Follow up: Umgang mit Covid-Infektionen im Bundeswehr-Auslandseinsatz
Nach dem gestrigen Bericht hier auf Augen geradeaus! zum Umgang der Bundeswehr-Verwaltung mit Covid-Infektionen im Auslandseinsatz gab es recht schnell auch offizielle Reaktionen. Eine Übersicht:
• Ein Betroffener (habe überprüft, dass das authentisch ist) schrieb hier in den Kommentaren:
Ich habe am heutigen Vormittag einen Anruf vom Abteilungsleiter VI des BAPersBw erhalten, dass ein Staatssekretär im BMVg auf meinen Widerspruch die Anerkennung meiner Corona-Infektion in Mali verfügt hat. Es kommt alles natürlich noch schriftlich. Die Anerkennung ist aber amtlich. Ich möge mich bitte etwas gedulden.
• Der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Thomas Silberhorn kündigte via Twitter eine Überprüfung an:
• Ebenso der Inspekteur des Sanitätsdienstes,Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner, auch via Twitter:
• In der Bundespressekonferenz sagte Sprecherin Nadine Krüger für das Verteidigungsministerium, dass nach einer unbürokratischen Lösung gesucht werde:
Frage: An das Verteidigungs- und Gesundheitsministerium: Es geht um die Situation von Bundeswehrsoldaten, die sich im Auslandseinsatz mit SARS-CoV-2 infizieren, die dann in der Regel recht rasch nach Deutschland zurückgeflogen werden. In der Folgezeit scheitern diese Soldaten aber offenbar daran, dass diese Infektion dann von der Unfallfürsorge betreut wird. Das ist vor dem Hintergrund interessant, dass die Soldaten im Rahmen der Impfpriorisierung immerhin nach oben gerückt sind. Nun wird Ihnen aber, wenn sie nach zum Teil stationärer Behandlung in Deutschland Unfallfürsorge begehren, von der Wehrbürokratie, wie ich es einmal nenne, geantwortet, das sei weder ein Einsatzunfall noch eine Berufskrankheit. Jetzt stehen die Soldaten, die sich im Einsatz infiziert haben, sozusagen ohne diese Betreuung da. Da gibt es offensichtlich eine Lücke, einen Gap. Wie arbeiten Sie daran, die zu schließen?
Krüger: Vielen Dank für die Frage. Dazu kann ich gerne etwas ausführen. – Der Sachverhalt ist bekannt. Sie wissen, dass sich die Bundeswehr ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten sehr bewusst ist, sowohl, was die Einsätze im Inland angeht, als aber natürlich auch, was die Einsätze im Ausland angeht. Sie haben durchaus recht: Für den Fall, dass eine Verwendung im Ausland ansteht, ist eine Impfpriorisierung vorgenommen worden. Es gibt ja seit Ende März auch eine entsprechende Duldungspflicht für entsprechende Impfungen. Davon haben wir ja auch durchaus schon einmal berichtet. Auch die anderen Maßnahmen wie Quarantänemaßnahmen im Vorfeld des Einsatzes werden natürlich konsequent getroffen, und auch bei der Rückkehr werden natürlich alle Maßnahmen eingehalten.
Wir sind auf den Sachverhalt aufmerksam geworden und haben uns das natürlich auch noch einmal angeschaut. Sie haben recht: Es gab Hinweise darauf, dass es gegebenenfalls Widersprüche in der Bewertung gab; das ist jüngst auch bekannt geworden. Wir werden dafür nach einer Lösung suchen, die unbürokratisch ist und natürlich auch den Interessen der Beschäftigten Rechnung trägt.
Um das noch einmal kurz einzuordnen: Natürlich ist das Versorgungsrecht – sowohl das Beamtenversorgungsrecht als auch das Soldatenversorgungsrecht, das Sie hier maßgeblich ansprechen – eine Rechtsmaterie, die sehr komplex ist und auch sehr ausdifferenzierte Regelungen enthält. In diesem rechtlichen Rahmen bewegen wir uns. Aber wir werden natürlich versuchen, uns das anzuschauen und Möglichkeiten zu finden, das Ganze nicht in Bürokratie versinken zu lassen.
