Erneut Haftbefehl gegen Franco A. wegen Verdunkelungsgefahr (Update)
Der Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der unter dem Vorwurf der Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Frankfurt am Main vor Gericht steht, ist erneut in Haft genommen worden. Der Soldat, der sich auch als syrischer Flüchtling ausgab und rechtsextremistisch motivierte Anschläge geplant haben soll, war auch während des Verfahrens auf freiem Fuß.
Aus Zeitgründen zunächst nur die Mitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom (heutigen) Montag:
Der Vorsitzende des 5. Strafsenats (Staatsschutzsenats) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat am Samstagabend einen Haftbefehl gegen Franco A. erlassen. Nach seiner Festnahme gestern Vormittag wird ihm der Haftbefehl heute Vormittag eröffnet werden.
Dem Angeklagten werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen. Das Verfahren wird seit dem 20.5.2021 vor dem OLG verhandelt. Der Angeklagte befand sich vom 26.4.2017 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2017 in Untersuchungshaft.
Bei einer am Abend des 11.2.2022 in Offenbach am Main durchgeführten Personenkontrolle des Angeklagten war festgestellt worden, dass dieser Gegenstände mit sich führte, die als Beweismittel in Betracht kommen. Aufgrund dieses Umstandes und weiterer Erkenntnisse hat der Vorsitzende des Staatsschutzsenats das Vorliegen von Verdunkelungs- und auch Fluchtgefahr festgestellt und deshalb am Abend des 12.2.2022 in Eilzuständigkeit einen Haftbefehl erlassen. Dieser wurde am Sonntagvormittag durch ein
Sondereinsatzkommando der Polizei vollstreckt und der Angeklagte festgenommen. Er wird am heutigen Vormittag dem Senat vorgeführt werden.
Update: Der Haftbefehl war zunächst nur vom Vorsitzenden des OLG-Senats erlassen worden, vor dem der Prozess gegen Franco A. läuft. Der gesamte Senat bestätigte diesen Haftbefehl, wie das Gericht am Montagnachmittag mitteilte:
Der 5. Strafsenats (Staatsschutzsenats) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat den Haftbefehl des Vorsitzenden gegen Franco A. bestätigt und nach Anhörung des Angeklagten in Vollzug gesetzt. Der Angeklagte befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Dem Angeklagten werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen.
Der Angeklagte befand sich vom 26.4.2017 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2017 in Untersuchungshaft. Die erneute Festnahme erfolgte aufgrund des vom Vorsitzenden in Eilzuständigkeit erlassenen Haftbefehls vom 12.2.2022 am 13.2.2022. Der Senat hat den Haftbefehl des Vorsitzenden bestätigt und nach der heute durchgeführten nicht-öffentlichen Anhörung des Angeklagten in Vollzug gesetzt. Die am 11.2.2022 bei der Personenkontrolle aufgefundenen Gegenstände werden nunmehr von der Polizei ausgewertet.
Nächster Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung ist der 17.2.2022.
Na hoffentlich in Ketten.^^
Ich bin schon via Twitter darauf gestoßen. Dort hieß es auch, Auslöser wäre irgendein auffäliges Verhalten gewesen. Gehört das zusammen, oder ist da eher nichts dran? Oder wurde darüber lediglich nichts verlautbart?
Ist er denn eigentlich noch im Dienstgrad?
@all
Zum einen gerne auch hier noch mal die Bitte, bei diesem Thema sachlich zu bleiben.
Zum anderen: Franco A. ist, so lange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, weiterhin Soldat, wenn auch mit Verbot der Ausübung des Dienstes, Uniformtrageverbot und Kürzung der Bezüge.
Zur anderen aufgeworfenen Frage: Es gab vergangene Woche eine Polizeikontrolle in Frankfurt, da ist von Auffälligkeiten die Rede. Welche das waren, dazu habe ich öffentlich noch nichts gesehen.
Auch wenn es da mal in Hessen Probleme gab, wird das SEK in dieser offiziellen Mitteilung wirklich als „Sondereinsatzkommando“ bezeichnet? Für alle die mir gerade nicht folgen können, dieser Begriff wird aufgrund der schrecklichen Deutschen Vergangenheit eig so nicht mehr benutzt.
@TW: Der Hessenschau zufolge hat es sich um eine Kontrolle im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen gehandelt:
https://www.hessenschau.de/panorama/offizier-unter-terrorverdacht-franco-a-in-untersuchungshaft,terror-franco-a-haftbefehl-100.html
war festgestellt worden, dass dieser Gegenstände mit sich führte, die als Beweismittel in Betracht kommen.
