Als Komplize von Franco A. verdächtigter Offizier kommt frei (Zusammenfassung)
Im Fall des festgenommenen Bundeswehr-Oberleutnants Franco A., der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte und nach Ansicht der Behörden Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund plante, kommt ein ebenfalls festgenommener weiterer Offizier auf freien Fuß. Der Bundesgerichtshof hob am (heutigen) Donnerstag (Korrektur:) Mittwoch den Haftbefehl auf, weil es keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn gebe.
Den Namen nannte das Gericht nicht; es dürfte sich aber um den 27-jährigen Maximilian T. handeln, der im Mai verhaftet wurde. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, zusammen mit Franco A. und einem weiteren Festgenommenen, einem Zivilisten, eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben. Unter anderem sollte, so der Vorwurf, der jetzt Freigelassene im Jägerbataillon 291 in Illkirch seinem Kameraden Franco A. mit Ausreden die Abwesenheit für sein Doppelleben als Soldat und angeblicher Flüchtling ermöglicht haben.
Der 3. Strafsenat entschied nun, dass es für eine Beteiligung Maximilian T.s an den Straftaten, die Franco A. geplant haben soll, nach den bisherigen Ermittlungen keine ausreichenden Belege gebe.
Aus der Mitteilung des Bundesgerichtshofs:
Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier auf
Beschluss vom 5. Juli 2017 – StB 14/17
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hat den Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten des Oberleutnants der Bundeswehr Franco A. in dem sog. Bundeswehrskandal aufgehoben.
Nach dem Haftbefehl liegt dem Beschuldigten zur Last, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll gemeinsam mit Franco A. und einem weiteren Mittäter den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von dem Mitbeschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen.
Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats lässt sich aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat nicht herleiten. Insbesondere ist es derzeit nicht in dem für eine Inhaftierung des Beschuldigten erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass dieser an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war.
Die Freilassung des Offiziers bedeutet nun nicht, dass die Vorwürfe gegen Franco A. sich als haltlos erwiesen hätten – eher im Gegenteil: In der Entscheidung des Strafsenats ist weiter von einer maßgeblichen Tathandlung bei dem Hauptbeschuldigten die Rede. Auch gibt es keine entsprechende Aufhebung der Haftbefehle gegen Franco A. und gegen den weiteren Beschuldigten.
Das muss man im Hinterkopf behalten. Denn die Aufhebung des Haftbefehls wird möglicherweise auch so interpretiert, dass damit die ganzen Vorwürfe gegen Franco A. und die Ermittlungen zu einem rechtsextremistischen Hintergrund und geplanten Terroranschlägen haltlos wären. Das gibt die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht her.
Da bleibt von dem vdLeyenhaften Beschuldigungs-Tabula rasa-Aktionismus so allmählich außer Peinlichkeiten rein gar nichts mehr übrig.
Gegenklagen aus Euskirchen und der D/FBrig und jetzt noch höchstrichterliches Leviten lesen!
– Ganz großes Führungskino -!
Schade nur, dass an den betroffenen Soldaten so einiges hängen bleiben wird und die Herrscher der öffentlichen Meinung starr nach G-20 Ausschau halten und demzufolge die gehandhabte Innerere Führung, die ja auch von „oben nach unten“ zu funktionieren hat, aus dem Blick verlieren.
Genau diese automatische Reaktion habe ich befürchtet. Nein, die heutige Entscheidung bedeutet nicht, dass an den Vorwürfen gegen Franco A. nichts dran ist. Es wäre gut, sich an die bislang bekannten Informationen zu halten.
Herr Wiegold, j
keineswegs beziehe ich mich auf den Olt A. Den Mann nehme ich nie und nimmer in Schutz!
Vielmehr auf die quasi-öffentliche Sippenhaft anderer vermeintlich oder selbst tatsächlich Betroffener.
Gehört hätte sich, und gehört sich noch stets, erst zu Ende ermitteln, dann Öffentlichkeit(!) herstellen!
5.7.17: “ (heutigen) Donnerstag“ ???
