Zweiter MAD-Jahresbericht: Corona-Pandemie verstärkte extremistische Tendenzen (m. Nachtrag)
Die Sicherheitsüberprüfungen von Bundeswehrangehörigen durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) sollen künftig auch auf Personen ausgeweitet werden, die Zugang zu wichtigen IT-Systemen der Streitkräfte haben. Das geht aus dem Jahresbericht des MAD hervor, dem zweiten überhaupt und dem ersten in der Amtszeit der Präsidentin Martina Rosenberg. Darüber hinaus hatte die Coronavirus-Pandemie auch Auswirkungen auf die Arbeit des Dienstes.
In den Angaben zu Extremisten und Extremismus-Verdachtsfällen in der Bundeswehr greift der am (heutigen) Dienstag veröffentlichte Bericht im Wesentlichen die Zahlen auf, die die Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle des Verteidigungsministeriums bereits im Februar publik gemacht hatte. Ergänzend dazu verweist der Nachrichtendienst aber darauf, dass die Coronavirus-Pandemie manche extremistischen Tendenzen verstärkt habe:
Die Arbeit der Extremismusabwehr des MAD im Jahr 2020 war deutlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmt. Einerseits musste die Abwehrarbeit unter erschwerten Bedingungen fortgesetzt werden, andererseits brachte die Pandemie offensichtlich jenen Kräften neuen Schwung, die bereits seit längerer Zeit das Kommen eines ominösen „Tag x“ heraufbeschwören.
Festzustellen war, dass Radikale und Extremisten, Prepper und Doomer, Verschwörungsgläubige und Esoteriker ihr Narrativ auf das Corona-Virus anpassten. So war es für die Prepper-Szene ebenso wie für „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ und Teile der „Neuen Rechten“ einfach, in dem Virus das auslösende Element für den Untergang der Bundesrepublik Deutschland mitsamt ihrem Regierungssystem zu erblicken. (…) Problematisch an der Szene erweist sich insbesondere das Infragestellen des staatlichen Gewaltmonopols und der Besitz möglicher illegaler Waffen. (…)
Die Bundeswehr steht mit Blick auf ihre Zeitsoldaten/Zeitsoldatinnen und freiwillig Wehrdienstleistenden in einem so umfangreichen Personalaustausch mit der Gesellschaft wie keine andere staatliche Institution. In den Ermittlungsergebnissen des MAD spiegelte sich daher auch der gesamtgesellschaftlich festzustellende fließende Übergang von Irrationalismus und Verschwörungstheorien bis hin zu klar antisemitischen, ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Thesen.
Auch bei den erkannten Bemühungen ausländischer Nachrichtendienste spielte nach dem Bericht die Pandemie eine Rolle:
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Nachrichtendienste ausländischer Staaten auch dieses Thema zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung in der Bundesrepublik, aber auch der Meinungsbildung innerhalb der Bundeswehr zum Umgang mit der Pandemie nutzen. Beispielsweise versuchten Vertreter der Volksrepublik China durch gezielte Schreiben u. a. in den Geschäftsbereich BMVg hinein Multiplikatoren für chinesische Narrative zu gewinnen. Die chinesischen Corona-Maßnahmen wurden bewusst überhöht dargestellt.
Die Zahl der Sicherheitsüberprüfungen, darauf hatte der MAD schon in seinem ersten Bericht im vergangenen Jahr hingewiesen, steigt durch neue Bestimmungen wie die erstmalige Überprüfung neuer Soldaten, aber auch verkürzte Prüfintervalle für bestimmte Truppenteile wie die Spezialkräfte stetig an. Hinzu kommt demnächst voraussichtlich ein weiterer Bereich, der bislang offensichtlich nicht im Fokus der Sabotageabwehr des Dienstes stand:
Absicht des BMVg ist es darüber hinaus, den sogenannten „Funktionalen Sabotageschutz“ einzuführen.
Dieser sieht die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen für Personen vor, die Zugriff auf IT-Systeme mit herausragender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr besitzen und dabei dort über hinreichende Berechtigungen oder Zugriffsmöglichkeiten verfügen, um die Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft beeinträchtigen zu können.
