Wehrpflicht in Finnland: Verteidigung als Aufgabe der ganzen Gesellschaft
Das neue NATO-Mitglied Finnland hat auch in Zeiten der Neutralität immer an der Wehrpflicht festgehalten. Das finnische System wurde hierzulande zwar zur Kenntnis, aber eben als Besonderheit eines Landes mit geringer Bevölkerungsdichte an der Grenze zu Russland wahrgenommen. Mit der neuen Debatte über eine Rückkehr der Wehrpflicht in Deutschland ist das Interesse an den Modellen der skandinavischen Nachbarn gestiegen. Kapitän z.S. Misa Kangaste, Verteidigungsattaché an der Botschaft in Berlin, erläutert in seinem Gastbeitrag die Details des finnischen Systems.
Seit Finnlands Antrag auf die NATO-Mitgliedschaft haben wir in der Militärabteilung der Botschaft von Finnland viele Anfragen z.B. des Reservistenverbandes und der Bundeswehr zum Thema finnisches Wehrpflicht- und Reservesystem erhalten. Wir möchten daher auch in diesem Forum unsere Erkenntnisse und Erfahrungen teilen. Mit Interesse haben wir die Debatte in Deutschland über die Wiedereinführung der Wehrpflicht oder die Einführung einer Dienstpflicht verfolgt. Für uns ist eine der wichtigsten Lehren aus dem Krieg in der Ukraine, dass die Verteidigung des Landes eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft ist und dafür ausreichend Personal benötigt wird.
Glaubwürdige Verteidigung
Aus militärischer Sicht basiert die Sicherheit Finnlands auf der nationalen Verteidigungsfähigkeit (Artikel 3 des Nordatlantikvertrages), der Gesamtverteidigung, der kollektiven Verteidigung der NATO, der Mitgliedschaft in der Europäischen Union und der multilateralen Verteidigungszusammenarbeit. Diese fünf Elemente stehen in Wechselwirkung zueinander und müssen alle rechtzeitig vorangebracht werden. Aufgrund unserer Geschichte und geostrategischen Lage haben wir uns langfristig um unsere Verteidigung gekümmert. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Faktoren traditionell von großer Bedeutung: die allgemeine Wehrpflicht, eine gut ausgebildete Reserve und ein starker Wille zur Verteidigung des gesamten Landes.
Durch die allgemeine Wehrpflicht verfügt Finnland über eine gut ausgebildete Reserve von 900.000 Personen sowie eine aktive Truppenstärke in der Krisenzeit von 280.000 Personen. Die Truppen sind modern ausgestattet. Wir haben eine der stärksten Artillerien in Europa und eine leistungsstarke Luftwaffe und Marine. Die Beschaffung von 64 F-35-Kampfflugzeugen und vier hochmodernen Korvetten für die arktische Marine sind wichtige Beispiele für die aktuelle Entwicklung der finnischen Fähigkeiten. Die Reservisten werden in allen Bereichen der Verteidigungskräfte eingesetzt und machen 96 Prozent der gesamten Kriegsstärke aus. Jährlich durchlaufen mehr als 45.000 Reservisten ein militärisches Training. Die Bereitschaft zur Verteidigung des Landes ist bei Reservisten und Wehrpflichtigen sehr hoch.
Die nationale Verteidigung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzepts der umfassenden Sicherheit, das über Jahrzehnte hinweg entwickelt worden ist. Dieses Konzept ist die Grundlage für die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft. In einer kürzlich durchgeführten Umfrage vertraten 80 Prozent der Befragten die Ansicht, dass die Finnen im Falle eines Angriffs auf Finnland zu den Waffen greifen sollten, um sich in jeder Situation zu verteidigen, auch wenn der Ausgang ungewiss erscheint.
Wehrdienst
Die Wehrpflicht ist die Grundlage der finnischen Verteidigung. Sie ist ein kosteneffizientes Mittel, um für ein Land mit nur 5,6 Millionen Einwohnern eine Reserve in der erforderlichen Größe und Leistungsfähigkeit zu schaffen.
Jeder Finne hat die Pflicht zur Landesverteidigung. Diese Pflicht ist im Grundgesetz verankert. (Artikel 127: Jeder finnische Staatsangehörige ist verpflichtet, an der Verteidigung des Vaterlandes teilzunehmen oder so dazu beizutragen, wie es durch Gesetz geregelt wird.)
Finnische Männer sind verpflichtet, vom Beginn des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 60 Jahre alt werden, an der bewaffneten Verteidigung Finnlands teilzunehmen. Der Wehrdienst kann als bewaffneter oder unbewaffneter Wehrdienst oder als Zivildienst geleistet werden. (Der Zivildienst ist in Finnland seit 1931 gesetzlich verankert, derzeit melden sich jedes Jahr durchschnittlich etwa 2000 junge Menschen zum Zivildienst. Der Zivildienst dauert 347 Tage und besteht aus 28 Tagen Grundausbildung und etwa 10,5 Monaten Dienstzeit.)
Eine musterungspflichtige Altersgruppe umfasst etwa 30.000 Männer. Fast 70 Prozent jeder Altersgruppe absolvieren ihren Wehrdienst – ca. 22.000 Männer und circa 1.100 Frauen. Dazu werden 29.000 Reservisten jährlich ausgebildet.
Frauen im Alter von 18-29 Jahren können sich für den freiwilligen Wehrdienst bewerben. Die Inhalte und Anforderungen für Frauen sind die gleichen wie für Männer. Frauen und Männer haben den gleichen Zugang zur Führungsausbildung und später zu einer militärischen Laufbahn.
Die Wehrpflicht wird von der Bevölkerung stark unterstützt. Über 80 Prozent der Finnen befürworten das derzeitige Wehrpflichtsystem, mit dem die für die Verteidigung Finnlands erforderlichen Reserven gesichert werden. Die Wehrpflicht ist Teil der finnischen Identität und Gesellschaft. Wehrpflichtige mit unterschiedlichem Hintergrund und aus verschiedenen Gesellschaftsschichten leisten einen wertvollen Beitrag zur militärischen Verteidigung des Heimatlandes. Die Wehrpflicht ist ein wichtiges verbindendes Element für die Bürger und hat eine kohäsionsfördernde Wirkung. Durch den Militärdienst hat jede Familie eine direkte Verbindung zu den finnischen Verteidigungskräften.
Ausbildungssystem für Wehrpflichtige
Die Ausbildung im finnischen Reservistensystem erfolgt während des Wehrdienstes.
Der Wehrdienst dauert 165, 255 oder 347 Tage. Die Ausbildungszeit für einen Offizier, einen Unteroffizier oder einen Wehrpflichtigen auf einem besonders anspruchsvollen Posten beträgt 347 Tage. Die Dienstzeit für Wehrpflichtige, die für besondere Fertigkeiten ausgebildet werden, beträgt 255 Tage und für die übrigen Wehrpflichtigen 165 Tage. Das Ausbildungssystem für Wehrpflichtige ist in vier Module unterteilt: Grundausbildung (6 Wochen), Dienstzweigausbildung (6 Wochen), Spezialausbildung (6 Wochen) und Einheitsausbildung (6 Wochen). Jeder Abschnitt ist in mehrere Kurse mit jeweils eigenen Kurszielen unterteilt. Nach der Grundausbildung wird ein Teil der Wehrpflichtigen für die Führungsausbildung ausgewählt (entweder zu Offizieren oder Unteroffizieren). Nach der Führungsausbildung kehren sie in ihre Truppenteile zurück, um neue Wehrpflichtige als Gruppen- oder Zugführer zu führen. Die Rekruten kommen in zwei Wellen, die erste im Januar und die zweite im Juli. Die ausgebildeten Gruppen- oder Zugführer von der ersten Welle fungieren als Leiter für die zweite Welle. So funktioniert die Truppenproduktion.
Umfragen zufolge sind die Wehrpflichtigen mit ihrer Ausbildung sehr zufrieden.