Zusatzfrage: Zu den Sonderbarkeiten dieser Bürokratie gehört, dass die Fürsorge auch deswegen verweigert wird, weil die Soldaten zum Beispiel nicht nachweisen konnten, wo sie sich infiziert haben. Wenn man sich einmal die Situation eines Auslandseinsatzes in Mali vorstellt, wie soll man da nachweisen, wo man sich infiziert hat? Ich nehme ihre Ausführungen also so wahr, dass Sie sagen „Wir suchen nach einer Regelung dafür, dass die Infektionen, die in Auslandseinsätzen geschehen, sozusagen in der rechtlichen Auswirkung, was die Einbeziehung in die Unfallfürsorge angeht, mit den bisher bekannten Maßnahmen gleichgestellt werden.“ Ist das die Intention?
Krüger: Da haben Sie mich richtig verstanden.
(Ehe die Nachfrage kommt: Nein, ich war nicht in der BPK und habe nicht die Frage gestellt.)
Da kann ich nur sagen: Danke, Herr Wiegold! Schön, dass es Sie und Ihr Blog hier gibt. Auch wenn so mancher ehemalige Vier-Sterner bei Nennung Ihres Names deswegen gerne Mal direkt zündete.😂
Super! Glückwunsch! Ein erfreulicher Beleg dafür, was Journalismus im besten Fall bewirken kann.
Aber auch Schade, dass man immer erst laut werden muss!?
„Wir werden dafür nach einer Lösung suchen, die unbürokratisch ist“
Sehr erfreulich.
„und natürlich auch den Interessen der Beschäftigten Rechnung trägt.“
Da bekomme ich Kretze. Wer ist denn hier „Beschäftiger“??? Wenn schon der eigene Sprecher nicht in der Lage ist uns Soldaten als solche zu bezeichnen, dann bin ich wirklich traurig :(
(auch wenn es im konkreten Fall ja ein Zivilbediensteter war, aber im Einsatz war er ja als Soldat)
„Aber wir werden natürlich versuchen, uns das anzuschauen und Möglichkeiten zu finden, das Ganze nicht in Bürokratie versinken zu lassen.“
Bin gespannt, ob das eine Eintagsfliege bleibt, oder ob man daraus ggf. auch Lehren für zukünftige Fälle zieht…
Das zeigt deutlich, dass man solcherlei Dinge von Anfang bis zum Schluss durchdenken muss. Zum Schutze der Betroffenen, aber auch der Sachbearbeiter.
Das System ist alleine nicht zur Selbstkorrektur fähig und ohne wache und handlungsfähige Einzelpersonen (Staatssekretäre müssen das nicht gleich sein) fallen hinten halt Entscheidungen nach Aktenlage bzw Gesetz raus, die eine Frechheit gegenüber Soldaten/Patienten sind und die Sachbearbeiter zudem als völlige Honks dastehen lassen.
Das Fahren auf Sicht und ständige hektische Kurswechsel werden ja auch in den Kommentaren öfters mal als weise Führungskultur verteidigt. Wie beim Impfen zeigt sich aber eine grundlegende Konzeptlosigkeit.
Vorausschauend ist anders!
Gut, dass dieser Blog helfen konnte!
@Stöber sagt: 23.04.2021 um 19:30 Uhr
„Das Fahren auf Sicht und ständige hektische Kurswechsel werden ja auch in den Kommentaren öfters mal als weise Führungskultur verteidigt. Wie beim Impfen zeigt sich aber eine grundlegende Konzeptlosigkeit.“
Na, hier verwechseln Sie aber zwei Dinge.
Die Pandemie ist eine akute Krise und in der muss dynamisch entschieden werden.
Soldatenversorgung ist ein Dauerthema (Dauerstreitthema) seit Jahrzehnten, hier muss fundiert und konsistent entschieden werden.
Addendum, um an einem Beispiel darzustellen, was ich meine.
Wenn das erhöhte Infektionsrisiko für Auslandseinsätze über die Weisung des InspSan zur Impfung für den Einsatz hergeleitet wird, dann wird man nicht lange warten müssen, bis jemand sinngemäß sagt: „Moment mal, die Entscheidung ist ja erst vor Kurzem gefallen. Bis dahin waren die Soldaten nicht einmal in der Impfkampagne priorisiert, geschweige eine Impfung angewiesen oder gar zu dulden. Die Infektion der meisten Betroffenen liegt aber lange vor diesen Festlegungen.“
Während der heißen Phase der Pandemie waren viele Leute wohl sehr froh, die Hauptarbeit den operativen Anteilen des SanDst zu überlassen (von der Unterteilung VI im KdoSanDstBw bis zu den Krankenhäusern, SanVersZentren und Sanitåtsregimentern), während sich der Anteil Verwaltung und Wehrrecht in die Homeoffice-Auflockerung verdünnisiert hat? Oder wieso dieses unnötige Kasperletheater, das von Inspekteuren und Staatssekretären eingefangen werden musste?
