Fürs Archiv: Coronavirus-Pandemie und Bundeswehr, Stand 25. November
Der rasante Anstieg der Corona-Fälle in Deutschland lässt es sinnvoll erscheinen, (leider) wieder öfter regelmäßig der Stand der Amtshilfe der Bundeswehr für die zivilen Behörden in der Pandemie und auch die Infektionszahlen in der Truppe zu berichten. Der Stand vom (heutigen) Donnerstag, 25. November 2021:
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums:
• 250 laufende Hilfeleistungen in der Amtshilfe
• rund 2.900 Soldatinnen und Soldaten im Hilfeeinsatz, davon
• 1.870 in der Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern
• 445 in Impfzentren/mobilen Impfteams
• 542 in Krankenhäusern
• 36 in Alten- und Pflegeheimen
• 630 weitere gebunden als Schichtwechselpersonal oder in der Führungsorganisation
-> rund 3.500 in der Amtshilfe gebunden
Vor allem die Zahl der Soldatinnen und Soldaten in den Krankenhäusern ist deutlich gestiegen; am 19. November waren es noch 208 und am 22. November schon 348. Ebenfalls erhöht wurde die Zahl bei den Impfungen; vor einer knappen Woche waren es erst 93.
Die MedEvac-Flugzeuge der Luftwaffe, die für eine mögliche Verlegung von Intensivpatienten bereitstehen, wurden – bislang – noch nicht in der Amtshilfe angefordert.
Die Zahl der Covid-19-Infektionen unter den Soldatinnen und Soldaten erreicht derweil täglich einen neuen Höchststand. Nach den Angaben des Sanitätsdienstes:
25. November
aktuell bestätigte Fälle: 1296, kumulativ: 10465,
kumulativ genesen: 9167, kumulativ verstorben: 2
24. November
aktuell bestätigte Fälle: 1206, kumulativ: 10326,
kumulativ genesen: 9118, kumulativ verstorben: 2
23. November
aktuell bestätigte Fälle: 1181, kumulativ: 10208,
kumulativ genesen: 9025, kumulativ verstorben: 2
22. November
aktuell bestätigte Fälle: 1174, kumulativ: 10099,
kumulativ genesen: 8923, kumulativ verstorben: 2
und zum Vergleich der Monatsanfang:
2. November
356 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 8742,
davon kumuliert genesene Fälle: 8384, Tote kumuliert: 2
Am 24. November wurden die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in das so genannte Basisimpfschema für Soldatinnen und Soldaten aufgenommen; damit gilt jetzt eine Duldungspflicht für diese Immunisierungen. Eine Impfquote liegt bislang noch nicht vor.
„Bei militärischen Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) hatte sich Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer bereits im Mai für die Einführung einer generellen Duldungspflicht der Impfstoffe gegen das Coronavirus ausgesprochen. Dafür bedarf es jedoch der Zustimmung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPA). Dieser stimmte zunächst einer generellen Duldungspflicht nicht zu. Seit September befand sich der Vorgang im Schlichtungsverfahren, welches nun am 22. November abgeschlossen wurde.“
QUELLE: Bundeswehr.org
Soso….
ich zittiere:
„Dafür bedarf es jedoch der Zustimmung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPA). Dieser stimmte zunächst einer generellen Duldungspflicht nicht zu. Seit September befand sich der Vorgang im Schlichtungsverfahren, welches nun am 22. November abgeschlossen wurde.“
Seit September also im Schlichtungsverfahren….WIE LANGE VORHER wurde dieser Vorgang durch den GVPA blockiert / behindert / verzögert?
Wenn so die Arbeit des GVPA aussieht, dann kann ich guten Gewissens darauf verzichten!
Als langjähriger Vertrauensmann in meinem Verband, erlaube ich mir dazu eine sehr kritische Bewertung des ganzen abzugeben!
@0815
bundeswehr.org sagt da mehrfach die Unwahrheit.
Außer dem 22.11.2021 stimmt keine Zeitangabe.