Reserve
In der letzten Phase des Dienstes dient jeder Wehrpflichtige in seiner Einheit. Jeder Wehrpflichtige wird entsprechend seinen Fähigkeiten für den Kriegseinsatz ausgebildet. Der Wehrpflichtige wird nach Beendigung seines Wehrdienstes in die Reserve versetzt:
1) Mannschaften bis zum 50. Lebensjahr
2) Offiziere und Unteroffiziere bis zum 60. Lebensjahr
3) Offiziere im Grad eines Obersts bzw. Kapitäns zur See oder höher, so lange sie diensttauglich sind.
Ein Wehrpflichtiger in der Reserve ist verpflichtet, an Auffrischungsübungen teilzunehmen. Die Reservisten trainieren in ihren eigenen Einheiten bei den obligatorischen Wehrübungen, in denen jährlich fast 29.000 Reservisten eine Auffrischung erhalten. Die Wehrübungen beruhen auf dem Wehrpflichtgesetz und sind ebenso obligatorisch wie der Militärdienst. Das unbefugte Fernbleiben von einer Auffrischungsschulung für Reservisten ist eine strafbare Handlung.
Die Verteidigungskräfte organisieren auch freiwillige Wehrübungen, an denen jährlich etwa 8.500 Reservisten teilnehmen. Außerdem haben Reservisten auch die Möglichkeit, aus eigener Initiative freiwillig an Übungen teilzunehmen, die vom Finnischen Nationalen Verteidigungsausbildungsverband MPK organisiert werden. Letztes Jahr wurden 16.000 Reservisten von diesem Verband ausgebildet. Obligatorische Wehrübungen dauern in der Regel 5 bis 6 Tage, freiwillige 1 bis 3 Tage. Freiwillige Übungen finden normalerweise an Wochenenden statt. Besonders aktive Reservisten können insgesamt 10 bis 15 Tage im Jahr üben.
In der Regel sind Arbeitgeber verpflichtet, einberufene Arbeitnehmer für die Zeit der Auffrischungsübung entschädigungslos freizustellen. Reservisten können nicht aus dem Arbeitsverhältnis oder aus dem Dienst entlassen werden, wenn sie an einer Auffrischungsübung teilnehmen. Der Arbeitgeber muss vor der Übung benachrichtigt werden.
Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter in Kriegszeiten für kritische Arbeiten von der Einberufung zum Militärdienst zurückstellen lassen. In diesem Fall besteht die Aufgabe des Reservisten darin, für seinen Arbeitgeber zu arbeiten, um die lebenswichtigen Funktionen der Gesellschaft zu sichern.
Weiterentwicklung der Wehrpflicht
Wir haben das Ausbildungssystem für Wehrpflichtige kontinuierlich weiterentwickelt und versuchen, mit der Zeit und den Erwartungen der Wehrpflichtigen Schritt zu halten, indem wir zum Beispiel verstärkt sowohl Simulatoren als auch selbstständiges Lernen und Training sowie die Nutzung von Advanced Distributed Learning Plattformen in der Ausbildung nutzen. Dies weiten wir auch auf die Ausbildung von Reservisten aus. Wir beobachten den Ukraine-Krieg sehr aufmerksam, ziehen Lehren daraus und setzen diese sowohl bei der Ausbildung der Wehrpflichtigen als auch der Reservisten ein.
Die NATO-Mitgliedschaft wird sich nicht direkt auf die Wehrpflicht auswirken. Bis heute haben wir in Auslandseinsätzen nur Personal und Reservisten auf freiwilliger Basis eingesetzt. Es wird jedoch geprüft, ob Berufssoldaten dazu verpflichtet werden sollten, in Friedenszeiten an Aufgaben der NATO, wie z.B. Air Shielding, teilzunehmen. Zudem muss noch geklärt werden, ob Berufssoldaten und auch Wehrpflichtige für NATO-Aufgaben außerhalb Finnlands im Sinne von Artikel 5 eingezogen werden können. Das ist eine wesentliche politische Frage bei der Vorbereitung des nächsten Verteidigungsberichts.
Die Regierung wird entsprechend ihrem Regierungsprogramm von 2023 die Wehrpflicht weiterentwickeln und strebt an, die Zahl der Frauen, die sich freiwillig zum Dienst melden, bis zum Ende der Legislaturperiode auf 2.000 pro Jahr zu erhöhen. Die Regierung wird es z.B. auch Diabetikern ermöglichen, ihren Wehrdienst zu absolvieren und an Auffrischungsübungen teilzunehmen, wobei die gesundheitliche Sicherheit im Dienst berücksichtigt wird. Sie wird auch die Möglichkeit prüfen, ob auch andere Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Dienst befreit sind, an der Ausbildung zur Landesverteidigung teilnehmen können. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass ein möglichst großer Anteil der Bevölkerung in die Landesverteidigung eingebunden werden kann.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass einer der wichtigsten Bausteine unserer Verteidigung die allgemeine Wehr- und Reservepflicht und somit eine für unser kleines Land große Zahl an verfügbaren Truppen sowie die große Bereitschaft der Bevölkerung zur Verteidigung des Landes ist.
(Archivbild Mai 2023: Ein Soldat des finnischen Jaeger Korps bei der Übung Northern Forest 23 – Corporal Nathan Tanuku/British Army/UK MOD/Crown copyright/Open Government License)
Da wird man neidisch beim lesen, so funktioniert Reserve.
Frage zu : „Der Wehrdienst kann als bewaffneter oder unbewaffneter Wehrdienst oder als Zivildienst geleistet werden.“
Zu Zeiten der Wehrpflicht in Deutschland war der Zivildienst der vormals so genannte „Ersatzdienst für die anerkannten Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen“. Auch war im Wehrpflichtgesetz mal den „waffenlose Dienst“ vorgesehen, wurde aber wegen „Nichtnutzung“ gestrichen. Wie verhält sich das nun in Finnland? Gibt es dort ein Recht aus Kriegsdienstverweigerung – oder sagt man dann ganz einfach, mach doch Zivildienst.
In Deutschland bestand rechtlich kein Wahlrecht – faktisch jedoch wurde gewählt, zumal die Anerkennung schriftlich erfolgte.
Ja scheinbar gutes Konzept das sich bewährt hat und von der Bevölkerung getragen wird.
Für Deutschland sollte man ff. verfolgen…
Artikel 12a ändern von ….Männer…. in ….alle Deutschen…
den gesamten Jahrgang M/W/D mustern. Im Anschluss kann gewählt werden…
1) Wehrdienst in Vollzeit z.b. 12 Monate
2) Wehrdienst in Teilzeit, nur AGA + 6 Jahre Verpflichtung im Heimatschutz mit verpflichtender jährlicher Wehrübung
3) Ersatzdienst im Zivil-, Katastrophenschutz oder Sanitätsdienst in Voll- oder Teilzeit.
4) Ziviler Ersatzdienst in einer Sozialen oder Gemeinnützigen Einrichtung (ex Zivildienst)
5) total verseigerer werden mit einem Lebenslangen persönlichen Zuschlag zum Einkommenssteuersatz belegt solange die Pflicht nicht erfüllt wurde.
Die BW würde dann eine Anzahl X an Dienstposten für Wehrpflichtige ausplanen und sofern die nicht mit Personen die 1) oder 2) angekreuzt habenbesetzt werden können. Wird per Los aus den anderen diensttauglichen entschieden wer eingezogen wird.
Ferner müsste wie für Ersatzdienst Leistende bei z.b. Feuerwehr oder THW auch für die Teilzeit Wehrpflichtigen eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgeber eingeführt werden die Personen für Reserveübungen frei zustellen.
[Ich werde mal recht deutlich: Auf totalitäre Allmachtsphantasien verzichten wir hier. Vielleicht gleich Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ohne Wehrdienst? Das findet hier nicht statt. T.W.]
@T.W.
…Ich werde mal recht deutlich: Auf totalitäre Allmachtsphantasien verzichten wir hier. Vielleicht gleich Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ohne Wehrdienst? Das findet hier nicht statt. T.W….
