Koalition und Union einigen sich auf Bedingungen fürs 100-Mrd-Paket für die Bundeswehr (Neufassung)
Nach langen Debatten haben sich die Koalitionsparteien und die Union als größte Oppositionsfraktion im Bundestag auf das geplante 100-Milliarden-Euro-Investitionspaket für die Bundeswehr verständigt. Es soll, wie von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, im Grundgesetz verankert werden. Klar ist nach der Einigung, dass das Geld nicht zusätzlich zu einem Verteidigungshaushalt von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung zur Verfügung gestellt wird.
Die Zustimmung der Union war erforderlich, weil die Ampel-Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag für eine Grundgesetzänderung haben. CDU/CSU hatten den Plan von vorherein grundsätzlich begrüßt, aber Bedingungen für die Zustimmung zur Verfassungsänderung gestellt.
Zur der Einigung am späten (gestrigen) Sonntagabend erklärten die Verhandlungspartner:
Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten sowie der CDU/CSU erklären:
„Wir haben unsere Gespräche über eine Änderung des Grundgesetzes zur Schaffung eines Sondervermögens für die Bundeswehr mit dem Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit sowie über ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung dieses Sondervermögens heute Abend erfolgreich beendet.
Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen gestärkt wird. Dabei wird das so genannte Zwei-Prozent-Ziel der NATO im mehrjährigen Durchschnitt erreicht.
Es wird unverzüglich und noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht. Der Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben für das Sondervermögen wird mit dem Errichtungsgesetz beschlossen. Seine Realisierung wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet.
Die Bundesregierung wird zudem eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen. Notwendige Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Nachdem das Sondervermögen in Anspruch genommen wurde, werden weiter die erforderlichen Mittel zur Erreichung der dann gültigen NATO-Fähigkeitsziele bereitgestellt. Nach der Inanspruchnahme beginnt auch die Tilgung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.“
Damit konnte sich die Union offensichtlich nicht mit der Forderung durchsetzen, bereits in der Formulierung für den Grundgesetzartikel das geplante Milliardenpaket auf die Bundeswehr zu beschränken: In der Verfassung soll (s. unten) stehen, dass das Sondervermögen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit genutzt werden soll, also gegebenenfalls auch über die Streitkräfte hinaus. Allerdings hatte die Koalition wiederholt darauf hingewiesen, dass auch für die so genannten NATO-Quote, dem Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, nicht allein der Verteidigungshaushalt berücksichtigt wird.
Darüber hinaus, das war auch eine Forderung der Union, sollen die konkreten Beschaffungsvorhaben in einem gesetzlich festgelegten Beschaffungsplan festgeschrieben werden. Das Parlament erhält über das ohnehin vorgesehene Mitspracherecht, bei dem jede Beschaffung im Wert von mehr als 25 Millionen Euro vom Haushaltsausschuss gebilligt werden soll, weitere Kontrollrechte: Der Ausschuss soll zusätzlich ein beratendes Gremium für die Umsetzung bilden.
Die Absicht, mit dem 100-Milliarden-Euro-Paket die Ausrüstungslücken der Bundeswehr zu schließen und diese Summe im Grundgesetz zu verankern, hatte der Kanzler wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 27. Februar angekündigt:
Klar ist: Wir werden deutlich mehr investieren müssen in die Sicherheit unseres Landes. Um auf diese Weise unsere Freiheit und unsere Demokratie zu schützen.
Das ist eine nationale Kraftanstrengung.
Das Ziel ist eine leistungsfähige, hochmoderne, fortschrittliche Bundeswehr, die uns zuverlässig schützt.
Ich habe bei der Münchner Sicherheitskonferenz vor einer Woche gesagt: Wir brauchen Flugzeuge, die fliegen, Schiffe, die in See stechen und Soldatinnen und Soldaten, die für ihre Einsätze optimal ausgerüstet sind.
Darum geht es.
Und das ist ja wohl erreichbar für ein Land unserer Größe und unserer Bedeutung in Europa.