Bislang orientierte sich die Einstufung als besonders sicherheitsbedürftiger Bereich am Zugang zu Objekten – von Verschlusssachen über Waffen bis hin zu besonders schutzwürdigen Liegenschaften. Künftig werden damit nach dieser Planung auch Personen erfasst, die zwar nicht direkt Zugang zu Verschlusssachen haben oder in diesen sicherheitsgefährdeten Bereichen arbeiten, aber durch Zugriff auf IT-Systeme oder Datenbanken wie zum Beispiel in der Logistik Schaden anrichten könnten: So greifen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die eine Sicherheitsüberprüfung ausschließlich bei Verschlusssachen-Bezug oder bei Beschäftigung in Sabotageschutzbereichen erlauben, zu kurz.
Angesichts dieser wachsenden Anforderungen pocht der MAD auf eine weitere Aufstockung seines Personals. Anfang 2021 verfügte das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) über 1.632 Dienstposten (nach 1.551 im Jahr 2019). Der personelle Aufwuchs müsse zwingend fortgesetzt werden, heißt es in dem Bericht. Unter anderem sei auch eine bessere Präsenz des Dienstes in der Fläche nötig: Dafür soll die Zahl der Außenstellen von bisher acht auf zwölf erhöht werden.
Der gesamte Bericht fürs Archiv und zum Nachlesen hier:
20211026_MADReport2020
Nachtrag: Das Eingangsstatement von Rosenberg bei der jährlichen Anhörung der Präsident*innen der Nachrichtendienste vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages am 27. Oktober 2021:
20211027_MAD_Rosenberg_Statement_PKgr
Wenn das BAMAD die Annahme als gefährlich einstuft, dass das Corona-Virus „das auslösende Element für den Untergang der Bundesrepublik Deutschland mitsamt ihrem Regierungssystem“ darstellen könnte, dann müsste die Behörde auch das Bundesministerium des Innern entsprechend einstufen, das 2020 davor gewarnt hatte, dass im schlimmsten Fall in Folge der Corona-Krise „das gesamte System in Frage gestellt werden“ könnte: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/informationsfreiheit/das-interne-strategiepapier-des-innenministeriums-zur-corona-pandemie
Angesichts solcher Unschärfen entsteht der Eindruck, dass beim BAMAD immer noch nicht hinreichend professionell gearbeitet wird.
Zur nüchternen -um nicht zu sagen ernüchternden- Einschätzung der Wirksamkeit von Sicherheitsüberprüfungen und der tatsächlich bei mutmaßlichen Verratsfällen wirksamen Mechanismen der Entscheidungsträger empfehle ich das Buch von Heiner Möllers: „Die Affäre Kießling.“ Die dort beschriebene Mentalität ist nach meiner Beobachtung auch heute noch voll wirksam.
In einer Gesellschaft, die von zunehmender Vereinzelung geprägt ist, wird das an sich wirksamste Instrument der herkömmlichen Sicherheitsüberprüfung, die Befragung des näheren Umfelds, immer unwirksamer. Immer weniger Menschen haben Einblick, was für eine Persönlichkeit der Kollege oder Vereinskamerad wirklich ist. Wenn, wie in der Sache „Marco A.“ anscheinend der Fall, ernste Warnsignale auftauchen, werden sie im Hinblick auf die Karriere des Vorgesetzten (nur nicht unangenehm auffallen) lieber nicht nach oben gemeldet. Solange bei uns jede 6 mm Flobert Knallpatrone „zur Vogelvergrämung“ stur als Verschlusssache eingestuft wird, nur weil es sich um „Munition“ handelt, und unangenehme Meldungen durchweg nicht zum Beheben von Mißständen durch die Vorgesetzten sondern zu deren Herunterspielen führen, werden auch noch so viele rein formale Sicherheitsüberprüfungen durch das BAMAD keine Verbesserung bringen.
Bereits jetzt kann der Dienststellenleiter sicherheitsempfindliche Tätigkeiten (seT) – i.d.R. auf Vorschlag des SiBe – festlegen. Ein neues Konstrukt „IT-Systeme mit herausragender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr“ bedarf es nicht bzw. kann man bei der Bewertung auch heute schon mit einfließen lassen.
