Bundeswehr-Gerät für die Ukraine: Ersatz künftig aus dem Sondervermögen

Die Bundeswehr muss künftig Material, das sie an die Ukraine abgibt, aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr ersetzen. Diese Neuregelung ist, so weit bisher bekannt, die gravierendste Auswirkung der Beschlüsse der Koalitionsspitzen zum Haushalt 2024 auf die Mittel, die dem Verteidigungsministerium zur Verfügung stehen. Für das kommende Jahr wirkt sich das voraussichtlich mit einer halben Milliarde Euro aus.

Die Aussage, über die zuvor der Spiegel berichtet hatte, ist in einer Übersicht aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums zur Haushalts-Einigung am (gestrigen) Mittwoch enthalten. Darin heißt es unter der Überschrift Wir senken Ausgaben strukturell:

Die Ausgaben für die Wiederbeschaffung aus Ertüchtigung werden künftig vom Sondervermögen Bundeswehr getragen (0,52 Mrd. in 2024).

Bislang waren die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Waffensystemen und Ausrüstung, die die Bundeswehr aus ihren Beständen an die Ukraine abgegeben hatte, aus einem anderen Etat, der so genannten Allgemeinen Finanzverwaltung im Einzelplan 60 des Haushalts, finanziert worden. Das galt zum Beispiel für die Panzerhaubitzen oder die 18 Leopard-Kampfpanzer, die direkt von den deutschen Streitkräften geliefert wurden.

Weitere Auswirkungen auf den Verteidigungshaushalt wurden in der Übersicht nicht genannt, der Wehretat dürfte also voraussichtlich in der geplanten Höhe von 51,8 Milliarden bleiben; hinzu sollen knapp 20 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen kommen. Für das NATO-Ziel des Anteils der Verteidigungsausgaben von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung wird allerdings auch die Summe eingerechnet, die für die Ertüchtigung vorgesehen ist, also im wesentlichen für militärische Unterstützungsleistung der Ukraine, und auf acht Milliarden Euro verdoppelt wird:

Zwei Prozent der Wirtschaftsleistung fließen in die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr. Das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro wird weiter für die Modernisierung der Bundeswehr genutzt. Zudem werden im Jahr 2024 rund 8 Milliarden Euro insbesondere für die militärische Unterstützung der Ukraine aufgewendet. Deutschland gehört damit weiterhin zu den international größten Unterstützern der Ukraine.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte zudem bei der Vorstellung der Haushalts-Einigung darauf hingewiesen, dass im kommenden Jahr zwar die Schuldenbremse der Verfassung eingehalten werde – aber möglicherweise dennoch im Laufe des Jahres eine Notlage erklärt werden könnte, die höhere Kreditaufnahme ermöglicht. Ausschlaggebend dafür sei die Frage, ob Deutschland seine Hilfe für die Ukraine weiter aufstocken müsse:

Sollte sich die Situation durch Russlands Krieg gegen die Ukraine verschärfen, etwa weil die Lage an der Front sich verschlechtert, weil andere Unterstützer ihre Ukrainehilfe zurückfahren oder weil die Bedrohung für Deutsche und Europa weiter zunimmt, werden wir darauf reagieren müssen. Um vorbereitet zu sein, haben wir bereits miteinander vereinbart, in einer solchen Lage, von der heute niemand weiß, ob sie nun eintritt oder nicht, dem Bundestag ein Überschreitensbeschluss vorzuschlagen, so wie Artikel 115 des Grundgesetzes das in Notsituationen zulässt.

Ohne es ausdrücklich zu nennen, dürfte dem Kanzler dabei die politische Lage in den USA vor Augen gestanden haben: Dort blockieren die Republikaner Milliarden US-Dollar für weitere Hilfen für die Ukraine, und selbst Präsident Joe Biden ließ Skepsis erkennen, was die Unterstützung seines Landes für Kiew angeht.