Koalition und Union einigen sich auf Bedingungen fürs 100-Mrd-Paket für die Bundeswehr (Neufassung)

Nach langen Debatten haben sich die Koalitionsparteien und die Union als größte Oppositionsfraktion im Bundestag auf das geplante 100-Milliarden-Euro-Investitionspaket für die Bundeswehr verständigt. Es soll, wie von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, im Grundgesetz verankert werden. Klar ist nach der Einigung, dass das Geld nicht zusätzlich zu einem Verteidigungshaushalt von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung zur Verfügung gestellt wird.

Die Zustimmung der Union war erforderlich, weil die Ampel-Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag für eine Grundgesetzänderung haben. CDU/CSU hatten den Plan von vorherein grundsätzlich begrüßt, aber Bedingungen für die Zustimmung zur Verfassungsänderung gestellt.

Zur der Einigung am späten (gestrigen) Sonntagabend erklärten die Verhandlungspartner:

Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten sowie der CDU/CSU erklären:
„Wir haben unsere Gespräche über eine Änderung des Grundgesetzes zur Schaffung eines Sondervermögens für die Bundeswehr mit dem Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit sowie über ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung dieses Sondervermögens heute Abend erfolgreich beendet.
Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen gestärkt wird. Dabei wird das so genannte Zwei-Prozent-Ziel der NATO im mehrjährigen Durchschnitt erreicht.
Es wird unverzüglich und noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht. Der Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben für das Sondervermögen wird mit dem Errichtungsgesetz beschlossen. Seine Realisierung wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet.
Die Bundesregierung wird zudem eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen. Notwendige Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Nachdem das Sondervermögen in Anspruch genommen wurde, werden weiter die erforderlichen Mittel zur Erreichung der dann gültigen NATO-Fähigkeitsziele bereitgestellt. Nach der Inanspruchnahme beginnt auch die Tilgung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.“

Damit konnte sich die Union offensichtlich nicht mit der Forderung durchsetzen, bereits in der Formulierung für den Grundgesetzartikel das geplante Milliardenpaket auf die Bundeswehr zu beschränken: In der Verfassung soll (s. unten) stehen, dass das Sondervermögen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit genutzt werden soll, also gegebenenfalls auch über die Streitkräfte hinaus. Allerdings hatte die Koalition wiederholt darauf hingewiesen, dass auch für die so genannten NATO-Quote, dem Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, nicht allein der Verteidigungshaushalt berücksichtigt wird.

Darüber hinaus, das war auch eine Forderung der Union, sollen die konkreten Beschaffungsvorhaben in einem gesetzlich festgelegten Beschaffungsplan festgeschrieben werden. Das Parlament erhält über das ohnehin vorgesehene Mitspracherecht, bei dem jede Beschaffung im Wert von mehr als 25 Millionen Euro vom Haushaltsausschuss gebilligt werden soll, weitere Kontrollrechte: Der Ausschuss soll zusätzlich ein beratendes Gremium für die Umsetzung bilden.

Die Absicht, mit dem 100-Milliarden-Euro-Paket die Ausrüstungslücken der Bundeswehr zu schließen und diese Summe im Grundgesetz zu verankern, hatte der Kanzler wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 27. Februar angekündigt:

Klar ist: Wir werden deutlich mehr investieren müssen in die Sicherheit unseres Landes. Um auf diese Weise unsere Freiheit und unsere Demokratie zu schützen.
Das ist eine nationale Kraftanstrengung.
Das Ziel ist eine leistungsfähige, hochmoderne, fortschrittliche Bundeswehr, die uns zuverlässig schützt.
Ich habe bei der Münchner Sicherheitskonferenz vor einer Woche gesagt: Wir brauchen Flugzeuge, die fliegen, Schiffe, die in See stechen und Soldatinnen und Soldaten, die für ihre Einsätze optimal ausgerüstet sind.
Darum geht es.
Und das ist ja wohl erreichbar für ein Land unserer Größe und unserer Bedeutung in Europa.
Aber machen wir uns nichts vor: Bessere Ausrüstung, modernes Einsatzgerät, mehr Personal – das kostet viel Geld.
Wir werden dafür ein Sondervermögen „Bundeswehr“ einrichten. Und ich bin Bundesfinanzminister Lindner sehr dankbar für seine Unterstützung dabei!
Der Bundeshaushalt 2022 wird dieses Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten. Die Mittel werden wir für notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben nutzen.
Wir werden von nun an – Jahr für Jahr – mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren.
Und ich richte mich hier an alle Fraktionen des Deutschen Bundestags: Lassen Sie uns das Sondervermögen im Grundgesetz absichern!
Eines will ich hinzufügen: Wir streben dieses Ziel nicht nur an, weil wir bei unseren Freunden und Alliierten im Wort stehen, unsere Verteidigungsausgaben bis 2024 auf zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung zu steigern.
Wir tun dies auch für uns, für unsere eigene Sicherheit.
Wohl wissend, dass sich nicht alle Bedrohungen der Zukunft mit den Mitteln der Bundeswehr einhegen lassen.

