Jetzt offiziell: USA liefern Streumunition an die Ukraine
Die USA haben – wie erwartet – angekündigt, Streumunition an die Ukraine zu liefern. Das kündigten das US-Verteidigungsministerium und der Sicherheitsberater von US-Präsident Joe Biden an. Diese Munition ist wegen der Gefährdung von Zivilisten durch Blindgänger umstritten und durch eine internationale Konvention geächtet – allerdings haben weder die Ukraine noch die USA diese Konvention unterschrieben. Ebensowenig Russland, das bereits Streumunition in der Ukraine einsetzte. Die Bundesregierung reagierte zurückhaltend auf die US-Absicht, verurteilte sie aber nicht.
Die Freigabe von Artilleriegranaten, die nach dem Abfeuern Sub-Munition freisetzt, aus Beständen der US-Streitkräfte an die Ukraine war bereits seit Tagen erwartet worden. Am (heutigen) Freitag billigte der US-Präsident die Abgabe eines neuen Waffenpakets an die ukrainischen Streitkräfte, das auch die so genannte Dual-purpose improved conventional munition (DPICM) enthält. Die 155mm-Granaten werden von Geschützen wie der M777 der US-Armee verschossen.
Die Mitteilung des US-Verteidigungsministeriums:
Today, the Department of Defense (DoD) announced additional security assistance to meet Ukraine’s critical security and defense needs. This authorization is the Biden Administration’s forty-second drawdown of equipment from DoD inventories for Ukraine since August 2021. This package will provide Ukraine with additional artillery systems and ammunition, including highly effective and reliable dual-purpose improved conventional munitions (DPICM), on which the Administration conducted extensive consultations with Congress and our Allies and partners. It also includes additional air defense munitions, armored vehicles, anti-armor weapons, and other equipment to help Ukraine protect its people and counter Russia’s ongoing war of aggression.
The capabilities in this package include:
Additional munitions for Patriot air defense systems;
AIM-7 missiles for air defense;
Stinger anti-aircraft systems;
Additional ammunition for High Mobility Artillery Rocket Systems (HIMARS);
31 155mm Howitzers;
155mm artillery rounds, including DPICM, and 105mm artillery rounds;
32 Bradley Infantry Fighting Vehicles;
32 Stryker Armored Personnel Carriers;
Mine clearing equipment;
Tube-Launched, Optically-Tracked, Wire-Guided (TOW) missiles;
Javelin and other anti-armor systems and rockets;
Precision aerial munitions;
Penguin Unmanned Aerial Systems;
27 tactical vehicles to recover equipment;
10 tactical vehicles to tow and haul equipment;
Demolitions munitions and systems for obstacle clearing;
Small arms and over 28 million rounds of small arms ammunition and grenades;
Spare parts and other field equipment.
Die Ukraine hatte bereits seit längerem um die Lieferung von Streumunition gebeten. Unter anderem hatte das Land im Januar versucht, ehemals deutsche Streumunition aus früheren Bundeswehrbeständen zu erhalten, die Deutschland an Estland abgegeben hatte. Die Bundesregierung hatte diese Weitergabe jedoch abgelehnt, weil Deutschland die so genannte Oslo-Konvention, das Übereinkommen über Streumunition, unterzeichnet hatte und sich damit an das Verbot von Herstellung, Einsatz und Weitergabe gebunden fühlt.
Die völkerrechtliche – wenn auch nicht durchgreifend gültige – Ächtung von Streumunition kam vor allem durch die Auswirkungen zustande, die nicht explodierte Blindgänger unter den einzelnen Sprengsätzen auf Unbeteiligte haben. In zahlreichen Konflikten explodierten sie oft Jahre später und verletzten oder töteten Zivilisten. Die USA argumentieren bei ihrer angekündigten Lieferung allerdings damit, das die Blindgängerquote (dud rate) bei ihrer Munition bei 2,35 Prozent liege und damit weit unter den Fehlerraten der Streumunition, die Russland in der Ukraine einsetze.
Im andauernden russischen Angriffskrieg begründet die Ukraine ihren Wunsch nach dieser umstrittenen Munitionsart damit, dass nur so die russischen Streitkräfte im Land effektiv bekämpft werden könnten. Hinzu kommt offensichtlich die für das ukrainische Vorgehen zu langsame Lieferung konventioneller Munition – ein Grund, den auch US-Sicherheitsberater Jake Sullivan öffentlich nannte:
Jake Sullivan, the president’s national security adviser, told reporters at the White House that he would “leave it to the Pentagon to make a formal announcement” later on Friday afternoon, but said that the administration would continue arming Ukraine as stockpiles of conventional artillery dwindle. He defended the use of the weapons by saying that Russia had been using them since the beginning of the war and Ukraine was running out of artillery rounds.
