Wehrpflicht als (Bundeswehr)Thema der Woche: Der Ton ist gesetzt (Nachtrag)
Für die politische Debatte über die Bundeswehr (die neben den großen Themen in Folge der Europawahl ja weiter geht) wird diese Woche wohl die Wehrpflicht im Mittelpunkt stehen. Den Auftakt machte der stellvertretende Generalinspekteur Andreas (KORREKTUR, nicht Alexander) Hoppe mit der Zahl von 60.000 grundbeorderten Reservisten – die allerdings nicht ganz neu ist und mit der Wehrpflicht nichts zu tun hat.
Hoppe hatte in einem am (gestrigen) Sonntag veröffentlichten Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur erklärt, die Bundeswehr wolle zunächst die Zahl der Reservisten in der so genannten Grundbeorderung erhöhen – vereinfacht gesagt: Die Zahl der Reservisten und Reservistinnen, die bereits ausgebildet sind und vor allem auch einem bestimmten Dienstposten und Aufgabenbereich zugeordnet sind. Von bislang rund 40.000 soll der Umfang auf 60.000 steigen.
Die Zahl war bereits vor knapp zwei Jahren, noch unter der damaligen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht, festgelegt worden:
60.000 grundbeorderte Soldatinnen und Soldaten bis 2027
(…) Jeder wehrfähige Soldat und jede wehrfähige Soldatin erhält in Zukunft einen festen Platz in der Reserve, sobald er oder sie ihren Dienst in der aktiven Truppe beendet. In sechs Jahren möchte die Bundeswehr auf diese Weise die 60.000 Dienstposten in den Strukturen der Truppen- und Territorialen Reserve besetzen.
Dieser Aufwuchs ist damit die geplante Folge der Grundbeorderung, die 2019 beschlossen wurde: Die Streitkräfte hatten damals die Abkehr von der bisherigen Praxis seit Aussetzung der Wehrpflicht vollzogen, ausscheidende Zeitsoldaten schlicht ziehen zu lassen, ohne sie auch nur zu fragen, ob sie denn vielleicht als Reservisten weiter zur Verfügung stünden. Aus diesem ausscheidenden Personal, so der Plan, könne über die Jahre langsam aber stetig ein neues Potenzial für die Reserve gebildet werden.
Klar ist den Streitkräften, dass das vermutlich nur ein – geringer – Teil der nötigen Änderungen sein dürfte. Parallel dazu, auch das sagte der stellvertretende Generalinspekteur in dem dpa-Gespräch, versuche die Bundeswehr herauszufinden, wer denn als ehemaliger Bundeswehrangehöriger noch infrage käme, wenn mehr Reservisten herangezogen werden sollten oder müssten. Hoppe sprach von rund 800.000 Personen, die wehrrechtlich herangezogen werden können – diese Formulierung deutet schon an, dass es überwiegend um Männer geht, die Wehrdienst geleistet haben (und eine vergleichsweise kleine Zahl von Frauen, die als Zeitsoldatin ausgeschieden und in der genannten Grundbeorderung sind).
Mit einer Wehrpflicht, wie auch immer sie aussehen könnte, hat das also erstmal nichts zu tun. Aber die Aussagen Hoppes zeigen schon, worauf die Überlegungen hinauslaufen: Die Frage, wie das Reservoir an ausgebildeten Soldaten – und ggf. auch Soldatinnen – nun erhöht werden kann.
Ob und wie eine wieder eingeführte Wehrpflicht dabei helfen könnte, hängt von vielen Details ab. Die grundsätzlichen Überlegungen hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius bereits im Februar auf der Münchner Sicherheitskonferenz skizziert:
Schon damals dürfte dem Minister bewusst gewesen sein, dass die – bislang gültige – Zielgröße von 203.000 Soldaten und Soldatinnen, hinter der die aktuelle Stärke von gut 181.000 ohnehin weit zurückbleibt, deutlich zu wenig ist. Der frühere Inspekteur der Streitkräftebasis, Martin Schelleis, hatte mehrfach und auch kurz vor seinem Ausscheiden darauf verwiesen, dass die deutschen Zusagen an die NATO nicht zuletzt unter den Anforderungen an den Host Nation Support bei einem alliierten Aufmarsch durch Deutschland auf mehr als 240.000 summieren dürften; der Spiegel berichtete unter Berufung auf interne Papiere des Wehrressorts von einem Bedarf von mehr als 272.000.
Die Frage nach einem deutlichen Aufwuchs der Streitkräfte ist deshalb Teil der Debatte über die Wehrpflicht – und in diese ganzen Vorüberlegungen und Planungen gehört auch, was der Minister mit der Umstrukturierung für eine Bundeswehr der Zeitenwende Anfang April verfügt hatte: den Aufbau von Strukturen zur Wiederaufnahme der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst, also die im zurückliegenden Jahrzehnt abgeschaffte Möglichkeit, eine eventuell wieder auflebende Wehrpflicht auch umzusetzen. Denn bei der Debatte wird meist nicht berücksichtigt, dass die Wehrpflicht früheren Stils, also nur für Männer, automatisch in Kraft tritt, falls der Bundestag den Verteidigungs- oder Spannungsfall erklären sollte. Die dann nötigen Strukturen waren in den vergangenen Jahren weitgehend ersatzlos gestrichen worden.