Aber machen wir uns nichts vor: Bessere Ausrüstung, modernes Einsatzgerät, mehr Personal – das kostet viel Geld.
Wir werden dafür ein Sondervermögen „Bundeswehr“ einrichten. Und ich bin Bundesfinanzminister Lindner sehr dankbar für seine Unterstützung dabei!
Der Bundeshaushalt 2022 wird dieses Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten. Die Mittel werden wir für notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben nutzen.
Wir werden von nun an – Jahr für Jahr – mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren.
Und ich richte mich hier an alle Fraktionen des Deutschen Bundestags: Lassen Sie uns das Sondervermögen im Grundgesetz absichern!
Eines will ich hinzufügen: Wir streben dieses Ziel nicht nur an, weil wir bei unseren Freunden und Alliierten im Wort stehen, unsere Verteidigungsausgaben bis 2024 auf zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung zu steigern.
Wir tun dies auch für uns, für unsere eigene Sicherheit.
Wohl wissend, dass sich nicht alle Bedrohungen der Zukunft mit den Mitteln der Bundeswehr einhegen lassen.
Für die Details einigten sich die Koalitionsparteien und CDU/CSU auf so genannte Formulierungshilfen, die im Grundgesetz und in einem zusätzlichen Errichtungsgesetz festgeschrieben werden sollen:
Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
Artikel 87a GG (1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
§ 1 Errichtung eines Sondervermögens und Finanzierung der Bundeswehr Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Sondervermögen Bundeswehr“ errichtet. Mit Hilfe des Sondervermögens werden im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt. Nach Verausgabung des Sondervermögens werden aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
§ 1 a: Unabhängig vom Sondervermögen werden zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert. Die Bundesregierung legt eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vor.
§ 2 Zweck des Sondervermögens Das Sondervermögen hat den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden NATOFähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.
Mit diesen Formulierungen wird auch ein Diskussionsthema der vergangenen Woche ausgeräumt: Die Frage, ob das Sondervermögen zusätzlich zu einem Verteidigungshaushalt in Höhe von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts festgeschrieben wird, dem in der NATO vereinbarten Ausgabeziel. Jetzt ist endgültig geklärt, dass die 100 Milliarden Euro eben genutzt werden sollen, um den Wehretat auf diese zwei Prozent anzuheben. Da er nach den derzeitigen Prognosen von rund 50 auf etwa 70 Milliarden im Jahr steigen müsste, um dieses Ziel zu erreichen, ergibt sich rechnerisch eine erwartete Laufzeit von fünf Jahren für dieses Sondervermögen.
Offiziell hat das Verteidigungsministerium bislang nicht mitgeteilt, welche großen Rüstungsprojekte auf der Liste stehen, die mit dem Extra-Paket abgearbeitet werden soll. Klar ist aber bereits, dass unter anderem die bereits angekündigte Beschaffung von F-35-Kampfjets, der offiziell noch nicht angekündigte aber erwartete Kauf neuer schwerer Transporthubschrauber vom Typ Chinook und nicht zuletzt die dringend nötige Digitalisierung der Bundeswehr-Kommunikationstechnik sehr weit oben stehen.
Nachtrag: Verteidigungsministerin Christine Lambrecht machte in einer ersten Stellungnahme allerdings den Bogen noch weiter auf und nannte als Beschaffungsprojekte unter anderem auch Nachtsichtgeräte:
Wir haben identifiziert, was wir brauchen, um die Landes- und Bündnisverteidigung in Zukunft sicherzustellen und da geht es wirklich um die gesamte Bandbreite der Bundeswehr – es geht um Nachtsichtgeräte, es geht um Funkgeräte, es geht aber auch um den Schweren Transporthubschrauber. Wir haben uns da sehr wohl schon Gedanken gemacht, das heißt wir können jetzt auch loslegen, wenn dieses Sondervermögen zur Verfügung steht. Es kommt darauf an, dass jetzt auch ganz schnell all das organisiert wird, damit die Bundeswehr richtig aufgestellt ist.
