Für die Debatte: Wehrbeauftragte regt Musterung für alle an
Angesichts der anhaltenden Personalprobleme der Bundeswehr und, als eine Folge, der immer wieder neu anlaufenden Debatte über eine Wehr- oder Dienstpflicht hat die Wehrbeauftragte des Bundestages einen neuen Vorschlag gemacht: Eva Högl regte eine Musterung für alle an, ohne dabei für die Wiedereinführung der Wehrpflicht zu plädieren.
Die Wehrbeauftragte äußerte sich in einem – längeren und lesenswerten – Interview auf dem Nachrichtenportal T-Online auch zu diesem Punkt, der am (heutigen) Freitag für ein gewisses Aufsehen sorgt:
Die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland wieder rückgängig zu machen, hilft überhaupt nicht. (…) Aber die Idee eines verpflichtenden „Dienstjahres für Deutschland“, was dann im zivilen oder militärischen Bereich abgeleistet werden kann, finde ich diskussionswürdig. Man könnte wie in Schweden einen gesamten Jahrgang junger Leute für die Bundeswehr zur Musterung einladen. Und sie dann, sofern sie wehrfähig sind, selbst entscheiden lassen, ob sie sich engagieren wollen oder nicht. Und diese Musterung sollte sich an alle Geschlechter richten.
Nun sind diese skandinavischen Modelle mit ihrer selektiven Wehrpflicht etwas, was in der der deutschen Debatte immer wieder auftaucht. Allerdings sind sowohl die rechtlichen als auch die gesellschaftlichen Umstände in Deutschland grundlegend anders als in Schweden oder auch in Norwegen, wo es eine Wehrpflicht für Männer und Frauen gibt und die Streitkräfte nach ihrem Bedarf sich aus diesem Potenzial bedienen.
Das fängt hierzulande schon mit dem Thema Musterung an: Die folgt der – derzeit nur ausgesetzten, aber nicht abgeschafften – Wehrpflicht. Zur Musterung kann nur verpflichtet werden, wer auch der Wehrpflicht unterliegt – und das sind ausschließlich Männer, weil das Grundgesetz den verpflichtenden Dienst an der Waffe für Frauen ausschließt. Damit bliebe eine Einladung zur Musterung für Frauen eine freundliche, aber unverbindliche Bitte. Alles andere würde voraussichtlich sehr schnell vor Gericht scheitern.
Der Ansatz, die Gemusterten sollten dann selbst entscheiden, ob sie sich engagieren wollen oder nicht, ist dann nicht viel anders als das derzeitige Verfahren, das auf völlige Freiwilligkeit setzt. Und schon jetzt werden über die Einwohnermeldeämter alle jungen Männer von der Bundeswehr angeschrieben – was sich grundlegend ändern sollte mit diesem Vorschlag, ist deshalb nicht so klar.
Auffällig ist allerdings, dass die Wehrbeauftragte, wie zuvor auch der Verteidigungsminister, einen anderen Aspekt der Nachwuchswerbung der Bundeswehr vermeidet. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) hatte in einer Studie, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, den Umgang der Bundeswehr mit den Bewerberinnen und Bewerbern als eines der Nachwuchsprobleme ausgemacht:
Solange 70 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber bei der Bundeswehr keinen positiven Einstellungsbescheid bekommen, scheint trotz mancher anderslautender Aussagen von Verantwortlichen und Karriereberatern ein Teil des Problems weniger im Umfang des Bewerberaufkommens als vielmehr in dessen Ausschöpfung zu liegen.
Zu diesem Punkt sagte auch Verteidigungsminister Boris Pistorius bei seinem Besuch im zuständigen Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) am (gestrigen) Donnerstag kein Wort. Die interne Optimierung scheint nicht im Vordergrund zu stehen.
(Das BMVg hat auf seiner Seite war usprünglich die Audio-Datei mit dem Statement des Ministers beim BAPersBw verlinkt, diesen Link aber offensichtlich wieder entfernt. Ich helfe gerne aus:
Mustern ohne verbundene Einberufung hat was von unbefleckter Empfägnis. Kuriose Geschichte fürs Sommerloch.
Wenn seinerzeit schon eine reine Volkszählung als sehr übergriffig empfunden wurde, wie wirkt dann erst eine Musterung? Von enormen Aufwand gar nicht erst zu reden.
Fragt sich, für was das ein Testballon sein soll.
Die Sache dürfte so praktisch undurchführbar sein, schließlich gibt es die Kreiswehrersatzämter nicht mehr, die das früher erledigt haben. Diese Infrastruktur wird sich auch nicht so ohne weiteres neu herstellen lassen. Allein schon weil niemand „in sane mind an body“ angesichts des allgemeinen Ärztemangels die benötigten Ärzte aus anderen Verwendungen heraus ziehen wollen wird solange hinter der Aktion keine echte Dienst- oder Wehrpflicht steht. Daran darf man m.E. nur rühren, wenn es wirklich ernst gemeint ist – was allerdings über kurz oder lang als „alternativlos“ erkannt werden wird, um den Personalmangel unterm Flecktarn zu beheben – auch wenn es teuer wird.
Und wieder die – rechtlich unhaltbare – allgemeine Dienstpflicht… Liebe Politiker, schafft doch vielleicht erst einmal die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für so etwas, bevor Ihr darüber überhaupt nachdenkt! Der Verfassungsgesetzgeber hat ja durchaus auch Spielräume – sofern der Kernbereich der Grundrechte nicht ausgehöhlt wird.
In einem Land mit 80+ Mio. Einwohnern dürfte allerdings auch die Frage spannend sein, wohin man mit all‘ den Dienstpflichtigen dann soll? Dienst für die Hälfte und den Rest dann daheim lassen, funktioniert schon unter Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht. Und bestimmt kann sich niemand leisten, Dienst um des Dienstes Willen ist auch keine Lösung (Wald fegen, o.ä.).
Alles nicht wirklich ausgegoren. Da ist die Wiedereinführung der Wehrpflicht praktikabler (wenn auch mit ähnlichen Hindernissen gespickt).
Man könnte eine Musterung auch über die Gesundheitsämter laufen lassen. Die könnten einen personellen Aufwuchs auch im Hinblick auf zukünftige Pandemien, etc. sicherlich gut gebrauchen.
Bei der Gelegenheit könnte man auch ohnehin anstehende arbeitsmedizinische Untersuchungen und die Bereitschaft zur Organspende, etc. erledigen.