Das ist die Ausgangslage für die Bundeswehr, und da sind die politischen Debatten vor allem in der Ampelkoalition und besonders in der SPD noch gar nicht berücksichtigt. Spannend wird deshalb, welche Perspektive Pistorius bei einer für Mitte der Woche erwarteten Aussage zu diesem Thema eröffnen wird. Schlicht die alte Wehrpflicht wieder in Kraft zu setzen, wird das Problem nicht lösen – siehe die Aussagen des Ministers in München.
Nachtrag: Jetzt ist es offiziell – am Mittwoch wird Pistorius voraussichtlich erst den Verteidigungsausschuss des Bundestages unterrichten, dann ist nunmehr als Termin der Bundespressekonferenz angekündigt:
15:00 Uhr
Neuer Wehrdienst
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius
(Archivbild April 2019: Reservisten trainieren den Einsatz der Panzerfaust – Ronald Nitschke/Reservistenverband Brandenburg)
Der stvGenInspBw heißt Andreas Hoppe, nicht Alexander!
[Haha, stimmt, ich bin auf den falschen Vornamen in der Meldung reingefallen. Und ich kenne ihn ja… Sorry. T.W.]
Moin,
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Bürokratie im Reservistenwesen eines der größten Hindernisse darstellen dürfte. Bei einer einwöchigen Info-RDL übertrifft die Zahl der ausgefüllten Seiten, welche die immer gleichen, der Bundeswehr bereits x-fach bekannten Informationen enthalten, die Zahl der geleisteten Stunden und da war man noch lange von einer (digitalen) Einsatzbereitschaft und allen Abrechnungen entfernt.
Für die Lagedarstellung könnte man zur Probe einige (unbeorderte) Reservisten einziehen und sämtliche hiermit verbundenen Vorgänge/Laufzeiten dokumentieren, um entsprechende Ableitungen zu treffen.
Das Ziel sollte es sein, dass der Reservist nur einmal eventuelle Änderungen angeben muss und damit alles geregelt ist; der Reservist also „mit einem Klick“ einberufen werden kann.
Beim Einverständnis des Reservisten könnten datenschutzrechtliche Bedenken sicherlich überwunden werden.
Es könnte auch geprüft werden, ob man Reservisten in SASPF als „Teilzeitkräfte“ o.Ä. führen kann, um sie nicht jedes mal „digital versterben“ zu lassen.
Die Ausweitung der GBO ist eher quantitativ einzuordnen. Bedingung für die gewünschte personelle Vergrößerung der Reserve ist die Bereitschaft der Beorderten zu üben und auch tatsächlich zu üben, um seine militärischen Fähigkeiten zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dazu bedarf es neben einer Einziehung durch die Bundeswehr und das Erscheinen des Beorderten auch Unterbringungs- und Ausbildungsmöglichkeiten seitens der Bundeswehr. An beidem fehlt es für die nächsten Jahre. Entsprechende Infrastrukturmaßnahmen und den Wiederaufbau einer Wehrsatzverwaltung sind dringend geboten.
Ausser Betracht bleiben bei den oben genannten Plänen nicht Beorderte, Ohne Dienstpflicht wird diese Gruppe nicht ausreichend erfasst, denn nur auf Freiwwilligkeit zu bauen, ist nicht ausreichend. Fazit: Bisherige Maßnahmen oder Pläne sind weder was den zahlenmäßigen noch qualitativen Aufwuchs der Reserve betreffen ausreichend.
Ganz zu schweigen von den bürokratischen Hindernissen, die das Regelungswerk der Bundeswehr für den notwendigen Aufwuchs zur Erlangung der Kriegsfähigkeit beinhaltet. Letzteres ist das Resultat einer jahrzehntelangen „Friedenswirtschaft“ und nicht auf den Kriegsfall ausgelegt. Die Prozesslandschaft der Bundeswehr zielführend im Sinne der Kriegstüchtigkeit zu verändern und das auch in den Köpfen der handelnden Personen zu verankern, ist ein herausfordernder Prozess, der aber notwendig ist und einen langen Atem erfordert. Die Forderungen der Politik sollten hier den Handlungsdruck bei der Bundeswehr deutlich erhöhen.
@Stubenviech: Ihnen ist natürlich zuzustimmen. Allerdings ist der Reservist nur während des tatsächlichen Dienstleistungszeitraums im rechtlichen Status „Soldat“. Jede einzelne RDL beginnt mit einer „Einstellung“ in und endet mit einer „Entlassung“ aus dem Rechtsstatus „Soldat“. Damit kann ich z. B. kaum einmalig und für die Zukunft erklären, kein abzugebendes Material mit VS-Charakter (mehr) im Besitz zu haben…
Einfach mal nach Litauen , Estland und Lettland fahren und sehen und staunen, wie eine Zivilgesellschaft in kurzer Zeit auf Reservewesen umgestellt wurde. Und
Und vielleicht einfach mal machen und nicht wie immer Bedenken, Hindernisse o.ä. aufbauen.Und vielleicht bewährtes übernehmen anstatt wie sonst in Deutschland üblich wahnsinnig aufwendig neu zu entwickeln.