Er hatte wohl ein Puzzleteil am Mann, das die Polizei im Rahmen einer der Ermittlungen zu
– Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat,
– Verstöße gegen das Waffengesetz,
– das Kriegswaffenkontrollgesetz,
– das Sprengstoffgesetz,
– Diebstahl und Betrug
interessiert. Was es genau ist? Von einem gefälschten Dokument über Zünder, Munition oder gar Profilen zu möglichen Anschlagszielen ist da alles drin. Die Polizei wird sich dazu äußern, was man gefunden hat.
@M.P. sagt: 14.02.2022 um 12:47 Uhr
Wahrscheinlich wusste es die Pressestelle des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht besser, SEK heißt Spezialeinsatzkommando. Das ist seit fast 50 Jahren so, diese wurden als Reaktion auf das Massaker
von München während der Olympiade 1972 gegründet.
Klingt dann schon ein bißchen nach Rainer Zufall. Dabei sollte die Maskenpflicht bei solchen Aktionen eigentlich hilfreich sein. Strafmildernd wird sich die Sache nicht auswirken.
Über die Geschichte mit Franco A. kann ich einfach nur noch den Kopf schütteln.
Die ganze Sache ist insgesamt so surreal, wenn das ein Film wäre, wäre er bestimmt ein Flop geworden, weil der Plot einfach so unglaubwürdig ist.
Ich habe den Prozess verfolgt. Vor kurzem hat auch ein Kamerad von ihm vor Gericht ausgesagt. Dieser hat zu Protokoll gegeben, dass die Beiden sich sehr intensiv über Echsenmenschen, die aus dem Sternbild des Drachen kommen, unterhalten haben. Und das wäre ja vielleicht noch lustig gewesen aber im nächsten Satz kam gleich die Holocaustleugnung.
Und niemand innerhalb der Bundeswehr fällt anscheinend irgendwann mal irgendetwas auf. Und das ist das Schlimme. Dass diese Leute sich in einer Umgebung bewegen, in der entweder sehr viele auch solche seltsamen Meinungen haben, oder eben einfach wegschauen. Und dann wird wahlweise gesagt, dass dies „konservativ“ wäre oder eben die überwiegende Meinung des „Volkes“. Beides stimmt nicht!
Die Bundeswehr hätte Franco A. nach der rechtsextremistischen Masterarbeit im Stil von Anders Breivik sofort entlassen müssen! Stattdessen wurde er kurze Zeit darauf zum Berufssoldaten ernannt.
Kann das noch irgend jemand innerhalb der Bundeswehr erklären?
Liebe Leute, wer das verfolgt hat, kann wirklich nur den Kopf schütteln. Die Gesinnung teile ich nun wirklich nicht, aber ist es nicht auffällig, dass er just verhaftet wird, wenn es fast zum Ende des Prozesses kommt , bei dem sie, verflixt noch mal, ihm immer noch keinen Anschlagsversuch nachweisen konnten? Wie gesagt- ich sage das deutlich- ich teile seine Meinung (wie sie dann am Ende auch tatsächlich sein mag) NICHT. Aber ich glaube auch nicht mehr an den Anschlagskram- dafür hat das alles zu lange gedauert und war viel zu skuril. Und diese Festnahme macht mir Angst- aber in ein ganz andere Richtung- ist er nicht mittlerweile eher eine Symbolfigur? Wäre es nicht peinlich, wenn er doch „nur“ ein kleiner „Antisemit“ wäre und nicht der organisierte Terrorist? Kann der Staat sich das erlauben? Offensichtlich nicht.
Es würde mich sehr wundern, wenn der Mann nicht observiert worden wäre. Die Zufälligkeit der Kontrolle wäre dann nur eine scheinbare, um die Ermittlungstaktik (noch) nicht offenlegen zu müssen. Das erschiene mir jedenfalls logischer als alles, was sonst an Erklärungen dafür herangezogen wird.
Eine zufällige Kontrolle der Corona-Schutzmaßnahmen?
Da muss man unseren Kollegen der blauen Zunft schon zum Humor und zum Understatement gratulieren!
Um die Obs.-Kräfte nicht zu verbrennen wurde schnell eine Streife heranorganisiert und die konnten dann das „finden“, was vorher beim abholen/einpacken beobachtet wurde.
Ich würde mal sagen, saubere Arbeit, wenn es denn wirklich relevant war/sein wird.
Cool, in der tagesschau eben, war Franco Nero sogar verpixelt. Also bis auf den Bart. :-)
Zufallskontrolle.