„Der Bundesgerichtshof hob am (heutigen) Donnerstag den Haftbefehl auf, weil es keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn gebe.“
Heute ist doch erst Mittwoch?!
Bedeutet die Aufhebung des Haftbefehls gleichzeitig auch die Einstellung der Ermittlungen gegen den (Mit)Beschuldigten?
Lieber TW, wie bei allen Tatverdächtigen, ob mit oder ohne dringendem oder sonstigem Haftbefehl ausgestattet, gilt das Unschuldsprinzip. Auch wenn das Franco A. wohl überhaupt nicht helfen wird.
Herr Wiegold,
Überschrift und Einleitung sind falsch! Der Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten von A. ist aufgehoben, nicht aber der gegen A.!
[Ist längs korrigiert! Sowohl die Überschrift als auch die Einleitung! Bitte lesen! T.W.]
@all
Sorry, meine Wochentagsschwäche… Natürlich Mittwoch, nicht Donnerstag, habe ich oben korrigiert.
Und: Der Beschluss des BGH spricht nur von Aufhebung des Haftbefehls, nicht von Einstellung der Ermittlungen.
Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof ist immerhin Spekulationen über eine terroristische Vereinigung in der Bundeswehr die Grundlage entzogen worden, was einen signifikanten Fortschritt in der Aufarbeitung des Falles darstellt.
Ansonsten gilt übrigens auch für Franco A. weiterhin die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, was leider im aufgeheizten Diskussionsklima sogar auf höchster Ebene manchmal vergessen wird.
Zuletzt hörte ich beim DBwV, dass der Fall Franco A. auch kurz vor der „Zurückstufung“ aufgrund fehlender Tatbestände für die Ebene GBA steht. Dann würde Asylbetrug, unerlaubter Waffenbesitz und ggf. Mun-Diebstahl übrig bleiben. Klar, schlimm genug. Wenn ich jedoch bedenke, dasss diesbezüglich das Ministerium von rechtsextremen Netzwerken und Organisationen innerhalb der Bw sprach, die Bw öffentlich unter Generalverdacht stand und aktuell hektisch der Traditionserlass überarbeitet wird, dann scheint da etwas kräftig schiefgelaufen zu sein – im BMVg. Warten wir es ab. Die Entscheidung zu Franco A. soll nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Nach der BGH Entscheidung kreist der Fall um die Todesliste und die Waffe. Franco A. wird wegen Betrug und dem Waffenbesitz sicherlich verurteilt werden, wenn auch vielleicht in Österreich wg. dem Waffenbesitz. Die Todesliste in Verbindung mit der Waffe dürfte weiterhin sein juristisches Problem sein. Ob es für eine Anklage und Verurteilung wg. einer staatsgefährdenden Straftat reicht, werden wird sehen.
Bei Maximilian T. reicht es wohl jetzt nicht für den dringenden Tatverdacht im Moment, aber dies sagt noch nicht, ob Anklage erhoben wird oder nicht und ob er am Ende verurteilt wird oder nicht.
Nur eine Bande haben wir juristisch gesehen vielleicht nicht, weil dazu gehören drei Personen.
Falls eine staatsgefährdende Straftat nicht nachweisbar sein sollte, dann hätte VDL ein Problem, die BW völlig zu Unrecht in die rechte Ecke gestellt zu haben.
Man merke an, dass sein Erfinden oder Vorbringen von Ausreden für die Abwesenheit Franco A.’s immer noch ein Dienstvergehen darstellt, zumal wenn er wusste, was genau Franco A. da als „Flüchtling“ machte. Ein Rausschmiss wird dennoch nötig sein.
@closius
Dass es sich um eine „Todesliste“ handelte, ist weiterhin reine Spekulation. Wenn das ein „juristisches Problem“ sein soll, muss man die Frage stellen, gegen welches Gesetz der Verdächtige durch das Aufschreiben der Namen verstoßen haben soll. Ich wage die Prognose, dass das vor Gericht noch nicht einmal als Indizenbeweis anerkannt werden wird, solange nicht noch tatsächlich belastbares Material auftaucht oder ein Geständnis erfolgt. Je nachdem wie das ausgeht, könnten noch ganz erhebliche Probleme auf die Ministerin zukommen.
