Fürs Protokoll: Haushaltsplanung verabschiedet, mit langfristig sinkendem Verteidigungsetat

Das Bundeskabinett hat die Eckwerte für die Haushaltsplanung der kommenden Jahre beschlossen. Der Verteidigungsetat soll danach zwar für das nächste Jahr um fünf Prozent steigen, danach aber wieder sinken. Endgültig verabschiedet wird der nächste Haushalt allerdings erst nach der Bundestagswahl vom neu gebildeten Parlament.

Die bereits Anfang der Woche bekannt gewordenen Eckwerte sehen nach der Steigerung auf 49,29 Milliarden Euro für 2022 eine insgesamt fallende Linie für die folgenden Jahre vor:

2022: 49,29 Milliarden Euro
2023: 46,33 Milliarden Euro
2024: 46,15 Milliarden Euro
2025: 45,73 Milliarden Euro

Das Wehrressort begrüßte nach der Verabschiedung im Kabinett am (heutigen) Mittwoch erwartungsgemäß die Steigerung für das kommende Jahr, mahnte allerdings auch:

Diese Ansätze sind aus Sicht des Verteidigungsministeriums nicht ausreichend, um die notwendige personelle und materielle Modernisierung der Bundeswehr zu gewährleisten. Sie würden weder die nötigen Ausgaben für die Sicherheit, die durch die Bedrohungslage erforderlich werden, enthalten, noch könnte die Fähigkeitsplanung für die Bundeswehr weiter umgesetzt werden. Auch wäre dann nicht hinreichend sicher, dass die Bundesregierung ihre mehrfach gegebenen internationalen Zusagen erfüllen könnte.
Hierzu unterstreicht Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: „Wir haben in der NATO das Erreichen des Zwei-Prozent-Ziels zugesagt. Ich möchte für ein Deutschland stehen, das verlässlich ist. Es ist ohnehin in unserem eigenen Interesse, zu unserer Sicherheit in Deutschland und Europa einen fairen Beitrag zu leisten.“
Für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands und Europas, für die Fähigkeiten der Bundeswehr und die Einhaltung der internationalen Zusagen sind deshalb wesentlich höhere Verteidigungsausgaben notwendig. Dieser Bedarf wird im Fortgang des Verfahrens, auch nach der Wahl zum Deutschen Bundestag, weiterhin konsequent formuliert werden.

Zugleich erneuerte das Ministerium seine Forderung nach veränderten Regeln   für die langfristige Finanzierung von Rüstungsprojekten:

Zugleich wird es notwendig sein, Verfahren und Instrumente zu erörtern, die künftig eine zuverlässige Finanzierung der Bundeswehr, eine langfristige Finanzierungszusage für wichtige industrielle und technologische Zukunftsprojekte und eine höhere Flexibilität bei der Verwendung der Mittel für Rüstungsinvestitionen ermöglichen, und zwar unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen.

In den vom Kabinett beschlossenen Eckwerten ist bereits eine Art Zusage für einige Projekte enthalten – wenn auch gleich mit Vorbehalt. Als politisch verabredet gelten vor allem multinationale, aber auch einige nationale Vorhaben:

Dies gilt insbesondere für Vorhaben im Rahmen der deutsch-französischen und deutsch-norwegischen Rüstungskooperationen, die Schließung der Fähigkeitslücke zur luftgestützten, signalerfassenden Aufklärung (PEGASUS), die Nachfolge des Kampfflugzeugs TORNADO, den Ersatz der veralteten Flottendienstboote, die Beschaffung von Luftfahrzeugen zur U-Boot-Abwehr sowie eines Taktischen Luftverteidigungssystems. Die Umsetzung eines Teils dieser Vorhaben wird mit den Eckwerten bereits ermöglicht.

Allerdings hat sich z.B. die Nennung des Taktischen Luftverteidigungssystems (TLVS) bereits mit dem Vorschlag des Verteidigungsministeriums überschnitten, dieses Projekt vorerst nicht zu berücksichtigen.