Die Zustimmung war nicht erforderlich, wenn das Gremium aber einmal angefragt wird, kann man es nicht einfach wieder ignorieren, wenn das Votum nicht passt.
Die Schlichtung begann (und endete) am 22.11.2021.
@T.W.
Heute ist die Erhöhung des Kontingents Corona auf 8000 (!) mit Wirkung von kommenden Montag angewiesen worden. Weitere Erhöhungen werden in Aussicht gestellt.
Die Angaben des BMVg waren also sowohl nach Umfang als auch nach Zeitpunkt nicht korrekt.
Wie bereits mehrfach angemerkt ist die Frage des Impfstatus der eingesetzten Kräfte weiterhin ungeklärt, bzw. extrem restriktiv.
@Sailor 1995
Danke für die Information…so nicht bekannt gewesen.
Wenn die Schlichtung also am 22.11. begann und endete, so ist dem Schlichtungsausschuss primär ja kein Vorwurf zu machen ;-)
@0815
Die Beteiligung des Gesamtpersonalrats ist gesetzlich vorgeschrieben – siehe Beteiligungsgesetz – bei Nichtzustimmung einer Verordnung muss ein Schlichtungsausschuss eingerichtet werden. Die Mitglieder müssen gefunden und von beiden Seiten akzeptiert werden. Das war die Zeit von September bis November.
MfG Roth
@Dietmar Roth sagt: 28.11.2021 um 8:44 Uhr
„Die Beteiligung des Gesamtpersonalrats ist gesetzlich vorgeschrieben – siehe Beteiligungsgesetz – bei Nichtzustimmung einer Verordnung muss ein Schlichtungsausschuss eingerichtet werden.“
Sorry, aber das ist gleich mehrfach unrichtig. Zunächst einmal gibt es keinen Gesamtpersonalrat. Es war der GVPA andere Baustelle. Darüber hinaus war es keine Verordnung. Und die Beteiligung erfolgte sicherlich nicht obligatorisch, sondern eher im Sinne des Versuchs „Mitnahme“ der Beteiliungsgremine. Da es um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte im Kern geht, hätte auch eine Entscheidung durch die Leitung ohne Zustimmung des GVPA erfolgen können.
„Die Mitglieder müssen gefunden und von beiden Seiten akzeptiert werden. Das war die Zeit von September bis November.“
Wenn hier wirklich Kooperationsbereitschaft und Interesse an einer schnellen Lösung gewesen wäre, dann hätte das auch wesentlich (!) zügiger erfolgen können. Das Wesen der Pandemie ist, dass hier Menschenleben gefährdet werden, jeden Tag…
@Dietmar Roth:
Für mich ist rechtlich jedoch nicht so klar, ob das Thema wirklich mitbestimmungspflichtig oder lediglich beteiligungspflichtig ist (das SBG ist ja eher für die VO auf Einheitsebene geschrieben, daher ist es auf der Ebene des GVPA sehr interpretationsbedürftig). Zudem kenne ich die sachliche Begründung der Ablehnung des GVPA nicht. Da wäre es mal interessant zu erfahren worin die Bedenken lagen und warum es nun doch eine Einigung gab.
Ich habe den Eindruck, dass die Leitung des BMVg nicht den Mut hatte das Thema als beteiligungspflichtig anzugehen und der GVPA auch sehr grundlegende Bedenken hatte.
Man mag sagen Ende gut, alles gut.
Aber das ist auch ein Beispiel für die Art von Führung in diesem Land – gerade in Krisenzeiten.
@Memoria sagt: 28.11.2021 um 12:07 Uhr und
„Für mich ist rechtlich jedoch nicht so klar, ob das Thema wirklich mitbestimmungspflichtig oder lediglich beteiligungspflichtig ist.“
Sie haben natürlich Recht, ich war gegenüber @Dietmar Roth zu kategorisch, als ich die Beteiligungspflicht bestritten haben. Vielmehr meinte ich die Mitbestimmungspflicht. Guter Punkt.
@Dietmar Roth
mea culpa, für den Irrtum