Wehrressort nimmt neuen Anlauf für weibliche Dienstgrade für Soldatinnen

[Zur besseren Übersichtlichkeit aus dem Eintrag zum Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz ausgekoppelt]

Das Verteidigungsministerium nimmt einen neuen Anlauf, weibliche Dienstgrade für Soldatinnen in der Bundeswehr einzuführen. Eine entsprechende Bestimmung ist im Entwurf des Gleichstellungsfortentwicklungsgesetzes für die Streitkräfte enthalten, dass vom Bundeskabinett gebilligt wurde.

Der Vorstoß kommt überraschend, weil die Debatte vor zwei Jahren zunächst beendet schien. Unter der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte es bereits eine heftige Diskussion gegeben, bei der es nicht zuletzt aus der Truppe – auch von Frauen – Widerspruch dagegen gegeben hatte, eine weibliche Form der militärischen Dienstgradbezeichnungen einzuführen. Im September 2020 entschied die Ministerin, das Thema vorerst nicht weiter zu verfolgen.

Darüber hinaus zog Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ein knappes Jahr später einen – wie es nun scheint, dann doch nur vorläufigen – Schlussstrich unter diese Überlegungen. Das Staatsoberhaupt unterzeichnete die Neufassung der zuvor seit 1996 unveränderten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten. Darin wurden zwar die Bezeichnungen Offizierin und Unteroffizierin festgelegt; die eigentlichen Dienstgradbezeichnungen werden aber ausschließlich in der maskulinen Form aufgeführt.

Der neue Vorstoß des Verteidigungsministeriums findet sich in dem Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr, den das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch auf Vorschlag des Wehrressorts verabschiedete. Darin heißt es in den in Paragraph 4 aufgeführten Grundsätzen:

Für die Soldatinnen können weibliche Formen der Dienstgradbezeichnungen festgesetzt werden.

Inwieweit diese Regelung, wenn sie als Gesetz so vom Bundestag verabschiedet wird, mit dem Vorrecht des Bundespräsidenten kollidiert, die Dienstgradbezeichnungen festzulegen – das ist eine interessante juristische Debatte.

Ergänzung: Natürlich ist auch dem Verteidigungsministerium bewusst, dass hier der Bundespräsident gefragt ist – deshalb wird in der Begründung für diese Bestimmung auch auf das Staatsoberhaupt Bezug genommen:

Die Regelung des § 1 Absatz 3 Soldatengleichstellungsgesetz wird in Absatz 5 fortgesetzt und unterstreicht das Bemühen, als besondere Form des Gebotes der geschlechtergerechten Formulierung die Möglichkeit zu eröffnen, künftig weibliche Dienstgradbezeichnungen einzuführen. Diese Befugnis steht gemäß § 4 Absatz 3 des Soldatengesetzes der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten zu.

(Auch hier gilt der vorsorgliche Hinweis, angesichts der Erfahrungen mit sehr emotionalen Diskussionen zu diesem Thema in den Kommentaren sachlich zu bleiben.)

(Archivbild Dezember 2016: Bei der Übung Feldberg auf dem Truppenübungsplatz Bergen erteilt eine Kompaniechefin kurz vor Beginn des Angriffs ihren Zugführern letzte Befehle – Carl Schulze/Bundeswehr)