@ FK 70: + 1
@ closius: + 1
„Falls eine staatsgefährdende Straftat nicht nachweisbar sein sollte, dann hätte VDL ein Problem, die BW völlig zu Unrecht in die rechte Ecke gestellt zu haben.“
Ja, dann wird es eng für vdL und die ach so rechtsextreme Bw. Auch für den Präsidenten des VdRBw, der nicht nur bei seinem ParlAbend in Berlin, in einem offenen Brief und vergangenes Wochenende in Stuttgart (VdRBw BaWü) wieder durch Vorverurteilungen und Pauschalisierungen glänzte. Stichworte waren: ‚Rechtsextreme Netzwerke in der Bw, Generäle und Rechtsberater die entlassen gehören oder ihre Entlassung beantragen sollten, Führungskräfte, die das Maul noch aufmachen etc.‘ Das war erneut nur noch peinlich!
Wie @FK 70 beschrieben hat: die Entscheidung des GBA zu Franco A. wird in nächster Zeit getroffen. Warten wir es ab.
Auch dies muss man wohl noch mal sagen:
– Die Entscheidung heißt nicht, dass Maximilian T. zweifelsfrei sei.
– Sie heißt ebenfalls nicht, dass er kein Rechtsradikaler sei.
– Und vor allem heißt sie nicht, dass der Skandal um Franco A. irgendwie weniger katastrophal für die Bundeswehr wäre.
@ FK 70:
Folgendes lief damals als Meldung (s.u.). Wenn ich mich richtig erinnere, kam das Stichwort im Hintergrund zum rechtsextremen Netzwerk aus dem PrInfoSt an Herrn Repinski (RND) welcher es asap veröffentlichte. Ab diesem Zeitpunkt hatte die Bundesanwaltschaft aus Ärger über das BMVg die Kooperation mit diesem eingeschränkt. Nun löst sich scheinbar vieles in Luft auf. Bin auf die Entscheidung zu Franco A. gespannt.
02.05.2017 – 14:26 Uhr
Berlin – Das Verteidigungsministerium hat im Fall des terrorverdächtigen Offiziers Franco A. einem Medienbericht zufolge Hinweise auf ein kleines rechtsextremistisches Netzwerk in der Bundeswehr gefunden.
Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) wird von bis zu fünf Personen ausgegangen.
Unterdessen hat heute die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Franco A. und einen weiteren Verdächtigen wegen des Verdachtes der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (gem §89a StGB) übernommen. Das bestätigte ein Sprecher des Generalbundesanwalts.
@Jochen
Dass ausgerechnet der Präsidenten des VdRBw ein Haltungsproblem (Hätte sich zurückhalten sollen) hat ist schon entlarvend. Treibt überflüssiger weise einen Keil zwischen Truppe und Reservisten. Gerade vin einer Person in dieser Position hätte ich Zurückhaltung erwartet.
Ich hoffe, der Hausherr gestattet mir die Bemerkung, aber ich habe in diesem Blog schon recht früh nach Bekanntwerden dieser ganzen Geschichte meiner Meinung Ausdruck verliehen, dass aus Sicht der Bundesregierung die Konstellation der (vermeintlich) handelnden Personen gar nicht besser hätte sein können. Hätte der Verdächtige nicht Oberleutnant mit Vornamen geheißen, sondern Gas-Wasser-Installateur, dann hätte es beim Bundesinnenminister und seiner Chefin ganz gewaltig gerappelt, denn dann hätte man nicht den Blitzableiter Bundeswehr gehabt, die ja nach Pfullendorf und Sondershausen ohnehin schon keuchend und angeschlagen im Ring stand. Das Kalkül, lieber 250.000 Bauern plus ggf. deren Angehörige zu verprellen und als potentielle Wähler zu verlieren, aber dafür die Königin vor dem „Schach“ zu bewahren, war politisch blitzgescheit – zur menschlich-moralischen Dimension äußere ich mich lieber nicht.
