Mehr Bundeswehr in Afrika: Offiziell noch vorsichtige Zurückhaltung
Bei den bekannt gewordenen Plänen für einen stärkeren Einsatz der Bundeswehr in Afrika übt sich die Bundesregierung – bislang – offiziell noch in vorsichtiger Zurückhaltung. Wie Außenminister Frank-Walter Steinmeier am (heutigen) Montagmorgen vor dem Treffen der EU-Außenminister in Brüssel (hier ein Video-Mitschnitt der EU):
Über Beiträge werden wir im Detail heute noch nicht reden können, sagte Steinmeier (im Video ab 01:50) zu den EU-Plänen für eine europäische Mission zur Unterstützung der Franzosen in der von Gewalt erschütternten Zentralafrikanischen Republik. Die Vorschläge könnten aber in einer europäischen Überbrückungsmission enden. Initiativen für den Einsatz einer EU-Battglegroup, wie sie vor allem von Schwedens Außenminister Carl Bildt kamen, lehnte der deutsche Außenminister rundweg ab (im Video ab 04:05): Ich sehe nicht, dass wir vor einem Einsatz der Battlegroup stehen.
Vielleicht sagt Steinmeier das auch deshalb so, weil er weiß, dass auf die derzeitige griechisch geführte EU-Battlegroup ab dem 2. Halbjahr 2014 eine belgisch geführte Battlegroup folgt, an der auch Bundeswehr-Einheiten beteiligt sind. Bildt wiederum hat ja nicht unrecht, wenn er darauf hinweist, dass die Kampfgruppen genau für solche Einsatzzwecke geschaffen wurden – und wenn man sie noch nicht mal in der derzeitigen Situation einsetzen wolle, müsse man vielleicht mal über das grundsätzliche Konzept reden.
Interessantes Detail am Rande: Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurde das deutsche Angebot, den französischen Einsatz in der Zentralafrikanischen Republik mit Lufttransport ins Nachbarland Kamerun zu unterstützen, bislang nicht in Anspruch genommen.
Mehr Klarheit über deutsche Planungen, eine mögliche Ausweitung des Bundeswehr-Einsatzes in Mali und Lufttransport direkt nach Bangui, die Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik, werden wir vermutlich frühestens Mitte der Woche bekommen – nach der geplanten Klausur des Bundeskabinetts in Meseberg bei Berlin.
(Der Tenor der Kollegen von AFP ist nach Steinmeiers Äußerungen ein klein wenig anders: Deutschland bekräftigt Hilfe für Afrika-Einsätze)
Nachtrag: Die EU-Außenminister haben eine europäische Mission in der Zentralafrikanischen Republik beschlossen (ZDF); die Details scheinen aber noch nicht ganz klar.
Nachtrag 2: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat für den Nachmittag ein Statement angekündigt; wenn mir das vorliegt, mache ich einen neuen Thread.
(Foto: Screenshot European Council TV Newsroom)
Man überlegt wohl erst noch die notwendige Grundgesetzänderung:
„Die Bundesrepublik stellt Kräfte zur Verteidigung französischer Wirtschaftsinteressen in Afrika auf“.
Oder so …
b | 20. Januar 2014 – 13:16
Eine stabile Wirtschaft, ist ein wichtiger Baustein der Sicherheitspolitik … aber das wissen Sie sicher.
Kleine Frage am Rande: Gibt es nicht jeweils 2 BG? Dann wäre die von Steinmeier gewählte singulare Form ein kleiner Ausdruck inhaltlicher Schwäche…
Also ne, eine EUBG so einsetzen wie sie seit Jahren geplant ist, also ne.
Schon gar nicht im 2. Halbjahr 2014.
Tssssssss……
Irgendwie muss ich dem schwedischen Außenminister Recht geben – wofür all das Geld für eine EUBG, wenn man sie nicht einsetzen will??? Natürlich müsste man für einen Einsatz der EUBG auch ein wenig Hirnschmalz mitgeben, was man denn genau für einen Endstate erreichen möchte und welche weiteren Hilfsmittel ich dafür benötige. Diese Überlegungen gibt es hoffentlich auch bei uns, aber wie so oft – darüber spricht niemand und eine öffentliche Debatte führt man schon gar nicht darüber.