Fun fact: in einem mir bekannten Stab sind die meisten DP als seT ausgewiesen, wobei das für den Grundbetrieb überhaupt nicht erforderlich ist. Leider mußte dadurch ein Kamerad über die Klinge springen den man gut hätte dort weiter verwenden können (BS, dann versetzt).
Die Überprüfung von RDL mag sinnvoll sein, in der angedachten Form ist sie eher nicht praktikabel. „Vor jeder RDL“ bedeutet ggf. auch mehrmals im Jahr, wobei bei einer SÜ1 mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten zu rechnen ist (vorläufiges Ergebnis (VE) ggf. früher). Hier wäre entweder eine längere Gültigkeitsdauer oder nur eine Regelabfrage beim VS und beim Bundeszentralregister zielführender.
Und dann gibt es noch Reservisten-Kameraden, die sich „aus Gründen“ auf eine „nicht seT“ Stelle „gerettet“ haben, für die aber keine SÜ1 durchgeführt werden kann, da nach Feststellung eines Sicherheitsrisikos fünf Jahre keine erneute SÜ durchgeführt wird.
Aber vielleicht ergibt sich aus der Verfahrensanordnung dann etwas anderes.
Ach, so *unmittelbar* nach Snowden und Manning kommt dann auch das BAMAD zur Erkenntnis, dass die unscheinbaren IT-Bildschirmsklaven eine gewisse sicherheitssensible Rolle haben!
Ich gratuliere zur Erkenntnis.
Also, was alleine in den letzten Jahren an Heerscharen von Beratungsfirmen durch die Bw gezogen sind… Teilweise mit Freelancern, prekär Beschäftigten (Praktikanten, Zeitarbeitern, etc) und jeder mit seiner eigenen IT. Die haben schöne Einblicke in die Prozesse und Vorgänge erhalten und in jede Menge Originaldokumente.
Schön, dass man die auch mal überprüfen will statt sich auf eine generische Verschwiegenheitserklärung zu verlassen.
@RB sagt: 26.10.2021 um 19:48 Uhr
ich weiß nicht, wo Sie da „Unschärfen“ zum BMI feststellen. Ich zitiere mal aus obigen Text:
„Festzustellen war, dass Radikale und Extremisten, Prepper und Doomer, Verschwörungsgläubige und Esoteriker ihr Narrativ auf das Corona-Virus anpassten. So war es für die Prepper-Szene ebenso wie für „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ und Teile der „Neuen Rechten“ einfach, in dem Virus das auslösende Element für den Untergang der Bundesrepublik Deutschland mitsamt ihrem Regierungssystem zu erblicken.“
Das BMI hingegen macht eine Modellrechnung über den Infektionsverlauf und zieht seine Schlußfolgerungen daraus. Das ist ein völlig anderes Gebiet und hat mit den Verschwörungstheorien der o.g. Gruppierungen nun wirklich gar nichts zu tun.
Aber man kann natürlich, wie Sie auch, mühsam versuchen, da eine verbin dung herzustellen.
@Pio-Fritz
Der Jahresbericht des MAD stellt m. E. ein Armutszeugnis dar. Der konfuse Inhalt und die Tatsache, dass hier offenbar niemand korrigierend eingegriffen hat, zeigt, dass dort immer noch keine hinreichende Kompetenz vor allem zum Thema Rechtsextremismus vorhanden ist. In einer Verfassungsschutz-Behörde wäre so ein Dokument dem Autor spätestens bei der Qualitätskontrolle um die Ohren geflogen. Die von mir oben hervorgehobene Aussage, die so beliebig ist, dass man mit ihr auch Aussagen des BMI als extremistisch einordnen könnte, ist nur ein Beispiel dafür.