Dass ausschließlich Männer der Wehrpflicht unterliegen, habe ich schon immer für eine schreiende Ungerechtigkeit gehalten. Und dass es so im Grundgesetz steht heißt ja nicht, dass es für immer so bleiben muss. Mit Zweidrittelmehrheit ließe sich das ändern. Und dann: allgemeine Dienstpflicht für alle mit freier Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst!
Kommt dann auch die Musterung für die Bundespolizei und BMW?
Es bleibt ohnehin fraglich, ob die Bundeswehr das personell und organisatorisch überhaupt auf die Kette kriegen könnte.
Zweifellos wäre die Musterung aber ein geringerer Grundrechtseingriff als der Wehrdienst. Eine Musterung nur zum Zwecke der Personalgewinnung dürfte rechtswidrig sein. Selbst die Musterung darf nur sicherheitspolitisch begründet werden.
Neben den jungen Männern werden auch jetzt schon die jungen Frauen vom Bundesamt für das Personalmanagement angeschrieben, deren Daten ebenfalls von den Einwohnermeldeämtern übermittelt werden.
Nur mal so am Rande:
Die „Ungleichbehandlung“ hatte auch durchaus biologische Gründe. Stichwort Fortpflanzung.
Dazu gehört nuneinmal auch, dass Frauen durchaus berufliche Nachteile durch die Biologie haben bei der Fortpflanzung.
Warum sind eigentlich alle so geil auf ne Dienstpflicht? Wie wäre es nur zukünftig Betroffene darüber abstimmen zu lassen?
Metallkopf schrieb: „Liebe Politiker, schafft doch vielleicht erst einmal die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für so etwas, bevor Ihr darüber überhaupt nachdenkt!“
So funktioniert Politik aber nicht. Politische Ideen werden von ihren Unterstützern so lange in den Äther geblasen bis sie sich nach Jahren entweder totgelaufen haben oder mehrheitsfähig geworden sind. Wenn sich dann ein Oportunitätsfenster öffnet, gehts meist ganz schnell. Die Technikalitäten werden handstreichartig abgeräumt und die erstbeste Lösungen mit der heißen Nadel gestrickt. Das war beim Ende der Wehrpflicht so und auch beim Sondervermögen. Und das wird auch bei der Dienstpflicht so sein. Wir werden jetzt noch 10 Jahre darüber reden und uns Reportagen über die finstere Personalsituation der Bundeswehr, der Pflege usw. anschauen, bis es auch der Letzte begriffen hat. Und dann wird irgendeine Bundesregierung ohne FDP-Beteiligung sie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion beschließen. Im Anschluss können wir uns dann wieder 10 Jahre lang über die schlechte Umsetzung beklagen ;)
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt fest:
„Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht in Deutschland – sei es durch einfaches (Bun-
des-) Gesetz oder durch eine Verfassungsänderung (z.B. Schaffung eines Art. 12b GG) – würde
gleichermaßen gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach Art. 4 Abs. 2 EMRK verstoßen.“
WD 2 – 3000 – 083/16
https://www.bundestag.de/resource/blob/435758/a480927ce006d1454b4e076f65d881d6/WD-2-083-16-pdf-data.pdf
Wie bereits oben erwähnt, fehlt für eine allgemeine Musterung die Verwaltung. Eine neue Verwaltung aufbauen geht auch nicht, da ja im öffentlichen Dienst an allen Ecken und Enden Personal gesucht und nicht gefunden wird.
@Dominik: Ich empfehle ja da immer gerne die dreistufige Dienstpflicht von Frau Bosetti!
Dreimal in seinem Leben, alle 20 Jahre (+/-), muss jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger eine Dienstpflicht ableisten. Natürlich angepasst an die jeweilige Lebenssituation: Erst in jungen Jahren (eben um die 20) ein ganzes Jahr, dann mit 40 vielleicht ein paar Wochen (kann man auch schön in der Urlaubszeit machen) und nach der Rente vielleicht ein- bis zweimal pro Woche.
Die Dienstpflicht sollte natürlich auch an die körperlichen Vorraussetzungen angepasst werden: Alte Menschen könnten z.B. Kinder oder andere alte Menschen betreuen.
Das ist natürlich ganz großer Quatsch, aber so würden auch diejenigen, denen beim Thema ,,Wehrpflicht“ immer der nostalgische Klapp-Säbel in der Badehose aufgeht, auch mal wieder den einen oder anderen Einberufungsbescheid bekommen – und wehe, man geht nicht hin! Dann kommen nämlich die Feldjäger! ;-)
Letztens habe ich doch mal so eine Sendung von Dieter Nuhr gesehen. Da hat er sich über die angeblich so verweichlichte Jugend lustig gemacht, die ja beim Bund nicht mehr früh aufstehen könne usw. Das fand das überwiegend ältere Publikum aus der Boomer-Generation total lustig – als ob die damals alle freiwillig zum Bund gegangen wären, wenn sie nicht gemusst hätten …
Die gesamte Diskussion kommt mir unglaublich verlogen vor.
@Metallkopf:
Bezüglich „Wald fegen“,
der Zyniker in mir sieht hier eine Methode den Pflegenotstand mit billigen Arbeitskräften unter den Teppich kehren zu lassen, ohne an den grauenvollen Arbeitsbedingungen auch nur das Geringste ändern zu müssen.
Bei einer allgemeinen Dienstpflicht mit freier Wahl des Dienstes, aber für alle Geschlechter, bin ich sofort bei den Befürwortern.
Die Wehrpflicht, wie sie mal war, braucht niemand.
Ja, dann sind alle gemustert und dann? Was will man mit den Daten, wenn es keine Wehrpflicht gibt?
@Jo Hartwig sagt: 02.06.2023 um 19:44 Uhr
Gähn. Die Diskussion hatten wir hier im Blog erst vor kurzem in allen Facetten rauf und runter. Können Sie alles nachlesen.
@ Flusskiesel In der Grundausbildung konnte ich eine halbe Stunde, danach eine ganze Stunde länger schlafen als in meiner Lehre. Da lief um 0530 Uhr das Band an. Ein Freund von mir schilderte mir vor kurzem ähnliche Probleme mit jungen Kollegen an seiner Arbeitsstelle. Pünktlichkeit? Wozu denn? Da wird lieber ausgeschlafen.