@ Heiko Kamann
Zitat. „Eine stabile Wirtschaft, ist ein wichtiger Baustein der Sicherheitspolitik … aber das wissen Sie sicher.“
Wie lautet nochmal der § 87a GG ?
(1) „Der Bund stellt Streikräfte zur Verteidigung auf…..“
(2)“Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit es dieses Grundgesetz ausdrücklich zulässt.“
Nachdem § 35 GG „Amtshilfe“ in diesem Fall wohl nicht zutrifft, bleibt § 24 „Anschluss an ein kollektives Sicherheitssystem“ übrig.
(1) „Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. “
Trifft nicht zu, über den Einsatz der Bw entscheidet immer noch der Bundestag, bzw. der IBUK.
(2) „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.“
Da es ja offensichtlich kein Nato- oder WEU-Einsatz werden soll, trifft dies ebenfalls nicht zu.
Es bleibt das Parlamentbeteiligungsgesetz für den „Out of Area“-Einsatz der Bw.
Der Einsatz selbst ist aber an das GG gebunden.
Ich sehe also nirgends geschrieben, dass man die Bw zur Stärkung der Wirtschaft einsetzen darf, noch dazu der französichen Wirtschaft !
Wo sehen Sie hier die Legitimität des BW-Einsatzes gegeben ?
Use it or lose it! (Das denken vor allem andere Staaten und auch die NATO, allein der Betrieb, Übungen etc kosten ne Stange Geld. Wenn dann bitte richtig)
Wenn nicht jetzt, wann dann? Und Eine EUBG fordern aber wenn die BW beteiligt ist wieder nein sagen? Europa bedeutet mehr als Solidarität mit finanziell klammen Ländern.
@all
Gibt es eine frei verfügbare Planung wer wann die EUBG stellt? Wiki geht ja nur bis 2013…
@Hans
Lt. HB Online
aktuell:
Griechenland (lead nation -?), Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ukraine
ab 2. HJ/2014:
Deutschland, Belgien (lead nation), Niederlande, Luxemburg, Spanien
Rechtliche Grundlage in Mali ist ja wohl klar. VN-Resolution 2100. Dort steht:
22. Welcomes the deployment of the European Union Training Mission (EUTM) in Mali which is providing training and advice for the Malian Defence and Security Forces towards contributing to strengthening civilian authority and respect for human rights and calls upon the EU, notably its Special Representative for the Sahel, to coordinate closely with MINUSMA, and other bilateral partners of Mali engaged to assist the transitional authorities of Mali in the Security Sector Reform (SSR);
23. Urges Member States, regional and international organizations to provide coordinated assistance, expertise and training, including on human rights and international humanitarian law, especially concerning the protection of women and children, and capacity-building support to the Malian Defence and Security Forces, including through the United Nations Trust Fund established pursuant to its resolution 2085 (2012) for Peace and Security in Mali, and in close coordination with existing initiatives, in particular EU TM to help restore the authority of the State of Mali over its entire national territory, to uphold the unity and territorial integrity of Mali and to reduce the threat posed by terrorist organizations and associated groups;
Als Mitglied der VN und nach Anerkennung der VN-Charta sollte eine VN-Resolution ja reichen.
@Abdul Iyodo
Da steht aber auch, daß die malischen Sicherheitskräfte die Durchführenden sind.
Bild gegen Steimayer und ich mus ihm recht geben
http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-beschliesst-militaermission-in-zentralafrika-a-944492.html
Dafür ist die BW nicht mehr in der Lage auch Kampftruppen zu schiken
@ thomas melber
„Da steht aber auch, daß die malischen Sicherheitskräfte die Durchführenden sind.“
und selbige lassen sich durch ausländische truppen unterstützen. man sollte keine problem konstruieren wo keine sind.