Nach Darstellung des Pentagon akzeptierte die Ukraine Einschränkungen für den Gebrauch der Munition:
NEW: #Ukraine’s assurances to the US on cluster munitions includes promise not to use it in civilian areas AND promise to mark/track use of the munitions to make clearing/de-mining after the war easier, per @DOD_Policy
— Jeff Seldin (@jseldin) July 7, 2023
Nach Angaben der US-Regierung (s. in der Pentagon-Mitteilung oben) war die Lieferung der Streumunition mit den Verbündeten abgesprochen – also sehr wahrscheinlich auch mit Deutschland. Das erklärt unter anderem, warum sich Bundeskanzler Olaf Scholz bereits am vergangenen Dienstag zurückhaltend zu dem Thema geäußert hatte: Auf alle Fälle weiß ich genau, dass sich alle Entscheidungen, die die amerikanische Regierung vorbereitet, entlang der internationalen Regeln, die wir alle miteinander vereinbart haben, bewegen werden.
Offiziell ist der Verschuss der DICPM-Grananten mit der Panzerhaubitze 2000, die an die Ukraine geliefert wurde, nicht vorgesehen. Allerdings passt das Kaliber – als NATO-Standardmaß – auch in diese Geschütze aus deutscher Fertigung. Die Munitionsart ist zwar im Waffenrechner der Haubitze nicht hinterlegt; die ukrainischen Streitkräfte hatten jedoch bereits im vergangenen Jahr auch den Einsatz eigentlich nicht kompatibler Munitionsarten verschiedener NATO-Länder mit diesem Geschützen technisch umgesetzt.
Am (heutigen) Freitag, vor der offiziellen Bekanntgabe in Washington, äußerten sich Sprecher der Bundesregierung ebenfalls dazu – wie zuvor der Kanzler sehr zurückhaltend. Die Aussagen in der Bundespressekonferenz von Regierungssprecher Steffen Hebestreit und Oberstleutnant Mitko Müller vom Verteidigungsministerium:
Frage: Eine Frage an die Bundesregierung. Die amerikanische Regierung steht offenbar kurz davor, Streumunition an die Ukraine zu liefern. Wie ist dazu die Position der Bundesregierung? Ändert das etwas an der Unterstützung der Ukraine?
Hebestreit: Die Bundesregierung ist dem Übereinkommen über Streumunition im Jahr 2010 beigetreten. Ich glaube, damit ist die Haltung der Bundesregierung, was diese Waffen betrifft, ausreichend dokumentiert.
Anders als die Bundesrepublik Deutschland gehören die USA und auch die Ukraine nicht dem Osloer Übereinkommen über Streumunition an. Wir sind uns sicher, dass sich unsere US-Freunde die Entscheidung über eine Lieferung entsprechender Munition nicht leicht gemacht haben. Wir haben es hier mit einer besonderen Konstellation zu tun. Die Ukraine setzt ihre Munition zum Schutz der eigenen Zivilbevölkerung ein. Es geht um einen Einsatz durch die eigene Regierung zur Befreiung des eigenen Territoriums. Wir sollten uns also auch noch einmal vergegenwärtigen, dass Russland in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine bereits in großem Umfang Streumunition eingesetzt hat.
Zusatzfrage: Eine Nachfrage an das Verteidigungsministerium aus militärischer Sicht: Welchen Nutzen hat diese Munition?
Müller: Ich mag mich hier nicht zu Spekulationen über den Nutzen dieser Art von Munition äußern. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Sie wissen, dass wir diese Munition nicht einsetzen.
Für die Bundeswehr kann ich nur hinzufügen, dass wir bereits 2001 begonnen haben, die während des Kalten Krieges umfangreich vorhandenen Bestände an Streumunition umweltgerecht zu entsorgen und die Vernichtung dieser Munition bereits im November 2015 abgeschlossen haben, zwei Jahre eher, als es das Abkommen vorsieht. Zu weiteren Punkten dieser Art Munition habe ich mich nicht zu äußern.
Frage: Herr Hebestreit, Sie haben gesagt, dass die Position der Bundesregierung gegenüber dieser Art von Munition ablehnend ist. Setzt sich die Bundesregierung für eine weltweite Ächtung dieser Munition ein?