Die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit ist die Hauptaufgabe des Staates. Und wenn der Staat nicht genug Freiwillige findet, muss die Wehrpflicht wieder aktiviert werden. Egal, was es kostet. Wir können ja nicht irgendwann mal ein Schild an die Kasernen hängen „Wegen Personalmangel geschlossen. Kümmert euch ab sofort selber.“ Bei der Feuerwehr gibt es in so einem Fall eine Pflichtfeuerwehr. Aber wir können es ja auch lassen. Wir sind ja nur von Freunden umgeben. So was ändert sich ja nie. Outsourcing hat ja schon bei den Römern hervorragend geklappt. VAE VICTIS!
@Jo Hartwig sagt: 02.06.2023 um 19:44 Uhr
Um die Diskussion um diese „,Zwangsarbeit“ zu beenden, zitiere ich mal die Wehrbeauftragte aus dem t-online Artikel:
„Und sie dann, sofern sie wehrfähig sind, selbst entscheiden lassen, ob sie sich engagieren wollen oder nicht.“
Frau Högl hat dabei das Freiwilligkeitsprinzip ins Spiel gebracht. Fehlt nur noch der Anreiz, warum man das machen soll.
„Wehrbeauftragte regt Musterung für alle an..“ und die Opposition sagt, wie zu erwarten, „Quatsch“. Ich denke die Opposition hat recht. Musterung ohne Einberufung ist Quatsch.
Allerdings wundert mich der Vorschlag aus einem anderen Grund. In Brandenburg ist es üblich, dass alle Schüler der 10. Klassen zu einer ärtzlichen Schulabgangsuntersuchung gehen müssen. Ich hoffe, der Link geht in Ordnung.
https://www.stadt-brandenburg.de/dienstleistungen/schulabgangsuntersuchung
Dazu gehört auch die „Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz“. Nach dem was ich da lese, ist diese Untersuchung nicht so umfassend wie eine Musterung. Zumindest so weit ich mich an meine Musterung erinnere. Stichwort: „Husten Sie mal“.
Nur mal angenommen, wann würde den Umfang der Untersuchungen anpassen, dann hätte man eigentlich genau das, was Frau Högl vorschlägt, ohne es so nennen zu müssen.
Jetzt müsste man mir aber mal weiterhelfen in der Beantwortung der Frage, ob es solche Schulabgangsuntersuchungen auch in anderen Bundesländern gibt. Vielleicht unter anderen Bezeichnungen. Ich erinnere mich nämlich nicht eine solche Untersuchung am Ende meiner Schulzeit, aber die ist schon ewig her.
Das andere Problem, was Frau Högl nicht anspricht, besteht in der Frage, wer, nach der Auflösung der Kreiswehrersatzämter, die Untersuchungen durchführen soll, bzw. wer denn die dann anfallenden riesigen Datenmengen (vertrauliche medizinische Unterlagen) unter Einhaltung der Datenschutzregeln verwalten soll. Die neuen Karrierecenter der Bundeswehr dürften damit etwas überfordert sein.
Anscheined sieht die Frau Wehrbeauftragte in der Musterung einen möglichen positiven Effekt auf die Bereitschaft der Gemusterten, sich für den Wehrdienst zu entscheiden. Meine eigene Musterung habe ich als rein geschäftsmäßige ärztliche Untersuchung in Erinnerung. Ungewohnt war nur der Punkt „Husten Sie mal.“ Mir ist völlig rätselhaft, wie eine Musterung die Motivation für den Wehrdienst beeinflussen soll.
Die Bundeswehr hat ja seit dem russischen Überfall schon Material- und Munitionslager reaktiviert. RND/dpa berichtet, dass bis zum Jahre 2029 acht Logistikeinrichtungen wieder in Betrieb genommen werden sollen.
Wie sieht es da bei den Kasernen aus, die man aktuell anderweitig verwendet, z. B. für die (Bundes)Polizei, Flüchtlinge, etc. Oder die man verkauft, vermietet, verpachtet oder was auch immer hat. Gibt es da so eine Art „Rückkaufs/Reaktivierungs“-Klausel, oder müssten die im Fall der Fälle andernorts komplett neu errichtet werden? Leider landet man bei zu vielen Bezahlschranken bei dem Thema.
Nachtrag: Meine gültige E-Mailadresse mit Umlaut wird abgelehnt mit „Fehler: Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.“ Also gibt es keine.
Guten Abend zuzsammen,
richtig umgesetzt wäre diese Idee gar nicht mal so schlecht. Man schaut wieweit jemand tauglich ist und zeigt ihm dann detailliert seine Karrierechance auf. Ein intesives Gespräch hilft oft mehr als jeder Werbespot…
@Schlammstapfer sagt: 02.06.2023 um 21:16 Uhr
Die Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nur für Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Lehre beginnen wollen. Sie muss zur Eintragung des Ausbildungsverhältnisses bei der entsprechenden Kammer vorgelegt werden.
Damit kommen Sie nicht so richtig weit. Alle Gymnasiastwn fallen schon mal raus. Paßt nicht, falsche Zielgruppe.
Was ist das Ziel dieses vagen Vorschlags? Dann fielen im Idealfall „Pflichtwahlarbeitnehmer“ für den „Arbeitgeber“ Bw heraus.
Im Zweifelsfall eben nicht (Geldverschwendung?) wegen der oben angesprochen Randbedingungen, zumal der Eigendarstellungs-Zustand der Bw innerhalb der letzten zwei Jahre ein wenig gelitten hat von gut zu „fast nackt“.
@Schlammstapfer:
kenne einige in BB, mit Kindern in dem Alter. Das nimmt niemand wahr.
Das ist ein Angebot. Wäre vielleicht interessant für die BW. So unverbindlich anzubieten: „hey wir checken dich mal durch und gucken, ob es nicht interessante Aufgaben für dich gäbe“ also medizinischer Check mit GUTER Berufsberatung.
Leute die keinen Bock auf Bund haben zum medizinischen Check zu bitten ist reine Geldverschwendung und belastet knappe Personalressourcen (medizinisches).
@Pio-Fritz
Was die Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz anbetrifft, so haben Sie sicher recht. Die Brandenburger Schulabgangsuntersuchung deckt diese aber nur mit ab.
