Fürs Archiv: Deutschland fragt mögliche „Schattenflotte“-Tanker nach Versicherungsschutz
Bereits im vergangenen Jahr hatten sich mehrere europäische Länder, darunter Deutschland, grundsätzlich auf eine Überprüfung von Tankern verständigt, die der so genannten Schattenflotte Russlands zugerechnet werden. Die Bundesrepublik hatte damals allerdings im Unterschied zu anderen Nationen noch keine konkreten Schritte zugesagt – das hat sich jetzt geändert: Vor Fehmarn sollen Richtung Osten fahrende verdächtige Tankschiffe nach ihrem Versicherungsschutz gefragt werden.
Eine solche Überprüfung hatten im Dezember 2024 Großbritannien, Dänemark, Schweden, Polen, Finnland und Estland für den Ärmelkanal, den Großen Belt, den Öresund und den Finnischen Meerbusen vereinbart und angekündigt, ihre Behörden mit der Abfrage von Versicherungsnachweisen zu beauftragen. Mit Wirkung vom (heutigen) 1. Juli zieht Deutschland für den Fehmarnbelt nach, wie das Auswärtige Amt und das Bundesverkehrsministerium mitteilten:
Seit dem 1. Juli 2025 befragen deutsche Behörden passierende Tanker nach ihrem Versicherungsschutz gegen Ölverschmutzungsschäden. Betroffen sind ostgehende Schiffe auf der Höhe von Fehmarn. Der Versicherungsschutz dieser Schiffe ist häufig unbekannt, da sie renommierte Versicherungen und europäische Häfen meiden. (…)
Die Maßnahme reiht sich ein in europäische Bemühungen, die russische Schattenflotte zurückzudrängen sowie die Verkehrssicherheit auf See und den Meeresumweltschutz zu verbessern. Gleichzeitig mit Deutschland startetet heute auch Schweden die Abfrage. Zur Schattenflotte zählen Öltanker, die zum Teil alt sind, unsichere Schifffahrtspraktiken anwenden und zur Vermeidung von Sanktionen eingesetzt werden.
Die von den Verkehrszentralen eingeholten Unterlagen werden von der
Dienststelle Schiffssicherheit geprüft. Auffälligkeiten aus den Rückmeldungen können zu einer europaweiten Beobachtung, Maßnahmen durch den Flaggenstaat und – bei Vorliegen weiterer Kriterien – einer Sanktionslistung der Schiffe führen.
Interessant ist natürlich die Frage, ob die im letzten Absatz angesprochenen Folgen tatsächlich Auswirkungen auf die Schattenflotte haben. Und was die Konsequenzen sind, wenn ein Schiff bei einer solchen Abfrage schlicht die Auskunft verweigert – und möglicherweise auch noch von einem russischen Kriegsschiff begleitet wird.
(Grafik: OpenStreetMap; mit Markierung von Fehmarn)
„Seit dem 1. Juli 2025 befragen deutsche Behörden passierende Tanker nach ihrem Versicherungsschutz gegen Ölverschmutzungsschäden.“
Was soll das bringen? Kriegste ne falsche Antwort und dann? Maßnahmen durch den Flaggenstaat? Wer denn? Die Bahamas anfragen ob sie handeln wollen während der Russe für die Registrierung Gold in die kleinen Inseltaschen füttert? Man weiss doch heute schon genau wer wohin aus welchen Grund fährt. Für mich eine sinnlose Aktion. Zeigt aber gut die Nachteile einer „freien Durchfahrt“
Die sogenannte “Schattenflotte” ist insofern ein Resultat der Sanktionen, dass Lloyd’s russische Schiffe nicht mehr versichern darf. Kein solches Schiff besitzt also die entsprechende Versicherung.
Russland hat reagiert, indem es eine eigene Schiffsversicherung auf die Beine gestellt hat. Jene wird aber von NATO-Staaten wie Deutschland nicht anerkannt.
Die Überprüfungen ergeben also keinen Sinn. Das weiss man hoffentlich auch bei den deutschen Stellen, andernfalls sollten jene dringend ins Bild gesetzt werden.
@Volker Birk
„Jene wird aber von NATO-Staaten wie Deutschland nicht anerkannt.“
Mit welcher Begründung ? Soweit mir bekannt betreibt die Deutsche Marine sogar noch Ein-Hüllen-Tanker in Selbstversicherung des Bundes (bzw. ist das noch nicht so lange her).
Wenn RUS ins Obligo geht kann man sich im Schadensfall aus deren Guthaben bedienen, das sollte zur Deckung ausreichen.
Das klingt ganz nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, um Pöstchen zu generieren mit Aufgaben bei denen man mit den Erkenntnissen dann was macht ?
Was passiert denn wenn ein Schiff unversichert oder unterversichert ist, wahrscheinlich nichts.
Unsere Regierung hält es eben für notwendiger die Folgen zu analysieren, als die Ursachen zu bekämpfen.
So lange es nicht wieder so eine Farce wird wie als das estnische Küstenwachboot hilflos hinter dem entsprechenden Tanker herlief und lauthals über Funk protestierte, ohne irgendwas zu erreichen….
So es sind hier ja schon wieder einige am meckern…
In die Ostsee gibt es zwei Wege hinein und heraus die jedes Schiff passieren muss… das ist Geografie!
Den Öresund zwischen Dänemark und Schweden und den Fehmarn Belt zwischen Dänemark und Deutschland via Großer Belt oder Kleiner Belt.
Für das Befahren dieser Meerengen ist eine Anmeldung bei den Küstenstaaten nötig da man hier durch die Hoheitsgewässer fährt (#12 Seemeilen Zone).