@Stöber: So weise Worte. Danke dafür!
Außerdem musste ich direkt schmunzeln. Fetzt!
Von einem sonst stillen Mitleser auch ein Danke an den Hausherrn dafür, dass das Thema (was, wenn ich es richtig gelesen habe ja hier aus den Kommentaren stammt) aufgegriffen wurde.
Schön das es für die Betroffenen nun eine Lösung geben wird.
Hoffentlich gilt dies dann auch für Infektionen im Inland. Die Gefahr, daß sich ein Soldat im Gelände via Zeckenbiß mit Borrelien infiziert, ist alles andere als abstrakt.
Die Sichtweise der Bw-Verwaltung entsprach zunächst den grundsätzlich in Frage zu stellenden Gepflogenheiten der Gesetzlichen Unfallversicherungen. In vergleichbaren Fällen weisen nämlich die Berufsgenossenschaften (BG) – z. B. bei Waldarbeitern – Ansprüche zurück, wenn die Ursache nicht eindeutig der Berufsausübung zugeordnet werden kann. Wer als beruflich Exponierter auch Sonntagsspaziergänge oder Joggingrunden im Wald unternimmt, wird ohne Klageweg seine Ansprüche nicht durchsetzen können, wenn überhaupt.
Einen „berühmten“ Musterfall stellt der Metzger dar, welcher das Brät zur Wurstfüllung abgeschmeckt und dazu verkostet hat. Mit der Masse aus dem gleichen Kessel hat er sich in einer Pause ein Brötchen beschmiert und damit eine Infektion zugezogen. Wegen der nicht eindeutigen Zuordnung zur beruflichen Tätigkeit hat die BG Ansprüche zurückgewiesen. Ein Riesennachteil bei dauernder Erwerbsunfähigkeit (EU): Man kommt mit einer EU-Rente deutlich schlechter weg als mit den BG-Leistungen.
Andererseits wird der Fußball mal wieder massiv bevorzugt. Versichert in der Verwaltungs-BG erhalten verletzte Spieler Verletztengeld, bei den Gehältern der Erstligaprofis teilweise sogar 5-stellige Tagessätze. Damit die an sich fälligen Beiträge die „armen“ Vereine nicht überfordern, werden die Gefahrtarife und damit mittelbar die Beiträge gedeckelt – zu Lasten von Arbeitern und Angestellten. Unlängst wurde der Knorpelschaden eines Handballspielers als Berufskrankheit anerkannt. Bei Bandscheibenschäden als Folge sitzender Tätigkeit gelingt das nicht.
Koffer sagt: 23.04.2021 um 19:28 Uhr
„Bin gespannt, ob das eine Eintagsfliege bleibt, oder ob man daraus ggf. auch Lehren für zukünftige Fälle zieht.“
Selbst bei Soldaten die an PTBS erkrankt sind, ist der Vorgang teilweise immer noch wichtiger als der Betroffene. Ich habe in den letzten Jahren 2 Fälle bei unterstellten Offizieren begleitet. Alleine da die in der Bundeswehr verwendeten Begriffe nicht untereinander abgestimmt sind, werden eindeutige WDB-Bescheide immer wieder durch alle Instanzen erneut geprüft. Das dies der Grund eine lange, und zusätzlich belastende Verfahrensdauer war, wurde einem Betroffenen durch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages bestätigt. Das fanden aber alle Beteiligten gut (der DP hängt ja auch daran) und ändern will an daran niemand etwas.
@MA sagt: 25.04.2021 um 11:34 Uhr
„Das dies der Grund eine lange, und zusätzlich belastende Verfahrensdauer war, wurde einem Betroffenen durch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages bestätigt.“
Absolute Zustimmung. Auch wenn ich definitiv nicht der Meinung bin, dass jeder Anspruch berechtigt ist, zwischen subjektiver Wahrnehmung und objektiven Rechten bestehe ja häufig ein deutlicher Unterschied.
