan wäre: es gibt derartige Versicherungen einfach nicht. Grund: viel zu unberechenbar.
Der Bundestagsabgeordnete in Deutschland bekommt sogar Geld, wenn er sich beim Aktentragen einen Hexenschuss holen sollte… Ohne super-duper-Sonderversicherung.
tja @ll
….könnte es einfach daran liegen, dass ‚Soldat‘ in Deutschland kein ‚geschützter‘ Beruf ist??? Gewerbe- und sonstwie -rechtlich…..nach dem guten, alten Motto: er ist kein Mensch, er ist kein Tier, er ist ein Panzergrenadier ?…..Gerade nach Aussetzung der Wehrpflicht wird es IMHO Zeit, die ganzen rechtlichen Grundlagen des Berufes ‚Soldat‘ von Grund auf zu überarbeiten….das sollten die Herren Wehrbeauftragter und Co mal zu Thema machen und nicht das Minister-bashing.
Eigentlich könnte so eine Änderung des Einsatzversorgungsgesetzes ganz einfach sein.
Sinngemäß müsste da nur drinstehen, ein Soldat, der im Einsatz verletzt wird, eine Behinderung erleidet, usw. erhält die bestmögliche Versorgung (Punkt.)
Wenn er dauerhaft erwerbsgemindert ist, erhält er eine Beschäftigungsgarantie beim Bund auf Lebenszeit.
Leider befasst sich das EVG und andere Versorgungsgesetze nicht damit, jemanden der im dienstlichen Auftrag verletzt wurde bestmöglich zu versorgen, sondern dessen Versorgung nach klaren Grenzen zu begrenzen !
Dieser Logik widerspricht jedoch dem“gegenseitigen Treueverhältnis“ zwischen Dienstherrn und Soldat, dass in den Paragraphen 7 und 31 des Soldatengesetzes geregelt ist.
In § 7 SG, der Grundpflicht des Soldaten steht die Eidesformel. Sie gilt ohne Begrenzung.
In § 31 SG wird die Fürsorge für den Soldaten und deren Angehörigen auch nach dem Auscheiden aus dem Wehrdienst geregelt.
Nun kommt die Ungerechtigkeit. Während die Grundpflicht des Soldaten auf „treues Dienen“ bei jedem nicht spezifizierten Fall als Auffangtatbestand herangezogen wird,
heißt es bei der Fürsorge nach §31, dass der Fürsorgeanspruch abschließend durch Leistungsgesetze geregelt wird. Was dann in den Ausführungsbestimmungen nicht drinsteht, gibt es nicht. Der Anspruch auf Fürsorge des Dienstherrn für den Soldaten und seinen Angehörigen ist eben begrenzt !
Eine wesentlich größere Ermessensfreiheit im Einzelfall würde Hunderte von Verwaltungsbeamten weniger Arbeit bescheren und individuell gerechter sein.
Ja, wo kämen wir da hin, wenn Ansprüche nach dem Bedarf und der individuellen Notwendigkeit beschieden werden würden…..
@ Sachlicher
zu Punkt 1.) bisher war ihr Name meistens Programm, nun begeben sie sich auf den breiten Pfad der Polemik: Sie wollen doch nicht ernsthaft den BwKrhs den Facharztstandard absprechen?! Der Facharztstandard definiert sozusagen, was Sie als „state of the art der medizinischen Kunst“ bezeichnen. Er ist selbstverständlich dynamisch und der Weiterentwicklung in der medizinischen Wissenschaft unterworfen. Daher sind Ärzte auch zurständigen Fortbildung verpflichtet! Das in der Bw einige Facharztstellen unbesetzt sind, ist eine Sache, aber den Ärzte ihre Kompetenz abzusprechen ist nur bedauerlich. Und nein, auch die medizinisch indizierte plastische Chirurgie steht im „Leistungkatalog der Heilfürsorge“. es gibt hierfür sogar extra Abteilungen in einigen BwKrhs.
zu Punkt 2.)