Für den Großen-& Kleinen Belt geht das Online über einen E-Mail Server. Der Öresund verwendet auch ein Online Portal. Es geht aber auch per Sprechfunk über die Küstenfunkstellen bei Passage von Meldelinien… hat man das schon online erledigt muss die Schiffsführung lediglich die Daten der Online Meldung bestätigen insbesondere maximal höhe über Wasserlinie wegen Brücken Durchfahrt.
Im Fehmarnbelt muss man sich seit einigen Jahren auch Melden bei der VTS FEHMARNBELT (Vassle Traffic Service – oder zu deutsch Revierzentrale) wurde eingerichtet um den Durchgangsverkehr mit dem Baustellenverkehr für die Tunnelbaustelle zu koordinieren. Auf deutscher Seite sitzt die Revierzentrale in Lübeck Teavemünde und wird vom WSA Ostsee betrieben. Der nette Herr oder die Nette Dame mit der man sich unterhält sind Beamte der Wasser-& Schifffahrts Verwaltung des Bundes… sitzen da als Sogenannte „Nautiker vom Dienst – NvD“ und nehmen in Personalunion die Funktion der Schifffahrtspolizei wahr. Sprich sie können in ihrem Revier jedem Schiff eine Schifffahrtspolizeiliche Verfügung erteilen… kann die Anweisung sein einen bestimmten Kurs zu laufen, einem Fahrzeug auszuweichen abweichend der Fahrregeln aber auch ein Weiterfahrverbot erteilen. Durchsetzen würde das dann bei unkooperativen Verhalten die Bundespolizei oder der Zoll.
Jetzt haben wir festgestellt, jedes Schiff muss sich entsprechend bei einer Küstenfunkstelle anmelden und die geforderten Daten preisgeben. Die Abfrage eines zusätzlichen Datensatzes also kein wirklicher Mehraufwand.
In Deutschland soll dann im „Backoffice“ die Dienststelle Schiffsicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehr in Hamburg überprüfen ob Versicherungsschutz besteht. Das können die weil die Autorisierte Stelle des Flaggen-& Küstenstaates in Deutschland sind. Die kommen auch auf die Schiffe im Hafen und führen die sogenannten Hafenstaat Kontrollen oder Port State Control durch. Auch die können ein Schiff festsetzen (an die Kette legen) oder andere Maßnahmen verhängen und auch Bußgelder festsetzen… die können viel. Vor allem kennen sie sich mit Schiffsdokumenten aus und können das auch verifizieren. Sprich besteht Versicherungsschutz oder wird das nur behauptet, ist die Versicherungsgesellschaft überhaubt exestent und ist die auch als solche anerkannt bzw. erkennt die IMO, EU oder die BRD die an… sollte das nicht der Fall sein kann dem Schiff mit Verweis auf fehlenden Versicherungsschutz die Durchfahrt Verweigert werden. Das ist dann eben kein Kriegerischer Akt sondern Recht des Küstenstaates sich vor Schaden zu schützen. Deswegen wird es abgefragt wenn die Schiffe nach Osten fahren also in die Ostsee hinein… Dann hat man einige Tage Zeit bis sie wieder raus kommen und zudem sind sie auch noch beladen.
Hat man in der Zwischenzeit festgestellt das kein Versicherungsschutz besteht geht’s nicht mehr weiter…
Offiziell kann Russland nichts machen weil sie ja bemüht waren jede Verbindung der Schiffe zu sich zu verschleiern.
Eigentümer – kein Russe
Besitzer – kein Russe
Betreiber – kein Russe
Flaggenstaat – nicht Russland
(*den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum, kann man im HGB nachlesen)
Sowie die Schiffe aus russischen Hoheitsgewässern ausgelaufen sind haben sie nix mehr zu melden.
Schiff kommt also beladen aus Ust-Luga zurück, meldet sich auf UKW Kanal 68 bei Fehmarnbelt Traffic. Und bekommt dann zu hören das eine durchfahrt nicht erlaubt wird da keine oder nur mangelhafte Ölschadens Haftpflicht Versicherung besteht.
Die Frage war ja all die Jahre nur ob man die Eier hat das durchzusetzen.
Bezüglich der Flaggenstaaten….
Das sind kleine Länder die Schiffe unter ihren Flaggen Registrieren um ein paar Gebühren für den Staatshaushalt zu generieren. Dabei haben sie die tatsächliche Verwaltung teilweise gegen Lizenz an Dienstleister vergeben.
Z.b. Liberia (kleiner Staat in West Afrika) lässt seine Flagge von einem Büro im Großraum New York, USA verwalten. Böse Zungen behaupten das wird von der Cosa Nostra betrieben.
Der Karibikstaat und treuer Untertan von King Charles III. Antigua & Barbuda lässt seine Flagge von einem Bürogebäude in Oldenburg verwalten… ja das Oldenburg in Oldenburg am Fluss Hunte.. dicht hinter Bremen.
Und so geht es weiter. Die Staaten wollen einfach nur regelmäßig etwas Geld in harten Devisen bekommen und ansonsten keinen Ärger. Dafür legen sie sich auch mit keinem an…. wird ein Schiff unter US Flagge bedroht kommt die US Navy und schießt den Weg frei… das gleiche unter Panama Flagge und es passiert nix. Warum sollte Panama sich für irgendwas auf der Welt interessieren.
Heißt aber auch wenn ein Land wie Deutschland, Dänemark oder Schweden… die Flaggenstaat Verwaltung um Erlaubnis fragen irgendetwas mit einem Schiff zuachen, weil da keine Versicherung besteht…. sagt z.b Marshall Islands „Do what you like.“ eben drum weil sie mit niemandem Stress haben wollen und alles sie Null Komma Null interessiert.