Die Ein/Ausschleusung als RDL ist schon ein Witz an Zeitaufwand, den keiner braucht.
Und zu guter letzt braucht es auch Stäbe, die bereit sind sich auf Reserve einzulassen.
@Heiko Kania
„Jede einzelne RDL beginnt mit einer „Einstellung“ in und endet mit einer „Entlassung“ aus dem Rechtsstatus „Soldat“. “
Hm … eine Sache die man bis vor 211 Jahren bereits in Preußen geklärt hatte (Kantonsystem).
Wisst ihr was witzig wäre? Wen Deutschland irgendwie ein Nachfolgestaat von Preußen wäre. „tränen lachen“
Übrigens ich darf dran erinnern das man zur allgemeinen Wehrpflicht überging weil die schiere Masse an benötigten Soldaten nicht mehr mit homöopathischen Werbungsquoten zu decken war …. komisch ich hab da ein Dejavu.
Statt noch und nöcher homöopathische Werbungsquoten aus dem Hut zu zaubern, stellt einfach die Einheiten auf die wir Schätzungsweise brauchen, setzt sie inaktiv, und wen die allgemeine Wehrpflichtzeit um ist wird man diesen Einheiten zu versetzt bis man durch Umzug die „inaktive“ Einheit wechselt oder man mit der normalen Altersgrenze ausscheidet. 3 Tage im Jahr sind eine Pflichtübung (siehe Schweiz) und wer mehr machen will kann kurzfristig was auf die Beine stellen weil alle Angehörigen der Einheit (also die mit den Schlüsseln zum Depot) im ca. 20km Radius um das Depot der Einheit wohnen.
Pfui … Schaddedanz …. Pfui, Verantwortung fordern mit Vertrauen belohnen … ganz böses Pfui.
Vielleicht wäre es gut, die (willigen) Reservisten als Nicht-aktive Mitarbeiter zu führen. Aller 2 Jahre zum 90/5, ansonsten jederzeit in ihrem Bereich aktivierbar; ausgestattet mit Dienstausweis, Mailadresse, etc. und einer Basis-Ausstattung/Spind in der jeweiligen Beorderungseinheit (Hätte mir auch erspart, 10 Paar Stiefel für drei Jahre in der Garage parken zu müssen).
Allerdings scheitert das an Bürokratie, Absicherungsdenken (Was, wenn er sich verletzt?) und dem einen oder anderen gesetzlichen Vorbehalt (Beispiel: Ich bin Beamter, ich DARF gar nicht gleichzeitig Beamter und Soldat sein. Bin ich wehrübend, ruht mein Beamtenverhältnis; bin ich Beamter, dann darf ich parallel kein Soldat sein). Ob die nötigen Änderungen durch den „Supertanker BW“ mit dem Beiboot „BAPers“ gefahren werden können, wage ich zu bezweifeln (Von den Steuerleuten im Bundestag noch gar nicht zu reden). Wir haben keine Lösung, aber wir bewundern das Problem.
Mal schauen was da am Mittwoch vom Minister vorgeschlagen wird. Vernünftig wäre sich auf die Gesamtverteidigung vorzubereiten und allen angehörigen des Geburtsjahrgangs eine breite Auswahlmöglichkeit anzubieten…
*Wehrdienst (Vollzeit)
*Wehrdienst im Heimatschutz (Teilzeit)
*Ersatzdienst im Zivil- Katastrophenschutz
*Zivildienst
*jährliche Ersatzabgabe wenn kein Dienst geleistet wird nach Schweizer Vorbild.
*kein Dienst wenn körperlich nicht in der Lage dazu.
Damit würde man viele Probleme lösen…
den Personalmangel der Streitkräfte. Den Mangel an freiwilligen Feuerwehrleuten auf dem Land. Den Mangel in der Pflege, Kitas ect. PP. usw.
@Heiko Kania, das man eine Erklärung ala „ich habe kein VS Material mehr“ jedes mal neu braucht, klingt noch plausibel.
So wie Stubenviech das aber beschreibt scheint man ja als Reservist bei jeder Übung erneut in SAP angelegt und gelöscht zu werden. Und da muss dann in der Tat die Frage erlaubt sein ob das nicht intelligenter geht und ob es wirklich nötig ist jedes Mal Angaben zum Familienstand, zu beachrichtigende Person und die Bankverbindung neu schriftlich in 3facher Ausfertigung machen zu müssen.
@ baltic Ich übe regelmäßig. Dadurch bin ich recht fit im Ausfüllen der Unterlagen. Das Einschleusen dauert nicht wirklich lange. Aber ja, es wäre schön, dass, wenn sich nichts geändert hat, ich nur noch unterschreiben müsste. Beim Ausfüllen der Anmeldung für die nächste Übung letzte Woche hatte ich Glück. Einen Tag vorher gab es ein neues Formular, das auch schon wieder veraltet ist. Da dürfen einige Kameraden noch mal. Geändert hat sich nur eine Kleinigkeit.
