Als Komplize von Franco A. verdächtigter Offizier kommt frei (Zusammenfassung)

Im Fall des festgenommenen Bundeswehr-Oberleutnants Franco A., der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte und nach Ansicht der Behörden Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund plante, kommt ein ebenfalls festgenommener weiterer Offizier auf freien Fuß. Der Bundesgerichtshof hob am (heutigen) Donnerstag (Korrektur:)  Mittwoch den Haftbefehl auf, weil es keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn gebe.

Den Namen nannte das Gericht nicht; es dürfte sich aber um den 27-jährigen Maximilian T. handeln, der im Mai verhaftet wurde. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, zusammen mit Franco A. und einem weiteren Festgenommenen, einem Zivilisten, eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben. Unter anderem sollte, so der Vorwurf, der jetzt Freigelassene im Jägerbataillon 291 in Illkirch seinem Kameraden Franco A. mit Ausreden die Abwesenheit für sein Doppelleben als Soldat und angeblicher Flüchtling ermöglicht haben.

Der 3. Strafsenat entschied nun, dass es für eine Beteiligung Maximilian T.s an den Straftaten, die Franco A. geplant haben soll, nach den bisherigen Ermittlungen keine ausreichenden Belege gebe.

Aus der Mitteilung des Bundesgerichtshofs:

Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier auf
Beschluss vom 5. Juli 2017 – StB 14/17
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hat den Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten des Oberleutnants der Bundeswehr Franco A. in dem sog. Bundeswehrskandal aufgehoben.
Nach dem Haftbefehl liegt dem Beschuldigten zur Last, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll gemeinsam mit Franco A. und einem weiteren Mittäter den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von dem Mitbeschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen.
Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats lässt sich aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat nicht herleiten. Insbesondere ist es derzeit nicht in dem für eine Inhaftierung des Beschuldigten erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass dieser an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war.

Die Freilassung des Offiziers bedeutet nun nicht, dass die Vorwürfe gegen Franco A. sich als haltlos erwiesen hätten – eher im Gegenteil: In der Entscheidung des Strafsenats ist weiter von einer maßgeblichen Tathandlung bei dem Hauptbeschuldigten die Rede. Auch gibt es keine entsprechende Aufhebung der Haftbefehle gegen Franco A. und gegen den weiteren Beschuldigten.

Das muss man im Hinterkopf behalten. Denn die Aufhebung des Haftbefehls wird möglicherweise auch so interpretiert, dass damit die ganzen Vorwürfe gegen Franco A. und die Ermittlungen zu einem rechtsextremistischen Hintergrund und geplanten Terroranschlägen haltlos wären. Das gibt die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht her.