DroneWatch: Bundeswehr-Drohnenabwehr nach Belgien (m. Nachtrag)
Die Bundeswehr soll die belgischen Streitkräfte kurzfristig bei der Erkennung und Abwehr von Drohnen unterstützen. In dem Nachbarland waren in den vergangenen Tagen zahlreiche dieser unbemannten Systeme sowohl über dem Flughafen Brüssel als auch über Militärgelände gesichtet worden. Die belgische Regierung beklagte vor diesem Hintergrund mangelnde eigene Kapazitäten bei der Drohnenabwehr.
Aus der Mitteilung des deutschen Verteidigungsministeriums vom (heutigen) Donnerstagabend:
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer, haben heute auf Antrag Belgiens entschieden, dass die Bundeswehr unser Nachbarland kurzfristig mit Counter-small Unmanned Aircraft Systems-Fähigkeiten (C-sUAS) unterstützt.
Auslöser des belgischen Unterstützungsantrages waren in der Anzahl signifikant erhöhte Sichtungen von nicht identifizierten unbemannten Luftfahrzeugen auch im Bereich belgischer Militärliegenschaften.
Die Bundeswehr hat sofort erste Maßnahmen eingeleitet, um schnell vor Ort unterstützen zu können. Erste Vorauskräfte der Luftwaffe sind bereits in Belgien eingetroffen, um die Lage zu erkunden und den zeitlich begrenzten Einsatz mit Drohnendetektions- und Drohnenabwehrfähigkeiten mit den belgischen Streitkräften abzustimmen. Die Hauptkräfte werden zeitnah folgen. Die eingesetzten spezialisierten Kräfte der Luftwaffe zur Erkennung und Abwehr kleiner unbemannter Luftfahrzeuge (C-sUAS) beweisen erneut ihre hohe Einsatzbereitschaft und maximale Flexibilität.
Nachtrag: Die Serie der Drohnen-Sichtungen, die zur Schließung von europäischen Flughäfen führen, reisst derweil nicht ab. Am (heutigen) Donnerstagabend wurde deswegen der Flughafen Landvetter der schwedischen Stadt Göteborg vorübergehend geschlossen.
Hoffentlich findet der deutsche Luftwaffensoldat Anton Müller die TEMU-Drohnen auf belgischem Hoheitsgebiet, auf denen „Druschba“ (‚Freundschaft‘ in russischer Sprache) steht, um den Fortbestand Belgiens zu gewährleisten. Ich würde mich riesig freuen.
(Hinweis: Vorstehender Post kann neben Allergenen auch Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.)
Ist eigentlich schonmal irgendwo eine dieser gesichteten Drohnen sichergestellt worden?
Mich würde ja interessieren ob das dann dummdreiste Idioten mit einer 30€ Drohne aus dem Spielzeugladen sind oder Personen, die die Störung des Flugverkehrs hier willentlich in Kauf nehmen.
Außerdem scheinen sich die Störungen rein auf Flughäfen zu beschränken, oder sind ähnlich gelagerte Fälle bei z.B. Bahnanlagen bekannt?
@wiegold
ich fand im November 2019 diese Meldung in einer waffentechnischen Zeitschrift:
„… auch Streitkräfte sehen sich dieser stetigen Bedrohung ausgesetzt. So werden … die deutschen Bundeswehrcamps in Afghanistan und Mali fast täglich von small Unmanned Aerial Systems (sUAS) überflogen. Als Zweck dieser Flüge wird die Aufklärung vermutet, es ist aber nicht auszuschließen, dass die Unmanned Aerial Vehicles (UAV) auch einmal eine Nutzlast tragen, mit der ein Anschlag verübt werden kann.“
Könnten Sie darstellen bzw. andeuten, was sich in den letzten 6 Jahren an der Bedrohung geändert hat? Nur wenn ich eine Änderung sähe, und nicht nur eine Vernachlässigung der konstanten Gefahr seitens der Zuständigen seit mindestens 6 Jahren, würde ich die Flut heutiger Meldungen von Drohnensichtungen, an der Sie sich in diesem schönen Blog beteiligen, als News nehmen können.