Aber Verfahrensdauer ist ein Punkt der ausnahmslos zu verbessern ist. Egal ob ein Anspruch anerkannt wird oder nicht, die Betroffenen haben ein Anrecht auf eine schnelle Entscheidung.
„Das fanden aber alle Beteiligten gut (der DP hängt ja auch daran) und ändern will an daran niemand etwas.“
Hier setzen Sie mEn den falschen Akzent. So viele Dienstposten sind das ja nun beim besten Willen nicht. Es geht hier eher um das grundsätzliche Selbstverständnis von Verwaltungsbeamten. Man ist dem Recht verpflichtet. Nicht den Soldaten (oder Bürgern). Es ist im Selbstverständnis vieler Beamter schlimmer dem Recht Unrecht zu tun, als dem Soldaten/Bürger.
Nun kann ich das auch bis zu einem gewissen Grunde nachvollziehen es durchzieht nicht nur die Ausbildung (und im Fall der Juristen) auch das Studium von Anfang an, auch von Beginn der Berufspraxis an, wird das eingeimpft. Und ja auch inhaltlich nicht ganz zu Unrecht. Die Herrschaft des Rechts unterscheidet nicht Zivilisation von Barbarei, aber wenn es um Menschen und menschliches Leid geht, bekommt dieser hehre Anspruch halt auch schnell einen faden Beigeschmack.
Guten Morgen,
leider muss ich auch nach 12 Jahren Dienstzeit, einigen Einsätzen und auch meiner Zeit als Reservist bestätigen, dass alles, was bis zur Bataillionsebene geht, meistens gut und pragmatisch gelöst wurde.
Aber bei allen anderen Vorgängen wurde erst nach lautem Rufen, einschalten des Wehrbeauftragten etc. aus meiner Sicht reagiert. Teilweise 5-stellige Übergangsgebührnisse, die „falsch berechnet wurden“ etc.
Dies lässt für mich nur zwei Schlussfolgerungen zu:
– Das laute Schreien/Schreiben an „alle“ sorgt dafür, dass die Führung aus „Angst vor negativer Presse“ Entscheidungen des untergeordneten Bereichs ändert, wieder besseren Wissens. Das wäre ein Skandal und vor allem sehr traurig.
– oder die Verwaltung ist aufgrund der Vilezahl an immer komplexereren Vorschriften, Erlassen, VMBl, Regelungen, etc. so übrelastet, dass nur noch „Massenbetrieb“ möglich ist und eben deswegen die Eskalationen gefahren werden müssen, damit ein Vorgang igenau geprüft werden kann. Auch hieraus müssten Reaktionen entstehen, nämlich die Vorschriften dahingehend ändern oder anpassen.
Grade die VMBl, Erlasse und Dienstvorschriften sind im Wesentlichen innerhalb der Verwaltung bzw. Ministerium entstanden. Also können Sie auch dort angepasst werden.
Die Sanis haben sie auch ungeimpft in Hotspots geschickt. Soviel zur Fürsorge Pflicht und da gab es schon biontech.
Bin gespannt was das Bapers zu den Kameraden sagen die sich dort nachweislich infiziert haben. Ob es als WDB anerkannt wird, bei den Spätfolgen weiß man nie.
@CG sagt: 29.04.2021 um 17:50 Uhr
„Die Sanis haben sie auch ungeimpft in Hotspots geschickt. Soviel zur Fürsorge Pflicht und da gab es schon biontech.“
Ja, und das haben „sie“ und es war mEn vollkommen richtig! Soldaten müssen sich bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten eines erhöhten Risikos aussetzen.
Und mit Blick auf die möglichen Schutzmaßnahmen etc. etc. war das absolut hinnehmbar. zumal für die Soldaten die gleichen Regelungen galten wir für ihre zivilen Conterparts! Also diejenigen in Verwendungen bei denen auch Zivilisten geimpft wurden, wurden geimpft.
Bei aller berechtigten Forderung des Dienstherren auf Fürsorge, wir sollten jetzt bitte nicht in eine Vollabsicherungsmentalität verfallen oder gar noch weinerlich werden. Das ist dem Soldatenberuf fremd.