Was ist denn daran totalitär wenn man eine absolute Wahlfreiheit hätte? Keine Aufsätze schreiben müsste warum einem der Arm abfäll wenn man eine Waffe anfasst. Bei diesem Modell hätte jeder Bürger und jede Bürgerin, die freie Wahl durch einfache Willenserklärung wie die Pflicht abgeleistet werden soll und selbst die jenigen die der Pflicht nicht nach kommen wollen, könnten das ganz einfach durch Willenserklärung tun. Anders als bei der Alten Wehrpflicht muss man dann nicht mit Strafverfolgung oder den Feldjägern rechnen die einen in Handschellen zur Kaserne schleifen… das war ja schließlich auch nicht die Repression eines totalitären systems (zumindest in der alt BRD) sondern kauft sich quasi frei in dem man einen größeren Beitrag zur Finanzierung des Allgemeinwohls leistet… erkennt man dann nach einer Weile das man doch lieber seine Pflicht in Naturalleitung erbringen will statt durch erhöhte Steuern, dann tritt man in die freiwillige Feuerwehr ein und erbringt dem Amt den Nachweis darüber das man nun Ersatzdienst leistet… also wo ist das totalitär wenn man es in einer freien unbeeinflussten Willenserklärung entscheiden kann wie man die Pflicht erfüllt?
@ TW
„Auf totalitäre Allmachtsphantasien…“
Was ist denn nun schon wieder??? Küstengang01’s Gedanken kombinieren Elemente aus unseren skandinavischen Nachbarstaaten mit einer Wehrpflichtersatzabgabe wie es sie in CHE gibt. Das ist in CHE eine Erhöhung auf die Einkommensteuer von 3%. Muss man ja nicht gut finden, aber ist das totalitär??
@Fritz: Mein Neid hält sich in überschaubaren Grenzen bei den tatsächlich dargestellten Präsenzzeiten. Ob die Ausbildung zum Offizier innerhalb von 347 Tagen für die BW tatsächlich einen Fortschritt bedeuten könnte, wage ich stark zu bezweifeln. Obligatorische WÜ dauern 5-6, freiwillige 1-3 Tage. Dabei kann ich deren Weiterbildungscharakter, besonders in der Einheits- und Verbandsausbildung schwer nachvollziehen.
Schön für Finnland. Ähnliche praktikable Ansätze vernimmt man ja auch aus anderen nordischen Ländern.
Zumindest wissen wir jetzt schonmal, wie es in Deutschland NICHT laufen wird. Das nicht alles 1:1 übernommen werden kann ist ja unbestritten, es geht aber vielmehr um den Ansatz dahinter, die Intention.
Man darf gespannt sein.
Also ich höre die deutsche Wirtschaft schon jammern sollten die Mitarbeiter im größeren Stil jährlich unentschädigt freistellen müssen. Schlimmer als jede Mutterschutzzeiten.
Also: Wird es niemals geben!
@Küstengang01 @Landmatrose3000
Pardon, aber „lebenslanger (!) Zuschlag zur Einkommensteuer“ für Ungediente ist, nun ja, ein bisschen merkwürdig. So was wie „Wehrpflicht lebenslang“?
@Küstengang01
Ja, es hat einen Hauch von totalitären Zügen, wenn man „jeden“ um „jeden Preis“ zwangsverpflichten möchte. Es soll auch eine kleine Anzahl von Menschen pro Jahrgang geben, die z.B. aufgrund von körperlichen Einschränkungen eben nicht verwendungsfähig (für was auch immer!) sind. Diese Ausnahmen sind aus totalitären Gründen wohl unter den Tisch gefallen, oder wie? Oder warum haben Sie für diese Gruppe überhaupt keine „Verwendungsmöglichkeit“ oben aufgeführt? Jetzt kommen Sie nicht mit „hab ich aus Versehen unter den Tisch fallen gelassen, weil ja klar ist, dass…“ -> Widerspruch zu oben -> „es kann gewählt werden…“
Was ist also eine „Wahl“ übrigens wert, wenn man keine (echte) Wahl (weil Punkte 1 bis 4 fallen aus) hat? ;-)
Oder bedeutet das obige „es kann gewählt werden“, dass es eben doch keine Pflicht ist und man sich ihren fünf vorgelegten Vorschlägen (aus Gründen) doch entziehen DARF…? ;-)
Und um mal ehrlich zu sein, manche Menschen würden wahrscheinlich sehr gerne 3 oder 6 oder 9 oder gar 15 oder 18 Monate „dienen“, wenn ihnen diese lebenslangen Beeinträchtigungen einfach nur erspart geblieben wäre, manche sogar von Geburt an…
[Ich verstehe den Wunsch, diesen Aspekt weiter zu debattieren, allerdings führt das ziemlich direkt in den OT. T.W.]
@mrx , @T.Wiegold
Wenn wir hier schon Wortklauberei betreiben, dann möchte ich doch darauf hinweisen, dass @Küstengang01 in seinem Kommentar seine Vorstellung der Ausgestaltung eines PFLICHTdienstes dargelegt hat. Natürlich beinhaltet das eine Form von Zwang.
Des Weiteren verwendet er in seiner Aufzählung unter Punkt 5) den Begriff „Totalverweigerer“, der für mich jetzt impliziert, dass eben z.B. aus Gründen „untaugliche“ Personen damit nicht gemeint werden. Er zeigt aber damit sehr wohl eine Möglichkeit auf, eine möglichst große individuelle Wahlfreiheit im Rahmen eines Pflichtdienstes herzustellen. Natürlich kann man gerne inhaltlich darüber diskutieren wie sinnig eine Möglichkeit ist, sich quasi von einem Pflichtdienst „freizukaufen“, aber ihm anhand dessen „totalitäre Allmachtsphantasien“ oder gleich Diskriminierung vorzuwerfen, finde ich dann schon etwas harten Tobak.
MfG P. Bamberger
@T.Wiegold sagt:
18.03.2024 um 8:56 Uhr
…Pardon, aber „lebenslanger (!) Zuschlag zur Einkommensteuer“ für Ungediente ist, nun ja, ein bisschen merkwürdig. So was wie „Wehrpflicht lebenslang“?…
Ok, etwas unglücklich ausgedrückt. Aktuell besteht eine Reservepflicht im V- Fall für ex SaZ bis zum 60. Lebensjahr. Müsste man dann halt an die Altersgrenzen anpasse… hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
@mrx sagt:
18.03.2024 um 10:10 Uhr
…Ja, es hat einen Hauch von totalitären Zügen, wenn man „jeden“ um „jeden Preis“ zwangsverpflichten möchte. Es soll auch eine kleine Anzahl von Menschen pro Jahrgang geben, die z.B. aufgrund von körperlichen Einschränkungen eben nicht verwendungsfähig (für was auch immer!) sind….
Deshalb ja zuerst die Musterung. Da gibt es die Tauglichkeitsgrade T1 bis T5.
T4 und T5 sind nicht diensttauglich und würden dauerhaft ausgemustert, wie es früher auch war. Sonst müsste man ja nicht mustern!
Als Beispiel hier Mal die Zahlen aus 2000. Als noch ernsthaft gemustert wurde…
-86,28 % tauglich,
-3,68 % vorübergehend untauglich,
-10,04 % untauglich
@ Küstengang01
Ich finde Ihre Punkte gut, bis auf Punkt 5.
Das klingt ein wenig wenig wie Freikaufen. DAS sollte generell nicht gestattet sein, da es reichere Bürger bevorzugt. Und eben auch für die Gesellschaft keinen Nutzen hat.
Ich sehe auch gar keinen Grund, sich bei Ihrer Auswahl überhaupt „drücken“ zu müssen. Es ist genug individuelle Auswahl vorhanden.
Jede (wieder-)eingeführte Dienstpflicht dürfte – wie auch immer sie ausgestaltet würde – erhebliche Akzeptanzprobleme überwinden müssen. Die Generation TikTok wird in jedem Fall da ihre Dienst-Life-Balance gefährdet sehen – und nicht nur die, Wehrpflichtig wären ja theoretisch auch diverse Vorgenerationen.
Von dem her gesehen ist das finnische Modell für die Theorie ein gutes Vorbild, wie man so etwas machen könnte, aber das gesamtgesellschaftliche Mindset, welches Verteidigung als gesellschaftliche Gesamtaufgabe begreift, sehe ich in Deutschland beileibe noch nicht.