Zugleich soll das Sondervermögen Bundeswehr dazu beitragen, in Ergänzung der im Bundeshaushalt bereits vorgesehenen Verteidigungsausgaben das 2%-Ziel der NATO im mehrjährigen Durchschnitt zu erreichen. Angestrebt ist eine Verabschiedung der Gesetzentwürfe noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Nachtrag 2: In einem gemeinsamen Brief an die SPD-Bundestagsfraktion warben Fraktionschef Rolf Mützenich, Scholz und Lambrecht um Zustimmung zu der Einigung:
Über viele Jahre wurde an der Bundeswehr gespart, gekürzt und sie wurde schlecht verwaltet. Das hat zu großen Lücken bei der Ausrüstung unserer Streitkräfte geführt. Wie groß diese Lücken sind, zeigt ein einziges Beispiel: Wenn wir den Bündnispflichten in der NATO gerecht werden wollen, brauchen wir allein rund 20 Milliarden Euro, um die Munitionsvorräte der Bundeswehr aufzufüllen. (…)
Liebe Genossinnen und Genossen,
wir bitten euch um Unterstützung bei diesen Vorhaben. Ihr werdet nun zeitnah im Deutschen Bundestag über die beiden Gesetzentwürfe zum Sondervermögen entscheiden – die Grundgesetzänderung und das Errichtungsgesetz.
Eine moderne und leistungsfähige Bundeswehr, aber auch die Reduzierung von zu großen Abhängigkeiten und starke internationale Partnerschaften, das sind die großen globalen Herausforderungen in der Zeitenwende. Wir bitten euch um eure Zustimmung zu den beiden Gesetzen.
(Archivbild: Capt. Andrew “Dojo” Olson, F-35 Demonstration Team pilot and commander performs a high-speed pass in an F-35A Lightning II during the Arctic Lightning Airshow July 13, 2019, at Eielson Air Force Base, Alaska – U.S. Air Force photo by Senior Airman Alexander Cook)
@Kognitive Dissonanz sagt: 30.05.2022 um 17:34 Uhr
Alles was Sie fordern ist ja richtig, aber das hat man doch längst erkannt und PESCO aus der Taufe gehoben. Da ist DEU z.B. Lead-Nation bei APC/SPz und FRA bei digitalem Funk. Aber dazu müsste man auch mal nationale Interessen hinten anstellen, damit das funktioniert.
Es ist doch signifikant zu sehen, wie weit die Bw beim digitalen Funk fortgeschritten ist./sarc
Siehe auch: https://augengeradeaus.net/2017/12/vollzugsmeldung-pesco-mehr-zusammenarbeit-in-der-verteidigung-in-kraft/
@Peter Eberl sagt: 31.05.2022 um 7:59 Uhr
Guckst du hier:
https://augengeradeaus.net/2022/03/luftwaffe-soll-f-35-jets-fuer-nukleare-teilhabe-bekommen-neufassung/
Manchmal hilft etwas suchen im Blog :-). Ist auch noch nicht so lange her.
Zwo Punkte fallen mit auf:
– „Größte konventionelle Armee Europas“ würde bedeuten die Wehrpflicht wird reaktiviert. Anders geht es nicht.
– Das Sondervermögen und die damit verbundenen angehängten Kosten an Instandsetzung fließen zu ~80% ins Ausland. Inwiefern werden verdeckte Kosten a) allein die 2% erfüllen und b) indem sie in den EP14 durchstechen zur Gefahr für das Gesamtbild BW. Ich bleibe dabei, ohne (hochspezialisiertes) Personal steht das Material.
@Nordlicht: Verteilung 100 Milliarden, Stand: 01.04.2022
Laut Info Reuters bekommt die Luftwaffe mit 40 Milliarden den Hauptteil, 27 Milliarden übergreifend als „upgrade command and control“ (einschließlich Funkgeräte), 17 Milliarden Heer, 10 Milliarden Marine:
https://www.reuters.com/world/europe/german-air-force-get-lions-share-100-bln-euro-defence-fund-sources-2022-04-01/
@Eskadron sagt: 31.05.2022 um 10:50 Uhr
Diese Verteilung ist sicherlich richtig, nur mal wieder zu kurz gesprungen. Die Luftwaffe bekommt einen neuen STH, für den der Hauptbedarfsträger das Heer und die SKB sind. Die Luftwaffe braucht den nicht unbedingt.