Ich war nun neugierig, ob diese Schulabgangsuntersuchungen nun nur eine Brandenburger Spezialität sind, es sich vielleicht um ein Relikt aus der DDR Vergangenheit handelt oder ob es in allen Bundesländern gängige Praxis ist? Judendliche im Alter von 16 Jahren sind zwar noch nicht körperlich ausgewachsen aber zwischen 16 und 18 Jahren sind die Veränderungen nur noch gering.
Wer mit 16 nicht kurzsichtig ist wird es mit 18 aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht mehr. Gleiches gillt für Hörfähigkeit und Beweglichkeit. Wenn kein schwerer Unfall oder eine schwere Krankheit dazwischen kommt, natürlich.
Wenn man also die Untersuchungskriterien anpasst und man das mit dem Datenschutz vereinbar hinbekommt, dann könnten Schulabgangsuntersuchungen die Musterung in vielleicht 95% aller Fälle von Nicht-Gymnasiasten ersetzen. Das wäre schon mal eine richtig große Datenbasis für Frau Högls Screening potentieller Kandidaten. Es würde auch Geld sparen, da dann mit 18 nur noch jene Kandidten gemustert werden müssten, die im Screening als „Geeignet“ befunden wurden.
Was die Gymnasiasten anbetrifft, bin ich mir was Schulabgangsuntersuchungen anbetrifft nicht sicher. Aber nicht jeder Gymnasiast besteht das Abitur und nicht jeder, der es geschafft hat, will oder kann studieren. In jedem Fall wären diese Daten für die Planungen der Bundeswehr hilfreich, da sie ja praktisch mit zwei Jahren Vorlauf zu einer möglichen Einstellung erhoben werden. Mindestens würde die Bundeswehr damit eine realistische Planungsgrundlage erhalten. Es würde sich dann zum Beispiel zeigen, ob die bisherigen Planungen was die Truppenstärke abetrifft überhaupt eine Chance auf Realisierung haben.
Musterung mit freiwilliger Entscheidung bringt nix, kostet nur Geld.
Musterung für alle ist gut und richtig. Darauf muß aber auch ein verpflichtenden Dienstjahr folgen. Dies kann im Umweltschutz, Katastrophenschutz (THW), FFW, Rettungsdienst, „Ziwi“ im KH oder Seniorenheim oder auch im Heimatschutz abgeleistet werden. Beim Heimatschutz und Katastrophenschutz sowie Feuerwehr wäre es zudem möglich nach der „Grundausbildung“ (3 Monate im Block) die restliche Dienstzeit auf 12 Jahre festzuschreiben, das hatten wir ja schon mal.
Sehr spannend, dass die Wehrbeauftragte Schritt für Schritt den politischen Boden für eine Form der Dienstpflicht bereitet. Wenn man mit Fachjuristen spricht, dann wird deutlich, dass die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes zur Unmöglichkeit einer allgemeinen Dienstpflicht in keinster Weise die überwältigende Mehrheitsmeinung darstellt. Sondern eben eine von verschiedenen Bewertungen der Rechtslage. Ein mehrfach genannter „verfassungsrechtlicher Umweg“ könnte angeblich sein, eine Allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen einzuführen, wie sie in verschiedenen Ländern besteht, und die man aus Gewissensgründen sehr niederschwellig verweigern kann und dann einen Ersatzdienst im Bereich Soziales, Bildung, Ökologie, Gesundheit, etc. ableisten. In der Sache eine Allgemeine Dienstpflicht, aber rechtlich reicht eine Änderung des Artikel 12a. Zur Frage der benötigten Dienstplätze: Alleine im Bildungswesen gäbe es sehr viel unterstützende Arbeit für „Dienstpflichtige“, bei deren Übernahme sich Lehrkräfte dann auf das Kerngeschäft konzentrieren könnten. In einem mittleren Bundesland kämen alleine so ca. 5000 Dienstplätze an Schulen zusammen, Zwei Monate Ausbildung und dann zehn Monate (= ein Schuljahr) Dienst. Und eine enorme Entlastung für die Schulen. Und Nachwuchs für die Heimatschutzkräfte – das wären auch mindestens 15.000+X Stellen.
Also meine Musterung (1987 oder 1988) war so ziemlich das einzige, was bzgl. Bundeswehr negativ besetzt ist:
– Abgeben der Ausweispapiere an der Pforte, dann durch eine schwere Stahltür die hinter einem zufällt
– ärztliche Untersuchung der Sorte Wehrmachtsfilme
– Betrunkener Musterungsarzt der seine Meinung lallte
– sitzende Musterungskommission vor die man stehend treten musste und die das Ergebnis verkündete
Das wollen wir hoffentlich nicht wieder einführen – oder?
Guten Tag zusammen,
der springe Punkt bei dieser Thematik ist ja der finanzielle. Den Schwerpunkt seiner Ausgaben setzt der Staat in der sozialen Absicherung der im Land lebenden Menschen. Dafür stehen dem Ressort „Arbeit und Soziales“ €164,92 Milliarden zur Verfügung.
Der Verteidigungsetat beläuft sich hingegen auf €50,1 Milliarden. Dieser ist jedoch schon jetzt vollkommen ausgeschöpft und ohne die zur Hilfernahme durch dieses Schuldenpaket wäre noch nicht einmal größere Rüstungskäufe drin gewesenen. Auch die letzten Tarifverhandlungen belasteten den schon jetzt strapazierten Etat in einem sehr starken Maß.
Da müssten also deshalb erstmal die Finanzierungs- und Kompetenzfrage geregelt werden, Das Personal welches für diese „Musterung“ zuständig sein soll, müsste ja irgendwie bezahlt werden. dann kämen als weitere Posten ja die Kosten für IT, Grundstücke und das Interior hinzu.
Meiner Meinung nach ist die Idee wie oben schon geschrieben nicht schlecht. Das Problem sehe ich viel eher in der Gefahr, dass hier wieder zuviele neue Baustellen entstehen ohne dabei alte Probelme gelöst zu haben.
Meiner Meinung nach wäre es, auch aus finanzieller Hinsicht, besser wenn der Staat sich statt sich wie hier immer weiter zu verheddern, lieber fokussieren würde. Niemand kann schließlich auf mehreren Hochzeiten gleichzeitig tanzen. Eine Wiederaufnahme der Wehrpflicht als Beispiel lässt sich auch heute noch nicht so richtig rechtlich begründen und eines eindimensionalen Szenarios wegen schon gar nicht….