Also schonmal Feldjäger ausbilden, vielleicht? Die Vollziehung einer Dienstpflicht kann jedenfalls nicht darin gipfeln, dass man Leute, die Pflichtdienst zu leisten haben, über weite Strecken letztlich nicht dazu heranzieht, weil die Kapazitäten fehlen. Die Frage, was passiert, wenn eine Pflicht eingeführt, aber von den Pflichtigen großflächig unterlaufen wird, dürfte durchaus gesellschaftlichen Diskussionsstoff bergen.
Aber das gilt letztlich ja für alle rechtlich bestehenden Pflichten. Vom Verbot, bei rot über die Ampel zu gehen, bis zur illegalen Entsorgung des Kaffee-Einwegbechers oder der Energy-Drinkdose im Gebüsch am Wegesrand. Oder eben der Verpflichtung, einen Beitrag zur Verteidigung des Landes zu leisten (wobei nach wie vor das grundgesetzliche Verbot gilt, dass niemand gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden darf).
Ohne hier als „alter Sack“ autoritär den globalgalaktischen Krückstock schwingen zu wollen: Ein wenig mehr Besinnung auf die grundlegenden Fragen der Akzeptanz unserer demokratisch verfassten Rechtsordnung spielt da allerdings sicherlich mit hinein.
@Heiko Kania sagt: 18.03.2024 um 8:01 Uhr
„Mein Neid hält sich in überschaubaren Grenzen bei den tatsächlich dargestellten Präsenzzeiten. Ob die Ausbildung zum Offizier innerhalb von 347 Tagen für die BW tatsächlich einen Fortschritt bedeuten könnte, wage ich stark zu bezweifeln“
Wieviel Ausbildungszeit hat den ein ROA SaZ 2 nun wirklich für die Gruppen und Zugführerausbildung effektiv in der Bw? Nach Abzug der Grund- und Spezialausbildung bitte, die in Finnland 165 Tage dauert (4×6 Wochen). Da bleibt dann für die Restausbildung in Finnland 182 Tage. In der Bw geht der Reservist zum Gruppenführer- und Zugführerlehrgang à 3 Monate. Das entspricht 26 Wochen à 5 Tage = 180 Tage. Der Rest ist Urlaub und Überstundenabbau. So ein Jahr hat nur 230 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche. Das ist doch schon ziemlich zeitgleich im Ablauf. Ich sehe da keine drohende „Qualitätseinbuße“, die Sie befürchten.
Man sollte auch nicht vergessen, dass die finnische Armee nach Gründung 1918 von deutschen Offizieren und Unteroffizieren ausgebildet wurde. Bis heute gibt es bei den Reservisten enge Beziehungen.
@Dominik sagt: 18.03.2024 um 8:45 Uhr
„Also ich höre die deutsche Wirtschaft schon jammern sollten die Mitarbeiter im größeren Stil jährlich unentschädigt freistellen müssen“
Müssen sie gar nicht, unsere Gesetze heute besagen, der Reservist bekommt Vetdienstausfallentschädigung und der Arbeitgeber muss nicht bezahlen. Nur die Pflicht zur Freistellung wird schärfer, Aber da kann sich der Arbeitgeber dann aussuchen, ob er in einer Demokratie seinen kapitalistischen Traum leben darf, oder im (dann) russischen Staatsbetrieb Produktionsleiter ist, wenn er nicht sowieso im Gulag verschwindet.
An diejenigen, die jetzt wieder nach einer umfassenden Wehrpflicht oder wahlweise Ersatzgeld schreien: Euch ist aber schon bewusst, dass wir in Deutschland und nicht beispielsweise in Finnland leben?
Stichworte: Andere Gesellschaft, keine Grenzen zum Feind.
Wir hatten knapp 80 Jahre Frieden und dementsprechend auch einen Mentalitätswandel in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Diese acht Jahrzehnte mit unseriösen Maximalforderungen praktisch über nach umkehren zu wollen, taugt allenfalls für den abendlichen Stammtisch. Und in dieser Hinsicht muss ich T.W. zustimmen: Diese von Küstengang genannten Forderungen haben totalitäre Züge und ich hoffe wirklich, dass die nicht Ernst gemeint sind. Wir sollten bei allem Frust immer noch realistisch bleiben.
Ja, in der Summe sind die politischen Entscheidungen, die zum derzeitigen Zustand der Bundeswehr geführt haben, vor allem in der Nachbetrachtung diskutabel. Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass wir in unserer Demokratie keinen allmächtigen Elfenbeinturm in Berlin als alleinigen Entscheidungsträger haben, sondern gewählte Vertreter dieser Gesellschaft. Auch wenn das einige immer noch nicht wahrhaben wollen: Es gibt immer noch das Prinzip einer gesellschaftlichen Überzeugung – und die muss in letzter Konsequenz berücksichtigt werden.
@P.H.:
Wir haben keine Grenze zum „Feind“. Stimmt. Noch nicht. Aber man kann ja schon an der Ukraine sehen, welche Diskussionen es auslöst, nur jemand zu unterstützen, der den „Feind“ gerade selbst an der Gurgel hat.
Wenn russische Truppen in Polen, Rumänien oder im Baltikum stehen, ist es ganz zweifellos zu spät, mit der Denksportaufgabe „Wie geht noch gleich Wehrpflicht?“ anzufangen.
@Der Realist sagt:
18.03.2024 um 12:58 Uhr
@ Küstengang01
…Ich finde Ihre Punkte gut, bis auf Punkt 5.
Das klingt ein wenig wenig wie Freikaufen. DAS sollte generell nicht gestattet sein, da es reichere Bürger bevorzugt. Und eben auch für die Gesellschaft keinen Nutzen hat.
Ich sehe auch gar keinen Grund, sich bei Ihrer Auswahl überhaupt „drücken“ zu müssen. Es ist genug individuelle Auswahl vorhanden….
Ein Pflichtdienst der nicht durchgesetzt wird ist eben keine Pflicht. Beim schwedischen Modell ist es ja nur dem Namen nach eine Pflicht… wer den Brief nicht beantwortet oder nein ankreutz der ist raus. In Schweden funktioniert das eben nur weil die Bürger ein entspanntes Verhältnis zum Staat haben, die Mentalität ist da ehr „was kann der Bürger tun damit es dem gesamten Staat gut geht.“
Punkt 5) meiner Aufzählung orientiert sich tatsächlich am Schweizer Modell. Das ersteinmal eine Steuerpflicht des Bürgers vorsieht… die Steuer kann halt statt in Geldleistung auch durch Naturalleitung erbracht werden, sprich durch Wehrdienst / Zivildienst / Ersatzdienst.
Die Schweizer haben damit ganz einfach über das Steuerrecht den Vollzug der Wehrpflicht geregelt.
https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/militardienst-und-zivildienst/wehrpflichtersatzabgabe/
Jetzt muss man aber die Bedürfnisse der Bundeswehr in dieser „Dienst-/Wehrpflicht“ auch berücksichtigt. Selbst im Kaiserreich wurde nie ein ganzer Jahrgang gezogen, da gab es genug Ausnahmen. Ganz einfach weil die Streitkräfte nicht soviel Personal benötigten. In der Bundeswehr war es ähnlich und selbst die NVA zog nie 100% eines Jahrgangs.
Man muss wie bei jeder Pflicht die der Bürger dem Staat gegenüber zu leisten hat eben auch dafür sorgen daß die Fairness und Gleichbehandlung gegeben ist und da ist das Instrument der Besteuerung ein sehr anerkantes. Wer sich für z.b. 6 Jahre bei seiner Dorffeuerwehr verpflichtet und da einmal pro Woche drei Stunden erscheint würde bezogen auf Mindestlohn Niveau wohl deutlich billiger wegkommen als jemand der durchschnittlich verdient aber die Ersatzabgabe bezahlt. Steuer soll ja immer eine Lenkende funktion haben.
