Auf Wiedervorlage: Absicherung von Verwundeten und Traumatisierten
Am Mittwoch steht im Bundeskabinett eine bessere Absicherung der im Einsatz verwundeten und traumatisierten Soldaten auf der Tagesordnung. Deshalb sollte man sich noch mal raussuchen, was die Fraktionen im Bundestag im vergangenen Jahr fast einmütig beschlossen haben – aufgelistet in der Bundestags-Drucksache 17/2433.
Interessant wird es, den Regierungsentwurf neben die Forderungen der Abgeordneten zu legen – trotz aller Verbesserungen ist schon vorher klar, dass es da gewisse Unterschiede geben wird und die Parlamentarier damit nicht besonders glücklich sind. Aber es gilt ja auch das Struck’sche Gesetz, benannt nach dem ehemaligen SPD-Fraktionschef und Verteidigungsminister: Kein Gesetz kommt so aus dem Bundestag raus, wie es reingegangen ist.
Ich mache mich jetzt sicherlich unbeliebt, wenn ich auf die einfachste Methode hierfür hinweise – den Verzicht auf völker- und grundgesetzlich bestenfalls fragwürdige Cowboyjobs.
Nein, .de muss *nicht* am Hindukusch verteidigt werden. Auch wenn diese unsere Freunde am fernen Ende des Atlantiks vielleicht anders sehen.
Und zumindest in meiner ganz persönlichen Weltsicht muss man schon ein ganz spezielles Weltbild haben, um nach Afghanistan zu ziehen, dort was abzubekommen und im Nachgang festzustellen dass die impertinenten „Aufständischen“ tatsächlich die Frechheit besaßen, sich zur Wehr zu setzen.
Davon abgesehen, es wäre natürlich noch wesentlich hohler, jenen, die dort zu Schaden gekommen sind eine angemessene Nachbetreuung zu verweigern. Daher, weitermachen.
Sicher werden auch bald Programme aufgesetzt, den Geschädigten vor Ort entsprechende Kompensation, rsp. Betreuung zu gewähren…
Das Struck’sche Gesetz ist übrigens falsch, wie einem meiner Profs nach der dritten Wiederholung der Wiederlegung desselben in einer Vorlesung plötzlich (mit der Hand an der Stirn und der rhetorischen Frage, warum er das dem Struck nicht gesagt hat, als er es ihm gegenüber postulierte) aufgefallen ist: Es gibt durchaus Gesetze, die den Bundestag so verlassen, wie sie reingegangen sind:
Internationale Verträge.
Die finden unter Zuhilfenahme eines Zustimmungsgesetzes Eingang in deutsches Recht, dann in Bundesrecht transformiert. Da die Aushandlung solcher Verträge bei der Regierung liegt, nicht beim Parlament, kann der Bundestag ein solches Gesetz nicht ändern – im Zweifel nur ablehnen, aber dann verlässt es den Bundestag ja garnicht.
Nur mal so für diejenigen, die sich fragen, ob ein Jurastudium auch ‚mal Spaß machen kann. Ja. Immens. ;D
Edit: Die Quellenlage sind dabei die frühen 20er Artikel des guten alten Grundgesetzes. Ich bin gerade offen gestanden zu faul für ein exaktes Zitat…
ARGHHH
Falsches Zitieren in juristischen (Doktor-) Arbeiten…
/Satiere off
Das ist §81 und § 82 GOBT in Verbindung mit Art 59 Abs.2 GG.
Wenn heute der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, können sich die Herren Juristen dann mal in der Exegese dieses Artikelgesetzes austoben.
@ein Mariner:
Dabei hatte ich mir die Guttenberg-Häme in Bezug auf das Zitat extra verkniffen…
@Limpo:
Danke ;)