Bundeskabinett bringt Verlängerung von Bundeswehr-Einsätzen im Mittelmeer und Südsudan auf den Weg

Fürs Protokoll: Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Mittwoch die Anträge zur Verlängerung der Bundeswehr-Auslandseinsätze bei der NATO-Mission Sea Guardian im Mittelmeer und der UN-Truppe im Südsudan beschlossen. Die Mandate sollen – mit kleinen Ausnahmen – unverändert fortgeführt werden und liegen nun dem Bundestag zur Abstimmung vor.

Da sich (so weit erkennbar) an den Aufträgen für die Streitkräfte wenig ändert außer dem Datum und der Drucksachennummer, greife ich schamlos auf meine Berichterstattung aus dem vergangenen Jahr zurück.

Das neue Mandat für die Maritime Sicherheitsoperation Sea Guardian (MSO SG) unter NATO-Kommando (Bundestagsdrucksache 20/10161) sieht wie das bisherige Mandat (Bundestagsdrucksache 20/5667) den Einsatz von bis zu 550 Soldaten und Soldatinnen vor. Sea Guardian ist eine umfassende Überwachungsoperation der Allianz für das Mittelmeer, mit weitreichenden Befugnissen bis hin zur Beschlagnahme und Umleitung von Schiffen. Sie wurde vor allem im Hinblick auf Aktivitäten von Terrorgruppen als Nachfolge der Operation Active Endeavour geschaffen, die noch auf den Bündnisfall der Allianz nach den Angriffen von New York und Washington am 11. September 2001 gestützt war.

Die NATO hatte diese Mission 2016 begonnen. Die Deutsche Marine sieht für Sea Guardian nicht konkrete Einheiten vor, sondern unterstellt zeitweise Schiffe und Boote, die im Mittelmeer mit anderen Aufträgen operieren, dieser Mission.

Ebenfalls weitgehend unverändert ist das neue Mandat (Bundestagsdrucksache 20/10160) an der UN-Mission im Südsudan. Wie bisher (Bundestagsdrucksache 20/5668) sollen bei UNMISS bis zu 50 Soldaten und Soldatinnen eingesetzt werden, derzeit sind es 14.

Zwar keine inhaltliche Veränderung, aber dennoch auffällig: Während im bisherigen Mandat die Aufgabe Schutz von Zivilpersonen als Auftrag für UNMISS und damit auch die Bundeswehr sehr detailliert ausgeführt wurde

Auftrag
UNMISS ist nach Maßgabe der oben genannten Resolutionen autorisiert, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um insbesondere die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
a) Schutz von Zivilpersonen:
– Schutz von Zivilpersonen, denen körperliche Gewalt droht;
– Abschreckung von Gewalt gegen Zivilpersonen;
– durch vorausschauende Einsätze sowie durch die Umsetzung einer missionsweiten Frühwarn- und Reaktionsstrategie;
– Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in den von UNMISS eingerichteten Schutzorten sowie bei Bedarf in den vormals als Schutzorte ausgewiesenen Orten für die Zivilbevölkerung;
– Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von sexualisierter und genderbasierter Gewalt;
– Leistung von „Guten Diensten“, Vertrauensbildung und Moderation zur Unterstützung der Schutzstrategie der Mission, insbesondere für Frauen und Kinder;
– Unterstützung der Behörden und zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Entwicklung und Umsetzung geschlechtersensibler Programme zur Minderung der Gewalt auf lokaler Ebene;
– Unterstützung der Regierung bei Wiederherstellung und Reform des Rechtstaats und des Justizsektors;
– Förderung eines sicheren Umfelds für die sichere, informierte, freiwillige und menschenwürdige Rückkehr, Umsiedlung, Neuansiedlung
o der Integration von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen, auch in Koordinierung mit der Polizei, mit Sicherheits- und staatlichen Institutionen und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren;
– Schaffung von Bedingungen für die sichere und freie Bewegung von und nach Dschuba, einschließlich des Flughafens;
– rasches und wirksames Einschreiten gegen alle Akteure, bei denen glaubhaft festgestellt wird, Angriffe auf Zivilpersonen bzw. Personal der Vereinten Nationen oder internationale und nationale humanitäre Akteure sowie auf Lager für Binnenvertriebene, Schutzorte der Vereinten Nationen bzw. andere Räumlichkeiten der Vereinten Nationen vorzubereiten oder solche, die diese Angriffe begehen.

heißt es im neuen Mandat nur knapp

Auftrag und Aufgaben

Nach Maßgabe der oben genannten Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist UNMISS ermächtigt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um folgende Aufträge umzusetzen:
a) Schutz von Zivilpersonen;

(Archivbild: Spezialkräfte der türkischen Marine boarden bei einer Spezialkräfte-Übung der Mission Sea Guardian im Dezember 2023 den Frachter Bluefish – Foto NATO Maritime Command)