@ georg
grundgesetzartikel wörtlich zu interpretieren hilft nicht weiter. ich empfehle ihnen die umfangreiche kommentarliteratur zur legalität (nicht legitimität!) deutscher auslandseinsätze. diese sind bei UN mandat unumstritten (lesen art.25 gg) . (selbst ohne UN mandat möglich und zulässig siehe kosovo etwas kontroverser)
affektkommentare mit rechtszitaten aus laiensicht gehen meist in die binsen
@wacaffe
Aber genau das wird die Diskussion sein.
„in particular EU TM to help restore the authority of the State of Mali over its entire national territory, to uphold the unity and territorial integrity of Mali and to reduce the threat posed by terrorist organizations and associated groups; “
operative clause „help restore“ „reduce“
„Decides that the mandate of MINUSMA shall be the following:
(a) Stabilization of key population centres and support for the
reestablishment of State authority throughout the country
(i) In support of the transitional authorities of Mali, to stabilize the key
population centres, especially in the north of Mali and, in this context, to deter
threats and take active steps to prevent the return of armed elements to those
areas;“
„Acting under Chapter VII“
das ganz ist eine kapitel 7 authorisation also all „necessary means“ robust und kinetisch durch alle truppensteller die dazu bereit sind.
da gibt es nichts zu diskutieren. juristisch wasserfester und sprachlich deutlicher geht es eigentlich nicht.
http://www.un.org/en/peacekeeping/missions/minusma/documents/mali%20_2100_E_.pdf
@Georg
Wieso trifft §24 (2) denn nicht zu? Die EU ist wohl spätestens seit Einführung der GASP ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Das war ja auch schon bei EUFOR RD Congo so. Außerdem wartet man laut Spiegel wohl auch noch auf ein UN-Mandat.
@Thomas Melber
Danke für die Info! Aber waren es nicht mal jeweils 2 gleichzeitig?
@wacaffe
Ich sehe das anders (auch semanitsch). Angedacht ist wohl ein Mandat im Rahmen der EUTM, nicht MINUSMA.
hier die wichtigsten passagen der eu resolution zu CAR
“ Cette opération contribuera par un appui temporaire, pour une période pouvant aller
jusqu’à 6 mois, à fournir un environnement sécurisé, dans la région de Bangui, en vue de
passer le relais à l’UA. Cet objectif prend entièrement en compte la Résolution du Conseil de Sécurité des NU 2127, et notamment une possible transformation de la MISCA en une
opération de maintien de la paix de l’ONU.
2
FR
La force militaire contribuera ainsi, dans sa zone d’opération, aux efforts internationaux et
régionaux de protection des populations les plus menacées et contribuera à la liberté de
mouvements des civils. L’ensemble de ces efforts créera les conditions propices à la
fourniture d’une aide humanitaire à ceux qui en ont besoin. Le Conseil souligne que cette
opération doit être basée sur une résolution du Conseil de Sécurité des Nations Unies qui
permet d’établir dans les meilleurs délais une opération EUFOR en RCA, en soutien aux
efforts déployés par la communauté internationale, notamment l’UA, l’ONU et la France,
ainsi que par les autorités centrafricaines et insiste sur l’importance d’un processus accéléré“
einsatzdauer zunächst 6 monate.
einsatzraum region bangui. nicht nur flughafen
anwendungmilitärischer gewalt zur erreichung der einsatzziele
selbige ziele etwas schwammig (menschenrechte… gemeint ist vermutlich unterdrückung akuter gewalt der gegenseite)
@wacaffe
Danke.
Ich wollte mal a) das Statement der Ministerin und b) den EU-text auf Englisch (oder gar Deutsch…) abwarten; dann gibt’s einen neuen Thread.
@Hans
So war das wohl einmal gedacht, bei der Truppenstellung ist man aber etwas zurückhaltend.
Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes ist spätestens mit der UN-Resulotion juristisch wasserfest, dazu hat wacaffe eindeutig alles notwendige gesagt (man nehme dazu ggf. noch die entsprechende Rechtssprechung BVerfG).