Hebestreit: Ich glaube, ich möchte mich dazu jetzt nicht weiter einlassen, weil das sofort in einen Sachzusammenhang zu möglichen aktuellen Entscheidungen der US-Administration gestellt werden könnte. Dazu habe ich mich ja eben ausführlich geäußert. Dass die Bundesregierung seit mehr als 13 Jahren diesem Übereinkommen angehört, zeigt unsere Position in dieser Frage.
Zusatzfrage: Aber deshalb frage ich ja. Sieht sich die Bundesregierung hier in der Zwickmühle? Auf der einen Seite lehnt sie diese Art von Munition selbst ab, und auf der anderen Seite wird sie von einem Verbündeten an einen anderen Verbündeten geliefert.
Hebestreit: Ich sehe die Zwickmühle nicht. Wir verfügen über solche Waffen nicht. Wir haben internationale Verträge abgeschlossen, dass wir diese Waffen nicht benutzen und auch nicht haben. Insofern stellt sich für uns die Frage nicht.
Frage: Ich würde gerne nachfragen, Herr Hebestreit, weil ich Ihrer Argumentation ein bisschen entnommen haben, dass der Hauptkritikpunkt an dieser Munition ist, dass sie wegen der vielen Blindgänger die Zivilbevölkerung in Gefahr bringt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist es eine Entscheidung der Ukraine selber, ihre eigene Bevölkerung in Gefahr zu bringen, und der Nutzen dieser Lieferung ist dann aus Ihrer Sicht größer, weil der Schaden, der zum Beispiel durch die russische Invasion bei der Zivilbevölkerung angerichtet wird, noch größer als der durch die Munition ist.
Hebestreit: Ich glaube, ich muss da auf einen der berühmten (Sätze) aus dem BPK-Bingo kommen: Meine Worte habe ich sehr wohl gewählt. Wie Sie sie interpretieren, bleibt Ihnen überlassen.
(Wird ggf. ergänzt)
(Archivbild 2016: Artilleriegranaten der US-Armee vom Typ M864 im Kaliber 155mm „Base Burn Dual Purpose Improved Conventional Munitions“ DPICM auf einem Übungsplatz in Südkorea – U.S. Army photo by 2nd Lt. Gabriel Jenko)
@Christian B.:
Und hätte ich beim letzten Skat im Stock den Kreuz-Buben gefunden, dann hätte ich sie alle Schneider und Schwarz gespielt(!)
Wissen wir nicht, wie es gelaufen wäre. Ist auch müßig darüber zu spekulieren, was alles wie hätte sein können. Es ist zielführender, sich darauf zu besinnen, was Sache ist und darauf aufbauend in die Zukunft zu denken, als sich in der Vergangenheit zu verzetteln.
Christian B.: „Die Antipersonalwirkung verpufft damit, und für Antimaterialwirkung (=Fahrzeuge) gibt es andere Munition.“
Nicht zutreffend, da diese Bomblets primär für bewegliche Hartziele konzipiert wurden, halbharte Ziele wie zB ungepanzerte Fahrzeuge sekundär hinzukommend, aber Weichziele sind grundsätzlich nicht betrachtet, maximal noch „willkommen“ im Nebeneffekt. Taktisch macht es selten Sinn, diese Munition gegen Schützenrudel in freier Fläche einzusetzen.
Und einen verantwortungsvollen Einsatz hat UKR ja „versprochen“.
Bitte keine Stammtischparolen verbreiten 😉
@BJK2107
„Nicht zutreffend, da diese Bomblets primär für bewegliche Hartziele konzipiert wurden, halbharte Ziele wie zB ungepanzerte Fahrzeuge sekundär hinzukommend, aber Weichziele sind grundsätzlich nicht betrachtet, maximal noch „willkommen“ im Nebeneffekt. Taktisch macht es selten Sinn, diese Munition gegen Schützenrudel in freier Fläche einzusetzen.
“
Wie kommen Sie auf solche Behauptungen? Die Munition ist dual purpose. Punkt.
Bitte kehren Sie zum wesentlichen Punkt zurück: Durch das 1 Jahr Verzögern beim Liefern der Streumunition und dadurch erfolgte tiefe Eingraben der Russen sind deren Stellungen nun nur noch sehr schwer Aufzurollen. Im ersten Weltkrieg wurden für das Brechen von Unterständen schwerste Schiffsgeschütze verwendet! Ein vernünftiger Unterstand lässt sich nun mal nicht mit Bomblets knacken. Das meine ich mit „Verpuffen der Wirkung“ der Streumunition bei tief eingegrabenem Gegner infolge der eingetretenen Verzögerungen.