Falls es Ihnen bisher entgangen ist, als Schreien in der Online-Welt gilt, wenn durchgängig GROSSGESCHRIEBEN wird. Bitte werfen nicht gerade Sie anderen mangelde Umgangsformen vor. Danke.
Im Übrigen, 80 Jahre Frieden galten für weite Teile Europas und in Nordamerika. Ein Umstand auf den Historiker und Soziologen immer wieder mit einem gewissen ungläubigen Erstaunen hingewiesen haben. Und da haben Sie dann wieder recht, die Masse der Bevölkerung muss davon überzeugt werden die Rosarote Brille bisheriger Überzeugungen abzusetzen.
Sicherlich ein sinnvolleres Modell, als das in der Vergangenheit bei uns übliche.
Wenn wir uns nun dazu durchringen können, das Rad nicht wieder komplett neu zu erfinden und bis zur Unbrauchbarkeit zu zerdenken, lassen sich hier sicherlich viele gute Punkte aufgreifen.
Der von Küstengang01 anfangs gemachte Vorschlag einer großen Wahl an Möglichkeiten, den Pflichtdienst abzuleisten, findet grundsätzlich auch meine Zustimmung. Allerdings stößt mir die (typisch deutsche) Strafmentalität, die in Punkt 5 mitschwingt neben dem Ruch des Ablasshandels (Freikaufen von der Dienstpflicht) doch etwas auf. Meines Erachtens muss es uns vielmehr gelingen, hier die Vorteile in den Vordergrund zu stellen und darüber hinaus Attraktivität über die rein finanzielle Entlohnung hinaus zu schaffen.
Es gilt hier zu prüfen, ob (und wenn ja vor allem welche) Vorteile für eine Ableistung der Dienstpflicht vergeben werden könnten. Hier denke ich (ohne rechtliche oder Machbarkeitsprüfung) z.B. an Bevorzugung „gedienter“ bei der Vergabe von Stellen und Studienplätzen, höhere Anrechnung der Wartesemester für den NC, Anerkennung von in der Tätigkeit erworbenen Fachkenntnissen, bzw. dort eine entsprechende Ausbildung (ein doppelter Vorteil wäre z.B. der Erwerb des PKW-Führerscheins, in Berlin mehrere tausend €). Eine angemessene Skalierung nach Bedarf wäre hier ebenfalls denkbar, um ein Steuerelement zu schaffen.
Kurzum, der Pflichtdienst muss von Vorteil sein. Wer trotzdem und beständig nicht will, der verzichtet auf diese Vorteile, darf sich dafür aber frei fühlen.
Aus eigener Erfahrung möchte ich hier den Blick Richtung Norwegen lenken, wo Jugendliche sich darum bewerben, in den Streitkräften tätig sein zu dürfen. Defense one hat vor kurzem folgenden Artikel dazu veröffentlicht: https://www.defenseone.com/ideas/2024/01/norway-young-people-compete-serve-military/393599/ [Ich hoffe, der link ist erlaubt.]
@Pio-Fritz: Die Ausbildungszeit eines SaZ 2 (ROA) ist zwei (i. Ziffer: 2) Jahre. Also i.d.R. 725 / 726 Tage. Die Ausbildung läuft identisch zum aktiven OA, um den oftmals gewünschten LB-Wechsel verzugslos durchführen zu können (AGA, SGA, OAL 1 u. 2). Übrigens: Auch Finnen haben Urlaub… Daneben fehlt mir eine Aussage zur Regeldauer WÜ mit 5 – 6 Tagen, wenn Sie auf den Offz Res und seine Qualifizierung in WÜ nach den 347 Tagen abheben sollten.
Und was wieder nicht berücksichtigt wird, Finnische Wehrpflichtige kämpfen und sterben im BV in Finnland, Deutsch Wehrpflichtige werden in Litauen und Polen kämpfen und sterben. In Ländern in denen das Gesetz das Sie dazu verpflichtete nicht mal gilt.
Den und darüber muss man sich im klaren sein Deutschland kann und darf nicht im BV regungslos zu schauen bis der Feind an der Oder steht bevor man anfängt zu kämpfen.
Moin, ich muss jetzt mal was zum Mindset der Finnen sagen. Meine angeheirateten drei Neffen sind Stolz gewesen den Wehrdienst abzuleisten, zu dürfen! Jeder Finne der keinen geleistet hat wird unter Gleichaltrigen (außer bei gesundheitlichen Problemen) negativ eingestuft. Deshalb war es für meine Neffen unglaublich wichtig zusätzlich noch die Unteroffizier Ausbildung zu durchlaufen. Aber man muss mit Finnen Kontakt haben, sonst kann man es nicht nachvollziehen. Glück Ab
@ P.H.
Natürlich haben wir eine Grenze zum Feind. Als EU- und NATO-Mitglied, spielt es keine Rolle, ob zwischen uns und Russland noch ein weiterer EU- oder NATO-Staat liegt, oder nicht.
Diese Partnerländer bilden keinen Puffer für uns, sondern eine direkte Grenze zu Russland.
@Heiko Kania sagt: 18.03.2024 um 15:17 Uhr
„Auch Finnen haben Urlaub… Daneben fehlt mir eine Aussage zur Regeldauer WÜ mit 5 – 6 Tagen, wenn Sie auf den Offz Res und seine Qualifizierung in WÜ nach den 347 Tagen abheben sollten.“
Ah, da haben wir ja das Problem in der Verständigung. Sie reden von Brutto-Zeiten (also inkl. Wochenende, Feiertage und Urlaub), ich von Netto-Zeiten, also reine Diensttage. Und genau so habe ich auch KzS Kangaste verstanden, das er über reine Ausbildungszeiten schreibt.
Zu den Wehrübungen der Finnen kann ich leider keine persönlichen Erfahrungen berichten (wobei mich deren Winterkampfausbildung schon reizen würde…).
Aber allgemein gesagt, wir beide wissen doch, das man eine Wehrübung mit 5-6 Tagen effektiv und sinnvoll gestalten kann, so das auch ein richtiges Ergebnis dabei rauskommt. Andererseits kann man auch 4 Wochen üben und hat so einen Pippilulli-Job, das man nach 5 Tagen das Pensum der 4 Wochen abgearbeitet hat und sich den Zorn der Aktiven zuzieht, weil man deren Hängematte unbeabsichtigt ins Schaukeln gebracht hat.
Bei all den Gedanken, auch und gerade zur Steuer oder zur bevorzugten Behandlung bei Studium/whatever: Was machen wir dann mit denjenigen, die zwar Dienst leisten wollen (ob nun Zivil- oder Wehrdienst, Katastrophenschutz oder sonst was), aber nicht dürfen – sei es weil untauglich oder auch weil schlicht nicht genug Plätze vorhanden sind? Auch THW, Feuerwehr und Co leiden unter Geld- und Platzmangel und können jetzt bereits nicht immer alle Interessenten aufnehmen.
Pech gehabt (wäre ja eine legitime Aussage) oder losen unter den Interessierten und wer nicht genommen wird bekommt die Boni dennoch?
@Pio-Fritz: mein Eindruck, Sie berücksichtigen oder wissen nicht, dass der Ausbildungsgang ROA Z2 und akt. OA identisch ist. So zumindest mein Wissensstand. Und welche Qualität Sie den (obligatorischen) bzw. frw. WÜ zurechnen, ist offensichtlich Ansichtssache. Meine Erfahrung mit EWÜ als Vakanzenvertretung (EinsVertr) oder im Einsatz widersprechen Ihrer. Und wie ein ROA in 5-6 Tagen obligatorischer WÜ einheits- und folgend aufbauende verbandsbezogene Ausb genießen und Erfahrung sammeln können soll, ist mir schleierhaft. In der Zeit lernt der ZgFhr (Res) gerade die Namen seiner Leute. Sollte und müsste jedoch z.B. BeurtBeitr liefern (können) für die weitere PersEntw seiner Unterstellten… Und die MatErh des (Groß)gerätes (Vor- und Nachbereitung) bindet Zeit, die bei 5-6 Tagen WÜ kaum verfügbar sein dürfte.