Allerdings hoffe ich, dass vor einem Einsatz auch ein strategisches Gesamtkonzept erdacht wird. Da hab ich etwas mehr Bedenken als bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit so eines Einsatzes. Solange hier nicht eindeutig und direkt von der politischen Führung kommuniziert wird, was mit welchen Mitteln zu welchem Zweck erreicht werden soll, darf man schon Bauchschmerzen haben, Truppen in eine derartige Kriesenregion zu schicken. Wie gesagt, nicht juristisch, sondern faktisch.
@ Wacaffe
Meine Frage war aber bewusst nach der „Legitimität“ nicht nach der „Legalität“ !
Die Legalität setze ich eigentlich bei einer Entscheidung der Bundesregierung immer voraus.
Okay VN-Resolution für Mali egibt Art. 25GG , heißt alle können sich beteiligen, müssen sich aber nicht beteiligen, wie es in der Praxis auch geschieht.
Es ist immer noch die Frage offen, welches Interesse hat Deutschland, außer der Solidarität mit Frankreich, sich in Mali zu engagieren ?
Wir haben die Krise in Mali nicht verursacht, Frankreich hat mit seiner Politik in den letzten 10 Jahren in Mali die Krise zumindestens gefördert. Wir haben keine Uran-Interessen im Nachbarstaat wie Frankreich.
Ein letzter Punkt. Die Instabiliät in Mali ist auch durch den Libyen Feldzug von FRA, GBR und USA verstärkt worden. Die islamischen, El-Kaida nahen Milizen sind nach Nord-Mali geflohen, nachdem es in Lybien durch die Luftangriffe der Nato zu ungemütlich geworden ist.
Wer war der erste und Hauptantreiber für einen Feldzug gegen Gadaffi ? Dies war wohl eindeutig Frankreich ! Warum die Franzosen unbedingt Gadaffi stürzen wollten, ist mir immer noch ein Rätsel, er war ein Stabiliätsanker in Nordafrika und lediglich Saudi-Arabien in seinem Hegemonialbestrebungen ein Dorn im Auge.
Also ich sehe Deutschland nicht in der Pflicht ein Truppenkontingent für Afrika zu stellen, für eine ehemalige französische Kolonie, die u.a. durch die Politik Frankreichs in den letzten Jahren und Jahrzehnten sich nicht förderlich entwickelt hat.
Hier kommt wieder so etwas wie der Einsatz im Kongo 2006 auf die Bw zu, der auch letztendlich nur dazu diente den Frankreich genehmen Präsidentschaftskandidaten die Ruhe im Vorfeld der Wahl zu geben, um einen erfolgreichen Wahlkampf zu führen.
Französische Interessen sind nun mal nicht deckungsgleich mit deutschen Interessen !
@ QuiGon
Zitat:
„Wieso trifft §24 (2) denn nicht zu? Die EU ist wohl spätestens seit Einführung der GASP ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Das war ja auch schon bei EUFOR RD Congo so. Außerdem wartet man laut Spiegel wohl auch noch auf ein UN-Mandat.“
Ist die EU ein System kollektiver Sicherheit mit gegenseitiger Beistandspflicht ?
Das sehe ich nicht so, die WEU mit automatischer gegenseitiger Beistandspflicht wurde abgeschafft, eine gemeinsame Aussen- und Sicherheits Politik (GASP) gibt es nur begrenzt, da sie immer nationalen Vorbehalten unterliegt.
(Siehe Frankreich, das an die Rebellen in Syrien Waffen liefern will und in diesem Punkt aus der gemeinsamen europäischen Haltung ausgeschert ist ).
stellen sie sich die frage doch mal anders.
ist es für uns vorteilhafter wenn in nordafrika /subsahel französische raison d’etre herscht oder sind wir mit etwaigen alternativen besser bedient. in ein vakuum bei komplettem rückzug frankreichs dürften akteure nachstoßen die deutlich sinistrere absichten haben als unsere gallischen nachbarn.