Der Freigelassene soll ja der Verfasser der „Todesliste“ sein. (Quelle: Welt und Weserkurier). Unklar war – laut Medien – was der Zweck der Liste mit den Kategorien A-D sein sollte. Beim nochmaligen lesen der damaligen Medienberichterstattung fällt auf das von „möglichen Anschlagszielen“ , also relativ spekulativ gesprochen wurde.
Anders beim Taschenkalender des Oberleutnant, da wird zitiert: „Sprengung Rothschild-Stein in Frankfurt“ „Gruppe Antifa: Granate Asylant werfen lassen, filmen“. (Quelle: Zeit). Anderseits wird Klaus Kandt so zitiert: „Konkrete Tatvorbereitungen waren nicht erkennbar“, und „Da war Null Planungsleistung erkennbar.“ Die Spannende Frage wird also werden, welchen Reifegrad müssen Vorbereitungen erreicht haben, damit sie rechtsstaatlich sanktioniert werden dürfen.
Wer sich tiefer dazu einlesen will hier ein hilfreicher Link: http://gesetze-und-rechte.de/tag/planung/
@ tielweise
Die Beschönigungen, Gesundbetereien und pseudo-juistischen Ausführungen einiger Kommentatoren hier zum Komplex „Missstände in der Bundeswehr“ (von Franco A. bis zu Pfullendorf) sind aus meiner Sicht inzwischen mehr als ärgerlich.
Ich frage mich, ob es eingen hier nur darum geht, bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen die aktuelle politische und militärische Führung zu keilen oder wirklich um eine sachliche Diskussion.
Stiller Leser | 05. Juli 2017 – 16:03:
“ … Ansonsten gilt übrigens auch für Franco A. weiterhin die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, was leider im aufgeheizten Diskussionsklima sogar auf höchster Ebene manchmal vergessen wird. …“
Ihre hier angemahnte Unschuldsvermutung gilt und findet Anwendung im strafrechtlichen Verfahren gegen A.. Daher braucht sich kein mit offenen Augen und Ohren ausgestatteter Mensch außerhalb des Verfahrens dieser anzuschließen. Was an Hand der Fakten wohl auch ziemlich wirklichkeitsfremd wäre.
Ich z.B. tu das nicht. Was ich von dem A. halte, ist der Zensur des Hausherrn zum Opfer gefallen.
Hans Schommer
[Wenn man die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze als „Zensur“ bezeichnet, haben Sie sogar recht. Danke für die Selbstentlarvung. T.W.]
@ Patrick Horstmann:
Nichts für ungut, aber Sie vertauschen Ursache und Wirkung: Wer als IBuK (darauf besteht Frau Ministerin ja) schnellschießt (und das gleich mehrfach) und 250.000 Menschen unter Generalverdacht stellt bzw. Haltungsprobleme attestiert, der (bzw. in diesem Falle die) muss sich dann nicht wundern, wenn der Boomerang, den sie geworfen hat, ganz scharf wieder zurück kommt. Hätte sie gesagt „wir leben in einem Rechtsstaat, warten das Ergebnis der Ermittlungen ab und werden dann nötigenfalls die entsprechenden Schritte einleiten“, dann würden Sie hier garantiert niemanden finden, der „keilen“ würde. Es wurde aber das genaue Gegenteil praktiziert. Jetzt zu erwarten, dass, während Frau Ministerin mit der groben Kelle agiert, der unterstellte Bereichmit der Pinzette haargenau aufdröselt, welche Vorwürfe nun rechtlich berechtigt sind und welche nicht, das ist reichlich bigott!
@Patrick Horstmann
Das Gefühl, sich zu ärgern, sei Ihnen unbenommen. Interessant wäre es aber auch zu erfahren, wo Sie denn Fehler in der Argumentation sehen und vor allem welche. Dies gilt umso mehr, da Sie ja selbst eine sachliche Diskussion einfordern.
Ich weiß nicht, ich weiß nicht. Vielleicht sollte man hier sehr achtsam sein. Nur weil es vielleicht gut in die eigene Sicht der Dinge passen würde, möchte ich keinesfalls, dass sich hier ein Extremist aus der Verantwortung schleicht. Unwidersprochene Tatsachen stehen ja wohl im Raum. Wenn nicht etwas Bestimmtes erreicht werden sollte, was genau sollte das alles? Ein sinnvoller Zusammenhang ist gesucht, wie soll sich das zusammenfügen lassen?