Das Dokument hat in großen Teilen keinen erkennbaren logischen Faden und ist eine Aneinanderreihung von Floskeln, die sich z. T. logisch widersprechen. Es ist zudem voll von umgangssprachlichen Formulierungen, die Profis in diesem Bereich nicht verwenden würden (etwa die der „faschistischen Argumentationsmuster“). Außerdem finden sich sprachlich völlig sinnfreie Sätze wie dieser: „Sie [die ‚Neue Rechte‘] weist zahlreiche und umfassende Ansätze bürgerlich-konservativer, patriotischer und nationaler ideologischer Grundlagen auf.“
Was der MAD hier abgeliefert hat, wirkt wie das Werk von Dilettanten, die sich überhastet in ein für sie fremdes Thema einzuarbeiten versucht haben. Angesichts solcher Zustände muss man sich nicht wundern, dass diese Behörde dem Rechtsextremismus-Problem in der Bundeswehr nicht Herr wird.
Das Interessante ist, dass das rechte Lager die von SARS-CoV2 ausgehende Gefahr anfangs sogar übertrieb und scharfe Beschränkungen unterstützte, nur um dann eine veritable Kehrtwende hinzulegen. Vielleicht wäre es ohne die US-Wahlen 2020 nie zu einer solchen Politisierung der Pandemie-Maßnahmen gekommen.
Die demokratische Verdammung des von Donald Trump verhängten Einreiseverbots zerrte die Angelegenheit in die Schützengräben des dortigen politischen Systems. Die Hirngespinste, die Trump und Co. daraufhin in die Welt setzten und die bis nach Europa ausstrahlten, haben erst zu diesem hässlichen Lagerdenken geführt.
Hier in Deutschland konnte man die Veränderungen wunderbar an den Umfragen nachvollziehen. Im Frühjahr 2020 waren lediglich die Anhänger der FDP mehrheitlich gegen den „Lockdown“; die Union auf Bundesebene und die Regierungsparteien der strengeren Länder stiegen hingegen auf Allzeithochs.
Im Frühsommer bildeten sich dann in der Arena das politischen Meinungskampfes deutschland- und europaweit die Lager heraus; wer für Vorsicht eintrat, wurde ins links-kollektivistische Lager gesteckt, wer gesundheitliche Bedenken der Rückkehr zur Normalität unterordnen wollte, sollte gefälligst rechts-libertär sein.
Ich fürchte, das ist die neue politische Realität: Weil die anderen ‚A‘ sagen, sagen wir ‚B‘, egal wie wir selber darüber denken.
@RB: Jedes Milieu hat seine Sprache, seine Chiffren und Symbole. Nach Giddens beginnt so eine organisationale Strukturation. Dies geht so weit bis 6 rechtsextreme Soldaten nicht auffallen.
Der MAD hat in der Sprache so ein Instrument der Früherkennung.
Jeder (selbst mit der kleinsten Rolle) kann ohne Probleme in SAP Bestände und Zustand des Materials in der gesamten Bundeswehr auswerten, auch in den Einsätzen. Keine SÜ erforderlich. Auch als Bewirtschafter einer Waffenkammer, beim Umgang und Umschlag mit Munition (inklusive Transport im öffentlichen Raum) ist keine SÜ nötig. Der, der Zugang zur Waffenkammer hat, kann ohne Probleme militärisches Gerät über einen bestimmten Zeitraum aus der Waffenkammer entnehmen, ohne das dies auffällt. Gleiches bei Munition.
Mich wundert, dass nicht längst auch bei den Bestandskunden eine SÜ angestoßen worden ist, gerade in derart sensiblen Bereichen. Gibt viele, die zu den genannten Bereichen und Systemen Zugriff haben und keinerlei SÜ haben.
es wäre ja interessant wie die amis die sicherheitsüberprüfungen nach snowden handhaben, der lügentest ist ja allseitsbekannt, auch die überprüfung von social media beitragen macht die runde, sind die schon bei gesinnungstests angekommen?