bezüglich der uran interessen. diese bestehen sicherlich sind aber mindestens tertiär uran bekommen sie auf dem weltmarkt günstiger und ohne die above ground risiken wie in nordafrika. ökonomisch sind diese interventionen eher ein verlustgeschäft. der permannte vorwurf des wirtschaftskrieges lässt außer acht das man witschaftlich gar nichts gwinnt (irak qed.)
abgesehen davon hat deutschland kein interesse an einer stabilen stromversorgung im nachbarland? au contraire!
schließlich sind die einsätze doch akzeptables engagemnent das goodwill und standing produziert die man anderswo reinvestieren kann wenn eigene kerninteressen tangiert sind.
quid pro quo politik ist auch auf internationaler ebene ein basar da muss man eben manchmal in vorleistung treten
Ich höre schon: Deutschland wird auch am Niger verteidigt.
@Georg:
„(7) Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.“
Art. 42 EU-Vertrag
Das ist sinngemäß der gleiche Inhalt wie der Art. 5 Nordatlantik-Vertrag und die Regelungen der WEU.
Die Verweise auf die fehlende verfassungsrechtliche Grundlage von Einsätzen sind manchmal eben etwas vorschnell.
@ Memoria
Okay angekommen, aber ist Mali „Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ ?
So, so die Uraninteressen sind nur maximal „tertiär“ für Frankreich ?
Bei der Abhängigkeit der französischen Energieversorgung von dem Atomstrom sehe ich das anders.
Zitat: “ ökonomisch sind diese interventionen eher ein verlustgeschäft. der permannte vorwurf des wirtschaftskrieges lässt außer acht das man witschaftlich gar nichts gwinnt (irak qed.)“
In Bagdad haben die Amerikaner alle Ministerien vom Pöbel stürmen lassen, außer das Ölministerium, das haben sich beschützt. Warum ?
Meiner Meinung nach haben die USA Irak nur angegriffen, weil Hussein ihnen gedroht hat, seine Erdölexporte auch in japanischen YEN und in Euro abzurechnen, was dies für den amerikanischen Dollar, und die chronisch verschuldete USA bedeuten würde, kann man sich ausrechnen, oder ?
Von wegen keine wirtschaftlichen Interessen einer US-Administration, die hauptsächlich von ehemaligen leitenden Angestellten der weltgrößten Erdölförderausrüstungsgesellschaft „Halliburton“ gestellt war ?
hier: Bush, Cheney usw.
Während wir alle gespannt auf ein Statement der / unserer Ministerin warten, kurz was zum Schmunzeln….
Heute morgen, Nachrichten im Radio zu diesem Thema: „…wollen die Außenminister am heutigen Tag über einen Einsatz in Afrika abstimmen…..Deutschland wird sich mit Transportflugzeugen beteiligen, aber nicht mit Soldaten…..“.
Ich hab wirklich Schmunzeln müssen…..naja, bin ja auch Angehöriger des Heeres.
@Georg:
Darum geht es nicht – für den Einsatz selbst bildet die UN-Resolution die völkerrechtliche Grundlage. Die Beistandsklausel bildet den Rahmen als System kollektiver Sicherheit.
Wobei das BMVg hier oftmal auch etwas widersprüchlich argumentiert.
Man kann ja die Sinnhaftigkeit von Einsätzen bezweifeln, aber die andauernde Unterstellung diese seien grundsätzlich verfassungswidrig oder anderweitig rechtswidrig finde ich nach 20 Jahren Einsätze etwas überholt.
Das wird auch nicht durch das andauernde Wiederholen des Art. 87a (1) GG besser.
Politische Diskussion sollte dem Gegenüber nicht fortlaufenden Verfassungsbruch unterstellen (siehe hier: http://augengeradeaus.net/2013/01/de-maiziere-lasst-logistische-unterstutzung-fur-aktuellen-mali-einsatz-offen/comment-page-1/#comment-50787) – finde ich.
@ Memoria
Ich möchte niemanden einen Verfassungsbruch unterstellen, schon gar nicht den Mitdiskuttanten hier im Blog. Wie ich oben schon schrieb, ist jeder bisherige Einsatz der Bw sicherlich „legal“ gewesen. Für diese Fälle (früher nannte man das „out-of-area“- Einsätze) gab es ja das BverfG-Urteil 1995 und 2005 das novellierte Parlamentsbeteiligungsgesetz.