Und laut dem Artikel haben die „Gegenstände“ dazu geführt, dass Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr besteht. Oder das Indiz erhoben.
Im Laiendeutsch könnten das z.B. Reiseunterlagen, Flugbuchungen oder ähnliches sein. Reisepässe, erhöhte Mengen Bargeld etc. Es steht nirgendwo, dass die gefundenen Gegenstände dem Hauptanklagepunkt zugeordnet werden.
Er ist also nicht wie von AoR beschrieben ein Indiz im Hauptverfahren.
Zumindest nicht aus den PM und dem Hessenschau Artikel entnehmbar.
@FNU SNU
„Verdunkelungsgefahr“ bedeutet das Beiseiteschaffen von Beweismaterial, was Sie meinen nennt sich: „Fluchtgefahr“.
Davon ab ist es natürlich hanebüchen einen Anschlag unter der Flagge eines christlichen Syrers zu begehen, der zudem ja vorab erkennungsdienstlich behandelt wurde.
@Eleanor Roose
„Wäre es nicht peinlich, wenn er doch „nur“ ein kleiner „Antisemit“ wäre und nicht der organisierte Terrorist?“
Ja, das wäre in der Tat peinlich, vor allem für diejenigen, die die Ergebnisse der Ermittlungen nicht abwarten wollten, bevor sie ihre Urteile in dieser Frage verkündeten und über „Schattenarmeen“ etc. fabulierten. Man darf gespannt sein, wie das Ganze ausgeht, aber neben der Bundeswehr (die im Fall von Franco A. viel früher hätte tätig werden müssen, auch wenn er kein Terrorist gewesen sein sollte) dürften auch große Teile von Politik und Medien Hausaufgaben zu erledigen haben.
@1WO
„… , aber neben der Bundeswehr (die im Fall von Franco A. viel früher hätte tätig werden müssen, …“
In Bezug auf die akademische Thesis gebe ich Ihnen Recht, ansonsten wurde vorschriftenkonform gehandelt, soweit ich weiß, ohne mich in Einzelheiten zu verlieren.
Wobei mir die Thesis nicht bekannt ist und die Beurteilung des Inhaltes auch dem Prüfer obliegt, der ggf. auch die weitere Verwendung des Studenten in den SK betrachtet.
Was genau ist hier los? Bitte nicht Ursache und Wirkung vertauschen. Da verschafft sich ein Offizier Bundeswehr eine Zweitidentität und ist dann „nur ein Antisemit“. Hallo wach!
Eigentlich ist es nicht mehr zu diskutieren, warten wir’s ab und vertrauen auf den Rechtsstaat.
Selbstverständlich ist er unschuldig bis zu einer anderen Erkenntnis, aber die wird erfolgen, ich bin mir sicher.
„Hörst Du Hufgetrampel, dann denk an Pferde und nicht an Zebras.“
Ich verstehe all die seltsamen Kommentare wirklich nicht mehr …
„Manchmal ist eine Zigarre einfach eine Zigarre.“ Fertig. Thema durch. Ende der Geschichte. Nichts Außergewöhnliches. Einfach weitergehen, es gibt nichts zu sehen.
@BesorgteBürgerin:
„Kann das noch irgend jemand innerhalb der Bundeswehr erklären?“
NEIN!
Ein paar Dinge muss man hier mal zurecht rücken. Observationen oder ähnliche Überwachungsmaßnahmen enden in Deutschland regelmäßig spätestens mit der Anklageerhebung. Denn mit der Anklage muss die Staatsanwaltschaft alle Akten, auch mit allen Observationen oder Telefonüberwachungen, dem Gericht vorlegen und das Gericht den Verteidigern Akteneinsicht spätestens in alle Akten gewähren. Gäbe es zu diesem Zeitpunkt noch Observationen, so würde der Verteidiger den Angeklagten warnen. Die Überwachung hätte keinen Sinn mehr und deshalb enden diese Maßnahmen spätestens mit der Anklageerhebung. Und hätte das Gericht jetzt eine Überwachung angeordnet, so wäre Franco A – nach seiner vorläufigen Festnahme – erst gar nicht wieder frei gekommen, sondern gleich dem OLG vorgeführt worden wegen einem Haftbefehl. Deshalb spricht jede Erfahrung dafür, daß Franco A nur zufällig in eine Polizeikontrolle gekommen ist, dort hat er nach den Berichten von Hessenschau, der Zeitung mit den 4 Buchstaben, der Frankfurter Rundschau und der Hessenschau möglicherweise sich verdächtig verhalten oder Widerstand geleistet und ist deshalb vorläufig festgenommen worden. Auf dem Revier hat man dann vermutlich nach der Festnahme Unterlagen über eine mögliche Reise gefunden, unerheblich für ein Verfahren wegen Maskenverstoß oder Widerstand und ihn wieder laufen lassen. Aber natürlich hat man Franco A auch im Computer überprüft, festgestellt daß dieser ein laufendes großes Strafverfahren hat und das Gericht oder die Staatsanwaltschaft über die gefundenen möglichen Reiseunterlagen informiert. Und beim Vorsitzenden Richter haben die Alarmglocken geklingelt und dieser hat am Wochenende – in Eilzuständigkeit – schnell einen Haftbefehl gefertigt. Richter arbeiten nicht ohne Grund am Wochenende. Hätte das Gericht eine Überwachung angeordnet, wäre Franco A nicht laufen gelassen worden, weil man vorher das Gericht informiert hätte. Nachdem hier aber eine erneute Festnahme mit Spezialeinsatzkommando erst nach der Freilassung aus der vorläufigen Festnahme erfolgt ist, ist sicher davon auszugehen, daß der Vorsitzende Richter erst nach der Freilassung von den gefundenen Unterlagen Kenntnis erlangt hat.
