Bundestag billigt 100-Mrd-Euro-Paket für die Bundeswehr (m. Korrektur)

Die finanziellen Grundlagen für eine umfassende Modernisierung der Bundeswehr sind gelegt. Das Parlament billigte am (heutigen) Freitag ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro, das in den nächsten Jahren vor allem große Beschaffungsvorhaben ermöglichen soll. Für dieses Extra-Paket, das Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar angekündigt hatte, wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, wurde auch das Grundgesetz geändert.

Auf die Details von Verfassungsänderung und gesetzlicher Regelung des Sondervermögens, das über den Bundeshaushalt hinaus Kreditaufnahmen erlaubt, hatten sich die Koalitionsparteien und die Unionsfraktion Anfang der Woche geeinigt. Die Beteiligung der größten Oppositionsfraktion war nötig, um die Zweidrittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zu erreichen.

In namentlicher Abstimmung billigten zunächst 568 (KORREKTUR, nicht 567*) Abgeordnete die Aufnahme eines neuen Absatzes in den Artikel 87a des Grundgesetzes, 96 Abgeordnete stimmten dagegen und 20 enthielten sich:

(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Die Verfassungsänderung wurde mit breiter Mehrheit in den Koalitionsfraktionen und der Union angenommen – allerdings sprach sich nur die FDP-Fraktion einstimmig dafür aus; in den anderen Fraktionen gab es einzelne Gegenstimmen.

Das Sondervermögen Bundeswehr wurde in einem neuen Bundeswehrsondervermögensgesetz festgeschrieben, dem ebenfalls in namentlicher Abstimmung 590 (KORREKTUR: nicht 593*) Abgeordnete bei 80 Gegenstimmen zustimmten, sieben enthielten sich. Die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes:

§ 1
Errichtung eines Sondervermögens und Finanzierung der Bundeswehr
(1) Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Sondervermögen Bundeswehr“ errichtet.
(2) Mit Hilfe des Sondervermögens werden im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt.
(3) Nach Verausgabung des Sondervermögens werden aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO Fähigkeitszielen zu gewährleisten.
§ 1a
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und
Verteidigungsfähigkeit
(1) Unabhängig vom Sondervermögen werden zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert.
(2) Die Bundesregierung legt eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vor.

§ 2
Zweck des Sondervermögens
Das Sondervermögen hat den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden NATO-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.

Damit ist auch gesetzlich geklärt, dass die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen nicht zusätzlich zu einem Verteidigungshaushalt in Höhe von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung geplant sind. In weiteren Bestimmungen werden die Details für den Abruf der Gelder festgeschrieben. So ist unter anderem weiterhin die Zustimmung des Bundestags-Haushaltsausschusses für alle Projekte mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro erforderlich.

Mit dem neuen Gesetz beschloss das Parlament zugleich den – künftig jährlich vorzulegenden – Wirtschaftsplan für das Sondervermögen, in dem die geplanten Projekte benannt werden. Dieser Wirtschaftsplan entspricht im Wesentlichen der bereits zuvor bekannt gewordenen Liste der Vorhaben – zu einem großen Teil Beschaffungen, die die Bundeswehr mangels Finanzen seit Jahren vor sich her schiebt.

Der Wirtschaftsplan ist als Anlage in der Bundestagsdrucksache 20/2090 aufgeführt; darin geht es zunächst nur um das Haushaltsjahr 2022 (die Folgejahre sind als so genannte Verpflichtungsermächtigung aufgeführt).  Zur besseren Übersicht quasi die Überschriften, ohne die für dieses Jahr anfallenden Summen:

• Wehrtechnische Forschung und Technologie
Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz

• Beschaffung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung
a) Sprechsätze mit Gehörschutz im Zusammenhang mit dem Gefechtshelm
b) Kampfschuhsystem Streitkräfte (KSS SK)
c) Nachtsichtgeräte
d) Infanterist der Zukunft (IDZ ES) VJTF-Standard

• Beschaffung Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung
a) Digitalisierung landbasierter Operationen (DLBO)-Basic
b) DLBO (Battle Management System, Gefechtsstände, Funkgeräte)
c) Taktisches Wide Area Network (TAWAN), erster Anteil
d) Rechenzentrumsverbund
e) Satellitenkommunikation (SATCOMBw) Stufe 2 und 3
f) German Mission Network 1 (Vernetzung der Bw verlegefähig)
g) German Mission Network 2 (Erhalt der Führungsfähigkeit Marine)
h) Funkgeräte PRC-117G

• Beschaffung Dimension Land
a) Optionsauslösung konsolidierte Nachrüstung aller restlichen PUMA 1. Los
b) Nachfolge Schützenpanzer MARDER
c) Schwerer Waffenträger Infanterie
d) Nachfolge Überschneefahrzeuge BV 206
e) Nachfolge luftverlegbare Fahrzeuge / Luftlandeplattformen (DEU/NLD)
f) Nachfolge TPz Fuchs
g) Main Ground Combat System
h) Sanitätsausstattung (Role 2b geschützt hoch mobil, Luftlanderettungszentrum leicht, Luftlanderettungszentrum
Spezialeinsatz)

• Beschaffung Dimension See
a) Korvette 130
b) Fregatte 126
c) Future Naval Strike Missile (FNSM)
d) U-Boot Flugabwehrflugkörper (IDAS)
e) Unterwasserortung (SONIX)
f) Mehrzweckkampfboote
g) Nachfolge Festrumpfschlauchboot (RHIB) 1010
h) U 212 CD

• Beschaffung Dimension Luft
a) Entwicklung und Kauf EUROFIGHTER ECR
b) Nachfolge TORNADO, Anteil Beschaffung F-35 inkl. Bewaffnung
c) Beschaffung schwerer Transporthubschrauber
d) Leichter Unterstützungshubschrauber (LUH)
e) Bodengebundene Luftverteidigung (Nah- und Nächstbereich, Fähigkeitserhalt Patriot, Mittlere und große Reichweite)
f) Weltraumbasiertes Frühwarnsystem (TWISTER) EVF
g) Beschaffung weiterer Seefernaufklärer
h) Future Combat Air System (FCAS)
i) Bewaffnung HERON TP
j) Luftlageführungssysteme, diverse Radare
k) System Weltraumüberwachung und Lagezentrum mit Ausbaustufe 2

Ein interessanter Punkt dabei: Bei der Mitte der Woche vorgelegten Projektliste war für die Dimension Luft unter anderem nur lapidar vermerkt: g) Seefernaufklärer. Im jetzt gebilligten Wirtschaftsplan steht inzwischen: g) Beschaffung weiterer Seefernaufklärer. Damit scheint sich zu bewahrheiten, was seit paar Tagen nicht zuletzt an der Küste umläuft: Die bislang bereits geplanten und bestellten fünf Seefernaufklärer P-8 Poseidon von Boeing werden um möglicherweise sieben weitere Flugzeuge dieser Art aufgestockt – am Ende also zwölf moderne Seefernaufklärer für die Marine.

*Die Zahlen der Abstimmungsergebnisse wurden vom Bundestag gegenüber den ersten Angaben korrigiert.

(Grafik: Boeing-Werbegrafik einer P-8 Poseidon in der Lackierung für die Deutsche Marine, September 2021)