@ Jo Hartwig
Der wissenschaftliche Dienst ist weder das BVerfG noch der EuGHMR, Ausdr. befaßt haben sich beide mit der allg. Dienstpflicht noch nicht. Daß man sie auch nicht als Verstoß gg. die ERMK ansehen könnte, zeigt z. B. dieser Beitrag der Konrad Adenauer Stiftung: http://library.kas.de/GetObject.ashx?GUID=3e914f76-f0dc-e811-8f89-005056b96343&IDUSER=NotAllowed
Die Bundesrepublik Deutschland kennt auch nach der Herstellung der staatlichen Einheit Grundrechte und einige gesetzlich verankerte Pflichten und kam und kommt damit sehr trefflich aus, Mit dem Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht, ausschließlich für männliche deutsche Staatsbürger ab dem 18 Lebensjahr, verbleibt die allgemeine Schulpflicht, die Pflicht Steuern zu entrichten und die Pflicht des Zeugen vor Gericht zu erschienen. Weitergehende Pflichten kennt die Bundesrepublik Deutschland nicht.
Anders würde es sich verhalten, sofern der Gesetzgeber beschließen sollte, den Bürgerinnen und Bürgern, wohl ab dem 18.Lebensjahr bis wann auch immer, den gesetzlich festgeschrieben Ausnahmen und Leistungen für nicht Erwerbstätigkeit zu Sicherung des Lebensunterhaltes für verheiratet, heute wohl auch eingetragenen Lebensgemeinschaften, verpflichtend vorzuschreiben. Einen solches Gesetz, würde das Verhältnis „Bürger und Staat“ völlig neu regeln. Es wäre gleichsam eine Naturalsteuer, die mit einer Pflicht zu einer noch näher zu definierenden Dienstleistung abgegolten wäre.
Eine solche, neue und zusätzliche Pflicht, ist begründungspflichtig. Diese Pflicht ist keine „Wehrform“ und über diese Pflicht gleichsam die allgemeine Wehrpflicht für volljährige deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichsam „von hinten durch die Brust“ unter Beibehaltung des derzeit gültigen Wehrpflichtgesetzes wieder einzuführen – ich vermute, ein solchen gesetzgeberisches Vorgaben übersteht keine rechtliche Hürde. Und eine gesetzliche Begründung „es kann ja keinem Schaden sich mal für das Gemeinwohl zu engagieren“ ist halt eben nur eine Begründung an den Stammtischen und das in der Regel nach ausreichendem Biergenuss.
Was bleibt? Nachdem nun selbst das Hilfsorgan der Parlamentes bei der Kontrolle über Streitkräfte und spezialgesetzlicher Petitionsinstanz mit derartigen Vorschlägen aufwartet, kommt man schon aus dem Stauen nicht mehr heraus. Ich denke, wer für eine Novelle des Wehrpflichtgesetzes mit dem Ziel, die Aussetzung mit Hinweis auf den Spannungs-und Verteidigungsfall (§2) ist, der sollte das machen und nach einer Mehrheit im Deutschen Bundestag suchen. Musterungen, Tauglichkeitsgradfeststellungen und Einberufungen obliegen nicht der Freiwilligkeit. Sie sind Voraussetzungen für die Erfüllung der Wehrpflicht – und sonst für nichts anderes. „Schnuppermustertungen“ verbieten sich.
Ich finde es immer wieder spannend, wie viele Leute hier die Wehrpflicht und/oder Dienstpflicht fordern. Auch eine allg. Musterung für alle, was soll die bringen? Ggf. müssten die Daten nach DSGVO wieder gelöscht werden, da diese nicht gebraucht werden (dürfen). Medizinischen Daten sind besonders schützenswerte Daten.
Nichtsdestotrotz, es wird nicht einmal geschafft, die OrgBereiche (Heer, Marine, Luftwaffe, SKB, San, CIR) vernünftig mit Material auszurüsten. Wie sollen wir dann zehntausende neue Rekruten ausstatten (egal ob jetzt Dienst- oder Wehrpflicht)? Bekommen die anstatt eines G36 eine „Nerf Gun“?
Ja, das Personalproblem ist groß und da muss was unternommen werden. Aber wenn ich momentan kein Material für eine Vollausstattung habe, was bringt mir dann neues Personal? Vielleicht das Materialproblem lösen, bevor wir über Wehrpflicht & Co. reden. Vor allem würde uns die Wiedereinführung der Wehrpflicht erst in rund 10+ Jahren was bringen, wenn die ganzen Strukturen erneut aufgebaut wurden – neue Gebäude bauen (Problem: Baubürokratie, Personalmangel bei den Baubehörden, Handwerker,..), Verwaltung aufbauen (Verwaltungsbeamte, Medinizisches Personal – auch hier Personalmangel) und mehr mil. Ausbilder (hier: Personalmangel, keine Kasernen, keine Unterkunft).
Die oben erwähnte Studie ist einfach nur geschönt. Weiterhin ist sie, aufgrund der Datenerhebung in 2022, nicht repräsentativ für die Zeit des fortgeschrittenen Ukrainekriegs im Jahr 2023.
Ich habe „einen guten Draht“ zu einem Karrierecenter. Das derzeitige Bewerberaufkommen ist einfach nur desaströs. Wenig vorstellige Bewerber und nur die Minderheit davon ist auch wirklich wehrdienstfähig. Von Qualität mag man eigentlich nicht sprechen.
Und von diesen Personen werden letztes Jahr auch nur wenige den Fragebogen der Studie befüllt haben. Wenn sie denn dazu überhaupt in der Lage waren.
Es mag abwertend klingen, leider bewirbt sich derzeit aber nicht der Facharbeiter oder der motivierte, intelligente Patriot.
Es wäre übrigens schön, wenn die Bewerber mal auf der Website der Bw die Ausschlusskriterien während eines Musterungsverfahrens lesen, verstehen und anwenden würden. Auch das würde helfen, unnötige Musterungsverfahren durchzuführen.
@Schlammstapfer sagt: 02.06.2023 um 21:16 Uhr
Grundsätzlich haben Sie die Antwort von @Dominik schon bekommen.. Was wollen Sie mit Untersuchungen auf freiwilliger Basis, die nur von einem Bruchteil der Zielgruppe wahrgenommen wird? Das macht keinen Sinn und kostet Geld, das Sie genausogut verbrennen könnten. Der Heizwert ist derselbe.