Die Frage ist hier nur für mich, war es nur eine Corona Kontrolle, wo man normalerweise nur einen Ausweis vorzeigen muss und die Mitteilung bekommt, es werde eine Anzeige geschrieben und gehen kann oder ist Franco A in eine Drogenkontrolle gekommen, wo man tatsächlich gefilzt wird oder hat er sich bei einer harmlosen Coronakontrolle so daneben benommen, daß er sich selbst sehr verdächtigt gemacht hat. Jedenfalls ist es nicht klug, Unterlagen bei sich zu haben, die eine Reise(Fluchtgefahr) begründen können oder eine Verdunkelungsgefahr, wenn ein großes Strafverfahren gegen ein läuft.
Mehr werden wir wahrscheinlich erst am Donnerstag erfahren, wenn der Prozeß weiter gehen wird. Denn wenn die Verteidiger sich die geringste Chance ausrechnen, werden diese gegen den Haftbefehl vorgehen. Schweigt die Verteidigung zu der Verhaftung, dann sieht es schlecht aus in Sachen Haftbefehl. Denn Gericht und StA werden wegen möglichen weiteren Ermittlungen möglicherweise weiterhin nicht sagen wollen, was genau gefunden wurde. Sie können aber nicht verhindern, daß die Verteidiger oder der Angeklagte durch Anträge oder Erklärungen die gefundenen Gegenstände zum Gegenstand der Verhandlung machen.
@ Eleanor Roose:
„aber ist es nicht auffällig, dass er just verhaftet wird, wenn es fast zum Ende des Prozesses kommt“
Nein. Ist es nicht.
@all
Ich bitte einfach mal darum, dass die puren Spekulationen über Grund und Ablauf der Kontrolle und die evtl. gefundenen Beweismittel hier nicht die Debatte bestimmen.
Man hätte den unerlaubten Waffenbesitz und den Betrug (vorgetäuschter Asylantenstatus) vom Hauptverfahren abtrennen sollen. Dann wäre er bereits rechtkräftig verurteilt worden und wäre aus der BW entfernt worden … von der charakterlichen Nichteignung mal ganz abgesehen.
@ Trevor Faith
Der von Ihnen vorgetragene Vorschlag kann von der Bundeswehr nicht umgesetzt werden.
Im Übrigen greift der gesetzliche Automatismus der Entlassung erst ab einer Verurteilung von 1 Jahr. Ob das tatsächlich wegen den beiden genannten Delikten erreicht werden könnte bleibt fraglich.
Ich bin aber ganz bei Ihnen: Die gesamte Berichterstattung über Franco A. ist nicht hilfreich für die Bundeswehr.
Wer z.B. eine Pistole ohne Erlaubnis „… erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, [oder] bearbeitet …“ begeht eine Tat, die mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bewehrt ist (§51 Abs. 1 Waffengesetz).
Ich verstehe, dass der tägliche routinemäßige Umgang mit Kriegswaffen bei Soldaten die subjektive Sicht verschieben kann. Aber das Waffengesetz gilt auch für jeden Offizier außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit.
@Florian Staudte
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstehe? Der ganze Mann Franco A. ist nicht hilfreich für die Bundeswehr. Und eigentlich würde ich sogar noch weitergehen…
[Schon klar, dass er selbst unter vollständigem Namen öffentlich aufgetreten ist. Schlage aber vor, dass wir bis zu einem Urteil der gängigen Praxis folgen und den Nachnamen abkürzen. T.W.]