@Metallkopf, Der Realist
Nur kurz zur Einordnung, nicht, dass Sie beide etwas durcheinander bringen: Die Feststellung des Bündnisfalls nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags löst keinen Automatismus aus. Der Einsatz deutscher Soldaten außerhalb deutscher Grenzen muss durch den Bundestag entschieden werden.
Wer sagt, dass unsere Grenzen gleich denen eines jeden NATO-Mitglieds sei, sollte sich den obigen Satz nochmal genauer anschauen. Abgesehen davon ist eine solche Aussage alleine schon aus völkerrechtlicher Sicht reichlich unpassend.
Da wir uns jetzt aber mittlerweile von der Wehrpflicht in Finnland über die deutsche Wehrpflicht zu Artikeln des Nordatlantikvertrags zu bewegen scheinen, hier eine kurze Anmerkung: Das ist hier alles OT und der Hausherr sieht das nicht gerne.
Ja, in unserer Gesellschaft geht vielleicht einiges nicht schnell genug, aber soweit ich das sehe, sind wir weit davon entfernt, dass wir oder einer unserer Verbündeten vom russischen Regime angegriffen werden könnten.
Daher nochmals: Es geht nicht darum, 80 Jahre innerhalb weniger Monate oder Jahre zurückzudrehen oder umzukehren, sondern Schritt für Schritt – gerne auch etwas beschleunigt – innerhalb unserer Gesellschaft das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die sehr lange währende europäische Friedensperiode kein Zufall gewesen ist und ein vernünftig definierter und vor allem wahrgenommener Sicherheitsbegriff schon immer einen großen Teil ausgemacht hat.
Wir können uns hier lange über eine, u. U. radikale, Wiedereinsetzung der Wehrpflicht streiten, aber ich halte dies für nicht zielführend. Ohne Bewusstsein, dass wir uns in einer veränderten Lage befinden, wird es auch keine breite Zustimmung für eine Wehrpflicht geben. Und um diese Lage zu erkennen, benötigt es auch von politischer Seite eine „Zeitenwende“, die zeigt, dass sich etwas verändert (hat). Diese habe ich bisher nicht erkannt (Stichworte: Nachrüstung, also Sollbestände auffüllen; beschleunigte Auftragsvergabe) und ich bin da auch gerne der Advocatus Diaboli: Wieso soll ich etwas ändern, wenn aus Sicht der Entscheidungsträger für Änderungen kein Bedarf zu sein scheint?
@sakrileg sagt:
18.03.2024 um 18:13 Uhr
…Was machen wir dann mit denjenigen, die zwar Dienst leisten wollen (ob nun Zivil- oder Wehrdienst, Katastrophenschutz oder sonst was), aber nicht dürfen – sei es weil untauglich oder auch weil schlicht nicht genug Plätze vorhanden sind?…
Ist doch einfach…
-Untauglichkeit, befreit von der Pflicht. So war es schon zu Kaiserszeiten.
-Will man zur Bundeswehr und wird nicht gezogen weil es genug bessere Bewerber gibt, ist man ebenfalls befreit. Schließlich hat der Staat dann keinen Gebrauch von der Pflicht gemacht.
-Bei Ersatzdienst und Zivildienst bezweifle ich das die Plätze ausgehen. Da müsste man dann schon nachweisen daß man in einem gewissen Zirkelschlag um den Wohnort alle Einrichtungen die freie Plätze haben angefragt hat und alle abgesagt haben.
-Bei der Feuerwehr oder dem THW würde man dann wohl ehr Kamaraden entlassen die ihre Pflicht erfüllt hätten und vielleicht nur noch selten zu den Diensten kommen um Platz für die neuen zu schaffen.
Natürlich muss gelten, wenn der Bürger will und sich anbietet. Seine Dienste aber nicht angenommen werden darf ihm daraus kein Nachteil entstehen.
Heißt dann aber auch nicht das man lediglich alle Kitas abtelefoniert und sich Pflegeheimen verweigert oder lediglich den örtlichen Ortsverband des THW’s anfragt aber nicht den des Roten Kreuzes.
Und der Trick war in den letzten Jahren des Wehrdienstes auch beliebt, bewusst nicht zu verweigern sondern noch die Auslandsverwendungswilligkeit an zu kreutzen und dann im Psychologen Gespräch offensiv zu fragen wie schnell man nach Afghanistan kommt, schließlich will man ja nen amtlichen kill… oder Sätze zu sagen… ich will unbedingt zur Bundeswehr, weil ich mal auf Menschen Schießen will statt nur auf Hasen.
Da konnte man ziemlich sicher sein keine Aufforderung zum Dienstantritt zu bekommen…. sprich jedes System kann man austricksen wenn man mag.
Für mich interessant wäre, ob in FIN die bei uns vieldiskutierte „Wehrgerechtigkeit“ ein Thema ist. Wird es als ungerecht empfunden, wenn der eine 347 Tage Wehrdienst leisten muss und der andere nur 165? Ist „Wehrpflicht nur für Männer“ ein Thema in der finnischen Gesellschaft?
Das die FIN Streitkräfte effizient sind wusste ich. Aber die sehr kurzen Ausbildungszeiten für Uffz und Offz haben mich wirklich überrascht. Das war mir bisher unbekannt. Wie macht man die Führer in so kurzer Zeit fit für Ihre Aufgabe als GrpFhr oder ZgFhr?
Wie bekommt man bloß das erforderliche Personal? Gebannt wie das Kaninchen auf die Schlange auf die monatlichen „Wasserstandsmeldungen“ sprich Stärkemeldung starren, hilflos und desillusioniert kommentieren und sich über das permanente unausweichliche „Absaufen“ auch noch erregen? Ist es das, was wir jetzt brauchen und uns so wohlig daran gewöhnt haben?
Natürlich ist eine Wehr- oder Dienstpflicht in weiten Teilen unserer Gesellschaft unpopulär und verpönt. Wählen gehen ist in manchen Kreisen auch verpönt, schaffen wir dann auch bei einer Wahlbeteiligung von lediglich 60/65% die Demokratie ab? Wehrpflicht, Wehrwille und Demokratie passen gut zueinander. Und um beides muss permanent gekämpft und gestritten werden. Es ist dabei keineswegs ehrenrührig sich intensiv ohne jegliche Denkverbote mit einer möglichen Wehrpflicht und deren Ausgestaltung, Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten auseinanderzusetzen wie es @Küstengang in seinem Eingangspost aus seiner Sicht getan hat. Erforderlich sind aber sehr wohl sachdienliche Diskussionen und geistige Beweglichkeit, um dem Unwillen und dem Beharrungsvermögen so vieler Bedenkenträger immer noch weiter auf ausgetretenen und ausgelatschten Pfaden zu schlurfen, trotzen zu können, um mit neuen auch unkonventionellen, gar unpopulären, unorthodoxen Ideen „auftauchen“ zu können. Das darf nein, das muss sogar etwas weh tun, damit es seinen Wert hat, denn nur was einen Wert hat wird auch geschätzt.
Ist die Freiheit nicht der größte Wert, den es zu verteidigen lohnt?
@Küstengang01, ob ein Modell bei dem ich will aber muss nicht weil die Bundeswehr kein Bedarf hat auch vor Gericht standhält ( Stichwort Wehrgerechtigkeit) müsste man abwarten. In jedem Fall müsste das Prinzip auch auf den Zivildienst übertragen werden und eine alternative Verpflichtung im Zivilschutz wird damit auch nicht attraktiver.
@P.H.: Interessant in der Frage zu den rechtlichen Voraussetzungen des Eins. unserer BW ist: Spannungs- u. VtgFall bedürfen einer 2/3 Mehrheit (u.a.), der bewaffnete Eins im Ausl nur einer einfachen Mehrheit der BT-Stimmen.
P.H.
Es gibt auch noch die EU-Beistandsklausel.
Natürlich ist Beides kein Automatismus, aber die Entscheidung nur eine Formalie.
oder erwarten Sie, dass der Bundestag gegen einen deutschen Einsatz stimmt, wenn Russland in Polen einmarschiert ist?