@ Koffer sagt 25.04.2021 um 13:20 Uhr
Das fanden aber alle Beteiligten gut (der DP hängt ja auch daran) und ändern will an daran niemand etwas.“ – „Hier setzen Sie mEn den falschen Akzent.“
Die Einschätzung gestehe ich Ihnen in Teilen zu, da sie weder den Sachverhalt und noch die Antworten auf Eingaben etc. kennen auf die ich hier auch nicht eingehen werde.
Ich weiß, das passt nicht so ganz hier rein, aber es war der jüngste halbwegs passende Artikel, den ich dazu gefunden habe, daher: Können Sie mal versuchen, einen generellen Stand der Bundeswehr zum Thema „Impfen“ zu recherchieren und darzustellen? Ich musste feststellen, dass es hierzu abseits der eher schwammigen Formulierung aus der StIKo-Empfehlung wenig klare Sachstände zu geben scheint. Wer ins Ausland geht, wird wohl relativ zuverlässig geimpft, aber darüber hinaus herrscht m. E. große Ratlosigkeit. Man sollte meinen, hier müssten Interessengruppen innerhalb der Bundeswehr schon aus eigener Betroffenheit mal Antworten einfordern, aber die Vertreter sitzen vermutlich gut geschützt im Homeoffice. (Und sind vielleicht trotzdem schon geimpft, nach der einen oder anderen Geschichte, die man aus der Amtsebene hört…)
[Ich empfehle die hier mehrfach erwähnte, verlinkte und zitierte Corona-Impfverordnung, an die auch die Bw gebunden ist: So lange es die dort vorgesehene Priorisierung gibt incl. der Einordnung der Soldat:innen vor Auslandseinsatz, wird sich daran nix ändern. Und das ist geltendes Recht, nicht eine „schwammige Empfehlung“ der STIKO. T.W.]
„[Ich empfehle die hier mehrfach erwähnte, verlinkte und zitierte Corona-Impfverordnung, an die auch die Bw gebunden ist: So lange es die dort vorgesehene Priorisierung gibt incl. der Einordnung der Soldat:innen vor Auslandseinsatz, wird sich daran nix ändern. Und das ist geltendes Recht, nicht eine „schwammige Empfehlung“ der STIKO. T.W.] “
Ich bezog mich auf die Anwendbarkeit der Prio 3, dass die Regeln zur Prio 2 ja wohl angewendet werden, schrieb ich ja selbst. Habe mich scheinbar nicht deutlich genug ausgedrückt…
[Äh, wo ist die Masse der Soldat:innen in Prio 3? T.W.]
„Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, […] sind“
„[Äh, wo ist die Masse der Soldat:innen in Prio 3? T.W.]“
Genau diese Frage stelle ich mir auch. Ich jedenfalls habe noch keine Definition seitens der Bundeswehr gesehen, wen sie da nun drunter zählt und wen nicht. Auch für die anderen genannten Institutionen habe ich diesbezüglich keine Informationen, aber da fehlt mir auch jeder Einblick. Es irritiert mich einfach, dass die Bundeswehr hier entweder vermeidet, sich festzulegen oder aber diese Festlegung nicht kommuniziert, zumal die dritte Gruppe ja vielerorts bald an der Reihe sein soll. Sie nicht?
@Sailors have a lot more fun sagt: 03.05.2021 um 20:09 Uhr
„aber darüber hinaus herrscht m. E. große Ratlosigkeit. Man sollte meinen, hier müssten Interessengruppen innerhalb der Bundeswehr schon aus eigener Betroffenheit mal Antworten einfordern, aber die Vertreter sitzen vermutlich gut geschützt im Homeoffice. (Und sind vielleicht trotzdem schon geimpft, nach der einen oder anderen Geschichte, die man aus der Amtsebene hört…)“
Also ehrlich gesagt verstehe ich diese Frage nicht und auch den giftigen Verweis auf die Kameraden im Homeoffice nicht.
Die gem. Impfverordnung sind aktuell Angehörige der Bw und des BMVg in „besonderes relevanter Position“ dran.
Da dürfte ja schon aus der Formulierung klar werden, dass hier der Verordnungsgeber einerseits eine gewisse Flexibilität gewähren wollte, aber anderseits einen engen Maßstab forderte.