Da muß man m.E. schon etwas differenzierter hinschauen, als das mancher Journalist macht.
@Pio-Fritz: Dankeschön, habe „Guckst du hier“ erledigt, der Artikel beantwortet meine Frage jedoch nicht. Also: wo „Guckst du“ dann?
@Woody
Ich sehe in ihrer Darstellung keinen Widerspruch zu meinen Äußerungen. Das Prozessdesign ist murx…
@ML – Rebell
Erst Geld für Rüstung dann Reform der Prozesse?? das nennt man auch Erpressung….
Und genau liegt der jetzt schon historische Fehler in diesem ganzen Sondervermögen. Die Prozesse anzupassen dauert seine Zeit. Die Ministerin hat das zwar zu ihrer Ernennung angekündigt aber bislang absolut nichts, nada, niente, zero dafür getan.
Jetzt kommen 100Mrd€ mit dem Ziel die in 5 Jahren auszugeben. D.h. mindestens die Hälfte (oder eher alles) wird im Rahmen der teuren, langsamen und ineffizienten Prozesse ausgegeben die vorher alle so bemängelt haben.
Und das NUR wegen der absoluten Untätigkeit von Frau Lambrecht. Der Versuch da jetzt ein eigenes Beschaffungsgesetz für die 100Mrd€ zu erlassen ist ein Offenbarungseid sondersgleichen, löst aber das Problem für den regulären Bundeshaushalt nicht.
@Eskadron sagt: 31.05.2022 um 10:50 Uhr
laut anderen Quellen sind es:
41 Mrd für die Luftwaffe
19 Mrd für die Marine
16 Mrd fürs Heer
aber wie Pio-Fritz richtig schreibt muss man da genau hinschauen.
bei der Luftwaffe sind der STH, Flugabwehr und Kommunikationssysteme enthalten… die für alle TSK oder schwerpunktmäßig fürs Heer da sind… dafür fallen alleine jenseits 20 Mrd € an.
Außerdem sind Projekte bei Luftwaffe und Marine per se teurer…
ich bekomme zum Beispiel für 1,5 Mrd:
1 moderne Fregatte für die Marine
oder
10 neue Kampfflugzeuge für die Luftwaffe
oder
100 neue Schützenpanzer Puma oder 300 neue Boxer fürs Heer
@Peter Eberl sagt: 31.05.2022 um 12:26 Uhr
Deutlichere Aussagen als die, die in diesem Artikel getroffen werden, gibt es nicht. Nach meinem Verständnis gehen die 93 Tornado außer Dienst und werden durch die 35 F-35 und 15 EF-ECR ersetzt.
Allerdings, wie mein Nick schon sagt, bin ich kein Luftwaffen-Spezialist.
@ Peter Eberl
Kurz gefasst: die 89 Tornado werden in den Rollen NT bzw. ECR durch 35x F-35, 15x EF ECR ersetzt. die verbleibenden 40 Maschinen finden sich in den rund 80 Eurofighter Quadriga wieder, die als Ersatz EF Trache 1 und eben Tornado in der Rolle AI/ CAS (Luftangriff/ Luftnahunterstützung) beschafft werden sollen. Dieses Vorhaben wird aber irgendwie selten in Verbindung mit F-35/ EF ECR genannt.
@PzH2000: Besten Dank!
Ich Frage mich mit welchem Kampfflugzeug der Luftwaffe in Zukunft TAURUS und der Lenkflugkörper HARM eingesetzt werden sollen?
Die Luftwaffe / BMVg bezeichnet unter den Begriff QUADRIGA die Beschaffung der 38 Tranche 4 Eurofighter als Ersatz für die Tranche 1. Zulauf geplant für: 2025-2030. Vereinfacht gesagt hat QUADRIGA nichts mit der Tornado Nachfolge zu tun.