Die allgemeine Dienstpflicht ist eine Phantomdebatte. Es hat einfach keiner den Ar… in der Hose, um offen auszusprechen, dass wir im Ernstfall viele Leute brauchen, um Sie an die Front zu schicken. Bei Zivildienstleistenden haben wir diesen Bedarf einfach nicht in diesem Umfang. Ich halte die Dienstpflichtdebatte für völlig fehl am Platz, da sie vom eigentlichen Problem ablenkt und eine Lösungsfindung verwässert/erschwert.
@ Gabi
Ihre Meinung haben Sie sich gebildet. Meine ist eine andere. Nur darf ich aus juristischen Gründen mich hier nicht zu frei äußern.
Deshalb soviel : – gerade unter dem Eindruck der wohl noch nicht vergessenen Coronabeschränkungen wäre ich für Zivildienstleistende dankbar gewesen , die man im Bereich der ambulanten Pflege hätte einsetzen können. Manches bitter einsame Leben in z.B. einem schwierigen Viertel einer Stadt wäre in der letzten Phase eventuell noch etwas erhellt worden.
Reservisten halfen vor und in Altenheimen ! Freiwillig Wehrdienstleistende taten Ihren Teil !
Schon vergessen ?
@Gabi:
mal das Vadsche, Varwickse, Merkelsche Argumentationsmuster weitergesponnen;
wozu noch eine Armee, wenn kapitulieren doch immer die sinnvollere Option ist „um weitere unnötige Opfer zu verhindern“?
Ein nicht unerheblicher Teil der Gesellschaft denkt zumindest bezüglich der UKR so und ist deswegen ja gegen Waffenlieferungen. Eine solche Gesellschaft ist per se nicht Verteidigungsbereit, wenn man es mal ehrlich betrachtet.
Also Berufsarmee für Bündnisverteidigung, mit ordentlichem Material. Wenn jemand über die Oder kommt haben wir eh schon 2 Wochen vorher vorsorglich kapituliert.
Das diese Denkweise nicht nur bei Hardcore Pazifisten verbreitet ist, beweist nicht nur Vad, sonder oft auch Kujat.
Als ich damals freiwillig zum Wehrdienst angetreten bin, wurde ich als „Nazi“ beschimpft. Das war Anfang 2000.
Es gibt immer noch keine wirkliche Auseinandersetzung mit der Bundeswehr.
Zumindest sieht man deutlich mehr Uniform Träger (hier in Lübeck Hbf)
Uns würde damals geraten nicht in Uniform zu reisen, für mich war das überhaupt keine Option.
Ich Versuche immer junge Leute dazu zu sensibilisieren, seit letztem Februar, hören mir tatsächlich ein paar zu, und blockieren nicht direkt.
Einsatz TFF KFOR
Vielleicht mal noch ein Hinweis am Rande, weil sich da die wenigsten noch dran erinnern können:
Die Musterung beschränkte sich nicht nur auf eine körperliche Untersuchung, es wurden auch berufliche, fachliche Fragen erörtert um die Verwendung zu planen. Ich meine mich dunkel zu erinnern das schon beim Abschlussgespräch der Musterung über die Teilstreitkraft entschieden wurde.
Eine rein körperliche Untersuchung (wie nach JArbSchG) wäre im Vergleich dazu ein unvollständiger Ersatz.
Inzwischen bleibt uns die angespannte Personalsituation der Bundeswehr als ein wachsendes Problem erhalten. Wir haben weiterhin zu wenige freiwillige Bewerber, die auch gleichzeitig geeignet sind.
Der Hausherr hält uns ja immer auf dem neuesten Stand, hinsichtlich der Zahlen, aber eine graphische Darstellung ist leichter zu erfassen.
„Soldaten und Soldatinnen bei der Bundeswehr bis 2023“
Veröffentlicht von Statista Research Department, 12.05.2023
Die Grafik ist frei zugänglich aber trotzdem hier ohne Link.
Die Grafik zeigt, dass die Bundeswehr bis 2011 mit Berufssoldaten und freiwillig Diensttuenden (ohne Wehrdienstleistende) stabil auf rund 200000 Mann kam. Dann kam der Einbruch zwischen 2011 und 2013 und seit dem schwankt die Zahl um die 183000. Natürlich werden diese Zahlen auch von der Situation der Wirtschaft beeinflusst. Wenn die Wirtschaft gut läuft und mit besseren Gehältern und Karrierechancen lockt, dann fällt die Bundeswehr hinten runter. Der demographische Wandel spitzt die Situation aktuell zu und wird das auch weiter tun. Aber maßgeblicher dürfte auch in den nächsten Jahren die Konkurrenz mit der Wirtschaft bleiben.
Nun sitzen wir in der Zwickmühle. Wenn Witschaftsunternehmen abwandern, weil hohe Löhne gepaart mit hohen Nebenkosten, hohen Energiekosten, Inflation, Fachkräftemangel u.s.w. den Standort Deutschland uninteressant machen, dann steigen zwar die Chancen der Bundeswehr mehr geeignete Kandidaten zu finden (wenn die nicht auch lieber auswandern) aber dem Staat brechen auch die Einnahmen weg, mit denen unsere Bundeswehr finanziert wird. Das passiert in diesem Jahr schon und die Prognosen für das nächste und die kommenden Jahre sind eher pessimistisch.
Gleichzeitig wächst der Druck auf den Haushalt. Bildung, Soziales, Infrastruktur und die Energiewende erfordern gewaltige Investitionen und zwar mit mindestens derselben Dringlichkeit wie die Bundeswehr.
Der Vorschlag von Frau Högl mag nicht durchdacht gewesen sein. Aber er hält das Thema in den Medien und befeuert die Diskussion, die uns dann hoffentlich zu einer Lösung führt.
Denn ohne Lösung werden wir erleben, wie die Zahlen langsam aber stetig in Richtung der 170000 und weiter nach unten sinken werden.
@ Florian Staudte
Auch von Beamten der Bundeswehrverwaltung darf man hoffentlich erwarten, dass sie wissen, dass die Streitkräfte den ultimativen Ausdruck von Staatlichkeit, Souveränität und des staatlichen Gewaltmonopols darstellen und dass der Vergleich mit z.B. BMW daher völlig daneben ist.