Das mit der Erfassung aller möglichen Daten bei Beginn JEDER WÜb/RDL ist nun nicht neu. Ich war von 1996 bis zu meiner Pensionierung 2006 Reservistenbearbeiter in einem PzGrenBtl. Meine Reservisten hatten bei jeder Einberufung immer wieder die selben Formulare auszufüllen (Rentenversicherung, Veränderungen der persönlichen Daten, die durch die KWEÄ nie geändert wurden usw.). Als ich ab 2007 dann selber mehrfach geübt habe warcraft bei mir immer noch genauso. Das KWEA wusste genau, dass ich als ehemaliger BS nicht rentenversicherungspflichig war, abgefragt wurde der Quatsch aber immer wieder.
Grundbeorderte ehemalige Soldatinnen und Soldaten unterliegen keinem Übungszwang.
Meine persönliche Erfahrung ist die, dass die bereits Grundbeorderten kein einziges Mal mit dem Beorderungstruppen Verbindung aufgenommen haben.
Viele sind vermutlich in der beruflichen und privaten Neufindungsphase oder haben schlicht und einfach kein Interesse mit am Dienst in den Streitkräften.
@Flo
Es mag plausibel sein, dass ein Reservist nach der Beendigung seines Wehrdienstverhältnisses als nunmehr Zivilist keine VS NfD-Unterlagen im Besitz haben darf.
In der Praxis ist es bis heute ein rechtlich nicht sauber gelöstes Problem, wie wiederum Führungspersonal im Vorfeld von Kurzübungen/Übungen mitunter Ausbildungen und Unterrichte ohne Zugriff auf diese Unterlagen vorbereiten soll (z.B. im Bereich der HSchKr).
Vielfach stellt man sich die Frage, ob diese tatsächlich als VS NfD eingestuft sein müssen (z.B. für Handwaffen).
Den Hinweis – dann bereiten Sie die Ausbildung doch mit dem Reibert vor – halte ich nicht für zielführend sondern für sehr fragwürdig.
@Flo: Zu meiner Zeit bei der damaligen SDH (1999 – 2004) begann SAP eingeführt zu werden. Dazu waren Lizenzen vergeben, die Geld kosten (Wieviel mir nicht bekannt, vermutlich jedoch erhebliche Beträge…). Wenn z. Zt. Max 5.000 RDL aktiv im Dienst sind von ca. 45.000 Beorderten, müssen ca. 5.000 Lizenzen bezahlt werden, jedoch nicht die ca. 40.000 inaktiven. So wurde mir das seinerzeit mal erklärt. Gleichartiges galt für Lotus Notes. Zumindest erinnere ich das so…
Just my 2 cents:
Es ist schön, wenn die Bundeswehr sich jetzt die Mühe macht noch mehr Reservisten – hier mehr ehemalige SaZ in Grundbeorderung zu verwalten und dadurch nur noch mehr Energie in die Verwaltung und weniger in den Auftrag Landesverteidigung steckt. So wie mir die Grundbeorderung in diversen Vorträgen vorgestellt wurde ergibt sich daraus erst mal keinerlei Übungsverpflichtung, sondern man hat allenfalls ein paar zusätzliche Adressen lokal griffbereit, wo die ATNs auch einigermaßen zur Einheit passen.
Ohne dass man auf diese Reservisten aktiv zugeht und Arbeit in eine fordernde und Interessante Reservedienstleistung steckt, wird man die Grundbeorderten wohl nicht wirklich oft wiedersehen.
Man darf da gerne das Beispiel eines Reisebüros heranziehen. Wer glaubt eine fordernde Adventuretour gebucht zu haben und sich dann im gemächlichen Rentnertempo durch die RDL quält, weil das für viele Bereiche der Bundeswehr bereits gefühlte Warp 1 bedeutet, der wird wohl kaum mehr bei Y-Tours buchen.
Weiterhin verstehen viele Aktive Soldaten und vor allem die angeflanschte Wehrverwaltung nicht, dass sie sich um Reservisten bemühen müssen und diese nicht nur eine Störung in ihrem Alltag bedeuten. Etliche Kameraden sind auch nicht wirklich im Guten aus der Bundeswehr ausgeschieden, weil eventuell geweckte Erwartungen in der Realität nicht eingetroffen sind. So was heult mir der Zeit und vor alle, wenn beide Seiten sich da aktiv bemühen.
Ansonsten wurde viel Richtiges schon gesagt:
– der Formularkrieg nervt, insbesondere wenn sich alle Nase das Formular ändert und einen keiner wirklich erklären kann oder will was die Auswirkungen mancher Formulare sind und warum man es sich sparen kann in den Personalbogen irgend etwas einzutragen, weil es eh keiner ins System einpflegt.
– die Unflexibilität mir den langen Vorlaufzeiten für Übungen nervt
– Mehrseitige Befehle ohne wirklichen Inhalt nerven.