Beim der Tornado Nachfolge mit F/A-18 Option (Vorschlag Verteidigungsministerium) wurde von einer Verteilung von 30 F/A-18F Super Hornets, 15 EA-18G Growler, 40 Eurofightern und einer Option auf 15 weiter EF gesprochen. Die 93 Tornado wären dabei mit einer vergleichbaren Anzahl im Flugzugmix ersetzt worden. Dabei sind die 15 EA-18G Growler eher der neuen Fähigkeit (luWES luftgestützte Wirkung im Elektromagnetischen Spektrum) zuzuordnen, die der NATO ab ca. 2025 versprochen wurden.
Bei den 40 EF wäre es aus meiner Sicht aus verschiedenen Gründen nicht zu weiteren Tranche 4 EF gekommen. Wahrscheinlich eine Tranche 5, idealerweise bereits mit LTE (Long Term Evolution). Bestimmt wäre auch dafür ein medienwirksamer Name gefunden worden.
Aus den derzeitigen offiziellen Veröffentlichungen für die Entscheidung zu 35 F-35A als Tornado Nachfolge scheint es keine öffentliche Absicht zu geben mehr als 15 EF ECR beschaffen. Diese sind eigentlich der Ersatz für die geplanten 15 EA-18G Growler, die genaugenommen nie direkt etwas mit der Tornado Nachfolge zu tun hatten, sondern eine neue Fähigkeit darstellen, die gleichzeitig mit der Tornado Nachfolge entschieden wurde.
Genau,
Was wird aus dem AG 51 in Jagel.? Will man etwa einen TORNADO Verband ersatzlos streichen? Das kann doch nicht wahr sein!?
@ POV
Zitat:
“ Diese sind eigentlich der Ersatz für die geplanten 15 EA-18G Growler, die genaugenommen nie direkt etwas mit der Tornado Nachfolge zu tun hatten, sondern eine neue Fähigkeit darstellen, die gleichzeitig mit der Tornado Nachfolge entschieden wurde.“
Das stimmt meiner Ansicht so nicht, denn die 32 ECR-Tornados vom 2013 aufgelösten JaboG 32 in Lechfeld sind zur Hälfte nach Jagel gegangen zum Aufklärungsgeschwader 51 (Immelmann). Es müssten also zur Zeit so 16-20 ECR-Tornados in der Ausbaustufe ASSTA3 oder ASSTA3.1 in Jagel vorhanden sein. Diese ECR-Tornados, die bereits im Luftkrieg gegen Serbien 1998 eingesetzt wurden, stellen also keine neue Fähigkeit dar, sondern einen Ersatz für eine bereits vorhandene, aber veraltete Fähigkeit dar.
Dabei ist aber zu bedenken, dass die Growler bereits fertig existiert, der EF ECR jedoch nur ein Forschungsvorhaben zur Zeit ist.
@Georg
„Dabei ist aber zu bedenken, dass die Growler bereits fertig existiert, der EF ECR jedoch nur ein Forschungsvorhaben zur Zeit ist.“ +1 (und was für ein risikobehaftetes Forschungsvorhaben für 15 Flugzeuge)
Was der ECR Tornado nie konnte weil auch so nicht vorgesehen war Elektronic Attack (läuft unter dem schrecklichen Namen luWES: luftgestützte Wirkung im Elektromagnetischen Spektrum). Genau diese neue Fähigkeit wurde der NATO versprochen. Es geht um die neue Fähigkeiten eines Escord und Stand-In Jammers (zusätzlich um einen Standoff Jammer). Wie Sie schreiben gab es nur ein marktverfügbares Muster im versprochenen Zeitrahmen, die EA-18G. Zusammen mit der Entscheidung Tornado Nachfolger hat der Mix aus EA-18G und F/A-18F daher zumindest aus dem Blickwinkel Flottenreinheit Sinn gemacht. Mit der jetzigen Entscheidung für 15 ECR EF, muss man erst ein entsprechendes Flugzeug / Fähigkeit entwickeln.