@Florian Staudte sagt: 16.02.2022 um 20:17 Uhr
„Der von Ihnen vorgetragene Vorschlag kann von der Bundeswehr nicht umgesetzt werden.
Im Übrigen greift der gesetzliche Automatismus der Entlassung erst ab einer Verurteilung von 1 Jahr. Ob das tatsächlich wegen den beiden genannten Delikten erreicht werden könnte bleibt fraglich.“
Das Aspekt Waffengesetz wurde ja bereits erläutert; hinzu kommt aber (wie bereits erwähnt) der Betrug zum Schaden des Arbeitgebers (Bundesrepublik Deutschland). Ich bin mir ziemlich sicher, daß eine Entlassung durchaus möglich wäre, aber man abermals auf der Suche nach der Goldrandlösung war anstatt auf eine pragmatische Lösung zu setzen.
Wenn man so darüber nachdenkt, könnte man beinahe annehmen, daß dieses Bestreben in der Bundeswehr systemimmanent ist.
Ich wollte nur anmerken, dass der Fall im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit eine Aufgabe für die Justiz ist.
Die möglicherweise berechtigten Wünsche der Bundeswehr sind unbeachtlich.
Die Bundeswehr hätte m.E. vor geraumer Zeit genauer hinschauen und konsequenter Handeln können, dann hätte es ggf. dieses Problem nicht gegeben.
„Warum wurde #FrancoA. vergangene Woche festgenommen? Nun: Er war mitten im Prozess nach Frankreich gereist und mit Aufzeichnungen, Handys und einer Hakenkreuz-Armbinde zurückgekehrt. Nachrichtendienste hatten ihn dabei beobachtet – und waren alarmiert“, twitterte die ehemalige TAZ-und jetzt ZEIT-Redakteurin Christina Schmidt am 19.2.2022. Das dürfte manch eine Diskussion hier erledigen.
Mir ist weiterhin unklar, wie man auf die Masterarbeit, die quasi einer Bewerbung für den operativen BND-Dienst gleichkam, ausgerechnet beim MGFA nicht reagieren konnte. Jeder weiß, wer dort mit in den Strukturen sitzt und in einer Auslandsdienststelle mit hoher Aussenwirkung dürfte eine antisemitische Magnesium-Leuchtfackel wie Franco A. doch nun wirklich nicht übersehen werden. Ich hoffe, die Dienste prüfen ihre eigenen Reihen und Strukturen endlich mal selbstkritisch.
[Und warum nicht der Link zum Tweet?
https://twitter.com/rprtrn/status/1494983274967539717
T.W.]
Um den vorangegangen Kommentar noch zu erweitern, heute hat das Gericht genauere Angaben gemacht. Demnach wurde A. wohl mit Nazidevotionalien, zig Mobiltelefonen und noch mehr SIM-Karten als auch einigen Hieb- und Stichwaffen (darunter wohl mindestens eine Machete) aufgegriffen.
Zudem hat einer der Pflichtverteidiger seine Entpflichtung beantragt
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/franco-a-prozess-gegen-bundeswehr-offizier-ermittler-fanden-hakenkreuz-abzeichen-a-4d3b8ea5-ecd2-46cc-b8fc-8784d27bfe4e
[Hoffe SPON links sind nach wie vor in Ordnung]
Im Rahmen der Festnahme wurden gefunden:
– 7 Messer und Macheten
– mehr als 20 Mobiltelefone
– mehr als 50 ungenutzte Prepaid-Karten“,
– NS-Abzeichen
Quelle: Spiegel Online
@aussenstehender sagt: 25.02.2022 um 16:54 Uhr
Ich wüsste wirklich gerne, was Franco A. zum jetzigen Zeitpunkt mit diesem Material wollte.
Ich hielt ihn bisher für eine Schande für die Uniform und charakterlich ungeeignet als Offizier, aber nicht für einen Idioten, aber zum aktuellen Zeitpunkt solche Dinge mit sich zu führen, bzw. sie aus FRA abzuholen (Spekulation) verstehe ich nicht. Was wollte er jetzt damit und kam ihm nicht in den Sinne, dass er ggf. unter Überwachung steht?!
@Daniel Lücking:
Könnten sie mir erklären, was sie mit dem Satz: „ wie man auf die Masterarbeit, die quasi einer Bewerbung für den operativen BND-Dienst“ meinen.
Nicht falsch verstehen, ist ne ernstgemeinte Frage.