64 F-35 Kampfflugzeuge bei 5 Mio. Einwohnern, mehr musst du nicht wissen, um zu verstehen, dass Deutschland in Sachen Verteidigung ein komplett dysfunktionaler Staat (geworden) ist.
Nach zwei Jahren Zeitenwende ist nicht mal im Ansatz zu erkennen, dass sich da was ändern wird. Im Gegenteil, der Schattenkanzler Rolf Mützenich versucht schon wieder das Rad zurückzudrehen.
Man könnte ja auch ein umgekehrte Wehrdienstabgabe machen. Für jedes Quartal Wehrdienst bekommt man einen Gutschein für einen Monat Steuerbefreiung.
Also SAZ 10 mit 18 zur BW mit 28 Raus kann bis zur Rente jedes Jahr z.B. im Dezember 12+13 Monatsgehalt steuerfrei stellen. Könnte mir vorstellen das das durchaus attraktiv wäre.
@Der Realist
Es ist eben keine Formalie, auch nicht bei der EU-Beistandsklausel, sondern ein spezieller Vorgang, fest verankert in unserer Verfassung. Jeder Einsatz deutscher Kräfte bedarf in jedem Fall einer neuen Entscheidung des Bundestages. Auf einer Grundlage von „Ihre (Anm.: Andere Länder) Grenzen sind auch unsere“ diskutiere ich ganz sicher nicht.
Auch zu weiteren Spekulationen, vor allem, ob Russland ein NATO-Mitglied angreifen könnte, lasse ich mich nicht einspannen. Es gibt derzeit nicht ein einziges Anzeichen dafür, dass Russland zu einem Angriff auf die NATO imstande ist.
Tatsache ist, dass wir in Europa mit einer neuen Bedrohungslage konfrontiert sind und entsprechend darauf reagiert werden muss. Und diese Reaktion muss auch unabhängig von eventuell eintretenden Beistandsklauseln durchdacht ablaufen.
@Landmatrose3000
Endlich mal eine gute Frage, passend zum Artikel.
In Finnland wird die nur für Männer geltende Wehrpflicht vor allem bei jüngeren Personen als Sexismus empfunden (Quelle: Aussagen von Bekannten) und soweit ich das richtig in Erinnerung habe, hat sich die Partei SDP (Sanna Marin gehörte der an) für eine Ausweitung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter eingesetzt. Sie (Anm.: Die Partei SDP) stand damit aber im Gegensatz zu den Positionen, ich meine, aller anderen Parteien. Da die SDP in den Parlamentswahlen 2023 de facto verlor, wurde dieses Vorhaben nach meinem letzten Kenntnisstand nicht weiterverfolgt.
Thema Wehrgerechtigkeit ist ein deutsches Thema, weil ein deutsches Verfassungsgericht das seinerzeit mal thematisiert hat. In Finnland gilt bekanntlich die finnische Verfassung und nicht das Grundgesetz.
Ein gewisses Maß an Wehrungerechtigkeit kann und muss dabei m.E. durchaus hingenommen werden. Sowohl in Bezug auf das Wiederanlaufen einer wieder aufgenommenen Wehrpflicht über einen Übergangszeitraum, als auch in Bezug auf eine nie erreichbare Einzelfallgerechtigkeit hinsichtlich 100% aller zur Musterung fähigen und -pflichtigen Personen.
Was freilich angesichts unserer Grundgesetzsituation sicherlich nicht in Karlsruhe durchgeht, ist:
A. Sinnloser Aktionismus ohne ersichtlich in sich schlüssiges Konzept
B. Die Befriedigung sozialpolitischer Befindlichkeiten durch Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht ohne konkreten Verteidigungsbezug.
C. Dauerhafte, wesentliche Wehrungerechtigkeit
@Nicolo15 sagt: 19.03.2024 um 2:10 Uhr
„Wie bekommt man bloß das erforderliche Personal?“
Auch diese Antwort steht im obigen Artikel. Die Reservisten bilden die neuen Wehrpflichtigen aus. Genau dieses Prinzip wird auch bei FWDL Hsch angewendet. Und zwar erfolgreich.
Nur wenn man immer in alten Strukturen denkt und die jetzigen Zustände als gegeben hinnimmt, dann kommt nicht auf die nahliegende Lösung. Auch die Res-Uffz/Offz-Ausbildung in Finnland muss gut sein, ich habe diese Leute in Aktion gesehen. da gab es nichts auszusetzen.
Aber man kann auch alles zerreden, dann braucht man das nicht umsetzen. Einfach mal machen wäre jetzt angesagt. Das ist quasi wie wollen, nur krasser.
Auch in der Politik, einfach schon mal die Anpassungen im GG für alle Geschlechter vornehmen. da kann die Opposition, allen voran die CDU/CSU mal zeigen, ob sie mehr drauf hat, als lauthals Kritik zu äußern. Das ist ja immer einfach, wenn man keine Verantwortung hat. Das wäre auch ganz unabhängig davon nötig, ob es nun eine Wiedereinführung einer wie auch immer gearteten Wehrpflicht gibt oder nicht.
„Etwa jeder dritte Deutsche wäre im Falle eines militärischen Angriffs dazu bereit, das Land im Kampf zu verteidigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Civey für den „Focus“ durchgeführt hat. Demnach antworteten 22 Prozent der Befragten mit „ja, auf jeden Fall“ und 10 Prozent mit „eher ja“ auf eine entsprechende Frage.
Mehr als die Hälfte möchte im Falle eines Angriffs auf Deutschland nicht kämpfen. So erklärten 44 Prozent, dies „auf keinen Fall“ tun zu wollen, 13 Prozent antworteten mit „eher nein“.
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/aussenpolitik/id_100366950/bundeswehr-jeder-dritte-deutsche-wuerde-zur-waffe-greifen-umfrage.html
Egal wie man es nennt…Wehrpflicht ist mit den Deutschen nicht zu machen.
Ein Desaster!
Es bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, schließlich handelt es sich bei dem hypothetischen Fall um eine Verletzung der EU-Außengrenze.
https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/153/gestion-des-frontieres-exterieures
Ich werden den Eindruck nicht los das es sich eben doch auch um unsere Grenze handelt.
Und; Umfrage zeigt Vollmilch ist nicht mehr die beliebteste Schoko-Sorte der Deutschen!
Wer wurde denn da befragt? Genau, jeder der die entsprechende Seite des Focus aufrufen kann, ganz egal welchen Alters, Geschlechts, Nationalität und Wohnort, einfach jeder auf dieser Welt der unsere Sprache spricht oder einen Onlineübersetzer bedienen kann. Und wer Cookies löschen kann stimmt dann auch noch x mal ab.
Meinungsforschung? – Haarsträubend!
@Klaus sagt: 19.03.2024 um 15:38 Uhr
„Egal wie man es nennt…Wehrpflicht ist mit den Deutschen nicht zu machen.
Ein Desaster!“
Wieso ein Desaster? Das ist das Ergebnis unserer gesellschaftspolitischen Entwicklung. Da kommt auch die nächsten 20 Jahre kein anderes Ergebnis raus. Für mich völlig in Ordnung.
Dann nimmt man eben das wehrwillige Drittel und macht das mit denen und der Rest bezahlt das eben.
Getreu der britischen Einstellung zu ihrer eigenen Armee: “ We pay, let them fight.“ Die Einstellung ist die selbe wie bei uns.
@Flo sagt:
19.03.2024 um 6:36 Uhr
…@Küstengang01, ob ein Modell bei dem ich will aber muss nicht weil die Bundeswehr kein Bedarf hat auch vor Gericht standhält ( Stichwort Wehrgerechtigkeit) müsste man abwarten. In jedem Fall müsste das Prinzip auch auf den Zivildienst übertragen werden und eine alternative Verpflichtung im Zivilschutz wird damit auch nicht attraktiver…
Man muss Landesverteidigung eben in der Gesamtverteidigung begreifen. Zur Gesamtverteidigung gehört die Militärische Verteidigung… sprich Soldaten die den Feind bekämpfen, aber eben auch die Zivilverteidigung. Bei der Zivilverteidigung geht es um den Bevölkerungsschutz im V-Fall, unter anderem die Aufrechterhaltung der Zivilen Infrastruktur… deshalb hat das THW unter anderem Fachgruppen für Brückenbau, Infrastruktur oder Elektroversorgung und ein Teil der Fachzüge Führung und Kommunikation besitzen die Fähigkeit zur Weitverkehrskommunikation mittels Richtfunk. Alles Dinge und Fähigkeiten die man auch super bei der ein oder anderen Katastrophen Lage einsetzen kann, die aber aus gutem Grund keine einzige Feuerwehr vorhält die ja primär das gross der KatSchutz Einheiten der Länder stellen.
