Sea Guardian: Bundestag billigt weitere Beteiligung an NATO-Überwachung im Mittelmeer
Der Bundestag hat die weitere Beteiligung der Deutschen Marine an der NATO-Überwachungsmission Sea Guardian im Mittelmeer gebilligt. Das Mandat wurde allerdings gegenüber dem bislang gültigen Auftrag verändert und der Position der Grünen angepasst, die bisher als Oppositionspartei den Einsatz abgelehnt hatten.
Die Maritime Sicherheitsoperation Sea Guardian (MSO SG) ist eine umfassende Überwachungsoperation der NATO für das Mittelmeer, mit weitreichenden Befugnissen bis hin zur Beschlagnahme und Umleitung von Schiffen. Sie wurde als Nachfolge der Operation Active Endeavour geschaffen, die noch auf den Bündnisfall der Allianz nach den Angriffen von New York und Washington am 11. September 2001 gestützt war. Die NATO hatte diese Mission 2016 begonnen.
Das Parlament billigte am (heutigen) Freitag mit großer Mehrheit das neue Mandat für die deutsche Beteiligung. 504 Abgeordnete stimmten dafür, 100 dagegen. Ein FDP-Abgeordneter enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich fast geschlossen dafür aus; AfD und Linkspartei geschlossen dagegen.
Im Vergleich zum bisherigen Mandat (Bundestagsdrucksache 19/26558) enthält die vom Parlament beschlossene Fortführung der Bundeswehr-Beteiligung an Sea Guardian (Bundestagsdrucksache 20/630) nicht mehr den Auftrag zum Kapazitätsaufbau mit Staaten in der Mittelmeerregion. Bei der vorangegangenen Abstimmung im März vergangenen Jahres hatten die Grünen fast geschlossen gegen dieses Mandat gestimmt, auch die heutige Außenministerin Annalena Baerbock hatte sich dagegen ausgesprochen.
Grund dafür war Möglichkeit im Mandat, NATO-Streitkräften die Ausbildung der Küstenwache von Mittelmeer-Anrainerstaaten zu erlauben. Eine parlamentarische Kontrolle, welche Länder davon profitierten, sei nicht möglich, hatte der damalige Grünen-Verteidigungspolitiker und heutige Staatsminister im Auswärtigen Amt Tobias Lindner im Parlament argumentiert.
Verschärft wurde im neuen Mandat auch grundsätzlich die Regelung für einen Einsatz in in Küstenmeeren, also in den Hoheitsgewässern einzelner Länder: Bisher war dafür ein Beschluss des Nordatlantikrates und die Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat Voraussetzung. Künftig wird für Nicht-NATO-Staaten eine zusätzliche Befassung des Parlaments vorgeschrieben:
Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der NATO ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Mit dem neuen Mandat wird auch die Personalobergrenze von bislang 650 auf künftig 550 Soldatinnen und Soldaten gesenkt. In der Regel wird diese Obergrenze aber ohnehin nicht ausgeschöpft: Die Deutsche Marine entsendet nicht gezielt Kriegsschiffe in diese Region, sondern unterstellt durchfahrende oder ohnehin in anderen Einsätzen in der Region stationierte Einheiten dieser Operation, die vom maritimen Kommando der NATO in Northwood bei London geführt wird.
Derzeit gehören dazu zwei Kriegsschiffe, die ohnehin in einem NATO-Einsatz sind: Die Fregatte Lübeck, die Teil der Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG2) ist, und das Minentauchereinsatzboot Bad Rappenau als Teil der Standing NATO Mine Countermeasures Group 2 (SNMCMG2).
(Archivbild April 2019: Das Minentauchereinsatzboot Bad Rappenau bei einer Übung zur Minensuche in der Ostsee – Marcel Kröncke/Bundeswehr)
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