Für Juristen und andere Profis: Das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz

Wie angekündigt, hat das Bundeskabinett heute das so genannte Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz beschlossen. In Teilen greift die Bundesregierung dabei Vorschläge aus dem Parlament auf (zum Beispiel die Höhe der Entschädigung bei schweren Einsatzverletzungen), zum Teil aber auch nicht (wie die Senkung des nötigen Grades der geminderten Erwerbsfähigkeit von 50 auf 30 Prozent).

Das Gesetz selbst ist was für Fachleute. Wer sich an die Exegese machen möchte: Hier steht der Entwurf zum Herunterladen bereit.