Objektivität ist gefragt.
„Wenn man Hufgetrampel hört, dann sollte man an Pferde denken, nicht an Zebras!“
Es gilt abzuwarten, was zugegebenermaßen schwer fällt. Die Gedanken sind ja bekanntlich frei.
Wie aber z.B. durch Horstmann (bitte nicht persönlich nehmen) bereits zu erahnen ist, wird es noch hoch her gehen.
Wenn öffentlichkeitswirksam angeprangerte Missstände auf einmal keine mehr sind und sich schwerste Verfehlungen erneut in „skandalösen Metallstangen“ materialisieren, kann man für die Armee nur hoffen, dass bald September ist.
@Stiller Leser | 05. Juli 2017 – 21:21
Vergessen Sie bitte meinen Kommentar. Hätte ich mir verkneifen sollen.
Wollte ich alle Punkte aufführen, die ich in einigen Kommentaren für verharmlosend und sachlich (vor allem auch juristisch) für falsch halte, würde das sehr viel Platz einnehmen und vor allem zu überflüssigen, weiteren Diskussionen führen. Mir scheint das Thema ist in seinen Facetten zu komplex, um es hier in den Kommentaren sachlich zu diskutieren.
Wie gesagt, ich habe den Eindruck einige wollen das auch gar nicht, sondern nur ihr „Mütchen kühlen“.
Ich sehe den Blog hier zudem in erster Linie als Informationsquelle, nicht als Forum für den Austausch der immer gleichen Meinungen. Und der Anteil an Information in den Kommentaren der letzten Tage zu diesem Themenkomplex tendiert in meinen Augen gegen Null.
Ich denke, ich werde mich in diesem Zusammenhang auf die Lektüre des redaktionellen Teils des Blogs beschränken.
Abwarten ist gut, dazu würde ich auch tendieren. Ich möchte mich nur nicht entrüsten, bevor sich das alles zu einem Bild zusammenfügt. Und mir fällt es schwer, mir daraus ein harmloses Geschehen auszumalen. Waffen in Flughäfen verstecken und Aufbauen einer Scheinidentität, keine leichten Vorwürfe, finde ich.
Es steht uns sicherlich gut zu Gesicht nicht vorschnell zu urteilen, sowohl in die eine wie in die andere Richtung. Das ganze ist ja kein Spiel sondern das wirkliche Leben.
Auslandsdiener | 05. Juli 2017 – 21:58,
aber vor dem „September“ wird noch schnell der Traditionserlass verschlimmbessert. Wie das geschehen soll zeichnet sich langsam ab. Eine „Roadmap“ sei erstellt mit vier „Workshops“ und folgenden Themen:
-Europäische Verteidigungsidentität,
-das Verhältnis von Tradition und Identität,
-die Funktion der älteren deutschen Militärgeschichte und
– die bundeswehreigene Tradition.
Nun, vielleicht ist das ja ein Thema zur Füllung des „Sommerloches“. Wäre gar nicht schlecht, wenn dieser „Prozess“ öffentlich intensiv begleitet wird.
„ Die Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität ist der Versuch der Europäischen Union, den europäischen Pfeiler innerhalb der transatlantischen Allianz (NATO) zu stärken und eine eigenständige sicherheits- und verteidigungspolitische Identität zu entwickeln.“
Da wird mit Spannung zu beobachten sein, was man aus diesem „Versuch“ zu tradieren gedenkt.
Eines scheint aber klar, aus dem von General Hansen empfohlenen „Bottom-up-Ansatz“ wird nichts. Die Armee wird jetzt von Frau von der Leyen Tradition „verordnet“ bekommen.
TW zu Hans Schommer | 05. Juli 2017 – 19:57:
[Wenn man die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze als „Zensur“ bezeichnet, haben Sie sogar recht. Danke für die Selbstentlarvung. T.W.]