Sie haben recht. Der Soldat wird nicht nach GKV-Tarif versorgt, sondern gem. GOÄ (quasi private Krankenversicherung). Am eigenem Leib habe ich erfahren, dass eine Reha-Maßnahme in einer zivilen Behandlungseinrichtung als Soldat mehr „Anwendungen“ etc. beinhaltet als die vergleichbaren GKV-Patienten (eigentlich sind bei den vermeindlichen GKV-Patienten idR die Unfallversicherungen oder Rentenversicherungen die Träger der Reha-Maßnahme und neher seltener die GKV selbst) .
Aber versuchen Sie doch mal als GKV Patient eine Reha oder gar Kur zu bekommen. Da wartet man ganz schön lange! Ddie Bundeswehrpatienten werden regelmäßig stark bevorzugt, wenn sie zivil überwiesen werden. Das der Soldat dann immernoch jammert, dass der zivile Facharzttermin erst in einer Woche und nicht in einer Stunde ist, ist Jammern auff sehr hohem Niveau.
Falls sie mit „Traumatabehandlung“ die sogenannten Präventivkuren meinen, sei ihnen gesagt, dass es soetwas im zivilen gar nicht gibt!!! Es ist nämlich keine medizinische Behandlung, sondern eher so etwas wie eine Kur. Formal gesehen ist es so etwas wie ein Lehrgang als Fürsorgemaßnahme des Disziplinarvorgesetzten auf Wunsch des Soldaten. Ziel der Maßnahme ist ja gerade, dass ohne medizinische Indikation (d.h. ohne das jemand krank ist) ein Möglichkeit der betreuten Ressourcenstärkung angeboten wird. Das Präventivkurprogramm ist daher auch nicht mit zivilen Reha-Maßnahmen vergleichbar. Man muss ganz deutlich sagen: Ziel dieser Präventivkuren ist nicht die Behandlung, dass wird viel zu häufig falsch verstanden. Daher hat ein psychisch Kranker (oder der glaubt psychisch krnak zu sein) bei einer Präventivkur falsch aufgehoben. Für diejenigen sind weitergehende medizinischen Therapieangebote vorgesehen.
@ ichundich | 01. September 2011 – 13:36-
Zunächst möchte ich Sie ermuntern, Ihren Ton etwas anzupassen. Auch wenn Sie als offensichtlich persönlich Betroffener schreiben -wofür ich Ihnen sehr dankbar bin- so meine ich dennoch so geschrieben zu haben, dass es nicht auf eine persönliche Ebene abgleiten muss.
zu 1.: Ganz gleich, ob meine Worte so geschrieben stehen,dass sie Ihre Interpretationsmöglichkeit eröffnen: Bitte verwechseln Sie mene Worte nicht mit einer Bewertung des Könnens der Bw-Ärzte. Dies würde ich mir nie anmaßen. Es geht lediglich um das, was sie für den Soldaten kostenneutral zur Anwendung bringen dürfen gemäß Heilfürsorgekatalog, nicht aber was sie aufgrund individueller Qualifikation evtl. darüber hinaus anwenden könnten.
Dass ein Bundeswehrarzt sein Bestes gibt und dass das ganz sicher eine ganze Menge ist, was er da leisten kann und diese einer Bewertung durch Fachleute jederzeit Stand halten würde, würde ich nie bestreiten!
Oder anders: Sie kennen evtl. die http://www.oberst-schoettler-versehrten-stiftung.de/ , die auf die Frage: Was leistet die Oberst Schöttler Versehrten-Stiftung? antwortet:
Sie gewährt Zuschüsse:
– zu Prothesen, Rollstühlen und Sportgeräten
– sowie zu Kuren, Reha- und Erholungsaufenthalten.
