In eigener Sache: Zitieren leicht gemacht

Das mit den Zitaten ist immer so eine Sache, und hier bei Augen geradeaus! droht das in jüngster Zeit in den Kommentaren ein wenig außer Kontrolle zu geraten (so dass ich eingreifen muss). Deshalb eine kurze Übersicht, wie in den Kommentaren zitiert werden kann und sollte – aus einem ganz einfachen Grund: Wenn es wegen zu ausführlicher Zitate Ärger mit dem Urheberrecht geben sollte, habe ich den. Und eventuelle Kosten obendrein. Nicht der – pseudonyme – Kommentator.

Deswegen kurz zusammengefasst:

• Wenn aus Texten von Zeitungen, Online-Nachrichtenseiten etc. zitiert wird, bitte den Umfang beachten. Als Faustregel gilt die vorherrschende Meinung, dass drei Sätze plus Überschrift ok sind (so sagt es auch die Süddeutsche Zeitung in ihren Leitlinien: Einfaches Zitieren unserer Texte ist immer erlaubt, solange sich die Länge des Zitats im Rahmen hält. Drei Sätze plus Überschrift und Vorspann halten wir dabei für eine gute Grenze.)

• Unter Umständen ist es sinnvoller, die Aussage eines Textes kurz (!) mit eigenen Worten zusammenzufassen.

• Bei Links gilt hier bei Augen geradeaus! eine etwas andere Regelung, als die Süddeutsche sie empfiehlt: Links zu deutschen Verlags-Webseiten finden angesichts des angestrebten Leistungsschutzrechts der Verleger nicht statt, mit wenigen Ausnahmen (im Grunde ist es schon dreist von der SZ, das gesetzlich garantierte Zitatrecht mit dem Verlangen nach Verlinkung zu koppeln und gleichzeitig ein gesetzliches Leistungsschutzrecht für Übernahme von Überschrift und Links zu betreiben).

• Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und ausländische Medien-Webseiten können (und sollen gerne) zusätzlich zum Zitat verlinkt werden – aber auch da sollten Zitate nicht länger als die genannte Überschrift plus drei Sätze sein.

• Pressemitteilungen (zum Beispiel von Bundeswehr, Ministerien, NATO, aber auch von Unternehmen), die ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt sind, können natürlich in voller Länge zitiert und auch verlinkt werden (da ist dann eher die Frage, ob das in der Länge überhaupt nötig ist). Das gilt übrigens auch für Pressemitteilungen mit redaktionellen Vorabmeldungen von Zeitungen über die dpa-Tochter OTS, die für ihr Angebot festlegt: Das hier veröffentlichte Material ist – ggfs. im Rahmen der jeweils genannten Nutzungsbedingungen – frei zur redaktionellen Verwendung sowie zur persönlichen Information des Nutzers. (Sollte dafür ein Verlag das Leistungsschutzrecht geltend machen, wäre wohl Betrugsabsicht zu vermuten.)

Ich hoffe, das ist alles hinreichend durchschaubar – ich find’s doch auch nicht lustig, in den Kommentaren komplett eingestellte Zeitungsgeschichten auf Zitat-Länge zu kürzen…