Es ist ja schön dass die Aktiven Texte anscheiend nur noch in dieser Form zu Papier bringen können, egal ob die Form sinnvoll ist oder nicht. Wenn ich im Zivilleben 4 Seiten schwarz machen würde um mitzuteilen, dass alle sich an Ort X zu einem bestimmten Zeitpunkt treffen um Inhalt Y zu üben und dass der Chef unter der Nummer 12345 erreichbar ist, dann würde man vermuten ich wäre nicht ausgelastet.
So.. jetzt höre ich auf, denn eigentlich mag ich den ‚Laden‘ ja.
Wer mehr aktive Reservisten gewinnen will um einen Mehrwert für die Truppe zu generieren der muss serviceorientiert agieren, denn sonst kriegt man nur diejenigen die auch noch kommen würden, wenn man sich die Uniform selbst kaufen müsste.
Abgesehen von der ganzen Bürokratie: Die Grundbeorderung ist eine reine Luftnummer, wenn nicht mit einer Pflicht für Arbeitgeber und Reservist hinterlegt. Bin mal gespannt, ob die angedachte Pflicht von zwei Wochen Reservedienst im Kalenderjahr kommt… oder doch nicht. In den meisten Bundesländern sind es im öffentlichen Dienst drei oder fünf Tage auf freiwilliger Basis des Dienstherren.
Zum Thema Einschleusung/Ausschleusung und Zugang IT für Reservisten. Das ließe sich lösen, wenn das Reservewehrdienstverhältnis nach §4 ResG deutlich auf weiteres Führungs- und Funktionspersonal ausgeweitet würde. Zum Beispiel nicht nur Kompaniechefs der HSchKp, sondern auch KpFw, KpTrpFhr und Zugführer oder in Stäben ausgewähltem Schlüsselpersonal, das man als schnell verfügbare und kaltstartfähiges Personal braucht, zum Beispiel für bestimmte Aufgaben, für die Fachwissen / Erfahrung gebraucht wird.
Mal schauen, ob am Mittwoch der große Wurf folgt. Dieser müsste dann auch einige Verpflichtungen enthalten:
– Grundbeorderte müssten regelmäßig zur Inübunghaltung herangezogen werden
– Freistellungen für RD müssten auch kurzfristig und bei Bedarf für mehr als 6 Wochen ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich sein (die Praxis, heute für weniger als 6 Wochen Arbeitgeber um freundliche Zustimmung zu bitten, hat auf Seiten der AG ein völlig falsches Bild vermittelt)
– Und Beorderte müssten sowohl zu regelmäßigen RD, als auch zur Gesunderhaltung außerhalb der RD verpflichtet werden.
Ich hoffe sehr, dass man nicht stattdessen nur versucht, unbeorderte und schon länger aus dem Dienst ausgeschiedene Reservisten (egal ob ehem. Wehrpflichtige oder SaZ) auf Pseudo-Dienstposten einer Grundbeorderung zu bringen, am besten zunächst ohne Prüfung der wehrrechtlichen Verfügbarkeit, damit die DP länger besetzt aussehen.
@Heiko Kania: Das mit den Lizenzen habe ich auch schon oft gehört. Und das sieht mir da sehr nach einem PEBCAK-Problem auf Seiten der Beschaffer aus. (PEBCAK = Problem Exists Between Chair and Keyboard)!
Ein Preissystem, welches Lizenzen danach berechnet, wie viele Personen ich verwalte, gehört dem Anbietenden aus der Hand geschlagen und drauf rumgetrampelt. Ganz ehrlich, dass man sich solche Frechheiten bieten lässt, ist Ausfluss der mangelnden Verantwortung für öffentliches Geld. Selbst wenn man über Millionen entscheidet; „ist ja nicht meine Asche“ und wenn es in den Sand gesetzt wird, passiert – nix.
Vielleicht sollte man bei SAP mal kritisch nachverhandeln? Denn ganz ehrlich: Ob ein System nun 180.000 Datensätze hat, oder 250.000 oder 360.000, ist einer entsprechend ausgerüsteten Datenbank relativ egal (bzw. sollte es sein). Vor allem dann, wenn zahlreiche Datensätze selten Veränderungen unterworfen sind.
@ Mediator,
+ 1
Alles Gründe die dazu geführt haben das ich mich nicht weiter in der Reserve einbringe, ich habe schlicht keine Zeit und mittlerweile auch keine Lust mehr als Bittsteller auftreten zu müssen oder mit einem unfähigen System interagieren zu müssen.
Wenn ich in meinen Personalstammsatz schaue und sehe das Informationen/ Qualifikationen die ich mehrfach schriftlich gemeldet habe bis heute nicht eingetragen sind zeigt das schon eines der Probleme der Bundeswehr.
Die Ankündigung vom Hoppe ist genauso eine Luftnummer wie alles vorher, das wird die Verteidigungsfähigkeit um keinen My (µ) verbessern.