Das „beklagen der fehlenden eigenen Kapazitäten“, wie die Regierung offenbar konstatiert, hilft nicht weiter. Alle Mitglieder der EU sind dringend aufgerufen, ihre Fähigkeiten zu prüfen und Fähigkeitslücken zu schließen. Offenbar scheint die BW hierbei schon weiter zu sein, als andere Staaten. Die Beschaffung von geeigneten Mittel zur Bekämpfung von Drohnen ist bei deutschen Herstellern möglich. Ohne jetzt ins Detail zu gehen, sollte die Regierung und das Verteidigungsministerium in Belgien die Beschaffung auf der Agenda haben.
Besonders nachlässig und mindestens ebenso ärgerlich ist, dass es mit Ermittlungen und Verhaftungen ganz offensichtlich nicht richtig funktioniert. In Frankfurt Rhein Main gab es wohl in jüngster Vergangenheit endlich einen erfolgreichen Zugriff. Begründung des Attentäters: es wollte einfach nur mal sein neu erworbene Drohne ausprobieren. In der Einflugschneise des größten deutschen Verkehrsflughafens.
„Die belgische Regierung beklagte vor diesem Hintergrund mangelnde eigene Kapazitäten bei der Drohnenabwehr.“
Ach was? Und ausgerechnet die totgesparte, totgeredete und totgeregelte DEUTSCHE BUNDESWEHR soll das jetzt besser können ?? Eine BW die nicht mal ihre eigenen Liegenschaften, speziell Flugplätze, gegen Drohen schützen kann bzw. darf ??
Eventuell auch nur deswegen weil sie jetzt außerhalb von Deutschland, teilweise eben außerhalb deutscher Gesetze und Vorschriften, in einem anderen Staat, mitspielen darf und auch mitspielen soll ??
Sozusagen „Trainings-Ground“ ??
Trotzdem lächerlich.
@Störungen?
Es geht um Gefährdung, nicht nur abstrakt, sondern um die nicht mehr auszuschließende konkrete Gefahren. Wenn eine solche Drohne in eine Triebwerkgondel eines im Start befindlichen Verkehrsflugzeuges einschlägt, ist Schluß mit Lustig.
Der Staat macht sich übrigens Amts – und Staatshaftungspflichtig, wenn er weiterhin zulässt, dass solche Attentate stattfinden können. In Hamburg wird derzeit auf Ebene der Sicherheitsexperten beraten, wie diese Probleme in den Griff bekommen werden könnten. Nächtes Meeting: Dezember 2025.
Was den militärischen Teil angeht, ist Ziel ganz offensichtlich neben der Herbeiführung von schweren Betriebsstörungen natürlich die Spionage.
Die Statistik Tatmittel Drohnen des BKA zeigt eine Zunahme von Drohneneinflügen. Überwiegend betroffen sind militärische Einrichtungen und wehrtechnische Industrie. Letzteres mag daran liegen, dass in. diesen Bereichen eine besondere Aufmerksamkeit vorliegt.
Mit ihren Schnellen Reaktionselementen und deren Ausrüstung ist die Bundeswehr in Europa am umfassendsten für C-UAS befähigt, so der DNK ChoD
In Kürze wird das neue Luftsicherheitsgesetz ins Kabinett gehen. Der neue Paragraf 14a erlaubt der Bundeswehr dann in Amtshilfe Drohnen abzuschießen. Darüber hinaus wird es einen neuen Straftatbestand geben. Der sollte zumindest Hobbypiloten hinreichend abschrecken. Man kann die Hobbypiloten sehen, tracken und attribuieren. Mein Rat an die Hobbypiloten, die DFS hat eine App, die zeigt wo man gefahrlos fliegen darf.
Mich persönlich nervt dieses verzögern, verschleiern, kleinreden und abwägen so dermaßen. Muss es denn wirklich erst zu nem Absturz oder Einschlag kommen bis sich das träge System bewegt?
