Neues „Leistungsschutzrecht“: Hier weiterhin keine Verleger-Links
Der Bundestag hat am (heutigen) Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Und auch wenn dieses Gesetz noch nicht in Kraft ist – da steht zunächst mal der Bundesrat an, auch sind Verfassungsklagen zu erwarten – sehe ich für mich als im Internet publizierenden Menschen da genügend rechtliche Unwägbarkeiten, so dass für Augen geradeaus! weiterhin gilt: Webseiten deutscher Verleger werden hier nicht verlinkt. Weder in meinen Texten noch in den Kommentaren. Kern des Gesetzes ist eine neue Bestimmung im Urheberrecht:
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