Das hab ich so nicht geschrieben. Mir ging es doch nur drum, dieser in der „außergerichtlichen“ Diskussion so oft eingeworfenen „Unschuldsvermutung“ etwas gegenzuhalten. Die wird bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit als erhobener Zeigefinger in’s Feld geführt, obgleich sie nur im strafrechtlichen Verfahren zwingend anzuwenden ist. Übrigens auch ein häufig bei den Erzieherischen Maßnahmen und im Disziplinarwesen zu findender Irrtum, wenn es zugleich eine Abgabepflicht gibt bzw. geben könnte.
Und stellen Sie sich mal vor, einer würde beim GröFaZ eine Unschuldsvermutung geltend machen, weil der ja nie strafrechtlich belangt wurde.
Hans Schommer
@Politikverdruss:
darf ich wenigstens noch auf ein Wurmloch hoffen? Dann vergeht die Zeit schneller….
Wenn ich Ihre Zeilen so lese, wird mir Angst und Bange. Euro-Verteidigungs-Identität?????? Politisches Wunschdenken als traditionsstiftendes Merkmal?
Anderseits: man kann das ja auch ihr 3) umdeuten, dass man sich auf die Geschichte als Ganzes besinnt. Aber jetzt wird’s OT.
Um nochmal zu spekulieren: falls sich das ganze um A und T als Nullnummer erweisen sollte (damit stelle ich strafbares Handeln gar nicht in Abrede, nur reden wir halt von ganz normalen Verbrechern), ist auch der geplanten Traditionsverordnung intellektuell der Boden entzogen.
Aber: sie werden es trotzdem machen.
Hm. Über Nacht setze ich dann doch lieber mal die Kommentare hier auf moderiert. Ist bestimmt bessser so.
@FK70:
„Dann würde Asylbetrug“
Wird das in Deutschland überhaupt noch als Straftat verfolgt?
Inzwischen klagen die Betrüger sogar gegen die Aberkennung des Asylstatus
(VG Münster, Ukrainer, die vorgaben Syrer zu sein).
„unerlaubter Waffenbesitz“
…in Österreich. Das dürfte in Deutschland keine strafrechtlichen Konsequenzen haben.
„und ggf. Mun-Diebstahl übrig bleiben“
Die Verschwörung dürfte mangels Tatverdächtiger vom Tisch sein, und die „Todesliste“ wurde angeblich von dem jetzt Freigelassenen erstellt.
Da stellt sich die Frage, wie F.As Haft noch begründet wird.
Der dringende Tatverdacht ist vom Tisch. Es bleibt offenbar zunächst noch ein allgemeiner Tatverdacht. Ob dieser sich zum hinreichenden Tatverdacht verdichtet und damit zu einer Anklageerhebung reicht, kann ich von außen nicht beurteilen. Aber um das angebliche Netzwerk ist es recht still geworden. Keine weiteren Festnahmen, keine Durchsuchungen, kein gar nichts. Das könnte die Frau, die sich IBuK nennt, froh stimmen und sie könnte es positiv kommunizieren. Könnte sie, macht sie aber nicht. Meine Meinung: Ihr liegt am Skandal mehr als an seiner Relativierung, Aufklärung oder gar Entlastung von Untergebenen. Fürsorge, Ehrlichkeit, Verantwortungsbereitschaft und Menschlichkeit sehen anders aus.
@Sven Rothe | 06. Juli 2017 – 21:30
„Aber um das angebliche Netzwerk ist es recht still geworden. Keine weiteren Festnahmen, keine Durchsuchungen, kein gar nichts. Das könnte die Frau, die sich IBuK nennt, froh stimmen und sie könnte es positiv kommunizieren. Könnte sie, macht sie aber nicht. Meine Meinung: Ihr liegt am Skandal mehr als an seiner Relativierung, Aufklärung oder gar Entlastung von Untergebenen.“
Ich stimme Ihnen inhaltlich (leider) umfänglich zu.
Aber eine Anmerkung erlaube ich mir doch. vdL „nennt“ sich nicht IBuK, sondern sie ist es!