Die Funktionstüchtigkeit der Streitkräfte hat Verfassungsrang und dieser Staat wollte sie nicht den „Kräften des Marktes“ überlassen, weswegen die Wehrpflicht implementiert wurde. Nicht für BMW, nicht für die Bundespolizei (ehem. Bundesgrenzschutz), sondern für die Streitkräfte. Es wäre hilfreich, wenn der „ein Beruf wie jeder andere“-Quatsch endgültig und abschließend auf den Müll wandern würde.
@SanDino:
Was sollen diese Zivis denn in der ambulanten Pflege leisten?
Einkaufen fahren? Essen verteilen? Spieleabend? Für besonders viel können Sie die Leute nicht gebrauchen. Schauen Sie mal wofür es zb Pflegehelfer gibt und braucht. Das sind sozialversicherungspflichtige Jobs. Ersetzen mit Zivis weil billiger? Qualität braucht man nicht?
Ich kann mich da nur wundern, aber man sieht ja worum es eigentlich geht, mehr um Pflege als um Verteidigung…
@ABC
Was ist freiwillig zum Wehrdienst? Nicht in Ketten von den Feldjägern vors Kasernentor geschleppt? ;D
Ich bin die ganze Zeit mit der Bahn in Uniform gefahren (BW, Bayern, Hessen, meist rund min 6h ICE + Bimmelbahnen), wurde nie beschimpft. Mit der Waffe durch Dörfer gelaufen zur Schießbahn war auch nie Problem, angeblich wird da ja heute die Polizei gerufen.
PS:
Ich würde denken, dass das 1 Jahr in meinem Fall bei meine heutigen Gehalt auch ein schlechtes Geschäft für den Staat war, trotz „Hungersold“, bei dem was ich an Sozialversicherungsbeiträgen pro Jahr teilweise freiwillig zahle plus Steuern. Im Studium war man schon zu meiner Zeit ein Exot als „Gedienter“.
Musterung ohne irgendwas danach ist wertlos und reine Geldverschwendung.
Und an alle die schon davon träumen über ein Jahr allgemeinen Pflichtdienst Personalmängel bei Ämtern und in der Pflege zu beheben: Bei 50 produktiven Lebensjahren sind das 2% der gesamten Wirtschaftsleistung die hops gehen um ein paar komplett ungelernte Teenager zu rekrutieren die von irgendjemandem (wem?) ausgebildet werden müssen und dann für ein paar Monate die einfachen Arbeiten machen dürfen. da erhöht doch lieber die Steuern um 1%, nutzt das um ordentliche Gehälter zu machen und schaut zu wie Leute plötzlich Pfleger werden wollen.
@SanDino: Sehr schwieriges Thema. Ich sehe da wiederum die Gefahr der Aufweichung beim Arbeitskampf der Pflegeberufe. Ihr Beispiel geht natürlich nahe. Ich erinnere mich aber auch an den Beginn der Pandemie, als Angehörige plötzlich ihre sterbenden Familienmitglieder nicht mehr besuchen konnten. Auch eine sehr unangenehme Sache.
Würde man heute wohl anders machen. Aber Zivildienstleistende sehe ich da nicht als Teil der Lösung.
Drücken Sie ein Auge zu, Herr Wiegold?
Guten Abend @Dominik,
die Lieferung von Waffen in Krisengebiete ist ja auch problematisch. Daraus jetzt eine fatalistische Grundhaltung herleiten zu wollen, halte ich doch für sehr gewagt…. zeugt es nicht viel eher von geistiger Reife Handlungen zu hinterfragen, besonders in Bezug auf die Außenpolitik?
Bedingt durch die eigene Vergangenheit hat sich halt eine sehr militärkritische Öfffentlichkeit gebildet, wobei Bedenken gegen Aufrüstung und Interventionen jeglicher Art bis heute nicht ausgeräumt werden konnten, Nur weil Medien die alltägliche Routine die der Bundeswehr folgt bis ins kleinste Detail breittreten, muss das nicht automatisch auch die entsprechenden Wirkung auf den Zuschauer entfalten.
Bisher haben sich als Beispiel so gut wie alle Auslandseinsätze der Bundeswehr als Rohrkrepierer erwiesen. Populärstes Beispiel hierfür war ISAF. Eine Mehrheit hat sich immer gegen die Beteiligung an diesem Einsatz gewandt und sollte am Ende Recht behalten…..
Solange da eine Kluft zwischen gesellschaftlicher und politischer Sichtweise auf solche Themen zu existieren scheint wird man auch weiterhin mit massiven Problemen zu kämpfen haben.
Statt eines Bundeswehrtags ,die ja sowieso nur Leute ansprechen, die sich für das Militärische begeistern können, wäre die Einrichtung von Bürgertagen mMn weitaus sinnvoller. In einer Demokratie muss die kritische Masse überzeugt, darf aber nicht überrumpelt werden, weil sich sonst Widerstand formt… wie z.B. in der Ablehnung von militärischen Unterstützungsleistungen für andere Länder. Mit dem Unwillen sich verteidigen zu wollen hat das reich gar nichts gemein….
[Mal ein freundlich gemeinter Hinweis: Es wird nicht zu jedem Kommentar hier von Ihnen eine ausführliche Replik erwartet. T.W.]
@mergele,
würde man alle Probleme, wie sie auch hier schon diskutiert worden sind, die sich durch so eine Musterung-light ergeben würden ignorieren wäre das eigentlich eine konsequent gedachte Methode um im Bedarfsfall für den Wehrdienst geeignetes Personal rekrutieren zu können. Der Proband unterzeichnet nach erfolgreicher Prüfung eine Erklärung die ihn, sofern es die Situation erfordern sollte, zum Dienst verpflichtet.
Diejenigen, die nicht über die nötige Kondition verfügen oder chronisch krank sind würden da eh aus dem Rasta fallen. Es existieren z.B. auch Religionsgemeinschaften, die den Dienst an der Waffe ablehnen,…
So kann der Staat mit einer Art Siebetechnik sein Personal aufstocken und gibt demjenigen eine Chance verweiergn zu können, der aus unterschiedlichsten Gründen eh nicht für den Dienst an der Waffe zu taugen scheint….
[Mal ein freundlich gemeinter Hinweis: Es wird nicht zu jedem Kommentar hier von Ihnen eine ausführliche Replik erwartet. T.W.]