Das schließt (wie ja auch @T.W.) richtig anmerkt eine größere Masse an Impfungen von Soldaten zum aktuellen Zeitpunkt kategorisch aus. Wer zur der überschaubaren Anzahl an Kameraden und Kollegen gehört muss für die einzelnen Bereiche festgelegt werden. Und dabei spielt sicherlich nicht immer das Thema Amt oder Dienstgrad eine Rolle. Ich könnte mir persönlich gut vorstellen, dass z.B. in Logistik und IT Kameraden und Kollegen niedrigen Dienstgrades/Besoldung viel eher dran kommen, als in einem typischen Amt oder eine höheren Kommandobehörde.
Und dass es derzeit wohl in der Tat nicht so viele sind, kann man auch an der geringen Quote selbst im BMVg erkennen. Wie man so hört wurde im BMVg weniger als 15% als „besonders relevant“ eingestuft (ich höre aus dem BMVg von Kameraden, das es angeblich nur 12% sein sollen). Und wenn selbst das BMVg hier solch enge Maßstäbe ansetzt, dann dürfte doch klar sein, das Massenimpfungen derzeit noch nicht anstehen, oder?!
Übrigens: das kann man alles (außer den 12% Flurfunk) im Intranet nachlesen, da müssen keine Gerüchte über die in den Ämtern oder die im Homeoffice verbreitet werden :(
PS
Aber auch das dürfte sich doch alles sehr bald erledigen, wenn die Impfkampagne weiter so an Fahrt gewinnt, wie die angekündigten Zahlen für Mai und Juni hoffen lassen, dann ist das alles in wenigen Wochen Geschichte!
Ich fasse also zusammen: Es gibt kein geordnetes Verfahren.
Zum Thema Intranet: Da findet sich zur Covid-Impfung auch ein FAQ mit der sinngemäßen Staffelung „Erst Vorerkrankte und wichtiges medizinisches Personal, dann Einsatz, dann alle anderen“. „alle anderen“ ist hierbei ein direktes Zitat und wird explizit nicht mehr weiter eingeschränkt.
@Sailors have a lot more fun sagt: 04.05.2021 um 13:08 Uhr
„Ich fasse also zusammen: Es gibt kein geordnetes Verfahren.“
Genau das Gegenteil. Es gibt ein geordnetes Verfahren gem. Impfverordnung und Rahmenbefehlsgebung. Für die (wenigen Betroffenen der Prio 3) wird geimpft. Für die anderen nicht (zumindest nicht dienstlich).
„Da findet sich zur Covid-Impfung auch ein FAQ mit der sinngemäßen Staffelung „Erst Vorerkrankte und wichtiges medizinisches Personal, dann Einsatz, dann alle anderen“. „alle anderen“ ist hierbei ein direktes Zitat und wird explizit nicht mehr weiter eingeschränkt.“
Ja, und im Intranet findet sich auch noch viel, viel mehr zu diesem Thema. Einfach mal lesen. Da muss man nicht über die Kameraden im Homeoffice herziehen oder glauben, dass sich „die Ämter“ unkameradschaftlich bedienen.
Und sobald weiter festgelegt wird (da ergeben sich ja teilweise tagesaktuelle Änderungen), wird auch das veröffentlich werden.
Man muss also nur lange genug suchen, dann findet man nach vielen falschen Antworten auch richtige. Ich möchte mich dazu nicht weiter äußern, denn hier ist wohl alles gesagt. Hoffentlich wird alles gut.
@Sailors have a lot more fun sagt: 04.05.2021 um 15:54 Uhr
„Man muss also nur lange genug suchen, dann findet man nach vielen falschen Antworten auch richtige.“
Nennen Sie mir bitte eine falsche Antworte, die im Intranet zum Thema Covid eingestellt ist.
Bisher haben Sie nur (mehrfach) Ihren Unmut kund getan, aber noch keine falsche Antwort aufgezeigt.
Lesen Sie halt meinen vorherigen Beitrag. Es ist, für die Referenz, übrigens der offensichtlichste, wenn man im Intranet danach sucht. Sie werden wohl Verständnis dafür haben, dass ich hier nicht umfassend aus dem Intranet zitiere.
@Sailors have a lot more fun sagt: 04.05.2021 um 17:13 Uhr
„Erst Vorerkrankte und wichtiges medizinisches Personal, dann Einsatz, dann alle anderen“. „alle anderen“ ist hierbei ein direktes Zitat und wird explizit nicht mehr weiter eingeschränkt.“
Das schrieben Sie. Was ist daran falsch?