@ RhombusTurner Um den Bahnbetrieb massiv zu stören, reichen Kabeldiebe, ein Schnitt mit dem Bolzenschneider an der richtigen Stelle oder aber Bahnmitarbeiter, die aus Versehen bei Wartungsarbeiten ein Stellwerk abfackeln. Da braucht man keine Drohnen.
@nico
Sie haben persönlich völlig Recht : Die qualifizierte Abwehr wurde hierzulande verpennt und die konkreten Gefahren völlig unterschätzt.
Hat ein Luftverkehrfahrzeug Take Off Speed (V2) erreicht, kann es den Start nicht mehr abbrechen. Wenn in diesem Moment eine Drohne in eine Triebwerkgondel einschlägt, ist der Absturz unvermeidlich:
Bricht der Pilot den Start ab, schließt das Luftfahrzeug über die Landebahn hinaus und zerschellt in der Botanik. Hinweis: für einen typischen Touristen Flug nach Griechenland hat der Pilot Minuten zuvor ca. 8 Tonnen Flugbenzin Jet A1 nach tanken lassen. Was dann in der Folge passieren wird, kann sich jeder vorstellen.
Oder der Pilot bleibt beim Steigflug mit nur einer Triebwerksleistung und versucht den Triebwerksbrand des beschädigten Triebswerks unter Kontrolle zu bringen. Aber eine sofortige, ausserplan – Landung wird er nicht umsetzen können, weil das Luftfahrzeug zu diesem Zeitpunkt viel zu schwer ist und bei einem Landeversuch auf dem Boden zerschellen wird.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob und das die Drohne aus Kunststoff – Teilen besteht : ein im Start befindliches Space Shuttle wurde von einem Kunststoff Teil einer Isolierung getroffen und das Luft-und Raumfahrzeug war verloren. Eine Überschall Passagier Maschine überrollte während der Startphase ein kleines Metallteil, welches sich auf der Startbahn befand und war verloren.
Deshalb handelt es sich nicht um sog. Hobby-Piloten, sondern um Attentäter, voll verantwortlich im Sinne des Strafrechts, welche festzusetzen und strafrechtlich zu verfolgen sind.
@ Ökonom: Das Thema ist halt alt und hat eigentlich nie jemanden interessiert, auch weil teilweise der technische Wirkungsgrad bzw. Umsetzungsgrad keine kritische Masse erreicht hat.
Militärisch war dann der letzte große Krieg in Berg-Karabach ein kleiner Augenöffner und die Alltäglichkeit im Kriegsbild in der Ukraine dann ein größerer. Und nun ist es halt ein Thema im Kontext der Flugsicherheit. Und man stellt fest, dass das mit den Wirkmitteln in der Praxis a) nicht so einfach ist, b) Kommunikation dazu kaum geübt wurde (aber viele Akteure involviert sind) und c) es auch was kostet (z.B. großflächig zu spoofen/jammen) – ganz unabhängig von der Rechtslage und Haftungsfragen.
@Q
„In Kürze wird das neue Luftsicherheitsgesetz ins Kabinett gehen“
Bei allem gebotenen Respekt, wenn ich die Formulierung ‚in Kürze‘ in Berlin höre, denke ich unwillkürlich an den Berliner „Leierkasten“ und Berliner Nostalgie Postkutschen ‚Tempo‘
Amtshilfe ist das eine (und hoffentlich kommt diese noch vor dem ersten Absturz eines Luftfahrzeuges), die Bundeswehr kann aber nicht überall sein.
Es ganz sicher nicht zuviel verlangt, wenn die Bundespolizei und Landespolizei mit der Sinton STN (Drohnen Abwehr Kanone) mit 7 Frequenz Kanälen ausgestattet und die Beamten in der Anwendung geschult und eingewiesen werden.
Alles andere (z. B. von Hensoldt) sind komplexere, modulare Systeme (Elysion), welche wahrscheinlich zur Absicherung der Verkehrsflughäfen benötigt werden, was kostenintensive Maßnahmen abverlangen dürfte.