Für die Details einigten sich die Koalitionsparteien und CDU/CSU auf so genannte Formulierungshilfen, die im Grundgesetz und in einem zusätzlichen Errichtungsgesetz festgeschrieben werden sollen:

Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
Artikel 87a GG (1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
§ 1 Errichtung eines Sondervermögens und Finanzierung der Bundeswehr Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Sondervermögen Bundeswehr“ errichtet. Mit Hilfe des Sondervermögens werden im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt. Nach Verausgabung des Sondervermögens werden aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
§ 1 a: Unabhängig vom Sondervermögen werden zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert. Die Bundesregierung legt eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vor.

§ 2 Zweck des Sondervermögens Das Sondervermögen hat den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden NATOFähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.

Mit diesen Formulierungen wird auch ein Diskussionsthema der vergangenen Woche ausgeräumt: Die Frage, ob das Sondervermögen zusätzlich zu einem Verteidigungshaushalt in Höhe von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts festgeschrieben wird, dem in der NATO vereinbarten Ausgabeziel. Jetzt ist endgültig geklärt, dass die 100 Milliarden Euro eben genutzt werden sollen, um den Wehretat auf diese zwei Prozent anzuheben. Da er nach den derzeitigen Prognosen von rund 50 auf etwa 70 Milliarden im Jahr steigen müsste, um dieses Ziel zu erreichen, ergibt sich rechnerisch eine erwartete Laufzeit von fünf Jahren für dieses Sondervermögen.

Offiziell hat das Verteidigungsministerium bislang nicht mitgeteilt, welche großen Rüstungsprojekte auf der Liste stehen, die mit dem Extra-Paket abgearbeitet werden soll. Klar ist aber bereits, dass unter anderem die bereits angekündigte Beschaffung von F-35-Kampfjets, der offiziell noch nicht angekündigte aber erwartete Kauf neuer schwerer Transporthubschrauber vom Typ Chinook und nicht zuletzt die dringend nötige Digitalisierung der Bundeswehr-Kommunikationstechnik sehr weit oben stehen.

Nachtrag: Verteidigungsministerin Christine Lambrecht machte in einer ersten Stellungnahme allerdings den Bogen noch weiter auf und nannte als Beschaffungsprojekte unter anderem auch Nachtsichtgeräte:

Wir haben identifiziert, was wir brauchen, um die Landes- und Bündnisverteidigung in Zukunft sicherzustellen und da geht es wirklich um die gesamte Bandbreite der Bundeswehr – es geht um Nachtsichtgeräte, es geht um Funkgeräte, es geht aber auch um den Schweren Transporthubschrauber. Wir haben uns da sehr wohl schon Gedanken gemacht, das heißt wir können jetzt auch loslegen, wenn dieses Sondervermögen zur Verfügung steht. Es kommt darauf an, dass jetzt auch ganz schnell all das organisiert wird, damit die Bundeswehr richtig aufgestellt ist.
Zugleich soll das Sondervermögen Bundeswehr dazu beitragen, in Ergänzung der im Bundeshaushalt bereits vorgesehenen Verteidigungsausgaben das 2%-Ziel der NATO im mehrjährigen Durchschnitt zu erreichen. Angestrebt ist eine Verabschiedung der Gesetzentwürfe noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

Nachtrag 2: In einem gemeinsamen Brief an die SPD-Bundestagsfraktion warben Fraktionschef Rolf Mützenich, Scholz und Lambrecht um Zustimmung zu der Einigung:

Über viele Jahre wurde an der Bundeswehr gespart, gekürzt und sie wurde schlecht verwaltet. Das hat zu großen Lücken bei der Ausrüstung unserer Streitkräfte geführt. Wie groß diese Lücken sind, zeigt ein einziges Beispiel: Wenn wir den Bündnispflichten in der NATO gerecht werden wollen, brauchen wir allein rund 20 Milliarden Euro, um die Munitionsvorräte der Bundeswehr aufzufüllen. (…)
Liebe Genossinnen und Genossen,
wir bitten euch um Unterstützung bei diesen Vorhaben. Ihr werdet nun zeitnah im Deutschen Bundestag über die beiden Gesetzentwürfe zum Sondervermögen entscheiden – die Grundgesetzänderung und das Errichtungsgesetz.
Eine moderne und leistungsfähige Bundeswehr, aber auch die Reduzierung von zu großen Abhängigkeiten und starke internationale Partnerschaften, das sind die großen globalen Herausforderungen in der Zeitenwende. Wir bitten euch um eure Zustimmung zu den beiden Gesetzen.

(Archivbild: Capt. Andrew “Dojo” Olson, F-35 Demonstration Team pilot and commander performs a high-speed pass in an F-35A Lightning II during the Arctic Lightning Airshow July 13, 2019, at Eielson Air Force Base, Alaska – U.S. Air Force photo by Senior Airman Alexander Cook)