Desgleichen 1 Jahr Verzögern der LEO und Abrams Panzer durch Biden und Scholz. Jetzt ist das Gelände weiträumig mit Panzerminen verseucht, man kann die hektargroßen Sperren nicht umfahren, und die Wirkung, die die Panzer im Bewegungskrieg im flachen und freien UNVERMIENTEN Gelände von Saporischschja noch vor 1 Jahr gehabt hätten, verpufft auch in diesem Fall.
PS
Übrigens noch eine kleine Bitte: Von „Stammtischparolen“ zu sprechen ist in dem Zusammenhang unangemessen und finde ich auch nicht lustig. Bleiben Sie bitte sachlich. Es hat keinen Wert, solche Diskussionen zu führen, wenn Teilnehmer ohne Not persönlich werden. Das beeinträchtigt die Stimmung, trägt nicht zur Klärung bei, sondern lenkt Mitleser vom Inhalt ab. Wir kennen uns nicht und es gibt keine persönlichen Differenzen zwischen uns. Danke!
@Metallkopf
Die starken Verteidigungsstellungen der Russen mit ausgedehnten Minenfelden, Grabensystemen mit Unterständen, Höckern, Panzergräben, eingeschossenen Kill Zones etc, sind nun ein „Ist“ geworden, eine Tatsache. Ich wüsste nicht, warum man nicht über die Zögerlichkeit diesseits und jenseits des Atlantiks sprechen dürfen sollte, die in dieser Form eingetretene Lage in ganz offensichtlich verschuldet hat. Dazu muss man kein Raketenwissenschaftler sein. Und zwar, mit dem Ziel, daraus zu Lernen und zukünftig Verzögerungen dieser Art möglichst zu vermeiden.
@BJK2017
Sie sind näher dran, aber Bomblets wurden durchaus speziell zur Bekämpfung von gepanzerten Fahrzeugen und Infantrie entwickelt. Das klassische Ziel ist das Motorisierte Schützenregiment im Angriff, also KPz/ SPz mit begleitender/ abgessener Infanterie. Deshalb haben die Bomblets sowohl eine Hohlladung also auch eine vorfragmentierten Hülle für die reine Splitterwirkung.
Wenn nur Infanterie bekämpft wird, reicht natürlich HE aus.
@Christian B.
Sie haben sicherlich recht, das die zögerlich Lieferung bestimmter Waffen den Russen mehr/ zu viel Zeit gab, die Verteidigung vorzubereiten.
Ausgebaute Stellungssysteme sind nur mit Artillerie kaum zu vernichten. Am besten geht das mit GMLRS Unitary, ist aber eigentlich Verschwendung von Hochwertmunition.
Der reguläre Absatz ist Niederhalten/ Supressive Fire, den Feind in Deckung zu zwingen, Beobachtungs- und Wirkmöglichkeiten einzuschränken und den eigenen Angriffskräften so die Annäherung und den Einbruch zu ermöglichen.
@Segestes, 08.07.2023 um 18:20 Uhr
So trivial ist die rechtliche Bewertung nicht. Ich verweise auf §18a KWG:
§ 18a Verbot von Antipersonenminen und Streumunition
(1) Es ist verboten,
1.
Antipersonenminen oder Streumunition einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben, insbesondere sie zu transportieren, zu lagern oder zurückzubehalten,
2.
einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung zu verleiten oder
3.
eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung zu fördern.
Ich gehe davon aus, daß die von den USA gelieferte Munition unter das Verbot fällt. Zumindest Deutschland ist als Transitland damit ‚raus (eigentlich auch bzgl. Überflug).
PzH2000 @BJK2017
Bomblets gegen angelegte RUS Minenfelder, Wirkung/keine Wirkung im Sinne von räumen?
Ich möchte abseits der Diskussion über Deutschland als Transitland für die Munition auch noch darauf hinweisen, dass Deutschland ohnehin gegen Art. 21 des Abkommens („…bemüht sich nach besten Kräften, Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, vom Einsatz von Streumunition abzubringen“) verstößt, indem man öffentlich Verständnis für die Entscheidung der USA kommuniziert
puh … genau deswegen hat D ja sein Veto gegen u.a. die Weitergabe der estnischen Bestände aus alten Bw-Lieferungen widersprochen.
