Erneut Haftbefehl gegen Franco A. wegen Verdunkelungsgefahr (Update)

Der Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der unter dem Vorwurf der Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Frankfurt am Main vor Gericht steht, ist erneut in Haft genommen worden. Der Soldat, der sich auch als syrischer Flüchtling ausgab und rechtsextremistisch motivierte Anschläge geplant haben soll, war auch während des Verfahrens auf freiem Fuß.

Aus Zeitgründen zunächst nur die Mitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom (heutigen) Montag:

Der Vorsitzende des 5. Strafsenats (Staatsschutzsenats) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat am Samstagabend einen Haftbefehl gegen Franco A. erlassen. Nach seiner Festnahme gestern Vormittag wird ihm der Haftbefehl heute Vormittag eröffnet werden.
Dem Angeklagten werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen. Das Verfahren wird seit dem 20.5.2021 vor dem OLG verhandelt. Der Angeklagte befand sich vom 26.4.2017 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2017 in Untersuchungshaft.
Bei einer am Abend des 11.2.2022 in Offenbach am Main durchgeführten Personenkontrolle des Angeklagten war festgestellt worden, dass dieser Gegenstände mit sich führte, die als Beweismittel in Betracht kommen. Aufgrund dieses Umstandes und weiterer Erkenntnisse hat der Vorsitzende des Staatsschutzsenats das Vorliegen von Verdunkelungs- und auch Fluchtgefahr festgestellt und deshalb am Abend des 12.2.2022 in Eilzuständigkeit einen Haftbefehl erlassen. Dieser wurde am Sonntagvormittag durch ein
Sondereinsatzkommando der Polizei vollstreckt und der Angeklagte festgenommen. Er wird am heutigen Vormittag dem Senat vorgeführt werden.

Update: Der Haftbefehl war zunächst nur vom Vorsitzenden des OLG-Senats erlassen worden, vor dem der Prozess gegen Franco A. läuft. Der gesamte Senat bestätigte diesen Haftbefehl, wie das Gericht am Montagnachmittag mitteilte:

Der 5. Strafsenats (Staatsschutzsenats) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat den Haftbefehl des Vorsitzenden gegen Franco A. bestätigt und nach Anhörung des Angeklagten in Vollzug gesetzt. Der Angeklagte befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Dem Angeklagten werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen.
Der Angeklagte befand sich vom 26.4.2017 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2017 in Untersuchungshaft. Die erneute Festnahme erfolgte aufgrund des vom Vorsitzenden in Eilzuständigkeit erlassenen Haftbefehls vom 12.2.2022 am 13.2.2022. Der Senat hat den Haftbefehl des Vorsitzenden bestätigt und nach der heute durchgeführten nicht-öffentlichen Anhörung des Angeklagten in Vollzug gesetzt. Die am 11.2.2022 bei der Personenkontrolle aufgefundenen Gegenstände werden nunmehr von der Polizei ausgewertet.
Nächster Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung ist der 17.2.2022.