Wenn man sich zusätzlich anschaut wie der Zustand der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit aussieht, ein absolutes Desaster, maßgeblich mitverursacht durch einen in wesentlichen durch Steuermittel finanzierten Reservistenverband.
ich habe den Eindruck, hier wird sich weiter munter was vorgemacht.
Die Gesellschaft ist schlicht nicht verteidigungsbereit. Ein großer Teil wählt offen Parteien, die enge Verbindungen zu unseren größten „Rivalen/Gegnern/Feinden“ unterhalten. Ein weiterer nicht kleiner Teil wählt immerhin noch Parteien nach dem Motto „Lieber rot als tot“, Hardcore-Pazifisten eben, Stuhlkreis mit Putin ist auch viel besser als Krieg.
Dann fehlt sowieso das Geld. Könnte man Wehrpflichtige überhaupt wieder so schlecht bezahlen wie damals? Jeder Mannschaftler, am besten Verheiratet mit 2 Kindern, bekommt Netto eine extrem gutes Gehalt, und NEIN die meisten müssen dafür nicht irgendwelche extrem seltenen Spezialfähigkeiten haben oder durch die Schlammzone. Einfach mal ausrechnen was man da brutto als Angestellter bei all den Abzügen verdienen muss um z.B. auf 2500 netto zu kommen. Von Offiziersrängen ab Hauptmann, da braucht man schon 6stellige Jahresgehälter. Ist glaub ich nicht allen bewusst, da man eben nie in der freien Wirtschaft war. Wenn ich sehe was dann da von nicht Wenigen geleistet wird….im übrigen hat mir das ein gerade Ausgeschiedener, der immer ausgebremst wurde und dafür dann keine Chance auf Berufsoldat hatte (hat ihn nicht weiter gestört, weil er zivil auch was drauf hat), wieder einmal bestätigt.
@Thebee: „Der große Wurf“ kann in einer Demokratie in diesen Fragen NIE gelingen. Ohne vorherige Beschreibung, wer was wie darunter verstände, unerfüllbar. Weil jeder, jede Interessengruppe etwas anderes darunter verstehen würde (sieht man ja auch in diesem verteidigungspolitischen Forum). Demokratie lebt vom Kompromiss, vom Interessenausgleich. Und genau das ist gut so, finde ich.
@Metallkopf: Die Bindung an SAP hat seinerzeit bedeutet, die Bundeswehr hat sich dem bestehenden „Workflow“ dieses Systems anpassen müssen oder – bei bw-typischer SAP-Anpassungen – diese fürstlich hätte honorieren müssen. Ein Bsp. aus der Personalwirtschaft: die alles bestimmende „PK“ wurde bei SAP als Ordnungskriterium durch die rein numerische Personalnummer ersetzt. Die „PK“ wird als reines Datenfeld dieser zugeordnet.
Heiko Kania sagt:
10.06.2024 um 14:26 Uhr
@Stubenviech: Ihnen ist natürlich zuzustimmen. Allerdings ist der Reservist nur während des tatsächlichen Dienstleistungszeitraums im rechtlichen Status „Soldat“. Jede einzelne RDL beginnt mit einer „Einstellung“ in und endet mit einer „Entlassung“ aus dem Rechtsstatus „Soldat“. Damit kann ich z. B. kaum einmalig und für die Zukunft erklären, kein abzugebendes Material mit VS-Charakter (mehr) im Besitz zu haben…
Ich muss aber doch auch nicht zig-mal erklären, dass ich bereit bin, mich impfen zu lassen oder – wie bei mir jetzt – beim Abarbeiten des Laufzettels mehrfach das gleiche Formular unterschreiben!
Wir faseln ständig von Digitalisierung, sind aber nicht in der Lage Formulare vorab per Email an den Reservisten zu schicken.
Die beiden größten Probleme unserer Streitkräfte sind:
„Haben wir noch nie so gemacht!“
„Haben wir schon immer so gemacht!“
Ich komme mir als Reservist – jetzt noch mehr als aktiver Soldat – immer öfter vor wie bei „Versteckte Kamera“!
@Metallkopf: Das sich die Linzenzkosten nach der Anzahl der verwalteten Personen berechnet, ist gar nicht mal so unüblich. Schauen Sie sich mal den Markt für Vereins-Software an.
@Ex-Heidelberger: Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Es wurde, z.B. mit der SAP-Entscheidung, der Weg zu bewährten, marktverfügbaren Lösungen gesucht und m.E. gefunden. Weg von den bisherigen „Goldrandlösungen“ der Bundeswehr. Ihre Email-Lösung hört sich gut an. Mehr nicht. Wer schon einmal in der zentralen Reservistenbearbeitung tätig war, wird wissen, nur einfache Lösungen sind flächendeckend und problemorientiert erfolgversprechend. Man stelle sich vor, „der Reservist“ müsste auf eigene Kosten am eigenen Drucker mit eigenem Papier für die Bundesrepublik Deutschland bestimmte Formulare ausdrucken, ausfüllen und zum DA komplett abgeben. Die Frau Wehrbeauftragte und die PersBearb bei der ÜbTr würden sich freuen, befürchte ich…
@kuddel-fl: Mag sein, dass das üblich ist. Ist dann aber trotzdem ka…e, wenn man schlicht bei allem immer die Reserve „vergisst“ und nicht schon mit eingepreist hat.
