Neuer Haar- und Barterlass: Regenschirm ja, Tunnel nein
Nach Jahren der Überarbeitung liegt er jetzt vor, der neue Haar- und Barterlass der Bundeswehr. Allerdings, den Zeiten geschuldet, heißt er nicht mehr Erlass „Die Haar- und Barttracht der Soldaten“, sondern ordnungsgemäß gegendert Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, wurde als Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1 von Generalinspekteur Volker Wieker am 10. Januar erlassen und tritt zum 1. Februar in Kraft. Ebenfalls den Zeiten geschuldet: Dem Thema Körpermodifikation und Körperbemalungen wurde ein eigenes Kapitel gewidmet; unter anderem ist festgelegt,
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