[Sie haben sich da in der Webseite vertan, um Sicherheitsüberprüfungen im Bereich der Gesetzgebung der USA geht es hier nicht, bitte noch mal sorgfältig lesen – wie leicht kommt man sonst durcheinander! T.W.]
au contraire, monseigneur d‘ maison!
die us-vorgehensweise gilt nur als richtschnurr was machbar ist, u.u. sogar effizient sei, denn
der mad-bericht ab seite 22 geht bei den soldateneinstellungsüberprüfungen nicht nur von quantitativer steigerung, sondern dass sie auch besser sein sollten. und das geht nicht ohne erweiterter datenauswertung. sü1 und sü2 waren zu meiner zeit in den 90-er und nuller jahren inflazionär ausgegeben worden, ich kenne keine ablehnung, dies hätte jeder wahrnehmen können, da die leut aus der einheit/divisionssHQ entfernt worden wären.
manche familienhintergründe waren bereits problematisch, meins auch nicht ohne, die einzig grosse falle war: können Sie Ihren finanziellen verpflichtungen jederzeit nachgehen – ein k.o. kriterium, wenn der eine nicht selbst auf dem sicherheitsbeauftragten* zugegangen ist.
lustigerweise hat der sicherheitsbeauftragte* allen dies jedes jahr aufgetragen.
*______________
wenn ich mich korrekt erinnere, innerhalb der BW ist der sicherheitsbeauftragten der nächst verfügbare mad-ansprechspartner, obendrein, den ruf man immer an, wenn einer ein geheimnisträger ist und irgendeinen mist angestellt hat = praktische richtschnur für nicht leitendes personal.
[Aha. Was schnurrt denn da, bei dieser „Richtschnurr“? Sie stellen bisweilen Behauptungen in den Raum, ohne einen Beleg auch nur zu versuchen; das ist nicht nett. T.W.]
@prneost
Erster MAD Ansprechpartner ist stets der Dienststellenleiter/Disziplinarvorgesetzte des betroffenen Soldaten.
Kein MAD Angehöriger betritt eine Dienststelle und spricht auf direktem Weg beim Sicherheitsbeauftragten unter Umgehung Chef/Kdr vor, das ist dann der 2. Schritt.
Anderes Denken und Vorgehen ist STASI-Verhalten, direkt zum Politoffizier.
@Klaus-Peter Kaikowsky (KPK)
es gibt kein verbot sich beim mad direkt zu melden – und ist allen klar, es ist nur ein einmaliger joker ist, vor der diszi / kündigung . und haben Sie bitte nachsicht, denn es geht hier nicht darum, munition oder ein gewehr verloren zu haben.
@T.W.
auch Ihnen sage ich, dass es nicht verboten ist, sich beim mad direkt zu melden, proaktiv, fallbezogen.
aber meiner eigentliche frage sind Sie ausgewichen, wenn die sicherheitsüberprüfungen ausgeweitet werden sollten, was nehmt man als vorlage oder nachahmung?
[Ich habe nie behauptet, dass das verboten wäre, mir scheint Sie verwechseln da was. Und dass ich einer etwas merkwürdigen, weil nicht nachvollziehbaren Frage „ausgewichen“ wäre – was soll das? Denken Sie nur in Vorlagen und Nachahmungen? T.W.]
@KPK
Da darf ich Ihnen widersprechen. Erster Ansprechpartner des BAMAD auf der Arbeitsebene ist der SiBe. Klar wird höflichkeitshalber auch beim Dienststellenleiter vorbeigeschaut bzw. sich (über den SiBe) dort angemeldet. „Delikate“ Fälle werden i.d.R. auch mit dem Dienstellenleiter besprochen, sofern dies unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte / des Datenschutzes zulässig ist.
Was ein anderes Prozedere mit STASI-Methoden zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.
@Thomas Melber
Angeblich existiert eine Führungsebene, oberhalb der Arbeitsebene.
Nebenbei gibt’s auch Stil&Formen, ungeschrieben.
Zu häufig inzwischen still& formlos?
@KPK
Erster Ansprechpartner ist natürlich der SiBe bzw. IT-SiBe als zuständiger Führer der Stabsabteilung für den Dienststellenleiter.
Wieso sollte der MAD-Ermittler im Rahmen seiner, teils täglichen Befragungen, im Sicherheitsüberprüfungsapparat jedes Mal erst zum Dienststellenleiter? Die Vertrauensstellung MAD-Ermittler SiBe / IT-SiBe ist wichtig.