Wer sich mit einer Drohne einem Verkehrflughafen nähert, ist kein „Hobby-Pilot“, sondern Weg-Werf-Agent, Saboteur oder sonstiger terroristisch motivierter Attentäter, welcher nach geltenden Strafrecht abzuurteilen ist (also in jedem Fall Freiheitsstrafe, alles andere scheidet aus)
Ich schätze hier insbesondere die fachliche Kompetenz in AG – die des Hausherren, und mancher Foristen. Danke an dieser Stelle.
Auf den zynischen Sarkasmus mancher frustrierten „Wutbürgerlein in Uniform“ / d.R. oder a.D. kann ich gerne verzichten – auch wenn es manchmal durchaus lustig ist.
Nach dieser Vorbemerkung:
Kann ein kompetenter Insider sachlich erklären, was die Bw in BEL leisten kann und darf, was sie in DEU nicht könnte/darf?
Das würde mich wirklich interessieren.
Danke vorab.
@POO
„Nach dieser Vorbemerkung:
Kann ein kompetenter Insider sachlich erklären, was die Bw in BEL leisten kann und darf, was sie in DEU nicht könnte/darf?“
Das würde mich auch interessieren, habe aber die Vermutung, dass die, die genau Bescheid wissen, ihr Wissen nicht teilen dürfen. (Mein Zynismus sagt jetzt leider, wohl hauptsächlich um den Anschein von Kompetenz nicht zu verlieren).
Und zum Thema „Attentäter“ auf Flughäfen. Attentat setzt bei mir eine Intention voraus, nicht nur Dumme Ignoranz. In New York hat jemand gerade während des Autofahrens einen TikTok Livestream produziert, sich in Szene gesetzt und so und dann abgelenkt jemanden überfahren (vlt sogar totgefahren, habe es nicht näher recherchiert).
Kurz gesagt, Hanlon’s Razor, „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend zu erklären ist“.
Hart bestrafen um weitere Dummköpfen abzuschrecken schließt das natürlich nicht aus.
Und ansonsten hoffe ich sehr, dass die Schlapphüte mal genau hinschauen, ob das nicht koordiniert wird. Und wenn … wäre es nicht klassische Geheimdienstarbeit die Netze aufzurollen, die die Wegwerfagenten anwerben? Ich höre da leider nur über sehr wenige bis gar keine Erfolge.
@Sandro Valecchi
Unabhängig von der Motivation der Drohnensteurer eine Straftat ist es sowieso schon: gem. §315 StGB, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
@POO
Insider bin ich nicht.
Die Bw kann in BEL sicherstellen, was die Aufklärungs- und kinetischen Wirkmittel der beauftragten FlaRakGrp 61 zulassen.
Das leFlaSys Ozelot mit Stinger, IRIS T SLM, und ASUL (Abwehrsystem gegen unbemannte Luftfahrzeuge, nur stationär, mit „Drohnenfaust“ HP 47+) stehen zur Verfügung.
Was die Luftwaffe in BEL leisten darf, unterliegt Brüsseler Gesetzbarkeit.
Von Drohnen-Aufklärung betroffen waren die zivilen Flughäfen um Brüssel und der Flugplatz „Kleine Brogel“ des BEL 10. Jagdgeschwaders, derzeit in der Umrüstung von F16 auf F35, an dem auch U.S. Nuklearwaffen gelagert sind.
Vermutet wird der Aufbau einer Drohkulisse im Zusammenhang mit möglicher Verwendung eingefrorener RUS Finanzmittel zum Vorteil der Ukraïne.
[Ich hab’s das letzte Mal rausgeworfen, aber es schein unausrottbar: Die Behauptung, die Bundeswehr verfüge bereits über ein einsatzbereites Iris-T SLM System, ist schlicht Unsinn. T.W.]