Die 15 EA-18G waren nicht als ECR Tornado Nachfolger gedacht sondern für die neue Fähigkeit. Wobei eine EA-18G natürlich auch das abdeckt was ein ECR Tornado kann.
Es geht aus meiner Sicht beim Tornado Nachfolger nicht darum die Fähigkeiten eines ECR Tornados zu erhalten. Diese Fähigkeiten waren einmal nahezu einzigartig. Die Zeiten, Technologien und taktischen Verfahren haben sich aber geändert. Wenn ich Sie richtig verstanden haben, teilen wir dabei die gleiche Meinung.
Das ECR Tornado Alleinstellungsmerkmal ELS (Emitter Locator System) zur Berechnung der Geolocation ist heute nicht mehr zwingend notwendig. Moderne Radar Warnempfänger, AESA Radaren, die Vernetzung mittels Link 16 und CESMO (Cooperative Electronic Support Measure Operations) einschließlich Sensor Fusion ermöglichen das letztendlich jede entsprechend ausgerüstete Plattform. SEAD / DEAD (Suppression and Destruction of Enemy Air Defenses) wird heute von vielen Platformen und in der Regel im Verbund gemacht. Ein Flugzeug mit AESA Radar vermisst zum Beispiel die Zielkoordinaten, da viele Systeme aufgrund der integrierten Luftverteidigung nicht mehr selber aktiv ihr Radar einschalten müssen. Diese Koordinaten werden mittels L16 in Echtzeit verteilt. EA reduziert die effektive Bekämpfungsreichweite der anzugreifenden Stellung. Der Effektor kann von jedem Flugzeug kommen und eine Bombe sein, die mittlerweile eine beeindruckende Reichweite erreichen oder eben auch eine HARM.
Wichtiger Unterschied, der aufgrund der unglücklichen Wortwahl oft untergeht: ECR Tornado ist nicht ECR Eurofighter. Beim ersten ging es ausschließlich um ELS und HARM bei ECR EF sprechen wir in erster Linie von einem Jammer, sprich Electronik Attack.
So wie ich die derzeitige politische Entscheidung interpretiere, gibt es keine Absicht die ca. 90 Tornado mit einen ungefähr gleichen Anzahl an Flugzeugen zu ersetzen.
Ich hoffe das macht meine Interpretation der Zahlen und Zusammenhänge nachvollziehbarer.
Die Anschaffung der modernen F-35 würde einen zweistelligen Milliardenbetrag verschlingen (https://www.dw.com/de/100-milliarden-f%C3%BCr-die-bundeswehr-was-nun/a-60982976) Wollen wir das wirklich? Wollen wir nicht lieber in Diplomatie investieren, um Kreige zu verhindern, die die USA nicht oder nicht rechtzeitig verhindern wollen? Oder können?
Ich kann @POV nur zustimmen und möchte Ergänzen:
Die F-35A nur auf NT zumindest in der Diskussion zu reduzieren halte ich für einen großen Fehler. Dieses Luftfahrzeug hat so vielfältige konventionelle und zum Teil schon erprobte Angriffsmöglichkeiten. Dazu kommt eine Menge Sensoren schon an Board, z. B. LDP, ARP und ECR Fähigkeiten. Die nuklearen Einsatzmöglichkeiten gehen auf der Zielgeraden der Erprobung und werden rechtzeitig zur Verfügung stehen. Wozu es einen EF ECR braucht ist mir schleierhaft. Escort Jamming wird als POD kommen.
Nachdem der Bundestag dem Sondervermögen zugestimmt hat, ist dieses mit 3 Monaten Verspätung durch. Die Zustimmung des Bundesrates dürfte nur eine Formsache sein. Hoffen wir Mal, dass das Sondervermögen nicht durch das Beschaffungsamt und die 25 Millionen Vorlagen an die Wand gefahren wird .
Auslieferung der F-35 erst ab 2027 laut heutigem Artikel in der Aero.
Alle 35 Flugzeuge werden wie erwartet in Büchel stationiert.