– Sie hilft bei behindertengerechtem Umbau von Autos und Wohnungen und außerdem bei der Betreuung der Angehörigen.
oder in den Worten des Vorsitzenden: „Die Hilfe der Stiftung setzt da an, wo der Staat nicht mehr zahlt“, sagt Oberst d. R. Dr. Horst Schöttler.
Wenn Sie meinen, dass hier „Luxusprogramme“ aufgelegt werden, dann täuschen Sie sich. Das wissen Sie aber selbst besser. Warum muss das eine Stiftung leisten? Das ist mein Diskussionsgegenstand, nicht aber das Können, der Fleiß und persönliche Einsatz der Bw-Ärzte.
[…]Der Soldat wird nicht nach GKV-Tarif versorgt, sondern gem. GOÄ (quasi private Krankenversicherung).[…] Ddie Bundeswehrpatienten werden regelmäßig stark bevorzugt, wenn sie zivil überwiesen werden. […]
Hier entsteht immer schnell ein Mißklang, weil man unterschiedliche Dinge meint. Also: Ihre „Attraktivität“ als Bw-Soldat mit Heilfürsorge ergibt sich daraus, dass Sie vom Arzt nach GÖA abgerechnet werden und das von der WBV bezahlt wird und kein GKV-Budget des Arztes belastet wird bzw. aufgrund der Abrechnung selbst natürlich. In den Behandlungsmöglichkeiten ist dies hier bindend http://www.deutsches-wehrrecht.de/Verwaltungsvorschriften/VwV%20Paragraf%2069%20Abs.%202%20BBesG.pdf Was nicht davon bzw. dem BVG und den BBhV erfasst wird -von mir gern flapsig als Heilfürsorgekatalog bezeichnet-, wird auch nicht bezahlt, unabhängig davon, was eine PKV eventuell bezahlen würde, unabhängig davon was evtl. medizinisch noch möglich wäre, unabhängig davon wie man abgerechnet wird.
Darum ging es mir aber nicht: Nicht darum, dass da gar nichts stattfindet und auch nicht darum, dass viele BW-Ärzte für ihre Patientinnen und Patienten kämpfen und evtl über den möglichen „Ministerverordnungsweg“ da noch eine ganze Menge mehr zweckgebunden heraus holen.
[…]Falls sie mit “Traumatabehandlung” die sogenannten Präventivkuren meinen…[…]
Nein. Das meine ich nicht, deshalb steht es dort auch nicht. Ich meinte Traumatabehandlung: Das ist auch psychologische, aber auch z.B. chirurgische (SHT, Schleudertrauma z.B.).
[…]Am eigenem Leib habe ich erfahren, dass eine Reha-Maßnahme in einer zivilen Behandlungseinrichtung als Soldat mehr “Anwendungen” etc. beinhaltet als die vergleichbaren GKV-Patienten[…]
Das freut mich ehrlich zu lesen, ich glaube Ihnen das auch für Ihren Fall, warne aber vor Verallgemeinerungen. Ich kenne andere Fälle aus persönlicher in Augenscheinnahme.
Wie Sie richtig erwähnen wechselt der Regelarbeitnehmer ab gewissen Phasen quasi von GKV-Leistungen über zu einem anderen Träger. In der Tat es also „Früh-ReHa (wenn man diesen Begriff hier stehen lässt) und Langzeit-ReHa“ in den unterschiedlichsten Facetten auseinander zu halten gilt. Darauf war ich aber eingegangen.
Vielleicht gelingt es Ihnen dazu noch folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
[…]Ich lasse mich gerne widerlegen bei meinen hier getätigten Ausführungen und würde mich sogar darüber freuen, wenn ich hier von “falschen” bzw. “unzeitgemäßen” Sachständen ausgegangen bin.[…]
Sowie:
[…]Ich will hier nicht schon im Vorfeld alles schlecht reden -ganz gewiss nicht- meine aber, dass die ein oder andere Lücke drohen kann, wenn hier im Rahmen des Verordnungswesens nicht explizit im Sinne der Soldaten ausgelegt wird.[…]
Danke.