Herr Wiegold, unter Berufung auf https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/luftwaffentruppenkommando/flugabwehrraketengruppe-61
„Zukünftig wird das Fähigkeitsspektrum des Verbandes mit der Einführung von fünf hochmodernen IRIS-T SLM „Infra-Red Imaging System–Tail/Thrust Vector-Controlled, Surface-Launched Medium Range“ Waffensystemen um das mittlere Reichweitenspektrum erweitert. Die Umrüstung auf das neue Waffensystem soll Mitte 2027 abgeschlossen sein. Im September 2024 wurde das erste System in Dienst gestellt“.
Ohne Hinweis auf Details werden sich auch die Briten beteiligen.
Verteidigungsminister John Healey sagte, Großbritannien entsende ein Team von Spezialisten der Royal Air Force zum NATO-Verbündeten Belgien, „um gegen unbefugte Drohnenaktivitäten vorzugehen“.
https://www.stripes.com/theaters/europe/2025-11-09/uk-belgium-drone-sightings-19706061.html
Bedeutsam, weil aus U.S./UK Quelle, folgender Hinweis:
„Belgien beherbergt die Hauptsitze der NATO und der Europäischen Union sowie Europas größte Finanzzentrale, die eingefrorene russische Vermögenswerte in Milliardenhöhe verwaltet“. …
[Sonst zitieren Sie doch so gerne CPM. Diesmal passte es Ihnen wohl nicht?
Doch statt in die Truppe ging IRIS-T SLM nach der Zeremonie zurück an die Dienststellen des BAAINBw zur Prüfung.
https://defence-network.com/deutsches-iris-t-slm-in-der-pruefung/
T.W.]
Inzwischen könnten auf tatsächliche, feindliche Tätigkeit auch jede Menge Trittbrettfahrer kommen. Die generelle Bevölkerung ist inzwischen so grotesk veranlagt, dass ich es für nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich halte, dass es Leute gibt, die mit handelsüblichen Drohnen Flugplätze und militärische Einrichtungen überfliegen, einfach, weil sie damit Nervenkitzel erleben und, sofern sie nicht sofort kassiert werden, auch ein Erfolgserlebnis.
In Belgien gab es in den vergangen Jahrzehnten auch eine mehr oder minder etablierte, islamistische Unterstützerszene mit Verbindungen nach Frankreich. Auch wenn Putins Russland derzeit der offensichtlichste Gegner ist, sind die radikalen Islamisten ja auch nicht weg und hassen den weltlichen Westen nicht plötzlich weniger. Und auch die machen sich natürlich fleißig Notizen für den nächsten Jihad.
Wenn das Ziel die Destabilisierung westlicher Demokratien ist, dann ist der Feind des Feindes ein Freund. Ich denke also, wir können hier ein Konglomerat von Akteuren voraussetzen, die eventuell auch gar nicht aufeinander abgestimmt agieren.
@lukan:
Da gab’s mal einen Reim von Otto: „Ich bin ein Geheimagent, den zum Glück kein Schwein erkennt. Denn, würde mich ein Schwein erkennen, dann wär‘ ich nicht geheim zu nennen!“
Es gehört in Geheimdienstangelegenheiten gewissermaßen zur Grundvoraussetzung, dass man nicht Krethi und Plethi davon erzählt, was man kann und weiß und jeden Erfolg öffentlich herausstellt. Das macht man ausschließlich dann, wenn einem weitere Geheimhaltung nichts, aber auch gar nichts mehr nützt. Die Entschlüsselung der deutschen Enigma-Codes durch die Briten im 2. Weltkrieg führte auch nicht dazu, dass die Briten in der Times diesen Erfolg öffentlich feierten, sondern es wurde absolut vermieden, den Deutschen jede Information preiszugeben, dass man ihre verschlüsselte Kommunikation mitliest, bis hin zur Inkaufnahme von Toten, wenn sich keine anderweitige Legende konstruieren ließ, woher die Informationen über einen Angriff hätten kommen können.
Schlapphut sein ist kein moralisch schwarz-weißes Geschäft.