Das ist ja auch beim EDTA so eine Sache. Da steht dann kämpfende Truppe im Baltikum und versucht, Litauen gegen von zwei Seiten anrückende russische und belarussische Verbäde zu verteidigen und hierzulande gehen einberufene Reservisten in Stäbe auf ihre Spiegelposten, und sitzen erstmal eine Woche lang Däumchen drehend vor den Dienstrechnern und können gar nicht arbeiten, weil die S6-Abteilungen nicht damit nachkommen, ihnen Accounts anzulegen und vorläufige PKI-Karten auszustellen.
@Mike Sierra, dann reden wir aber von 2 unterschiedlichen Dingen.
Das eine sind notwendige Formalitäten die ich zwingend am Anfang / Ende einer RDL erledigen muss und nicht von der vorherigen übernehmen kann.
Das andere sind die organisatorischen / rechtlichen Probleme das ich entweder keinen Zugriff auf die Unterlagen haben darf die zur Vorbereitung der nächsten Ausbildung benötigt werden oder man nutzt diese illegal.
@Heiko Kania
Vielleicht üben wir in zwei verschiedenen Armeen aber bei mir läuft das genau so ab – S1Fw bzw. FwRes schicken mir Formulare, die fülle ich aus, drucke aus, unterschreibe und schicke das eingescannte Formular per Mail zurück.
Hi.
Es gibt wohl zwei Geschichten die heute seltsam erscheinen:
– Die unterirdische Beszahlung der Wehrpflichtigen damals ganz weit unterhalb von dem was man heute als Grundsicherung ansehen würde…
– Das bekannte Problem der Gleichbehandlung von Frauen & Männern.
Meiner einer war 15 Monate Wehrdienstleistender.
Stabskompanie einer Feldjägereinheit. Fahrer des Batallionsfunktrupps. VW Bus T2, nicht geländegängig, dafür 1x UKW, 1x Kurzwelle, Stromerzeuger und 7m abgespannte Antenne.
VW Bus völlig untermotorisiert, kam aber im 2. Gang auf den Feldberg im Taunus ;-)
3x Wehrübung und dann Ausrüstung abgegeben nach 10 Jahren (1995).
Wehrübungen deshalb da wir mit die ersten wären die im Spannungs-Fall eingezogen worden wären.
Hatten ein Passwort das uns aktiviert hätte durch Radio/TV.
Die Reserveübungen waren damals durchaus gut organisiert. Muss man anerkennen… Es gab grosse Depots mit u.a. Fahrzeugen die wir als W15 für Wehrübungen abgeholt hatten zur Vorbereitung auf diese grossen REFORGER Manöver. Hatte ja das „Vergnügen“ da dreimal als unfreiwilliger Reservist teilzunehmen, s.o.
Heute alles völlig undenkbar. Ich frag mich immer wie es die Schweiz schafft (fast) den Zustand im kalten Krieg zu halten…
Gerade letztens wieder einen Autobahnabschnitt komplett gesperrt als Ausweichflugfeld. Das erste Mal seit über 30 Jahren !
Gab es hier auch mal…
Depots weg, Wehrdienststruktur weg. Material weg.
Wiedereinführung einer Wehrpflicht völlig illusorisch…
Die Idee von Pistorius ist leider diskriminierend. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Im Rahmen der Gleichberechtigung ist es nicht mehr zeitgemäß, nur junge Männer zu verpflichten, einen Musterungsbogen ausfüllen zu lassen.
Ganz abgesehen davon brauchen wir keine Wehrpflicht , sondern die Wahlmöglichkeit zwischen Wehrdienst und Zivildienst.
Ich nutze die Diskussion zu diesem Thema, um danach zu fragen, warum der Hausherr in diesem Blog bislang nichts zur neuen „Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung“ veröffentlicht hat?
Ich habe die Unterlage einmal durchgearbeitet. Das Dokument enthält auf einer hohen Ebene eine Vielzahl von Postulaten, die weiten Raum für exegetische Auslegungen zum Zusammenwirken von Bund, Ländern und der Wirtschaft lassen. Es wäre sicher hilfreiche, wenn die Community sich des Thema annehmen würde.
Die Unterlage enthält zwar wenig Konkretes zum Thema Wehrpflicht, adressiert allerdings an vielen Stellen die Notwendigkeit von Dienstpflichten und wie damit rechtlich umgegangen werden soll. Für Deutschland als Rückwärtiges Gebiet ist dabei die Frage des Schutzes von Objekten bzw. Ballungsgebieten ein interessantes Thema.