Wenn wir uns wieder mit Kriegstüchtigkeit befassen müssen gehört zur Gesamtverteidigung aber auch die Einheiten der Sanitätsdienste wie Rotes Kreutz, Malteser, Johanniter evt.pp. die im Konfliktfall nicht die Streitkräfte versorgen müssen, das tun die durch ihre eigenen Sanitätsdienst. Wohl aber die Ortsfesten Zentren der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser) durch die Bereitstellung mobiler provisorischer Behandlungsplätze unterstützen. Für die Gesamtverteidigung bedarf es also weit mehr als Soldaten… deshalb haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes auch ff. hineingeschrieben in Artikel 12a Abs. 1…
„(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“
dröseln wir das auf dann sieht die Verfassung einen Pflichtdienst in…
-den Streitkräften, zur militärischen Landesverteidigung.
-dem ex Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit.
-einem Zivilschutzverband (THW ect.pp.) zur Zivilverteidigung vor.
Und für alle die aus Gewissensgründen einen Zivilen Ersatzdienst leisten wollen eben das KDV-Recht.
Wehrgerechtigkeit war in den späten 10’er Jahren ein brandheißes Thema weil eben ganze Jahrgänge nicht gemustert wurden oder mit einer an lächerlichkeit grenzenden Einfachheit, scheinbar kerngesunden Männer T5 gemustert wurden in einer Masse. Das manche sich bereits fragten ob halb Deutschland auf einmal aus Invaliden bestand.
(Mein eigener Bruder kam selbst um den Zivildienst drum herum mit einer einfachen Bescheinigung, dass er in der 10. Kasse genau eine Untersuchungsstunde beim Jugendpsychologen verbracht hatte.) Deshalb hatte das Verfassungsgericht Zweifel an der Wehrgerechtigkeit angemeldet, weil es einem Bingo Spiel gleichkam ob Mann sich überhaupt mit dem Thema auseinandersetzen musste.
Wenn wir ehrlich auf die Wehrpflicht schauen gab es ja immer Gruppen die zwar tauglich waren aber zurück- oder freigestellt wurden weil ihre Arbeitskraft zu wichtig war oder aus anderen Gründen befreit wurden… Seeleute, Polizisten, Theologie Studenten oder Landwirte waren z.b. ganz oder Teilweise von der Wehrpflicht befreit… Arbeitgeber in bestimmten Bereichen konnten für ihre Angestellten Unabkömmlichkeitsanträge bei den KWEA’s stellen wenn sie von elementarer Wichtigkeit für das Unternehmen waren und die letzten Jahre waren auch alleinerziehende ausgenommen… wichtig ist das der Rest erstens gemustert wird und zweitens auch zum überwiegenden Teil gezogen wird. Im besten Fall genau zu dem Dienst denn man gerne leisten will, dann sind alle Happy. Und ja die trickser und abklemmer wird’s auch in Zukunft geben, die sich das System anschauen und genau ihre Lücke finden. Solange das nur ein kleiner Prozentsatz ist… ok unschön aber ist dann leider so.
Wehrgerechtigkeit ist nie ein Problem in Finnland gewesen. Fast 70% von der gesamten Altersgruppe werden ausgebildet, aber es besteht also keine Notwendigkeit, die gesamte Altersgruppe zu ausbilden, so dass es in diesem Sinne kein Problem gibt.
In den letzten Jahren hat die EU eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich und Synergien bei den Ressourcen zu fördern, aber die Verteidigung ist im Wesentlichen eine nationale Zuständigkeit. Daraus folgt, dass auch die Grundsätze für die Organisation der Streitkräfte in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. In Finnland wurde die Wehrpflicht für die militärische Verteidigung als zulässiger Grund für eine Abweichung vom Gleichheitsgrundsatz im Sinne der Verfassung angesehen und vom Gesetzgeber abgesegnet.
Bei der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes hat sich das Parlament dafür entschieden, den Militärdienst aus dem Gleichstellungsgesetz auszuschließen und den Militärdienst im Wehrdienstgesetz zu regeln. Daher besagt das Gleichstellungsgesetz, dass die Einführung der Wehrpflicht nur für Männer nicht als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des Gleichstellungsgesetzes anzusehen ist.
Dies rechtfertigt jedoch nicht die unterschiedliche Behandlung von Männern aufgrund des Wehrdienstes in anderen Zusammenhängen. Der Gleichstellungsbeauftragte wurde von Männern kontaktiert, die den Verdacht hatten, dass sie aufgrund ihres Militärdienstes diskriminiert wurden, zum Beispiel in ihrem Studium, bei der Beschäftigung und bei der Beantragung von Krediten.
Meinungsumfragen zufolge unterstützen aktuell neun von zehn Finnen die Nato-Mitgliedschaft und ebenso viele die Beistandspflicht Finnlands anderen Verbündeten gegenüber.
@ Misa Kangaste sagt:
19.03.2024 um 21:34 Uhr
Moi Herr Kapitän, derzeit wird ja bei ins viel der organisatorische Aufwand bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutiert. Wie läuft das in FIN, wo die Wege ja oft weiter als in DEU sind – wie ist die Erfassung und die Feststellung der gesundheitlichen Tauglichkeit und der persönlichen Fähigkeiten der Rekruten organisiert? Gibt es da zentrale Stellen der Streitkräfte die das vornehmen oder läuft das nah am Wohnort, vielleicht mit zivilen Kapazitäten wie Hausärzten? Haben die Rekruten eine Wahl- oder Wunschmöglichkeit hinsichtlich der kurzen oder langen Dienstdauer und des Bereichs in dem sie eingesetzt werden? Und müssen die Rekruten in der Kaserne wohnen?
Vor gut 20 Jahren durfte ich dienstlich in FIN im Rahmen einer Veranstaltung zum Wiener Dokument“ erleben, wie ernsthaft es die Kameraden und die Politik angehen, die gemeinsame Grenze zu RUS zu sichern.
Das hatte auch viel mit Geschichte und Tradition zu tun (man informiere sich mal zu Infantrie „Jäger“).
Zudem hatte FIN 1999, als praktisch ganz Europa den Einsatz von Schützenabwehrminen verdammte, darauf verwiesen, dass es (FIN) erst dann beitreten kann, wenn Alternativen entwickelt wurden. Dies war dann 2011 soweit.
Heute würde es ganz anders aussehen!
https://www.euractiv.de/section/all/news/immer-mehr-forderungen-nach-rueckzug-finnlands-aus-ottawa-konvention/
Insgesamt bin ich von der finnischen Mentalität begeistert, passend dazu der aktuelle Sieg im „World Happiness Report 2024“ !
Glückwunsch 🎉
Nicht vergessen werden sollte die deutsche Unterstützung im finnischen Befreiungskampf während der Revolutionswirren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Finnischer_B%C3%BCrgerkrieg
Kann ich so nicht unterstützen!
Solange Frauen nicht VERPFLICHTEND eingezogen werden, brauchen wir darüber nicht diskutieren.
Verteidigung geht uns alle an, mehr als 50% der Bevölkerung sollte da man nicht einfach mal rausnehmen. Das ist dann genau der Teil, der lieber mit einem mordenden Aggressor verhandeln will. Und dafür soll ich meinen Kopf und mein Leben hinhalten?
Fakt ist, ist bin wehrpflichtig und Reserve Unteroffizier.
Ich habe aktuell die Entscheidung gefasst, im Konfliktfall als erster zu gehen, und den Leuten, die immer Gleichberechtigung schreien, den Vortritt zu überlassen.