Das im EU-Vertrag Art. 42 (7) der Kern des WEU aufgenommen wurde, wenn auch ohne atomatische Beistandspflicht, wusste ich so nicht.
So, nun von der Legalität zur Legitimität. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz wird der Einsatz legal. Ist er für Deutschland auch legitim ?
Welche Interessen haben wir in Mali ?
Warum helfen wir Frankreich seine Post-Kolonialinteressen in Afrika durchzusetzen ?
Frankreich hat mit dem Angriff auf Libyen maßgeblich zur Instabilität in Nordafrika beigetragen. Warum sollen wir hier die Suppe auslöffeln ?
Aus Solidarität mit Frankreich, genauso wie wir aus Solidarität mit der Nato in den ISAF-Einsatz gezogen sind ? Wie an der von Ihnen verlinkten Textstelle richtig angemerkt wurde, hat der Einsatz in AFG ja noch mit einem Angriff auf ein Mitglied der Nato zu tun gehabt.
Wie schaut dies in Mali aus ? Geschweige denn in Zentralafrika.
Sie haben ja in diesem und den vorigen Thread die Verhältnisse in Zentralafrika mitgelesen. Was sollen wir in einem Bürgerkrieg, in dem jede Staatlichkeit verloren gegangen ist (siehe CAR), oder in Mali, wo die legale Regierung durch einen Militärputsch abgelöst wurde ?
Dank des Kommentators @ Abdul Iyodo haben wir ja einen ungefähren Einblick in die Verhältnisse in der Republik Zentralafrika bekommen.
Dann müssen wie wohl R2P bemühen …
Kann Solidarität zu Frankreich eine ausreichend legitime Grundlage für einen Einsatz der Bw sein?
Deutschland und Frankreich bilden zusammen eine Hegemonialmacht in der EU. Auseinanderdividiert blockiert man sich gegenseitig.
Letztlich dürfte der eigentlich Grund für eine Unterstützung Frankreichs darin liegen, daß man zugunsten internationaler Handlungsfähigkeit auch mal anderen Nationen einen Gefallen tun muß. Tit for tat.
Da Frankreich mit aller Macht in das von Obama hinterlassene Vakuum stößt, ist es auch sinnvoll, wenn man bei Gesprächen und Überlegungen mit im Zimmer sitzt.
Sonst müßte man sich mit Abhöraktionen blamieren.>:)
@ Califax
Das wäre mal ein nachvollziehbarer Grund, obwohl dies meiner Meinung zu wenig ist, dass er den ganzen Einsatz trägt.
Tit for Tat. Okay, aber was hat Frankreich für uns gemacht, außer dass sich Frankreich auf die Seite der Südeuropäer für billiges Zentralbankgeld und damit für Vermögensentwertung der Sparer in Deutschland entschlossen hat ?
@ Thomas Melber
Zitat: „Dann müssen wie wohl R2P bemühen …“
Da sind sie in guter Gesellschaft mit den Vereinten Nationen und dem katholischen Militärbischof.
Warum aber R2P, also „Responsibility to Protect“, also Schutzverantwortung für die Zivilbevölkerung durch deutsches Militär in Mali und Zentralafrika, aber nicht in Dafur, Südsudan oder in Somalia ?
Wer instrumentalisiert hier welche Verhaltensnorm für welches tatsächliche Ziel ?
zum Hintergrund:
Im Endeffekt fuellt Frankreich zZt in Afrika noch einen Raum in den bei Rueckzug der Franzosen mit hoher Sicherheit China eindringen wuerde (wie im uebrigen Afrika).
@ MikeMolto
Dann muss man diesen Grund (China Expansionsanspruch) auch mal vernünftig in Deutschland kommunizieren.
Meines Wissens hat nur Australien bisher eine Miltärdoktrin zur Abwehr des chinesischen Expansionsversuchs.