Hier kann man den Eindruck gewinnen, dass ein Teil der Aufgeben – insbesondere zum Schutz Kritischer Infrastrukturen – auch in einem Krieg Aufgabe der Polizei bleiben wird. Wenn man hier dann genauer hinschaut, fällt auf, dass einige Länderpolizeien bereits jetzt über einen freiwilligen Polizeidienst verfügen, der – bis auf Bayern – allerdings derzeit unbewaffnet ist. Könnte es sein, dass das, was wir als Heimatschutz bezeichnen, im Rahmen einer Ausgestaltung der Rahmenrichtlinie bei einer Weiterentwicklung / -ausweitung dieses freiwilligen Polizeidienstes liegen könnte? Ich empfehle in diesem Zusammenhang ein sorgfältiges Durchlesen der Richtlinie, insbesondere was die Verpflichtungen des Bundes, der Länder und beider Ebenen gemeinsam betrifft. Interessant ist es sicher auch, hier einmal die Gesetzeslage zum Schutz Kritischer Infrastrukturen gegenzulesen. Nachdem diese in den letzten zwei Jahrzehnten zunächst einen Fokus auf den Cyber-Bereich hatte, entwickelt sie sich inzwischen – u.a. im Rahmen des deutschen Dachgesetzes, – zu einem umfassenden – eigentlich EU-weiten – Schutz-Konzept. Für den Cyber-Raum existiert dazu übrigens auch schon der Begriff einer – EU-weiten – Cyber-Reserve.
[Ich nutze die Eingangsfrage zu diesem Kommentar, um darauf hinzuweisen, dass ich als Ein-Mann-Betrieb bisweilen mal Dinge nicht aufgreife bzw. nicht schaffe aufzugreifen. Muss Ihnen nicht passen, rechtfertigt aber nicht die Art der Fragestellung. T.W.]
@Apollo 11:
Die Gleichbehandlung von Mann und Frau hat zwar Verfassungsrang, bügelt aber nicht alles glatt, was sonst so in der Verfassung steht. Insbesondere nicht Art. 12a Abs. 1, iVm Abs. 4 S.2 GG. Die haben nämlich – Überraschung, Überraschung! – genauso Verfassungsrang und stellen folglich klar, dass der Grundgesetzgeber Männer und Frauen im Bezug auf den Pflichtdienst an der Waffe offensichtlich als wesentlich ungleich und somit als nicht gleich zu behandeln wertet.
Und nach der Rechtsprechung des BVerfG darf wesentlich Ungleiches gerade nicht pauschal gleich behandelt werden. Es gilt hier das sogenannte Willkürverbot. Ob man hier einfach sagen kann: „Excuse me, wir haben 2024“ und das einfach ändert, da habe ich – abgesehen von der notwendigen Mehrheitsfindung – so meine Zweifel. Dieses Brett ist sehr dick und müsste sorgfältig gebohrt werden.
Mal eine grundsätzliche Frage: Wieviel Personal müsste denn die Bundeswehr im Frieden umfassen, bzw. wie stark müsste die Reserve sein um Deutschland wirklich ernsthaft und natürlich auch erfolgreich verteidigen zu können? Es waren ja zur Zeit des kalten Krieges 495000 Mann mit einem Aufwuchs von knapp 800000, später war dann laut 2+4 Vertrag 370000 Mann die Obergrenze. Wo wäre denn heute eine sinnvolle Zielmarke?
@cato
Grundsätzlich kann man auch zum Dienst im Grenzschutz (jetzt: BPol) einberufen werden, s. Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz – BGSG) verpflichtet werden:
„§ 49 Der Grenzschutzdienstpflicht unterliegende Personen
(1) Männer, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können zum Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz verpflichtet und herangezogen werden, wenn sie
1.
einem zum Wehrdienst aufgerufenen Geburtsjahrgang angehören und nach dem Musterungsergebnis für den Wehrdienst zur Verfügung stehen oder …“
Sicherungsaufgaben können durchaus auch von der BPol übernommen werden, die hierzu eben aufwachsen müßte. Allerdings hat die BPol – anders als der alte BGS bis 1994 – keinen Kombattantenstatus mehr.
@ResOffz: Ich bin sicher, dass wir nicht in derselben Armee dienen, da ich (leider) wehrrechtlich nicht mehr verfügbar bin. Ich meine den gesamten Formularanhang, der dem „E-Bescheid“ (Aufforderung zum Dienstantritt) beigefügt ist und vom „Karriere-Center“ (ehem. KWEA) an denjenigen versandt wird, der vorher seiner anfordernden Stelle auf einem (sic!) Blatt schriftlich sein Einverständnis zur RDL, ggf. gleichzeitig unter Verzicht auf alle bestehenden Schutzfrist(en) erklärt hat. Der S1 Bereich dürfte auch heutzutage kaum zur RDL „einberufen“ mit allen rechtlich relevanten Anlagen.
@Michael, ich hatte die Tage Mal was von Zielgröße 275.000 gelesen unter Berücksichtigung aller Zusagen an die Nato. Wobei ich die genaue Berechnung nicht kenne und ob das nur die Kräfte sind die man unter Kommando der Nato stellt oder da auch die Kräfte bei sind die man braucht um in eigener Verantwortung die Drehscheibe Deutschland zu sichern.
Wobei das eigentlich auch egal ist, die Differenz zwischen Ist-,Plansoll-, und eigentlicher Bedarfsstärke wird nur größer.