Und jetzt juristische Haarspaltereien durchzuführen bzgl Transit und/oder „Lobbying for peace“ kann man sich in D noch leisten, aber nicht in der Ukraine. Russland gönnt sich diesen Umweg nicht und nutzt es in seinem Angriffskrieg einfach stumpf. Hier prallen halt auch unterschiedliche Auffassungen von Kriegsbildern und Gewalterfahrungen zusammen. De facto ist das Setting ja ein mieser Abnutzungskrieg, der halt dauert. Und wenn wir wollen, dass die Ukraine ihre territoriale Unversehrtheit zurück bekommt, dann muss der ukrainische Wunsch zumindest mitgedacht werden. Russland hat bereits seit Kriegsbeginn diese Karte gespielt und wird es auch weiterhin machen. Ein Beharren auf völkerrechtlichen Normen ist wichtig, aber hier trifft es ja auf keinen (!) der Akteure zu. Daher finde ich manche Kommentare schon speziell und arg theoretisch.
Aber immerhin moralisch ist die Bw schon Sieger ;-).
Ähem … sein Veto eingelegt bzw. der Weitergabe widersprochen.
@PzH2000
Danke für die gute Darstellung westlicher Taktik der Artillerieunterstützung beim Stürmen ausgebauten Stellungen, falls man aufgrund von F-16 Verzögerung und gegnerischer Luftraumsperrung keine JDAM oder Paveway abwerfen kann.
Post-Sowjetische Armeen haben zum Ausheben ausgebauter Stellungen auf Artillerieseite zusätzlich noch 203 mm 2S7 PION. Dafür hat die USA dankenswerter Weise kürzlich 10.000 203 mm Granaten geliefert. Ärgerlicher Weise aber keine M110 Haubitzen, obwohl das möglich wäre, die der Ukraine wirklich helfen würden, ausgemustert in US Depots rumstehen und auch nicht die extremen Munitions-Kosten vom Nachfolger GMLRS erzeugen würden.
Und theoretisch außerdem auch noch 240 mm 2S4 Tyulpan (Munitionsmangel), TOS-1a (nur als Beutesysteme) und zweckentfremdete UR-77 Meteorit (auch nur als Beutesysteme), daher diese Ost-System nur der Vollständigkeit halber.
Wie gesagt, man hat zu lange gewartet, das Kind im Brunnen, die Clustermunition kommt zu spät, und so wie es nun eingetreten ist werden leider die teuren F-16 oder vergleichbare Systeme für die Lenk-Bomben gebraucht. Oder im manuellen Sturm viele, viele Tote, worauf es wohl am Ende rausläuft.
@Thomas Melber:
§18a KWG behandelt Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen sowie eine Verordnungsermächtigung. Es handelt sich nämlich um das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz. – KWG).
Was Sie vermutlich meinen, ist das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes – Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenkontrollgesetz – KrWaffKontrG).
In diesem sollten Sie auch weitere Regelungen beachten. U.a. z.B. den §27 KrWaffKontrG:
Und auch das Abkommen selbst enthält durchaus Öffnungsklauseln:
Überdies ist auf Artikel VI und VII Nr. 3 lit. a ii) NATO-Truppenstatut hinzuweisen, der die Gerichtsbarkeit des Entsendestaates als prioritär erklärt::
Da man davon ausgehen kann, dass der amerikanische Pilot, der Streubomben geladen hat, die Logistiksoldaten, die sie umladen und in die Ukraine weiterverschicken, und jeden US-Soldaten, der in der Kette damit irgendwas zu tun hat, in Ausübung dienstlicher Aufgaben und Pflichten handelt, wird es wohl schwierig für deutsche Strafverfolgungsbehörden sein, Amerikanische Soldaten, die auf den amerikanischen Streitkräften zugewiesenen Basen mit amerikanischen Kriegswaffen hantieren, hierfür rechtlich zu belangen, da ihnen die vorrangige Gerichtsbarkeit schlicht nicht zusteht und überdies durch Artikel VI schon das Recht für Streitkräfte festgelegt ist, Waffen zu besitzen und zu führen. Da die abstrakte Bezeichnung „arms“ im Statut alle Arten von Waffen, einschließlich Kriegswaffen, abdeckt, findet sich mit diesem Argument sogar noch weniger Handhabe, zumal das KrWaffKontrG ausdrücklich nicht Verpflichtungen der Bundesrepublik aus zwischenstaatlichen Verträgen berührt.
Ansonsten würde sich ja jeder hier stationierte Soldat, der mit einem Sturmgewehr, einem Kampfpanzer oder anderen Kriegswaffen hantiert, jedesmal strafbar machen.
Hinweis aus gegebenem Anlass: Wer glaubt, mit gefälschten Zitaten in Kommentaren billige Propaganda machen zu können, fliegt hier raus.