Die „Offizierin“ ist jetzt offiziell, die Leutnantin nicht (und: die ersten Korporale)

Die Bundeswehr hat die ersten Mannschaftssoldaten zum Korporal ernannt – ein neuer Dienstgrad, gedacht als zusätzlicher Anreiz für leistungsstarke Mannschafter (was auch Frauen einschließt). Mit der formalen Einführung dieser Dienstgrade ist zudem klar, dass das Thema weiblicher Dienstgradbezeichnungen vom Tisch ist, auch wenn die Bezeichnungen Offizierin und Unteroffizierin jetzt per Anordnung des Bundespräsidenten offiziell sind.

Im Logistikbataillon 171 in Burg bei Magdeburg wurden am (heutigen) Mittwoch vier Soldaten – zwei vom Heer, einer von der Luftwaffe und einer von der Marine – zu den ersten Korporalen der Bundeswehr befördert. Die rechtliche Grundlage dafür war bereits 2019 im so genannten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz geschaffen worden. Die nunmehr höchsten Mannschaftsdienstgrade Korporal und Stabskorporal sind vor allem für längerdienende Mannschaftsdiensgrade vorgesehen: Für die leistungsstärksten Mannschaften im Dienstgrad Oberstabsgefreiter bietet die dazu zu treffenden Verwendungsauswahlentscheidung die Chance einer leistungsabhängigen Förderung auf besonders herausgehobenen Dienstposten, hieß es dazu in einer gemeinsamen Weisung der Ministeriumsabteilungen Personal und Führung Streitkräfte von Ende Juli 2020.

Mit der heutigen Beförderung wird quasi nebenbei auch bekannt, was den meisten (und auch mir) in den vergangenen Wochen durchgegangen ist: Die neuen Dienstgrade mussten, bevor die Beförderungen vollzogen werden konnten, erst vom Bundespräsidenten genehmigt werden – und das Staatsoberhaupt hat Ende August bei dieser Gelegenheit in der neu gefassten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten die zeitweise heiß umstrittene weibliche Form von Dienstgraden in der Bundeswehr vorerst ad acta gelegt.

Der Reihe nach: Diese Anordnung hieß in der vorherigen, seit 1996 gültigen Fassung Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten, und an keiner Stelle darin wurde eine weibliche Benennung auch nur erwähnt.

Im vergangenen Jahr brach dann recht unvermittelt eine Debatte darüber aus, ob für (fast) alle Dienstgradbezeichnungen auch eine weibliche Form eingeführt werden sollte. Grund dafür war eine Vorlage aus dem Verteidigungsministerium, in der vorgeschlagen wurde, außer Hauptmann und Oberst alle Dienstgrade auch im Femininum einzuführen. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte diese Diskussion dann erstmal für beendet – und ließ erklären, dass sie sich zu gegebener Zeit mit dem Thema befassen werde.

Allerdings: die Frage, ob es allein bei den männlichen Formen bleiben sollte, stand an. Allein schon deswegen, weil die entsprechende Anordnung des Bundespräsidenten um den Korporal und den Stabskorporal ergänzt werden musste, siehe oben. Deshalb war die Frage, welche neue Fassung Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier – auf Vorschlag des Verteidigungsministeriums – unterzeichnen würde.

Das ist nun seit fast zwei Monaten klar: Die neue BPrDGrUnifAnO vom 30. August dieses Jahres sieht keine weiblichen Dienstgradbezeichnungen vor. Es bleibt bei Frau Bootsmann wie bei Frau Oberfeldarzt, bei Frau Leutnant bis zu Frau General.

Allerdings führt der neue Text nicht nur in der Überschrift, sondern auch in der Auflistung eine weibliche Variante ein: Die Begriffe Offizierin und Unteroffizierin werden darin bei den Dienstgradgruppen erwähnt. Die sind also damit, mit  Billigung des Staatsoberhaupts, offiziell.

(Foto: Soldaten mit den neuen Dienstgraden Korporal und Stabskorporal posieren gemeinsam in Berlin – Torsten Kraatz/Bundeswehr)