Corona-Pandemie und Bundeswehr – Überblick Ende Januar
Auch wenn die Bundeswehr im Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie ein wenig in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung gerückt ist: Unverändert sind Tausende von Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung ziviler Behörden und Einrichtungen in dieser Amtshilfe im Einsatz. Der aktuelle Stand am 31. Januar:
Rund 5.300 Soldatinnen und Soldaten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums direkt in 437 Amtshilfeeinsätzen aktiv. Hinzu kommen rund 2.000 weitere als so genanntes Schichtwechselpersonal oder in der Führungsorganisation, damit sind insgesamt rund 7.300 Soldat*innen für Aufgaben der Pandemiebekämpfung gebunden. Das dafür bereit gehaltene Kontingent von 17.500 wird damit knapp zur Hälfte ausgeschöpft.
Im Einzelnen unterstützen Soldatinnen und Soldaten in
• Gesundheitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung: 3.654
• Impfeinrichtungen: 792
• Krankenhäusern: 654
• Alten- und Pflegeheimen: 113
sowie in kleinerem Umfang in Testzentren.
In der Truppe selbst steigt unterdessen, wie in der Bevölkerung insgesamt, die Zahl der Covid-19-Fälle auf neue Höchststände. Die Zahlen des Sanitätsdienstes:
31. Januar
Soldatinnen und Soldaten: aktuell bestätigte Fälle: 3691,
kumulativ: 18.702, kumulativ genesen: 15.009, kumulativ verstorben: 2
28. Januar
Soldatinnen und Soldaten: aktuell bestätigte Fälle: 3602,
kumulativ: 18.221, kumulativ genesen: 14.617, kumulativ verstorben: 2
27. Januar
Soldatinnen und Soldaten: aktuell bestätigte Fälle: 3461,
kumulativ: 17.783, kumulativ genesen: 14.320, kumulativ verstorben: 2
26. Januar
Soldatinnen und Soldaten: aktuell bestätigte Fälle: 3215,
kumulativ: 17.335, kumulativ genesen: 14.118, kumulativ verstorben: 2
25. Januar
Soldatinnen und Soldaten: aktuell bestätigte Fälle: 2922,
kumulativ: 16.853, kumulativ genesen: 13.929, kumulativ verstorben: 2
24. Januar
Soldatinnen und Soldaten: aktuell bestätigte Fälle: 2879,
kumulativ: 16.531, kumulativ genesen: 13.650, kumulativ verstorben: 2
(Archivbild: Ein Soldat des Informationstechnikbataillons 292 unterstützt das Gesundheitsamt Augsburg mit einem Call-Center in der Luitpold-Kaserne im Rahmen der Amtshilfe whrend der Corona-Pandemie am 16.12.2021 – Oliver Burghardt/Bundeswehr)
Da ist die Wahrnehmung hier im Blog wohl ähnlich wie in der Öffentlichkeit: tausende Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, hunderte von Reservisten auch seit fast zwei Jahren im Dauereinsatz (zusätzlich zu ihren zivilen Jobs) und wen juckt‘s – keinen. Schade.
Dank an den Hausherrn für die regelmäßigen Infos und Updates.
Ob das Modell BVK/KVK so noch zukunftsfähig ist?
@MrDiversity sagt: 01.02.2022 um 19:47 Uhr
„Ob das Modell BVK/KVK so noch zukunftsfähig ist?“
Die Frage müsste lauten: Ob die KVK/BVK in Zukunft noch existieren werden?
Normale Übungstätigkeit ist kaum möglich, Die Motivation entsprechend niedrig.
Die Hilfsanträge für die Kontaktnachverfolger bekommt der Leiter auch nebenbei abgewickelt.
Ich gebe Ihnen allerdings in dem Punkt recht, für den Dauereinsatz wurde dieses Konstrukt nie konzipiert.
Die Schutzimpfung gegen COVID-19 ist seit kurzem Teil des Basisimpfschemas und damit für Soldat*innen duldungspflichtig. Das Verweigern der Impfung ohne medizinische Kontraindikation kann dienstrechtliche Konsequenzen haben.
In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren (!!) eingeführt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Allerdings: Werden Impfungen verweigert, drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“.
Die Grundlage dafür bietet das Soldatengesetz. „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen“, heißt es dort in Paragraf 17a. Und: „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“
Sarc on:
Alltag Corona:
Bundeswehr – Wie man einen Befehl verweigert, ohne einen Befehl zu verweigern
Geht es um das Vermeiden von Aufträgen, entwickeln manche Soldat*innen ungeahnte Kreativität.
Sarc off:
Ich bestätige die Tatsache, dass es unzählige Schlupflöcher gibt. Die plötzliche ‚Krankheit‘, verbunden mit KZH, wurde schon angesprochen. Atteste ungewöhnlicher Art tauchen leider auf. Wir müssen also genau hinschauen. Wir wollen das auch.
Dazu kommt. zahlreiche Soldat*innen drücken sich als Diziplinarvorgesetzte vor dem Durchsetzten der Duldungspflicht, das ist eine Tatsache!
So hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die subjektive Gefahreneinschätzung des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens eine Rolle spielen kann und subjektiven Belastungssituation Rechnung getragen werden kann.
Im Alltag gibt es halt den Alltag.