@Metallkopf
„Es gehört in Geheimdienstangelegenheiten gewissermaßen zur Grundvoraussetzung, dass man nicht Krethi und Plethi davon erzählt, was man kann und weiß und jeden Erfolg öffentlich herausstellt. “
Schon klar, es ist immer ein sorgfältiges abwägen zwischen Handeln und dem Gegner aufzeigen, dass man mitliest, oder lieber weiter im Verborgenen Informationen sammeln und Netze komplett aufklärt.
Aber leider sprechen die zunehmenden asymetrischen Vorfälle nicht davon, dass hier viel passiert. Und in der jüngeren Vergangenheit hat der Verfassungsschutz beim NSU und beim IS Anschlag in Berlin keine so gute Figur abgegeben, außer beim Vertuschen der eigenen Inkompetenz (oder schlimmer). Und Maaßen als offizieller Rechtsextremer Verdachtsfall und AfD Sympathisant ist zwar seit 2018 nicht mehr Chef der Behörde, aber ob sein Nachfolger den Laden jetzt besser führt und nun alles läuft wie es soll, da bin ich zumindest skeptisch.
Mehrere NLD und BEL Zeitungen beschäftigen sich weiterhin mit der ungeklärten Drohnenlage über Belgien. Es wir geltend gemacht:
„Belgien verfügt über ein umfangreiches und modernes Anti-Drohnen-Team, das jedoch nicht alarmiert wurde, als unbekannte Flugobjekte verschiedentlch überflogen. keine Vorstellung warum“.
Ursache kann – auch – die mitunter eifersüchtig betrachtete Zuständigkeit in der Zweiteilung von Wallonen und Vlamen mit eigenen Parlamenten und teils nationalistischen Parteien sowie die quasi Selbstverwaltung von Brüssel, und, weniger bedeutsam aber vorhanden, regionale politische Besonderheiten der deutschen Minderheit in Ostbelgien sein.
Der streng nationalistisch agierende „Vlaams Belang“ hat durchschnittlich knapp 1/3 der Sitze im Regionalparlament in Brüssel. Angestrebt wird ein Zusammenschluss mit den NLD.
Am gestrigen Sonntag war der Regionalflughafen von Lüttich zwischen 19:30 und 20:30 infolge Drohnensichtungen geschlossen. Mittlerweile soll GBR Hilfe zu Aufklärung von und Wirkung gegen Drohnen nach BEL verlegt haben.
https://www.limburger.nl/grensregio/luik/vliegverkeer-op-luchthaven-luik-weer-stilgelegd-vanwege-dronemelding/103841180.html
Mittlerweile dürfte es ja vermutlich schon reichen, wenn einer von einem Wegwerfhandy eine Drohnensichtung durchgibt. Die Folgen unkontrolliert in den Ein- und Abflugschneisen von Flughäfen rumfliegener Drohnen sind schwerwiegend genug, um nicht erst eine bestätigte Sichtung abzuwarten. Im Falle der Schließung von EBLG gingen in relativ kurzer Zeit allerdings wohl noch weitere Meldungen von Sichtungen ein.
Alles in allem: Stay calm and drink tea.
Was die deutschen Unterstützer in Belgien dürfen, hängt hauptsächlich vom belgischen Recht und vom Maß der angefragten Hilfe ab. Was sie können ist das, was sie auch in Deutschland könnten sollten. Evtl. können sie auch mehr, als sie in Deutschland und Belgien dürften, aber das ist theoretisch.
@Sandro Valecchi 08.11.2025, 12:16:
Ihre Aussagen bzgl. Ausfall eines Triebwerkes beim Start sind definitiv falsch.
Ein zweistrahliges Flugzeug kann nach Erreichen von V2 auch mit einem Triebwerk starten und dann landen.
eine Quelle:
https://www.aerotelegraph.com/fragen/was-wenn-beim-start-ein-triebwerk-ausfaellt/f3k2nyp
@Sandro Valecchi
Das geänderte Luftsicherheitsgesetz ging eben durchs Kabinett