Musterung hin oder her, allgemeine Dienstpflicht oder Freiwilliigen Dienst. Man kann das Kind nennen wie man möchte. Problem jedoch. Es gibt zuwenig Freiwillige. Ganz einfach. Da lohnt sich die Musterung auch nicht. Außer, man merkt das ein ganzer Jahrgang körperlich nicht fit ist. Gerechtigkeit hin oder her. Das gab es „damals“ schon 1997, als ich „eingezogen“ wurde. Es möchte einfach wirklich keiner zum Bund. Und freiwillig irgendwie auch nicht. Und dann die Frage ,wie lange? Warum kann man mit einer freiwilligen Dienstzeit nicht extra „Punkte “ für die Rente sammeln ? Mal so einen Anreiz schaffen oder für ein Studium&Ausbildung etc. 1 Jahr Dienen und dafür eine Summe X € extra bekommen…..aber solange es an anderen Stellen mangelt, wird das nicht interessant sein, zu dienen.
Was für eine populistische Sommerlochgeschichte!
Mal abgesehen von den grundgesetzlichen Einwänden – was soll diese Rolle-Rückwärts bringen?
Wir hatten (wenn ich Wikipedia glauben darf) 52 KWEA und 7 Musterungszentren, als vor 10 Jahren die Musterung abgeschafft wurde.
Wenn ich die Geburtenstärke der aktuellen Jahrgang zu Grunde lege, aber miteinbeziehe, dass wir nicht nur die Herren screenen wollen, dann brauchen wir rund 100 KWEA deutschlandweit. Die alten, teils sehr runtergerockten, aber zentral gelegenen Alt-KWEA-Gebäude sind wohl auch nicht mehr verfügbar – als WO soll das stattfinden?
Selbst wenn wir dies gelöst bekommen, sind haben wir die Frage der DSGVO – medizinische Unterlagen sind da schon „1. Bundesliga“ – und pro Tag 101 juristische Manöver, um sich davor zu drücken. Die Frage der „Verhältnismäßigkeit“ der Maßnahme dürfte wohl die meisten Probleme bringen.
Aber egal wie man es dreht und wendet: Die Anzahl der Bewerbungen werden dadurch nicht signifikant gesteigert werden und das „DEUTSCHLANDJAHR“ ist seit Jahrzehnten eine romantische Vorstellung.
Wenn ich meine persönlichen Erfahrungen mit Musterung, EVP, PSABw, von vor 30 Jahren mit heute vergleiche (siehe Erfahrungsberichte im Neben-Faden), dann hat sich da nichts getan. Man wird weiter als unmündiger Bittsteller behandelt, die Zusagen des Personal-Fw sind weiterhin in der Rubrik „Märchenstunde“ zu verorten und man hat(te) immer das Gefühl, irgendwie „Shanghait“ worden zu sein. Hier sollte die Bw mehr tun, denn das kann die Bw selbst beeinflussen.
Die Musterungskapazitäten für die ernsthaften (!) Bewerber reichen ja offenbar aus.
Grundsätzlich sollten wir auch nicht aus den Augen lassen, dass wir in einer Gesellschaft leben, die Sicherheit eher als Dienstleistung begreifen, denn als etwas, wo man sich selbst einbringen möchte.
Aber eine generelle, anlasslose Musterung ganzer Jahrgänge lassen eher an Autoritäre Militärregime denken und nicht an die BRD mit ihrer Freiheitlich (!), demokratischen Grundordnung.
Also langsam bildet sich ein weiteres Pro Argument aus:
Die Wehrpflicht als eine Art „Pflichtschnupperpraktikum“, um die Personalprobleme der BW zu lösen weil ein paar verlängern. (Von meinem Zug damals haben 0, in Worten null verlängert.)
Grundgesetzkonform?
Ganz ehrlich. Liebe (Ex) BW Beschäftigte hier, lebt damit, dass ihr eine Berufsarmee seid. In einer professionalisierten Gesellschaft ist das normal. Ich gönne euch gerne die beste Technik mit höchstem Schutzniveau. Diese Hochwerttechnik können wohl selbst die Berufssoldaten kaum noch fehlerfrei bedienen, siehe Puma Ausfälle, wie soll ein Wehrpflichtiger dass dann machen? Ach stimmt ja der sitzt im Schützengraben, während die Berufsarmee die Logistik organisiert….
Personalmangel in der Pflege ist ebenfalls kein grundgesetzkonformer Grund für einen Pflichtdienst.
»Die Präsenz der Bundeswehr in Schulen untergräbt das Ziel einer friedlichen Lernumgebung, denn es führt zu einer Normalisierung von Krieg und Gewalt. Die geplante Wiedereinführung der Musterung zeugt von einem mangelnden Respekt gegenüber den Rechten und der Selbstbestimmung der Jugendlichen. Zwangsdienste wie die Dienstpflicht stehen im klaren Widerspruch zu den Grundwerten einer freiheitlichen Gesellschaft. Zusammenfassend sind die vorgeschlagenen Maßnahmen eine absolut inakzeptable Agenda!«
»Wir fordern die Verantwortlichen eindringlich auf, diese bedenklichen Vorschläge zurückzunehmen und statt dessen den Fokus auf die Förderung von Frieden, Gewaltlosigkeit und zivilem Engagement zu legen. Schulen sollten ein Ort sein, an dem junge Menschen befähigt werden, kritisch zu denken, ihre eigenen Werte zu entwickeln und eine aktive Rolle in der Gesellschaft einzunehmen, anstatt in militärische Strukturen gedrängt zu werden. Es ist dringend an der Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger*innen die Prioritäten richtig setzen!«
Zitate: Landesschülervertretung Rheinland Pfalz
Wen eine Dienstpflicht gefordert wird muss sie auch mit einem zu erlangenden Recht verknüpft sein z.B. Wahlrecht und Sozialhilfe (Alles wo jetzt schon Versicherung dran steht ist eine Privatangelegenheit, auch wen der Staat der Anbieter ist)
Die Wehrpflicht ist auch nur deswegen Grundgesetzkonform weil es keine Pflicht zu eine Arbeitsleistung ist, sondern eine Pflicht zur Schulung in Notwehrverhalten (um in Kriegsfall Notwehr/Nothilfe leisten zu können).
Wie man darauf kommt eine solche Notwehrschulung mit billiger Arbeitsleistung im Altersheim gleich zu setzen, als jemand der sogar über Arbeitsrecht promoviert hat wie Frau Högl, macht mich fassungslos.