Bei allen oben genannten Fällen handelt es sich aber um den großen Fall nach Gesetzgebung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
Bei speziellen Fällen der nachrichtendienstlichen Mittel nach Gesetzgebung des Gesetz für den Militärischen Abschirmdiensts (MADG) wird natürlich der Kreis der Personen streng klein gehalten. Stichwort „Sonderverpflichtung zur Geheimhaltung“ und dort sind explizit auch Disziplinarvorgesetzte und Dienststellenleiter außen vor. Man mag kaum glauben das ein Nachrichtendienst im geheimen, ohne Wissen der Vorgesetzten, direkt mit Leuten auf der Arbeitsebene redet bzw. gegen sie ermittelt.
Ich stelle mir die Quelle vor und dessen Vorgesetzte (bis zu welcher Ebene eigentlich), die davon auch Wissen :D
Ich stelle mir die Observation vor, die vorher den Vorgesetzten informiert.
Ich stelle mir die Verdachtsperson vor, gegen welche eine G10-Maßnahme läuft und…. natürlich ist da der Vorgesetzte von informiert.
Sorry, aber das war leider nichts :)
@Thomas Melber sagt: 31.10.2021 um 20:55 Uhr und @JustMy2Cents sagt: 02.11.2021 um 18:46 Uhr
Ich muss Ihnen widersprechen und @KPK zustimmen.
Erster Ansprechpartner das MAD in einer Dienststelle ist immer der Dienststellenleiter (in einem Verband also der Kdr). Der S2/SiBe ist lediglich seine rechte Hand. Das das bei Dienststellen bei denen der MAD häufiger vor Ort ist (wegen Inhalten oder wegen Masse) dazu führen kann, dass es umgedreht läuft, also das der MAD mit dem S2 den Termin abspricht und der S2/SiBe seinem Kdr nur darüber informiert und der MAD nur dann einen Termin beim Kdr bekommt, wenn es wirklich wichtig ist, sei jetzt unbenommen.
Wenn ein Vorgang wiederum so vertraulich ist, dass der Kdr nicht darüber informiert werden darf, dann darf es auch der SiBe nicht.
@JustMy2Cents
Einen IT-SiBe gibt es schon länger nicht mehr.
@Koffer
Nur weil Sie widersprechen und KPK zustimmen, macht es die ursächliche Aussage nicht richtig. KPK schrieb:
[quote]Erster MAD Ansprechpartner ist stets der Dienststellenleiter/Disziplinarvorgesetzte des betroffenen Soldaten.
Kein MAD Angehöriger betritt eine Dienststelle und spricht auf direktem Weg beim Sicherheitsbeauftragten unter Umgehung Chef/Kdr vor, das ist dann der 2. Schritt.
Anderes Denken und Vorgehen ist STASI-Verhalten, direkt zum Politoffizier.“[/quote]
Dieser Aussage stimmen Sie in Gänze zu?!
Betrachten wir nochmal einzeln:
[quote]Erster MAD Ansprechpartner ist stets der Dienststellenleiter/Disziplinarvorgesetzte des betroffenen Soldaten.[/quote]
Also, noch einmal bezugnehmend meines 1. Posts. Nein, für den MAD-Ermittler, egal ob nach SÜG oder MADG, ist erster Ansprechpartner und so wird es in der Praxis auch gehandhabt, der fachliche Ansprechpartner. Bspw. der angesprochene SiBe (weil im Normalfall dem Regionalermittler bestens bekannt) oder halt bspw. ISB (nur falls jemand nicht die Transferleistung IT-SiBe -> ISB erbringt)
[quote]Kein MAD Angehöriger betritt eine Dienststelle und spricht auf direktem Weg beim Sicherheitsbeauftragten unter Umgehung Chef/Kdr vor, das ist dann der 2. Schritt.[/quote]
Doch, jeden Tag, mehrmals. Neben meinen im 1. Post genannten Beispielen nach MADG, geht der zuständige Regionalermittler nahezu ausschließlich direkt zum SiBe und klärt vorab telefonisch bei diesem die Termine ab.
[quote]Anderes Denken und Vorgehen ist STASI-Verhalten, direkt zum Politoffizier.“[/quote}
Ich denke darüber gilt es nicht zu diskutieren, ob Sie dem wirklich zustimmen?