Ich habe keinerlei Sympathie mehr für vdL, sie hat meiner Meinung nach um ihrer Karriere willen die Bundeswehr und die deutsche Sicherheitspolitik nachhaltig beschädigt, aber an einem gibt es keinerlei Zweifel: Sie ist die oberste Vorgesetzte aller deutschen Soldaten und verfassungsmäßiger Inhaber der Befehl- und Kommandogewalt!
Die Welt hat den offenen Brief einer Hauptmann Wencke Sarrach an Frau Merkel zum Thema UvL abgedruckt. Sie geht hart aber brilliant mit UvL ins Gericht.
In eigener Sache: wie heist es richtig Frau Hauptmann xyz oder nur HauptmannXYZ oder Frau Hauptmännin?
@Ungedienter | 06. Juli 2017 – 22:04
„Die Welt hat den offenen Brief einer Hauptmann Wencke Sarrach an Frau Merkel zum Thema UvL abgedruckt. Sie geht hart aber brilliant mit UvL ins Gericht.“
In der Tat sowohl hart als auch pointiert und überzeugend (ob brillant, darüber wird man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein können ;) ).
Allerdings ist es ein nicht ganz unwesentliches Details, dass Hauptmann Sarrach nicht mehr im aktiven Dienst ist, sondern nach Abschluss ihrer regulären Dienstzeit von 12 Jahren „nur“ noch Reservist.
„In eigener Sache: wie heist es richtig Frau Hauptmann xyz oder nur HauptmannXYZ oder Frau Hauptmännin?“
Frau Hauptmann, Frau Hauptmann Sarrach und Hauptmann Sarrach ist alles drei zulässig.
Hauptmännin (egal ob mit oder ohne Namen und mit oder ohne „Frau“) ist sowohl sprachlich, als auch rechtlich falsch.
@ Koffer: ja, der Welt-Artikel ist knackig und m.E. gut.
Dieser wird neben vdL auch dem PräsVdRBw nicht gefallen. Letzterer ist der Auffassung, dass alle Reservisten zu vdL stehen müssten. So äußerte er sich erst letzten Samstag in Stuttgart. Und er äußerte, das GenMaj Weisenburger versagt habe und ja, der VorsDBwV würde lügen etc.. Wäre nicht schlecht, wenn der Herr Präsident hier mitlesen würde. Dann könnte er sein Bild zurechtrücken.
@Jochen | 06. Juli 2017 – 22:50
OT
„Dieser wird neben vdL auch dem PräsVdRBw nicht gefallen. Letzterer ist der Auffassung, dass alle Reservisten zu vdL stehen müssten. So äußerte er sich erst letzten Samstag in Stuttgart. Und er äußerte, das GenMaj Weisenburger versagt habe und ja, der VorsDBwV würde lügen etc..“
Der VdRBw hat ja schon ordentlich Gegenwind (und Austritte) nach dem parlamentarischen Abend bekommen und jetzt legt er sogar noch einen drauf?
Gibt es dafür irgendwo eine Internetquelle zum nachlesen?
@Koffer, danke für die Klarstellung bezüglich der Bezeichnung.
@ Jochen | 06. Juli 2017 – 22:50
Die Worte von Hauptmann d. R. Wencke Sarrach sind in der Tat gut überlegt. Sie sind sachlich und -Fallschirmjäger eben- in der Zone platziert, ein starker Beitrag.
auch dem PräsVdRBw nicht gefallen.
Es tut mir leid um die wirklich engagierten Mitglieder. Aber der Vorsitzende und der Verband sind out of the box, überhaupt nicht mehr relevant bzw ernst zu nehmen.
Das war eine (schlecht gemachte) Flucht nach vorne, denn der Präsident des weiß, dass auch sein Verband Mitglieder hat welche ggf nicht links der Mitte stehen. Bei der aktiven Truppe (jene die es mitbekommen haben) ist er unten durch. Der Verband hat sich überlebt und seine Reformfähigkeit verpasst.
Ich bin erschrocken, dass gleich am Anfang der Diskussion der Begriff „Sippenhaft“ unwidersprochen bleibt. Aufgrund der Negativ-Belegung des Wortes hätte ich mir den richtigen Begriff „Sippenhaftung“ gewünscht. Das gibt mir arg zu denken.